Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 11.04.2019
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 21. Sitzung des Bauausschusses am 19.11.2018
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.05 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Peter Schröder

Sachkundige Bürger
Herrn Hans Groenewegen
Herrn Wilhelm Schröder
Herrn Torsten Lange
Frau Bettina Hagemann

Aus der Verwaltung: Herr Lehmann, Leiter Bauamt
Gäste: Herr Schwingen, Plankontor GmbH
Einwohner: Herr Hagemann, Bürger aus Bullendorf


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 10.09.2018
5. 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
a) Schlussabwägung
b) Feststellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 226/04-2018
6. 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
- Schlussabwägung
- Feststellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 227/04-2018
7. 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- frühzeitige Beteiligung
  Drucksachen-Nr.: 228/04-2018
8. B-Plan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf" der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) - frühzeitige Beteiligung
  Drucksachen-Nr.: 229/04-2018
9. 2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" - Süderweiterung
- Beschluss über den geänderten Entwurf (Stand November 2018) und der erneuten Beteiligung
  Drucksachen-Nr.: 230/04-2018
10. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Die Vorsitzende des Bauausschusses, Frau Groenewegen-Rauter, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Frau Seedorf regt an eine Informationsveranstaltung zum Thema "Wolf"durchzuführen. Es gibt einen Experten in unserem Gemeindegebiet, zu dem sie bereits Kontakt aufgenommen hat. Er wäre bereits das Thema von allen Seiten zu beleuchten und den Einwohnern näher zu bringen. Diese Veranstaltung sollte noch durchgeführt werden, bevor der Beschluss zu diesem Thema durch die Gemeindevertretung gefasst wird.
Herr Groenewegen gibt den Hinweis, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigt hat, dass es rein rechtlich nicht erlaubt ist, wenn die Gemeinden ihre Gebiete zu wolfsfreien Zonen erklären. 

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 10.09.2018

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 10.09.2018 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
a) Schlussabwägung
b) Feststellungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 33-seitige Abwägungsvorlage (Stand Oktober 2018) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Planzeichnung und die Begründung eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Feststellungsbeschluss
Gemäß § 5 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.
Hinweis:
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB ist die 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beim Landkreis Prignitz als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.    
Drucksachen-Nr.: 226/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 3    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen fasst noch einmal kurz die Änderungen des 13. FNP zusammen. Er weist darauf hin, dass durch die Herausnahme von Wohnbaufläche in der letzten Beteiligungsrunde nun das Einvernehmen von der Gemeinsamen Landesplanung erklärt wurde. Ebenso wurden die Sonderbauflächen Windenergie den Zielen der Regionalplanung angepasst, sodass auch hier die Zustimmung vorliegt. Nach drei Beteiligungsrunden kann nun die Schlussabwägung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren erfolgen und der Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) gefasst werden.

TOP 6.

4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
- Schlussabwägung
- Feststellungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 5-seitige Abwägungsvorlage (Stand Oktober 2018) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Planzeichnung und die Begründung eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Feststellungsbeschluss
Gemäß § 5 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.
Hinweis:
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB ist die 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf beim Landkreis Prignitz als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.     
Drucksachen-Nr.: 227/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 3    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen informiert über die Ergebnisse der eingeschränkten Beteiligung. Auch hier haben die Gemeinsame Landesplanung und die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel die Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt. Der Landkreis Prignitz hatte keine Anregungen oder Bedenken mehr geäußert.
Somit kann die Schlussabwägung erfolgen und der Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf gefasst werden.

TOP 7.

14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- frühzeitige Beteiligung


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Stand November 2018) im Bereich des Ortsteils Kuhsdorf und billigt den Entwurf der Begründung und des Umweltberichts als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.     
Drucksachen-Nr.: 228/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 3    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 7 und 8:

Herr Schwingen trägt vor, dass gemäß § 35 BauGB die Hofstelle des Landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich zulässig ist. Neben der Tierproduktion und Landwirtschaft werden auch Futtermittel hergestellt. Eine Steigerung der jetzigen Futtermittelproduktion würde den zugelassenen Handlungsspielraum des Landwirtschaftsbetriebes übersteigen. Es ist beabsichtigt, die Futtermittelproduktion zu erweitern und den Standort für einen Futtermittelbetrieb planungsrechtlich vorzubereiten. Da es für diese Betriebsform keine Privilegierung im Außenbereich gibt, soll nun eine 5,3 ha große Sonderbaufläche dargestellt werden. Hierzu ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Da dieser Plan jedoch nur behördenverbindlich ist, soll parallel dazu der B-Plan aufgestellt werden. Dieser schafft das verbindliche Baurecht für das sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Landwirtschaftlicher Betrieb / Betrieb zur Herstellung von Futtermitteln". In diesem Sondergebiet wird es aufgrund des großen Unterschiedes in den Geländehöhen zwei Abschnitte mit 2 unterschiedlichen Bezugspunkten geben. Die Höhe für bauliche Anlagen wird auf 20 m über den jeweiligen Höhenpunkt festgesetzt. Als Ausnahme können bis zu 0,7 % der Sonderbaufläche für baulichen Anlagen mit maximal 30 m Höhe zugelassen werden.
Die Sonderbaufläche wird eingegrünt durch die Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (SPE-Flächen).
Herr Groenewegen fragt nach, ob die Höhenbezugspunkte technisch gesichert sind.
Herr Schwingen gibt an, dass diese Punkte so angebracht und gesichert werden, dass sie jederzeit zu finden sind.
Herr Hagemann bestätigt, dass diese Planung dazu dienen soll, Planungssicherheit für den Futtermittelbetrieb zu erzielen. Es gab bereits Vorabstimmungen mit Frau Dr. Kramer und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Prignitz. 

TOP 8.

B-Plan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf" der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) - frühzeitige Beteiligung


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf" der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Stand November 2018) im Ortsteil Kuhsdorf und billigt den Entwurf der Begründung und des Umweltberichts als Grundlage für das frühzeitige Beteiligungsverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.     
Drucksachen-Nr.: 229/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 3    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe TOP 7.

TOP 9.

2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" - Süderweiterung
- Beschluss über den geänderten Entwurf (Stand November 2018) und der erneuten Beteiligung


Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin - Süderweiterung (Stand November 2018) und billigt den Entwurf der geänderten Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 230/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 3    
Ja-Stimmen : 2 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Peter Schröder

Aus der Beratung
Herr P. Schröder ist befangen und nimmt an der Diskussion und Abstimmung nicht teil.

Herr Schwingen führt aus, dass durch das Veto des Landesumweltamtes (LfU) eine beschränkte Beteiligung ausreichend gewesen wäre. Diese hatten moniert, dass Ausgleichsflächen nicht im Planungsgebiet liegen dürfen. Daher wurde der Wald und die Ausgleichsflächen aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Da jedoch zwei Standorte von Windenergieanlagen (WEA) und die Zuwegungen verändert wurden, der 2. Entwurf des Regionalplanes "Freiraum und Energiegewinnung (Stand April 2017) jetzt angewendet wird sowie die überarbeiteten artenschutzfachliche Gutachten vorliegen, ist eine erneute vollständige Beteiligung erforderlich. 

TOP 10.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Herr Lehmann gibt kurze Erläuterungen zu den Bauvorhaben aus 2018.
- Das Wasserbecken an der B 189 Abfahrt zu den Karpfenteichen wurde zurückgebaut.
- Die Trauerhalle Kuhsdorf ist fertiggestellt und ist etwas teurer ausgefallen, da mehr Abbruch zu entsorgen war und eine Zaunanlage erneuert wurde.
- Das Dach der Freien Schule in Baek wurde gedämmt, die Arbeiten sind abgeschlossen.
- Bei der Ortsdurchfahrt Lindenberg werden gerade die Grundstückszufahrten wieder hergestellt, die Bushaltestelle mit Wartehalle steht vor dem Abschluss.
- Die Mittel für den Anbau der Feuerwehr Retzin werden umbewilligt, derzeit läuft die Ausschreibung zum Bauvorhaben.
- Die Machbarkeitsstudie für Lindenberg ist in vollem Gange. Es wurden Fragebögen verteilt, deren Auswertung in der nächsten Sitzung in Lindenberg am 04.12.2018 vorgestellt werden.
Die Haushaltsdiskussion erfolgt 2019.
In der Ortslage Vettin gab es am 15.11.2018 eine Einwohnerversammlung zum Kreisstraßenausbau im nächsten Jahr. Diese Veranstaltung war gut besucht und verlief recht gut. Das Ingenieurbüro Telschow Ingenieurbüro stellte das Bauvorhaben vor. Der Vertreter des Landkreises und die Gemeindeverwaltung ergänzten die Ausführungen.
Frau Groenewegen-Rauter fragt an, wie es mit der Gestaltung des Königsgrabes und dessen Umfeld weiter geht.
Herr Lehmann führt dazu aus, dass derzeit für weitere Abschnitte keine Eigenmittel im Gemeindehaushalt zur Verfügung stehen.


Die Vorsitzende des Bauausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Renate Groenewegen-Rauter
Vorsitzende
Heidrun Raffael
Protokollführer