Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 13.10.2016
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 12. Sitzung des Bauausschusses am 13.06.2016
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.10 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Wilhelm Schröder

Sachkundige Bürger
Herrn Hans Groenewegen
Herrn Torsten Lange
Herrn Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf
Frau Bettina Hagemann

Aus der Verwaltung: Herr Lugowski, Leiter Bauamt
Gäste: Herr Schwingen, Plankontor
Einwohner: Caroline von Wolff, Bürgerin aus Bullendorf
Pressevertreter: Herr König, MAZ


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 23.05.2016
5. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
– frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 121/04-2016
6. 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr.1 "Windpark KleinWoltersdorf" – frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 122/04-2016
7. Antrag der Firma Energiekontor auf Befreiung von Festsetzungen in der 2. Änderung B-Plan Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
8. Information Ergänzungssatzung Kuhbier Ost, Bereich Langerwischer Weg
9. Diskussion über die Beteiligung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) als Unterstützer der "Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald"
10. Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas mit der E.DIS AG
  Drucksachen-Nr.: 120/04-2016
11. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Stadt-Umland-Kooperation" der Städte, Gemeinden und Ämter Pritzwalk, Wittstock/Dosse, Putlitz-Berge, Heiligengrabe, Meyenburg
und Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 123/04-2016
12. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Die Vorsitzende des Bauausschusses, Frau Groenewegen-Rauter, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt. 

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu. 

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Zum Zeitpunkt der Bürgerfragestunde sind keine Bürger anwesend.  

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 23.05.2016

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 23.05.2016 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt. 

TOP 5.

4. Änderung des Flächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
– frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Klein Woltersdorf (Stand Mai 2016) mit Planzeichnung und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.   
Drucksachen-Nr.: 121/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 2    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis :
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung :
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 5 bis 7:

Herr Schwingen stellt die 4. Flächennutzungsplanänderung Klein Woltersdorf sowie die 5. B-Planänderung Gr. Woltersdorf Nr. 1 "WP Kl. Woltersdorf" vor.
Die Erweiterungsfläche liegt in dem von der Regionalplanung im Entwurf 2015 ausgewiesenen Windeignungsgebiet. Die Gemeinde hatte 2015 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Windenenergieanlagen (WEA) nicht im Wald errichtet werden dürfen und einen Abstand zu jeglicher Wohnbebauung von mindestens 1000 m haben müssen. Diese Vorgaben werden im Entwurf eingehalten. Auf der Fläche ist Platz für eine bis zu 200 m hohe WEA. Die Anlage wird über den Verbindungsweg "B 103 in Richtung - Kl. Woltersdorf" erschlossen, der ebenfalls der Erschließung des vorhandenen Windparks dient.

Bei der Flächennutzungsplanung handelt es sich um die vorbereitende Bauleitplanung. Der B-Plan als verbindliche Bauleitplanung baut darauf auf. Im B-Plan werden alle betroffenen Flächen dargestellt. Dies führt dazu, dass die Konturen beider Pläne voneinander abweichen.
In dieser B-Planänderung wurde die Änderung der Wegeführung zur WEA Nr. 11 (Anlage aus der 2. B-Planänderung) mit aufgenommen. Die Erschließung sollte lt. Bebauungsplan aus der Gemarkung Schönebeck erfolgen. Mit der jetzigen Erschließung wird weniger Fläche versiegelt und auch der Eingriff in Natur und Landschaft fällt geringer aus. Die Überquerung der Karthane kann somit entfallen.

Herr Lugowski ergänzt, dass der bestehende Windpark sich aufgrund der Abstandregelung verkleinern wird. Er weist darauf hin, dass der Abstand zur Bebauung größer als 1000 m ist, da die Flügelspitzen ebenfalls im 1000 m Bereich liegen müssen.
Des Weiteren informiert er darüber, dass die Firma Energiekontor einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen in der 2. Änderung des B-Planes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "WP Kl. Woltersdorf" gestellt hat.

Der Bauherr der WEA im sonstigen Sondergebiet Nr. 11 beantragt, abweichend von der Festsetzung in der Satzung, auf die Zuwegung 10 im südlichen Bereich des Planungsgebietes zu verzichten und stattdessen die Erschließung der WEA durch eine neue, von Norden kommende Zuwegung durchzuführen. Planungsziel der Gemeinde ist es, die gesamte Erschließung von Norden, über den Gemeindeverbindungsweg Boddin - Kl. Woltersdorf, zu erschließen.
Daher wird zusätzlich beantragt, abweichend von den Festsetzungen der 3. Änderung des B-Planes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "WP Kl. Woltersdorf", südlich des Sondergebietes Nr.12 (Bürgerwindanlage) eine ca. 160 m lange zusätzliche private Verkehrsfläche zu errichten, die an das vorhandene Wegesystem anbindet. Es ist beabsichtigt, den Befreiungsantrag als Geschäft der laufenden Verwaltung zu bearbeiten und die für die geänderte Wegeführung erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind zu ermitteln und im 2. städtebaulichen Vertrag zur 5. B-Planänderung zu verankern. Die Einwendungen, Anregungen und Bedenken können im Beteiligungsverfahren gemäß BauGB vorgebracht werden.
Des Weiteren gibt Herr Lugowski bekannt, dass die Gemeinde am Freitag Informationen zum Stand Regionalplan 2015 erhalten hat. Es wurde mitgeteilt, dass die Planungskriterien für das Kapitel "Freiraum und Windenergie" überarbeitet werden sollen. Im 2. Entwurf rücken die Abstände von WEA zu Wohnbebauungen bis auf 750 m heran. Die Gemeinde hat bereits am 28.06.2016 einen Termin bei der regionalen Planungsgemeinschaft, so dass die Gemeindevertreter auf der Sitzung am 30.06.2016 über den 2. Entwurf des Planes sowie über die Gespräche informiert werden können.

Frau v. Wolff, die im Laufe des TOP 5 erscheint, fragt an, warum so viel WEA errichtet werden, ohne zu wissen, wie man die Energie wegbekommt. Die Belastung in der Prignitz ist einfach zu hoch und auch die Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) hat einen heftigen Bestand an Anlagen. Die WHO hat die Auswirkungen des Infraschalls auf den Menschen untersucht. Wer haftet für die gesundheitlichen Schäden? Grundsatzdiskussionen zu den Abständen der einzelnen Windparks müssen angeregt werden. Diese sollten schon im kleinen Rahmen geführt werden. Sie hat das Gefühl, dass an den Bürger vorbei geplant wird.
Frau Groenewegen: Das ist eine grundsätzliche Diskussion. Sie versteht den Unmut. Die Frage ist, wie kann sich eine so kleine Gemeinde, dagegen wehren. Um den "Wildwuchs" entgegenzusteuern, hat die Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) bereits im Jahr 2000 den Flächennutzungsplan mit 3 Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesenen, die mit Bebauungspläne geregelt werden.
Herr Lugowski: Im Regionalrat hat die Gemeinde kein Mitspracherecht. Die Entwürfe zum Regionalplan werden der Gemeinde jedoch vorgelegt und diese könne dann Stellungnahme dazu abgeben.
Der in dem Gemeindegebiet erzeugte Strom wird über das Umspannwerk Kuhsdorf abgeleitet. Es ist beabsichtigt ein zweites Werk daneben zu errichten, welches den Strom in Richtung Putlitz weiterleitet.
Die Umweltverträglichkeitsprüfungen, dazu gehört auch der Schall, werden mit den Unterlagen zur Trägerbeteiligungen versandt. Die Träger müssen diese prüfen und ihre Stellungnahme abgeben.
Herr Groenewegen betont, an den Bürgern wird nicht vorbei geplant. Bürger sind nicht oft auf den Gemeindevertretersitzungen anzutreffen. Seit seiner Zeit als Gemeindeverter und jetzt als sachkundiger Bürger, sieht er es etwas anders. Die Gemeinde macht sich wohl Gedanken.
Herr Lugowski weist darauf hin, dass man bei Interesse die Einwohnerversammlungen nutzen kann. Diese sind zum Teil mit bis zu 40 bis 60 Personen gut besucht. Die Gemeinde hat es sich nicht leicht gemacht. Bereits 1998 hat sie das Gemeindegebiet untersuchen lassen und versucht, Windkraftanlagen nur in ausgewiesenen Gebieten zu zulassen.
Die Anlagenhöhe wurde von der Gemeinde damals auf 100 m festgesetzt und konnte bis letztes Jahr gehalten werden. 2015 wurde diese Höhe aufgehoben und einer Anlagenhöhe bis zu 200 m zugestimmt. Vorschläge und Anfragen Windenergieanlagen im Wald zu errichten wurde abgelehnt. Das ist eine vorbeugende Planung. Sollte der Regionalplan aus dem Jahr 2003 gekippt werden, dann sind wir als Gemeinde gut aufgestellt.

Frau v. Wolff regt an, die anderen Gemeinden darauf hinzuweisen,dass diese zur Steuerung der Windkraft ebenfalls B-Pläne aufstellen müssen.
Frau Groenewegen: Die Gemeinden wissen das, tun es aber nicht.
Herr W. Schröder sagt, dass die Vorgabe von der "großen" Politik hätte kommen müssen. Sie haben es aber nicht getan.

Keine Beschlussfähigkeit
zu TOP 5: 121/04-2016 Empfehlung zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretersitzung 

TOP 6.

5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr.1 "Windpark KleinWoltersdorf" – frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand Mai 2016) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.   
Drucksachen-Nr.: 122/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 2    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis :
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung :
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
siehe TOP 5.

Keine Beschlussfähigkeit
122/04-2016 Empfehlung zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretersitzung 

TOP 7.

Antrag der Firma Energiekontor auf Befreiung von Festsetzungen in der 2. Änderung B-Plan Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"

Aus der Beratung
Siehe TOP 5.

Dem Antrag wird zugestimmt und die Gemeinde kann diesen als Geschäft der laufenden Verwaltung bearbeiten.  

TOP 8.

Information Ergänzungssatzung Kuhbier Ost, Bereich Langerwischer Weg

Aus der Beratung
Herr Lugowski informiert, dass es immer schwieriger wird, Baurecht zu erlangen. Die im rechtskräftigen FNP als Bauflächen gekennzeichneten Bereiche, insbesondere die Randbereiche, müssen noch einmal mit dem Planungsamt und der Bauaufsicht neu abgestimmt werden. Auf einer der nächsten Sitzungen wird das ein Thema sein.
Für den Bereich Kuhbier liegt bereits ein Bauantrag vor und ohne eine Ergänzungssatzung bekommt der Bauherr kein Baurecht. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits auf der Aprilsitzung der Gemeindevertretung gefasst. Die Planzeichnung und der Entwurf der Satzung wurden dem Bauamt erst heute übermittelt. Um die Satzung voranzubringen, wird das Bauamt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Gemeindevertretersitzung am 30.06.2016 vorbereiten.

Herr Schwingen ergänzt, dass das Problem des Baurechts in diesem Bereich darin liegt, zu erkennen, wo endet der Innenbereich und wo fängt der Außenbereich an. Mit der Ergänzungssatzung wird der im Entwurf gekennzeichnete Bereich zum Innenbereich herangezogen.
Von Herrn Lugowski wird ausgeführt, dass auch im Bereich Kehrberg ein Bauwilliger an die Gemeinde herangetreten ist. Der Sachverhalt ist identisch. Auch hier wird eine Ergänzungssatzung erforderlich.

Frau Groenewegen bittet darum, umgehend an den Landkreis heranzutreten und die vorhandenen Planungen prüfen zu lassen.
Es wird der Gemeindevertretung empfohlen, den Beschluss zu fassen.

TOP 9.

Diskussion über die Beteiligung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) als Unterstützer der "Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald"

Aus der Beratung
Frau Groenewegen weist darauf hin, dass die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss gefasst hat, keine Windräder im Wald zu zulassen.
Auf der letzten Gemeindevertretersitzung wurde von dem Bürger Herrn Gehrke angeregt, dass die Gemeinde sich noch einmal mit diesem Thema, insbesondere mit dem Volksbegehren befassen möge.
Herr Lugowski trägt die zwei Punkte des Volksbegehren vor und erinnert daran, dass die Unterlagen noch bis Mittwoch, den 06.07.2016, 16.00 Uhr, ausliegen und die Unterschrift geleistet werden kann.
Der Punkt keine WEA im Wald ist geklärt. Dazu hat sich die Gemeinde bereits positioniert.

Der zweite Punkt ist die Einhaltung von Abständen zur Wohnbebauung. Hier hat er Bedenken. Die Abstände sollen das 10-fache der Gesamthöhe der Windenergieanlage betragen. Dies könnte zur Folge haben, dass gar keine WEA in unserer Gemeinde errichtet werden können bzw. die WEA (bei geringerer Höhe) näher an die Ortslagen heranrücken.
Frau v. Wolff regt an, die 10-H-Regelung einzuhalten. Das Soll ist erfüllt und die punktuelle Belastung furchtbar. Die Probleme sollten dezentral und nachhaltig gelöst werden. Es ist vernünftig, nicht mehr auszubauen und die Landschaft zu reparieren und sanft mit ihr umzugehen.
Von Herr Lugowski wird angeführt, dass das Land Brandenburg die Frist (31.12.2015) für die 10 H-Regelung verstreichen lassen hat. Aber auch die Bundesrepublik ist gefragt und müsste Änderungen bei dem EEG (Energieeinspeisegesetz) vornehmen.

TOP 10.

Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas mit der E.DIS AG


Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) beschließt den Abschluss des vorliegenden Wegenutzungsvertrages Gas mit der E.DIS AG. 
Drucksachen-Nr.: 120/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 2    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis :
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung :
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Ortslagen der Gemeinde im Pritzwalker Raum sind zum größten Teil an der Gasversorgung angeschlossen. Herr Lugowski teilt mit, dass in den Ortslagen Brünkendorf, Klein Woltersdorf und Groß Woltersdorf eine Abfrage zur Gasversorgung erfolgte. Der überwiegende Teil der Haushalte möchte sich anschließen und auch die gemeindeeigenen Objekte sind für den Gasanschluss vorgesehen.

Es gab eine Ausschreibung zur Vergabe der Gaskonzession. Die E.DIS AG hat ihr Interesse bekundet. Sie beabsichtigt, für das Gasverteilungsnetz in diesem Bereich mit der Gemeinde einen Vertrag über die Einräumung von Wegenutzungsrechten abzuschließen. Die Laufzeit soll 20 Jahre betragen.

Keine Beschlussfähigkeit
120/04-2016 Empfehlung zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretersitzung

TOP 11.

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Stadt-Umland-Kooperation" der Städte, Gemeinden und Ämter Pritzwalk, Wittstock/Dosse, Putlitz-Berge, Heiligengrabe, Meyenburg
und Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt den Beitritt zur kommunalen Arbeitsgemeinschaft, welche den Namen "Stadt-Umland-Kooperation" trägt.  
Drucksachen-Nr.: 123/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 2    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis :
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung :
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski fasst noch einmal zusammen, dass die Gemeinde sich vor einem Jahr als sogenannter Schnellläufer an der Teilnahme am Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) beworben hatte. Der SUW soll dazu beitragen, gemeindeübergreifende Maßnahmen zu unterstützen und gemeinsame Strategien zu entwickeln und diese Maßnahmen zu fördern. Als Arbeitsgrundlage ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages erforderlich. Es wird keine Umlage gezahlt. Jede Kommune steht für ihre Projekte gerade. Der Kooperationsrat soll in regelmäßigen Abständen tagen und über die Arbeitsstände informieren.
Frau Groenewegen bestätigt, dass die Gemeinde davon nur profitieren kann und empfiehlt, den Vertrag in der Gemeindevertretersitzung zu beschließen.
Herr W. Schröder schließt sich dem an.

Keine Beschlussfähigkeit
123/04-2016 Empfehlung zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretersitzung

TOP 12.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Frau Groenewegen fragt an, wann der Gehweg in Wolfshagen gebaut wird.
Herr Lugowski teilt mit, dass die Gehwege in der Ortslage Wolfshagen angedacht und auch im Haushalt für die Jahre 2017/2018 enthalten sind. Jedoch ist ungewiss, wann für diese Maßnahmen Fördermittel ausgereicht werden. Ohne Förderung sind die Maßnahmen nicht umsetzbar.

Des Weiteren gibt Herr Lugowski bekannt, dass am Freitag der Zuwendungsbescheid für die Straße von Wolfshagen nach Horst eingegangen ist.


Die Vorsitzende des Bauausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Renate Groenewegen-Rauter
Vorsitzende
Heidrun Raffael
Protokollführer