Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 11.04.2019
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 18. Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses am 22.11.2018
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 18.50 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Reinhard Benn
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Frau Petra Rogge
Frau Gudrun Seedorf
Frau Bärbel Beer
Frau Annett Röhl
Herrn Heiko Baich

Aus der Verwaltung: Frau Jekal, Hauptamtsleiterin
Herr Radloff, Bürgermeister
Frau Leppin, Kämmerin


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2018
5. Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 216/04-2018
6. Diskussion und Beschlussfassung zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017
  Drucksachen-Nr.: 217/04-2018
7. Sonstige Informationen
8. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Finanz- und Sozialausschusses, Herr Benn, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.


Herr Benn gratuliert der neuen Kämmerin, Frau Leppin, zu ihrem neuen Bereich. Er hofft auf eine angenehme Zusammenarbeit. Frau Leppin bedankt sich und drückt ihren Wunsch nach Unterstützung aus. 

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Dieser TOP entfällt, da keine Bürger anwesend sind.

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2018

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 13.09.2018 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge den 2. Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) mit seinen Anlagen zum 31.12.2017 beschließen.      
Drucksachen-Nr.: 216/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 5 und 6:

Frau Leppin teilt mit, dass das Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Sommer die Prüfung vornahm, in der stichprobenartig die Geschäftsvorfälle auf Einhaltung der Haushaltsgrundsätze, die entsprechende Durchführung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Auswirkungen auf das Dreikomponentenmodell geprüft wurden. Auch hinsichtlich der Bestandteile und Anlagen des Jahresabschlusses, der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der ortsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Risikoabbildung, Einhaltung des Haushaltsplans und Darstellung des tatsächlichen Ergebnisses erfolgte die Prüfung. Des Weiteren wurde geprüft, ob der Rechenschaftsbericht die Lage der Gemeinde zutreffend darstellt. Als Ergebnis wird die formelle Vollständigkeit des Jahresabschlusses bestätigt. 

Frau Leppin spricht die Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen an. Die Gemeinde habe die Pflicht, diese Rückstellungen abzubilden, was im Haushalt 2016 vorgenommen wurde. Dadurch wurden die Rücklagen vollständig aufgebraucht und ein Fehlbetragsvortrag über 450.000 € musste in das Haushaltsjahr 2017 vorgetragen werden.

Bei der Gegenüberstellung der Planansätze mit den Jahresergebnissen der Vorjahre zeichne sich aber durchweg eine positive Entwicklung ab. Zu erwartende Defizite wurden erheblich unterschritten. Durch die Berücksichtigung zwischenzeitlicher Entwicklungen bei der Erstellung des Nachtragshaushaltes konnte der Fehlbetrag bereits gemindert werden, indem z. B. Investitionsmaßnahmen in andere Jahre vorgeschoben wurden. Trotzdem war ein negativer Finanzmittelbestand zu verzeichnen, so dass ein pflichtiges Haushaltssicherungskonzept geschrieben werden musste.

Für die Genehmigung gab es Auflagen der Kommunalaufsicht wie z. B. das Verbot von Investitionen aus dem Kassenkredit heraus. Zahlungsmittelüberschüsse aus der laufenden Verwaltung dienen lediglich der Tilgung der Kredite. Daher wurden die Fachämter um Zurückhaltung bei Investitionen gebeten. Das geplante Feuerwehrfahrzeug für Lindenberg wurde nicht 2017 geliefert. Sowohl durch die Einsparungen der Fachämter also auch durch erhöhte Gewerbesteuereinnahmen und höhere Zuwendungen kam es zu einem Überschuss in der Ergebnisrechnung. Damit konnte der Fehlbetragsvortrag aus 2016 abgebaut und zusätzlich der Rücklage wieder zugeführt werden. Der Finanzmittelbestand erhöhte sich auf 411.000 €.

Die Prüfung der Vortrags- und Abschlussprüfung durch des RPA ergab, dass die Übernahme der Daten von 2016 in das Haushaltsjahr 2017 korrekt erfolgten, bewirtschaftete Teilkomponenten des Dreikomponentenmodells sachgerecht per 31.12. aufgelöst wurden. Die Finanzrechnung wurde auf Schlüssigkeit und rechtskonforme Abbildung geprüft sowie die finanzielle Verwirklichung der Geschäftsvorfälle, die Verbuchung investiver Sachverhalte und richtige Ausweisung der fremden Mittel. Die Auflage hinsichtlich der Deckung der Kredittilgung aus der laufenden Verwaltungstätigkeit konnte erfüllt werden.

Um die Zahlungsfähigkeit gewährleisten zu können, musste tageweise ein Kassenkredit in Anspruch genommen werden. Zinsen dafür blieben mit unter 90 € gering. Weiterhin wurde die Investitionstätigkeit geprüft. Das RPA kam zu dem Entschluss, dass die Finanzrechnung entsprechend den gesetzlichen Gliederungsvorgaben aufgebaut ist, die buchungstechnische Umsetzung korrekt erfolgte und der Buchungsstoff im Haushaltsprogramm und in der Anlagenbuchhaltung sich sachgerecht widerspiegelt. Die ordnungsgemäße Verbuchung der Geschäftsvorfälle wurde bestätigt. Es wurden außerordentliche Erträge aus Grundstücksverkäufen erzielt. Das RPA kommt auch bei der Ergebnisrechnung zu dem Entschluss, dass diese dem gesetzlichen Muster entspricht und nachvollziehbar ist.

Frau Leppin geht weiterhin auf das Anlagevermögen und Abschreibungen mit den entsprechenden Maßnahmen ein. Sie zählt diverse Anschaffungen und Fertigstellungen von Maßnahmen auf. Die Mitgliedschaft in den Zweckverbänden und weitere Beteiligungen wird angesprochen.

Die Gemeindekasse nutzt konsequent und zielstrebig alle Möglichkeiten der Reduzierung der Forderungen. Der Forderungsbestand konnte durch Saldenlisten zum Stichtag nachgewiesen werden. Die Prüfung des Kassenbestandes und der Sparbücher ergab keine Auffälligkeiten. Weiterhin werden die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Dannhof, der Neubau der Trauerhalle in Kuhsdorf, die Anschaffung von Schneid- und Spreiztechnik für die Freiwillige Feuerwehr sowie die Anschaffung einer Software für digitales Postmanagement angsprochen.

Frau Leppin zählt die Baumaßnahmen auf, für die es Fördermittel vom Bund und vom Land gab. Sie geht auf die Verringerung von Rückstellungen ein wie z. B. für zwei Altersteilzeiten, die ausgelaufen sind.

Im Ergebnis der risikoorientieren, stichprobenartigen Prüfung erteilt das RPA für den Jahresabschluss 2017 einen uneingeschränkten Prüfvermerk. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den geprüften Jahresabschluss 2017 zu beschließen sowie dem Hauptverwaltungsbeamten, die Entlastung zu erteilen.


Herr Benn erkundigt sich nach dem Grundstück in Simonshagen, an dem die Gemeinde zu 1/8 Eigentümer war, das sonst immer noch aufgelistet war ("Eigentum des Volkes" Seite 5 des Jahresabschlusses). In diesem Fall bestand seiner Meinung nach immer die Gefahr, dass es an das Bundesvermögensamt wieder zurückgeführt werden müsste. Frau Leppin wird die Angelegenheit mit Frau Dolling prüfen. Weiterhin spricht er die Wirtschaftslage der Zweckverbände an, die dieses Mal detailliert aufgeführt wurden.

Frau Groenewegen lässt sich noch einmal die Begrifflichkeit Finanzrechnung Zahlungsmittelbestand zum Jahresende erläutern (Seite 5 des Jahresabschlusses).

Frau Seedorf erkundigt sich ebenfalls nach dem auf Seite 5 aufgeführten Begriff "Bestallung" zu finden unter fremden Mitteln. Herr Benn erläutert, dass jemand als Verwalter bestellt ist. Frau Leppin ergänzt, dass die Eigentumsverhältnisse in solchen Fällen ungeklärt sind und es sich dabei um Pachteinnahmen für diese Grundstücke handelt, die die Gemeinde verwaltet. Es wird ausführlich darüber gesprochen, welche Möglichkeiten es gibt, unbekannte Eigentumsverhältnisse zu klären.

Frau Rogge fragt nach, ob es sich bei der Mietkaution mit 2 Cent um eine Rundungssache handelt. Die Aufführung erfolgte aufgrund von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, erklärt Frau Leppin. In 2018 kommt es zur Auszahlung der 2 Cent. In Zukunft werden die Mietkautionen über einer Verwaltungsplattform der DKB laufen, informiert Frau Leppin.

Frau Groenewegen erkundigt sich danach, wie viel für das Schloss Wolfshagen ausgegeben und wie viel wieder vereinnahmt wird. Herr Benn informiert, dass ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.000 € ausgegeben wird. Frau Leppin ergänzt, dass Abschläge für Energie eingehen. Frau Groenewegen möchte wissen, ob Kosten für die Ausgrabungen beim Königgrab angefallen waren. Die Frage wird verneint. Herr Radloff teilt mit, dass aber das Königsgrab an anderer Stelle mit kleineren Beiträgen durch die Gemeinde unterstützt werde.


Frau Beer erscheint ab hier und nimmt an der Abstimmung teil.

TOP 6.

Diskussion und Beschlussfassung zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017


Die Gemeindevertretung möge den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 entlasten.      
Drucksachen-Nr.: 217/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe TOP 5.

TOP 7.

Sonstige Informationen

Aus der Beratung
Frau Leppin teilt mit, dass sie die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Dosse-Jäglitz noch beschlossen hätte. Da der Verband seine Änderung erst am 11.12.2018 beschließen wird, ist die Beschlussfassung durch die Gemeinde erst danach möglich. Die Beträge werden erhöht sowie die Mitgliederverhältnisse. Es sei dann möglich, Mitglied auf Antrag zu werden, wenn man Grundstückseigentümer ist. Frau Leppin kann keine weiteren Informationen dazu geben. Herr Radloff berichtet über das Treffen mit dem Geschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes Prignitz Herrn Schröder. Dieser teilt mit, dass die Anträge zur Einzelmitgliedschaft sehr verhalten seien. 

TOP 8.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Frau Groenewegen-Rauter spricht einen Fernsehbericht an, in dem es um Rückforderung von Kita-Gebühren ging. Es entschied ein Gericht, dass Eltern Kita-Gebühren rückfordern können, weil der Geldbedarf des Trägers nicht mithilfe der Elternbeträge gedeckt werden. Frau Jekal teilt mit, dass sie davon noch nichts gehört habe. Sie informiert darüber, dass die Elternbeiträge der Gemeinde nicht so hoch seien, dass sie den Fehlbedarf komplett decken. Auch Herrn Radloff sei der angesprochene Sachstand unbekannt. Die Gemeinde werde sich dahingehend erkundigen. 


Reinhard Benn
Vorsitzender
Sabine Kadasch
Protokollführer