Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 11.04.2019
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 17. Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses am 13.09.2018
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 19.25 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Frau Petra Rogge
Frau Gudrun Seedorf
Frau Annett Röhl
Frau Bärbel Beer
Herrn Reinhard Benn
Herrn Heiko Baich

Aus der Verwaltung: Frau Jekal, Leiterin Hauptamt
Frau Kadasch, Kämmerin
Frau Leppin, zukünftige Kämmerin
Herr Radloff, Bürgermeister
Pressevertreter: Herr Hill, Der Prignitzer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 01.03.2018
5. Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die kommunale Kindertagesbetreuung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
(Kita Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung)
  Drucksachen-Nr.: 225/04-2018
6. Informationen zur Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser 2017
7. Informationen zur Erweiterung der öffentlichen Spielplätze 2017
8. Sonstige Informationen
9. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Frau Groenwegen–Rauter übernimmt den Versammlungsvorsitz, da Herr Benn entschuldigt fehlt, eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Entfällt!

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 01.03.2018

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 01.03.2018 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die kommunale Kindertagesbetreuung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
(Kita Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung)


Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) beschließt die Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die kommunale Kindertagesbetreuung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
(Kita Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung)   
Drucksachen-Nr.: 225/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : mit Änderungen angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Jekal erläutert die Grundlagen der neuen Kitasatzung:
  • nach Aufforderung der Gemeinde durch den Landkreis Prignitz, sollte die Gemeinde zum 01.01.2019 eine neue Kita-Satzung erstellen, in der eine Überarbeitung unter anderem besonders bezüglich der Mindesteinkommensgrenze vorgenommen werden sollte
  • Frau Jekal erläutert dazu die Berechnungsgrundlagen und die Staffelungskriterien für die neue Kita-Satzung anhand einer Tabelle mit dem Beamer – in dieser arbeitete sie weitestgehend nach gesetzlich und gerichtlich entschiedener Vorgaben und den Orientierungsrichtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgruppe AG 17, die aus verschiedenen Vertretern von Landkreisen, der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und anderen bestand
  • die Mindesteinkommensgrenze wurde in Höhe von 1.700,00 € ermittelt
  • die Mindestbeträge wurden auf KK/KG unter 6 Std. = 14,00 € und über 6 Std. auf 20,00 € - sowie Hort unter 4 Std. auf 9,00 € und über 4 Std. auf 13,00 € festgesetzt
  • weiterhin geht es um die Berechnung des Höchstbeitrages - hierzu wurde eine Kalkulation hinsichtlich aller Erträge und Aufwendungen erarbeitet - der ungedeckte Bedarf (Saldo) an Personal- und Sachkosten beinhaltet somit die Platzkosten, die als Höchstbetrag in der Kostenbeitragsordnung ausgewiesen werden können
  • das Kindergeld wird nicht mehr in die Einkommensberechnung einbezogen
  • für die Frühstücks- und Vesperversorgung sowie Getränke sorgt ab 05/2018 die Kindertagesstätte - die Kosten für Frühstück und Vesper sowie Getränke sind Bestandteil des Kostenbeitrages
  • die Kosten für das Mittagessen werden nach einer Pauschale berechnet, der entsprechende Betreuungstage zu Grunde liegen - die Berechnung wurde von Frau Jekal erläutert
  • die Pauschale beträgt ab 01/2019 für Krippe und Kita 32,00 € im Monat, für den Hort 26,00 € (im Hort weniger, da hier mehr Ferientage) - in regelmäßigen Abständen wird eine Überprüfung des Essengeldes (häusliche Ersparnis) durchgeführt, sodass sich der Pauschalbeitrag demzufolge ändern kann
  • das Einkommens wird von 1.700,00 € in 100,00 €-Schritten bis zu einer Grenze von 6.000,00 € monatlich gestaffelt → gerechtere Kostenbeitragsverteilung
  • der Betreuungsumfang wurde auf bis 6 Std., bis 9 Std. und über 9 Std. definiert
  • die Kostenbeitragstabelle wurde für Kinderkrippe/Kindergarten/Hort für Familien mit unterschiedlicher Kinderzahl und den unterschiedlichen Betreuungszeiten gesondert berechnet
  • für Pflegekinder gibt es in der Tabelle einen gesonderten Beitrag, dieser wird vom Landkreis bezahlt, nicht von den Pflegeeltern

In der Satzung selbst sind die Textänderungen farblich hervorgehoben und werden von Frau Jekal erläutert. Sie erklärt, dass diese Satzungsänderungen von der Gemeinde einen Zuschuss von zusätzlich ca. 60 T€, im Vergleich zum Vorjahr, erfordern werden.

Aus der Diskussion:
  • die Finanzausschussmitglieder empfinden das Thema als sehr schwierig
  • als fraglich wird die Einbeziehung von Pflegegeld in das Einkommen betrachtet, da es doch zu Absicherung des Mehrbedarfs von pflegebedürftigen Kindern zu sehen sei
  • die Ausschussmitglieder befürworten einstimmig, das Pflegegeld aus der Einkommensberechnung heraus zu nehmen

Beschluss zur Satzung mit der Änderung, dass das Pflegegeld aus der Einkommensberechnung heraus zu nehmen ist:

TOP 6.

Informationen zur Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser 2017

Aus der Beratung
Frau Kadasch teilt eine neue Tabelle zur Anzahl der Nutzungen der DGH aus. In der mit der Einladung versendeten waren Summenfehler enthalten, die jetzt korrigiert wurden. Außerdem erhält jeder Abgeordnete eine Tabelle zu den Bewirtschaftungskosten der DGH in der Zeit von 2014 bis 2017. Aus dieser Tabelle geht hervor, dass die Gemeinde jährlich ca. 50 T€ Zuschuss allein zu den Bewirtschaftungskosten (Konten 52,54) gibt.
Ganz kurz geht sie noch auf die Tabelle mit dem Stromverbrauch der Straßenbeleuchtungen ein, die ebenfalls mit den Sitzungsunterlagen versendet wurden.

TOP 7.

Informationen zur Erweiterung der öffentlichen Spielplätze 2017

Aus der Beratung
Frau Kadasch erläutert die Erweiterung der Spielplätze mit den Mitteln aus dem Jahr 2017. Der Ausschuss hatte die eingeplanten 5 T€ wie folgt verteilt:

Wolfshagen                    1.000 €
Retzin                                      2.000 €
Vettin                                      700 €
Boddin                                      1.300 €

In Kombination mit Mitteln vom Landesumweltamt und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (insgesamt 5.531,88 €) und einer Spende für Vettin (4.000 T€) konnten folgende Spielgeräte aufgebaut werden:

Wolfshagen                   →                   Karussell
(am Neubau)                                      (in Eigeninitiative entstand eine Umrandung für den                                                                                                Sandkasten)

Retzin                                      →                   Rutsche
(am Neubau)                                      Klettergerüst
                                                         Doppelschaukel

Vettin                                      →                   viersitzige Wippe
                                                         Turmkombination mit Doppelschaukel und Rutsche
                                                         (eine Einzäunung zur Straße)

Boddin                                      →                    Kletterturm mit Doppelschaukel und Rutsche
                                                         viersitzige Wippe

Kreuzburg                                      →                   Doppelschaukel (war zwar nicht vorgesehen, aber die Mittel                                                                             reichten noch dafür; eine vorher privat aufgestellte                                                                                                Doppelschaukel musste aus dem öffentlichen Bereich entfernt                                                                             werden, da sie den Anforderungen des TÜV nicht mehr                                                                             entsprach)

Dazu wurden jeweils Bilder der Spielplätze per Beamer gezeigt.
Die Betreiberfirma einer WKA spendete für den Ort Klein Woltersdorf eine Turm­kom­bina­tion mit Doppelschaukel und Rutsche, die in der Nähe der neu zu gestaltenden Freifläche errichtet wurde.
Für 2018 sind die Aufstellung einer Bank auf dem Spielplatz Groß Langerwisch und eines Federtieres in Tacken vorgesehen. Die verbleibenden Mittel werden nach 2019übertragen.

TOP 8.

Sonstige Informationen

Aus der Beratung
Frau Kadasch kann bekannt geben, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgt ist. Der Prüfbericht liegt als Entwurf vor und bestätigt das gute Ergebnis des Jahres­ab­schlus­ses 2017. Sie geht kurz auf die Gründe dafür ein:
- erhöhtes Gewerbesteueraufkommen
- erhöhte Zuweisungen und Umlagen
- Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Geschäftsaufwendungen

In der Finanzrechnung steht zum Jahresende 2017 ein Finanzmittelbestand von ca. 411 T€. Der begründet sich durch die nicht erfolgte Auslieferung des für 2017 bestellten FFW-Fz, die noch nicht erfolgte Beendigung verschiedener Baumaßnahmen bzw. der nicht erfolgten Rechnungsstellung dafür und in der Zurückhaltung der anderen Fachämter bei Investitionen, um das Geld für das Lindenberger FFW-Fz bereit stellen zu können.
Auf Grund des guten Ergebnisses konnten der Fehlbetrag aus 2016 vollständig abgebaut und der ordentlichen Rücklage Mittel in Höhe von ca. knapp 242 T€, der außerordentlichen Rücklage ca. 15,8 T€ zugeführt werden.
Die Beschlüsse zum Jahresabschluss 2017 und der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 sollen in der Novembersitzung erfolgen, wenn der Prüfbericht in seiner endgültigen Form vorliegt.

TOP 9.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung

Entfällt!


Reinhard Benn
Vorsitzender
Sabine Kadasch
Protokollführer