Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 25.06.2015
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 4. Sitzung des Bauausschusses am 02.03.2015
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Peter Schröder
Herrn Wilhelm Schröder

Sachkundige Bürger
Herrn Hans Groenewegen
Frau Bettina Hagemann
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Torsten Lange
Frau Gudrun Seedorf

Aus der Verwaltung: Halldor Lugowski, Bauamtsleiter
Gäste: Stefan Stitz, Plankontor Stadt und Land GmbH


Tagesordnung
I. öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventeulle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 26.11.2014
5. 3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
– Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 38/04-2015
6. 2.Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" – Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 39/04-2015
7. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Die Vorsitzende des Bauausschusses ist nicht anwesend. Daher übernimmt Wilhelm Schröder als Stellvertreter den Vorsitz des Bauausschusses. Der stellv. Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Beschlussfähigkeit ist nicht gegeben.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die ursprünglichen TOP 7 (2. Änderung des Baubauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" - Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) und TOP 8 (2. Änderung des Babauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" - Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) entfallen. Sie wurden noch am 19.02.15 von der Tagessordnung runter genommen, da dem Planungsbüro für die Erarbeitung der Beschlussunterlagen noch einige Unterlagen/Gutachten fehlten.

Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung und der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Entfällt.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventeulle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 26.11.2014

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 26.11.2014 werden nicht erhoben; somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
– Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung
                   
Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 36-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand Februar 2015) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 38/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 2    
Ja-Stimmen : 2 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Luftfahrtbehörde verlangt eine andere Befeuerung wie angedacht. Die Anlage sollte eine radargestützte Befeuerung erhalten. Diese ist zur Zeit sehr teuer, aber auch noch nicht zugelassen. Wenn der Stand der Technik erreicht ist, dass WEA radargestützt befeuert werden dürfen, dann sollte damit nachgerüstet/umgerüstet werden. Realistisch ist diese Art der Befeuerung, wenn die Außenanlagen eines Windparks für die Sicherstellung damit befeuert werden (einmal rundum) und nicht jede einzelne Anlage des Windparks.

Herr Stitz: Die Erschließung hat sich geändert und geht nicht mehr am Gewässer (Karthane) entlang. Die geänderte Grenze des B-Planes resultiert aus dem für den Transport der Anlage benötigten Kurvenradius. Ebenfalls wurde der bereits untersuchte Teil des Bodendenkmalbereiches herausgenommen, da sich keine Funde bestätigt haben. In der Stellungnahme der Baudenkmalpflege wurde darauf hingewiesen, dass das Erscheinungsbild von Baudenkmälern beeinträchtigt werden könnten. Daraufhin wurden Aufrisse erstellt. Es wurde untersucht, wie sich das Erscheinungsbild der Anlagen auf die umliegenden Ortschaften aufgrund der Topographie und eventueller Bewaldungen auswirkt. Diese Betrachtungen fließen im Umweltbericht mit ein.
Wichtig ist die Ausstattung der Anlage mit einem Abschaltmodul, um bei Überschreitung der Schall- bzw. Schattenwerte die Anlage stundenweise abschalten zu können. Laut Gutachten werden es nicht mehr als 30 Minuten pro Tag bzw. nicht mehr als 30 Stunden im Jahr sein.
Die naturschutzfachliche Äußerung vom LUGV ist positiv ausgefallen. Obwohl Brutreviere von Feldlerchen festgestellt wurden, gibt es hier keine Bedenken.
Lt. Regionaler Planungsgemeinschaft ist das Vorhaben nur teilweise vereinbar. Siehe Abwägung Seite 25.

Herr Lugowski: Wenn es nicht bald zu einem rechtskräftigen Regionalplan kommt, dann dürfen WEA im Außenbereich gestellt werden, egal in welcher Entfernung zur Bebauung. Belange von Umwelt usw. werden auch ausgehebelt. Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir den rechtskräftigen Flächennutzungsplan haben, in dem 3 Windflächen ausgewiesen sind.
Die Gemeinde geht davon aus, dass Anträge eingehen werden, WEA an anderer Stelle errichten zu dürfen. Bereits jetzt gibt es viele Termine mit Antragstellern.

Herr Stitz: Die 135 m hohen Anlagen im Bereich Schönebeck nimmt man durch den Höhenunterschied nicht wahr. Die beabsichtigte 184 m hohe Anlage gliedert sich räumlich in dem engen räumlichen Zusammenhang stehenden Windpark ein. Sie wird auch sichtbar höher als die bestehenden Anlagen. Durch die räumlichen Strukturen der Umgebung (Geländerelief, Gehölz- u. Waldbestände) wird die Sicht geringfügig verhindert. Allerdings sorgen die vorhandenen Gehölzbestände am Rande und innerhalb der umliegenden Ortschaften je nach Perspektive für eine Abschirmung der geplanten Anlage.
Die Luftfahrtbehörde beauflagt aufgrund der Anlagenhöhe eine Kennzeichnung. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Die Kennzeichnung sollte zurückhaltend sein, muss aber die Auflagen erfüllen.
Für die Tageskennzeichnung ist eine farbliche Markierung am Turm und den Flügeln vorgesehen. Die Nachtkennzeichnung ist mit einer nach unten abschirmenden Beleuchtung, einschließlich automatischer Regelung für die Lichtintensität je nach Wetterlage und Sichtverhältnisse auszustatten.
Sobald die radargestützte Befeuerung zulässig und wirtschaftlich möglich ist, sollte die Anlage umgerüstet werden.
Der Entwurf der Begründung und Umweltbericht sind ausreichend ausgeführt und sollten nach erneuter Auslegung die Satzungsreife erreichen.

Geld für Ortsbeiräte oder die Kommune kann nicht ausgehandelt werden. Für den Eingriff in Landschaft und Natur werden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Hier wurde den Wünschen der Kl. Woltersdorfer entsprochen.
- Pflanzung von 65 Obstbäume einschließlich Pflege am Weg Kl. Woltersdorf - Gr. Woltersdorf
- Pflanzung einer dreireihigen Hecke einschließlich Schutzzaun mit insgesamt 280 m im Lehrpark
- Grünpflanzungen im Zusammenhang mit der Anlage eines Kleingewässers in der Ortslage Kl.
Woltersdorf

Die zwei anwesenden Bauausschussmitglieder und auch die zwei sachkundigen Bürger empfehlen der Gemeindevertretung den Beschluss zu fassen.

TOP 6.

2.Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" – Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung
                   
Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 24-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 2 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten. Aufgrund der vorgenommenen Entwurfsänderungen sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Entwurf der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand Februar 2014) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der geänderte Planentwurf wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut für 1 Monat für die Öffentlichkeit ausgelegt und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 39/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 2    
Ja-Stimmen : 2 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Stitz: Bei der 2. Änderung ist das Verfahren weiter (die Gemeinde hätte im September 2014 den Satzungsbeschluss fassen können). Durch die Zustimmung zur Anlagenerhöhung, von 150 m auf fast 200 m, muss jedoch noch einmal die Beiteilung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und Öffentlichkeit erfolgen. Die Anlage steht in einer Senke. Der Rot gekennzeichnete Bereich ist ein Bodendenkmal, der aufgrund der Funde bei der Voruntersuchung auch weiter begleitet werden muss.

Herr Lugowski: Es ist angedacht die Funde in einer Veranstaltung den Kl. Woltersdorfern vor zu stellen. Die Anlagen werden unterschiedlich eingespeist. Die Einspeisung der "Trummer Anlage" (Voltgrün) erfolgt in Seefeld und die "Kaulfersch Anlage" (Energiekontor) soll in die 20 KV-Leitung von Seefeld nach Kehrberg eingebunden werden. Als Ausgleichsmaßnahme sind die Schaffung eines Biotops (Teich mit Tief-, Flachwasser- und Uferzonen) sowie die Entwicklung von 6.000 m² Extensivgrünland vorgesehen. Diese Fläche liegt jedoch in der Gemarkung Schönebeck.

Herr Stitz: Für beide Anlagen gab es Fledermausuntersuchungen. Im Bereich der "Kaulfersch" Anlage befindet sich ein super Jagdrevier für Fledermäuse. Es gibt eine Verordnung, die besagt, dass zu genehmigen ist. Aus Gründen des besonderen Artenschutzes, hier speziell Fledermausschutz, werden im Plan Abschaltzeiten festgesetzt.

Die zwei anwesenden Bauausschussmitglieder und auch die zwei sachkundigen Bürger empfehlen der Gemeindevertretung den Beschluss zu fassen.

TOP 7.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Herr Lugowski:
- Für beide Anlagen wurden die Bauanträge gestellt. beide Anträge wurden bis Ende Juni zurückgestellt bis die 2. städtebaul. Verträge beschlossen und Satzungsbeschluss gefasst ist. Erst wenn die Satzungen rechtskräftig sind, wird die BImSch Behörde unsere Stellungnahme akzeptieren.
Beide Investoren wissen darum, haben damit kein Problem. Somit kann die BImSch Behörde die Antragsunterlagen schon einmal prüfen und eventuell fehlende Unterlagen abfordern.
- Für die B-Plan Änderungen im Bereich Kuhbier und Kuhsdorf gibt es keine Gemeindeflächen, auf denen ein Ausgleich geschaffen werden kann.
Es kam der Vorschlag, den 18-WE-Block in Tacken samt Nebenanlagen abzureißen und hier eine Streuobstwiese anzulegen. Der Ortsbeirat von Tacken ist damit einverstanden. Der Wohnblock ist nicht zur Flüchtlingsunterbringung geeignet, da in Tacken die Infrastruktur fehlt.
Des Weiteren sollte das ehemalige Feuerwehrhaus in Helle abgetragen werden. Es ist bereits halb eingefallen und liegt im Naturschutzgebiet der Stepenitz.
Pflanzungen im Schlosspark Wolfshagen und eine 20ig jährige Pflege kommen auch in Betracht.

Die Kuhsdorfer schlagen noch eine Pflanzung von Hecken und Bäumen auf dem Friedhof sowie auf dem Spielplatz vor. Für die Kopfweiden am Teich und Weg sollte ein regelmäßiger Schnitt und eine Nachpflanzung rein genommen werden.

Der Abriß des Wohnhauses hinter der Bushaltestelle in Kuhbier in noch nicht möglich, da die Eigentumsfrage noch nicht geklärt ist.
Frau Hagemann: Am Wochenende kam der Vorschlag, die Flächen hinter den Teichen in Bullendorf wieder vernässen zu lassen und auch die Panke zu renaturieren. Es handelt sich um eine ca. 20 ha große Fläche und der Eigentümer würde diese zur Verfügung stellen.

Herr Lugowski:
- Die Eigentümer der Windkraftanlagen in Kuhbier/Kuhsdorf möchte ein Konzept zum Repowering des Windparks vorstellen. Die Firma Greenwind dagegen möchte nur in einigen Teilen repowern und die "Filetstücke" herausgreifen.
Die Gemeinde hatte aber angedacht, wenn die Anlagen höher werden, dass dann auch weniger Anlagen im Windpark stehen.

- Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 12. FNP-Änderung sind sehr viele Stellungnahmen/Einwände/Bedenken aus dem Bereich Reckenthin eingegangen. Hierzu wird am 13.03.2015 eine Einwohnerversammlung statt.

- Für alle Windpark stehe zur Zeit die Investoren auf der Matte. Es gibt auch einen Antrag auf ein Windforschungsgebiet welches von der EU gefördert wird. Dieser Antrag wurde auch in weiteren 4-5 Landkreisen gestellt. Die Gemeinde hat den Antrag gerade bekommen und noch nicht durchgesehen.

Herr Groenewegen: Die Ortslage Kuhbier ist immer in der Nacht voll beleuchtet.
Herr Lugowski: Das resultiert aus der Baumaßnahme, die noch nicht zu Ende ist. Aus Sicherheitsgründen sollte die Baustelle nachts beleuchtet sein.

Herr Groenewegen: Wie weit ist das Grabungsschutzgebiet ?
Herr Lugowski: Die Verordnung soll auf einer der nächsten Sitzungen dem Landtag vorgelegt werden.

Herr Groenewegen: Wird der Schloßpark Wolfshagen nach Lenneschen Vorbild wieder hergestellt oder mit anderen Pflanzen?
Herr Lugowski: Das liegt in der Hand von Professor v. Barsewisch. Die ersten 30 Bäume sind bereits geliefert und warten auf Pflanzung (16 Rotbuchen, 7 Spitzahorn und 7 Traubeneichen).


Renate Groenewegen-Rauter
Vorsitzender
Heidrun Raffael
Protokollführer