Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 16.12.2014
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 2. Sitzung des Ordnungsausschusses am 08.09.2014
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.10 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herr Dr. Ingo Frahm
Herr Heiko Baich
Herr Kurt Essel
Herr Peter Gericke
Herr Christian Rochnia
Herr Wilhelm Schröder
Herrn Wolfgang Taepke

Aus der Verwaltung: Karsten Lehmann, Leiter Ordnungsamt


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 23.06.2014
5. Vorstellung der Friedhofskosten und Diskussion über die neue Friedhofsgebührensatzung
6. Beschlussfassung über die Kategorieneinstufung 2014 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 13/04-2014
7. Sicherheit bei Biogasanlagen
8. Sonstige Informationen und Anfragen

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Ordnungsausschusses, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Die Ausschussmitglieder stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Herr Dr. Frahm stellt fest, dass keine Bürger anwesend sind.
Herr Gericke teilt mit, dass ein Gullydeckel am Pankower Weg in Wolfshagen eine Unfallgefahr darstellt. Herr Lehmann wird diese Information ans Bauamt weiterleiten.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 23.06.2014

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 23.06.2014 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Vorstellung der Friedhofskosten und Diskussion über die neue Friedhofsgebührensatzung

Aus der Beratung
Herr Lehmann beantwortet zunächst die offenen Fragen der letzten Sitzung. Es gibt unterschiedliche Wasserpreise in der Gemeinde und nicht jeder Friedhof ist ans Trinkwassernetz angeschlossen. Die kleinen Verschiedenheiten sollen aber durch die Mischkalkulation aufgefangen werden. Eine exemplarische Darstellung der Kosten eines Friedhofes ist nicht erfolgt, da diese zeitlich sehr aufwendig ist (Urlaubszeit und Krankheitsausfälle).

Herr Lehmann übergibt den Ausschussmitgliedern die überarbeiteten Tabellen sowie einen Entwurf zur neuen Friedhofsgebührensatzung. Herr Lehmann erläutert die Tabellen der einzelnen Kostenarten (Wasser-, Friedhofsunterhaltungs- und Trauerhallenkosten).

Bei den Wasserkosten haben sich teilweise die Bezeichnungen geändert und eine kleine Korrektur der Summen wurde nach unten vorgenommen (Rundungsdifferenzen).

Bei den Friedhofsunterhaltungskosten wurden die einzelnen Kostenstellen genauer definiert (Zusammensetzung) sowie das entsprechende Produkt sowie die Konten aufgenommen. Produkte und Konten sind wichtig für die Verwaltung. Einige Kostenstellen können dem Produkt Friedhof nicht genau zugeordnet werden, diese wurden bei den Hausmeisterbereichen gebucht. Es wurden 16,92 % der Kosten für das Produkt Friedhof berechnet. Die Prozentzahl basiert auf der Stundenaufschreibung der Hausmeister, welche 2013 erstmals erfolgte. Bei weiteren Kalkulationen werden dann Durchschnittswerte der Stundenaufschreibung gebildet.
Die durchschnittlichen Gesamtkosten haben sich aufgrund vergessener Fahrzeug- und Geräteabschreibungen sowie nicht berücksichtigter Unterhaltungskosten für Fahrzeuge und Geräte (Kraftstoff, Reparaturen und Versicherungen) erhöht.
Die Verteilung der Kosten nach der Gräberanzahl wird nicht mehr favorisiert, da hier keine gleichmäßige Verteilung der Kosten auf die Verstorbenen stattfindet. Der Erstverstorbene hat deutlich höhere Kosten als der Zweitverstorbene zu tragen. Die Verteilung der Kosten nach den durchschnittlichen Bestattungen bzw. Beisetzungen führt zur gleichmäßigen Verteilung der Friedhofsunterhaltungskosten. Die Angehörigen werden bei den Bestattungen gleichmäßig belastet, da bei jedem Verstorbenen die gleiche Friedhofsunterhaltungsgebühr zu zahlen wäre. Die Ausschussmitglieder stimmen der geänderten Verteilung zu (einstimmig).

Bei den Trauerhallenkosten gab es eine leichte Erhöhung der Inventarkosten, da die Neuanschaffung von Stühlen nicht berücksichtigt wurde. Die durchschnittlichen Trauerhallennutzungen wurden ermittelt und durch die Trauerhallenkosten geteilt.

Die Gebühren umliegender Kommunen wurden mit den kalkulierten Kosten der Gemeinde verglichen (mit Hilfe einer ausgehändigten Tabelle). Die Darstellung erfolgte mit der Verteilung der Friedhofsunterhaltungskosten nach der Gräberanzahl und nach den durchschnittlichen Bestattungen.

Herr Baich fragt an, wie oft die Friedhofsgebührensatzung zukünftig angepasst werden soll. Herr Dr. Frahm antwortet, dass das eine politische Entscheidung ist. Herr Lehmann ergänzt, dass Benutzungsgebühren aufgrund des Kommunalenabgabengesetzes spätestens alle zwei Jahre zu kalkulieren sind, d.h. aber nicht, dass die Friedhofsgebührensatzung ständig geändert werden muss. Nur bei Kostenüberschreitungen muss die Gebühr nach unten angepasst werden und somit wird eine Änderung der Gebührensatzung notwendig.

Herr Lehmann stellt fest, dass nun die Gebühren für die einzelnen Kostenarten bestimmt werden müssen. Diese Gebühren können anschließend in die neue Friedhofsgebührensatzung übernommen werden. Die Gebühren dürfen die Kosten nicht überschreiten. Die sonstige Gebührenfestlegung ist eine politische Entscheidung. Der Ordnungsausschuss sollte aber der Gemeindevertretung einen beschlussfähigen Vorschlag vorlegen.

Herr Lehmann schlägt vor (Verwaltungsvorschlag), die Wasserkosten auf volle Euro nach unten abzurunden. Somit wird bei einer Urnengrabstätte aus 9,55 € eine Wassergebühr in Höhe von 9,00 €. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu (einstimmig).
Herr Dr. Frahm schlägt vor, die Friedhofsunterhaltungskosten auch auf volle Euro nach unten abzurunden d.h. auf 425,00 €. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu (einstimmig).
Bei den Trauerhallenkosten sind sich alle Ausschussmitglieder einig, dass hier keine 154,00 € erhoben werden können. Herr Schröder schlägt 50,00 € vor. Herr Baich sagt, dass die Gebühr nicht unter 50,00 € liegen sollte. Herr Essel teilt mit, dass die Trauerhalle nur wenige Stunden benutzt wird; sein Vorschlag wäre 40,00 €. Herr Dr. Frahm stellt fest, dass Immobilien, und dazu zählen auch Trauerhallen, mit erheblichen Investitions- und Erhaltungskosten verbunden sind. Herr Dr. Frahm bittet um Abstimmung. Herr Essel stimmt für 40,00 € und die anderen anwesenden Mitglieder für 50,00 €.

Bei den Gebühren für eine anonyme Bestattung soll gesondert abgestimmt werden. Die Kosten für diese Bestattungsanlage seien deutlich geringer als bei anderen Grabfeldern und Friedhöfen. Es wird diskutiert, ob von dem Grundsatz der gleichmäßigen Verteilung der Friedhofsunterhaltungskosten abgewichen werden soll und wenn ja, wie hoch die Gebühren bei der Bestattungsform zumutbar sind. Herr Rochnia spricht sich für die gleichmäßige Verteilung aus (Verwaltungsvorschlag) und die anderen anwesenden Mitglieder haben für 200,00 € gestimmt.

Herr Lehmann verliest nun die geänderte bzw. neue Friedhofsgebührensatzung.
Bei § 3 Wassergebühren teilt Herr Lehmann mit, dass eine einmalige und keine jährliche Gebührenerhebung favorisiert wird. Die Vor- und Nachteile wurden in der letzten Sitzung vorgestellt und können im Protokoll nachgelesen werden.
Bei § 4 Friedhofsunterhaltungsgebühren wird aufgrund der Abstimmung über die Gebühr bei den anonymen Bestattungen Absatz 4 nicht gestrichen. Die Gebühr wird angepasst.
Herr Lehmann erläutert den neuen § 6 Sonstige Gebühren und die Änderung des § 7 Gebührenschuldner.
Die Friedhofsgebührensatzung sollte am 24.11.14 im Ordnungsausschuss, am 27.11.14 im Hauptausschuss und am 04.12.14 in der Gemeindevertretung beschlossen werden.

Herr Baich teilt mit, dass er wegen der Gestaltung der Bestattung unterm Rasen in Groß Pankow angesprochen wurde. Er fragt nach, was dort zukünftig geplant ist. Herr Lehmann antwortet, dass Frau Matschke und Frau Fenske einen Vorschlag für die Gestaltung der Grabfelder in Groß Pankow und Lindenberg ausarbeiten sollen (Standardfestlegung). Frau Matschke und Frau Fenske möchten aber in privater Eigeninitiative (Einwohnerinnen von Groß Pankow) diesen festgelegten Standard aufwerten. Dazu sollen gesonderte Vorschläge erarbeitet und entsprechende Spendengelder gesammelt werden. Verbesserungen durch Ortsinitiativen sind in Absprache mit der Verwaltung jederzeit möglich.

TOP 6.

Beschlussfassung über die Kategorieneinstufung 2014 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung beschließt die Kategorieneinstufung 2014 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).

Kategorie 1: Groß Pankow, Kuhsdorf

Kategorie 2: Baek, Boddin, Kuhbier, Lindenberg, Seddin, Vettin, Wolfshagen

Kategorie 3: Groß Langerwisch, Groß Woltersdorf, Kehrberg, Klein Gottschow, Retzin

Kategorie 4: Tangendorf/Hohenvier
Drucksachen-Nr.: 13/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann teilt mit, dass sich die Einstufungstabelle zu den letzten Jahren nicht verändert hat. Es haben sich zu 2013 vier Ortswehren verschlechtert und 2 Ortswehren verbessert. Diese Verschlechterungen und Verbesserungen sind durch andere Einsatzzahlen sowie Lehrgangsbesuche entstanden. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen erfolgt Mitte Dezember.
Herr Lehmann informiert, dass es derzeit 15 Ortswehren und 2 Ortsgruppen gibt.

Herr Lehmann stellt den Haushalt bzw. die Haushaltsumsetzung 2014 vor. Auf der Ortswehrführertagung am 02.09.14 wurde der Haushalt 2015 vorgestellt (Vorschlag der Gemeindewehrführung und des Ordnungsamtes).

Haushalt 2014
- Beschaffung TSF-W für FF Boddin (Eigenmittel)                                                                            64.500 €
- Digitalfunkbeschaffung und -einbau, mindestens                                                                            50.000 €
- Material für Sanierung Feuerwehrhaus Lindenberg                                                                            15.000 €
- Schutz- und Dienstkleidung                                                                                                                  8.500 €
- Fassadensanierung Feuerwehrhaus Kuhbier über Windkraft finanziert                                      20.000 €
- Beschaffung Unimog für FF Kuhsdorf über Spendengelderfinaziert                                      35.000 €
Haushalt 2015
- Sanierung Feuerwehrhaus Groß Woltersdorf                                                                             30.000 €
- Schutz- und Dienstkleidung                                                                                                                  10.000 €
- Fertigstellung Sanierung Feuerwehrhaus Lindenberg                                                         10.000 €
- Beschaffung Tragkraftspritze für FF Seddin                                                                            10.000 €
- Ausflug Jugendfeuerwehr                                                                                                                   3.000 €
- Rundfahrt FF                                                                                                                                      1.000 €
Haushalt 2016
- Beschaffung LF 10 für FF Lindenberg (Eigenmittel)                                                         125.000 €
(Fördermittelantrag wurde bereits gestellt)

TOP 7.

Sicherheit bei Biogasanlagen

Aus der Beratung
Herr Lehmann verliest den Einsatz- und Abschlussbericht zum Feuerwehreinsatz auf der Biogasanlage Wolfshagen am 20.07.2014 (Leckage eines Behälters – 3000 m³ Gärsubstrat sind ausgelaufen).

Herr Baich fragt nach, wie dieser Unfall passieren konnte. Herr Lehmann antwortet, es soll ein baulicher Fehler dazu geführt haben.

Herr Gericke ergänzt, dass eigentlich nur Regenwasser in den Graben hätte fließen dürfen, aber aufgrund der Bauarbeiten, welche noch nicht abgeschlossen waren, konnten auch Substratreste in den Graben gelangen.
Herr Gericke bemängelt die schlechte bzw. negative Berichterstattung der Presse. Sehr vieles war gelogen z.B., dass es Tage lang gestunken hat.

In der Gemeinde gibt es 3 kleine (Groß Pankow, Kuhsdorf und Kehrberg) und 3 große Biogasanlagen (Neudorf, Wolfshagen und Vettin/Lindenberg), welche sich über das Gemeindegebiet verteilen.

Herr Lehmann teilt mit, dass die Biogasanlage Kuhsdorf 2013 durch die FF Kuhsdorf begangen wurde. Am 15.04.2014 fand eine Begehung und Einweisung der Biogasanlage Neudorf statt. Am 12.09.2014 ist die Begehung und Einweisung der Biogasanlage in Wolfshagen geplant. Am 08.11.2014 findet eine Führungskräfteschulung statt, bei der ein Thema Biogasanlagen sind. Im Frühjahr 2015 ist die Begehung und Einweisung der Biogasanlage Vettin/Lindenberg angedacht.

Herr Lehmann stellt des Weiteren die Beschaffungen von ex-geschützten Handsprechfunkgeräten (digital) und Handscheinwerfern vor, welche durch die Biogasanlagenbetreiber finanziert wurden.
Herr Dr. Frahm wünscht sich auch eine entsprechende Ausstattung der FF Lindenberg. Herr Lehmann teilt mit, dass diese im Zusammenhang mit der Neubeschaffung des LF 10 passieren wird.

Herr Dr. Frahm erkundigt sich nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Biogasanlage Vettin/Lindenberg. Herr Lehmann wird sich beim Bauamt informieren.

Feuerwehrpläne, ein Lehrbuch für Feuerwehren "Gefahrenabwehr an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien" sowie mehrere Broschüren zum Thema Biogasanlagen stehen den FF zur Verfügung.

TOP 8.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Herr Lehmann informiert:
- Die Geschwindigkeitsreduzierung Weg Kuhbier – Groß Pankow zu Kuhbier Ausbau 3 wurde
beantragt (von 60 km/h auf 30 km/h).
- Das Ortseingangsschild Lindenberg von Brünkendorf kommend wurde beauftragt.
- Die Ortseingangsschilder Horst und Kuhbier werden 2015 beschafft.
- Das Sicherheitsgespräch mit dem Revierpolizisten findet am 22.09.2014 um 19:00 Uhr statt.
Alle Ortsvorsteher und Ausschussmitglieder werden dazu persönlich eingeladen.
- 75 Prozent der Bekämpfungskosten des Eichenprozessionsspinners wurden vom Landkreis
Prignitz übernommen. Folglich wurden 2014 bisher 4701,25 € für die Bekämpfung 
ausgegeben. Eine Kartierungsschulung für die Bekämpfungsaktion 2015 findet am 10.09.14
im Landkreis statt. Alle befallenen Flächen sollen bis Ende September kartiert sein. Ob eine
Kostenübernahme bzw. -beteiligung 2015 durch den Landkreis erfolgt, ist noch nicht bekannt.

Herr Lehmann informiert weiterhin, dass die kommunalen Bierzeltgarnituren ab 2015 an Selbstabholer für 5 € am Wochenende ausgeliehen werden. Die Aufstellung der Gemeindezelte soll 2015 nur noch für den Gemeindefeuerwehrtag sowie überörtliche Veranstaltungen erfolgen (Schlossfest Wolfshagen, Pollofest Lindenberg, Reit- und Springturnier Gulow, Traktor- und Oldtimertreffen Kuhbier, Nachtlauf FF Kehrberg, Märchentag und Theatertag Groß Woltersdorf, ggf. Kreiserntefest).
Diese Entscheidung beruht auf den schlechten Zustand der Zelte und der Auslastung der Hausmeister.
Herr Essel spricht sich gegen den Verleih der Gemeindezelte zum Schlossfest (Herrentagswochenende) aus. Andere Orte haben den gleichen Anspruch.
Herr Gericke stimmt Herrn Essel zu.
Herr Schröder stellt fest, dass die wenigen Hausmeister mit falschen Sachen beschäftigt sind. Im Vordergrund sollten die Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen stehen.
Herr Rochnia teilt mit, dass der Ortsbeirat Helle dann keine Veranstaltungen mehr realisieren kann und dadurch vieles in den Orten verloren geht.
Ein Hausmeister könnte die Dorfbewohner beim Auf- und Abbau der Zelte anleiten. Es wurden positive und negative Argumente gefunden.
Herr Baich schlägt vor, die Zelte weiterhin ein Mal pro Jahr jedem Ort zur Verfügung zu stellen.
Herr Dr. Frahm teilt mit, dass die Zelte für Veranstaltungen in Lindenberg zu klein sind. Es muss mit den Gastronomen gesprochen werden.
Herr Essel schlägt vor, den Orten, die kein Dorfgemeinschaftshaus haben, sollte man entgegenkommen.
Herr Lehmann bringt an, dass durch eine eingeschränkte Nutzung die Lebensdauer der Zelte erhöht werden kann und die Hausmeister zusätzlich entlastet werden. Letztendlich wird eine Richtlinie für die Vergabe der Zelte notwendig.
Herr Dr. Frahm sagt, dass man die Zelte noch solange aufbauen sollte bis sie verschlissen sind. An den Mehrwertsteueraspekt müsse zukünftig ebenfalls gedacht werden.
Abschließend teilt Herrn Dr. Frahm mit, dass das ein Thema ist, welches nicht im Ordnungsausschuss gelöst werden sollte. Man sollte sich zum Hauptausschuss weitere Gedanken machen. In der Gemeindevertretung muss letztendlich darüber befunden werden.


Dr. med. Ingo Frahm
Vorsitzender
Karsten Lehmann
Protokollführer