Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 25.06.2015
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 4. Sitzung des Ordnungsausschusses am 09.03.2015
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.15 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Wilhelm Schröder
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Christian Rochnia
Herrn Heiko Baich
Herrn Kurt Essel
Herrn Peter Gericke

Aus der Verwaltung: Sabine Blunk, Sachbearbeiterin Ordnungsamt
Karsten Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Einwohner: Rainer Kirste, Bürger aus Wolfshagen


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 24.11.2014
5. Obdachlosigkeit in der Gemeinde
6. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Ordnungsausschusses, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Dr. Frahm begrüßt den Gast des Ordnungsausschusses, Herr Rainer Kirsten. 

Dr. Frahm fragt den anwesenden Bürger Herrn Rainer Kirsten aus Wolfshagen nach seinem Anliegen. Herr Kirsten teilt mit, dass er sich zum Thema Obdachlosigkeit und zur Flüchtlingsproblematik erkundigen möchte. Er möchte wissen, ob und wo Flüchtlinge in der Gemeinde untergebracht werden sollen. Er fragt nach, ob es auch vorgesehen ist, Flüchtlinge in Wolfshagen unterzubringen. Er würde dann für diesen Fall vorher eine Einwohnerversammlung einberufen wollen, um eine Meinung bzw. Zustimmung der Bürger von Wolfshagen einzuholen.
Dr. Frahm erklärt, dazu keine Angaben machen zu können und gibt das Wort an Herrn Lehmann vom Ordnungsamt weiter. Herr Lehmann führt aus, dass es zur Flüchtlingsproblematik mit dem Landkreis erste Kontakte gab und es möglich wäre, in unserer Gemeinde Flüchtlinge unterzubringen. Wir befinden uns derzeit in einem Schwebeverfahren. Bisher ist nur eine Einwohnerversammlung am 26.03.2015 in der Ortslage Baek vorgesehen. Weitere Ausführungen kann er zu diesem Zeitpunkt nicht machen.
Herr Kirsten macht aufmerksam, dass es zum jetzigen Zeitpunkt schon Probleme mit den sozialschwachen Bürgern, die in Wolfshagen untergebracht worden sind, gibt. Es herrscht oft Streit zwischen den Bewohnern.
Er äußert Bedenken, dass es mit Flüchtlingen dann noch intensiver werden könnte. Herr Lehmann weist noch einmal darauf hin, dass es häufig politische Entscheidungen sind, auf die wir als Gemeinde keinen Einfluss haben werden. Herr Lehmann verweist auf die nächste Gemeindevertretersitzung am 19.03.2015, dort wird Herr Brandt dann weitere Informationen an die Abgeordneten geben können. Zur Obdachlosenproblematik verweist Herr Lehmann auf den späteren Vortrag von Frau Blunk.

Dr. Frahm erkundigt sich, ob Herr Kirsten noch weitere Themen zu klären hätte. Herr Kirsten verneint.
Herr Dr. Frahm erklärt die Bürgerfragestunde als beendet

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 24.11.2014

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 24.11.2014 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Obdachlosigkeit in der Gemeinde

Aus der Beratung
Frau Blunk vom Ordnungsamt führt zum Thema Obdachlosigkeit wie folgt aus:

Die Unterbringung von wohnungslosen Personen ist kommunale Pflichtaufgabe.
Die Kommune soll zudem auch präventive Hilfe leisten, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Die Kommune muss die Betreuung in der Obdachlosenunterkunft sicherstellen.

Zur Erfüllung dieser kommunalen Pflichtaufgaben besteht seit 01.01.1999 ein Trägerverbund, der diese Aufgaben für die Gemeinden Gumtow, Plattenburg, Groß Pankow, Amt Pulitz- Berge, Amt Meyenburg (2003) sowie die Städte Pritzwalk und Kyritz (06/2007) wahrnimmt. Partner des Trägerverbundes ist die AWO Arche Prignitz. Einwohnerzahl des Trägerverbundes beträgt 41.808 per 31.12.2013.

Für jedes Jahr wird durch die AWO ein Haushalt erstellt. Aufgeteilt werden die Kosten des Haushaltes auf die jeweiligen Kommunen nach deren Einwohnerzahlen. Der Haushalt für 2015 beläuft sich auf 71.948,50 € (Personal- und Sachkosten) für den gesamten Trägerverbund. Unsere Gemeinde trägt davon einen Anteil von 9,65 % in Höhe von 6.946,14 € (mtl. 578,84 €)

Für den Trägerverbund arbeiten derzeit 2 Mitarbeiter der AWO (1 x 40 h und 1 x 25 h).

Hauptaufgabe des Trägerverbund ist 1. die Unterbringung und Betreuung von wohnungslosen Bürgern, 2. Präventiv aufsuchende Sozialarbeit (PAS) zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und 3. Nachsorge.

Ziele sind
                   - Sicherstellung der existentiellen Lebensbedingungen
                   - Unterstützung bei der Überwindung dieser Schwierigkeiten
                   - Reintegration und Sicherstellung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
                   - Nachsorge bzw. Betreuung in der neuen Wohnung zur Verhinderung bzw. Vermeidung einer erneuten drohenden Wohnungslosigkeit
                   - Verhinderung von Wohnungslosigkeit / Erhalt des eigenen Wohnraumes

Zielgruppe der Arbeit des Trägerverbundes
                   - Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, die bereits wohnungslos sind und auf Grundlage einer Einweisungsverfügung (z. B. durch die              Gemeinde GP) in der Unterkunft untergebracht sind
                   - Menschen, denen die fristlose Kündigung bzw. eine Räumungsklage droht bzw. eine solche schon erhalten haben
                   - Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (präventiv aufsuchende Sozialarbeit)

Die Obdachlosenunterkunft befindet sich in Groß Pankow, dort befinden sich 2 Wohnungen in einem Haus mit insgesamt 13 Plätzen.

Klienten (hier, die Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die von der AWO betreut werden) erhalten dort nicht nur Obdach, sondern erhalten nach den persönlichen und individuellen Voraussetzungen entsprechend notwendige Hilfestellungen und sozialpädagogische Anleitung, um ins normale Leben zurückzufinden. Hilfestellung wird geleistet bei Arztbesuchen, Klärung der Suchtproblematik, bei finanziellen Problemen, Regulierung Miet- und Energieschulden etc.

Die Obdachlosenunterkunft soll so wirtschaftlich wie möglich unterhalten werden, daher müssen die Obdachlosen auch einen Eigenanteil von derzeit 216,60 € tragen. Die Reinigung und Pflege der Zimmer / Objektes wird in Eigenregie durch die Bewohner der Unterkunft unter Anleitung realisiert

Einen sehr großen Teil der Arbeit der AWO für den Trägerverbundes nimmt die präventiv aufsuchende Sozialarbeit in Anspruch. Im Trägerverbund befinden sich auch viele Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die eine ganzheitliche Analyse der individuellen Problemlagen von Wohnungslosigkeit bedrohter Bürger erfordert.

Die Klienten werden oft durch Hörensagen aufgesucht, da die Hemmschwelle sehr hoch ist. Sie werden von den AWO – Mitarbeitern in der Häuslichkeit aufgesucht. Klienten sind heillos überfordert mit der ganzen Antragsflut der Ämter.

Die AWO gibt Hilfestellung bei der Beantragung von gesetzlich zustehenden Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Elterngeld, Kindergeld, Altersgrundsicherung etc.)

Durch die Hilflosigkeit der Klienten werden viele Leistungen, die ihnen zustehen, nicht beantragt oder Folgeanträge werden nicht gestellt Die ausgezahlten Leistungen reichen dann nicht zur Deckung der anfallenden Kosten zum Lebensunterhalt; somit entstehen schnell Zahlungsrückstände bei Mieten, Strom, Wasser. Bei der Hilfeleistung auch Einbeziehung von Fachdiensten (z. B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Jugendhilfe, Sozialpsychiatrischer Dienst). AWO übernimmt Verhandlungen mit Ämtern, Banken, Gläubigern, Staatsanwaltschaft. Bei drohendem Freiheitsentzug Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten der Justiz.

Die AWO leistet Unterstützung bei der Regulierung von Miet- und Energieschulden (häufigste Schuldenart). Die Präventationsarbeit besteht oft darin, Klienten bei der Bewältigung der täglichen Herausforderungen zu unterstützen. Die finanzielle und auch seelische Verarmung der Klienten und Altersarmut steigt an. 

Klienten werden meistens vorgefunden in katastrophalen Wohnungszuständen, vollständige Verwahrlosung, keine Heizmaterialien, keine Strom- und Wasserversorgung. Die Klienten sind schwer erkrankt, absolute Hilflosigkeit; oft starke Suchterkrankungen (Alkohol und auch Drogen). Es gibt viele Familien, die mit der Gesamtsituation überfordert sind. Diese sind oft durch Suchtprobleme, häusliche Gewalt, Überforderung mit minderjährigen Kindern, Schulden, Miet- und Energierückstände geprägt.

AWO übernimmt dann Regelung der Versorgung der minderjährigen Kinder, sie klärt die Suchtproblematik und Schuldensituation. Meistens Beantragung von Ausstattung der Wohnung mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Die AWO versucht, die Häuslichkeit zu erhalten.

Die AWO kümmert sich um Unterbringung der Klienten in Suchtkliniken, Unterbringung der Kinder in Kinder- und Jugendeinrichtungen, wenn sie nicht in der Häuslichkeit bleiben können.

Die AWO muss im Trägerverbund muss oft in kürzester Zeit Lösungen schaffen.

Tendenzen und Entwicklungen aus Sicht des Trägerverbundes :
Altersarmut wird in den nächsten 10 – 15 Jahren stark zunehmen, begründet in der Arbeitsmarktsituation in den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz- Ruppin. Immer mehr Bürger müssen zu ihrem Lohn Leistungen nach dem SGB II beantragen, da der Lohn zur Deckung der Kosten des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.

Dauernde Arbeitslosigkeit macht krank, deutliche Zunahme der psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen häufig bei den PAS Klienten. Deutliche Zunahme der Vereinsamung und Verarmung im ländlichen Bereich und auch in den Städten. Dadurch vermehrt Verzug der älteren Bürger in die Städte, auch hier Hilfestellung in allen lebenspraktischen Angelegenheiten durch die AWO.

Zunahme der Bürger, die ohne gerichtlichen Betreuer nicht mehr zurechtkommen.

Der Trägerverbund bzw. die AWO hat sich dieses soziale Netzwerk geschaffen, welches immer wichtiger in der täglichen Arbeit wird. Dieser Trägerverbund ist in der Prignitz /Ostprignitz einmalig. Ohne die AWO als Partner und der Zusammenschluss im Trägerverbund wäre die Aufgabe für die Kommunen nicht zu bewältigen.

Die jungen Bürger sind oft nicht in der Lage, selbständig in einer Wohnung zu wohnen, Reinigung, Pflege, Antragstellung Selbstverantwortung, alles fehlt. Arbeitslosigkeit, Suchtprobleme, Schulden und häusliche Gewalt stehen bei der Arbeit der AWO auf Tagesordnung. 

Abschließend fasst Herr Lehmann noch einmal zusammen, ohne die AWO im Zusammenschluss mit dem Trägerverbund ist eine Bewältigung dieser kommunalen Pflichtaufgabe nicht möglich. Er sagt, er sei froh, diese Zusammenarbeit inne zu haben.

Herr Dr. Frahm bedankt sich für die Ausführungen bei Frau Blunk und zeigt sich erstaunt und beeindruckt über die Arbeit, die die AWO für die Gemeinde leistet.

TOP 6.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Peter Gericke teilt mit, dass in Seddin dort Hausnummer 44 die Parksituation schlecht oder gar nicht geregelt ist. Die Autos stehen dort zu dicht am Fahrbahnrand. Große Fahrzeuge fahren dort zu schnell. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h ist vorhanden; durch die parkenden Pkw könne man aber spielende Kinder auf der Straße oder am Fahrbahnrand zu spät erst erkennen. Herr Gericke fragt an, was dort gemacht werden kann.

Herr Lehmann erklärt, sich die Parksituation noch einmal anzuschauen. Er erklärt weiter, dass Herr Schramm dieses Problem schon einmal angesprochen hat. Er hatte Herrn Schramm darauf hingewiesen, dass es sich dort nicht um eine Spielstraße handele und man den Verkehr nicht reduzieren oder verbieten kann. Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h muss dort reichen.

Herr Gericke erklärt, dass die gleiche Parksituation in Seddin auch an der alten Gaststätte vorhanden wäre. Dort stehen die Autos auch zu dicht am Fahrbahnrand und würden den Verkehr behindern.

Herr Lehmann führt dazu aus, dass er die Situation kennt und dies im Auge behalten wird und bei Bedarf die entsprechenden Bürger ansprechen wird.

Herr Gericke teilt ferner mit, dass die Hundehaltung an der Haus-Nr. 44 in Seddin nicht ordnungsgemäß erfolgt. So können dort die Hunde vom Grundstück laufen. Dort ist das Grundstück nicht geschlossen. Die Hunde laufen auf der Straße frei herum, der Hundebesitzer war zu diesem Zeitpunkt nicht zugegen.

Herr Lehmann erklärt, dass es keinen Leinenzwang gibt. Wenn aber der Hundebesitzer nicht bei den Hunden war, dann sind diese frei vom Grundstück gelaufen. Herr Lehmann kündigt an, dass von der Verwaltung ein Schreiben gefertigt wird, dass auf die ordnungsgemäße Hundehaltung gemäß Hundehalterverordnung verweist.

Herr Rochnia erklärt, dass in Groß Langerwisch am Bahnhof die Ortseingangstafel fehlt. Zunächst hat die Ortseingangstafel im Gras gelegen, nun sei sie verschwunden. Herr Rochnia fragt nach, ob das Ordnungsamt dort einen Austausch vornehmen will.

Herr Lehmann erklärt, dass das Ordnungsamt dort nichts unternommen hat, da das Ordnungsamt davon gar keine Kenntnis hatte. Herr Lehmann kündigt an, beim Landkreis nachzufragen, ob diese den Austausch / Neuerrichtung plant, da es sich dort um eine Kreisstraße handelt.

Herr Dr. Frahm merkt in diesem Zusammenhang an, dass es nun in Lindenberg mit der Ortstafel alles in Ordnung ist und alles seine Richtigkeit hat.

Herr Essel fragt nach wie es sich mit dem Hundekot verhält. Er fragt, ob das Ordnungsamt auch mit Bußgeldern arbeiten kann, wenn Bürger den Hundekot nicht wegräumen.

Herr Lehmann führt dazu aus, dass es möglich ist, mit Bußgeldern in diesem Fall zu arbeiten. Nur ist es schwierig, im Nachhinein den Verursacher ausfindig zu machen. Sollte eindeutig feststehen, wer der Verursacher ist, würde die Gemeinde mit zunächst freundlichen Schreiben darauf hinweisen, dass der Hundehalter verpflichtet ist, den Hundekot zu entfernen, wenn sein Tier den Gehweg bzw. öffentliches Gelände beschmutzt.

Herr Essel würde es begrüßen, wenn die Verwaltung wegen des Themas Hundekot ein Rundschreiben verfasst und dies dann in allen Schaukästen ausgehangen wird. Er meint, dass dann alle Bürger darauf hingewiesen werden und das Ordnungsamt kann dann mit Bußgeldern ahnden, wer sich nicht daran hält.

Herr Lehmann führt dazu aus, dass diese Rundschreiben im Schaukasten nicht den erwünschten Erfolg bringen, da die Bürger kaum noch in die Bekanntmachungskästen schauen. Es wäre allenfalls eine Briefsendung an alle Haushalte möglich. Dieses lehnt er aber zu diesem Zeitpunkt ab, da bisher keine weiteren Beschwerden von Bürger aus Kuhbier hinsichtlich von herumliegenden Hundekots gibt.

Herr Schröder stimmt Herrn Lehmann zu. Ein Rundschreiben bringt nicht den gewünschten Erfolg.

Dr. Frahm weist Herrn Essel darauf hin, dass es Sache des Ortsbeirats sei, die Bürger auf diese Missstände hinzuweisen und zunächst mit Ihnen das Gespräch zu suchen wäre. Das muss nicht durch das Ordnungsamt erfolgen.

Herr Lehmann stellt noch einmal heraus, dass Gespräche zunächst immer das bessere Mittel sei, um solche Probleme zu lösen. Sollten die Gespräche aber nicht fruchten, wird das Ordnungsamt entsprechend schriftlich agieren.

Dr. Frahm führt als nächste Problematik die Zustände der öffentlichen Wege an, welche zu Wäldern führen, in keinem guten Zustand sind. Er merkt an, dass im Falle eines Waldbrandes die Fahrzeuge die Wege schlecht passieren können. Der Seitenbewuchs sei so stark, dass ein hinderungsloses Fahren kaum noch möglich ist. Im Übrigen sind die Wege auch schon wegen der Holzausfuhr in einem entsprechend schlechten Zustand.

Dr. Frahm fordert ein, dass die Gemeinde ihrer Pflicht nachkommen und die Wege instand halten muss. Herr Dr. Frahm fragt Herrn Lehmann, inwieweit die Gemeinde hier handlungsfähig ist.

Herr Lehmann führt dazu aus, dass die Straßen und Wege gemäß dem Straßenkataster behandelt werden würden. Alle Wege können nicht gleich behandelt werden. Es muss nach Nutzung und Wichtigkeit abgewogen werden. Je nach Leistungsfähigkeit der Gemeinde werden diese Straßen und Wege instand gehalten.

Gerade die Wege, welche durch Holzausfuhr zerstört werden, kann die Gemeinde nicht regelmäßig instand setzen, da muss auch nach dem Verursacherprinzip gehandelt werden.

Herr Dr. Frahm stellt hier noch einmal deutlich klar, dass es ihm zunächst einzig und allein um das Beschneiden des Seitenbewuchses geht. Hier soll die Gemeinde ihrer Verpflichtung nachkommen und die Wege entsprechend ausschneiden. Dann werden die Wege zum Wald auch entsprechend besser belüftet und der Zustand der Wege wird daher verbessert.

Herr Lehmann führt danach noch einmal aus, dass die Wege mit dem Schlegel entsprechend bearbeitet werden können, aber nicht alle. Dort muss dann nach Priorität und Leistungsfähigkeit der Gemeinde entschieden werden.

Herr Taepke merkt dazu an, dass der jeweilige Ortsbeirat in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr diese Wege anschaut. Strategisch wichtige Wege zu den Wäldern soll die Kommune dann vorrangig bearbeiten. Da müssten die Ortsbeiräte, Feuerwehren und die Gemeinde gemeinsam nach Lösungen suchen. Er stimmt Herrn Lehmann aber zu, dass die Leistungsfähigkeit der Gemeinde entscheidend ist, wann welche Wege gemacht werden.

Herr Lehmann bittet darum, dass die Ortsbeiräte die Wege entsprechend benennen, die notwendigerweise durch die Gemeinde bearbeitet werden sollen.

Herr Dr. Frahm nennt in diesem Zusammenhang als dringlich zwei Wege bei Lindenberg. Herrn Lehmann notiert sich die Wege.

Herr Dr. Frahm führt nochmals an, dass die Waldbesitzer und Landwirte Steuern zahlen. Dann muss die Gemeinde diese Arbeiten auch leisten können. Die Gemeinde muss das Zurückschneiden des Seitenbewuchses bewerkstelligen können, damit die Wege, die zu den Wäldern führen, frei für die Feuerwehrfahrzeuge sind.


Aus der Verwaltung:

Herr Lehmann erklärt:

      - Die Problematik um die Straßenbeleuchtung bzw. ein Erlass einer einheitlichen Regelung in der Gemeinde wird vom Bauausschuss übernommen.

      - Herr Frank Beigel aus Wittenberge ist der neue Bauhofsleiter. Herr Beigel wird sich in der Gemeindevertretersitzung am 19.03.2015 allen Gemeindevertretern vorstellen.
      - Herr Kiekback ist als technischer Mitarbeiter im Bauhof tätig.

      - Der Landkreis Prignitz wird in dem Jahr 2015 75 % der Kosten für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners übernehmen. Die Gemeinde hat sich die Bekämpfung auch für das Jahr 2015 vorgenommen, da im vergangenen Jahr mehrere Fälle mit schweren gesundheitlichen Folgen aufgetreten sind und für dieses Jahr beim Eichenprozessionsspinner eine Schlupfrate von 100 % angenommen wird. Diese Gefahrenabwehr ist für die Gemeinde oberste Priorität und wird der Gemeinde ca. 8.000,00 € kosten.


Der Vorsitzende des Ordnungsausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender
Sabine Blunk
Protokollführer