Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 06.03.2017
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 13. Sitzung des Bauausschusses am 12.09.2016
Beginn: 19.14 Uhr
Ende: 21.18 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Wilhelm Schröder

Sachkundige Bürger
Herrn Hans Groenewegen
Herrn Torsten Lange
Frau Bettina Hagemann

Aus der Verwaltung: Herr Lugowski, Leiter Bauamt
Herr Radloff, Bürgermeister
Gäste: Herr Plikat, PS Kieswerke GmbH
Frau Holzhauer, PS Kieswerke GmbH
Herr Schmelzer, PS Kieswerke GmbH
Herr Gose, M&S Umweltprojekt GmbH
Frau Ehlers, OBR Reckenthin
Herr Heinrich, OBR Reckenthin
Herr Behrends, Voss Energie
Herr Baich, Ortsvorsteher Groß Pankow
Herr Schwingen, Plankontor
Einwohner: siehe Anwesenheitsliste


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 13.06.2016
5. Informationen, Fragen und Antworten der PS Kieswerke zur geplanten Mineralstoffdeponie Luggendorf
6. 1. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Erste Verlängerung der Veränderungssperre
  Drucksachen-Nr.: 130/04-2016
7. 1. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre
  Drucksachen-Nr.: 135/04-2016
8. Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Kuhbier-Ost"
a) Schlussabwägung
b) Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 136/04-2016
9. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Die Vorsitzende des Bauausschusses, Frau Groenewegen-Rauter, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Anfrage Heiko Baich: Da viele Einwohner des Ortes Luggendorf bezüglich des Vorhabens "Mineralstoffdeponie Luggendorf" (TOP 5) zur heutigen Sitzung gekommen sind, wird angefragt, ob zu dem TOP 5 Fragen der Bürger zugelassen werden. Frau Groenewegen-Rauter gibt den Fragen im TOP 5 statt.

Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Es werden keine Fragen in der Bürgerfragestunde gestellt.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 13.06.2016

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 13.06.2016 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Informationen, Fragen und Antworten der PS Kieswerke zur geplanten Mineralstoffdeponie Luggendorf

Aus der Beratung
Herr Lugowski erläutert, dass die PS Kieswerke GmbH an die Gemeindeverwaltung eine schriftliche Anfrage gestellt hat, ihr Konzept im Rahmen des Bauausschusses und der Gemeindevertretersitzung vorstellen zu können.
Anschließend stellen sich die Anwesenden der PS Kieswerke GmbH den Gästen und Mitgliedern des Bauausschusses vor und erläutern Ihr Konzept.
Das Planungsbüro erläutert anhand eines Lageplanes, dass in Luggendorf eine Nährstoffdeponie errichtet werden soll. Die Aufstandsfläche wird in etwa 5 ½ ha betragen, das Gesamtanlagengelände hat eine Größe von 12 ha, der Bereich der Zuwegungen soll als Zwischenlager genutzt werden, es wird ein Sickerwasserauffangbecken geben sowie ein Niederschlagsauffangbecken. Zur baulichen Ausführung erläutert Herr Bose, dass das Anlagengelände inklusive der Aufstandsfläche profiliert wird, es werden mit dem vorhandenen Material die Gefälleverhältnisse hergestellt, anschließend wird eine 1 m starke mineralische Dichtung in 4 Lagen eingebaut. Diese Dichtung verhindert die Durchsickerung des Niederschlagswassers in den Untergrund. Auf der Dichtung wird eine 30 cm starke Kiesdrähnung aufgebracht, auf der das Sickerwasser aufgefangen wird und über Sammelleitungen dem Sickerauffangbecken zugeführt wird. Das Wasser wird zu einem Klärwerk in der Nähe verbracht und dementsprechend entsorgt. Die Gesamthöhe der Deponie wird ca. 20 m betragen. Die Abdeckung der Deponie wird mit einer 25 cm starken Tragschicht erfolgen, darauf wird eine Tondichtungsbahn aus Quellton verbracht (Abdichtung gegen eindringendes Niederschlagswasser). 400.000 Kubikmeter Material sollen insgesamt auf der Fläche eingelagert werden. Geplant sind 50.000 t im Jahr einzubauen, sodass von einer Betriebszeit von ca. 13 Jahren ausgegangen wird.
Frage von Heiko Baich: Erfolgt der Aufbau auf der jetzigen Bodenschicht?
Antwort Herr Bose: Man müsste vorab prüfen, wie sich die Höhenverhältnisse darstellen. Bei 75 m wird profiliert, dann hat man noch den Abstand, den man zum maximal anstehenden Grundwasser einhalten muss. Darauf wird dann begonnen, die Dichtungsschicht aufzubauen.
Herr Bose gibt an, dass durch den Bewuchs rund herum um die Deponie keine Sicht auf den Deponiekörper möglich ist.
Heiko Baich fragt an, ob die Möglichkeit besteht, aus dem Sickerauffangbecken einen Teich herzustellen, in welchem dauerhaft Wasser steht.
Antwort Herr Bose: Normalerweise ist angedacht, das naturbelassene Niederschlagswasser am Standort zu versickern. Es ist rein theoretisch möglich, jedoch nicht geplant.
Frage aus dem Publikum: Es besteht die Angst, dass durch die vorhandenen Auffangbecken das Sickerwasser in den Kellern der Luggendorfer stehen könnte.
Herr Schmelzer gibt an, dass in der Planung das Auffangbecken gar nicht in der dargestellten Größe vorgesehen ist. Es handelt sich lediglich um das Niederschlagswasser, das verbracht wird.
Bürger: Das grundlegende Problem ist, dass das Wasser kaum versickern kann.
Herr Bose gibt daraufhin an, dass sich an der Gesamtwassermenge ja nichts ändert. Je mehr Material eingebaut wird, desto geringer wird der Sickerwasseranteil. Je mehr Material vorhanden ist, desto mehr Speicherkapazität ist da. Herr Lugowski vertagt diese Frage auf die Gemeindevertretersitzung am 22.09.2016.
Bürger: Es gab schon immer ein Wasserproblem in Luggendorf. Aus diesem Grund bestehen arge Zweifel daran.
Frau von Wolff: Wie hält die Statik bei einer mineralischen Barriere? Laut Deponieverordnung muss diese Barriere mindestens 100 Jahre haltbar sein.
Herr Bose: Allein die Bauausführung muss schon statisch untersetzt sein, sonst erhält man keine Genehmigung. Man ist verpflichtet, die Standsicherheitsnachweise vorzulegen, aus diesem Grund ist diese Forderung somit berücksichtigt und erfüllt. Herr Lugowski erläutert, dass die Fachministerien gefragt sind, diesbezüglich Prüfungen durchzuführen. Es werden zukünftig noch diverse Gutachten in Auftrag gegeben, um die Sachlage zu prüfen.
Frau Groenewegen fragt, ob die Einwohner Luggendorfs einen Fragenkatalog erarbeitet haben, der eingereicht werden und bis zur Gemeindevertretersitzung am 22.09.2016 bearbeitet und beantwortet werden kann.
Frau von Wolff: Können die Einwohner Luggendorfs, die Aussage vom Ministerium, dass überhaupt eine Deponie benötigt wird, schriftlich zur Verfügung gestellt bekommen? Herr Schmelzer bejaht diese Frage. Frau von Wolff gibt an, dass sie vom Ministerium eine gegenteilige Aussage bekommen hat. Aus diesem Grund bestehen Zweifel.
Bürgerin aus Luggendorf: Wie kann die von PS Kieswerke GmbH vorausgesagte Anzahl von max. 2 an- und abfahrenden LKW´s pro Stunde kontrolliert werden und wer sorgt für deren Einhaltung?
Antwort Herr Schmelzer: Bei diesem Wert handelt es sich um einen statistischen Wert. Es kann durchaus vorkommen, dass an einem Tag durchaus mehrere LKW´s fahren und dann wieder einige Tage gar nicht. Dass jede Stunde nur 2 LKW´s fahren, ist nur ein Beispiel, welches dazu dient, sich die Dimensionen vorstellen zu können.
Frau Vinco: Bezieht diese Statistik bezüglich der Fahrten auch den Samstag und Sonntag mit ein? Antwort: Der Sonntag ist definitiv ausgeschlossen. Es wäre wünschenswert, wenn Samstag Vormittag noch gefahren werden könnte, aber diesbezüglich gibt es noch keine genaueren Festlegungen.
Frau von Wolff macht auf die Belastung an der Strecke aufmerksam. Außerdem sind fast alle Deponien, die existieren, erweitert worden. Es bestehen Zweifel daran, warum ein erfolgreiches Geschäftsmodell nach 13 Jahren beendet werden soll. Die PS Kieswerke GmbH bemerkt, dass diese starke Lärmbelästigung auch auf den Zustand der Straße zurückzuführen ist. Herr Schmelzer gesteht die Belastung für die Luggendorfer ein und gibt an, dass es eine Überlegung gibt, den Plattenweg, der an Luggendorf vorbeiführt, durch einen Erdwall als Schallschutz zu ersetzten und den Weg selbst nach außen zu ziehen.
Heiko Baich: Für den Ort Groß Pankow besteht die Möglichkeit, einen Weg umzulegen, nicht. Und gerade hier führt die Straße am Kindergarten, an einer Schule etc. vorbei. Frau von Wolff macht darauf aufmerksam, dass alle Straßendörfer von der Belastung betroffen sind und aus diesem Grund wird ein Erdwall bei Luggendorf nicht alle Bürger schützen können.
Bürgerin aus Luggendorf: Frage zum Schadstoff PCB – dort gibt es auch in anderen Bundesländern große Probleme mit der Entsorgung und Lagerung. Welche Stellung nimmt die PS Kieswerke GmbH dazu? Herr Bose stimmt zu, dass PCB zu den giftigsten Stoffen gehört, die es gibt. Er gibt an, dass es allerdings auch in PVC-Belag und Weichmachern enthalten ist, die gar nicht in der infrage stehenden Positivliste der Materialien aufgeführt ist, die nach Luggendorf transportiert werden. Es ist starr und entgast nicht. Die Bürger machen jedoch darauf aufmerksam, dass der Stoff in den Baukörper übergehen kann. Sollte es so sein, dass dieser Stoff mit anderen Baustoffen vermischt hier angenommen wird, so ist immer noch zu betonen, dass dieser Stoff nicht entweichen kann und daher keine Gefahr davon ausgehen wird. Der Stoff würde, wenn es dazu kommen würde, nur im Sickerwasser kontrolliert landen, nicht aber im Grundwasser.
Nach der Deponieverordnung gibt es die Verpflichtung, dass, wenn Material angegeben ist, auch ein Zertifikat beigefügt sein muss, auf dem ersichtlich ist, dass es untersucht ist und den Parametern entspricht, die eingelagert werden dürfen.
Frau Groenewegen bittet darum die Liste mit den einzulagernden Stoffen vorzulegen. Herr Schmelzer wird diese Liste zur Verfügung stellen.
Auf der Gemeindevertretersitzung wird diese Liste erneut vorgelegt.
Bürger aus Luggendorf: Es ergibt sich eine Frage zum Ablauf – Kommt jemand vorher und prüft mit welchen Stoffen das einzulagernde Material belastet ist? Herr Bose erläutert, dass wenn es zu einem Abriss kommt, eine gesonderte Ausschreibung zu erfolgen hat. Der Planer hat das Material zu untersuchen und daraufhin muss ausgeschrieben werden, welche Belastungsstufen da sind. Und demnach werden Aussagen dazu getroffen, auf welcher Deponie die Entsorgung zu erfolgen hat. Es müssen entsprechend der Ausschreibung immer die Grenzwerte eingehalten werden, die vorgegeben sind.

Herr Lugowski gibt Erläuterungen zum Verfahren. Der Flächennutzungsplan wäre durch die Gemeindevertreter entsprechend zu ändern und daraus ergibt sich der Bebauungsplan. Das hat den Vorteil, dass die Gemeinde von Beginn an mit gestalten kann. Alle Stellungnahmen wird die Gemeinde von allen Trägern öffentlicher Belange erhalten, diese Unterlagen werden öffentlich ausliegen. Außerdem werden Einwohnerversammlungen stattfinden, die Bestandteil des Verfahrens sind. Auch die Stellungnahmen der Bürger sind mit aufzunehmen und zu bewerten. Im Rahmen der Bauleitplanung hat man die Möglichkeit in Bezug auf die Liste der einzulagernden Stoffe Regelungen zu treffen, sofern man mit bestimmten Stoffen nicht mitgehen kann bzw. große Bedenken hat. Auch die Erschließungsmöglichkeiten und die Problematik des Grundwassers können im Rahmen der Bauleitplanung geklärt werden.
Sollte es dazu kommen, dass die Gemeindevertretung die Zusammenarbeit mit der PS Kieswerke GmbH ablehnt, würde der Antragsteller den Antrag über die BImSch-Behörde stellen. Jedoch hat dann die Gemeinde wenig Einflussmöglichkeiten und würde nur ihre Stellungnahme abgeben können.

Frau von Wolff macht auf die gesundheitlichen Beeinflussungen aufmerksam. Die psychische und physische Belastung des Körpers ist sehr hoch. Wer haftet für diese Gesundheitsschäden?

Herr Kitzmann: Die Grundstücke in Luggendorf werden durch die Entstehung der Deponie stark an Wert verlieren. Wer entschädigt in diesem Fall die Grundstückseigentümer? Herr Schmelzer willigt ein, den Bürgern beispielsweise im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages entgegenzukommen. Herr Baich erkundigt sich, ob es diesbezüglich schon konkretere Angebote gibt. Herr Schmelzer fügt hinzu, dass er sich an die Allgemeinheit richten möchte. Es bestehen Überlegungen, einen Verein zu gründen, wo bestimmte Gelder für bestimmte Projekte eingezahlt werden können. Von Einzelvorhaben für Einzelpersonen möchte die PS Kieswerke GmbH Abstand nehmen.

Herr Lugowski nimmt Stellung zum Hauptanliegen der Gemeinde: Die Lärmbelästigung und hohe Staubentwicklung basiert vor allem auch aufgrund des schlechten Zustandes der Zuwegung. Diese Problematik soll im Rahmen der Bauleitplanung thematisiert werden. 
Bevor der B-Plan zur Rechtskraft gebracht wird, soll ein Durchführungs- und Erschließungsvertrag geschlossen werden. Dort müssen alle Parameter bestätigt und finanziell untersetzt sein. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Verkehrskonzept abzufragen und im Rahmen des städtebaulichen Vertrages Regelungen zu treffen.

Frau von Wolff erkundigt sich danach, inwieweit bereits eine Kartierung der Fauna und Flora in Auftrag gegeben wurde. Frau Holzhauer bejaht diese Frage. Die erste Kartierung ist bereits erfolgt (Vorprüfung) und eine noch umfangreichere befindet sich momentan in der Ausschreibung.

Frau Groenewegen gibt abschließend zur Kenntnis, dass ein Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Gemeindevertretersitzung eingereicht werden soll.

TOP 6.

1. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Erste Verlängerung der Veränderungssperre


Gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 14 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeinde folgende erste Verlängerung der Veränderungssperre im Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" um ein Jahr:

Erste Verlängerung der Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) vom 22.09.2016 über die Veränderungssperre zur Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"

Auf Grundlagedes § 28 Abs. 9 und § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007, veröffentlicht im Gesetz- und VerordnungsblattTeil I, S. 286) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI. I /14, Nr. 32), des Beschlusses vom 18.09.2014 zur Aufstellung der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" und der §§ 14, 16 und 17 BauGB vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) m.W.v. 24.10.2015, hat die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.09.2016 gemäß § 16 Abs. 1 BauGB folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) hat auf ihrer Sitzung am 18.09.2014 die Aufstellung der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" im Ortsteil Tüchen, westlich des Gemeindeteils Reckenthin beschlossen.

Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 der Satzung bezeichnete Gebiet die erste Verlängerung der Veränderungssperre erlassen.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf Liegenschaften in der Gemarkung Reckenthin, Flur 3. Folgende Flurstücke der Flur 3 befinden sich im Gebiet der Veränderungssperre:

1, 2/1, 2/2, 3 – 21, 29 (teilweise), 33 (teilweise), 41, 40/3, 44, 45 (teilweise), 72 (teilweise), 75 (teilweise), 76 (teilweise), 77 (teilweise), 78, 79 (teilweise), 85, 87, 107 (teilweise), 10 (teilweise), 109 (teilweise), 112 (teilweise), 113 (teilweise), 114, 115/1, 115/2, 115/3, 116 – 117, 119 – 122, 124 – 127, 130 – 134, 135/1, 135/2, 136 – 138, 139, 140, 143/1, 144, 146, 147, 150/3, 150/4, 150/5, 150/6, 150/7, 150/8, 151, 153, 154/1, 154/2, 154/3, 155, 156, 157 – 165.



Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich der im Aufstellungsverfahren befindlichen Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" und ergibt sich aus dem Plan, der als Anlage Teil der Satzung ist.

§ 3
Rechtswirkungen

(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet ist § 14 BauGB maßgebend. Es dürfen:

a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden.

b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

(3) In Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierfür trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Die erste Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Prignitz Express in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr außer Kraft.

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1, für das in § 2 benannte Gebiet rechtsverbindlich ist.

§ 5
Hinweise
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und auf die Vorschriften des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechten Geltendmachung wird hingewiesen.

Anlage I
Geltungsbereich der Veränderungssperre

Groß Pankow (Prignitz), 28.09.2016

Bürgermeister
(Radloff)    
Drucksachen-Nr.: 130/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Aus der Sitzung: Herr Lugowski erläutert, dass vor 2 Jahren für den Windpark in Reckenthin eine Veränderungssperre beschlossen wurde. Wenn in der Gemeinde Bauanträge gestellt werden, sollte auch der Ausgleich in der Gemeinde stattfinden. In den 2 Jahren ist es nicht dazu gekommen, den B-Plan zur Rechtskraft zu bringen. Daher gibt das Baugesetzbuch die Möglichkeit, die Veränderungssperre zu verlängern. In dem Gebiet, in welchem der B-Plan noch nicht fertiggestellt ist, können ohne Zustimmung der Gemeinde keine Abweichungen stattfinden. Herr Schwingen fügt ergänzend hinzu, dass mit der Veränderungssperre eine Entwicklung der Eigendynamik, die so nicht gewollt ist, verhindert wird. Das Repowering soll zugelassen werden, Anlagen bis zu 200 m können errichtet werden und man will verhindern, dass die Anlagen zu nah an die Ortslagen heranrücken. Hier geht es im Detail darum, die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern. Der Geltungsbereich entspricht genau dem Geltungsbereich der neuen B-Planung, d.h. der 1. Änderung des B-Planes. Man möchte in diesem Bereich die Kontrolle der baulichen Geschehnisse für ein weiteres Jahr bewahren.
Frau Seedorf erkundigt sich zu den Rechtswirkungen. Herr Lugowski erläutert, dass in dem genannten Bereich keine investiven Maßnahmen durchgeführt werden können. An vorhandenen Gebäuden dürfen keine wertsteigernden Maßnahmen durchgeführt werden, ansonsten bedarf es der Zustimmung der Gemeindevertretung. 

TOP 7.

1. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre


Für die von der Firma Voss Energy Rostock GmbH beim Landesamt für Umwelt gestellten Anträge zum Bau von 2 Windenergieanlagen (Anträge Nr. 002.00.00./15 und 012.00.00./16) in den Sondergebieten der Baufelder 1 und 2 im Entwurf der Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" (Stand April 2016), wird gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen, da nach dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB festgestellt werden kann, dass den Windenergieanlagenstandorten in den Sondergebiets-Baufeldern 1 und 2 weder private, nochöffentliche Belange entgegenstehen.
Die Ausnahme wird zugelassen unter der Sicherstellung folgender Voraussetzungen:
Die Firma Voss Energy GmbH, Rostock verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde folgende Maßnahmen zu erfüllen:
1. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist es erforderlich, den Satzungsentwurf zu ändern und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen. Durch einen ergänzenden Kostenübernahmevertrag übernimmt die Voss Energy GmbH die Kosten für diese wahrscheinlich durchzuführende Entwurfswiederholung, so dass die Gemeinde von voraussichtlichen zusätzlichen Planungskosten freigestellt wird.
2. Die Voss EnergyGmbH wird innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung der Genehmigung zum Bau der 2 Windenergieanlagen den Abbruch der leerstehenden Stallanlagen im Südosten der Ortslage Reckenthin auf dem Flurstück 30/4 der Flur 6 der Gemarkung Reckenthin durchführen, bzw. den Abbruch der Stallanlagen einschließlich befestigter Freiflächen finanzieren.
3. Die Voss Energy GmbH wird innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung der Genehmigung zum Bau von 2 Windenergieanlagen den Abbruch des leerstehenden Wohnhauses Reckenthiner Straße 31 auf dem Flurstück 33 der Flur 7 der Gemarkung Reckenthin in der Ortslage Reckenthin durchführen, bzw. den Abbruch des Wohnhauses einschließlich befestigter Freiflächen auf dem Grundstück finanzieren.
4. Die Voss Energy GmbH stellt sicher, dass in dem Kalenderjahr nach der Fertigstellung der ersten der zwei beantragten Windenergieanlagen das Flurstück 30/4 der Flur 6 der Gemarkung Reckenthin nach Abbruch der Stallanlagen und der Entsiegelung als Fläche für die Landwirtschaft zur Verfügung steht. Das gesamte Flurstück ist kostenlos in das Eigentum der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zu übertragen.     
Drucksachen-Nr.: 135/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Aus der Sitzung: Frau Groenewegen erläutert, dass es in der vorliegenden Beschlussvorlage eine Änderung gibt. Hier wurde eine falsche Flurstücksbezeichnung genannt, diese wurde korrigiert und demzufolge eine neue Beschlussvorlage ausgehändigt.
Herr Lugowski erklärt, dass am letzten Tag der Beteiligung viele Stellungnahmen der Alteigentümer eingegangen sind, in der es hieß, dass die jetzigen Standorte gewahrt werden sollen. Die im Vorfeld geführten Verhandlungen haben bis zu diesem Zeitpunkt nicht zum Erfolg geführt. Die Stellungnahmen sind so, dass die Gemeinde nicht in der Lage ist, bis zum jetzigen Zeitpunkt eine Abwägung vorzunehmen. Das heißt, dass der B-Plan, so wie er angedacht war, nicht umgesetzt werden kann. Dazu gab es im Nachgang mehrere Gespräche, auch mit Vertretern der Altanlagen. Es müsste eine Zustimmung erfolgen, die bis zum Ende des Jahres um Baurecht zu erlangen, nicht zu erreichen scheint. Daher hat die Voss Energy GmbH einen Antrag geschrieben, dass die Gemeinde darüber befinden soll, ob eine Ausnahme der Veränderungssperre für 2 Windkraftanlagen stattgegeben werden kann, um eine Baugenehmigung zu erhalten, die nach Möglichkeit vor dem 31.12.16 gegeben wird.

Die Gemeinde hat sich diesbezüglich mit dem Ortsbeirat Reckenthin / Tüchen abgestimmt. Der Ortsbeirat stimmt dem Vorhaben zu.

Es wurde folgender Vorschlag vorbereitet: Die finanziellen Mittel für die weiterführende Bauleitplanung sollen bereit gestellt werden (detaillierte Erläuterungen gehen aus dem städtebaulichen Vertrag hervor). Die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme (Abbruch eines Stallgeländes in der Gemarkung Reckenthin) wird sichergestellt. Es soll außerdem sichergestellt werden, dass innerhalb der Ortslage Reckenthin ein Gebäude abgetragen wird. Die getroffenen Festlegungen werden im Rahmen einer Bürgschaft zweckgebunden angelegt. Das schafft Sicherheit für die Gemeinde. 

TOP 8.

Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Kuhbier-Ost"
a) Schlussabwägung
b) Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 9-seitige Abwägungsvorlage (Stand August 2016) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Begründung und den Satzungstext eingearbeitet. Eine Überarbeitung der Planzeichnung war nicht erforderlich.
Das Ergebnis der Abwägung istmitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss

Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Kuhbier-Ost" im Ortsteil Kuhbier, im Bereich des Langerwischer Weges (Stand August 2016) mit Planzeichnung und billigt die Begründung.    
Drucksachen-Nr.: 136/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Aus der Sitzung: Die Beteiligung in Bezug auf dieses Verfahren ist erfolgt. Ein einziger Einwand kam von der Unteren Naturschutzbehörde. Diese machte auf die Landesvorschrift aufmerksam, wie welcher Ausgleich stattzufinden hat. Diese wurde nach Meinung der Unteren Naturschutzbehörde nicht berücksichtigt. Das hat Plankontor eingearbeitet. 

TOP 9.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Frau Groenewegen-Rauter erkundigt sich nach dem aktuellen Planungsstand der Straße Horst – Wolfshagen. Herr Lugowski erläutert, dass in der vergangenen Woche die Vergabe der Planungsleistungen abgeschlossen worden ist. In diesem Jahr wird es – nachdem der Baubetrieb feststeht - noch eine Informationsveranstaltung für die Horster und Wolfshagener Bürger geben. Dabei wird auch über Einschränkungen während der Bauzeit informiert. Fertigstellung des Straßenbaus bis spätestens im Herbst 2017.

Frau Seedorf teilt mit, dass die Sprachsäule am Seddiner Königsgrab nicht funktioniert. Herr Lugowski wird die Information an die zuständige Stelle weiterleiten.


Die Vorsitzende des Bauausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Renate Groenewegen-Rauter
Vorsitzende
Heidrun Raffael
Protokollführer