Beginn: | 19.00 Uhr |
Ende: | 20.15 Uhr |
Ort: | Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum |
Anwesend: | Abwesend: |
Frau Renate Groenewegen-Rauter Herrn Peter Schröder Frau Gudrun Seedorf Herrn Wilhelm Schröder Herrn Torsten Lange Sachkundige Bürger Herrn Hans Groenewegen |
Frau Bettina Hagemann |
Aus der Verwaltung: | Herr Lugowski, Leiter Bauamt Frau Raffael, Mitarbeiterin Bauamt |
I. Öffentlicher Teil: | |
1. | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit |
2. | Abstimmung über die Tagesordnung |
3. | Bürgerfragestunde |
4. | Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2015 |
5. | Beschluss zur Aufstellung der 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz |
Drucksachen-Nr.: 83/04-2015 | |
6. | Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Kl. Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" |
Drucksachen-Nr.: 84/04-2015 | |
7. | Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf |
Drucksachen-Nr.: 85/04-2015 | |
8. | Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des B-Planes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf" |
Drucksachen-Nr.: 86/04-2015 | |
9. | Sonstige Informationen und Anfragen |
I. Öffentlicher Teil: |
TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit |
Die Vorsitzende des Bauausschusses, Frau Groenewegen-Rauter, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt. |
TOP 2. |
Abstimmung über die Tagesordnung |
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu. |
TOP 3. |
Bürgerfragestunde |
Entfällt! |
TOP 4. |
Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2015 |
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2015 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt. |
TOP 5. |
Beschluss zur Aufstellung der 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz |
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Aufstellung der 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) im Bereich des ehemaligen Amtes Groß Pankow/ Prignitz. Die wesentlichen Planungsziele sind zum einen die zusätzlichen Darstellungen von Sonderbauflächen Windenergienutzung im Südosten des Gemeindeteils Guhlsdorf als nordwestliche Vergrößerung des Windparks Reckenthin um ca. 100 ha und die Vergrößerung der Sonderbaufläche Wind in Reckenthin in Richtung Süden um ca. 30 ha, sowie 10 Änderungen in verschiedenen Orts- und Gemeindeteilen (u.a. in Groß Pankow, Groß Woltersdorf, Tacken, Baek, Tangendorf und Gulow). |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 6 | ||
Ja-Stimmen | : 5 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
Zu TOP 5 bis 8: Herr Lugowski teilt mit, dass es in den letzten zwei Wochen 4 Einwohnerversammlungen zu den geplanten Windparkerweiterungen bzw. Repowerings in unserem Gemeindegebiet gab. Alle Veranstaltungen waren sehr gut besucht. Neben der Gemeinde und dem Büro Plankontor nahmen auch die Investoren der jeweiligen Windparks teil. Zu jedem Vorhaben gab es Präsentationen in denen die Vorhaben vorgestellt wurden. Alle angefallenen Fragen konnten beantwortet werden. Den Vortrag zum B-Plan "Windpark Guhlsdorf" stellt Herr Lugowski heute als Beispiel vor. Mit der Erstellung des B-Plan Kl. Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" ist die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde in den Grenzen des ehemaligen Amtes Gr. Pankow /Prignitz erforderlich. In dieser Planung sind pauschal 10 kleine Änderungen enthalten, welche sich aus zwischenzeitlich gestellten Bauanfragen ergeben haben. Zum Beispiel: Umwandlung des innerörtlichen Grüns in der Ortslage Gr.Pankow in Bauflächen für untergeordnete Bauten (Holzschuppen, Gerätehäuser usw.), Erweiterung der Wohnbaufläche in der OL Gr. Woltersdorf um eine Baufläche, Herausnahme der Fläche Neubaublock in Tacken aus der Wohnbaufläche, da der Block abgerissen werden soll und die Fläche nach dem Abriss nicht mehr bebaut werden darf usw. Die Regionalplanung hat einen Teilbereich zwischen der Gemarkung Reckenthin und dem Waldgebiet "Kronsberge" als Windeignungsfläche ausgewiesen. Daraufhin unterbreitete die Gemeinde den Vorschlag mit dieser Fläche bis an die Waldkante heran zu gehen. Jedoch ist die Bebauung des Waldes mit WEA aus zu schließen. Ebenso sollen keine Anlagen auf der B-Plangrenze gestellt werden. Die 1000 m Abstände zu den Ortslagen gelten auch für die Flügel der Windenergieanlagen. Herrn P. Schröder fragt an, ob in der 1. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "WP Reckenthin" auch die von der Regionalplanung ausgewiesene Fläche hinter dem Weg in Richtung Hoppenrade mit drin ist. Herr Lugowski bestätigt, dass diese Fläche berücksichtigt wurde. Weiterhin wird von Herrn Lugowski mitgeteilt, dass in der Einwohnerversammlung von Reckenthin ein neu entwickeltes System zur bedarfsgerechten radargesteuerten Nachtbefeuerung vorgestellt wurde. Mit diesem System können alle 3 Windparks in unserem Gemeindegebiet abgedeckt werden. Die Zentrale Anlage könnte im Umspannwerk Kuhsdorf stehen. Diese nimmt die Signale im Umkreis von 15 km auf. Somit können auch Windparks außerhalb des Gemeindegebietes damit bedient werden. |
TOP 6. |
Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Kl. Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" |
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Aufstellung des Bebauungsplanes Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist ca. 104,5 ha groß, befindet sich im Bereich der Flur 2 in der Gemarkung Guhlsdorf und im kleineren östlichen Teil in der Flur 5 der Gemarkung Groß Pankow (Prignitz). Die genaue Lage des Plangebietes ist in dem anliegenden Lageplan dargestellt. Planungsziel ist die Festsetzung von sonstigen Sondergebieten gem. § 11 BauNVO für den Bau von Windenergieanlagen (WEA). Es wird davon ausgegangen, dass bis zu 7 WEA im Bereich der Gemarkung Guhsldorf entstehen, während in der Gemarkung Groß Pankow (Prignitz) Waldflächen festgesetzt werden. Die neuen WEA werden mit Maximalhöhen bis 200 m festgesetzt unter der Voraussetzung einer bedarfsorientierten radargesteuerten Nachtbefeuerung. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 6 | ||
Ja-Stimmen | : 5 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
Siehe TOP 5. |
TOP 7. |
Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf |
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) die Aufstellung der 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz). Die Änderungsfläche befindet sich in der Flur 3 der Gemarkung Klein Woltersdorf, angrenzend an den südlich verlaufenden Gemeindeweg und nordöstlich der Ortslage von Klein Woltersdorf, nördlich des Bebauungsplans Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" und westlich der Grenze zur Gemarkung Boddin. Die Fläche umfasst ca. 6 ha und ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt. Planungsziel ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Windenergieanlagen" und damit die Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans in Richtung Norden. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 6 | ||
Ja-Stimmen | : 5 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
Siehe TOP 5. |
TOP 8. |
Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des B-Planes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf" |
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf". Die Änderungsfläche befindet sich in der Flur 3 der Gemarkung Klein Woltersdorf, angrenzend an den südlich verlaufenden Gemeindeweg und nordöstlich der Ortslage von Klein Woltersdorf, nördlich des bestehenden Bebauungsplans Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" und westlich der Grenze zur Gemarkung Boddin. Die Fläche umfasst ca. 6 ha und ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt. Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Windenergieanlagen" und damit die Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans in Richtung Norden. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 6 | ||
Ja-Stimmen | : 5 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
Siehe TOP 5. |
TOP 9. |
Sonstige Informationen und Anfragen |
Herr P. Schröder beantragt aufgrund von Einbrüchen in den vergangenen Wochen für die Nachtzeit drei Straßenlaternen in der Ortslage Klenzenhof anschalten zu lassen. Herr Lugowski erklärt, dass wir den dauerhaften Druck mit der Abschaltung der Beleuchtung nicht mehr standhalten. Grund für die nächtliche Abschaltung ist das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde, da wir die Sparsamkeit nachweisen müssen. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her. |
Renate Groenewegen-Rauter Vorsitzende |
Heidrun Raffael Protokollführer |