Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 06.09.2019
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 23. Sitzung des Bauausschusses am 15.05.2019
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Peter Schröder
Herrn Torsten Lange
Herrn Wilhelm Schröder

Sachkundige Bürger
Frau Bettina Hagemann
Herrn Hans Groenewegen

Aus der Verwaltung: Karsten Lehmann
Heidrun Raffael
Gäste: Frau E. Purreiter; Plankontor Stadt und Land GmbH
Einwohner: Uta Helmchen
Olav Helmchen


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 04.03.2019
5. B-Plan Klein Gottschow Nr.1 "Windpark Guhlsdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 244/04-2019
6. 5. Änderung B-Plan Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 250/04-2019
7. 2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" - Süderweiterung
Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 251/04-2019
8. Ergänzungssatzung "Pankower Weg" im Ortsteil Wolfshagen
Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 249/04-2019
9. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Die Vorsitzende des Bauausschusses , Frau Groenewegen-Rauter, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.
 

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Ausschussmitglieder stimmen der Tagesordnung einstimmig zu. 

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Die anwesenden Bürger haben keine Fragen. Sie möchten hören wie die Einwände zum Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 abgewogen werden. 

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 04.03.2019

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 04.03.2019 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.
 

TOP 5.

B-Plan Klein Gottschow Nr.1 "Windpark Guhlsdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 70-seitige Abwägungsvorlage (Stand Februar 2019) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in der Planzeichnung, den Umweltbericht und die Begründung eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.     
Drucksachen-Nr.: 244/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Frau Purreiter von Plankontor geht auf die wesentlichen Einwendungen ein und erläutert die Abwägungen.
Von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg und der Regionalplanung wurde bestätigt, dass die Planung den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung angepasst ist.
Aufgrund des Hinweises vom Landkreises Prignitz musste unter anderem die Liste der Baudenkmäler angepasst werden.
Das Landesamt für Umwelt gab den Hinweis, dass die Zuwegung 4 einen Graben II. Ordnung berührt. Zu diesem Punkt gab es einen Vororttermin mit der unteren Wasserbehörde. Nachdem eine Lösung gefunden wurde, konnten diese Bedenken ausgeräumt werden.
Ebenfalls gab es den Hinweis auf einen möglichen Verbotstatbestand bei den Rückschnittmaßnahmen. Diese sind nicht notwendig, aber der Hinweis wurde vorbehaltlich mit aufgenommen. Ebenso gab es Nachforderungen zu Gutachten, so z.B. mussten Untersuchungen zum Weißstorch überarbeitet und nachgeliefert werden. 
Die Telefonica betreibt derzeit noch zwei Richtfunktrassen, welche durch das Plangebiet verlaufen. Es wurde mitgeteilt, dass die nördliche Trasse in Zukunft abgebaut bzw. nicht mehr betrieben wird. Die südliche Trasse bleibt jedoch bestehen. Der Vorhabensträger wurde gebeten, das Baufenster um 1,5 Meter zu verschieben, damit kein Konflikt mehr besteht.
Aus der Öffentlichkeit gab es 26 Stellungnahmen. So wurde darauf verwiesen, dass die umweltfachlichen Gutachten mangelhaft seien. Da jedoch die umweltfachliche Prüfung unabhängig voneinander im Rahmen der Beteiligung von fachlich und qualifizierte Behörden erfolgte und die Gutachten aufgrund der Hinweise nachgearbeitet wurden, sind diese Mängel abgestellt.
Es wurde auf die unzureichende Berücksichtigung der nahen Baudenkmale hingewiesen. Eine Korrektur der Baudenkmäler wurde vorgenommen und die Visualisierung überarbeitet.
Ebenfalls wurde auf die negative Auswirkung auf das Landschaftsbild verwiesen. Da bereits Windenergieanlagen (WEA) im Umfeld stehen, gibt es bereits eine Vorbelastung. Für den Eingriff in das Landschaftsbild ist ein Ausgleich zu schaffen. Dieser wird im Gemeindegebiet umgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es zu Schäden an den Verkehrsflächen kommen kann. Hier ist zu sagen, dass im Vorfeld der Zustand festzustellen ist und bei eventuellen Schäden, diese durch den Verursacher behoben werden.
Für die angesprochenen Wertverluste der Grundstücke gibt es keine Studien, die einen Wertverlust durch die Errichtung von Windenergieanlagen belegen. Ebenso ist das angesprochene Dorfsterben aufgrund der Errichtung von WEA nur ein subjektives Empfinden. Auch hierzu gibt es keine Studien, die diese Aussagen belegen. Frau Groenewegen-Rauter merkt an, dass die betroffenen Ortslagen nicht so unattraktiv sein können, da genug Wohngrundstücke verkauft werden. Von den anwesenden Bürgern wird darauf hingewiesen, dass die Grundstücke vor B-Planbeschluss erworben wurden und es ist fraglich, ob jetzt noch jemand ein Grundstück erwerben wird. Frau Groenewegen-Rauter gibt den Hinweis, dass auch noch niemand aus diesem Grund weggezogen ist.
Auch wurde die erhöhte Waldbrandgefahr angesprochen. Die Brandschutzdienststellen, welche ebenfalls in der Beteiligung gehört wurden, gaben keine Hinweise dazu.
Herr Lehmann erklärt, dass ihm dieser Fakt auch aufgefallen ist. Als Ordnungsamtsleiter wird er sich, zwecks Vorhaltung eines Löschteiches, mit den Vorhabensträgern in Verbindung setzen. Eine Fläche von 20 x 20 Meter wäre ausreichend, jedoch gibt es keine Verpflichtung dazu.
Von den Bürgern wird darauf hingewiesen, dass die Gutachten den Stand der Technik entsprechen, aber nicht den Stand der Wissenschaft. Frau Purreiter führt dazu aus, dass nur das untersucht wird, was gesetzlich geregelt ist.
Herr Lehmann stellt noch einmal die Kompensationsmaßnahmen vor, die im Zuge des B-Planes umzusetzen sind. Er weist darauf hin, dass die Umsetzung im 2. städtebaulichen Vertrag geregelt wird.
Eine der Maßnahmen ist der Rückbau des Wohnblocks in Gulow, der seit Jahren unbewohnt und dem Verfall preisgegeben ist. Die angedachte Anlage einer Streuobstwiese in Gulow musste nach Klein Gottschow verschoben werden, da in Gulow das Wasserwerk ggf. saniert und umgebaut werden soll und die Streuobstwiese dann stören würde.
Weiterhin ist der Abbruch von alten Stallanlagen sowie die Entsiegelung der Flächen in Guhlsdorf und Tacken sowie Abbruch des alten Sporthauses in Wolfshagen und Wiederherstellung aller dieser Flächen als Grünland festgesetzt.
Frau Purreiter erwähnt, dass es in Guhlsdorf Wünsche gab, wie z.B. die Friedhofsmauer zu befestigen. Jedoch wird diese Maßnahme nicht als Ausgleich anerkannt.
Von Herrn W. Schröder wird nachgefragt, ob die 1000 m Abstände zur Wohnbebauung eingehalten wurden. Das kann von Frau Purreiter bestätigt werden. Die Türme der WEA halten den 1000 m Abstand zur Wohnbebauung ein. Das Ansinnen der Gemeinde war es, auch wenn die Baufenster näher als 1000 m an die Bebauung heranreichen, die Türme den Abstand einhalten.
Frau Hagemann freut sich über so viel Beteiligung aus der Bevölkerung. Es sind gute sowie emotionale Stellungnahmen eingegangen. So viele Stellungnahmen gab es in den letzten Jahren bei keinem Verfahren.
Frau Groenewegen-Rauter begrüßt es, dass die Gemeinde über Bebauungspläne die Möglichkeit der Steuerung hat, insbesondere in Bezug auf die Höhe. Frau Seedorf stimmt dem zu und ergänzt, dass in den Bebauungsplänen auch der Ausgleich ordentlich geregelt werden kann.
Herr Peter Schröder findet es wichtig, dass die vollen Steuereinnahmen, von allen im Gemeindegebiet befindlichen WEA, in der Gemeinde bleiben sollten. Aber da hat sich noch nichts getan. Von Herrn Lehmann wird angemerkt, dass keiner gezwungen werden kann, sich in unserer Gemeinde nieder zulassen. Es ist eine Grundsteuerreform in Arbeit. Diese ist jedoch noch nicht griffbereit. Das Land Brandenburg möchte den Windkraftausbau weiter fördern, da das gestellte Ziel noch nicht erreicht ist. 

TOP 6.

5. Änderung B-Plan Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 37-seitige Abwägungsvorlage (Stand Mai 2019) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.   
Drucksachen-Nr.: 250/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Purreiter weist darauf hin, dass es aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen gab. Die Träger öffentlicher Belange, wie z.B. der Landkreis Prignitz, baten um Ergänzungen und Anpassungen. Das Landesamt für Umwelt forderte Gutachten nach, welche nachgereicht und eingefügt wurden. Anschließend gab es von dort eine positive Stellungnahme. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg bestätigte, dass die Planung den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung angepasst ist. Frau Purreiter weist darauf hin, dass die Regionale Planungsgemeinschaft technische Probleme hatte und nicht alle Unterlagen herunterladen konnten. Somit wurde erklärt, dass die Planung nur teilweise vereinbar ist, sie regte an, die Planung um entsprechende Festsetzungen zu ergänzen. Das betraff unter anderem die Aussagen zur bedarfsgerechten Nachtbefeuerung sowie die Festlegungung zum Ausgleich des Eingriffs durch die WEA in Natur und Landschaft.
Das Landesamt für Umwelt hat festgestellt, dass eine Anlage von Ersatzlebensräume für die Feldlerche und den Neuntöter aus Artenschutzsicht nicht erforderlich ist. Der vorgesehene Ausgleich wurde hierfür gestrichen.
Die Stadt Pritzwalk verweist darauf, den Mindestabstand zur Wohnbebauung mit 1000 m einzuhalten. Da dieser Abstand zur Ortslage Seefeld gegeben ist, wird der Hinweis zur Kenntnis genommen.
Herr Lehmann geht auf die festgelegten Ausgleichsmaßnahmen ein. Hier sind weitere 25 Birken in der Allee von Kehrberg Richtung Kuckucksteiche zu pflanzen und es ist eine Streuobstwiese in Klein Woltersdorf am Flachwasserteich anzulegen. In Lindenberg ist der ehemalige Kälberstall zurück zu bauen und die Fläche zu entsiegeln. Für die Zauneidechsen sind Steinhaufen bzw. Sandkuhlen anzulegen.
 

TOP 7.

2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" - Süderweiterung
Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 38-seitige Abwägungsvorlage (Stand Mai 2019) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" - Süderweiterung und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht. 
Drucksachen-Nr.: 251/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Peter Schröder

Aus der Beratung
Wegen Befangenheit nimmt Herr Peter Schröder an der Diskussion und Abstimmung nicht teil.

Frau Purreiter erläutert kurz die Anregungen, Hinweise und Bedenken der Träger Öffentlicher Belange. So hat die Gemeinsame Landesplanung bestätigt, dass die Planung den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung angepasst ist. Vom Landkreis Prignitz gab es Hinweise zu den textlichen Festsetzungen und zur Planzeichnung, welche zu korrigieren sind. Das Landesamt für Umwelt hatte noch Hinweise zu den grünordnerischen Festsetzungen und größere Nachforderungen zu den Gutachten. Nachdem die Horstsuche mit den Begehungsterminen nachgewiesen wurde und die kartographische Darstellung von Amphibienschutzzäunen eingearbeitet war, erfolgte die Zustimmung zur Planung vom Landesamt für Umwelt. Nach dem Satzungsbeschluss muss dort noch ein Antrag auf artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gestellt werden.
Herr Lehmann fasst die Kompensationsmaßnahmen zusammen. So sind im Rahmen der 2. Änderung des B-Planes Tüchen Nr. 1 die Beräumung einer wilden Müllentsorgungsfläche und deren Einzäunung einschließlich Bepflanzung vorgesehen. Weiterhin wird der Abbruch und die Entsiegelung einer Stallanlage, mit Nebengebäude und Fahrsilo in Reckenthin erfolgen. Des Weiteren wurde festgelegt, den Weg von Reckenthin in Richtung Groß Pankow, bis zur Waldkante, mit Obstbäumen zu ergänzen.
Frau Purreiter weist darauf hin, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen sind. 

TOP 8.

Ergänzungssatzung "Pankower Weg" im Ortsteil Wolfshagen
Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Aufstellungsbeschluss
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB nördlich der Straße "Pankower Weg" für die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) im Ortsteil Wolfshagen. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 61 (teilw.), 62 (teilw.) und 81 (teilw.) innerhalb der Flur 7 der Gemarkung Wolfshagen.
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht durch die Einbeziehung von Außenbereichsfläche (§ 35 BauGB) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB den Entwurf der Ergänzungssatzung "Pankower Weg" im Ortsteil Wolfshagen mit dem Entwurf der Planzeichnung, der Satzung und dem Entwurf der Begründung (Stand April 2019). Hiermit erfolgt die Durchführung und Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Nachbargemeinden.  
Drucksachen-Nr.: 249/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Fläche der Ergänzungssatzung, so erläutert Frau Purreiter, liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Um Baurecht zu erhalten, muss diese Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Dann wäre eine Bebauung gemäß § 34 BauGB möglich. Die Grundflächenzahl wird der üblichen Bebauung mit 0,2 in diesem Bereich angepasst, so könnte diese Fläche bis 500 m² mit Wohnhaus und Nebengelass bebaut werden. Für die zu versiegelnden Flächen ist ein Ausgleich zu schaffen. Da die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt, muss ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.
Herr Lehmann ergänzt, dass vorgesehen ist, erst den Antrag auf Befreiung zu stellen und im Anschluss die Trager öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit zu beteiligen. 

TOP 9.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung

Herr Lehmann informiert darüber, dass die Arbeiten zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Retzin laufen und die Fertigstellung Mitte Juni vorgesehen ist.
In der Ortslage Vettin ist der erste Bauabschnitt, bis auf die Nebenanlagen, fertiggestellt.
Die Arbeiten an der Ortsverbindung Klein Woltersdorf Richtung Kehrberg sind im Zeitplan.
Die Machbarkeitsstudie für Lindenberg ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sind nicht zufriedenstellend. Die Studie soll in der Projektgruppe vorgestellt werden. Das kleinste Projekt in der Studie ist mit 700.000 € berechnet. Hierbei handelt es sich um die Schaffung eines barrierefreien Zugangs in das Dorfgemeinschafthaus, den Einbau von Toiletten sowie die Vergrößerung der Küche.
Beim Landkreis Prignitz wurde die Herrichtung und Finanzierung der Containerstellplätze in Retzin und Groß Pankow beantragt.

Herr W. Schröder weist darauf hin, dass der Birkenweg als Umleitungsstrecke für die Straßenbaumaßnahme Klein Woltersdorf - Kehrberg, in seinem jetzigen Zustand nicht geeignet ist. Herr Lehmann sagt dazu, dass die Umleitungstrecke in Kürze instand gesetzt wird. Das Material wird derzeit beprobt. Wenn es schadstofffrei ist, kann das Material eingebaut werden.

Herr Peter Schröder erinnert noch einmal an die Flächen, wo das alte Feuerwehrhaus und das gemeindeeigene Wohnhaus gestanden haben. Es wurde gesagt, dass die Kirchenmauer wieder geschlossen und der Gehweg bis Ende des Jahres instand gesetzt werden. Herr Lehmann bestätigt, dass der Vorhabensträger des Windparks Reckenthin signalisiert hat, alles wieder ordentlich herzustellen.
Frau Seedorf fragt an, ob im Gemeindegebiet die Trafo- und Telekomkästen nicht auch kreativ bemalt werden können.
Herr Lehmann kann dazu sagen, dass die Telekom keine Kosten übernimmt. Die Trafostationen werden von den Stromversorgern bemalt und bezahlt.

Die Vorsitzende des Bauausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her. 


Renate Groenewegen-Rauter
Vorsitzende
Heidrun Raffael
Protokollführer