Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 12.12.2017
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 14. Sitzung des Ordnungsausschusses am 18.09.2017
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.25 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Werner Feilke
Herrn Wilhelm Schröder
Herrn Heiko Baich
Herrn Christian Rochnia
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Peter Gericke

Aus der Verwaltung: Herr Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Gäste: Thomas Lesker, Revierpolizist PI Prignitz
Bärbel Beer, Ortsvorsteherin Lindenberg
Hartmut Hanisch, Ortsvorsteher Tangendorf-Hohenvier
Rainer Kirsten, Ortsvorsteher Wolfshagen
Günter Lehmann, Ortsvorsteher Kuhbier
Petra Rogge, Ortsvorsteherin Baek
Torsten Schlange, Ortsvorsteher Boddin-Langnow
Wolfgang Schmidt, Ortsvorsteher Gulow-Steinberg
Gerhard Schramm, Ortsvorsteher Seddin
Maria Winter, Ortsvorsteherin Tacken
Pressevertreter: Herr Hill, Der Prignitzer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 19.06.2017
5. Sicherheitsgespräch mit dem Revierpolizisten
6. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Ordnungsausschusses, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Abgeordneten, den Revierpolizisten sowie die anwesenden Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher. Er stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben und die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Herr Dr. Frahm bittet, die neue Gemeindevertreterin und Ortsvorsteherin von Lindenberg, Frau Bärbel Beer, sich kurz in der Runde vorzustellen. Frau Beer ist die "Nachrückerin" für Herrn Rainer Knurbien, welcher aus persönlichen Gründen seine Mandate niedergelegt hat. Frau Beer teilt mit, dass sie 60 Jahre alt und verheiratet ist, seit 1999 in Lindenberg wohnt und berufstätig ist. Sie beteiligt sich aktiv am Dorfleben und möchte sich nun noch zusätzlich um die Belange etc. der Bürger kümmern. 

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.  

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Herr Dr. Frahm stellt fest, dass keine direkten Einwohner anwesend sind. Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher haben keine Fragen. 

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 19.06.2017

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 19.06.2017 werden nicht erhoben, sie gilt somit als genehmigt.  

TOP 5.

Sicherheitsgespräch mit dem Revierpolizisten

Aus der Beratung
Der Revierpolizist Thomas Lesker stellt mittels Präsentation die Kriminalitäts- und Verkehrsunfalllage im Gemeindegebiet vor (siehe anliegenden Auskunftsbericht 2016).

Herr Lesker wiederholt sein Angebot aus 2016, dass er eine Verkehrsschulung bei Interesse für ältere Bürger in der Gemeinde durchführen würde. Hierzu würde er auch in die einzelnen Orte kommen. Es gibt keine Prüfungen, es sollen in gemeinsamer Runde Problematiken besprochen und Fragen beantwortet werden.

Die Befürchtungen der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, dass sich durch die Aufnahme der Flüchtlinge die Straftaten in der Gemeinde erhöhen würden, haben sich nicht bewahrheitet.

Herr Lesker erinnert, dass die Maisernte demnächst losgehen wird. Folglich wird es wieder mehr Erntefahrzeuge in den Ortslagen geben. Eine Kontrolle dieser Fahrzeuge bzw. der Geschwindigkeiten ist nicht in jedem Ort möglich. Er bittet um Verständnis. Bei Problemen stehen er sowie das Ordnungsamt der Gemeinde selbstverständlich zur Verfügung.
Herr Dr. Frahm bittet, weiterhin tätig zu werden, da die Bürger durch die Erntetransporte erheblichen Auswirkungen ausgesetzt sind.
Einige Ortsvorsteher äußern sich, dass die Landwirtschaft zu der Region gehört und dass man mit Nachsicht agieren sollte.

Herr Schramm wünscht sich vernünftige kommunale Regelungen zum Schnee räumen, Rasen mähen usw.. Herr Lehmann teilt mit, dass es genügend Regelungen gibt, die aber immer auf den Einzelfall angewendet werden müssen. Es findet eine offene Diskussion statt, wobei es verschiedene Auffassungen gibt. Sollte es Probleme in den Orten geben, so sollte sich doch an das Ordnungsamt gewandt beziehungsweise verwiesen werden, so Herr Lehmann. Es sei nicht Aufgabe der Abgeordneten oder Ortsvorsteher, eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes vorzunehmen. 

TOP 6.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Herr Lehmann erläutert, dass laut Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg die allgemeine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt. Eine Ausnahmegenehmigung für Privatfeiern wird vom Grundsatz nicht erteilt. Nur öffentliche Veranstaltungen (mit Ortsbeiratsbeteiligung) können eine Ausnahmegenehmigung von der Nachtruhe erhalten. Genehmigungen werden mit Nebenbestimmungen (ggf. unter Vorlage von Sicherheits- und Brandschutzkonzepten etc.) verbunden und an die Polizei weitergeleitet. Für die Ausnahmegenehmigungen werden Verwaltungsgebühren von mindestens 40 € erhoben. Dorffeste etc., welche von Ortsbeiräte, Freiwilligen Feuerwehren und gemeinnützigen Vereinen organisiert werden, sind gebührenfrei. Diese Veranstaltungen sind aber mit dem Ordnungsamt der Gemeinde abzustimmen.
Feuer, welche nicht größer als 1m x 1m sind, sind ganzjährig zulässig. Es darf dazu aber nur naturbelassenes trockenes Holz verwendet werden. Eine Nachbarschaftsbelästigung ist auszuschließen. Größere Feuer bedürfen einer Genehmigung mit Nebenbestimmungen. Die Verwaltungsgebühr beträgt dafür 10 €; für Ortsbeiräte, Freiwilligen Feuerwehren und gemeinnützigen Vereinen ist diese Genehmigung gebührenfrei.
Ein Feuerwerk darf außer Silvester nur mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung gezündet werden. Bei der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen wird die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Prignitz beteiligt. Die Ausnahmegenehmigung wird an die Polizei weitergeleitet. Die Verwaltungsgebühr beträgt bis 22:00 Uhr 50 € und ab 22:00 Uhr 75 €. Für Dorffeste etc. ist diese Genehmigung gebührenfrei.
Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen nur Gastronomen mit Erlaubnis sowie Personen und Vereine mit befristeter Gaststättenerlaubnis (28 €) Ausschank betreiben und Essen verkaufen. Ortsbeiräte und Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde erhalten keine Genehmigung und dürfen somit auch nicht tätig werden. 
Für Umzüge durchs Dorf, Straßeneinschränkungen (Straßenfeste), erweiterte Parkplätze etc. sind verkehrsrechtliche Anordnungen bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Prignitz zu beantragen. Diese Beantragung erfolgt für Ortsbeiräte und Freiwillige Feuerwehren gebührenfrei durch das Ordnungsamt der Gemeinde.
Alle Anträge sind mindestens 14 Tage vorher beim Ordnungsamt einzureichen.

Herr Lehmann informiert, dass der ehrenamtliche Einsatzdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr frühestens mit dem vollendeten 16. Lebensjahr beginnt und spätestens mit dem vollendeten 65. Lebensjahr endet. Diese Altersgrenzen sind im § 26 Absatz 1 Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutz festgeschrieben. Herr Lehmann stellt klar, dass die Gemeindevertretung auch keine anderen Altersgrenzen festlegen kann, da sie ansonsten gegen ein Landesgesetz verstoßen würde.
Herr Dr. Frahm fragt an, ob noch genügend Feuerwehrleute die Erlaubnis haben, die größeren Einsatzfahrzeuge zu fahren, da die jüngeren Feuerwehrleute die Fahrerlaubnisklassen meist nicht mehr haben.
Herr Lehmann antwortet, dass es bisher keine Probleme gab, es aber in Zukunft zu befürchten sei. Die Untersuchungen für die Verlängerung der Führerscheine für LKW bis zum 65. Lebensjahr bezahlt die Gemeinde auf Antrag zu 100 Prozent.
Die Anwesenden stellen fest, dass die Altersobergrenze nach oben geöffnet werden müsste, da am Tage nur wenige Feuerwehrleute vor Ort sind.
Herr Lehmann informiert, dass eine Erhöhung der Altersobergrenze mit der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes erfolgen soll.

Herr Lesker, der auch Stellv. Stadtwehrführer der Stadt Pritzwalk ist, berichtet von der Regionalkonferenz des Landesfeuerwehrverbandes in Neuruppin. Es ging dort u.a. auch um die Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.
Herr Lesker ergänzt, dass es auch die so genanten Feuerwehrführerscheine gibt, welche den Feuerwehrmann berechtigen, größere Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren zu fahren. Hierbei sind die Kosten nicht so hoch wie bei einer kompletten LKW-Fahrerlaubnis. Eine Kostenübernahmeregelung für den Erwerb eines Führerscheins wäre auch möglich.
Herr Lehmann teilt mit, dass es schon für die Ortsfeuerwehr Groß Pankow Kostenübernahmeregelungen gab. Vom Feuerwehrführerschein wird Abstand genommen.
Es wird festgestellt, dass es schwierig sei, die Einsatzbereitschaft am Tage sicher zu stellen. Es müssen am Tage immer mehrere Ortsfeuerwehren alarmiert werden. Herr Dr. Frahm stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Kooperationen beziehungsweise die Zusammenarbeit von verschiedenen Feuerwehren notwendig sind. 


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender
Karsten Lehmann
Protokollführer