Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 01.10.2018
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 16. Sitzung des Ordnungsausschusses am 05.03.2018
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.20 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Wilhelm Schröder
Herrn Heiko Baich
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Werner Feilke
Herrn Peter Gericke
Herrn Christian Rochnia

Aus der Verwaltung: Herr Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Frau Blunk, Mitarbeiterin Ordnungsamt
Herr Radloff, Bürgermeister
Gäste: Herr Gruschka, Gemeindewehrführer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 27.11.2017
5. Auswertung Friedhofsgebühren 2017
6. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Ordnungsausschusses, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Herr Dr. Frahm stellt fest, dass keine Bürger zur Sitzung des Ordnungsausschusses erschienen sind.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 27.11.2017

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 27.11.2017 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Auswertung Friedhofsgebühren 2017

Aus der Beratung
Herr Lehmann nimmt eine Auswertung der Friedhofskosten für das vergangene Jahr 2017 mittels Tabellenkalkulation vor. Er erläutert die Berechnungen hinsichtlich der Aufwendungen und Erträge. Er stellt die angefallenen Kosten der letzten vier Jahre (Kalkulationszeitraum) in den einzelnen Bereichen in Tabellen gegenüber. Entsprechende Tabellenkalkulationen werden dem Protokoll in der Anlage beigefügt. Aus den Berechnungen ergibt sich eine mögliche Erhöhung der Friedhofsgebühren. Herr Lehmann schlägt vor, diese Erhöhung für 2019 vorzubereiten.

Die Abgeordneten diskutieren über die Entwicklung der Friedhofsgebühren. Herr Taepke bedankt sich bei Herrn Lehmann für die Aufbereitung der Daten und den Vortrag dazu. Er macht darauf aufmerksam, dass gerade bei den Instandhaltungen der Trauerhallen über die letzten 20 Jahre ein Investitionsstau entstanden sei, der der Verwaltung kostentechnisch jetzt auf die Füße fallen würde. Das diese Aufwendungen für die Instandhaltung der Trauerhallen jetzt ins Gewicht fallen, wäre logisch und müssen auch Berücksichtigung finden. Herr Taepke sagt, in 2019 wären erneut Kommunalwahlen und der bestehende Ordnungsausschuss sollte aus dieser Kalkulation heraus eine Erhöhung der Friedhofsgebühren in 2018 vornehmen.
Herr Baich stellt fest, dass der Ordnungsausschuss zur nächsten Auswertung der Friedhofskosten 2018 ja noch bestehen würde, er aber eine Erhöhung der Friedhofsgebühren aufgrund des Vortrages jetzt vornehmen würde.

Herr Dr. Frahm ist der Ansicht, dass der Ordnungsausschuss auch den Mut haben müsse, den Bürgern Erhöhungen zuzumuten, denn die Verwaltung hätte noch weitere kostenpflichtige Pflichtaufgaben zu bewältigen. Er sagt auch, dass der Zustand der Trauerhallen kritisch beäugt werden müsse und macht darauf aufmerksam, dass die Nachlässigkeiten der vergangenen Jahre in Bezug auf Instandhaltungsmaßnahmen auf den Friedhöfen in Form von Kostenerhöhungen gut kalkuliert umgesetzt werden müssen. Er befürworte auch eine Friedhofsgebührenerhöhung in diesem Jahr.
Herr Baich hakt nochmals ein, dass der Haushalt entlastet werden müsse aufgrund anderweitiger Pflichtaufgaben wie Kita, Feuerwehr etc. Hier sollte mittels Gebührenerhöhung der Zuschuss der Gemeinde an der Friedhofsunterhaltung verringert werden. Die Bürger erhalten ja im Vergleich z. B. zur Hundesteuer eine Gegenleistung.
Herr Lehmann wirft ein, dass durch eine mögliche Erhöhung eine Ersparnis im Zuschuss von ca. 7.000,00 € zu erwarten sei, zzgl. der Wassergebühren, die im gleichen Zuge erhöht werden könnten. Herr Taepke meint dazu, dass keine Wahl darin bestünde, hier müsse im Hinblick weiterer Pflichtaufgaben die Erhöhung der Friedhofsunterhaltungsgebühren vorgenommen werden.
Herr Schröder wirft ein, dass die Bürger über den Zustand der Friedhöfe sehr zufrieden und auch bereit seien, dafür entsprechende Gebühren zu zahlen, um diesen Zustand zu erhalten. Er sagt auch, dass der Bauhof in Bezug auf Pflege der Friedhöfe sehr gute Arbeit leiste, ihm dies auch immer wieder von den Bürger bestätigt werde. Auch er findet, das mögliche Erhöhungen vorzunehmen seien, um keine so großen Stufen in den Erhöhungen zu erreichen.
Herr Dr. Frahm fragt abschließend in die Runde der Abgeordneten, ob der Ordnungsausschuss der Gemeindevertretung eine Erhöhung der Wasser- und Friedhofsunterhaltungsgebühren vorschlagen soll. Die Kalkulation sei sauber und transparent. Die Abgeordneten stimmen einstimmig dafür. Herr Lehmann wird gebeten, eine 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung für die zweite Sitzungsrunde (Juni 2018) vorzubereiten.

TOP 6.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Herr Lehmann schlägt vor, dass der Ordnungsausschuss in diesem Jahr die letzte noch ausstehende Rundfahrt Friedhöfe/ Feuerwehrhäuser durchführt. Die Abgeordneten diskutieren darüber und sind sich einig, dieses gleich im Frühjahr zu erledigen. Als Termin wurde Mittwoch, den 11.04.2018 um 13.00 Uhr gefunden. Herr Lehmann bereitet die entsprechenden Einladungen und die Rundfahrt vor.

Des Weiteren stellt Herr Lehmann die Haushaltszahlen bezüglich Feuerwehr, Friedhof und Gemeindebäume vor. Er nennt einzelne Projekte:
Neubau Trauerhalle Friedhof Kuhsdorf: 50.000,00 €, welche mit Mitteln aus der Windkraft gebaut wird, so Herr Lehmann.
Herr Dr. Frahm erfragt die Höhe der Leistung durch die Windkraft. Dazu konnte Herr Lehmann keine sichere Aussage treffen, wird dieses bei der Kämmerin nochmals erfragen.

Die Haushaltszahlen aus 2017 für das Feuerwehrfahrzeug LF 10 für die FF Lindenberg wurden in 2018 übertragen. Das Fahrzeug wurde am 01.03.2018 übergeben und am 24.03.2018 wird die offizielle Übergabe des Fahrzeuges an die Feuerwehr Lindenberg sein, so Herr Lehmann.

Des Weiteren sind 40.000,00 € für ein Fahrzeug für die Feuerwehr Retzin im Haushalt 2018 eingestellt. Dazu ist anzumerken, so Herr Lehmann, dass hier, wenn ein anderes Fahrzeug angeschafft wird, es erforderlich ist, die bestehende Garage zu vergrößern. Das ist notwendig, da das kleinste anzuschaffende Fahrzeug (Mannschaftstransportwagen + Tragkraftspritzenanhänger) nicht in die vorhandene Garage passen würde. Er stellt dazu Bilder vor und zeigt den Zustand der Garage mit dem derzeitigen Fahrzeug (B1000) und dem Feuerwehranhänger. Folglich muss die vorhandene Garage erweitert werden, damit ein anderes Fahrzeug und der TSA dort reinpassen. Das Land Brandenburg hat dazu die sogenannte KIP Richtlinie aufgelegt. Herr Lehmann berichtet, dass er für Retzin einen entsprechenden Antrag für die Erweiterung der Garage gestellt habe. Es liegt eine Kostenschätzung von 60.000,00 € vor. Zuschuss ILB 36.000,00 € und Eigenmittel 24.000,00 €. Das Ergebnis über die Förderung steht völlig offen. Ohne Zuschuss müssen zunächst für den Erweiterungsbau die 40.000,00 € eingesetzt werden und für 2019 ein weiterer Betrag für das Fahrzeug. Herr Lehmann bittet die Abgeordneten, den Haushalt diesbezüglich so zu beschließen, um das Vorhaben umzusetzen.

Herr Dr. Frahm merkt an, dass die Baumaßnahmen zweckmäßig sein müssen, ihm seien die Kosten in Höhe von 60.000,00 € fast zu hoch. Herr Taepke reagiert darauf und meint, hier sind Vorschriften zu beachten was den Umbau/ Anbau in so ein kostenspieliges Verhältnis setzt. Herr Dr. Frahm bittet aber trotzdem, die Angebote für den Umbau zu prüfen und gegebenenfalls zu versuchen, die Kosten zu minimieren.

Herr Lehmann gibt dann einen weiteren Überblick bezüglich Kosten für Baumfällungen, Totholzästung, Bekämpfung EPS und Ersatzpflanzungen in einer Höhe von 20.000,00 €.
Herr Dr. Frahm fragt in diesem Zusammenhang an, ob alle Feuerwehren mit entsprechender Motorsägentechnik ausgestattet seien und ob die Kameraden alle eine entsprechende Ausbildung dazu hätten, gerade in Bezug von Sturmschädenbeseitigung.
Herr Lehmann führt dazu aus, dass jede Feuerwehr leistungs- und funktionsfähige Motorkettensägen hätten. Hier wurde in der letzten Zeit nachgesteuert aufgrund der gestiegenen Anforderungen.

Herr Baich fragt an, ob dazu entsprechende Ausbildungen erforderlich seien. Herr Gruschka der Gemeindewehrführer führt zu diesem Thema aus, dass die Feuerwehr ja vorrangig nur für die Beseitigung von Gefahrensituationen da sein würde und nicht die Aufgabe hätte, eine komplette Beräumung nach Stürmen vorzunehmen. Hier seien die Feuerwehren auch auf die Unterstützung von den örtlichen Agrarunternehmen angewiesen, die mit großer Technik Bäume auch vom Straßenkörper schieben können. Das könne die Feuerwehr auch nicht leisten, so große Bäume wie im vergangenen Sturm im Oktober aufzusägen und entsprechend zu beseitigen. Das ist auch nicht Aufgabe der Feuerwehr.
Alle Wehren seien ausreichend mit Technik und Schnittschutzausrüstung ausgestattet, so Herr Gruschka. Auch sind in den jeweiligen Wehren Kameraden vorhanden, die einen Motorsägenschein haben. Die Gemeinde bemühe sich auch, dass in gewissen Abständen immer wieder mal ein Lehrgang zur Erlangung des Motorsägenscheines durchgeführt wird. Er stellt aber klar, dass pro Wehr immer nur ein Kamerad sägt und mindestens 2 Kameraden sichern sollen, so sieht es die Unfallverhütungsvorschrift vor. Es gäbe auch nur allgemeine Schnittschutzausrüstungen und keine personalisierte Schutzausrüstung. Angeschafft wurden in der Vergangenheit aus Kostengründen Schnittschutzgamaschen, die universell für jeden Kameraden und jede Schuhgröße passen würden.

Herr Lehmann stellt als letzten, aber sehr wichtigen Punkt die derzeitige Situation der beiden Wehren in Seddin und Wolfshagen vor. Dazu verweist er auf den Gefahrenabwehrbedarfsplan von 2012 und stellt die beiden Wehren heraus. In Seddin sind 24 Kameraden aktiv, vorgesehen ist dort die Anschaffung eines TSF (Staffelbesetzung), hier ein gebrauchtes Fahrgestell mit neuem Aufbau, Kosten ca. 42.000,00 €. In Wolfshagen sind 17 Kameraden aktiv, vorgesehen ist dort ein TSF-W (Staffelbesetzung) neu über Landesbeschaffung, Eigenmittel ca. 75.000,00 € - hier sind alle Gerätschaften etc. neu. Er stellt heraus, dass eine Zusammenlegung beider Wehren aus territorialer Sicht möglich wäre, dieses aber z.B. aus Kostensicht eine Anschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges (für Gruppe) notwendig machen würde, hier das kleinste mögliche Fahrzeug über Landesbeschaffung ein LF 10 wäre, d.h. Kosten in Höhe von ca. 120.000,00 € als Eigenmittel aufzuwenden wären, also unmöglich. Dieses würde aber auch weitere Nachteile mit sich ziehen, z.B. Vergrößerung des Ausrückebereichs d.h. mehr Einsätze, Verlust von Kameraden bei Zusammenlegung beider Wehren, Verluste für den jeweiligen Ort etc., so der Ordnungsamtsleiter.

Herr Gruschka ergreift als Gemeindewehrführer das Wort und erläutert den Abgeordneten, dass er hier zwei starke und gut funktionierende Feuerwehren hat, die zwar territorial sehr dicht beieinander liegen, aber aus seiner Sicht nicht zusammengelegt werden dürfen. Beide Wehren haben ausgebildete Führungskräfte und können auf einen gut ausgebildeten Kameradenstamm zurückgreifen. Eine Zusammenlegung würde einen Verlust von Kameraden bedeuten, so einen Verlust kann die Gemeinde nicht verkraften. Der derzeitige moderate Zustand der Einsatzfahrzeuge mache aber große Sorgen. So können beide Wehren zur Zeit nicht auf leistungsfähige und zuverlässige Fahrzeuge zurückgreifen. Dieses mache eine Einsatzbereitschaft auf Dauer nicht sicher möglich. Herr Gruschka sagt ganz deutlich: "Wir haben schwerwiegende Technikprobleme in beiden Orten. Eine Anschaffung von Fahrzeugen in beiden Orten ist unabdingbar. Der letzte Einsatz in Wolfshagen habe dies wieder deutlich gemacht und den beiden Wehren ihre Grenzen im Einsatz aufgezeigt. Wir haben es hier in der Gemeinde mit einem argen Investitionsstau resultierend aus den letzten 20 Jahren zu tun. Wir müssen uns deutlich vor Augen halten, dass wir unsere Kameraden in Gefahr bringen; wir lassen unsere Kameraden mit uralten Fahrzeugen aus DDR Zeiten zum Einsatz fahren. Das stellt ein sehr großes Sicherheitsrisiko für die Kameraden dar. Wir müssen uns vor Augen halten, diese Kameraden machen das freiwillig. Das ist Ehrenamt!"

Herr Gruschka macht in seinem Vortrag auch deutlich, dass die Fahrzeuge, die in anderen Wehren der Gemeinde vor Jahren angeschafft wurden, auch nicht jünger und besser werden. diese Fahrzeuge müssen irgendwann einmal ausgetauscht werden. Das darf bei den ganzen Diskussionen um die Zukunft der Feuerwehren in der Gemeinde nicht vergessen werden. Bei den anderen Wehren kommen die Fahrzeuge auch in die Jahre und man muss versuchen, alle Fahrzeuge auf ein bestimmtes Niveau zu halten, um nicht wieder in Rückstand mit den Investitionen im Fahrzeugbestand zu geraten.

Herr Gruschka spricht den Bürgermeister direkt an, bittet ihn mit seinen anderen Amtskollegen entsprechend Druck auf die Politik auszuüben. Es kann nicht angehen, dass der Brandschutz Aufgabe der Kommune sei, vom Land aber immer weitere Vorschriften erlassen werden und die Kommunen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage sind, die Pflichtaufgabe Brandschutz im gefordertem Maße zu bewältigen. Das beginne schon mit den neuen Vorschriften zur Vorhaltung von Dienstuniformen, als wenn es bei den Kommunen in Sachen Brandschutz nicht andere Aufgaben als den Austausch der Dienstuniformen gäbe. Herr Radloff führt dazu aus, dass das Thema Brandschutz mehrfach Thema auf den entsprechenden Beratungen auf diesen Ebenen sei.

Herr Lehmann stellt die Frage an die Abgeordneten, ob beide Wehren erhalten bleiben sollen und diese in der kommenden Zeit mit entsprechenden Fahrzeugen ausgestattet werden sollen? Herr Taepke meldet sich zu Wort und bestätigt den Vortrag von Axel Gruschka und fügt an, dass beide Wehren zwar territorial dicht bei einander liegen, ein Zusammenschluss aber Verluste bedeuten würde.
Herr Dr. Frahm möchte wissen, wie viele Einsätze wurden in den jeweiligen Wehren gefahren? Wie viele Kameraden sind durchschnittlich im Einsatz? Herr Gruschka sagt, dass könne nicht pauschal gegenübergestellt werden, da beide Wehren aufgrund der Alarm- und Ausrückeordnung anders getaktet sind. Dieses bestätigte Herr Lehmann.
Herr Dr. Frahm stellt heraus, das eine Modernisierung der Technik erforderlich sei. Es muss sicher gestellt werden, dass die Feuerwehren ihre Aufgaben gefahrlos wahrnehmen können. Hier muss genau abgewogen werden, welche Wehr was erhält und welche Kosten dafür anfallen. Die Unterhaltung der Feuerwehren ist nun mal eine Pflichtaufgabe, deren sich die Gemeinde nicht entziehen kann. Die Wehren müssen die Mindestausstattung erhalten, die für einen gefahrlosen Einsatz notwendig ist.
Herr Dr. Frahm fasst noch einmal den gesamten Vortrag zusammen und kommt zum Schluss zu der Auffassung, dass die Vernachlässigung der letzten Jahre in Bezug auf die Investitionen in Fahrzeugtechnik es erforderlich mache, hier jetzt die Verluste aufzuholen.
Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass beide Standorte erhalten bleiben sollen und die Verwaltung die entsprechende Ausstattung der Wehren sicherstellen muss.

Axel Gruschka verlässt um 20:27 Uhr den Raum.

Herr Lehmann spricht als nächstes Thema das Verbrennen im Freien an. Dazu gibt er einen kurzen Überblick über die Gesetzlichkeiten. Er stellt die Möglichkeiten des 1m x 1m Feuer und die Genehmigung der Brauchtumsfeuer gegenüber. Er erläutert nochmals für die Abgeordneten was darf verbrannt werden. Wie wird die Angelegenheit durch die Verwaltung gehandhabt. Er zeigt den Abgeordneten die Genehmigung, die die Verwaltung erteilt, welche Auflagen und Vorschriften sie beinhaltet. Er erklärt, dass die Genehmigungen notwendig seien, da die Polizei diese kontrolliert und auch im Extremfall die Feuerwehr die Vorlage der Genehmigung einfordert. Herr Dr. Frahm fragt in die Runde, ob die Handhabung der Verwaltung so beibehalten bleiben soll. Herr Taepke sagt, dass es besser ist, dass eine Regelung den Rahmen schafft und entsprechende Genehmigungen erteilt werden. Würde man alles verbieten, dann wird alles illegal entsorgt. Herr Baich spricht sich dafür aus, dass man es so lassen sollte. Herr Dr. Frahm fasst zusammen, dass man die Regelungen seitens der Verwaltung so belässt und keine Änderung vornimmt.


Der Vorsitzende des Ordnungsausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender
Karsten Lehmann
Protokollführer