Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 30.06.2014
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 25. Sitzung des Bauausschusses am 07.04.2014
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.30 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herr Hans-Achim Baich
Herr Peter Schröder
Herr Jan Schumacher

Sachkundige Bürger
Herr Dietrich Dierks
Herr Prof. Dr. med. Bernhard von Barsewisch
Herr Hans Groenewegen
Herr Norbert Ziehmann

Aus der Verwaltung: Heidrun Raffael
Halldor Lugowski, Bauamtsleiter
Gäste: Herr Stitz von Plankontor GmbH


Tagesordnung
I. öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventeulle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 17.02.2014
5. 2.Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
a) Abwägungsbeschluss
b) Feststellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 321/03-2014
6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf"
a) Zwischenabwägung
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 322/03-2014
7. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bau und Planung, Herr Baich, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Entfällt!

TOP 4.

Beschlussfassung über eventeulle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 17.02.2014

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 17.02.2014 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

2.Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
a) Abwägungsbeschluss
b) Feststellungsbeschluss




a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende Abwägungsvorlage (Stand März 2014) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 sowie der Wiederholung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
                   
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.


b) Feststellungsbeschluss
Gemäß § 5 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.
Hinweis:
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB ist die 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf beim Landkreis Prignitz als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

Drucksachen-Nr.: 321/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Stitz informiert, dass nach der erneuten öffentlichen Beteiligung die wesentliche Änderung nur im Bereich der textlichen Darstellung besteht. Hier ist die Regelung festzuhalten, dass nur eine Anlage mit 150 m Höhe in dem Änderungsbereich zugelassen ist.

TOP 6.

2. Änderung des Bebauungsplanes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf"
a) Zwischenabwägung
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

                   
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand März 2014) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 322/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Stitz verweist noch einmal darauf, dass sich die B-Plan Änderung auf den gekennzeichneten Bereich bezieht. Der B-Plan geht erst jetzt in die richtige Beteiligungsrunde. In diesem gekennzeichneten Bereich sind zwei Sonderbauflächen ausgewiesen, wovon die eine Fläche bereits mit einer 100 m hohen Anlage belegt ist. Die zweite Fläche ist für die 150 m hohe Anlage gedacht. Die Erschließung erfolgt aus Richtung Süden (Gemarkung Schönebeck) neben einer an der Gemarkungsgrenze vorhanden Allee. Neu in der Plankarte ist die rot gestrichelte Linie. Diese kennzeichnet den Bereich in dem mit hoher Wahrscheinlichkeit archäologische Funde an zu
treffen sind. Dies hat sich nach den ersten Stichproben bestätigt. Aufgrund dieser Erkenntnis wird der Denkmalschutz weitere Untersuchungen anordnen. Der Umfang wird erst festgelegt.
Herr Baich fragt nach, ob sich der Flächenanspruch für 150 m Anlagen im Gegensatz zu 100 m Anlage sehr erhöht? Herr Stitz gibt an, dass ca. 300 m² für Fundament, Trafo und Stellfläche benötigt werden. Das ist schon mit Puffer gerechnet und nicht viel mehr wie bisher. Lediglich die Abstandflächen werden größer.
Bei der frühzeitigen Beteiligung hat sich die obere Naturschutzbehörde schon ziemlich ausgelassen. Die Fläche zwischen dem Weg (vorhandene Allee) und der neuen Zuwegung wurde nicht als SPE-Fläche anerkannt. Somit sind neue Ausgleichsflächen auszuweisen.
Vorgesehen ist ein Kleingewässer (Teichbiotop) in der Ortslage Kl. Woltersdorf anzulegen. Desweiteren sind 6.000 m² Ausgleichfläche mit einer extensiven Nutzung herzustellen (für die versiegelte Fläche des Weges und des Baufeldes). Es gibt eine Fläche (Gemarkung Kl. Woltersdorf, Flur 4, Flurst. 26) mit ca. 4.500 m² die am B-Plan Gebiet angrenzt und eine Fläche in der Gemarkung Kehrberg (Flur 1, Flurst. 56) mit 1.500 m². Es ist noch zu prüfen, ob sich diese Flächen eignen.
Somit ergeben sich Änderungen in Pkt 4.3 der textlichen Festsetzung. Durch das vorgelegte Tobulenzgutachten sind die Seiten 23 und 24 sowie die Seite 25 des Entwurfs der Begründung auszutauschen. Im Gutachten wurde festgelegt, dass wenn der Wind aus einer bestimmten Richtung kommt, die Anlage abzuschalten ist.
Durch die Anlage des Kleingewässers und der Extensivgrünflächen ist die Seite 59 ebenfalls auszutauschen.

TOP 7.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
- BImsch-Antrag Biogasanlage Vettin
Die Gemeinde wurde zur Abgabe einer Stellungnahme zum Antrag aufgefordert.
Die Antragsteller beantragen die Errichtung des 2. Teiles der Biogasanlage, einen Antrag auf Sofortvollzug der BImsch Genehmigung, die Zulassung des sofortigen Baubeginns, Verzicht auf Öffentlichkeitsbeteiligung usw.
Von der Milchviehanlage in Vettin sollen 70.000 t Gülle rangepumpt werden. Es steht noch nicht fest, ob die Milchviehanlage voll ausgebaut wird. Ansonsten fehlt Gülle. Was passiert dann. Es ist beabsichtigt den Input von 85.000 t auf 127.000 t zu erhöhen. Es fehlen aber die Aussagen zum Fahrzeugverkehr (An- und Abtransporte). Ein Bürogebäude soll dort errichtet werden, wo bereits jetzt schon ein Änderungsantrag zur Errichtung eines Löschteiches vorlag und genehmigt wurde usw. Es Gibt hier wesentliche Änderungen.
Aus Sicht der Gemeinde widerspricht der Antrag den Festlegungen im B-Plan und müsste überarbeitet werden.
Der Bauausschuss ist der Meinung, dass es sich nicht mehr um eine landwirtschaftliche sondern industrielle Anlage handelt. Da die Festlegungen des B-Planes nicht eingehalten werden und mehrere Aussagen noch offen sind (fehlende Unterlagen) stimmt der Ausschuss dem Antrag nicht zu. Er empfielt die Änderung des Bebauungsplanes.

- Windkraft
Von der Regionalen Planungsgemeinschaft wurde der Vorentwurf zu den Windeignungsgebieten rausgegeben. Der Gemeinde liegt der Entwurf noch nicht vor.

Die Gemeinde Plattenburg plant direkt an der Gemeindegrenze im Bereich Krampfer/Guhlsdorf 200 m hohe Anlagen nur im Bauantragsverfahren zu errichten. Somit haben wir als Nachbargemeinde keine Möglichkeit Stellung zu beziehen. Diese Anlagen werden errichtet sein, bevor der Regionalplan fertig ist.


Hans-Achim Baich
Vorsitzender

Protokollführer