Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 10.12.2015
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 7. Sitzung des Bauausschusses am 07.09.2015
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.51 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Wilhelm Schröder

Sachkundige Bürger
Frau Bettina Hagemann
Herrn Torsten Lange
Herrn Hans Groenewegen

Aus der Verwaltung: Herr Lugowski, Leiter Bauamt
Gäste: Herr Schwingen (Firma Plankontor Stadt und Land GmbH)
Einwohner: Erhard Theidig, Guhlsdorf
Marco Glaser, Perleberg


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 01.06.2015
5. 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier"
– Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 41/04-2015
6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf"
– Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 42/04-2015
7. Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes "SO-Gebiet Landwirtschaft und Energiegewinnung" in Neudorf
  Drucksachen-Nr.: 66/04-2015
8. Beschluss zur 4. Änderung des B-Planes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf" - frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 67/04-2015
9. 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 71/04-2015
10. 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow /Prignitz
- Grundsatzbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 72/04-2015
11. 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Klein Woltersdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)und 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Grundsatzbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 73/04-2015
12. Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf"
- Grundsatzbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 74/04-2015
13. Umstufung von Teilabschnitten der Landesstraße 146 im Bereich der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 70/04-2015
14. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Die Vorsitzende des Bauausschusses, Frau Renate Groenewegen-Rauter, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

ab hier anwesend Frau Gudrun Seedorf

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

19.05 Uhr, nach der Abstimmung, erscheint Frau Seedorf.

Herr Lugowski erläutert, dass sich auf dem Tisch Unterlagen befinden, die noch auszutauschen bzw. zu ergänzen sind.
Außerdem wird Herr Schwingen (Plankontor Stadt und Land GmbH) vorgestellt. Er wird Erläuterungen für den Bereich der Bauleitplanungen (TOP 5 – TOP 12) geben.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Es sind zwei Bürger anwesend (siehe Bürgerliste), die durch Frau Groenewegen-Rauter begrüßt werden.
Ein Bürger, Herr Glaser, gibt an, dass sich die beiden Herren über den Planungsstand im Bereich Reckenthin und Guhlsdorf informieren möchten. Herr Lugowski schlägt vor, die jeweiligen Fragen bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten (TOP 9 und TOP 12) zuzulassen und zu beantworten. Dies wird von allen Ausschussmitgliedern befürwortet.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 01.06.2015

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 01.06.2015 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier"
– Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung
                   
Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 38-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.

Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.


b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" (Stand August 2015) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 41/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski verweist darauf, dass der Entwurf zur 2. Änderung des B-Planes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" aufgrund neuer Repoweringvorschläge der Firma Greenwind und European Windfarms neu überarbeitet wurde.
Herr Schwingen gibt Erläuterungen bezüglich des aktuellen Planungsstandes.
Im Vergleich zur 1. Änderung des B-Planes handelt es sich hierbei um weniger Anlagenstandorte, dafür aber um höhere Anlagen. Das ist ein klassisches Repowering. Durch die rasante Entwicklung der Technologie in den letzten Jahren ist es wirtschaftlich vertretbar, schon vor Ablauf der technischen Lebensdauer alte, kleine Anlagen durch neue, größere zu ersetzen. Herr Schwingen weist darauf hin, dass vom 1000 m Radius in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) nicht abgewichen wird.
Herr Lugowski fügt ergänzend hinzu, dass der Kuhbierer Ausbau Süd den Anlagenplanern in Gänze zur Verfügung steht. Die Flurstücke sind bereits von der Firma Greenwind erworben worden. Auch diese Flurstücke können im Rahmen der Planung als Flächen für Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesen werden. Eine Wohnnutzung wird in diesem Bereich nicht mehr möglich sein.
Herr Lugowski ergänzt, dass dieser Windpark eine bedarfsgerechte Nachtbefeuerung erhalten wird.

TOP 6.

2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf"
– Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung

Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 34-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.

Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

                   
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" (Stand August 2015) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 42/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski gibt an, dass es auch hier Anlagen gibt, die sich im Bereich des Kuhbierer Ausbaus befinden. Auf Grundlage der Abschattung, die dort erfolgt, haben sich die Einbaufenster verändert. Eine Besonderheit ist, dass es hier Anlagen gibt, die dichter als 1000 m zur Wohnbebauung stehen. Somit wurde in diesem B-Plan die Festsetzung getroffen, dass die Anlagen zukünftig auch nicht höher als 100 m errichtet werden dürfen.
Es werden 4 Anlagen zurückgebaut. Erst in diesem Zusammenhang dürfen neue Anlagen errichtet werden.
Frau Hagemann erkundigt sich, wie man verhindert, dass nicht noch weitere Anlagen dazukommen. Herr Lugowski antwortet, dass bei solch einem Fall der B-Plan in Gänze geändert werden müsste. Hier würde der Ortsbeirat mit einbezogen und beteiligt werden. Herr Schwingen ergänzt, dass eine Änderung des B-Planes nie ohne eine entsprechende Beteiligung erfolgen könne.

TOP 7.

Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes "SO-Gebiet Landwirtschaft und Energiegewinnung" in Neudorf


Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) beschließt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes
"SO-Gebiet Landwirtschaft und Energiegewinnung" in Neudorf.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird in nördliche Richtung auf die Ausdehnung des "Rahmenplanes Biogasanlage Neudorf" erweitert. Diese Erweiterung umfasst die Flurstücke 191, 192 teilweise und 32/4 der Flur 3 der Gemarkung Helle (siehe beigefügter Lageplan).

Planungsziel im nördlichen Erweiterungsbereich ist die rechtssichere Festsetzung der Inhalte der "Rahmenplanung Biogasanlage Neudorf". Diese umfassen im Einzelnen die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Fahrsiloflächen und Erdbecken sowie deren Eingrünung mit einem intensiv bepflanzten Gehölzstreifen.

Im südlichen Teilbereich, der bereits in der bisherigen Beschlussfassung Bestandteil des Geltungsbereiches war, bleiben die Planungsziele unverändert. Dieses sind die Festsetzung einer maximalen Leistungskapazität für die Biogasanlage, orientiert am aktuell genehmigten Bestand, sowie die planungsrechtliche Sicherung des baulichen Bestandes inklusive weiterer Entwicklungspotenziale für sämtliche im Plangebiet vorhandenen Betriebe. Der südliche Teilbereich umfasst die Flurstücke 178, 179, 182, 183, 185, 186, 187, 189, 190, 193 und 194 der Flur 3 der Gemarkung Helle.

Dieser erneute Aufstellungsbeschluss zur. 1. Änderung des B-Plans in Neudorf ersetzt den Aufstellungsbeschluss vom 20.09.2012.

Parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Entlassung der Ergänzungsfläche im Norden des bisherigen Plangebietes aus dem LSG Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz zu beantragen.
Drucksachen-Nr.: 66/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Der Geltungsbereich des B-Planes wird in nördliche Richtung auf die Ausdehnung des "Rahmenplanes Biogasanlage Neudorf" erweitert. Planungsziel im nördlichen Erweiterungsbereich ist die rechtssichere Festsetzung der Inhalte der "Rahmenplanung Biogasanlage Neudorf". Hierbei handelt es sich um die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Fahrsiloflächen und Erdbecken sowie deren Eingrünung.
Herr Lugowski erläutert, dass eine Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit des B-Planes die Entlassung der betroffenen Flurstücke aus dem Landschaftsschutzgebiet ist.
Eine Kapazitätserweiterung der Biogasanlage in Neudorf ist nicht vorgesehen, es geht hauptsächlich darum größere Lagerflächen zu schaffen. Herr Schwingen gibt diesbezüglich an, dass eine Kilowattleistungsobergrenze festgesetzt werden soll.
In der Bauleitplanung wird auch die Beteiligung der Bürger vor Ort vorgeschrieben, was in diesem Bereich besonders wichtig ist. Herr Schwingen erläutert, dass der B-Plan Planungssicherheit für alle Betriebe auf diesem Gelände schafft.

TOP 8.

Beschluss zur 4. Änderung des B-Planes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf" - frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand Juli 2015) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 67/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erläutert, dass hier eine 100 m – Anlage zurückgebaut werden und im Abstand von 1000 m zur Ortslage Klein Woltersdorf eine neue Anlage errichtet werden soll. Die Vorstellung der Pläne im Ortsbeirat Klein Woltersdorf ist bereits erfolgt, dem Plan wurde dort zugestimmt. Außerdem wird eine Einwohnerversammlung durchgeführt. 
Frau Seedorf erkundigt sich, ob es von den Bürgern bereits Einwände zum geplanten Vorhaben gab. Herr Lugowski verneint diese Frage.

TOP 9.

1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" (Stand September 2015) mit Planzeichnung (Teil A), Teil B und Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes als Grundlage für das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats.
Drucksachen-Nr.: 71/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Auch hier gilt die Berücksichtigung des 1000 m Radius. Herr Lugowski fügt zur Beschlussvorlage ergänzend hinzu, dass es neben der öffentlichen Auslegung auch noch zu einer Einwohnerversammlung (ca. Mitte Oktober) kommen wird, was durch Herrn Peter Schröder befürwortet wird. Herr Lugowski ergänzt, dass es eine bedarfsgerechte Nachtbefeuerung in diesem Bereich geben wird. Er geht außerdem auf die Thematik "Verhinderungsplanung" ein.
Herr Schröder fügt hinzu, dass er sich wünsche, dass auch die Allgemeinheit von dem Bau der Anlagen profitiert.
Außerdem wird auf die Problematik eingegangen, Windenergieanlagen in Wäldern zu errichten. Hierzu erläutert Herr Lugowski, dass sich die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) deutlich dagegen ausspricht.

TOP 10.

13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow /Prignitz
- Grundsatzbeschluss


Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) fasst den grundsätzlichen Beschluss, dass Verfahren zur 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/ Prignitz durchzuführen.
Die 13. Änderung umfasst einen Bereich zur Erweiterung der Sonderbaufläche Windenergieanlagen östlich von Reckenthin. Die Fläche befindet sich nordwestlich der Ortslage von Krampfer und südlich von Guhlsdorf. Er schließt nördlich an den bestehenden Bebauungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" an.
Planungsziel ist die Darstellung einer Sonderbaufläche "Windenergieanlage". Weiterhin ist es Planungsziel, die bestehende Darstellung der Flächen für Wald zu erhalten.
Das Planungsziel der Darstellung von Windenergieanlagen steht aktuell, auf Grundlage des Regionalplans "Windenergienutzung" von 2003, nicht in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung aber in Übereinstimmung mit dem in Aufstellung befindlichen neuen Regionalplan " Freiraum und Windenergie", der dort das neue Windeignungsgebiet Nr. 9 vorschlägt.
Im Rahmen der 13. Änderung des Teil-FNP soll ebenfalls geprüft werden, ob weitere kleinere Änderungsvorhaben in den verschiedenen Orts- und Gemeindeteilen der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) notwendig sind. Diese werden dann ebenfalls in das Verfahren der 13. FNP-Änderung integriert.
Parallel zum Verfahren der 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/ Prignitz wird der Bebauungsplanverfahren Klein Gottschow Nr. 1 aufgestellt.
Sobald durch entsprechende Kostenübernahmeverträge gemäß § 11 BauGB die Übernahme der Planungskosten sichergestellt ist, wird die Gemeinde die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse fassen. Dabei hat der Kostenträger die Planungskosten auch dann anteilig zu zahlen, falls es zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch der Planverfahren kommt.
Drucksachen-Nr.: 72/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erklärt, dass die Gemeinde Groß Pankow Prignitz parallel zur Regionalplanung prüfen lassen möchte, inwieweit die Gemeinde die Möglichkeit hat, neue Windeignungsgebiete zu überplanen, und zwar bevor der Regionalplan Rechtskraft erlangt. Die entsprechenden Flächen sind im Entwurf des Regionalplanes vorgestellt worden. In diesem Zusammenhang soll der gesamte Flächennutzungsplan der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) neu erstellt bzw. überarbeitet werden.
Herr Schwingen erläutert das "Gegenstromprinzip": Die Gemeinde kann Flächen vorschlagen, die bei der Aufstellung des Regionalplanes berücksichtigt werden können, jedoch hat man keinen Anspruch darauf, dass die Flächen auch dementsprechend aufgenommen werden.


TOP 11.

4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Klein Woltersdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)und 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Grundsatzbeschluss


Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) fasst den grundsätzlichen Beschluss, die Verfahren zur 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und zur 5. Änderung des Bebauungsplans Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" durchzuführen. Die Änderungsfläche bzw. der B-Plangeltungsbereich befinden sich nordöstlich der Ortslage von Klein Woltersdorf, nördlich des bestehenden Bebauungsplans Groß Woltersdorf Nr. 1. Die Fläche umfasst insgesamt ca. 6 ha.
Planungsziel ist die Darstellung von Sonderbauflächen "Windenergieanlagen" bzw. die Festsetzung von Sondergebieten "Windenergienutzung" im Windpark Klein Woltersdorf. Das Planungsziel steht aktuell, auf Grundlage des Regionalplans "Windenergienutzung" von 2003, nicht in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung aber in Übereinstimmung mit dem in Aufstellung befindlichen neuen Regionalplan " Freiraum und Windenergie", der dort das neue Windeignungsgebiet Nr. 11 vorschlägt.
Es ist geplant, die beiden Verfahren parallel durchzuführen.
Sobald durch entsprechende Kostenübernahmeverträge gemäß § 11 BauGB die Übernahme der Planungskosten sichergestellt ist, wird die Gemeinde die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse fassen. Dabei hat der Kostenträger die Planungskosten auch dann anteilig zu zahlen, falls es zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch der Planverfahren kommt.
Drucksachen-Nr.: 73/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erläutert, in welchen Bereichen sich Änderungen ergeben werden. Es handelt sich um eine Fläche nordöstlich der Ortslage Klein Woltersdorf, nördlich des bestehenden Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1.
Frau Seedorf erkundigt sich, ob die Flächen zusätzlich in Richtung Boddin erweitert werden. Herr Lugowski verneint diese Frage.
Frau Seedorf fügt ergänzend hinzu, dass sie es befürworten würde in Boddin eine Einwohnversammlung durchführen zu lassen. Herr Lugowski stimmt dem zu, es wird eine Einwohnversammlung geben.

TOP 12.

Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf"
- Grundsatzbeschluss


Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) fasst den grundsätzlichen Beschluss, das Verfahren zum Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" zu führen.
Der Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 befindet sich nordwestlich der Ortslage von Krampfer und südlich von Guhlsdorf. Er schließt nördlich an den bestehenden Bebauungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" an. Die Fläche umfasst ca. 104,5 ha.
Planungsziel ist die Festsetzung von Sondergebieten "Windenergienutzung" in einem Windpark Guhlsdorf. Das Planungsziel steht aktuell, auf Grundlage des Regionalplans "Windenergienutzung" von 2003, nicht in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung aber in Übereinstimmung mit dem in Aufstellung befindlichen neuen Regionalplan " Freiraum und Windenergie", der dort das neue Windeignungsgebiet Nr. 9 vorschlägt. Weiterhin ist es Planungsziel, die Flächen für Wald im Nordosten des Plangebietes nicht zu bebauen sondern als solche zu erhalten.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird das Verfahren der 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/ Prignitz durchgeführt. Der Bebauungsplan wird dann in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Groß Pankow stehen.
Sobald durch entsprechende Kostenübernahmeverträge gemäß § 11 BauGB die Übernahme der Planungskosten sichergestellt ist, wird die Gemeinde die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse fassen. Dabei hat der Kostenträger die Planungskosten auch dann anteilig zu zahlen, falls es zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch der Planverfahren kommt.
Drucksachen-Nr.: 74/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Hier handelt es sich um eine Eignungsfläche, die die Regionalplanung ausgewiesen hat. Auf dieser befinden sich noch keine Windenergieanlagen.
Herr Lugowski sagt, dass es auch in Guhlsdorf zu dieser Thematik eine Einwohnerversammlung geben wird. Frau Hagemann erkundigt sich nach bereits eingegangenen Stellungnahmen diesbezüglich. Herr Lugowski: Es liegen noch keine vor, jedoch war bisher nur positives Feedback zu verzeichnen. Herr Theidig erkundigt sich nach dem Vogelflug in diesem Bereich. Herr Schwingen gibt an, dass dieser Aspekt noch im Rahmen des Umweltberichtes untersucht wird.

TOP 13.

Umstufung von Teilabschnitten der Landesstraße 146 im Bereich der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) beschließt den Teilabschnitt der Landesstraße 146 von der Gemeindegrenze der L 146 im Abschnitt 10 bei Station 2,450 bis zum Netzknoten 2938 004 (Einmündung in die B 107 bei Tüchen) mit einer Länge von 13,099 km mit Ablauf des 31. März 2016 zur Gemeindestraße umzustufen.
Drucksachen-Nr.: 70/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski fügt der Beschlussvorlage ergänzend hinzu, dass im ersten Schritt analysiert wurde, in welchem Zustand sich die Landesstraße 146 momentan befindet. Außerdem wurden von der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Ausbauparameter festgesetzt. Alle betroffenen Ortslagen können in einer Breite von 6 m ausgebaut werden. Die Verbindungsstraßen zwischen Tüchen – Lindenberg, Lindenberg – Vettin, Vettin – Kehrberg werden in einer Breite von 5,50 m ausgebaut. Der Abschnitt zwischen Kehrberg und Klein Woltersdorf wird in einer Breite von 3,50 m mit den entsprechenden Ausweichstellen ausgebaut.
Die Bauarbeiten werden im Jahr 2016 begonnen und im Jahr 2019 abgeschlossen.

TOP 14.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Frau Groenewegen-Rauter stellt die Frage, wie weit die Planung für den Ausbau der Straße Horst-Wolfshagen ist. Herr Lugowski schildert, dass ein entsprechender Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung eingereicht wurde und die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) auf die Mitteilung des Ergebnisses wartet.

Die Vorsitzende des Bauausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Renate Groenewegen-Rauter
Vorsitzende
Claudia Lenz
Protokollführer