Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 11.04.2019
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 20. Sitzung des Bauausschusses am 10.09.2018
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Torsten Lange
Herrn Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Wilhelm Schröder

Sachkundige Bürger
Herrn Hans Groenewegen
Frau Bettina Hagemann

Aus der Verwaltung: Herr Lehmann, Leiter Bau- und Ordnungsamt
Frau Raffael, Mitarbeiterin Bauamt
Gäste: Herr Benn, Ortsvorsteher Klein Gottschow
Herr Thalmann, Ortsbeiratsmitglied Klein Gottschow
Frau Purreiter, Plankotor Stadt und Land GmbH
Frau von Wolff, Bürgerin aus Bullendorf
Herr Reichwald, Bürger aus Guhlsdorf


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 04.06.2018
5. B-Plan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf"
- Abwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 221/04-2018
6. 5. Änderung B-Plan Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
- erneute Abwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 222/04-2018
7. Ergänzungssatzung "Weg am Sportplatz" im Ortsteil Wolfshagen der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 223/04-2018
8. Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Freiflächen - Photovoltaikanlagen an den Bahnlinien in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 224/04-2018
9. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Die Vorsitzende des Bauausschusses, Frau Groenewegen-Rauter, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Frau v. Wolff weist zum Punkt B-Plan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" darauf hin, dass sie den Stand der vorliegenden Planung nicht kennt, jedoch vorsorglich darauf hinweist, dass die ihr bekannte Fassung dieses B-Planes den Zielen der Raumordnung entgegen steht.
Herr K. Lehmann führt dazu aus, dass in der nun vorliegenden Fassung der 2. Regionalplan-entwurf mit Stand April 2017 angewandt und die Unterlagen angepasst wurden.
Frau v. Wolff hat Informationen, dass bis zu 240 m hohe Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden sollen. Diese Anlagen würden auch an den Spitzen der Rotorenblätter befeuert werden.
Herr K. Lehmann verweist darauf, dass in der letzten Gemeindevertretersitzung ein Grundsatzbeschluss gefasst wurde, der die Gesamthöhe neuer WEA auf 200 m Höhe begrenzt.
Frau v. Wolff fragt an, wie es mit der Befeuerung der Anlagen aussieht und ob diese auf das notwendigste beschränkt werden könnten.
Dazu antwortet Herr K. Lehmann, dass auch für diese WEA eine radargestützte und bedarfsgerechte Nachtbefeuerung festgesetzt wird.
Weiterhin möchte Frau v. Wolff den Stand dieser Planung erfahren.
Herr K. Lehmann teilt mit, dass die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung und der erneute Entwurf dieses Planes auf der Gemeindevertretersitzung am 27.09.2018 beschlossen werden soll und die Unterlagen anschließend für einen Monat ausliegen.
Von Frau Raffael wird ergänzt, dass die Auslegung in der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November erfolgen wird. Die Auslegung wird wie gehabt im Prignitz Express bekannt gegeben. Ebenso können die Bekanntmachungen sowie die Auslegungsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) eingesehen werden. Einwendungen, Anregungen und Bedenken können in der Frist schriftlich in der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Herr Thalmann weist darauf hin, dass die in der Stellungnahme und Abwägung angesprochenen Denkmale sich nicht annähernd in der Nähe des Windparks befinden. Der Landkreis Prignitz hätte beteiligt werden müssen.
Frau Raffael informiert, dass das Planungsamt des Landkreises Prignitz ebenfalls die Unterlagen zur Trägerbeteiligung erhält und diese an die einzelnen Sachgebiete im Landkreis weiterverteilt.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 04.06.2018

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 04.06.2018 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

B-Plan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf"
- Abwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Abwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 61-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplan Klein Gottschow
Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" (Stand August 2018) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.   
Drucksachen-Nr.: 221/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Frau Purreiter erinnert, dass die frühzeitige Beteiligung bereits am 10.03.2015 beschlossen wurde und die Auslegung der Unterlagen zum Bebauungsplan in der Zeit vom 30.03.-02.05.2016 statt fand.
Die Gemeinsame Landesplanung sowie das Regionale Planungsamt haben in Ihrer Stellungnahme erklärt, dass das Vorhaben in der eingereichten Form nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.
Zwischenzeitlich wurde der Regionalplan 2003 als unwirksam erklärt und mit Schreiben vom 27.03.2018 wurde mitgeteilt, dass der 2. Entwurf des Regionalplanes "Freiraum und Windenergie" (Stand April 2017) Anwendung findet.
Da das Windeignungsgebiet Nr. 9 im jetzt anzuwendenden Regionalplan kleiner ist, wurde der B-Planentwurf überarbeitet und angepasst. Anstelle von den anfangs 6 geplanten WEA ist nur noch Platz für höchstens 4 WEA. Der Vorhabensträger hatte eine Anfrage bei der Gemeindeverwaltung auf bis zu 250 m hohe Anlagen gestellt, jedoch hat die Gemeindevertretung am 21.06.2018 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass nur WEA bis max. 200 m Höhe errichtet werden dürfen.
Weiterhin ergab die Trägerbeteiligung, dass Richtfunktrassen das Windeignungsgebiet durchqueren. In der erneuten Beteiligung muss nun geklärt werden inwieweit die Richtfunktrassen und die Standorte der WEA zusammenpassen. Frau Purreiter weist darauf hin, dass die Richtfunktrassenbetreiber nicht den Anspruch haben, die Trassen von jeglicher Bebauung frei zu halten. Es gibt Urteile, die besagen, dass eine Abwägung zu Gunsten der WEA - Standorte möglich ist.
Es sind ebenfalls Stellungnahmen von Bürgern aus dem Gemeindegebiet eingegangen, welche im wesentlichen den Artenschutz, den Infraschall, die Gesundheitsgefährdung der Anwohner, den Verbau der Landschaft sowie den Wertverlust der Grundstücke fürchten. In Bezug auf den Artenschutz wurden Brut- und Rastvogeluntersuchungen sowie Fledermausuntersuchungen durchgeführt und Gutachten angefertigt. Aus diesen Unterlagen wird abgeleitet wie hoch und in welcher Form ein Ausgleich zu schaffen ist.
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurde erstellt und ist Bestandteil dieses Bebauungsplanes.
Zum Infraschall gibt es bisher noch keine gesetzlichen Grundlagen, die bei der Abwägung eine Rolle spielen. Nicht so bei den Immissionen, die durch Schall- und Schattenwurf entstehen. Hier sind Gutachten zu fertigen, die in der Planung bewertet werden und zu berücksichtigen sind.
Der Verbau der Landschaft fällt in den Ausgleich für das Landschaftsbild. Hier können zum Beispiel Streuobstwiesen, Hecken usw. angelegt werden. Aber auch der Abbruch von versiegelten Flächen im Außenbereich, wie z.B. Abbruch alter Stallanlagen, Betonflächen usw. ist möglich.
Für den Wertverlust der eigenen Immobilie gibt es keine Wertung.
Herr K. Lehmann ergänzt, dass von der E-Plus Mobilfunk GmbH die Koordinaten von vorhandenen Richtfunktrassen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung mitgeteilt wurden. Diese baten in ihrer Stellungnahme die Richtfunktrassen aus zu planen.
Jedoch gibt es für zivile Richtfunktrassen keine detaillierte rechtliche Regelung. Es ist unklar, ob deren Beeinträchtigung tatsächlich einen öffentlichen Belang berührt. Ebenso fehlt eine Regelung von einzuhaltenden Abständen zwischen zivilen Richtfunktrassen und WEA. Nicht so bei Richtfunktrassen der Bundesnetzagentur. Diese sind zu berücksichtigen.
Die E-Plus Mobilfunk GmbH hat jetzt im Rahmen der erneuten Auslegung nochmals die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Herr K. Lehmann stellt noch einmal die erarbeiteten Ausgleichsmaßnahmen vor. Für den Eingriff in das Schutzgut Boden und Landschaftsbild sind als Maßnahmen der Rückbau von Agrargebäuden in Guhlsdorf, der Rückbau des Wohnblocks und der Garagen in Gulow, der Rückbau eines Agrargebäudes in Tacken einschließlich der in der Fläche befindlichen Betonflächen, das Anlegen einer Streuobstwiese in Klein Gottschow sowie der Abbruch des Umkleidegebäudes, des Unterstandes und der Bühne in Wolfshagen vorgesehen. Da sich in dem abzubrechenden Objekt in Tacken Rauchschwalbennester befinden, sind als Ausgleich 10 Nisthilfen in einer der Stallanlagen in Seddin anzubringen.
Frau v. Wolff bemängelt, dass nicht auf jeden Punkt der Stellungnahmen eingegangen wurde. Sie hätte von Plankontor erwartet, dass Punkt für Punkt durchgesprochen wird. Aus ihrer Sicht wurde auf die Bürgereinwendungen nicht vollständig eingegangen. Sie vermisst zum Beispiel den Punkt Tourismus. Als weiteren Punkt merkt sie an, dass es schon neuere Technologien bei den Windrädern gibt und warum diese nicht zum Einsatz kommen.
Herr K. Lehmann weist darauf hin, dass alle Bauausschussmitglieder sowie alle Gemeindevertreter die Unterlagen rechtzeitig erhalten, um sich auf die Sitzungen vorbereiten zu können. Auf den Sitzungen werden nur die wesentlichen Punkte diskutiert, da nicht auf alles eingegangen werden kann.
Frau Groenewegen-Rauter merkt an, dass die neuen Technologien heute nicht das Thema dieser Planung sind.
Herr P. Reichwald möchte wissen, warum nicht mehr Ausgleich in Guhlsdorf umgesetzt wird, obwohl es genug Bedarf gebe. Die Kronsberge werden als landschaftlich wertvoll betrachtet. Wenn er den erfolgten Ausgleich für die WEA in Krampfer sieht, sind die Aktivitäten lachhaft.
Herr Benn sagt, dass man den Ausgleich in der Nachbargemeinde nicht mit den in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) vergleichen kann, da die Errichtung der WEA dort nicht über einen Bebauungsplan liefen. Zum angedachten Ausgleich für den B-Plan Klein Gottschow Nr. 1"Windpark Guhlsdorf" kann er nur sagen, dass in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) schon viel beräumt wurde, jedoch werden es immer weniger Flächen im Außenbereich, auf denen sich noch Altlasten befinden.
Frau Groenewegen-Rauter gibt ihm den Tipp seine Hinweise und Anregungen in Bezug auf den Ausgleich im Rahmen der Auslegung einzureichen.
Herr Reichwald weist darauf hin, dass die bei der Bundesnetzagentur eingereichten WEA-Standorte nicht mehr mit den jetzt in der Planung festgelegten Standorten übereinstimmen.
Er spricht sich gegen den Wildwuchs von WEA aus und dass, wenn man sich schon mit den Anlagen arrangieren muss , auch etwas für die Bürger herüber kommt. Laut Energieeinspeisegesetz wurden 93 % der Zuschläge für den Ausbau der Windenergie an Bürgergesellschaften vergeben. In Guhlsdorf sollte auch eine Bürgergesellschaft gegründet werden. Jedoch ist bis heute keine solche Gesellschaft zu Stande gekommen.
Herr K. Lehmann merkt an, dass es keinen Wildwuchs von WEA gibt, da die Gemeinde den Bau dieser Anlagen in der Bauleitplanung regelt. Ob eine Bürgergesellschaft gegründet wurde oder nicht, liegt nicht in der Hand der Gemeindeverwaltung. Zum Thema Ausgleich weist er darauf hin, dass die Entsiegelungsflächen im Außenbereich liegen müssen. Diese werden wiederum artenschutzrechtlich untersucht, sodass auch hier Ausgleichsmaßnahmen anfallen können. Flächen, die sich für Heckenpflanzungen bzw. Streuobstwiese eignen können, wie bereits von Frau Groenewegen-Rauter erwähnt, können im Zuge der erneuten Offenlage vorgeschlagen werden.
Herr P. Schröder ergänzt, dass der zu schaffende Ausgleich am eigenen Ort bzw. im Gemeindegebiet umgesetzt wird. Ansonsten muss der Betrag für den Ausgleich in einen Pool gezahlt werden, der für Renaturierung der Braunkohletagebaues vorgesehen ist.

TOP 6.

5. Änderung B-Plan Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
- erneute Abwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Abwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die aufgrund des Schreibens der Regionalplanung vom 27.03.2018 zur Unwirksamkeit des Regionalplans "Windenergie" von 2003 erfolgte Überarbeitung der 35-seitigen Abwägungsbeschlussvorlage, in Bezug auf die nun vorliegende Übereinstimmung der Bauleitplanung mit den Zielen und Grundzügen der Raumplanung und Regionalplanung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand August 2018) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.   
Drucksachen-Nr.: 222/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Purreiter weist darauf hin, dass die Stellungnahmen auf der Gemeindevertretersitzung am 29.06.2017 bereits abgewogen wurden. Die Gemeinsame Landesplanung sowie das Regionale Planungsamt hatten in Ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass das Vorhaben in der eingereichten Form den Zielen der Raumordnung widerspricht. Zwischenzeitlich wurde der Regionalplan 2003 als unwirksam erklärt und mit Schreiben vom 27.03.2018 wurde mitgeteilt, dass der 2. Entwurf des Regionalplanes "Freiraum und Windenergie" (Stand April 2017) Anwendung findet. Dies wurde zum Anlass genommen die Abwägung zu überarbeiten und die Entwurfsplanung dem neuen Stand anzupassen. Die geplante WEA befindet sich nun innerhalb des ausgewiesenen Windeignungsgebietes, jedoch die Flügelspitzen werden diese Grenze etwas überstreichen.
Zur planungsrechtlichen Sicherung wurde die Wegerschließung zur WEA aus der 2.
B-Planänderung Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" in dieser 5. B-Planänderung mit aufgenommen. Der Vorhabensträger hatte bereits 2016 einen Befreiungsantrag zur Änderung der Zuwegung gestellt und umgesetzt.
Herr K. Lehmann stellt die geplanten Ausgleichsmaßnahmen für diesen B-Plan vor. Aus den vorliegenden Gutachten wurde ermittelt, dass für den eventuellen Verlust eines Brutplatzes eines Neuntöters sowie einer Feldlerche, Acker in extensives Grünland umgewandelt werden muss. Die vorgesehene Fläche liegt jedoch in unmittelbarer Nähe der zu errichtenden WEA. Hier muss man abwarten, ob diese Fläche als Ausgleich anerkannt wird.
Als Ausgleichsmaßnahme für das Schutzgut Boden und Landschaftsbild ist der Abbruch des ehemaligen Kälberstalls, der Betonflächen und der alten Zisterne in Lindenberg vorgesehen. Auf der Freifläche am Flachwasserteich in Klein Woltersdorf sind 15 Obstbäume als Streuobstwiese anzulegen, sowie am Birkenweg in der der Gemarkung Kehrberg 25 Birken zu pflanzen.
Frau Purreiter weist darauf hin, dass das noch ausstehende Fledermausgutachten zu einer eingeschränkten Beteiligung führen könnte.

TOP 7.

Ergänzungssatzung "Weg am Sportplatz" im Ortsteil Wolfshagen der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB den Entwurf der Ergänzungssatzung "Weg am Sportplatz" im Ortsteil Wolfshagen mit Entwurf der Planzeichnung, der Satzung und dem Entwurf der Begründung (Stand August 2018).
Hiermit erfolgt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Nachbargemeinden.    
Drucksachen-Nr.: 223/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Purreiter erinnert daran, dass diese Fläche bereits einmal im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen war, jedoch im Zuge der geplanten Erweiterung des in der Nähe befindlichen Betriebes zurück genommen wurde. Nun ist die Anfrage nach Bauland groß und die zur Zeit im planungsrechtlichen Außenbereich befindliche Fläche, soll mittels Satzung in den Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. In der 13. FNP Änderung ist die Darstellung als Wohnbaufläche bereits enthalten. Die früheren Kleingärten wurden aufgegeben und beräumt. In der Satzung wird der nördliche Teil als Wohnbaufläche und der südliche Teilbereich aufgrund der vorhandenen Baumstrukturen als Grünfläche dargestellt. Die erforderlichen ökologischen Kompensationsmaßnahmen können zwischen dem Satzungsgebiet und Friedhof erfolgen.
Durch Herrn K. Lehmann wird ergänzt, dass aufgrund des Baumbestandes letztendlich nur zwei Bauplätze entstehen. Der erste Bauplatz ist vergeben und für den zweiten Bauplatz hat die Gemeindeverwaltung noch keine Werbung betrieben. Es ist vorgesehen die Satzung als einstufiges Verfahren durchzuführen.

TOP 8.

Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Freiflächen - Photovoltaikanlagen an den Bahnlinien in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung beschließt Bebauungspläne für Freiflächen-Photovoltaik-anlagen an Bahnlinien im Gemeindegebiet nur unter folgenden Bedingungen aufzustellen:
- Anlagen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 bis zu 750 kWp auf einer Fläche   
bis zu 1,5 ha,
- der Abstand von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zueinander muss mindestens 1
Kilometer betragen,
- außerhalb von Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet Argrarlandschaft Prignitz-
Stepenitz, Grabungsschutzgebiet "Siedlungs- und Ritualraum Königsgrab Seddin"),
- außerhalb der Überschwemmungsgebiete der Stepenitz und ihren Zuflüssen (Panke,
Dömnitz) und
- nicht an Museumsbahnstrecken (Pollo).   
Drucksachen-Nr.: 224/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 5 Abstimmung : abgelehnt
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr K. Lehmann führt aus, dass in der letzten Bauausschusssitzung zum Thema Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) an Bahnlinien festgelegt wurde, einen Kriterienkatalog sowie einen Grundsatzbeschluss zu erarbeiten.
750 kWp Anlagen sind noch wirtschaftlich und würden jeweils eine Fläche von 1 – 1,5 ha einnehmen. Die Gemeindeverwaltung würde Bebauungspläne nur unter den Bedingungen zulassen, dass diese auf einer Fläche bis zu 1,5 ha mit bis zu 750 kWp entstehen, einen Mindestabstand von 1 km haben, außerhalb von Schutzgebieten und keine Anlagen an der Museumsbahnstrecke des Pollo liegen. Wenn diese Bereiche ausgeschlossen werden, bleibt nicht mehr viel Spielraum.
Frau Groenewegen-Rauter fragt an, wo der Strom dieser Anlagen aufbewahrt wird, da bereits genug Strom aus der Windkraft gewonnen wird.
Herr Groenewegen sieht auch keinen Bedarf an PV-Anlagen, da gerade nochmals bestätigt wurde, dass im Gemeindegebiet mehr Strom erzeugt wird, als in der Region benötigt wird.
Herr T. Lange schlägt vor keine PV-Anlagen zu zulassen und somit den Grundsatzbeschluss vom Tisch zu nehmen.
Frau G. Seedorf findet PV-Anlagen an Bahnstrecken auch nicht gut. Jedoch sollte der Grundsatzbeschluss gefasst werden, um nicht immer wieder von vorn anzufangen, wenn Anfragen kommen.
Herr Groenewegen weist darauf hin, dass im Gemeindegebiet die Ausgleichsflächen ausgehen.
Herr K. Lehmann informiert, dass bereits weitere Anfragen in Bezug auf PV-Anlagen vor liegen. Es gibt jedoch keinen Zwang diese Anlagen umzusetzen.
Herr P. Schröder weist darauf hin, dass es genug Dachfläche gibt, auf denen PV-Anlagen aufgebracht werden können. Dieses sollte man nutzen, da mittlerweile die Flächen auf Dächern beidseitig belegt werden können.
Frau Groenewegen-Rauter schlägt vor keine PV-Freiflächenanlagen an Bahnlinien im Gemeindegebiet zuzulassen. Somit wird auch kein Grundsatzbeschluss benötigt.


Die Vorhabensträger, welche eine Anfrage gestellt haben werden über das Ergebnis informiert.

TOP 9.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Frau G. Seedorf hat festgestellt, dass seit Monaten keine Bank mehr auf dem Friedhof in Langnow steht, was für die älteren Bürger wünschenswert wäre.
Herr K. Lehmann teilt mit, dass das Thema Bänke auf die jeweiligen Ortsbeiräte übertragen wurde. Diese entscheiden welche Sorte Bank und wie viele Bänke auf den Friedhöfen aufgestellt werden.
Die Kommune finanziert die Friedhofsflege, Zäune usw. jedoch keine Bänke, da dort die Meinungen stark auseinander gehen.


Renate Groenewegen-Rauter
Vorsitzende
Heidrun Raffael
Protokollführer