Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 04.12.2014
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 23. Sitzung des Bauausschusses am 25.11.2013
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.30 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herr Hans-Achim Baich
Herr Prof. Dr. med. Bernhard von Barsewisch
Herr Peter Schröder
Herr Hans Groenewegen
Herr Jan Schumacher

Sachkundige Bürger
Herr Dietrich Dierks
Herr Norbert Ziehmann

Aus der Verwaltung: Heidrun Raffael
Halldor Lugowski, Bauamtsleiter
Gäste: J. W. Lewin, Plankontor Stadt- Land GmbH


Tagesordnung
I. öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventeulle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 09.09.2013
5. Beschlussfassung zur 2. Änderung des räumlichen Teil-FNP Kl. Woltersdorf in der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz)
- Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 294/03-2013
6. Beschlussfassung zur 2. Änderung B-Plan Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf"
- Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung
  Drucksachen-Nr.: 295/03-2013
7. Beschlussfassung zur 1. Änderung des B-Planes Wolfshagen Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 296/03-2013
8. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Ausschuss für Bau und Planung, Herr Baich, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Die Bürgerfragestunde entfällt!

TOP 4.

Beschlussfassung über eventeulle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 09.09.2013

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 09.09.2013 gibt es nicht.

TOP 5.

Beschlussfassung zur 2. Änderung des räumlichen Teil-FNP Kl. Woltersdorf in der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz)
- Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss



a) Zwischenabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 23-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten und erfordern einen erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie eine erneute eingeschränkte Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.


b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussempfehlung
Die Gemeindevertretung beschließt den (zweiten) Entwurf der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Klein Woltersdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Stand November 2013) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 14 Kalendertagen öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur erneuten Stellungnahme aufzufordern. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 14 Kalendertage verkürzt. Hierbei wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Im Rahmen der Prüfung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ergab sich die Erforderlichkeit die im Entwurf dargestellte Sonderbaufläche Windkraft um insgesamt 11,7 ha zu vergrößern und die Sonderbaufläche damit dem hier rechtskräftigen Regionalplan Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung" aus dem Jahr 2003 und dem hier festgesetzten Windeignungsgebiet Nr. 25 "Boddin-Langnow/Klein Woltersdorf" räumlich anzupassen.
Die Gemeindevertretung beschließt in diesem Zusammenhang auch, dass der Bau von Windenergieanlagen gemäß dem Entwurf der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf (Stand November 2013) gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur innerhalb der dafür dargestellten Sonderbaufläche zulässig ist.
Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauNVO wird für die Sonderbauflächen Windkraft als allgemeines Maß der baulichen Nutzung dargestellt, dass die dort zulässigen Windkraftanlagen eine maximale Gesamthöhe von 100 m über Geländehöhe haben dürfen. Ausnahmen bezüglich höherer Windkraftanlagen sind zulässig, wenn im jeweiligen Bebauungsplan die Kriterien für die Zulässigkeit der Ausnahme höherer Anlagen festgesetzt werden.
Drucksachen-Nr.: 294/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lewin: Wie bereits auf der Sitzung am 09.09.2013 erläutert, wurden die Bau- und Mischbauflächen soweit beschnitten bzw. angepasst, dass man sich an anderen Stellen im Gemeindegebiet keine Flächen verbaut und wieder mit den Zielen der Landesplanung übereinstimmt.
Die Fläche im Bereich des Windparks musste wieder vergrößert werden, damit dieser mit dem noch gültigen Regionalplan "Wind" aus dem Jahr 2003 übereinstimmt (obwohl bereits an einem anderen Plan gearbeitet wird). Für die Regionale Planungsgemeinschaft ist unser Entwurf eine Zielabweichung, die korrigiert werden muss. Aus dieser Korrektur, in diesem Fall die Vergrößerung des Windparks, entsteht nicht der Zwang, nicht an dem alten Plan fest zu halten. Es entsteht nicht der Zwang in diesem Bereich Anlagen hinzustellen, denn wir haben ja noch den B-Plan.

TOP 6.

Beschlussfassung zur 2. Änderung B-Plan Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf"
- Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung


Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand November 2013) mit Planzeichnung (Teil A), Teil B und Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes als Grundlage für das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats.
Drucksachen-Nr.: 295/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lewin: Die Ehrenrunde durch die Grenzänderung in der 2.Änderung des räumlichen Teil FNP Kl. Woltersdorf ist für den B-Plan außer Belang. Somit kann die frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden.
Die Erschließung der Windkraftanlage erfolgt aus dem Bereich Seefeld durch eine geschotterte Zuwegung, da sich neben der Anlage ein Gehölzstreifen befindet. Hierfür ist ein Ausgleich zu erbringen.
Es ist abzusehen, dass es zu Abschaltzeiten kommt. Diese ergeben sich aus dem Schallgutachten. Wenn der Wind aus einer bestimmten Richtung kommt, dann wird automatisch eine Schallmessung durchgeführt, welche bei erreichen der festgelegten Werte auch zu Abschaltungen führen wird.
Die neue höhere Anlage steht ca. 25 m tiefer wie die vorhandenen im Windpark und sie hält den Abstand von 1000 m zur Bebauung ein.

TOP 7.

Beschlussfassung zur 1. Änderung des B-Planes Wolfshagen Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) die Aufstellung der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Biogasanlage Wolfshagen".
Das Änderungsverfahren umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Wolfshagen Nr. 2 (Flurstücke 139 bis 143 der Flur 2 der Gemarkung Wolfshagen) mit einer Größe von 3,2 ha. 
Der Geltungsbereich für die 1. B-Plan Änderung ist in dem beigefügten Übersichtsplan
M 1:1.000 dargestellt.
Planungsziel ist die Änderung der Höhenfestsetzung im Baufeld 2 für bauliche Anlagen im Teil B des Bebauungsplanes, die Überprüfung der neuen höheren Anlagenkonzeption im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild sowie die Überprüfung des vorhandenen Umweltberichtes auf die Aktualität der Belange von Natur und Landschaft.
Die Gemeindevertretung beschließt die B-Planänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren, einstufig, ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht aufzustellen.
Der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) entstehen durch die Aufstellung der Planung keine Kosten.
Drucksachen-Nr.: 296/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Im rechtskräftigen B-Planes Wolfshagen Nr. 2 "Biogasanlage Wolfshagen" ist geregelt, dass 2 Bauhöhen zulässig sind. Im Hinteren Teil 68 m ü. NHN und im vorderen 60 m ü. NHN.
Im vorderen Teil der Biogasanlage eine Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) geplant, bei der 
die Türme der Waschanlage, die für diesen Bereich des B-Planes festgesetzte Höhe von 60 m ü. NHN bis zu 6 m überschreiten. Antennen, Schornsteine, Blitzschutzanlagen dürften diese Höhe überschreiten, jedoch nicht die Türme (Kolonnen) der Waschanlage. Somit entspricht die BGAA nicht den Festsetzungen des B-Planes und die 1. Änderung ist notwendig. Die gesamtzulässige Höhe der gesamten Biogasanlage soll weiterhin nicht 68 m ü. NHN übersteigen – nur der vordere Bereich soll dafür angepasst werden.

TOP 8.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
- Die PVU ist beauftragt eine Wärmeversorgung von der Biogasanlage zu den Wohnblöcken, Schloss und KITA herzustellen.
- Zur Sicherheit möchte diese eine weiteres Heizwerk auf dem Gelände der Biogasanlage herstellen.


Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Hans-Achim Baich
Vorsitzender
Heidrun Raffael
Protokollführer