Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 22.03.2018
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 17. Sitzung des Bauausschusses am 29.11.2017
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.20 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Wilhelm Schröder
Herrn Torsten Lange

Sachkundige Bürger
Herrn Hans Groenewegen
Frau Bettina Hagemann

Aus der Verwaltung: Herr Lugowski, Leiter Bauamt
Herr Radloff, Bürgermeister
Gäste: Herr Schwingen, Plankontor
Einwohner: Herr Bublies, Bürger aus Wolfshagen
Frau Bublies, Bürgerin aus Wolfshagen
Pressevertreter: Herr Hill, Der Prignitzer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 12.06.2017
5. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow / Prignitz
a) Zwischenabwägung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 187/04-2017
6. 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Boddin-Langnow
- frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 188/04-2017
7. B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" - Frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 189/04-2017
8. 2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
a) Abwägung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 190/04-2017
9. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Die Vorsitzende des Bauausschusses, Frau Groenwegen-Rauter, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 12.06.2017

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 12.06.2017 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow / Prignitz
a) Zwischenabwägung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 53-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.
b) Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Stand Oktober 2017) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 187/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen weist darauf hin, dass für die 13. Änderung des FNP die frühzeitige Beteiligung durchgeführt wurde und die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen sind. Er beschränkt sich in seinen Ausführungen auf die Bereiche, bei denen es Einwände oder Anregungen gab. Insbesondere die Gemeinsame Landesplanung (GL) bemängelt, dass die Gemeinde den Flächenspielraum in Bezug auf "Wohnen" überschreitet. Laut Landesplanung dürfte die Gemeinde in den nächsten 10 Jahren nur 2,2 ha für die Eigenentwicklung ausweisen.
Herr Lugowski veranschaulicht es noch einmal mit dem Rechenbeispiel, dass sich die Gemeinde in 10 Jahren, bei einer Wohngrundstücksfläche von je 2000 m², nur 10 Bauflächen erweitern darf.

Herr Schwingen weist darauf hin, dass die Gemeinsame Landesplanung die Flächen in Groß Woltersdorf und Retzin nicht als Innenentwicklung sehen. In Retzin wird mit der Mischbaufläche zurückgegangen und eine minimale Fläche in Wohnbaufläche umgewandelt.
In Groß Woltersdorf wird die Ergänzungsfläche abgelehnt, obwohl es eine natürliche Abgrenzung gibt. Das Planungsamt des Landkreises hat hier jedoch zugestimmt und der Gemeinde bestätigt, dass eine Ergänzungssatzung in Groß Woltersdorf nicht erforderlich ist.
Bei den Änderungsflächen "Wind" verweisen die Regionale Planungsgemeinschaft und die Gemeinsame Landesplanung auf den jetzt wieder geltenden Regionalplan von 2003.
Gemäß Entwurf 2017 soll es ermöglicht werden, Repoweringanlagen mit einer Anlagenhöhe von 150 m, zwischen 1.000 m und 750 m an die Ortslagen heran zu bauen. Die Gemeinde hat sich das Ziel gesetzt, keine WEA im 1.000 m Radius um die Ortslagen und Ausbauten zuzulassen.

Im Windbereich Guhlsdorf / Reckenthin / Tüchen hatte die Gemeinde im Gegensatz zur GL bei der Stellungnahme zum Entwurf 2015 die Waldflächen heraus genommen. Dieser Empfehlung wurde nicht gefolgt. Bei der Süderweiterung im Bereich Tüchen wird die Planung verfeinert und diese stimmt mit dem Regionalplan überein.

Aufgrund von Bauanfragen wird im jetzigen Entwurf zur 13. FNP-Änderung die Fläche am Sportplatz wieder als Wohnbaufläche aufgenommen, jedoch nur noch mit ca. 4.800 m². Diese Fläche wurde im Zuge der 2. FNP-Änderung herausgenommen, da man annahm, dass das daneben befindliche Gewerbe sich störend auf die ausgewiesen Wohnbaufläche auswirken könnte. Die Mehrheit der Gärten liegt brach und die beiden letzten Gärten wurden zum Jahresende gekündigt.

Herr Lugowski bemerkt, dass nach der anstehenden Trägerbeteiligung abgeschätzt werden kann, ob eine Entwicklung in diesem Bereich möglich ist. Sollte dies der Fall sein, würde die Gemeinde in der nächsten Sitzungskette einen Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung vorbereiten.

TOP 6.

2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Boddin-Langnow
- frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Boddin-Langnow (Stand November 2017) und billigt den Entwurf der Begründung und des Umweltberichts als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 188/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski weist darauf hin, dass die Planung so gestaltet wurde, dass die Flächennutzungspläne später einmal zusammengeführt werden können.
Herr Schwingen stellt kurz die Entwurfs- und Auslegungsunterlagen vor. Der alte rechtskräftige Flächennutzungsplan ist eine Mischung aus Flächennutzungs- und Landschaftsplan. Dies wurde jetzt entzerrt sowie die Gebietscharakter überprüft und angepasst. Der Plan wurde ergänzt mit nachrichtlichen Darstellungen z.B. Bodendenkmale, Real-Nutzungen im Außenbereich (Grünflächen – Wald - landwirtschaftliche Flächen) ebenso Steuerung der Windenergie durch Sonderbauflächen. Herr Schwingen geht auf alle Änderungsflächen ein. So wird z.B. der Campingplatz in Langnow aus dem Plan herausgenommen oder die Fläche der holzverarbeitenden Betriebe in Heidelberg auf die richtige Größe gebracht. Flächen mit Wohnbebauung werden aufgenommen oder von Mischbebauung auf Wohnbebauung korrigiert.
Ein Änderungsbereich ist die Darstellung der Windenergie. Die Kriterien der Gemeinde sind erfüllt, jedoch ragt ein Bereich aus der Darstellung der Gemeinsame Landesplanung heraus. Herr Lugowski weist darauf hin, dass im Entwurf 2015 der GL der Empfehlung der Kommune gefolgt wurde, jedoch im Entwurf 2017 bis 750 m an die Ortslagen heran gegangen wird.
Bei der Windenergie ist das Ziel der Gemeinde, den 1000-m-Abstand zur Wohnbebauung einzuhalten und die Anlagenhöhe von 200 m nicht zu überschreiten, egal ob Neubau oder durch Repowering.
Herr Schwingen verweist darauf, dass den Zielen der Gemeinde entsprochen und somit die Fläche in der Darstellung mit aufgenommen wird, so wie die Gemeinde es sieht.
Frau Seedorf fragt an, ob durch die Änderungen die Einwohner nicht in ihren Rechten eingeschränkt werden, wie zum Beispiel beim Hausneubau.
Herr Lugowski beantwortet die Frage und sagt, dass weiterhin die Baulücken in den Ortslagen genutzt werden können. Nur im Außenbereich ist das nicht möglich.

TOP 7.

B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" - Frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" (Stand November 2017) mit Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) und billigt den Entwurf der Begründung und des Umweltberichts als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 189/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen führt aus, dass das Planverfahren Bebauungsplan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" sich ebenso wie die 2. Flächennutzungsplanänderung in der frühzeitigen Beteiligung befindet. Beide Planungen laufen parallel.
Die Planungsfläche liegt nördlich des Weges Boddin - Klein Woltersdorf. Der vorhandene Wald bleibt erhalten, wird jedoch vom Rotor überstrichen. Die Erschließung der Anlage ist parallel zum vorhandenen Weg geplant.
Es kommt noch einmal der Hinweis von Herrn Lugowski, dass diese Fläche bei der Gemeinsamen Landesplanung im jetzigen Entwurf nicht enthalten ist, jedoch die Kriterien der Gemeinde erfüllt sind. Der Investor möchte, dass die Gemeinde an diesem Bereich festhält.

TOP 8.

2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
a) Abwägung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 46-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung sowie den Umweltbericht einzuarbeiten.


b) Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin – Süderweiterung" (Stand November 2017) mit Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 190/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Peter Schröder

Aus der Beratung
Herr Lugowski gibt zu Protokoll, dass Herr Peter Schröder zu diesem Punkt der Tagesordnung befangen ist und nicht an der Abstimmung teilnimmt. Er darf im Raum bleiben.

Die frühzeitige Beteiligung ist abgeschlossen und es gab keine Stellungnahmen, die grundsätzlich an dieser Planung rütteln. Herr Schwingen betont, dass die drei Standorte der Windenergieanlagen gemäß der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung verschoben wurden. Jedoch so, dass sie nicht in vorhandene Waldflächen hineingebaut werden und die Realisierung mit möglichst geringen Aufwand erfolgen kann.
Der Schutzradius zum Kranichhorst, Bodendenkmale sowie Gewässer 2. Ordnung wurden berücksichtigt und die Planzeichnung dahin korrigiert. Die Fahrwege wurden so gestaltet, dass der Eingriff in die Natur so gering wie möglich gehalten wird.
Herr Lugowski bemerkt, dass die 13. FNP-Änderung und auch der Regionalplan noch nicht rechstkräftig sind. Somit könnte es sein, dass das B-Planverfahren erst später zur Rechtskraft gebracht wird.
Frau Groenewegen fragt an, wenn das Land Brandenburg das Ziel mit der Windkraft nicht erreicht, ob die Gemeinden gezwungen werden können, das Windsoll zu erbringen.
Herr Lugowski sagt, das Ziel von 2 % wurde nicht erreicht. Bisher sind 1,6 % erfüllt und wahrscheinlich wird man sich damit zufrieden geben. Unsere Gemeinde hat das Ziel weit übererfüllt. Es sind keine weiteren Windeignungsgebiete im Gemeindegebiet vorgesehen. Lediglich kleine Erweiterungen sind bei den bestehenden Flächen möglich.

TOP 9.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
P. Schröder: An den Wegen, auf denen die Transporte zu den Windanlagen statt finden, werden die Wege ausgeschnitten, aber nur an der Wegseite. Die Feldseite muss ebenfalls geschnitten werden, damit die Bäume stehen bleiben.
- der Hinweis wird von der Gemeinde an den Auftraggeber weitergeleitet

R. Groenewegen: Alle Wege, die aus den Dörfern heraus führen, werden total zerfahren. Gibt es eine Möglichkeit, die Verursacher bzw. Eigentümer heranzuziehen?
P. Schröder: Die Holztransporter z.B. holen das Holz ab Stapel, egal wie der Zustand der Wege ist. In dem Waldverein, in dem er Mitglied ist, wird ab und zu Geld für die Ausbesserung der Wege gezahlt.
Herr Lugowski informiert, dass dies Problem am Montag im Ordnungsausschuss war. Es ist in diesem Jahr allgemein ein großes Thema: der viele Regen, die Stürme und die Bauern, die nur noch in einem kurzen Zeitraum die Gülle auf die Felder ausbringen dürfen. Es wird keine Rücksicht auf Straßen und Wege genommen. Diese Aufgabenstellung wird er an das Ordnungsamt weiter leiten.


Die Vorsitzende des Bauausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Renate Groenewegen-Rauter
Vorsitzende
Heidrun Raffael
Protokollführer