Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 23.09.2014
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 1. Sitzung des Bauausschusses am 16.06.2014
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.15 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Frau Gudrun Seedorf
Herr Wilhelm Schröder
Herr Peter Schröder

Sachkundige Bürger
Frau Bettina Hagemann
Herr Hans Groenewegen
Herrn Torsten Lange

Aus der Verwaltung: Halldor Lugowski, Bauamtsleiter
Heidrun Raffael, Mitarbeiterin Bauamt
Gäste: Guido Schwingen, Plankontor
Jörg W. Lewin, Plankontor
Stefan Trummer, Voltgrün


Tagesordnung
I. öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventeulle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 07.04.2014
5. Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter
6. 9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) im Bereich der Gemarkung Kehrberg
- erneuter Feststellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 2/04-2014
7. Aufhebung Beschluss Nummer: 175/03-2011
- Aufstellbeschluss zur 10. Änderung Teil-FNP im Bereich Gr.Pankow
  Drucksachen-Nr.: 3/04-2014
8. Aufhebung Beschluss Nummer: 176/03-2011
- Aufstellbeschluss B-Plan Nr. 1 "Biogasanlage Gr. Pankow"
  Drucksachen-Nr.: 4/04-2014
9. 1. Änderung B-Plan Wolfshagen Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
- Schlussabwägung
  Drucksachen-Nr.: 5/04-2014
10. 1. Änderung B-Plan Wolfshagen-Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
- Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 6/04-2014
11. 12. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz)
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 7/04-2014
12. 3. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf der Gemeinde Gr. Pankow(Prignitz)
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 8/04-2014
13. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Plans Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf"
  Drucksachen-Nr.: 9/04-2014
14. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Bis zur Wahl des Ausschussvorsitzenden wird Frau Groenewegen-Rauter mit der Versammlungsleitung beauftragt (Altersvorsitz). Sie eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Da keine Bürger anwesend sind, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventeulle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 07.04.2014

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 07.04.2014 gibt es nicht.

TOP 5.

Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter

Aus der Beratung
Herr Lugowski übernimmt die Wahl. Es wird einstimmig beschlossen keine geheime Wahl durch zu führen. Frau Groenewegen-Rauter wird als Vorsitzende vorgeschlagen und mit 3 Ja-Stimmen und einer Enthaltung (sie selber) gewählt.
Als stellv. Vorsitzender wird Herr Wilhelm Schröder vorgeschlagen und einstimmig gewählt.

Frau Groenewegen-Rauter übernimmt als neue Vorsitzende die Versammlungsleitung.

TOP 6.

9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) im Bereich der Gemarkung Kehrberg
- erneuter Feststellungsbeschluss


Gemäß § 5 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow von 2002) im Bereich Kehrberg und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht (jeweils Stand August 2012).
Drucksachen-Nr.: 2/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Aufgrund eines Gerichtsurteil im Juli 2013 mussten die Unterlagen erneut ausgelegt werden. Herr Lewin gibt noch einmal eine kurze Zusammenfassung (siehe Begründung Beschluss).

TOP 7.

Aufhebung Beschluss Nummer: 175/03-2011
- Aufstellbeschluss zur 10. Änderung Teil-FNP im Bereich Gr.Pankow


Die Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) beschließt den Aufstellbeschluss zur 10. Änderung Teil-FNP im Bereich Gr.Pankow (Beschluss-Nr. 175/03-2011) vom 08.12.2011 aufzuheben.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Drucksachen-Nr.: 3/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 7 und 8 gemeinsam:

Herr Lugowski teilt mit, dass der Investor den Festlegungen aus dem 2011 beschlossenen städtebaulichen Vertrag nicht erfüllt hat. Der Investor wurde bereits vor einem Jahr aufgefordert sich zu äußern. Bis heute gibt es keine Information.
Frau Seedorf fragt an, ob wirklich kein Interesse vorliegt.
Herr Lewin bestätigt noch einmal, dass der städtebauliche Vertrag nicht erfüllt wurde und auch er als Planer keine Informationen vom Investor hat. Wenn es keine Reaktion gibt, dann zurück gezogen werden.

TOP 8.

Aufhebung Beschluss Nummer: 176/03-2011
- Aufstellbeschluss B-Plan Nr. 1 "Biogasanlage Gr. Pankow"


Die Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) beschließt den Aufstellbeschluss für den B-Plan Gr.Pankow Nr. 1 "Biogasanlage Gr.Pankow" (Beschluss-Nr. 176/03-2011) vom 08.12.2011 aufzuheben.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Drucksachen-Nr.: 4/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe TOP 7.

TOP 9.

1. Änderung B-Plan Wolfshagen Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
- Schlussabwägung


Der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 17-seitige Abwägungsvorlage (Stand Juni 2014) der aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
Das mit der Bauleitplanung beauftragte Planungsbüro wird beauftragt, das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
Drucksachen-Nr.: 5/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 9 und 10 gemeinsam:

Es gab eine Änderung in der technischen Anlagenplanung in Bezug auf die Biogasaufbereitungsanlage. Dadurch werden zwei schornsteinartige Elemente höher als im rechtskräftigen B-Plan für diesen Bereich zugelassen. Insgesamt werden die "Schornsteine" nicht höher als die Behälter im 1. Baufenster (welche höher sein dürfen, als die im 2. Baufenster).
Herr Lewin führt an, dass lt. Stellungnahme des Landkreises Prignitz eine Änderung städtebaulich begründet werden muss. Da hier keine Änderung der Nutzung vorliegt, sondern nur die Änderung der Höhe, muss keine städtebauliche Begründung erfolgen.
Es erfolgt eine Festsetzung, dass die Summe der Anlagen (Schornsteine, Antennen und turmartige baul. Anlagen) 100 qm nicht überschreiten darf.
(siehe Abwägung)

TOP 10.

1. Änderung B-Plan Wolfshagen-Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
- Satzungsbeschluss


Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des
B-Plans Wolfshagen Nr. 2 "Biogasanlage Wolfshagen" (Stand Juni 2014) als Satzung und billigt die Begründung.
Drucksachen-Nr.: 6/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe TOP 9.

TOP 11.

12. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz)
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 12. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) (Stand Juni 2014) mit Planzeichnung sowie Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie für die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und das schriftliche Scopingverfahren.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats.
Drucksachen-Nr.: 7/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Zu TOP 11 und 12 gemeinsam:

Im März wurde die Aufhebung der 100-m-Höhenbegrenzung für die Windparks (Kuhbier/Kuhsdorf und Reckenthin) im ehemaligen Gebiet des Amtes Gr. Pankow/Prignitz und parallel dazu die Aufhebung im Bereich Kl. Wolterdorf beschlossen. Erst auf B-Plan Ebene sollen die Höhen differenziert festgelegt werden.
Die 12. FNP-Änderung hat zum Inhalt, die Sonderbaufläche Wind zu ergänzen. Das ausgewiesene Vorranggebiet Wind war größer, als die im FNP der Gemeinde festgelegte Fläche. Nun ist beabsichtigt, den FNP um diese Fläche zu erweitern (westlich - Richtung Kuhbier Ausbau).
Die Einhaltung des 1000-m-Radius gilt - außer für die Landwirtschaft - für alle Bereiche.
Das Baurecht für 100 Meter hohe Anlagen kann nicht weggenommen werden. Das bleibt bestehen, auch wenn die alten Anlagen ersetzt werden (Repowering von Anlagen).
Um höhere Anlagen errichten zu können, müssen im B-Plan genaue Regelungen festgehalten sowie der Ausbau frei gezogen (frei von Wohnnutzung) werden.
Für die Bereiche Kuhbier/Kuhsdorf gibt es die 1. Änderung der B-Pläne. Auf dieser Grundlage wird die Firma Greenwind zwei Stück der 100-m-Anlagen im Bereich Kuhsdorf errichten.
Die Gemeinde möchte auch weiterhin am 1000-m-Abstandsradius zur Wohnbebauung festhalten.
Anfrage Frau Groenewegen-Rauter: Wie wird es sein, wenn die Regionale Planungsgemeinschaft vorgibt, dass wir uns anzupassen haben?
Antwort Lugowski: Die Gemeinde hat weiterhin die Planungshoheit. Die Gemeinde stellt den B-Plan auf und hat somit Einfluss auf die Anlagen. Die Gemeinde sagt auch nein zu Windkraftanlagen (WKA) in Waldgebieten. Im Bereich Reckenthin und Kl. Woltersdorf ist es identisch.
Der Windpark Boddin ist außen vorgelassen. Hier bleibt vorerst die 100-m- Begrenzung.
Herr W. Schröder fasst noch einmal kurz zusammen: FNP-Änderung ist die Grundlage, um dann später die B-Pläne ändern zu können.
Herr Lewin: Im Bereich Kl. Woltersdorf ist nun die gesamte Fläche abgedeckt, die im Regionalplan erfasst ist. Auch Wald befindet sich in diesem Gebiet. Alles, was sich im 1000-m-Radius zur Bebauung befindet, darf die Höhe von 100 Meter nicht überschreiten. Die Höhen werden im B-Plan Verfahren geregelt.
Sollte für den Bereich Boddin die Höhen angepasst werden, dann muss der FNP nicht nur für den Bereich des Windparks, sondern auch, wie bereits im Bereich Klein Woltersdorf, mit Ortslagen angepasst werden.

TOP 12.

3. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf der Gemeinde Gr. Pankow(Prignitz)
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 3. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf (Stand Juni 2014) mit Planzeichnung sowie Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie für die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und das schriftliche Scopingverfahren.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats.
Drucksachen-Nr.: 8/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Siehe TOP 11.

TOP 13.

Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Plans Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf"


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf".
Das Änderungsverfahren umfasst die Flurstücke 35, 38, 39 und 10 (teilw., ehem. Karthaneverlauf) der Flur 4 der Gemarkung Klein Woltersdorf. Der Bau der zusätzlichen Windenergieanlage soll auf dem Flurstück 35 erfolgen.
Der Geltungsbereich für die 3. B-Plan-Änderung ist in dem beigefügten Übersichtsplan
M 1:10.000 dargestellt. Der genaue Geltungsbereich wird nach Vorlage einer Vermesserunterlage festgelegt.
Planungsziel ist die Verdichtung des bestehenden Windparks durch die Festsetzung eines zusätzlichen Sondergebietes für den Bau einer weiteren Windenergieanlage (WEA) mit einer Gesamthöhe von bis zu 200 m über Erdniveau.
Drucksachen-Nr.: 9/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 2 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 2    

Aus der Beratung
Herr Lugowski teilt mit, dass sich die 3. Änderung des B-Planes Kl. Woltersdorf erst in diesem Jahr ergeben hat. Der Ortsbeirat Kl. Woltersdorf war zu heute Abend auch geladen.
Herr Trummer (Firma Voltgrün), der heute mit anwesend ist, hatte seinerzeit den Windpark für die Firma Ostwind mit entwickelt. Heute ist er daran interessiert, den Standort auf dem keine WKA wegen eines voraussichtlichen Bodendenkmals errichtet wurde, zu entwickeln. Er strebt die Errichtung einer "Bürgerwindkraftanlage" an.
Herr Trummer stellt sich und sein Büro vor. Sie sind ein kleines Büro, welches Projekte von der Planung bis zur Übergabe übernimmt. Da der Süden windschwach ist, werden die Anlage dort höher gebaut und die Einheiten weniger (5 Anlagen).
Eine WKA kostet zwischen 4-5 Mio.€. Davon kommen 1,2 Mio.€ aus dem Eigenkapital der Bürger und den Rest trägt die Bank. Die Bürger werden somit Anteilseigner der Anlage. Um möglichst vielen Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung zu geben, könnte man z.B. die Anteile von 3.000 € – 50.000 € begrenzen.
Es kommt die Zwischenfrage, ob die Errichtung einer WKA auf der Verdachtsfläche eines Bodendenkmals möglich ist.
Antwort: Die Verdachtsfläche wurde begrenzt. Eigentlich ist das ganze Windparkgebiet eine einzige Verdachtsfläche.
Die Anlagenhöhe würde 184 m betragen, da sich die Anlage auf diesen Standort erst ab dieser Höhe rechnet. Die Gutachten zu den Turbulenzen und Standsicherheit müssen erst erbracht werden. Vorher kann man nicht sagen, ob es eine größere Anlage oder doch eher ein kleinere Anlage wird. Die Einspeisung könnte in Seefeld erfolgen. Der Weg am Windpark ist ausgebaut. Nur die Zuwegung direkt zur Anlage muss geschaffen werden.
Herr Lugowski bestätigt, dass die geplante Anlage im rechtskräftigen B-Plan liegt und diese nach den neuen Vorgaben der Regionalplanung nicht wegfallen wird.
Frau Seedorf teilt mit, dass die Boddiner ein Überschreiten der B 103 mit WKA ablehnen.
Herr Lugowski und Herr Lewin weisen darauf hin, dass lt. Regionalplan (Stand 2003) dort Anlagen errichtet werden könnten, da dort kein B-Plan vorhanden ist.
Nach den uns vorliegenden Informationen würde der Windpark (WP) Boddin/Schönebeck in der Größe bleiben und die Windparks Reckenthin und Kuhbier/Kuhsdorf kleiner werden.
Es ist nicht zwingend vorgesehen, eine Bürgerwindkraftanlage zu errichten. Man kann auch prüfen, ob die Bürger in diesem Bereich für den Bezug der Energie eventuell 3 Cent weniger Strom bezahlen.
In Kuhbier/Kuhsdorf ist so etwas angedacht, aber ob die Firma Greenwind das annimmt, ist fraglich.
Herr Trummer wird sich einmal bei Herrn Wurth und Herrn Golz, welche damit bereits Erfahrung haben, umhören.
Herr Groenewegen merkt an, dass die Direktvermarktung eigentlich ein Todesstoß für die Investoren ist.
Herr Trummer: Es gibt eine Pflicht zur Direktvermarktung. Einbußen gibt es, da wenigstens die 3 Cent verloren gehen. Je mehr Einwohner beteiligt sind, um so mehr Einbuße. Bei den Banken ist das nicht so. Eine Rendite von mehr wie 5-6 % ist nicht drin.
Für den Bereich Kl. Woltersdorf ist eine Informationsveranstaltung vorgesehen.
Frau Seedorf lässt sich den Standort noch einmal genau erklären.
Herr Trummer erläutert, dass sich die vorgesehene Anlage im Tal der Karthane befindet und trotz der Anlagenhöhe von 184 m, nur knapp 50 m höher erscheint als die Boddiner Anlagen. Die Rotorengröße entspricht den der vorhandenen Vestas Anlagen (ca. 90 m).
Herr Schröder bestätigt, dass von der Ortslage Kehrberg aus, alle Anlagen gleich hoch aussehen, obwohl die Schönebecker Anlagen viel größer sind als die Woltersdorfer.
Frau Seedorf erkundigt sich danach, ob der Abstand zu den Boddiner Anlagen etwa 500 m beträgt. Das konnte bestätigt werden. Desweiteren betont sie, dass das Pilotprojekt eine Ausnahme sein sollte. Aber die Regionalplanung hat hohe Promissen, um das Soll zu erfüllen.
Herr Lewin bemerkt, dass die Richtwerte für diese Bereiche eingehalten werden müssen. Die Gemeinde hat eine Eigenregelung, dass die Anlagen nicht dichter als 1000 m an die Bebauung ran dürfen.
Frau Seedorf kann dem gut folgen. Sie vertritt aber auch die Bürger, die sie gewählt haben.
Herr Lugowski weist noch einmal darauf hin, dass sich jeder Bürger die Möglichkeit hat, die Auslegungsunterlagen einzusehen bzw. auch auf der Einwohnerversammlung seine Anregungen und Bedenken vorbringen kann.
Herr Lewin bestätigt, dass sich jeder in der frühzeitige Beteiligung und zur Offenlage melden kann.
Ob die Anlage kommt oder nicht, ist noch nicht raus, so Herr Lugowski. Es ist vorgesehen, dass der Firmensitz in der Gemeinde bleibt. Bei einer Bürgeranlage würde sich die Gemeinde mit 5.000 € beteiligen.
Herr Trummer weist darauf hin, dass die Beteiligung der Bürger erst nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgt (also nach dem Planverfahren).
Frau Groenewegen-Rauter möchte eigentlich gar keine WKA mehr. Die Anlagen stehen still und der Strom wird teurer. Die Windmüller bekommen trotzdem ihr Geld. Solange das so ist, möchte Sie nicht zustimmen.
Herr Trummer gibt an, dass der Strom eigentlich günstiger ist, wird aber nicht an den Bürger weitergegeben. Es ist nicht die Schuld der Windmüller. Die Windkraft wird mit 8,6 Cent vergütet.
Frau Groenewegen-Rauter ist den Bürgern verpflichtet, da immer mehr Anlagen entstehen.
Herr Trummer : Es gibt einen großen Bestand an Altanlagen, welche wegfallen werden. Die meisten Anlagen sind schon 10 Jahre alt und werden demnächst repowert. Eine große Anlage wird drei kleine Anlagen ersetzen.

TOP 14.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Anfang Juli findet eine Versammlung mit den Ortsvorstehern statt. Es gibt Informationen für die neue Wahlperiode, zu den verfügbaren Budget usw.
- Am Mittwoch kommen Teilnehmer einer internationalen Konferenz zum Thema "Königsgrab" nach Seddin.
Die Unterschutzstellung des Grabungsschutzgebietes geht gut voran. Die Regionalplanung lässt das Gebiet außen vor.


Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Renate Groenewegen-Rauter
Vorsitzende
Heidrun Raffael
Protokollführer