Beginn: | 18.00 Uhr |
Ende: | 18.50 Uhr |
Ort: | Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum |
Anwesend: | Abwesend: |
Herr Reinhard Benn Herr Heiko Baich Frau Bettina Hagemann Herr Rainer Knurbien Sachkundige Bürger Herr Hartmut Hanisch |
Herr Andreas Braune Frau Petra Rogge |
Aus der Verwaltung: | S. Kadasch |
Pressevertreter: | Jean Dibbert, MAZ Petra Ferch, Der Prignitzer |
1. | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit |
2. | Abstimmung über die Tagesordnung |
3. | Bürgerfragestunde |
4. | Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.02.2013 |
5. | Sonstige Informationen |
6. | Anfragen der Abgeordneten |
TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Land- und Forstwirtschaft, Herr Reinhard Benn, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt. |
TOP 2. |
Abstimmung über die Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird bestätigt. |
TOP 3. |
Bürgerfragestunde |
Die Bürgerfragestunde wird nicht in Anspruch genommen. |
TOP 4. |
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.02.2013 |
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 21.02.2013 gibt es nicht. |
TOP 5. |
Sonstige Informationen |
Frau Kadasch gibt Erläuterungen zur beabsichtigten Entscheidung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg, der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) Mittel aus dem § 16 FAG Absatz 1 Satz 3 Ziffer 3 Bbg (für notleidende Kommunen) zu bewilligen, die investiv zu verwenden sind. Diese finanzielle Unterstützung von notwendigen, überörtlich bedeutsamen Baumaßnahmen wird nur an Kommunen ausgereicht, die sich im HSK-Bereich befinden und denen auf Grund ihrer Haushaltssituation keine Eigenmittel zur Durchführung dieser wichtigen Maßnahmen zur Verfügung stehen und auch keine Kredite mehr bewilligt werden. Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen: 1. Brücke Rohlsdorf - Klein Linde über die Stepenitz - 543.300 € 2. Brücke Wolfshagen - Helle über die Dömnitz - 201.000 € 3. Straßenbau Buchholz - Brünkendorf - 376.700 € 4. Schulküche Hort/Jugendklub - 257.300 € Die Ausreichung der Mittel ist mit der aufschiebenden Bedingung verbunden, dass in den jeweiligen Haushaltssatzungen 2013 bzw. spätestens 2014 die Gewerbesteuer mindestens mit dem durchschnittlichen Realsteuerhebesatz der jeweiligen Gemeindegrößenklasse nach dem amtlichen Realsteuervergleich ausgewiesen wird. Gleichzeitig sind die Grundsteuern A und B auf 30 Punkte über den durchschnittlichen Landeshebesatz der entsprechenden Gemeindegrößen-klasse anzuheben. Dabei wird die Grundsteuer A um ca. 12,5 (von 256 auf 288) steigen, die Grundsteuer B um ca. 3,3 % (von 369 auf 381). Insgesamt macht das ca. 30 T€ an Mehrerträgen aus. Die Gewerbesteuer muss nicht angefasst werden, sie reicht in ihrer Höhe aus. Die Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit der Investitionen müssen nachgewiesen werden. Weitere Auflagen sind die Nachweise zur vollständige Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten durch Vorlage von Satzungen über die Erhebung von Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer-, die Erhebung von Verwaltungsgebühren, Anliegerbeiträgen und Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen bzw. Dienstleistungen. Die Mittel sind ausschließlich investiv zu verwenden und die zweckentsprechende Verwendung ist nachzuweisen. Sie sieht die Entscheidung zwischen 2 Möglichkeiten. Einerseits könnte man die ca. 1,4 Mio € nehmen, die Baumaßnahmen durchführen, für die es sonst kein Geld gäbe und sich den entsprechenden Bedingungen zu unterwerfen (Hebesätze für die A- und die B-Steuer 30 Punkte über den Durchschnitt der entsprechenden Gemeindegrößenklasse anheben) oder auf die investive Zuweisung zu verzichten. Eine Anpassung der Hebesätze der Gemeinde müsste im nächsten Jahr aber trotzdem erfolgen, da sich der Durchschnitt im Land durch die Annahme des Angebotes durch andere Kommunen auf alle Fälle auswirken wird. Zu klären ist noch, inwiefern diese Maßnahmen 2013 kassenwirksam werden können. Sollte das nicht vollständig der Fall sein können, muss eine Präzisierung des Antrages auf Bedarfszuweisung erfolgen. Ggf. sind Teilbeträge für das Haushaltsjahr 2014 zu beantragen. Frau Kadasch führt aus, dass das Bauamt zur Zeit damit beschäftigt ist, die Maßnahmedurchführung über Planungsbüros dahingehend überprüfen zu lassen, dass konkrete Zahlen als Zuarbeit für die Präzisierung der Anträge 2013/2014 erarbeitet werden. Die überarbeiteten Anträge sind bis zum 7.6.2013 an die Kommunalaufsicht zu geben. Diese leitet alle an das Ministerium weiter, das dann eine endgültige Entscheidung treffen wird. Für Maßnahmen, die noch nicht im Haushalt veranschlagt sind, muss ein Beschluss der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden, mit der beabsichtigten Aufnahme der Maßnahme in den Haushalt mittels einer Nachtragshaushaltssatzung. Frau Kadasch bittet die Anwesenden um die Diskussion des Sachverhaltes und um eine Hand-lungsempfehlung für die Gemeindevertretung. Aus der Diskussion:
Nach ausführlicher Diskussion spricht der Finanzausschuss die Empfehlung für die Gemeindevertretung aus, die Mittel für Investitionen aus dem Haushaltssicherungsfonds des Landes anzunehmen und die Grundsteuern A und B im Haushaltsjahr 2014 auf 30 Punkte über dem Landesdurchschnitt in der Gemeindegrößenklasse festzusetzen. Frau Kadasch verteilt an alle Ausschussmitglieder Übersichten zum Stromverbrauch des letzten Jahres (Straßenbeleuchtung, DGH, FFW, Kitas …). Anschließend gibt sie die Auskunft, dass aktuell 50 Hundeanmeldungen mehr vorliegen, seitdem öffentlich über die Hundezählung diskutiert worden sei. Die Hundezähler sind unterwegs. Eine Auswertung der Zählung wird nach deren Abschluss erfolgen. Abschließend erwähnt sie den internen Aufwand zur Umstellung auf das einheitliche Zahlungssystem in Europa (SEPA), durch das u.a. Kontonummer und BLZ durch IBAN und BIC ersetzt werden. |
TOP 6. |
Anfragen der Abgeordneten |
Der Tagesordnungspunkt wird nicht in Anspruch genommen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Land- und Forstwirtschaft schließt die 7. Sitzung. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu machen und dann in der nächsten Sitzung zu beschließen. Bei keinerlei Einwendungen gilt die Sitzungsniederschrift als bestätigt. |
Reinhard Benn Vorsitzender |
Protokollführer |