Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 23.09.2014
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 1. Sitzung des Ordnungsausschusses am 23.06.2014
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.15 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herr Dr. Ingo Frahm
Herr Heiko Baich
Herr Kurt Essel
Herr Peter Gericke
Herr Wilhelm Schröder
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Christian Rochnia

Aus der Verwaltung: Karsten Lehmann, Ordnungsamt


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.02.2014
5. Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter
6. Friedhofsgebühren
8. Ortseingangs-/Ortsausgangsschilder
8. Sonstige Informationen und Anfragen
9. Straßenreinigung

Protokoll

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der ehemalige Vorsitzende des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit, Umwelt und Gewerbe, Herr Dr. Frahm, eröffnet die 1. Sitzung des neu gewählten Ordnungsausschusses und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die schriftliche Einladung zum 18.06.2014 ist ordnungsgemäß erfolgt. Der Termin wurde jedoch aufgrund von 4 entschuldigten Mitgliedern kurzfristig auf den 23.06.2014 verschoben. Diese Terminverschiebung wurde telefonisch mit den Mitgliedern abgestimmt sowie öffentlich bekannt gemacht.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Aus der Beratung
Herr Lehmann schlägt vor, TOP 7. Straßenreinigung im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.

Die Ausschussmitglieder stimmen der geänderten Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Herr Dr. Frahm stellt fest, dass keine Bürger anwesend sind. Somit entfällt die Bürger-fragestunde.

TOP 4.

Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.02.2014

Aus der Beratung
Herr Dr. Frahm stellt fest, dass es keine Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.02.2014 gibt.

TOP 5.

Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter

Aus der Beratung
Herr Lehmann führt die Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter durch.
Herr Taepke schlägt Herrn Dr. Frahm als Vorsitzenden vor. Weitere Vorschläge gibt es nicht. Herr Dr. Frahm wird einstimmig gewählt. Er nimmt die Wahl an.

Herr Dr. Frahm schlägt Herrn Taepke als Stellvertreter vor. Weitere Vorschläge gibt es nicht. Herr Taepke wird einstimmig gewählt. Er nimmt die Wahl an.

TOP 6.

Friedhofsgebühren

Aus der Beratung
Herr Dr. Frahm stellt fest, dass in der letzten Gemeindevertretersitzung die Friedhofssatzung beschlossen wurde. Er schlägt vor, diese Friedhofssatzung jeden neuen Gemeindevertreter auszuhändigen. Herr Lehmann teilt mit, dass noch eine Versammlung mit allen neu gewählten Ortsvorstehern stattfinden soll. Hier würde er jeden Ortsvorsteher eine neue Friedhofssatzung aushändigen wollen. Probleme auf den Friedhöfen sollen Frau Matschke und Frau Fenske mitgeteilt werden.
Herr Taepke teilt mit, dass die Leichenhalle in Baek nicht nutzbar sei. Herr Lehmann antwortet, dass Geld im Haushalt 2014 für drei Fenster, die Eingangstrittstufe und Farbe eingestellt wurde. Herr Taepke fragt nach, ob auch eine Dachrinne vorgesehen ist. Herr Lehmann teilt mit, dass keine Dachrinne geplant wurde. Die Maßnahmen wurden 2013 mit der Ortsvorsteherin P. Rogge und H. Wiede abgestimmt.

Herr Lehmann stellt fest, dass nun nach der beschlossenen Friedhofssatzung auch eine neue Friedhofsgebührensatzung erarbeitet werden soll. Nicht nur die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz), sondern auch andere Kommunen haben bereits eine neue bzw. sind gerade dabei, ihre Friedhofsgebührensatzungen zu bearbeiten. Gebühren sind zu kalkulieren und können auch durch Gerichte überprüft werden. Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen können spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.
Herr Lehmann stellt mittels Beamer eine Tabelle vor, in der die einzelnen Grabstätten- und Bewirtschaftungsgebühren von anderen Kommunen (Gumtow, Plattenburg, Karstädt sowie Pritzwalk) verglichen werden. Dabei kann festgestellt werden, dass die Gemeinde die älteste Friedhofsgebührensatzung (10/2003) mit den geringsten Gebühren hat.
Aufgrund der vielen Friedhöfe (30) mit wenig Bestattungen und großer Friedhofsfläche wird eine Mischkalkulation vorgeschlagen. Es werden alle Friedhöfe zusammengenommen und die verschiedenen Kostenarten bestimmt. Eine Kalkulation für jeden Friedhof wäre zu aufwendig, könnte nicht genau abgegrenzt werden und würde somit kein repräsentatives Ergebnis erzielen. Es werden die drei Kostenarten (Wasser-, Friedhofsunterhaltungs- und Trauerhallenkosten) mittels Beamer mit dazugehörigen Tabellen und Zahlen vorgestellt.

Bei den Wasserkosten wurde der durchschnittliche Aufwand von 2010 bis 2013 berechnet. Es wurde ein Verteilungsschlüssel nach der Grabgröße gewählt (je größer die Grabstätte, desto mehr Wasser wird benötigt) und eine Verteilungseinheit von 0,48 €/m² ermittelt. Die tatsächlichen Kosten für jede Grabstättenart wurden berechnet und vorgestellt. Die Ausschussmitglieder fragen nach, ob es unterschiedliche Wasserpreise in der Gemeinde gibt (da zwei verschiedene Zweckverbände agieren) und ob diese bei der Kalkulation berücksichtigt wurden. Außerdem wird sich erkundigt, ob jeder Friedhof am Trinkwassernetz angeschlossen ist. Herr Lehmann kann diese Fragen nicht sicher beantworten und wird deshalb in der nächsten Sitzung dazu Stellung nehmen.

Bei den Friedhofsunterhaltungskosten wurden die Abschreibungen, die Unterhaltung, die Abfallentsorgung, die Miete von Maschinen und die Gehälter berücksichtigt. Herr Lehmann erklärt, dass die Abfallentsorgung auf dem Friedhof Groß Pankow geändert wurde (von Containerservice auf Abholung durch Bauhofsmitarbeiter) und deshalb die Aufwendungen gesunken sind. 2013 wurde keine Entsorgung vorgenommen, da die Abholmenge noch zu gering war. Die Gehälter sind jedes Jahr gestiegen, dabei muss berücksichtigt werden, dass 2013 erstmals eine Stundenaufschreibung der Bauhofsmitarbeiter erfolgte. Der ermittelte Wert 2013 dürfte somit der realistischste sein. Zur Ermittlung der Kosten wurde wieder der Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2013 gebildet. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Friedhofsunterhaltungskosten verteilt werden können. Eine Variante, die von sehr vielen Verwaltungen praktiziert wird, ist die Verteilung nach der Grabgröße. Je größer die Grabstätte, desto höher die Friedhofsunterhaltungskosten. Es wäre auch eine umgekehrte Variante möglich - je kleiner die Grabstätte desto höher die Friedhofsunterhaltungskosten. Für beide Varianten wird es positive und negative Argumente geben. Herr Lehmann favorisiert aber eine dritte Variante und stellt diese vor. Eine Verteilung der Kosten nach der Anzahl der Gräber wäre sinnvoll, da die Friedhofsunterhaltungskosten nicht direkt von der Grabgröße abhängen. Die Kosten entstehen durch die Vorhaltung der Friedhöfe, egal wie groß eine Grabstätte ist. Es wird außerdem festgestellt, dass die Grab- sowie Friedhofsgrößen unterschiedlich sind und eine Ermittlung mit hohen Aufwand verbunden wäre. Probleme mit Bestattungsflächen wie in den Städten gibt es auf keinem Friedhof in der Gemeinde. Bei Anwendung der dritten Variante ergeben sich bei 43.972,72 € durchschnittlich jährlichen Kosten und bei 1786 Grabstätten (Stand: 17.06.14) Kosten in Höhe von 24,62 € pro Grabstätte pro Jahr.
Herr Lehmann teilt mit, dass in dieser Sitzung erstmal alles allgemein vorgestellt wird und in der nächsten Sitzung über verschiedene Sachen wie die Verteilung diskutiert werden kann.  

Die Trauerhallenkosten setzen sich aus den Abschreibungen (minus Sonderposten bzw. Fördermittel) sowie den Reparatur-, Inventar- und Versicherungskosten zusammen. Der Durchschnitt von 2010 bis 2013 beträgt 5.065,37 €. Die Ermittlung der jährlichen Bestattungen mit Trauerhallennutzung hat noch nicht erfolgt.

Herr Lehmann informiert, dass die Gebührenerhebung (Wasser- und Friedhofsunterhaltungskosten) jährlich oder auch einmalig erfolgen kann. Nachteile der einmaligen Erhebung sind folgende: es können keine Gebührenanpassungen nach oben vorgenommen werden (Gebühren werden für 20 bzw. 30 Jahre im Voraus bezahlt) und die Adressen der Nutzungsberechtigten stimmen oft nicht mehr bzw. die Nutzungsberechtigten sind schon verstorben. Vorteile der einmaligen Erhebung sind: Geld ist da ggf. muss nur die eine Forderung vollstreckt werden, keine Zahlungsrisiken und ein geringerer Verwaltungsaufwand (keine jährlichen Bescheide bzw. Bekanntmachungen).
Ob nun die gesamten Kosten auf die Nutzungsberechtigten umgelegt werden, ist eine rein politische Entscheidung der Gemeindevertretung. Der Ordnungsausschuss sollte aber einen beschlussfähigen Vorschlag vorbereiten.

Herr Baich und Herr Taepke merken an, dass die Wasserkosten in den nächsten Jahren steigen werden. Diese Erhöhungen können bei einer einmaligen Gebührenerhebung nicht an die Nutzungsberechtigten weitergegeben werden. Herr Lehmann antwortet, dass in Zukunft alle 2 bis 4 Jahre neu kalkuliert werden soll und die neuen Nutzungsberechtigten die Erhöhung auffangen werden. Herr Dr. Frahm geht auch davon aus, dass sich die späteren Einkommen verbessern werden.
Herr Dr. Frahm erkundigt sich, ob auch die Kosten jedes einzelnen Friedhofes dargestellt werden können. Herr Lehmann antwortet, dass das sehr schwierig und aufwendig ist (deshalb wurde ja auch die Mischkalkulation gewählt). Vielleicht besteht die Möglichkeit, die Kosten eines Friedhofes exemplarisch darzustellen.
Um die weiteren Trauerhallensanierungen zu planen, schlägt Herr Lehmann vor, eine kleine Rundfahrt mit den Ausschussmitgliedern durchzuführen. Diese soll 2014/2015 stattfinden.

Herr Dr. Frahm schlägt vor, eine Verkleinerung der Friedhöfe zu prüfen. Herr Lehmann gibt zu bedenken, dass die nicht genutzte Fläche trotzdem gepflegt oder vom restlichen Friedhof augenscheinlich durch einen Zaun oder eine Hecke getrennt werden sollte. Ein Zaun verursacht Anschaffungskosten und eine Hecke muss angelegt und gepflegt werden.


TOP 8.

Ortseingangs-/Ortsausgangsschilder

Aus der Beratung
Herr Lehmann gibt zwei Beispiele, um diesen Tagesordnungspunkt einzuleiten. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Prignitz bemängelte das Schild "Willkommen in Lindenberg" in Lindenberg von Brünkendorf kommend. Außerdem haben sich die Bürger sich beschwert, dass kein Ortseingangsschild in Tüchen von Brünkendorf kommend (am Friedhof) steht.
Laut Auskunft von Starost (Landkreis Prignitz, Sachbereich Beschilderung) soll bei direkter Bebauung (beidseitig der Fahrbahn) ein Ortseingangs-/Ortsausgangsschild (gelb) aufgestellt werden. Dieses Schild bedeutet gleichzeitig, dass nur 50 km/h gefahren werden darf. Ortshinweistafeln (grün) werden nur aufgestellt, wenn man entlang einer Ortschaft fährt oder kein direkter Ort ersichtlich ist. Bei diesem Schild ist ggf. ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild notwendig.

Herr Dr. Frahm teilt mit, dass er damals schon ein Ortseingangsschild für Lindenberg haben wollte. Dieses Schild wurde aber abgelehnt, da es wohl zu teuer war. Er bittet darum, dass nun ein Ortseingangsschild (richtiges Verkehrsschild) aufgestellt wird, da die Strecke ausgebaut und als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft wurde. Die anderen Ausschussmitglieder stimmen dem zu.
Herr Rochnia teilt mit, dass bei allen befestigten Fahrbahnen ein Ortseingangsschild sinnvoll und notwendig ist.
Herr Dr. Frahm stellt fest, dass für Tüchen kein Schild notwendig ist, da nur ein sehr geringer Verkehr auf dieser Strecke vorhanden ist und dieser auch nicht als öffentlicher Weg im Straßenkataster geführt wird.
Herr Dr Frahm schlägt vor, Ortseingangs-/Ortsausgangsschilder nur bei Straßen aufzustellen, die eine entsprechende Frequentierung und Widmung bzw. Einstufung im Straßenkataster aufweisen.
Herr Lehmann stimmt dem zu und wird die Anschaffung und Aufstellung des Ortseingangsschildes in Lindenberg (ca. 200 €) beauftragen.

Herr Essel bittet zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg Kuhbier – Groß Pankow zu Kuhbier Ausbau 3 (Vogelsang) von 60 km/h auf 30 km/h reduziert werden kann. Der Weg sollte zusätzlich nur für Anlieger und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge freigegeben werden, da die alte B189 (jetzt Kreisstraße) für den hauptsächlichen Verkehrsfluss vorgesehen ist. Herr Lehmann wird diesen Vorschlag prüfen lassen.

Herr Essel stellt fest, dass in Kuhbier von Horst kommend und in Horst von Kuhbier kommend keine Ortseingangsschilder stehen. Herr Lehmann bedankt sich für den Hinweis.
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Herr Gericke erkundigt sich, ob die Schilder "Freiwillig 30 km/h wegen Kinder" in Wolfshagen aufgestellt werden können. Herr Lehmann antwortet, dass dies möglich ist, aber die Anschaffungskosten durch den Ortsbeirat getragen werden müssen.


TOP 8.

Sonstige Informationen und Anfragen

Aus der Beratung
Herr Lehmann gibt einen kurzen Sachstandsbericht zum Eichenprozessionsspinner.
Die 16.000 €, die im Haushaltsplan 2014 eingestellt wurden, sind definitiv nicht ausreichend. Die gemeldete Befallsfläche lag bei 44,59 ha (43,73 ha Flugbekämpfung und 18 Bäume vom Boden aus) und hinzu kamen weitere 260 Bäume, die zusätzlich vom Boden aus bekämpft wurden. Die Befliegungskarten 2013 und 2014 hängen an der Wand.
In den nächsten Tagen ist die manuelle Entfernung von Nestern in den Ortslagen geplant.
Das gesamte Gemeindegebiet ist betroffen und die Befallsfläche hat deutlich zugenommen. Eine weitere Interkommunale Beratung zum Thema Eichenprozessionsspinner wird am 02.07.14 im Landkreis stattfinden. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist eigentlich keine originäre Aufgabe der Gemeinde oder des Landkreises, sondern eigentlich eine Landesaufgabe, da es sich um eine überörtliche flächendeckende Gefahr handelt.

Herr Dr. Frahm teilt mit, dass für ihn der Mittwoch als Sitzungstag ungünstig ist. Er schlägt vor, den Montag in der Woche der Hauptausschusssitzung zu nutzen.
Herr Lehmann erläutert, dass am Montag in der Ausschusswoche der Bauauschuss (Herr Schröder) und am Donnerstag der Finanz- und Sozialausschuss (Herr Baich) tagt. Am Dienstag hat Herrn Dr. Frahm immer seinen langen Sprechtag. Herr Lehmann teilt mit, dass der Bürgermeister im Vorfeld bereits einer Sitzungsverschiebung auf dem Montag zugestimmt hat. Die Ausschussmitglieder stimmen dem neuen Sitzungstag zu. Der Sitzungskalender wird dahingehend geändert und jedem Gemeindevertreter bekannt gegeben. Die nächste Sitzung findet dann am 08.09.2014 statt. Themen sind die Friedhofsgebührensatzung sowie die jährliche Kategorieneinstufung der Feuerwehr.

Der Vorsitzende des Ausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.

TOP 9.

Straßenreinigung

Aus der Beratung
Herr Lehmann informiert, dass immer mehr Bürger ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen. Es werden mittels Beamer verschiedene Bilder aus 2013 und 2014 gezeigt, auf denen die Straßenreinigung nicht ordnungsgemäß ausgeübt wurde. Die Eigentümer wurden angeschrieben und auf die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde hingewiesen. Das Brandenburgische Straßengesetz berechtigt die Gemeinden, entsprechende Straßenreinigungssatzungen zu erlassen. Viele Gerichtsurteile zeigen, dass die erlassenen Straßenreinigungssatzungen aber zu weit gefasst sind und somit keine Anwendung mehr finden dürften bzw. die versendeten Bescheide rechtswidrig sind. Die Satzung der Gemeinde dürfte einer gerichtliche Prüfung ebenfalls nicht standhalten.

Herr Lehmann stellt auch noch ein Fall der Straßenverunreinigung in Tüchen, Tüchener Dorfstraße (vom Friedhof Richtung Kreuzung B107), vor. Er zeigt Bilder von verschiedenen Tagen und bittet die Ausschussmitglieder um Meinungen. Herr Dr. Frahm sieht die Verunreinigung als gegeben an und somit muss der Bürger diese auch beseitigen. Herr Taepke stimmt Herrn Dr. Frahm zu, stellt aber fest, dass wir im ländlichen Raum leben und situationsbedingt handeln sollten. Herr Rochnia stimmt ebenfalls zu und verweist auf die Straßensicherungspflicht der Gemeinde.

Herr Essel fragt an, wer für verlorene Ladung zuständig ist. Diese Verunreinigung ist durch den Verursacher zu beseitigen, antwortet Herr Lehmann. Herr Rochnia ergänzt, sollte der Verursacher nicht zu ermitteln sein, ist aufgrund der Straßensicherungspflicht die Gemeinde verantwortlich.

Herr Lehmann stellt einen Vorschlag des Bürgermeisters vor. Er empfiehlt eine Reinigung von Straßen mit Hochbord mittels Kehrmaschine. Die Eigentümer kommen ihrer Pflicht oft nicht nach und durch die Kehrmaschine würde eine regelmäßige Reinigung erfolgen. Der Werterhalt der getätigten Investitionen wäre gegeben. Die Kosten müssten dann durch eine entsprechende Straßenreinigungsgebührensatzung umgelegt werden.
Herr Dr. Frahm teilt mit, dass die Eigentümer keinen Einfluss auf einen Hoch- oder Tiefbord hatten. Des Weiteren möchte Herr Dr. Frahm wissen, ob alle Straßen, d.h. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, auch gereinigt werden würden. Hierzu kann Herr Lehmann keine Aussagen treffen. Die Eigentümer, die ihrer Pflicht bisher nachgekommen sind, wären benachteiligt.
Herr Rochnia informiert, dass an den Neubauten in Groß Langerwisch keine Reinigung des Rinnsteins erfolgt.
Herr Lehmann teilt mit, dass die Regeneinlaufschächte ab diesem Jahr innerorts durch die Gemeinde gereinigt werden müssen.
Herr Dr. Frahm ist gegen die Kehrmaschine bzw. die Straßenreinigungsgebührensatzung. Die Gemeindeverwaltung sollte die Eigentümer auf ihre Reinigungspflicht hinweisen und ggf. Verwarnungen und Bußgelder verhängen. Die Zusammenarbeit zwischen Ortsbeirat und Verwaltung sollte dazu ausgebaut werden (Bilder und/oder Hinweise durch Ortsbeirat an die Verwaltung). Herr Schröder teilt mit, dass er mit den jeweiligen Eigentümern spricht und damit bisher positive Erfahrungen gemacht hat.
Der Ordnungsausschuss spricht sich einstimmig gegen eine Straßenreinigungs- gebührensatzung aus.


Dr. med. Ingo Frahm
Vorsitzender
Karsten Lehmann
Protokollführer