Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 01.10.2018
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 19. Sitzung des Bauausschusses am 04.06.2018
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Wilhelm Schröder
Herrn Peter Schröder

Sachkundige Bürger
Herrn Hans Groenewegen
Frau Bettina Hagemann
Herrn Torsten Lange

Aus der Verwaltung: Herr Lehmann, Leiter Bau- und Ordnungsamt
Frau Raffael, Mitarbeiterin Bauamt
Herr Radloff, Bürgermeister
Gäste: Herr Schwingen, Plankotor Stadt und Land GmbH
Einwohner: Herr Benn, Ortsvorsteher von Klein Gottschow
Herr Hagemann, Firmeninhaber, Kuhsdorf


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 26.02.2018
5. Mitteilung zum B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" und zur 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow
  Drucksachen-Nr.: 204/04-2018
6. Bestätigung des Grundsatzbeschlusses zur Zulässigkeit von maximal bis zu 200 m hohen Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und dem Ausschluss von Ausnahmen
  Drucksachen-Nr.: 205/04-2018
7. 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz
a) Zwischenabwägung nach Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss über den geänderten Entwurf (Stand Mai 2018) und der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  Drucksachen-Nr.: 206/04-2018
8. 2. Änderung Bebaungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Zwischenabwägung
  Drucksachen-Nr.: 207/04-2018
9. 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
a) Zwischenabwägung
b) Beschluss zur erneuten und eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
  Drucksachen-Nr.: 208/04-2018
10. 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 209/04-2018
11. Bebauungsplan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf"
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 210/04-2018
12. Diskussion Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen
13. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Die Vorsitzende des Bauausschusses, Frau Groenewegen-Rauter, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Es werden keine Fragen bestellt.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 26.02.2018

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 26.02.2018 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Mitteilung zum B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" und zur 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow


Drucksachen-Nr.: 204/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann gibt bekannt, dass mit dem Schreiben der Regionalen Planungsgemeinschaft vom 27.03.2018 der Regionalplan Stand 2003 hinfällig ist. Somit bildet der 2. Entwurf des Regionalplanes (2017) die Arbeitsgrundlage. Alle Planungen in Bezug auf Wind sind diesem Plan anzupassen. Das bedeutet insbesondere für den Verfahrensverlauf des B-Plans Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" und die 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes, dass die Planungen vom Regionalplanentwurf (2017) abweichen und nicht mehr weitergeführt werden können.
Herr Schwingen führt weiter aus, dass somit eine weitere Planung gegen den Regionalplanentwurf (2017) unzulässig ist.
Der Vorhabenträger ist an die Gemeindeverwaltung mit der Bitte herangetreten, die Planungen zurückzustellen bis der Entwurf durch die Regionalversammlung endgültig beschlossen wird. Herr Lehmann informiert, dass der Gemeinde dadurch kein Schaden entsteht. 

TOP 6.

Bestätigung des Grundsatzbeschlusses zur Zulässigkeit von maximal bis zu 200 m hohen Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und dem Ausschluss von Ausnahmen


Die Gemeindevertretung beschließt noch einmal bei allen Bebauungsplänen innerhalb der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Gesamthöhe neuer Windenergieanlagen auf 200 m Höhe über Erdniveau zu beschränken und dieses verbindlich damit zu verknüpfen, dass dort eine bedarfsgerechte und radargesteuerte Nachtbefeuerung eingerichtet wird.
Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin in keinem der Bebauungspläne, d.h. auch im Gebiet des B-Plans Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" einer Ausnahme zuzustimmen, die eine Anlagenhöhe von mehr als 200 m beinhaltet.   
Drucksachen-Nr.: 205/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Hagemann vergewissert sich, ob der Grundsatzbeschluss nicht durch die Regionalplanung gekippt werden kann und möchte noch einmal die Bestätigung, dass der Regionalplan sich nur auf die Flächen bezieht und nicht auf die Höhe der Windenergieanlagen (WEA).
Herr Lehmann bestätigt, dass die Höhe der WEA durch die Gemeindevertretung in der Bauleitplanung festlegt und nicht durch die Regionale Planungsgemeinschaft bzw. Gemeinsame Landesplanung diktiert wird. Weiterhin weist er darauf hin, dass es auch in anderen Windeignungsgebieten in der Gemeinde Richtfunktrassen gibt und diese nicht als Begründung für die Errichtung höherer Anlagen heranzuziehen sind.
Herr Groenewegen möchte gern wissen, was dieser Grundsatzbeschluss wert ist.
Es sind Beschlüsse der Kommunalpolitik, so Herr Lehmann. Die Entscheidungskompetenz liegt bei der Gemeindevertretung. Es soll der Grundsatz aufgezeigt werden, dass die WEA nur bis zu einer bestimmten maximalen Höhe errichtet werden dürfen. Damit soll vermieden werden, dass die anderen Windparks im Gemeindegebiet ebenfalls eine Ausnahme zur Errichtung höherer WEA erwirken.
Herr Schwingen weist darauf hin, dass die Richtfunktrassen unter den WEA hindurch geführt werden sollen. Es ist beabsichtigt, Anlagen über 200 m Höhe zu errichten, um die Richtfunktrassen nicht zu beeinträchtigen.
Herr Groenewegen vergleicht diese Begründung des Investors zur Ausnahmegenehmigung mit dem Trojanischen Pferd. Er betont, dass eine klare Linie gefahren werden muss und stimmt dem Grundsatzbeschluss zu.
Herr P. Schröder weist darauf hin, dass die Gemeindevertreter eine klare Meinung zur Höhe haben müssen und nicht was in 2 bis 3 Jahren ist. Es muss vor den Bürgern vertretbar sein.
Wir brauchen erneuerbare Energien, so Frau Groenewegen. Jedoch geht sie nicht davon ab, die bereits festgelegte Höhenbegrenzung für WEA wieder aufzuheben.
Herr Lehmann weist noch einmal darauf hin, dass der B-Plan Klein Gottschow Nr. 1"Windpark Guhlsdorf" auch mit 200 m hohen WEA begonnen wurde. 

TOP 7.

13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz
a) Zwischenabwägung nach Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss über den geänderten Entwurf (Stand Mai 2018) und der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


a) Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 38-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der Beteiligung, für die von Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.

b) Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Stand Mai 2018) und billigt den Entwurf der geänderten Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.   
Drucksachen-Nr.: 206/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann führt aus, dass sich die Gemeinde seit längerem mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschäftigt. Die eingegangenen Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Auslegung des Entwurfs dieser Änderung von Anfang 2018 ergaben, dass Änderungen der Windeignungsgebiete sowie in der Siedlungsentwicklung vorzunehmen sind.
Von Herrn Schwingen wird mitgeteilt, dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) sich gemäß der Einwohnerzahlen in den nächsten Jahren nur mit einer Fläche von 2,2 ha Wohnbaufläche weiter entwickeln kann. Die Gemeinsame Landesplanung unterstellt eine Überschreitung des Entwicklungsrahmens in der 13. FNP-Änderung und fordert eine vollständige Auswertung der drei Teilflächennutzungspläne. Da sich die Kommune den Zielen der Raumordnung anpassen muss, wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde auf eine vollständige Überarbeitung der Teilflächennutzungspläne verzichtet und als Kompromiss verschiedene Wohnbauflächen mit insgesamt ca. 6 ha zurücknimmt.
Herr Lehmann erläutert, dass nur Flächen zurückgenommen wurden, wo bisher keine Anfragen eingegangen sind und auch keineAussicht auf eine Entwicklung in Bezug auf Wohnbaufläche erfolgen wird. So in der Ortslage Tacken - es handelt sich um Abrundungs- bzw. Ergänzungsflächen. Eine kleine Fläche ist aus verkehrstechnischen Gründen nicht geeignet, da diese im Kurvenbereich der Landesstraße liegt. Die zweite Fläche befindet sich rechts in Richtung Friedhof. Da es hier in den letzten Jahren keine Bauanfragen gab und ausreichend Baulücken in der Ortslage vorhanden sind, können die beiden Flächen zurückgenommen werden.
Herr Schwingen ergänzt, dass versucht werden soll, die Ortslagen kompakter zu machen.
Frau Hagemann stimmt es traurig, dass die Gemeinde so in ihrer Entwicklung beschränkt wird, dass nicht überall gebaut werden darf. Frau Seedorf schließt sich diesen Worten an.
Herr Lehmann teilt mit, dass die Gemeindeverwaltung über diesen Zustand auch nicht zufrieden ist. Jedoch ist es laut Landesentwicklung so gewollt, außerdem herrscht eine Anpassungspflicht.
In der gemeindlichen Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP-HR) hat der Bürgermeister dazu Stellung bezogen.
Herr Lehmann weist darauf hin, dass, auch wenn im FNP Wohnbaufläche ausgewiesen ist, dort nicht immer gebaut werden kann.
Herr Schwingen erläutert, dass bei den Flächen gerade an den Ortsrändern der § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) gilt und diese Flächen erst über eine Abrundungs- bzw. Ergänzungssatzung zum Innenbereich umgewandelt werden können.
Die Anwesenden finden es unerklärlich, warum der Gemeinde der eigene Entwicklungsspielraum entzogen wird.
Dem Bürgermeister, Herrn Radloff, scheint es so, als ob das Land Brandenburg versucht, seine Trendvorhersage zu erfüllen, dass sich im ländlichen Raum in den nächsten Jahren nichts mehr entwickelt.
Frau Groenewegen-Rauter fragt an, wieviel Zeit die Gemeindeverwaltung hat, die Flächen zurück zu nehmen.
Herr Lehmann erläutert, dass in der Gemeinde, trotz Rücknahme von Bauflächen, ausreichend Bauflächen mit Entwicklungsoptionen vorhanden sind. Eine Gesamtbilanzierung mit der Überarbeitung des FNP´s würde ca. 90.000 € kosten.
Jedoch existiert ein Vertrag, in welchem sich die Gemeindeverwaltung verpflichtet, zügig an der Planung zu arbeiten.
Herr Schwingen weist darauf hin, dass die Gemeindeverwaltung erstens gegenüber dem Vorhabenträger vertragsbrüchig werden würde und zweitens bisher immer gut mit allen Behörden zusammen gearbeitet hat.
Frau Groenewegen-Rauter schlägt vor, in Bezug auf die Entwicklungsoption der Gemeinde eine gesonderte Gesprächsrunde zu starten und mit dem Ergebnis an die Landesregierung heran zu treten.
Herr Lehmann kommentiert die Herausnahme der Fläche in Guhlsdorf, dass diese dort bereits als Ausgleichsfläche für eine Streuobstwiese belegt ist, und die Herausnahme einer Fläche in Groß Pankow entlang der Bundesstraße, diese Fläche ist durch den Ausbau der B 189 höhenmäßig nur mit hohem Aufwand zu erschließen.
Herr Schwingen erklärt noch einmal, dass der Regionalplan "Windernergienutzung" von 2003 nicht mehr angewandt wird. Für die Planungen gilt jetzt der 2. Entwurf des Regionalplanes "Freiraum und Windenergie" (2017). Somit liegt die Nord- und die Süderweiterung des Windparks Reckenthin teilweise außerhalb des Windeignungsgebietes. Diese Flächen müssen angepasst werden.
Der neu anzuwendende Regionalplanentwurf lässt die Bebauung der Gebiete bis zu 750 m an die Wohnbebauung zu. Jedoch ist es das Ziel der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) einen 1000 m Bereich zur Wohnbebauung von jeglicher Windkraft frei zu halten.

TOP 8.

2. Änderung Bebaungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Zwischenabwägung


Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 33-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der Beteiligung für die von Nachbargemeinden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung und damit auch als ersten Teil der späteren Schlussabwägung.  
Drucksachen-Nr.: 207/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Peter Schröder

Aus der Beratung
Herr P. Schröder ist befangen und nimmt so mit nicht an der Diskussion und Abstimmung teil.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" bzw. die Süderweiterung des Windparks Reckenthin ist in der 13. FNP-Änderung enthalten und muss, wie in Tagesordnungspunkt 7 mitgeteilt, dem 2. Entwurf des Regionalplanes "Freiraum und Windenergie" (2017) angepasst werden. Herr Schwingen führt weiter aus, dass eine positive Stellungnahme von der Gemeinsamen Landesplanung abgegeben wurde. Das Landesumweltamt hingegen bemängelt das fehlende artenschutzfachliche Gutachten. Dieses Gutachten ist noch nicht abgeschlossen, da sich die Beobachtungen der Vogelwelt über einen langen Zeitraum hinziehen. Nach Vorliegen des Gutachtens wird eine eingeschränkte Beteiligung durchgeführt.
Für die in dieser eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen könnte die Schlussabwägung erfolgen und der Satzungsbeschluss zum B-Plan gefasst werden.

TOP 9.

4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
a) Zwischenabwägung
b) Beschluss zur erneuten und eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB


a) Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 15-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der Beteiligung, für die von Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.

b) Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Entwurf der 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Klein Woltersdorf (Stand Mai 2018) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird die erneute Einholung der Stellungnahmen auf die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht erforderlich.   
Drucksachen-Nr.: 208/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann erläutert, dass es hier wieder um die Anpassung des Sondergebietes an die Vorgaben des 2. Entwurfes des Regionalplanes "Freiraum und Windenergie" (2017) geht. Das Sondergebiet wird den Grenzen des jetzigen Windeignungsgebiet Nr. 11 angeglichen.
Es ist eine erneute jedoch eingeschränkte Beteiligung erforderlich.

TOP 10.

14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).
Der räumliche Geltungsbereich der Änderungsfläche umfasst eine ca. 5,3 ha große Fläche im Ortsteil Kuhsdorf. Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Ortslage Kuhsdorf und ist westlich und östlich eingerahmt durch das Landschaftsschutzgebiet "Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz" und das SPA-Gebiet "Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz" sowie den Gemeindeverbindungsweg Kuhsdorf – Kuhbier. Siehe auch dem beigefügten Lageplan. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird parallel der B-Plan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf" mit der Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Landwirtschaftlicher Betrieb/Betrieb zur Futtermittelproduktion" aufgestellt. 
Drucksachen-Nr.: 209/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 10 und 11:

Herr Lehmann informiert, dass am 31.05.2018 in Kuhsdorf eine Ortsbeiratssitzung statt fand, zu der alle Einwohner geladen wurden. 18 Personen einschließlich Ortsbeirat nahmen an dieser Sitzung teil. Herr Lehmann und der Vorhabenträger, Herr Robert Hagemann, haben die Planungen kurz erläutert. Auf der Sitzung sprach sich keiner gegen die vorgestellten
Planungen - Erweiterung des Futtermittelbetriebes - aus.
Herr Lehmann übergibt das Wort an Herrn Hagemann. Familie Hagemann hat über Jahre den landwirtschaftlichen Betrieb und den Futtermittelbereich aufgebaut. Derzeit gibt es 25 Beschäftigte. Herr Hagemann möchte den Futtermittelbereich erweitern und sich absichern, dass er den Standort entwickeln kann. Der Futtermittelbereich soll aus den landwirtschaftlichen Betrieb ausgegliedert werden und durch die Erweiterung der Produktion und Lagerstätten für Futtermittel in ein Gewerbebetrieb über gehen. Mit einem Bebauungsplan mit der Zweckbindung "Betrieb zur Futtermittelproduktion" möchte er sich absichern.
Der Bereich des B-Planes umfasst nur die Futtermittelproduktion und keine Tierhaltung.
Die Fläche für den B-Plan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf", ergänzt Herr Lehmann, umfasst die vorhandenen Lagerhallen des Landwirtschaftsbetriebes Hagemann und geht bis an die Betriebsfläche der Mesendorfer Agrargenossenschaft.
Aufgrund der Betriebsform gibt es keine Privilegierung im Außenbereich und es muss ein Sondergiebiet mittels B-Plan festgesetzt werden. Da sich der B-Plan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, werden beide Planungen im Parallelverfahren aufgestellt.

TOP 11.

Bebauungsplan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf"
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Aufstellung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf" im Ortsteil Kuhsdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) einschließlich des dazugehörigen Umweltberichtes.
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einem Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Planungsziel ist die Festsetzung eines ca. 2,4 ha großen sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Betrieb zur Futtermittelproduktion".

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird das Verfahren der 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) durchgeführt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden dann in Übereinstimmung mit dem räumlichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) stehen. Parallel muss für die einzubeziehenden Flächen eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die Festsetzung der ökologischen Kompensationsmaßnahmen erfolgen.   
Drucksachen-Nr.: 210/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe TOP 10.

TOP 12.

Diskussion Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen

Aus der Beratung
Herr Lehmann erinnert an die letzte Bauausschusssitzung, in der es um den Antrag der Firma Voltgrün zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) im Bahndreieck Heidelberg (an der Strecke Pritzwalk – Blumenthal und Bahngleis zur Holzverarbeitung Heidelberg) ging. Er berichtet, dass der Ortsbeirat zustimmen würde, jedoch nur eine einseitige Belegung mit Photovoltaik. Es sollte durch Voltgrün geprüft werden, ob ähnlich wie bei der Bürgerwindanlage eine Beteiligung der Bevölkerung möglich ist.
Ebenfalls wurden 2017 Flächen im Windeignungsgebiet Kuhbier entlang der Bahntrasse abgefragt.
Er möchte die heutige Sitzung nutzen und abfragen, wie sich die Bauausschussmitglieder positionieren.
Das neue Energieeinspeisegesetz (EEG) 2017 begünstigt das Wachstum von Photovoltaikanlagen. Die Gemeindevertretung sollte sich dazu positionieren und anhand eines Kriterienkataloges festlegen, an welchen Standorten sie Photovoltaikanlagen zulassen würden.
Kriterien könnten sein: außerhalb von Ortschaften, Abstand zu den Ortslagen, außerhalb von Schutzgebieten, einseitig bzw. zweiseitig der Bahnstrecken, Größenfestlegung der PV-Anlagen usw.
Herr Schwingen ergänzt, dass man darauf achten sollte, ob die Bahntrassen in Hoch- oder Tieflage liegen. Die Lage hat einen Einfluss darauf, ob und wie sich die Anlagen in die Landschaft einfügen. Man kann auch Schutzpflanzungen anlegen. Ebenso kann festgelegt werden, wie lang eine PV-Anlage sein darf z.B. 1 km. Die Fernwirkung ist bei PV-Anlagen nicht so groß wie bei Windenergieanlagen, jedoch nimmt man auch diese Anlagen wahr.
Herr W. Schröder ist für ein generelles Pflanzgebot zur Abschirmung der Anlagen. Jedoch müssen die in Betracht kommenden Flächen vorab angesehen werden.
Frau Seedorf hätte als Arbeitsgrundlage gern eine Kriterienliste, um zu sehen, was dort alles rein spielen könnte.
Frau Groenewegen-Rauter empfiehlt allen in dieser Runde einmal mit der Bahn Richtung Berlin zu fahren und sich den "See" anzusehen, der aus PV-Anlagen besteht.
Aus Sicht der Landwirte betrachtet Frau Hagemann die Angelegenheit. Landwirtschaftliche Bereiche mit einer niedrigen Bodenpunktzahl bekommen eine Ausgleichzahlung, um in benachbarten Gebieten eine dauerhaft standortgerechte Landwirtschaft zu sichern. Somit sind die Bodenpunkte auch kein Kriterium für die Bewertung von geeigneten Flächen für PV-Anlagen.
Es werden immer Flächen für Ausgleichsmaßnahmen gesucht, man sollte die Bereiche mit niedrigen Bodenpunkten für den ökologischen Ausgleich nutzen.
Herr Lehmann teilt mit, dass es der Verwaltung schwer fällt, die Situation einzuschätzen. PV-Anlagen komplett auszuschließen ist leicht. Lässt man es zu, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen. Er hätte heute schon gern "Input" dazu.
Herr Schwingen bemerkt, dass es festlegbare Kriterien, wie Landschaftsschutz, Blickwinkel, wie lang die Anlagen sein dürfen usw. gibt, die bei der Auswertung heranzuziehen sind.
Frau Seedorf ist dafür alles was für eine Bewertung herangezogen werden kann, aufzunehmen. Im Land Brandenburg gibt es zum Teil Flächen, die nicht nutzbar oder auch nicht einsehbar sind. PV-Anlagen in unmittelbarer Nähe zu touristischen Objekten zu errichten oder auf Ackerland mit hohen Bodenpunkten muss auch ausgeschlossen werden.
Frau Groenewegen-Rauter hätte gern die Frage beantwortet, wer von den PV-Anlagen den Nutzen zieht.
Herr Schwingen gibt an, dass der Investor der Nutznießer der Anlage ist, jedoch die Gemeindeverwaltung über einen städtebaulichen Vertrag die Rahmenbedingungen regeln kann.
Herr Lehmann lässt einen Kriterienkatalog erarbeiten, welcher jedem Bauausschussmitglied mit den Unterlagen zur nächsten Bauausschusssitzung zugesandt wird.

TOP 13.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Frau Seedorf fragt an, warum das Soldatengrab von Langnow nach Boddin umgebettet wurde. Herr Lehmann gibt an, dass der Landkreis Prignitz den schlechten Zustand des Grabes bemängelt hatte. Das Grab in Langnow wurde nicht mehr gepflegt. Der Landkreis, die Kriegsgräberfürsorge sowie die Gemeindeverwaltung und der Ortsbeirat Boddin-Langnow entschieden sich für eine Umbettung nach Boddin.


Die Vorsitzende des Bauausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Renate Groenewegen-Rauter
Vorsitzende
Heidrun Raffael
Protokollführer