Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 19.04.2013
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 19. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung am 19.11.2012
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.40 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herr Hans-Achim Baich
Herr Prof. Dr. med. Bernhard von Barsewisch
Herr Hans Groenewegen
Herr Peter Schröder

Sachkundige Bürger
Herr Dietrich Dierks
Herr Norbert Ziehmann
Herr Jan Schumacher

Aus der Verwaltung: Halldor Lugowski, Heirun Raffael
Gäste: Udo Brummund (Solarpark Baek), Frau Kühne und Herr Klitzke (Anwohner)
Heiko Baich (Ortsbeirat Groß Pankow)


Tagesordnung
I. öffentlicher Teil:
1. Beschlüsse: -
1.1 11. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes im Bereich Baek
- Schlussabwägung
  Drucksachen-Nr.: 230/03-2012
1.2 11. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes im Bereich Baek
- Feststellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 231/03-2012
1.3 B-Plan Baek Nr. 1 "Solaranlage Baek"
Schlussabwägung
  Drucksachen-Nr.: 232/03-2012
1.4 B-Plan Baek Nr. 1 "Solaranlage Baek"
- Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 233/03-2012
III. öffentlicher Teil
2.1 B-Plan Wolfshagen Nr. 2 "Biogasanlage Wolfshagen"
a) textliche Festlegungen Nr. I /4.1 und 4.2
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
  Drucksachen-Nr.: 225/03-2012
2.2 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf
- Aufstellbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 227/03-2012
2.3 2. Änderung des Bebauungsplanes Gr. Woltersdorf Nr. 1 „Windpark Kl. Woltersdorf“

- Aufstellbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 228/03-2012
2.4 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf

- Entwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 229/03-2012
3. Diskussion zur Handreichung in Sachen Überprüfung betreffend Staatssicherheit (ausgehändigt in der Gemeindevertretersitzung am 07.06.2012)
4. Sonstige Informationen

Protokoll

I. öffentlicher Teil:

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bau und Planung, Herr Baich, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 03.09.2012 gibt es nicht.

TOP 1.

Beschlüsse: -

Aus der Beratung
Die Tagesordnungspunkte 1.5 bis 1.6 des öffentlichen Teils werden auf Antrag vorgezogen.

Die Tagesordnungspunkte 1.7 bis 1.8 des öffentlichen Teils entfallen.

Der Tagesordnungspunkt 4. des nichtöffentlichen Teils wird vorgezogen und nach TOP 1.6. behandelt.

Die Ausschussmitglieder stimmen der geänderten Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 1.1

11. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes im Bereich Baek
- Schlussabwägung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende Abwägungsvorlage (Stand November 2012) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Begründung und Umweltbericht eingearbeitet.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
Drucksachen-Nr.: 230/03-2012

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
gemeinsam zu TOP 1.5 und 1.6 :

Herr Lugowski gibt bekannt, dass die Unterlagen bis einschließlich dem 16.11.2012 öffentlich ausgelegen hatten. Die Träger öffentlicher Belange wurden bereits am 21.09.12 angeschrieben und hatten bis zum 23.10.12 die Möglichkeit Ihre Stellungnahmen abzugeben. Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises fand am 07.11.2012 ein Vorort Termin mit Vertretern des Landkreises, der Gemeinde und dem Investor statt fand. Die dort vorgebrachten Belange und Bedenken sowie die Stellungnahme der Familie Kühne/Klitzke vom 15.11.12 führen dazu, dass eine Überarbeitung im Umweltbereich und Umweltbericht erfolgen muss. Die Überarbeitung ist für die FNP- Änderung nicht von Belang, sodass die Drucksachen 230/03 (Abwägung) und 231/03 (Feststellungsbeschluss) erfolgen kann. Die Abwägung des B-Planes (Drucksache 232/03) und der Satzungsbeschluss (Drucksache 233/03) werden aus der Sitzungskette genommen, da in Kürze der Zeit die Unterlagen nicht fertig zu stellen waren.
Herr Lugowski entschuldigt sich für seine nicht ganz korrekte Aussage zur Höhe der Solaranlage in Perleberg, die Höhe entstammt den Unterlagen aus der Behördenbeteiligung. Bei der Umsetzung ist man aus den unterschiedlichsten Gründen unter 2,00 Meter geblieben (lt. B-Plan bis 3m Höhe).
Familie Kühne/Klitzke reichte am 15.11.2012 ebenfalls eine Petition ein, welche heute Abend mit auf den Tisch liegt.
Die Gäste Herr Brummund und Familie Kühne/Klitzke erhalten das Wort:
Herr Brummund: Das Vorhaben „Solarpark“ wurde dem Ortsbeirat und auch den Bürgern in einer Einwohnerversammlung vorgestellt. Die unansehnliche und Gefahren verbergende Fläche wird einer ordentlichen Nutzung zugeführt. Bei dem Termin am 07.11.12 hat er sein Anliegen verteidigt.
Er bestätigt die Hecke 2,50 betragen soll. Er gibt nur zu bedenken, dass je höher eine Hecke wird sich schwerer pflegen lässt.
Vorschlag: erst ein 2 Meter Zaun, dann ein Meterstreifen zur Pflege, dann die 2,5 m hohe Hecke und 4 Meter von der Grundstücksgrenze kommt ein Stabgitterzaun. Um Fam.Kühne/Klitzke die Sicht auf die Solarmodule zu erschweren schlägt er vor einen Sichtschutz in die Hecke mit rein zu nehmen, denn ein Sichtschutz in bzw. am 2 m Zaun würde das Grundstück der Familie beschatten. Dem Anliegen die Module 15 m von der Grundstücksgrenze erst aufzustellen hält er für nicht verhältnismäßig, da der Sichtschutz den Blick auf die Anlagen verhindert.

Fam.K./K: Die Module sind von oben zu sehen. Bisher hatte man immer einen Blick ins Grüne gehabt. Seit der Wende ist die Fläche zugewachsen.

Herr Lugowski: Es handelt sich nun einmal um eine Altlastenfläche. Es ist gewollt das solche Flächen mit alternative Energien belegt werden. Das Anliegen vom Ortsbeirat und den Bürgern ist es die Gefahrenquelle und den unansehnlichen Ortseingang zu beseitigen und neu zu ordnen.
Alle von Fam. K./K. angeführten Forderungen basieren auf keine Gesetze und Verordnungen. Es sind lediglich Wünsche.

Prof. v. Barsewisch empfiehlt sich die Hecke am Parkplatz der Augenklinik anzusehen. Die wird nicht höher als 3m, ist immer grün und muss auch nicht geschnitten werden.

Herr Brummund betont, dass der Sichtschutz kein Streitpunkt bleiben muss.

Fam. K./K. gibt noch einmal an, dass die 2,50 hohen Module der Knackpunkt sind. Die anderen Punkte wurde angeführt um sich zu schützen.

Herr Brummund bestätigt, dass er ein Gestell in dieser Höhe entwickelt hat, um so viel Ertrag wie möglich herauszuholen. Es kann sein, wenn es zur Umsetzung kommt, dass die Elemnte dann auch niedriger sind. Zur Blendwirkung gibt er an, dass die Module in einem Winkel von 15 ° aufgeständert werden. Eine Blendwirkung wie bei einem Spiegel kann nicht auftreten.
Er bittet darum festzuhalten, dass er sich verpflichtet einen 2,40 hohen Zaun mit Sichtschutz von der Landesstraße entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze (Brummund / K./K.) bis zur Grenze Familie Engel zu errichten.

Herr Lugowski erläutert für Fam. K./K. welche Anforderungen an den FNP und an einen B-Plan gestellt werden und was in den Plänen festgehalten werden kann. Anschließend werden für den
B-Plan festgesetzt:                    1. Grünstreifen 4 m
                                                         2. Hecke 2,50 m hoch
                                                         3. Sichtschutz 2 m
                                                         4. Sichtschutz von L-Straße bis Grundstück Haaker 2,40 m

Herr Brummund und Fam. K./K. erhalten Möglichkeit sich auszusprechen im gr. Versammlungsraum auszusprechen.

Der Bauausschuss diskutiert weiter:
Prof.v. Barsewisch, kann die Angabe, der Solarpark würde das Gründstück der Familie umschließen nicht folgen.
Herr Groenewegen, gibt an, dass mit einer ordentlichen Abpflanzung zu den Nachbargrundstücken dem Sichtschutz genüge getan wird. Er fragt an, ob schon ein Termin für die Errichtung des Solarparks vorliegt.
Herr Lugowski: Im Winter möchte der Investor nicht bauen. Es wurde der Monat März anvisiert.

Gegen 21.15 Uhr geben sie das Ergebnis kund: Die „Kleinigkeiten“ konnten ausgeräumt werden, jedoch ist die Höhe von 2,5 m für Fam. K./K. unakzeptabel. Herr Brummund benötigt zur Sicherheit diese Höhe und möchte sie beibehalten.

TOP 1.2

11. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes im Bereich Baek
- Feststellungsbeschluss


Gemäß § 5 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 11. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) (in den Grenzen des ehemaligen Amtes Gr. Pankow von 2002) im Bereich Baek und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.

Hinweis:
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB ist die 11. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz) beim Landkreis Prignitz als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
Drucksachen-Nr.: 231/03-2012

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

TOP 1.3

B-Plan Baek Nr. 1 "Solaranlage Baek"
Schlussabwägung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende Abwägungsvorlage (Stand Januar 2013) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Begründung und Umweltbericht eingearbeitet.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
Drucksachen-Nr.: 232/03-2012

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis :
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung :
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Entfällt!

TOP 1.4

B-Plan Baek Nr. 1 "Solaranlage Baek"
- Satzungsbeschluss


Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Baek Nr. 1 „Solaranlage Baek“ (Stand Januar 2013) als Satzung und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.
Drucksachen-Nr.: 233/03-2012

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis :
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung :
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Entfällt!

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


III. öffentlicher Teil

TOP 2.1

B-Plan Wolfshagen Nr. 2 "Biogasanlage Wolfshagen"
a) textliche Festlegungen Nr. I /4.1 und 4.2
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB


a) textliche Festsetzungen Nr. I / 4.1 und 4.2

Die städtebaulichen Festsetzungen Nr. I / 4.1 und 4.2 werden in folgender Textfassung als geänderter Entwurf beschlossen:   

I. Städtebauliche Festsetzungen
4.                   Immissionsschutz
4.1                   Flächenbezogener Schallleistungspegel
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, dass bei dem Bau einer Gasaufbereitungsanlage für diese Anlage der immissionswirksame Schallleistungspegel auf LWA = 95 dB(A) begrenzt wird. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte ist unzulässig.
4.2                   Aktive Schallschutzmaßnahme parallel zum Gewerbegebiet

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, dass für den Fall, dass innerhalb des Sondergebietes die bauliche Anlage eines Rübbenschredders erfolgt, auf der dem zukünftigen Gewerbegebiet im Südwesten zugewandten Seite eine mindestens 6,0 m hohe Schallschutzwand (fugendicht) mit dem Schalldämm-Maß R’W > 25 dB zu errichten ist. Der Standort des Rübbenschredders muss auf der Nordostseite der Wand liegen.

Diese Schallschutzwand muss eine Länge von mindestens 30,0 m zu jeder Seite, gemessen vom Standort des Rübbenschredders, aufweisen. Alternativ ist es beim Bau von Hochsilos bzw. von Hochbehältern zulässig im Zwischenraum zwischen den Hochsilos bzw. Hochbehältern eine 6,0 m hohe Schallschutzwand zu bauen, wobei die Hochsilos / Hochbehälter in Kombination mit der Zwischenraumwand eine Gesamtlänge von 60,0 aufweisen müssen.

Hinweis:Im Rahmen des zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger beim Bau eines Rübbenschredders diesen nur innerhalb des Sondergebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wolfshagen Nr. 2 „Biogasanlage Wolfshagen“ zu errichten und nicht auf angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen im planungsrechtlichen Außenbereich.

Außerdem wird vertraglich vereinbart, dass für den Fall, wenn sich die Anlagenplanung gegenüber dem im August 2012 vorliegenden Bauantrag so verändert, dass der Bau der Hochsilos, bzw. von Hochbehältern entfällt, bei der Errichtung eines Rübenschredders ein gleichwertiger Schallschutz gutachterlich nachzuweisen ist und die sich daraus erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen in der Ausführungsplanung zu realisieren sind.


b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Wolfshagen Nr. 2 „Biogasanlage Wolfshagen“ (Stand November 2012) mit Planzeichnung, Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes zur erneuten eingeschränkten Beteiligung und zu einer erneuten, auf 2 Wochen verkürzten öffentlichen Auslegung. Die von der Änderung und Ergänzung des Entwurfs betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen. Die Stellungnahmefrist wird auf 2 Wochen verkürzt.

Drucksachen-Nr.: 225/03-2012

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Der B- Plan konnte auf der letzten GV-Sitzung nicht als Satzung beschlossen werden, da sich zwischendurch herausstellte, dass die Unterlagen noch einmal verkürzt und mit einer eingeschränkten Beteiligung nochmals ausgelegt werden muss. Die Unterlagen sind jetzt erarbeitet und können den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Der Prof. v. Barsewisch regt an, zwecks Wärmeversorgung aus der Biogasanlage bei Herrn Willamowitz anzufragen.
Herr Lugowski gibt dazu an, dass beabsichtigt ist das gewonnen Gas in die vorhandene Gasleitung oberhalb von Wolfshagen einzuspeisen. Eine Wärmeversorgung war bisher nicht angedacht.


TOP 2.2

2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf
- Aufstellbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Gr. Pankow (Prignitz) die Aufstellung der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf in der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz).
Das Änderungsverfahren umfasst den gesamten Bereich der rechtswirksamen 1. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf mit einer Größe von 689 ha. 
Es ist geplant, zusätzlich zu den östlich befindlichen Vorranggebieten für Windkraftanalgen, eine Sonderbaufläche „Windkraft“ darzustellen. Innerhalb der bebauten Ortslage von Kl. Woltersdorf sollen zudem Wohnbauflächen, gemischte Baufläche, Grünfläche, Fläche für Gemeinbedarf und Verkehrsflächen dargestellt werden. Der überwiegende Teil der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf wird dem Bestand entsprechend als Waldfläche und Fläche für Landwirtschaft dargestellt.
Der Geltungsbereich für die 2. FNP-Änderung ist in dem beigefügten Übersichtsplan M 1:20.000 dargestellt.
Drucksachen-Nr.: 227/03-2012

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Gemeinsam zu TOP 1.2 bis 1.4:

Für die Erarbeitung der Unterlagen für die FNP- Änderung und B-Plan gab es viele Kleinigkeiten abzuklären und einzuarbeiten. Es ist jetzt aber soweit, dass die Aufstellbeschlüsse und für die
FNP–Änderung die frühzeitige Beteiligung beschlossen werden kann.

TOP 2.3

2. Änderung des Bebauungsplanes Gr. Woltersdorf Nr. 1 „Windpark Kl. Woltersdorf“

- Aufstellbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Gr. Pankow (Prignitz) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gr. Woltersdorf Nr. 1 „Windpark Kl. Woltersdorf“.
Das Änderungsverfahren umfasst die Flurstücke 4 (teilw.), 5, 6, 7 (Karthane), 8 (teilw.), 9 (teilw.), 10 (teilw.), 11 (teilw.) und 37 (teilw., Karthane) der Flur 4 sowie die Flurstücke 56, 59, 60, 61 und 62 (teilw.) der Flur 5 der Gemarkung Kl. Woltersdorf mit einer Größe von 15,25 ha. 
Der Geltungsbereich für die 2. B-Plan-Änderung ist in dem beigefügten Übersichtsplan M 1:50.000 dargestellt.
Planungsziel ist die Verdichtung des bestehenden Windparks durch die Festsetzung eines zusätzlichen Sondergebietes für den Bau einer weiteren Windenergieanlage (WEA).
Drucksachen-Nr.: 228/03-2012

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

TOP 2.4

2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf

- Entwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf (Stand November 2012) mit Planzeichnung und Entwurf der Begründung als Grundlage für das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und für das schriftliche Scopingverfahren zur Festlegung des Detaillierungsgrades und des Umfangs des Umweltberichtes.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats.
Drucksachen-Nr.: 229/03-2012

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis :
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung :
Enthaltungen : 0    

TOP 3.

Diskussion zur Handreichung in Sachen Überprüfung betreffend Staatssicherheit (ausgehändigt in der Gemeindevertretersitzung am 07.06.2012)

Aus der Beratung
Es wurde gebeten darüber abzustimmen, ob die Mitarbeiter der Verwaltung und Gemeinde-vertreter betreffend Staatssicherheit überprüft werden sollen oder nicht.
Prof. v. Barsewisch kann diese Dinge nicht beurteilen und fragt an, ob da heute überhaupt noch etwas bei raus kommt.
Herr Lugowski: Vor Jahren wurde eine Kommission gebildet und die Unterlagen geprüft. Die alten Mitarbeiter wurden somit schon einmal überprüft und die neuen Verwaltungsbeschäftigten sind zu jung und somit nicht betroffen.
Herr Baich spricht sich dagegen aus. Man sollte nach über 20 Jahren nicht wieder damit anfangen.
Herr Groenewegen betont, dass diese Handreichung eine Schande für die Demokratie ist und das es überhaupt solche „Zettel“ gibt. Sollte eine Kommission gegründet werden, dann möchte er dabei sein. Er beabsichtigt nicht zu jagen sondern zu verteidigen. Nach 20ig Jahren sollte Schluss sein und nicht noch Existenzen vernichtet werden.

Es wird empfohlen auf eine erneute Überprüfung zu verzichten !


TOP 4.

Sonstige Informationen

Aus der Beratung
Herr Lugowski gibt bekannt, dass auf der Gemeindevertretersitzung am 06.12.2012 die Machbarkeitsstudie zum „Königsgrab Seddin“ von Herrn Kunzemann öffentlich vorgestellt wird.
Für die noch freien Fördermittel wurde ein Antrag auf Umbewilligung gestellt und das Ing. Hinze gebunden digitale Kartenunterlagen von dem Bereich um das Königsgrab zu erstellen. Alle bisherigen Erkenntnisse werden dort eingearbeitet. Für den Gemeindehaushalt 2013 und für die Fördermittelstelle wird zur Zeit der 1. Abschnitt vorbereitet.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Hans-Achim Baich
Vorsitzender

Protokollführer