Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 04.12.2014
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 24. Sitzung des Bauausschusses am 17.02.2014
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.45 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herr Hans-Achim Baich
Herr Peter Schröder

Sachkundige Bürger
Herr Dietrich Dierks
Herr Norbert Ziehmann
Herr Prof. Dr. med. Bernhard von Barsewisch
Herr Hans Groenewegen
Herr Jan Schumacher

Aus der Verwaltung: Heidrun Raffael
Halldor Lugowski, Bauamtsleiter
Gäste: Herr Schwingen und Herr Stitz von Plankontor GmbH


Tagesordnung
I. öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventeulle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 25.11.2013
5. B-Plan Kehrberg Nr. 1 "Biogasanlage Kehrberg"
Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 305/03-2014
6. 1. Änderung B-Plan Wolfshagen Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 307/03-2014
7. 12. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) im Bereich des ehemaligen Amtes Groß Pankow und 3. Änderung des räumlichen Teil-flächennutzungsplanes Klein Woltersdorf mit dem Ziel der Aufhebung der Höhenfest-setzungen für Windenergieanlagen
– Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 308/03-2014
8. 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier"

– Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 309/03-2014
9. 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf"

– Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 310/03-2014
10. Regionale Entwicklungsstrategien - Maßnahmen 2014-2020
11. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. öffentlicher Teil:

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bau und Planung, Herr Baich, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte 13 Abschluss eines pauschalisierten städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zur Kostenübernahme für planungsvorbereitende städtebauliche Leistungen zu Bauleitplanungen zur Windenergieplanung im                    Gemeindegebiet Gr. Pankow (Prignitz) und 14 Beschlussfassung über einen pauschalen Vertrag über die Vorlaufarbeiten zu den Bauleitplanungen zur Windernergieplanung im Gemeindegebiet Gr. Pankow (Prignitz)

Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung und der Änderung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Da keine Bürger anwesend sind, entfällt die Bürgerfragestunde.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventeulle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 25.11.2013

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 25.11.2013 gibt es nicht.

TOP 5.

B-Plan Kehrberg Nr. 1 "Biogasanlage Kehrberg"
Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 32-seitige Abwägungsvorlage (Stand Januar 2014) der aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
Das mit der Bauleitplanung beauftragte Planungsbüro wird beauftragt, das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Kehrberg Nr. 1 "Biogasanlage Kehrberg" (Stand Januar 2014) als Satzung und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.
Drucksachen-Nr.: 305/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski gibt noch einmal kurze Erläuterungen zu den Artenschutzrechtlichen Gutachten.
Mehrere Bürger hatten in ihren Stellungnahmen Bedenken zur Schall- und Geruchsbelästigung angemeldet. Insbesondere das Haus der Fam. Prenzlow war im Fokus. Hier wurden in und am Haus gesonderte Untersuchungen durchgeführt, jedoch werden die Werte auch hier unterschritten.
Selbst auf dem neben dem Gelände der Biogasanlage befindlichen Friedhof werden die Werte nicht erreicht.
Der Investor der Anlage ist zur Zeit am Überlegen, ob er die Erweiterung der Anlage umsetzt, denn mit dem neuen EEG (Energieeinspeisegesetz) wird die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus seiner Sicht nicht mehr gegeben sein.
Herr Lugowski regt an die Beschlüsse trotzdem zu fassen, egal ob die Maßnahme umgesetzt wird oder nicht.
Herr Stitz das Problem mit dem Sonnenplatz der Zauneidechsen auf dem Recyclinghaufen hatte sich erledigt, da das Material kurz darauf verbaut wurde (war kurzzeitig zwischengelagert).
Er versteht einige Einwohner nicht. Auf der letzten Einwohnerversammlung wurden Bedenken ausgeräumt und es war alles okay.

TOP 6.

1. Änderung B-Plan Wolfshagen Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Wolfshagen Nr. 2 "Biogasanlage Wolfshagen" (Stand Januar 2014) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 307/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Durch den Wechsel des Vorhabenträgers und den damit verbundenen Wechsel der Anlagen, passten diese nicht mehr in die 2 Baufelder wie vorgesehen. Insbesondere der BGAA (Biogasaufbereitungsanlage) überschreitet die zulässige Höhe.
Im rechtskräftigen B-Planes Wolfshagen Nr. 2 "Biogasanlage Wolfshagen" ist geregelt, dass 2 Bauhöhen zulässig sind. Im Hinteren Teil 68 m ü. NHN und im vorderen 60 m ü. NHN.
Im vorderen Teil der Biogasanlage eine Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) geplant, bei der 
die Türme der Waschanlage, die für diesen Bereich des B-Planes festgesetzte Höhe von 60 m ü. NHN bis zu 6 m überschreiten. Antennen, Schornsteine, Blitzschutzanlagen dürften diese Höhe überschreiten, jedoch nicht die Türme (Kolonnen) der Waschanlage. Somit entspricht die BGAA nicht den Festsetzungen des B-Planes und die 1. Änderung ist notwendig. Die gesamt zulässige Höhe der gesamten Biogasanlage soll weiterhin nicht 68 m ü. NHN übersteigen – nur der vordere Bereich soll dafür angepasst werden.

TOP 7.

12. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) im Bereich des ehemaligen Amtes Groß Pankow und 3. Änderung des räumlichen Teil-flächennutzungsplanes Klein Woltersdorf mit dem Ziel der Aufhebung der Höhenfest-setzungen für Windenergieanlagen
– Aufstellungsbeschluss


Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow und parallel dazu die 3. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf durchzuführen.
Planungsziel ist die bisherige textliche Festsetzung, mit der gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum allgemeinen Maß der baulichen Nutzung, hier gemäß § 16 Abs. 1 BauNVO die maximale Höhe von Windenergieanlagen in dafür im FNP dargestellten Sonderbauflächen "Wind" festgelegt wird, von 100 m über Erdniveau aufzuheben. Die Festsetzung maximaler WEA-Anlagenhöhen soll zukünftig ausschließlich über Festsetzungen in den Bebauungsplänen erfolgen.
Drucksachen-Nr.: 308/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 7-9:

Auf einer der letzten Gemeindevertretersitzungen wurde festgelegt, dass in den beiden Orten (Kuhbier und Kuhsdorf) Einwohnerversammlungen in Bezug auf die Höhenbegrenzung durchgeführt werden sollen. Mehrheitlich wurde in diesen Versammlungen der Aufhebung der Höhenbegrenzung zugestimmt.
Anlass für die Aufhebung der Höhenbegrenzung sind die Anlagen, die in den Nachbargemeinden an unseren Gemarkungsgrenzen heranreichen und eine Anlagenhöhe über 100 m erreichen. Außerdem sind die 100 m Anlage nicht mehr wirtschaftlich und auch beim den Herstellern nur noch als Sonderanfertigung erhältlich.
Greenwind hat 10 Windkraftanlagen (100 m hoch) genehmigt bekommen. Diese beabsichtigt in diesen Jahr die ersten 2 Anlagen zu errichten. Die weiteren Anlagen sollen höher werden, jedoch ist dazu eine Planänderung notwendig.Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt 1000 m und die Befeuerung soll Radar gestützt erfolgen (zur Zeit noch nicht zugelassen). Der Freizug des Kuhbierer Ausbaus ist derzeit noch nicht berücksichtigt. Wenn dem Antrag des Investors zugestimmt wird, dann sind auch die Änderungen der B-Pläne erforderlich.
Die Aufhebung der Höhenbegrenzung soll für die Windparks Kuhbier, Kuhsdorf, Reckenthin und Klein Woltersdorf erfolgen. Für die Anlagen im Bereich Boddin trifft die Höhenaufhebung nicht zu.
Der Ausschuss wägt Pro & Contra ab. Sie sind der Auffassung, dass man sich nicht gegen die Weiterentwicklung der Technik stellen kann.
Die bisherige Verfahrensweise, die Zuwendungen an Private und Vereinen zu zahlen, welche dann wieder einen bestimmten Betrag an die Gemeinde überweisen sollten ist gescheitert, da die Gelder nicht in der Gemeinde ankommen. Der finanzielle Nutzen (Zuwendung für Gemeinde von 1% der Einspeisevergütung ab Inbetriebnahme) sollte in der Gemeinde bleiben. Vorgeschlagen wird 50 % für Gemeinde und je 25 % für die Ortsteile Kuhbier und Kuhsdorf.

TOP 8.

2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier"

– Aufstellungsbeschluss


Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" mit dem Ziel, in dem Plangebiet zukünftig auch WEA mit Anlagenhöhen von mehr als 100 m über Erdniveau zuzulassen. Die für neue Anlagen festzusetzenden Sondergebiete mit der Zulässigkeit von WEA mit Gesamthöhen von mehr als 100 m müssen mindestens 1.000 m von der nächstgelegen Wohnnutzung entfernt sein.
Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB sollen Festsetzungen erfolgen, dass ab dem Zeitpunkt, wo von den Flugsicherungsbehörden das Verfahren einer radargesteuerten Einschaltung der Nachtbeleuchtung der WEA zugelassen wird, dort nur noch WEA mit dieser radargesteuerten Nachtbeleuchtung gebaut werden dürfen.
Drucksachen-Nr.: 309/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

TOP 9.

2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf"

– Aufstellungsbeschluss


Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" mit dem Ziel, in dem Plangebiet zukünftig auch WEA mit Anlagenhöhen von mehr als 100 m über Erdniveau zuzulassen. Die für neue Anlagen festzusetzenden Sondergebiete mit der Zulässigkeit von WEA mit Gesamthöhen von mehr als 100 m müssen mindestens 1.000 m von der nächstgelegen Wohnnutzung entfernt sein.
Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB sollen Festsetzungen erfolgen, dass ab dem Zeitpunkt, wo von den Flugsicherungsbehörden das Verfahren einer radargesteuerten Einschaltung der Nachtbeleuchtung der WEA zugelassen wird, dort nur noch WEA mit dieser radargesteuerten Nachtbeleuchtung gebaut werden dürfen.
Drucksachen-Nr.: 310/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

TOP 10.

Regionale Entwicklungsstrategien - Maßnahmen 2014-2020

Aus der Beratung
Das Land Brandenburg ist nicht mehr Ziel 1 Gebiet und somit werden nicht mehr soviel Fördermittel zur Verfügung gestellt. Um trotzdem als Förderregion anerkannt zu werden hat das Regionalbüro LAG "Storchenland Prignitz" aufgerufen uns an der Erarbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) zu beteiligen.
In der LAG werden Arbeitsgruppen gebildet. Die Studie greift nicht nur Geld aus der LAG sondern alle anderen Fördertöpfe mit auf. Bisher gibt es nur die Rahmenbedingungen. Die Beziehungen zwischen Stadt und Land, ÖPNV, Tourismus usw. spielen eine große Rolle.
Bis zum 05.05.2014 sollen die Maßnahme stehen, dann ist Redaktionsschluss.
Die Gemeinde hat eine Liste mit Maßnahmen erstellt, die sich aus den noch nicht umgesetzten Investitionsmaßnahmen (50% sind erledigt) der ehemaligen Gemeinde zusammensetzt und hat diese mit neuen Maßnahmen ergänzt.
Damit wir schnell reagieren können bereitet die Gemeinde die ersten Anträge vor (lt. ersten Informationen mit 80% Fördermittel).
Unabhängig von dieser Liste kann jede Privatperson ebenfalls Anträge einreichen.

TOP 11.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Information Bauamt: Morgen findet eine Einwohnerversammlung in Kl. Linde zum geplanten Brückenersatzneubau statt.
Anfrage Herr Baich: Die Einwohnerin Frau Fortmann (Fahrradoase Kl. Langerwisch) beklagt, dass Trinkwasserqualität nicht mehr okay ist. Sie glaubt, dass die benachbarte Biogasanlage daran Schuld ist. Was kann die Gemeinde dazu sagen?
Antwort Bauamt: Frau Fortmann hat keinen Anschluss an das zentrale Trinkwasser. Sie bezieht ihr Wasser aus einen Brunnen, der jedoch nur Schichtenwasser führt. Wir haben eine Anfrage an die ATW gestellt, diese teilten uns mit dass Frau Fortmann sich mit ca. 22.000 € an einen Anschluss beteiligen müsste. Dieses Schreiben wurde auch an Frau Fortmann weitergeleitet.
Zur Information über den Verlauf und den Themen der Einwohnerversammlung wird Herr Baich wird eine Kopie des Protokolls erhalten.

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Hans-Achim Baich
Vorsitzender
Heidrun Raffael
Protokollführer