Beginn: | 19.00 Uhr |
Ende: | 20.30 Uhr |
Ort: | Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum |
Anwesend: | Abwesend: |
Frau Renate Groenewegen-Rauter Frau Gudrun Seedorf Herrn Peter Schröder Herrn Wilhelm Schröder Sachkundige Bürger Herrn Hans Groenewegen |
Herrn Torsten Lange Frau Bettina Hagemann |
Aus der Verwaltung: | Herr Lugowski, Leiter Bauamt Frau Raffael, Sachbearbeiterin |
I. Öffentlicher Teil: | |
1. | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit |
2. | Abstimmung über die Tagesordnung |
3. | Bürgerfragestunde |
4. | Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 16.11.2015 |
5. | 4. Änderung B-Plan Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Drucksachen-Nr.: 96/04-2016 | |
6. | 2. Änderung des B-Planes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" - Schlussabwägung |
Drucksachen-Nr.: 97/04-2016 | |
7. | 2. Änderung des B-Planes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" - Satzungsbeschluss |
Drucksachen-Nr.: 98/04-2016 | |
8. | 2. Änderung B-Plan Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" - Schlussabwägung |
Drucksachen-Nr.: 99/04-2016 | |
9. | 2. Änderung B-Plan Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" - Satzungsbeschluss |
Drucksachen-Nr.: 100/04-2016 | |
10. | Sonstige Informationen und Anfragen |
I. Öffentlicher Teil: |
TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit |
Die Vorsitzende des Bauausschusses eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt. |
TOP 2. |
Abstimmung über die Tagesordnung |
Herr Lugowski stellt den Antrag die Punkte Nr. 6-9 von der Tagesordnung zu nehmen. Die Abgeordneten stimmen der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. |
TOP 3. |
Bürgerfragestunde |
Entfällt |
TOP 4. |
Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 16.11.2015 |
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 16.11.2015 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt. |
TOP 5. |
4. Änderung B-Plan Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
a) Zwischenabwägung Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 29-seitigen Vorlage zu den Einzelmaßnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung. b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand Dezember 2015) mit Planzeichnung (Teil A) und textlicher Festsetzung (Teil B) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht. Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 5 | ||
Ja-Stimmen | : 4 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
Herr Lugowski gibt kurze Erläuerungen zu den eingegangenen Stellungnahmen. Da es sich um eine Anlage handelt, die im Bereich eines B-Planes steht und durch eine höhere Anlage ersetzt werden soll, gab es eher Anregungen und Hinweise. Diese wurden in dem erneuten Entwurf für die Auslegung eingearbeitet. Schwer getan hat man sich mit dem Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild. Der Ausgleich ist im Bereich Gr. Woltersdorf vorgesehen. Hier befindet sich ein altes Werkstattgelände mit Garagen, Werkstatt, Rampen, Betonfahrwege und ein Silo, welche im Laufe der Jahre immer mehr verfallen und als Lagerplatz für Müll und Unrat genutzt werden. Der Ortsbürgermeister von Gr. Woltersdorf, der Investor und die Gemeinde sind sich einig, dass diese Flächen beräumt und entsiegelt werden sollten. Die Grundstücke befinden sich in privater Hand. Der Eigentümer der Werkstattfläche ist nicht mehr handlungsfähig. Daher sind der Investor und die Gemeinde bemüht, diese Fläche zu erwerben. Es ist angedacht, bis auf ein Objekt (hier soll nur ein Teilabriss erfolgen) alle Bauten und Fahrwege zu entfernen und auf der entsiegelten Werkstattfläche eine Sichtschutzpflanzung zur Freizeitanlage (Campingplatz/Badesee) sowie eine Streuobstwiese anzulegen. Der Eigentümer der Silofläche soll „mit ins Boot geholt werden“, damit das Silo zurückgebaut und später wieder als Ackerland genutzt werden kann. |
TOP 6. |
2. Änderung des B-Planes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" - Schlussabwägung |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 39-seitige Abwägungsvorlage (Stand Dezember 2015) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 0 | Stimmverhältnis | : |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : |
Enthaltungen | : 0 |
Zu TOP 6 bis 9: Herr Lugowski informiert, dass das Landesamt für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) letzte Woche ihre Stellungnahme zu den 2. Änderungen der B-Pläne Kuhbier und Kuhdorf gesandt und der Gemeinde mitgeteilt haben, dass sie den geplanten Ausgleich nicht zustimmt, solange hierfür nicht alle Gutachten für die Ausgleichsmaßnahmen vorgelegt werden. Es ist nicht ausreichend, dass der Vorhabensträger sich verpflichtet, die Gutachten mit den Abrissanträgen vorzulegen. Es muss im Vorfeld abgeklärt sein, wie der Ausgleich für die in den Objekten befindlichen Tieren erfolgen soll. Hierfür sind Ganzjahresuntersuchungen erforderlich. Es soll noch einmal ein Versuch gestartet werden. Dem LUGV soll der Vorschlag unterbreitet werden, alle Untersuchungen in Auftrag zu geben und bis zur Umsetzung einen bestimmten Betrag als Sicherheitsleistung in der Gemeinde zu hinterlegen. Am Freitag ist die Entscheidung gefallen, diese Tagesordnungpunkte von der Sitzung zu nehmen. |
TOP 7. |
2. Änderung des B-Planes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" - Satzungsbeschluss |
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" (Stand Dezember 2015) als Satzung und billigt die Begründung mit Umweltbericht. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 0 | Stimmverhältnis | : |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : |
Enthaltungen | : 0 |
Entfällt (sh. TOP 6) |
TOP 8. |
2. Änderung B-Plan Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" - Schlussabwägung |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 33-seitige Abwägungsvorlage (Stand Dezember 2015) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 0 | Stimmverhältnis | : |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : |
Enthaltungen | : 0 |
Entfällt (sh. TOP 6) |
TOP 9. |
2. Änderung B-Plan Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" - Satzungsbeschluss |
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" (Stand Dezember 2015) als Satzung und billigt die Begründung mit Umweltbericht. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 0 | Stimmverhältnis | : |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : |
Enthaltungen | : 0 |
Entfällt (sh. TOP 6) |
TOP 10. |
Sonstige Informationen und Anfragen |
Frau Seedorf hat eine Frage zum Brand in der Schweinemast Neudorf und möchte wissen, ob sich die Gemeinde dort mit einzubringen hat? Antwort Herr Lugowski: Die Gemeinde ist außen vor. Nur im Zuge des Feuerwehreinsatzes wurden die Wehren zum Brandort gerufen. Herr W. Schröder: Anfrage zum Verfahrenstand Ausbau L 146 Antwort Herr Lugowski: Die Gemeinde hat das Geld erst einmal im Haushalt eingestellt. Am 09.02.2016 gibt es einen Termin im Landkreis. Eventuell übernimmt der Landkreis Teile der Landesstraße. Im Gegenzug müsste die Gemeinde andere Straßen vom Landkreis übernehmen. Mehr Informationen gibt es zur nächsten Bauausschusssitzung. Frau Groenewegen-Rauter fragt an, ob sich schon etwas bei der Umwandlung der Kiesgrube Luggendorf zur Deponie getan hat. Antwort Herr Lugowski: Am letzten Mittwoch gab es einen Termin. 18 Vertreter aus den unterschiedlichsten Behörden wie Bergbauamt, Landesumweltamt, Landkreis, Forst, Investoren und Gemeinde waren anwesend. Es ist beabsichtigt, eine Mineralstoffdeponie zu betreiben und keine Hausmülldeponie. Das Land hat von sich aus festgelegt, dass belastete Stoffe ebenfalls nicht zugelassen werden. Als Standort für die Deponie sind 5,5 ha im hinteren Bereich der Kiesgrube vorgesehen. Mit den einzubringenden unteren Schutzschichten und den oberen Abdeckungen kann die Deponie eine Höhe von 20 m erreichen. Sie bleibt jedoch unterhalb der Baumwipfelgrenze. Aus Richtung Luggendorf wird die Deponie zu sehen sein. Daher sollen Erdwälle und Pflanzungen bereits mit Vorbereitung der Deponie angelegt werden. Der Fahrbetrieb von und zur Deponie wird wesentlich geringer ausfallen wie zu den Zeiten des Kiestagebaus. Das Protokoll liegt noch nicht vor. Für den Monat April ist eine Einwohnerversammlung geplant, an der die Investoren und das LUGV teilnehmen werden. Es wird geprüft, ob das Verfahren beim LUGV geführt werden soll (Dauer 2-3 Jahre) oder bei der Gemeinde. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist sowieso erforderlich, da eine Nutzungsänderung angestrebt wird. Gleichzeitig wäre ein B-Plan für diesen Bereich möglich. Herr Lugowski erläutert kurz die Investitionen für den Haushalt 2016. Frau Groenewegen ist aufgefallen, dass der Energieverbrauch in der KITA Wolfshagen 2015 sehr hoch war und fragt nach den Ursachen. Dazu kann Herr Lugowski erklären, dass dies aus der vorübergehenden Nutzung der dortigen Küche als Schulküche resultiert. Frau Seedorf fragt an, ob es stimmt, dass sich bereits 5 Kandidaten für die Bürgermeisterwahl gestellt haben. Herr Lugowski teilt mit, dass er von 4 Kandidaten Kenntnis hat (Herr Brandt, Herr Radloff, Herr Abel, Frau Röhl). Jedoch können bis zum 29.01.2016 weitere Bewerber hinzu kommen. Die Vorsitzende des Bauausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her. |
Renate Groenewegen-Rauter Vorsitzende |
Heidrun Raffael Protokollführer |