Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 24.08.2016
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 10. Sitzung des Bauausschusses am 22.02.2016
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.15 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Wilhelm Schröder
Herrn Torsten Lange

Sachkundige Bürger
Herrn Hans Groenewegen
Frau Bettina Hagemann

Aus der Verwaltung: Frau Raffael, Sachbearbeiterin Bauamt
Gäste: Jörg Lewin, Plankontor
R. Benn, Ortsvorsteher von Klein Gottschow
Einwohner: Jochen Gehrke, Reckenthin


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2016
5. Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" - Beschluss über den Entwurf zu den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 104/04-2016
6. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Die Vorsitzende des eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Herr Gehrke bittet seine Fragen nach Tagesordnungspunkt 5 stellen zu dürfen, falls sich aus diesem Punkt noch eine Frage ergeben sollte. Die Bauausschussmitglieder stimmen dem zu, da nur der eine Punkt auf der Tagesordnung steht.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2016

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2016 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" - Beschluss über den Entwurf zu den frühzeitigen Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" mit Entwurf der Planzeichnung, der textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichtes (Stand Februar 2016) als Grundlage zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachbargemeinden.
Drucksachen-Nr.: 104/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Das B-Plangebiet für den "WP Guhlsdorf" schließt nördlich an das im Regionalplan Wind vom 2003 ausgewiesene Windeignungsgebiet Tüchen/Krampfer in der Gemarkung Reckenthin an. Parallel zu dem Aufstellungsverfahren zum B-Plan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" läuft das Verfahren zur 13. FNP-Änderung. Dort ist die Fläche des B-Plangebietes eine Änderungsfläche mit der Darstellung einer Sonderbaufläche "Windenergie". Da die 13. FNP-Änderung insgesamt 10 Änderungsflächen umfasst, wird der Vorentwurf dazu zeitlich erst etwas später in den Gremien vorgestellt.

Da das B-Plangebiet außerhalb des Windeignungsgebietes des Regionalplanes Wind 2003 liegt, und der Entwurf des neuen Regionalplanes Wind vom April 2015 die Fläche zwar enthält, aber noch lange nicht rechtskräftig ist, besteht die Möglichkeit, dass nach dem Vorentwurfsverfahren eine Bearbeitungspause eingelegt werden muss, da aus den Stellungnahmen vor allem der oberen Behörden hervorgeht, dass die gewerbliche Planung zur Zeit nicht genehmigt werden kann.

Die Vorhabensträger gehen dieses Risiko ein. Die Gemeinde hat sich entschlossen, diesen B-Plan anzufangen, um in diesem Bereich eine geregelte Bauleitplanung herzustellen und frühzeitig selbst zu bestimmen über die Anzahl der WEA, die Standorte, die Höhe und die nächtliche bedarfsgerechte und radargesteuerte Nachtkennzeichnung.

In dieser frühzeitigen Beteiligung wird über das Ziel und den Zweck der Planung informiert. Ebenfalls erfolgt die Abfrage, was und in welchem Umfang in der Umweltplanung untersucht werden muss. Der ökologische Ausgleich ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar. Dieser ergibt sich erst aus dem Verfahren. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen in der Gemeinde realisiert werden und nicht als Ausgleichszahlung in einen Pool des Landes Brandenburg gezahlt werden.

Das Plangebiet liegt zwischen den Kronsbergen und dem Jeetzebach. Es sind insgesamt 6 bis zu 200 m hohe Windenergieanlagen (WEA) geplant. Der Mindestabstand der Rotorspitze zur Wohnbebauung beträgt mindestens 1.000 m. Die Gemeinde hat festgelegt keinen Wald für WEA zu roden. Die im Südosten geplante WEA im Sondergebiet Nr. 5 steht zwar nahe am Wald auf der Wiese, aber in dem dort in den Wald hineinragenden Sondergebiet Windenergie werden die Bäume des Waldes aufgrund der Höhe der Anlagen zum Erhalt festgesetzt. Die Rotorenblätter überstreichen deutlich den Wald, sind aber über den Baumwipfeln. Hier gilt ein Erhaltungsgebot für die Bäume.
In dieser Bauleitplanung wird sichergestellt, dass die neuen Windenergieanlagen, ebenso wie die neuen Windenergieanlagen aus dem südlich angrenzenden Windpark Reckenthin, eine nächtliche radargesteuerte Kennzeichnungsbefeuerung erhalten, die sich erst bei der Annäherung eines Flugobjektes einschaltet.

Inzwischen ist von der Flugsicherheit seit Herbst 2015 eines der Systeme für radargesteuerte Nachtbefeuerung für den allgemeinen Betrieb zugelassen, und in der ersten Jahreshälfte 2016 wird die Zulässigkeit eines zweiten Systems erwartet. Da dieser B-Plan erst später rechtswirksam wird, ist es daher nun auch rechtlich zulässig, im B-Plan solche Festsetzung zu treffen.
Der Windpark wird zum einen aus Richtung Guhlsdorf über einen gemeindeeigenen Weg erschlossen, der später nur für die Servicefahrzeuge genutzt werden soll und zum anderen aus dem Windpark Reckenthin über den Jeetzebach.
Der B-Plan wird im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats (Ende März bis Ende April) öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit findet nochmals eine Einwohnerversammlung statt.

Frau Groenewegen: Was würde passieren, wenn sich alle Einwohner dagegen aussprechen?
Herr Lewin: Die Stellungnahmen der Einwohner müssen natürlich in der gemeindlichen Abwägung berücksichtigt werden. Hier ist allerdings zu beachten, dass zu differenzieren ist zwischen den Einwohnern von Guhlsdorf und Reckenthin einerseits und den Einwohnern der gesamten Gemeinde auf der anderen Seite. Bei der Abwägung müssen die Gemeindevertreter ja auch die Belange der Gesamteinwohnerschaft beachten.

Frau Groenewegen: Was passiert wenn Bodendenkmale gefunden werden?
Herr Lewin: Wenn sich begründet vermutete Bodendenkmale im Bereich befinden, dann müssen Prospektionen (Erkundung und Erfassung von archäologischen Stätten) gemacht werden. Diese Untersuchungen werden aber nur dort gemacht, wo die Anlagen stehen sollen. Sollte dort Funde auftreten, müssen diese Bereiche bis spätestens zum Baubeginn archäologisch untersucht werden.

Frau Seedorf: Artenschutz ist nicht ausgleichfähig, wie ist das zu verstehen?
Herr Lewin: Die öffentlichen und privaten Belange müssen gerecht untereinander und gegeneinander abgewogen werden. Diese Abwägung muss nachvollziehbar und begründet erfolgen. Bestimmte übergeordnete Belange z.B. Denkmalschutz, Bodendenkmalpflege, Artenschutz müssen von der planenden Gemeinde immer beachtet werden und können nicht in die gemeindliche Abwägung einbezogenen werden.

Frau Seedorf: Wenn sich 100 % der Einwohner gegen den B-Plan aussprechen, sind wir dann planungslos?
Herr Lewin: Dass sich alle Einwohner der gesamten Gemeinde gegen diesen Bebauungsplan aussprechen, ist unwahrscheinlich. Im Baugesetzbuch ist geregelt, dass für die Gemeinde in der eigenen Bauleitplanung eine Pflicht zur Anpassung an die übergeordnete Planung, d.h. vor allem Landes- und Regionalplanung besteht. D.h., wenn im neuen Regionalplan Wind dort ein neues Windeignungsgebiet ausgewiesen wird, muss die Gemeinde die eigene Planung in der Form anpassen, indem sie im eigenen FNP dort auch WEA zulässt. Allerdings gibt das Gesetz keine zeitliche Vorgabe für die planerische Anpassung.
Die Regionalplanung möchte an diesem Standort ein neues Windeignungsgebiet ausweisen. In diesem Fall ist auch die Gemeinde mit diesem Vorschlag einverstanden. Aufgrund der zahlreichen Proteste gegen zahlreiche andere vorgeschlagene Windeignungsgebiete im Regionalplangebiet wird der neue Regionalplan Wind allerdings noch längere Zeit benötigen, bis er zur Rechtskraft kommt. Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) geht daher – sicherlich auch im Sinne der Regionalplanung – in planerische Vorarbeit und stellt damit sicher, dass für den Fall der Aufhebung der Rechtskraft des Regionalplanes Wind 2003 eben keine "planungslose" Situation vorliegt, wo diverse WEA-Anlagenbauer "schnell" ihre Bauanträge stellen. Die Gemeinde könnte dann jeden isoliert eingehenden WEA-Bauantrag aufgrund der eigenen Planung besser zurückstellen.

Bei einem B-Plan kann der ökologische Ausgleich im Gemeindegebiet umgesetzt werden. Sollten die Windenergieanlagen ohne B-Plan und nicht über Baugenehmigung nach § 35 Abs. 1 BauGB gebaut werden, dann erfolgt die Ausgleichzahlung in den Landesfonds und es wird schwierig, ökologischen Ausgleich in der Gemeinde selbst zu fordern und umzusetzen.



Nachträglich zu TOP 3, aber unter TOP 5 abgehandelt:

Herr Gehrke: Kann der "WP Krampfer" genötigt werden, sich an die radargestützte Befeuerung anzuschließen?
Herr Lewin: Über Festsetzungen im B-Plan der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) ist solche Festlegung für andere WEA in einer anderen Gemeinde nicht möglich. Aber zur Zeit läuft das Planverfahren zur 1. Änderung des B-Plans Tüchen Nr. 1 "WP Reckenthin". Der Investor, der dort in der nördlichen Plangebietserweiterung 2 neue WEA bauen will, ist derselbe Investor, der das Repowering in WP Krampfer betreibt. Da mit diesem Investor vor Abschluss des B-Planverfahrens ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden muss, besteht schon die Möglichkeit der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz), auf den Investor einen gewissen Druck auszuüben.
Da aber genau dieser Investor ein Radarsystem vorgeschlagen hat, wo sämtliche Windparks in Groß Pankow (Prignitz) und direkt angrenzend, also auch in Krampfer, mit einer Radaranlage gesteuert werden können, geht die Gemeinde davon aus, dass es mit der Nachrüstung in Krampfer keine Probleme geben wird.

Herr Gehrke: Was ist in dem Fall, dass sich die Bevölkerung gegen den Regionalplan wehrt? In den bisherigen Darstellungen zum neuen Regionalplanentwurf kommen die Aussagen zum Widerstand der Bevölkerung zu kurz.
Frau Raffael: Im letzten Jahr wurde die Gemeinde am Entwurf zum neuen Regionalplan "Freiraum und Windenergie" beteiligt. Es wurden in unserem Gemeindegebiet keine neuen Eignungsgebiete zur Festsetzung vorgeschlagen. Hier hatte die Gemeinde bereits in den Vorgesprächen mit der Regionalplanung deutlich gemacht, dass es ihr wichtig sei, dass es im Gemeindegebiet nur bei den drei bestehenden Eignungsgebieten bleiben soll, die sich dann allerdings in ihrer Ausformung ändern würden, alles wegen des auf 1.000 m vergrößerten Abstandes zur Wohnnutzung. In den Beteiligungsunterlagen wurden die Eignungsflächen angepasst bzw. ergänzt; sprich, sie wurden kleiner bzw. größer. In den Beteiligungsunterlagen zum neuen Teil-Regionalplan Windenergie regte die Gemeinde an, den in der Eignungsfläche in der Gemarkung Guhlsdorf und östlich angrenzend an die Gemarkung Groß Pankow ausgewiesenen Wald herauszunehmen und stattdessen die Eignungsfläche in Richtung Norden bis an die Waldkante der Kronsberge aufzunehmen. Die Eignungsgebiete Klein Woltersdorf/Boddin sowie Kuhbier/Kuhsdorf sollen kleiner werden. Die Flächenergänzung wurde in den Gemeindegremien beraten und abgestimmt. Für die Gemeinde ist es wichtig, die 1.000-m-Abstände zu den Ortslagen, Kleinsiedlungen und Ausbauten einzuhalten und dass keine WEA im Wald errichtet werden. Die Stellungnahme ist an die Regionale Planungsgemeinschaft gegangen und ist dort abzuwägen. Wann der überarbeitete Entwurf des neuen Regionalplanes "Freiraum und Windenergie" öffentlich ausliegt, kann noch nicht gesagt werden.

Herr Lange: Ein ordentliches Planverfahren ist immer besser, als den Bau von WEA über Bauantrag. Es gibt der Bevölkerung mehr Sicherheit, da sie im Verfahren beteiligt wird und ihre Anregungen und Bedenken mit einbringen kann. Die Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff bleiben in der Gemeinde und die Akzeptanz ist nach seiner Erfahrung im Bereich Klein Woltersdorf dadurch größer.
Herr Schröder: Im Bereich Reckenthin gibt es für die Ausgleichmaßnahmen genug alte Stallungen und Betonflächen, die alle aufgenommen wurden. Jedoch muss geprüft werden, ob diese für den Ausgleich geeignet sind. Es können noch weitere Vorschläge gemacht werden.

Herr Gehrke: Volksbegehren Wind; zu diesem Thema ist eine Menge Bewegung in Brandenburg. Der unsägliche Aufbau von WEA, der schleppende Ausbau der Stromnetze, die Erhöhung der Strompreise usw. Man sollte in die Nachbargemeinden schauen, ob Bürger an den Strompreisen beteiligt werden können bzw. die 10-H-Regelung umsetzen oder wie man diese Energie speichern kann.

Die Bauausschussmitglieder sind sich einig, dass dies eine Grundsatzdiskussion ist und hier und heute bei diesem jetzt konkret vorgeschlagenen B-Planentwurf nicht zum Ziel führt.
Man wird darüber nachdenken, sich informieren wie es andere Gemeinden machen und die Vor- und Nachteile abwägen.

TOP 6.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Anfrage Herr Lange zum Stand Ausbau L 146
Frau Raffael: Am 09.02.2016 fand dazu in der Kreisstraßenmeisterei Prignitz eine Beratung statt. Das Beratungsergebnis wird in dieser Woche dem Landrat zur Entscheidung vorgelegt.


Der Vorsitzende des Bauausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Renate Groenewegen-Rauter
Vorsitzende
Heidrun Raffael
Protokollführer