Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 25.06.2018
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 18. Sitzung des Bauausschusses am 26.02.2018
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.15 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Peter Schröder
Herrn Wilhelm Schröder

Sachkundige Bürger
Herrn Hans Groenewegen
Frau Bettina Hagemann
Herrn Torsten Lange

Aus der Verwaltung: Herr Radloff, Bürgermeister
Frau Raffael, Mitarbeiterin Bauamt
Herr Lugowski, Leiter Bauamt
Gäste: Herr Schwingen, Plankontor
Herr Anwander, Voltgrün
Herr Trummer, Voltgrün
Herr Kadasch, Mitglied Ortsbeirat Boddin/Langnow
Herr Schlange, Ortsvorsteher Boddin/Langnow
Pressevertreter: Herr Hill, Der Prignitzer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 29.11.2017
5. 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Aufhebung des Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 194/04-2018
6. B-Plan Groß Pankow (Prignitz Nr. 1 "Deponie Luggendorf
- Aufhebung des Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 195/04-2018
7. Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Retzin-Gartenweg"
a) Schlussabwägung
b) Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 196/04-2018
8. Ergänzungssatzung "Weg am Sportplatz" im Ortsteil Wolfshagen der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 197/04-2018
9. 3. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 198/04-2018
10. Bebauungsplan Langnow Nr. 1 "Solaranlage Heidelberg" der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 199/04-2018
11. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Die Vorsitzende des Bauausschusses, Frau Groenewegen-Rauter, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Es werden keine Fragen in der Einwohnerfragestunde gestellt.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 29.11.2017

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 29.11.2017 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Aufhebung des Aufstellungsbeschluss


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.06.2017 für die 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)     
Drucksachen-Nr.: 194/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 5 und 6:

Herr Lugowski teilt mit, dass die Betreiber der Kiesgrube die Gemeinde am 19.12.2017 darüber informiert haben, dass für die Umsetzung des Vorhabens "Bauschuttdeponie Luggendorf" am 19.12.2017 einen Antrag auf Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) beim Landesamt für Umwelt (LfU) gestellt wurde und bitten, die Planverfahren aufzuheben.
Herr Schwingen fasst noch einmal die wesentlichen Sachverhalte zusammen. Zum Einem hat der Vorhabensträger den Antrag auf Bauleitplanung zurück gezogen und Zweitens wurden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren beim LfU eingereicht. Das Planfeststellungsverfahren ist der gemeindlichen Bauleitplanung übergeordnet und ersetzt alle anderen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Die Gemeinde wird im Planfeststellungsverfahren als einer der Träger öffentlicher Belange gehört.
Herr Lugowski informiert, dass die Vorhabensträger aus Krankheitsgründen heute nicht an der Ausschusssitzung teilnehmen können, jedoch auf der Gemeindevertretersitzung anwesend sein werden, um für eventuelle Fragen bereit zu stehen. Die Investoren beabsichtigen eine Internetseite einzurichten, um die Bürger über den Stand des Verfahrens auf den Laufenden halten.
Frau Groenewegen fragt an, wie es sich mit den Zusagen in Bezug Straßenausbau verhält usw.
Frau Seedorf hatte den Eindruck, dass die Deponiebetreiber versuchen herum zu tricksen.
Herr Lugowski stellt klar, dass die Bauleitplanung Vorlauf schaffen sollte. Ansinnen der Gemeinde war es, das Planverfahren im Sinne der Groß Pankower insbesondere der Luggendorfer Bürger zu begleiten. Aus unterschiedlichen Gründen ist der Vorlauf nicht mehr da, sodass im Moment zwei Verfahren laufen. Diese behindern sich gegenseitig. Da das Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer Bauschuttdeponie im Landesumweltamt höher angesiedelt ist, beabsichtigt die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz), die Bauleitplanung aufzuheben. Die Gemeinde wird im Genehmigungsverfahren zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Da das Vorhaben im Gemeindegebiet liegt, wird diese höher gewichtet. Eine Mitgestaltung ist nur noch in diesem Rahmen möglich. Zur Information: Die Investoren haben den städtebaulichen Vertrag, welcher im Rahmen der Bauleitplanung abgeschlossen wurde, nicht zurück gezogen. Sie sind weiterhin bereit, den Vertrag mit neuen Festsetzungen, welche sich aus dem Planfeststellungsbeschluss ergeben, zu ergänzen und darüber hinaus.

TOP 6.

B-Plan Groß Pankow (Prignitz Nr. 1 "Deponie Luggendorf
- Aufhebung des Aufstellungsbeschluss


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.06.2017 für den Bebauungsplan Groß Pankow (Prignitz) Nr. 1 "Deponie Luggendorf"      
Drucksachen-Nr.: 195/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe TOP 5.

TOP 7.

Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Retzin-Gartenweg"
a) Schlussabwägung
b) Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 16-seitige Abwägungsvorlage (Stand Februar 2018) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Planzeichnung, die Begründung und den Satzungstext eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss

Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 und Satz 2 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Retzin-Gartenweg" im Ortsteil Retzin (Stand Februar 2018) mit Planzeichnung und billigt die Begründung.)    
Drucksachen-Nr.: 196/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen: Planungsziel ist es, auf der Fläche 3-4 Eigenheime errichten zu dürfen. Die eingegangen Anregungen und Hinweise wurden aufgenommen und ergänzt. Es wurde angeregt, die Zulässigkeit von Nebengebäuden auf den Bereich innerhalb der Baugrenzen zu beschränken. Da kleine Gebäude auf den Grundstücken erwünscht und dorftypisch sind, wird der Anmerkung/ Hinweis nicht gefolgt. Die umweltfachlichen Hinweise machten eine erneute und eingeschränkte Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Prignitz erforderlich. Die Aussagen zur Betroffenheit von Fledermäusen und Brutvögel wurden überarbeitet, die Aussagen zum Gehölzschutz wurden angepasst und die Aussagen zu Fällgenehmigungen ergänzt.
Herr Lugowski ergänzt, dass es sich bei 3-4 Bauplätze um eine Maximalbebauung handelt. Die Satzung ist die Vorbereitung.

TOP 8.

Ergänzungssatzung "Weg am Sportplatz" im Ortsteil Wolfshagen der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB westlich des Weges "Am Sportplatz" für die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz), Ortsteil Wolfshagen.
Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 98/2, 98/3, 223 (teilw.) und 254 (teilw.) innerhalb der Flur 2 der Gemarkung Wolfshagen.
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einen Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen (§ 35 BauGB) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil..    
Drucksachen-Nr.: 197/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski sagt, dass die Fläche im Rahmen der 13. FNP - Änderung dargestellt wurde, jedoch noch nicht alle Stellungnahmen eingegangen sind. Mehr Zeit wollte die Gemeinde nicht verstreichen lassen und parallel mit der Planung beginnen.
Herr Schwingen fasst noch einmal zusammen, dass die Fläche in der letzten Fassung des FNP als Fläche für Kleingärten und Gemeinbedarf dargestellt wurde und in der 13. Änderung als Wohnbaufläche. Derzeit gibt es kein Baurecht, da sich die Fläche im Außenbereich befindet. Durch die bauliche Vorprägung mit Dorfgemeinschafthaus, Feuerwehr usw. ist eine Einbeziehung in den Innenbereich möglich.
Von Frau Hagemann wird angefragt, ob es bereits Interessenten für die Flächen gibt.
Herr Lugowski bestätigt, dass die Gemeinde ohne Bauinteressenten nicht gehandelt hätte.

TOP 9.

3. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der 3. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderungsfläche umfasst eine ca. 6,0 ha große Fläche im Gemeindeteil Heidelberg, beidseitig der Bahnstrecke Kyritz - Pritzwalk – Meyenburg, die identisch mit dem B-Plan Langnow Nr. 1 ist. Siehe auch den beigefügten Lageplan. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung soll parallel zur Aufstellung des B-Plans Langnow Nr. 1 "Solaranlage Heidelberg" ebenfalls die Darstellung eines Sondergebietes "Solaranlage", südwestlich der Ortslage von Heidelberg, erfolgen.     
Drucksachen-Nr.: 198/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis :
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung :
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 9 und 10:

Herr Lugowski bemerkt, dass dieser Punkt sich kurzfristig ergeben hat und darum auch der Ortsbeirat von Boddin-Langnow zur heutigen Sitzung geladen wurde.
Es liegen zwei Anträge auf Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vor. Der eine Antrag ist von der Firma Naturstrom AG aus Senftenberg. Diese möchten an der Gemarkungsgrenze zu Blumenthal Flächen mit PV-Anlagen bestücken, jedoch sollte die Gemeinde diese Fläche als Konversionsfläche ausweisen. Die Firma wurde von der Gemeinde informiert, dass der Gemeinde derzeit keine Belastungen dieser Flächen bekannt sind, welche zu einer Ausweisung als Konversionsfläche berechtigen. Des Weiteren wurde diese Firma auch informiert, dass es einen zweiten Antragsteller auf PV-Anlagen in der näheren Umgebung gibt und aufgrund der unmittelbaren Nähe nur 1 Anlage errichtet werden könnte.
Der zweite Antragsteller ist die Firma Voltgrün. Diese möchten PV-Anlagen im Bahndreieck Langnow-Heidelberg errichten. Sie haben bereits die Vorarbeiten soweit voran getrieben, dass der Aufstellungsbeschluss gefasst werden könnte. Zwei Vertreter der Firma sind heute anwesend und möchten dem Bauausschuss und dem Ortsbeirat das Vorhaben vorstellen.
Herr Trummer stellt die Maßnahme vor: Mit Inkrafttreten des EEG (Energieeinspeisegesetz 2017) können auch kleine Anlagen mit 750 kwPik gefördert werden. Das Gesetz gibt die Möglichkeit entlang von Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. Autobahn oder Bahnlinien, PV-Anlagen im Abstand bis zu 110 m zu errichten. In diesem Fall bietet sich die Fläche am Bahndreieck Langnow-Heidelberg an. Im 1.Jahr kann eine kleine Fläche belegt werden und dann in 24 Monaten ein weiterer Bauabschnitt.
Die beanspruchten Flächen werden nicht versiegelt. Der Boden kann sich während dieser Zeit erholen. Da die Flächen nur zweimal jährlich gemäht werden müssen, sind sie interessant für Insekten und Kleintiere.
Für den Eingriff in die Natur ist ein Ausgleich zu schaffen. Dieser könnte mittels Anlegen von Heckenstrukturen oder von Streuobstwiesen ausgeglichen werden.
Die Infrastruktur ist Vorort, die Einspeisung der Energie kann ins Ortsnetz erfolgen und die Flächen sind gesichert.
Voraussetzung für diese Maßnahme ist, dass die PV-Anlage in der Bauleitplanung integriert sein muss.
Herr Schwingen betont noch einmal, dass im erforderlichen Umweltbericht die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierungen betrachtet werden. Der Ausgleich wird innerhalb des Gemeindegebietes angestrebt.
Herr Kadasch kann das nicht verstehen, warum in dieser Gegend Strom erzeugt werden soll, wo doch schon genug Strom vorhanden ist und die Bürger dafür auch noch Durchleitgebühren zahlen müssen. Die Anlagen sollen dort errichtet werden, wo der Strom benötigt wird. Die Fläche liegt in keinem Schutzgebiet, es geht wieder Acker verloren und die Landschaft wird kaputt gemacht. Sollen doch die ehemaligen Kasernenflächen bei Neuruppin dafür genutzt werden.
Herr Trummer gibt zu bedenken, dass eine Extensivierung des Bodens erfolgt, die Fläche wird zur Wiese.
Herr Lugowski merkt an, dass aus den Einwohner- und Informationsveranstaltungen im Gemeindegebiet die Frage mitgenommen wurde, warum macht man nicht Photovoltaik. Diese sieht man nicht so in der Landschaft und verursachen auch nicht so viel Verkehr. Das EEG spielt dabei eine wesentliche Rolle.
Der Ortsbeirat von Boddin-Langnow sind die Ersten, die informiert wurden. Die Maßnahme sollte der Einwohnerschaft in einer Ortsbeiratssitzung oder Einwohnerversammlung vorgestellt werden. Zu dieser Vorstellung wäre es ratsam, nicht nur den Investor, sondern auch die Eon/e.dis mit einzuladen. Diese können dann bestätigen, ob der erzeugte Strom auch wirklich eingeleitet werden darf.
Bisher wurden die Bauleitplanungen nicht übers Knie gebrochen und das sollte auch so blieben.

Frau Groenewegen stellt den Antrag, die Beschlüsse bis nach der Einwohnerversammlung zurückzustellen.

Die Abgeordneten stimmen dem Antrag auf Rückstellung einstimmig zu.

TOP 10.

Bebauungsplan Langnow Nr. 1 "Solaranlage Heidelberg" der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde die Aufstellung des Bebauungsplanes Langnow Nr. 1 "Solaranlage Heidelberg" im Ortsteil Boddin-Langnow der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) einschließlich des dazugehörigen Umweltberichtes.
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einem Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Planungsziel ist die Festsetzung eines ca. 4,9 ha großen sonstigen Sondergebietes "Solar/Photovoltaik" zum Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird das Verfahren der 3. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow durchgeführt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden dann in Übereinstimmung mit dem räumlichen Teilflächennutzungsplan Boddin-Langnow stehen.
Parallel muss für die einzubeziehenden Flächen eine Eingriffs- und Ausgleichs- bilanzierung für die Festsetzung der ökologischen Kompensationsmaßnahmen erfolgen.     
Drucksachen-Nr.: 199/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis :
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung :
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe TOP 9.

TOP 11.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Frau Groenewegen möchte dem Bienensterben entgegen wirken und regt an, dass Gemeindeflächen als Bienenweiden zur Verfügung zu stellen und bittet um Diskussion.
Frau Hagemann weiß aus Ihrer Erfahrung mit den Imkern, dass diese bestrebt sind sortenreinen Honig zu produzieren.
Frau Groenewegen sagt, dass es weniger um die Imker geht, sondern um die Bienen und Insekten allgemein.
Frau Hagemann regt an, die Ausgleichsgelder zu nutzen, um extensive Flächen zu schaffen.
Herr P. Schröder verweist darauf, dass im Rahmen des Windenergieanlagenbaus bereits der Ausgleich in Form von Ausweisung extensiver Flächen erfolgt. Es müssen keine Gemeindeflächen dafür hergegeben werden.
Frau Seedorf hat beobachtet, dass in Richtung Süddeutschland 2m Streifen mit Wildblumen versehen werden und die restliche Fläche wird kurz gehalten.Es muss nicht alles immer ganz kurz gehalten werden.
Herr Lugowski bestätigt, dass bei den Ausgleichsmaßnahmen extensive Flächen ausgewiesen und gesichert werden. Bei PV-Anlagen werden die Grünlandflächen ebenfalls Bienenweiden. Aus der Altlastenfläche in Groß Woltersdorf z.B. wurde zur Streuobstwiese, hier bringen sich die Imker mit ein und beabsichtigen, Bienenstöcke/-kästen aufzustellen. Die Gemeinde ist auf dem guten Weg. Nur in den Ortslagen ist es nicht so sinnvoll.
Herr Lehmann merkt an, dass weitere Flächen als Extensiv-Flächen angedacht sind, so die Flächen am Wohnblock in Gulow, am zukünftigen Flachwasserteich in Klein Woltersdorf usw.
Herr Lugowski verweist darauf, dass bei diesen Maßnahmen auch die fortlaufende Pflege abzusichern ist. Im Rahmen der Bauleitplanung hat die Gemeinde die Möglichkeit mit zu gestalten.
Herr Schwingen betont, dass in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung die Bienenweiden eine hochwertige Alternative sind.

Herr Kadasch möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Bankette und Sommerweg an der Kreistrasse von Boddin nach Bölzke in einem katastrophalen Zustand sind und es keine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Fahrzeuge gibt.
Herr Lugowski sagt, dass der Zustand bekannt ist und die Kreisstraßenmeisterei darüber in Kenntnis gesetzt wurde.

Zum Abschluss möchte Herr Lugowski die Möglichkeit nutzen und sich bei allen Bauausschussmitgliedern, den beratenden Bürgern, Presse usw. für die gute Zusammenarbeit bedanken und wünscht, dass sie den kontinuierlichen Weg beibehalten.


Die Vorsitzende des Bauausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Renate Groenewegen-Rauter
Vorsitzende
Heidrun Raffael
Protokollführer