Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 03.03.2014
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 09.09.2013
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herr Hans-Achim Baich
Herr Prof. Dr. med. Bernhard von Barsewisch
Herr Hans Groenewegen
Herr Peter Schröder

Sachkundige Bürger
Herr Dietrich Dierks
Herr Jan Schumacher
Herr Norbert Ziehmann

Aus der Verwaltung: Heidrun Raffael
Halldor Lugowski
Gäste: Lutz Hülsebeck, Ortsbeirat Kuhsdorf
Dagmar Lodwig, Ortsbeirat Kuhbier
Volker Prenzlow, Gemeindevertreter
Herr Lasse, Greenwind
Frau Göbel, Greenwind
Herr Lewin, Plankontor
Herr Stitz, Plankontor


Tagesordnung
I. öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventeulle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.05.2013
5. 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz)
Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 273/03-2013
6. 9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz) im Bereich der Gemarkung Kehrberg
Schlussabwägung
  Drucksachen-Nr.: 274/03-2013
7. 9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz) im Bereich der Gemarkung Kehrberg
- Feststellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 275/03-2013
8. B-Plan Kehrberg Nr. 1 "Biogasanlage Kehrberg"
Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 276/03-2013
9. Willensbekundung zur Ausweisung des "Grabungsschutzgebietes Seddin"
  Drucksachen-Nr.: 265/03-2013
10. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bau und Planung, Herr Baich, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Entfällt!

TOP 4.

Beschlussfassung über eventeulle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.05.2013

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.05.2013 gibt es nicht.

TOP 5.

2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz)
Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung

Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 26-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Klein Woltersdorf der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz)
(Stand August 2013) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 273/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lewin gibt Erläuterungen zu den Änderungen. Wesentlich ist die Überplanung der Ortslage, da vom ehemals Amt Pritzwalk-Land Bauflächen ausgewiesen wurden, welche aus heutiger Sicht sehr großzügig sind und anderen Orten der Gemeinde die Bauflächen verbauen würden. Es wurden die Bauflächen im Bereich des Museums und des Spielplatzes zurückgenommen und Wohnbauflächen Richtung Wohnhaus in der Badstraße (Richtung Gr. Woltersdorf) aufgenommen.
Somit stehen in anderen Bereichen der Gemeinde wieder mehr Bauflächen zur Ausweisung zur Verfügung.
Und die Änderung des Windgebietes gegenüber dem Vorentwurf. Aus den zwei gekennzeichneten Flächen ist aufgrund der neuen Kriterien der Regionalplanung ein Bereich geworden. Der Waldsplitter, der beide Bereiche getrennt hatte, kann nun in dem Gebiet mit eingefasst werden.
Herr Stitz bemerkt, dass es noch artenschutzrechtliche Probleme gibt, welche aber auf der B-Plan Ebene geklärt werden müssen.

TOP 6.

9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz) im Bereich der Gemarkung Kehrberg
Schlussabwägung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende Abwägungsvorlage (Stand August 2013) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
Drucksachen-Nr.: 274/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Am 27.08.2013 fand eine Einwohnerversammlung in Kehrberg statt. Hier wurden vom Betreiber und Investor konkrete Aussagen zur Anlage gemacht. Die Fachleute, die anwesend waren, gaben Erläuterungen wie die Gutachten zu verstehen sind und welche Mehrbelastungen bei den Geräuschen, Verkehr usw. zu erwarten sind. Am Ende wurde mehrheitlich zugestimmt..

Herr Baich: Es wurde schon einmal gesagt, dass die Werte in der Vettiner Str. geprüft werden sollen.
Herr Lugowski: Es wurde festgestellt, dass die beanstandeten Geräusche nicht von Biogasanlage kommen. Es können Geräusche von der Schweineanlage, der Trocknung oder auch andere Quellen sein. Die Gutachten ergaben, dass alle Werte eingehalten werden.
Im speziellen Fall wurde festgelegt, wie, wann und wo zu messen ist. Auch hier wurden die Werte unterschritten. Bei den nächtlichen Geräuschen handelt es sich wahrscheinlich um tieffrequente Geräusche, welche nicht nachgewiesen werden konnten, da diese nicht immer wahrnehmbar sind.

Herr Fengels (Vertreter der Biogasanlage) bestätigte auf der Anliegerversammlung, dass er weiterhin bemüht ist, die störende Geräuschquelle herauszufinden und eine Klärung zu finden.

Herr Prenzlow bemängelt, dass die schalltechnischen Untersuchungen immer angekündigt wurden und der Investor sich darauf einstellen konnte. Weiterhin möchte er, dass der Bereich Vettin Straße als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wird, da hier niedrigere Immissionswerte (dB) zugrunde gelegt werden.

Die Vertreter von Plankontor erklären, dass lt. Gutachten am Friedhof, der sich neben der Biogasanlage befindet, die niedrigsten Immissionsrichtwerte angesetzt wurden.
Ebenso wurde die Vettiner Straße, welche im rechtskräftigen FNP als Mischbaufläche (M) ausgewiesen ist und hier höhere Immissionswerte sein dürften, so behandelt, als ob es sich hier um eine allgemeine Wohnbaufläche (WA) handelt. Dementsprechend wurden auch niedrigere Werte angesetzt. Weder am Friedhof noch die an den festgelegten Immissionsorten in der Vettiner Straße wurden die Werte weder bei Tag noch bei Nacht erreicht.
Es wird mitgeteilt, wo man zur Zeit mit der Planung steht. Es wird empfohlen, die Flächen-nutzungsplanänderung im Bereich Kehrberg auf der Gemeindevertretersitzung zu beschliessen.

TOP 7.

9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz) im Bereich der Gemarkung Kehrberg
- Feststellungsbeschluss


Gemäß § 5 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) (in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow von 2002) im Bereich Kehrberg und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.

Hinweis:
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB ist die 9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) beim Landkreis Prignitz als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
Drucksachen-Nr.: 275/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Der FNP gibt noch kein Baurecht. Daher kann der Feststellungsbeschluss gefasst werden.

TOP 8.

B-Plan Kehrberg Nr. 1 "Biogasanlage Kehrberg"
Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung

Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 24-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.


b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Kehrberg Nr. 1 "Biogasanlage Kehrberg" (Stand August 2013) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 276/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Der B-Plan hat den Stand wie vor zwei Jahren. Als Resultat aus der erfolgten Trägerbeteiligung ist die Reduzierung der Leistung, Wegfall von BHKW, Änderung Standort der Behälter.

Zu den wesentlichen Punkten Punkte geben Herr Lewin und Herr Stitz Erläuterungen:
- Unter besonderer Würdigung der Belange von Natur und Landschaft, des Landschaftsbildes, sowie des Immissionsschutzes und der Einfügung der Anlagenerweiterung in das Ortsbild wurde die Anlagenplanung deutlich überarbeitet. Entgegen der Vorentwurfsplanung wird die jetzt geplante Biogasanlage nun einer elektrischen Leistung von ca. 776 Kilowatt (kW) entsprechen (vorher waren ca. 1,05 Megawatt geplant), da das zusätzliche Blockheizkraftwerk (BHKW) im Plangebiet errichtet wird. Die Anordnung des zusätzlichen BHKW im Plangebiet führte dazu, dass vor allem aus Gründen des Immissionsschutzes zum einen die elektrische Leistung der geplanten Biogasanlage reduziert wurde und zum anderen die neu geplanten baulichen Anlagen weiter in Richtung Süden verschoben wurden. Das neu geplante BHKW wird direkt nördlich zum bestehenden BHKW errichtet.
Im Teil B wurde daher festgesetzt, dass die maximale Gesamtleistung der Biogasanlage einem Äquivalent von maximal 2,0 Megawatt Feuerungswärmeleistung entsprechen darf. Darüber hinaus darf die Kapazität der Anlage zur Erzeugung von Biogas 3,0 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr nicht überschreiten. Dies entspricht einer elektrischen Leistung von ca. 776 kW.
- Nach Auswertung der gutachterlichen Untersuchungen (Schall- und Geruchsprognosen)
wurden im Teil B entsprechende (Schutz)Festsetzungen getroffen, die sicherstellen, dass die zulässigen Immissionswerte an den schutzbedürftigen Nutzungen in der Ortslage nicht überschritten werden.
- In Bezug auf die maximale Höhe der baulichen Anlagen wurde im B-Planentwurf festgesetzt, dass die bauliche Anlagen der Biogasanlage im sonstigen Sondergebiet die Höhe von 87,0 m über NHN nicht überschreiten dürfen. Die aus Gründen des Havarieschutzes erforderliche Umwallung ist mit einer Maximalhöhe von 74,60 m über NHN zulässig.
- Unter Berücksichtigung der bestehenden und neu geplanten asphaltierten Fahr- und Rangierflächen, der Siloflächen, der Behälterflächen und der Flächen für die Blockheizkraftwerke wird eine maximale Grundfläche von 12.000 qm für bauliche Anlagen, die für den Betrieb der Biogasanlage erforderlich sind, in der Planzeichnung festgesetzt. Aufgrund des bereits hohen Versiegelungsgrades und in Bezug auf einen sparsamen Umgang mit dem Schutzgut Boden wird zudem im Teil B festgesetzt, dass die sonst nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung der bestimmten Grundfläche durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen mit bis zu 50 vom Hundert unzulässig ist. Somit verbleibt im 20.300 qm großen Baufeld (SO-Gebiet) ein Flächenanteil von mindestens 40 v.H., der nicht versiegelt werden darf und zu begrünen ist. Entgegen der Vorentwurfsplanung (Festsetzung einer GRZ von 0,7) wurde im aktualisierten Bebauungsplanentwurf nun eine Grundfläche festgesetzt, um Lesbarkeit des Bebauungsplanes zu vereinfachen.
- Um die bestehenden Zufahrten vom Dannenwalder Weg ins Plangebiet planungsrechtlich
zu sichern, wurden diese in das sonstige Sondergebiet integriert. Dementsprechend sind die südlich parallel zum Dannenwalder Weg festgesetzten Grün- bzw. SPE-Flächen durch die bestehenden Anbindungen zum Dannenwalder Weg unterbrochenen. Somit grenzt das sonstige Sondergebiet an zwei Stellen direkt an die öffentliche Verkehrsfläche am Dannenwalder Weg an.
- Durch die Festsetzung der baumbestandenen Flächen als Grünfläche oder Fläche für Wald sowie z.T. zusätzliche punktuelle und flächige Erhaltungsgebote wird eine Bebauung dieser Flächen ausgeschlossen. Somit werden die Baumbestände im Plangebiet langfristig geschützt. Entgegen der Vorentwurfsplanung müssen im Plangebiet nun keine Bäume gefällt werden.
- Die ursprünglich südlich des Friedhofs, in dem kleinen Grünstreifen, geplanten Mehlbeerbäume können aufgrund der dort vorhandenen Leitungen und Kabel nicht gepflanzt werden. Dementsprechend wurden die fünf Anpflanzgebote für die geplanten Mehlbeerbäume aus dem überarbeiteten Planentwurf entfernt.
- Auf Grundlage der veränderten Anlagenplanung wurde ein Logistikkonzept
erstellt, welches die erforderlichen Anlieferungen im Grundablauf und im Maximalfall
aufzeigt und dabei den IST- sowie den SOLL-Zustand berücksichtigt.
Die Ergebnisse des Logistikkonzeptes wurden in die Begründung eingearbeitet
(vgl. Kapitel 7.1).
- Insbesondere das Kapitel "Umweltbericht" wurde nach dem durchgeführten
frühzeitigen Beteiligungsverfahren nebst Scopingverfahren deutlich ergänzt.
- Für den ökologischen Ausgleich ist eine Fläche hinter der Bebauung Vettiner Straße und dem Wunderknabenweg vorgesehen, welche sich als Sandmagerrasen eignet. Desweiteren wird vorgeschlagen Baumpflanzungen am Weg zu den Kuckucksteichen vorzunehmen.
Auf dieser und den nachfolgenden Sitzungen soll über die im Rahmen des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Stellungnahmen beraten und auf
Grundlage dessen der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

TOP 9.

Willensbekundung zur Ausweisung des "Grabungsschutzgebietes Seddin"


Die Gemeindevertretung Gr. Pankow (Prignitz) beschließt auf der heutigen Sitzung zum Schutz der Vielzahl von Bodendenkmalen die Ausweisung des "Grabungsschutzgebietes Seddin" zu unterstützen.
Drucksachen-Nr.: 265/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Anwesenden teilen mit, dass dieser Punkt keiner weiteren Erläuterung bedarf, da im Beschluss ausreichend beschrieben und auf der letzten Sitzung bereits beraten und zugestimmt wurde.
Von Herrn Lugowski wird noch einmal bemerkt, dass es um die Sicherstellung der übermäßig vielen Fundstätten geht, da in der letzten Zeit viele Biogas- und Windplaner in diesem sensiblen Bereich planen wollten. Das Grabungsschutzgebiet endet als Satzung, so wie die Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Die Flächen können nach wie vor bewirtschaftet werden, jedoch ist in bestimmten Teilen sensibler damit umzugehen. Die Unterschutzstellung hat Auswirkungen auf die zukünftige Arbeit und finanzielle Unterstützung (Fördermittel).

TOP 10.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Sonstige Informationen und Anfragen liegen nicht vor.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Bau und Planung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Hans-Achim Baich
Vorsitzender

Protokollführer