Beginn: | 19.00 Uhr |
Ende: | 20.02 Uhr |
Ort: | Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum |
Anwesend: | Abwesend: |
Herr Thomas Brandt Herr Reinhard Benn Herr Dr. Ingo Frahm Herr Norbert Milatz |
Herr Hans Groenewegen Frau Kerstin Kordelle Herr Volker Prenzlow |
Aus der Verwaltung: | S. Kadasch, H. Lugowski, K. Lehmann, N. Nagl |
Gäste: | Frau Kühne und Herr Klitzke, Baek |
Pressevertreter: | Herr Dibbert (MAZ) |
I. Öffentlicher Teil | |
1. | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit |
2. | Abstimmung über die Tagesordnung |
3. | Bürgerfragestunde |
4. | Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 13.09.2012 |
5. | Unterstützung der aktiven Ortsfeuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) |
Drucksachen-Nr.: 226/03-2012 | |
6. | Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zum 31.12.2011 |
Drucksachen-Nr.: 222/03-2012 | |
7. | Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 |
Drucksachen-Nr.: 203/03-2012 | |
8. | Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband"Prignitz" und Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz" |
Drucksachen-Nr.: 223/03-2012 | |
9. | B-Plan Wolfshagen Nr. 2 "Biogasanlage Wolfshagen" a) textliche Festlegungen Nr. I /4.1 und 4.2 b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB |
Drucksachen-Nr.: 225/03-2012 | |
10. | 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf - Aufstellbeschluss |
Drucksachen-Nr.: 227/03-2012 | |
11. | 2. Änderung des Bebauungsplanes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf" - Aufstellbeschluss |
Drucksachen-Nr.: 228/03-2012 | |
12. | 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf - Entwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren |
Drucksachen-Nr.: 229/03-2012 | |
13. | 11. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes im Bereich Baek - Schlussabwägung |
Drucksachen-Nr.: 230/03-2012 | |
14. | 11. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes im Bereich Baek - Feststellungsbeschluss |
Drucksachen-Nr.: 231/03-2012 | |
15. | Diskussion zur Handreichung in Sachen Überprüfung betreffend Staatssicherheit (ausgehändigt in der Gemeindevertretersitzung am 07.06.2012) |
16. | Informationen des Bürgermeisters |
17. | Anfragen der Abgeordneten |
I. Öffentlicher Teil |
TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Brandt, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt. |
TOP 2. |
Abstimmung über die Tagesordnung |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 4 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : mit Änderungen angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
Die Tagesordnung wird im nichtöffentlichen Teil durch die Drucksachen-Nr.: 236/03-2012 (TOP 18 a) erweitert. Die Abgeordneten stimmen der erweiterten Tagesordnung einstimmig zu. |
TOP 3. |
Bürgerfragestunde |
Die Bürger Frau Kühne und Herr Klitzke haben ein Anliegen bezüglich des Solarparks Baek. Herr Brandt empfiehlt, dass entsprechende Erläuterungen zum dazugehörigen TOP erfolgen. Frau Kühne und Herr Klitzke erklären sich einverstanden, ihr Rederecht bei dem entsprechenden TOP in Anspruch zu nehmen. |
TOP 4. |
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 13.09.2012 |
Korrektur zum TOP 14 - Vergabe Spielplatz Groß Pankow (Drucksachen-Nr. 211/03-2012): Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) hat festgestellt, dass zur o.g. Drucksachen-Nr. der Hauptausschuss nicht das abschließende Abstimmungsgremium ist, sondern die Gemeindevertretung, die am 06.12.2012 die Beschlussfassung nachholen wird. Die Sitzungsniederschrift vom 13.09.2012 wird mit der Änderung einstimmig genehmigt. |
TOP 5. |
Unterstützung der aktiven Ortsfeuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) |
Die aktiven Ortswehren sollen für ihre Arbeit auf Grundlage der Kameraden- und Eisatzanzahl ab 2013 jährlich einen Zuschuss erhalten. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 4 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
TOP 6. |
Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zum 31.12.2011 |
Die Gemeindevertretung möge den Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zum 31.12.2011 beschließen. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 4 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
TOP 6 und TOP 7 werden im Zusammenhang erläutert. Frau Kadasch erörtert die wesentlichen Vermerke und Hinweise aus dem Rechnungsprüfungsbericht. Herr Dr. Frahm erkundigt sich, weshalb im Bereich der Gebühren und Beiträge eine Wertberichtigung in Höhe von 10.000,00 € vorgenommen wurde. Frau Kadasch erklärt, dass aus verschiedenen Gründen bestimmte Forderungen für das laufende Kalenderjahr nicht mehr periodengerecht erfolgen werden. Demzufolge werden die Forderungen herunter gerechnet, um eine wahrheitsgemäße Darstellung zu erhalten, d. h. jedoch nicht, dass einem Bürger eine Forderung erlassen wird. Im Bereich der Steuern, Transferleistungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen, erklärt Frau Kadasch, sind unterschiedliche Sachverhalte (wie z.B. Stundungen, Ratenzahlungen, Insolvenzen u.ä.) zu berücksichtigen und nach kaufmännischem Vorsichtigkeitsprinzip zu bewerten. |
TOP 7. |
Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 |
Die Gemeindevertretung möge den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 entlasten |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 4 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
Siehe TOP 6. |
TOP 8. |
Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband"Prignitz" und Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz" |
Die Gemeindevertretung möge die Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband„Prignitz“ und Wasser- und Bodenverband „Dosse-Jäglitz“ beschließen. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 4 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
TOP 9. |
B-Plan Wolfshagen Nr. 2 "Biogasanlage Wolfshagen" a) textliche Festlegungen Nr. I /4.1 und 4.2 b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB |
a) textliche Festsetzungen Nr. I / 4.1 und 4.2 Die städtebaulichen Festsetzungen Nr. I / 4.1 und 4.2 werden in folgender Textfassung als geänderter Entwurf beschlossen: I. Städtebauliche Festsetzungen 4. Immissionsschutz 4.1 Flächenbezogener Schallleistungspegel Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, dass bei dem Bau einer Gasaufbereitungsanlage für diese Anlage der immissionswirksame Schallleistungspegel auf LWA = 95 dB(A) begrenzt wird. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte ist unzulässig. 4.2 Aktive Schallschutzmaßnahme parallel zum Gewerbegebiet Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, dass für den Fall, dass innerhalb des Sondergebietes die bauliche Anlage eines Rübbenschredders erfolgt, auf der dem zukünftigen Gewerbegebiet im Südwesten zugewandten Seite eine mindestens 6,0 m hohe Schallschutzwand (fugendicht) mit dem Schalldämm-Maß R’W > 25 dB zu errichten ist. Der Standort des Rübbenschredders muss auf der Nordostseite der Wand liegen. Diese Schallschutzwand muss eine Länge von mindestens 30,0 m zu jeder Seite, gemessen vom Standort des Rübbenschredders, aufweisen. Alternativ ist es beim Bau von Hochsilos bzw. von Hochbehältern zulässig im Zwischenraum zwischen den Hochsilos bzw. Hochbehältern eine 6,0 m hohe Schallschutzwand zu bauen, wobei die Hochsilos / Hochbehälter in Kombination mit der Zwischenraumwand eine Gesamtlänge von 60,0 aufweisen müssen. Hinweis:Im Rahmen des zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger beim Bau eines Rübbenschredders diesen nur innerhalb des Sondergebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wolfshagen Nr. 2 „Biogasanlage Wolfshagen“ zu errichten und nicht auf angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen im planungsrechtlichen Außenbereich. Außerdem wird vertraglich vereinbart, dass für den Fall, wenn sich die Anlagenplanung gegenüber dem im August 2012 vorliegenden Bauantrag so verändert, dass der Bau der Hochsilos, bzw. von Hochbehältern entfällt, bei der Errichtung eines Rübenschredders ein gleichwertiger Schallschutz gutachterlich nachzuweisen ist und die sich daraus erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen in der Ausführungsplanung zu realisieren sind. b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Wolfshagen Nr. 2 „Biogasanlage Wolfshagen“ (Stand November 2012) mit Planzeichnung, Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes zur erneuten eingeschränkten Beteiligung und zu einer erneuten, auf 2 Wochen verkürzten öffentlichen Auslegung. Die von der Änderung und Ergänzung des Entwurfs betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen. Die Stellungnahmefrist wird auf 2 Wochen verkürzt. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 2 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
Befangen gem. §22 BbgKVerf |
Herr Reinhard Benn |
Herr Norbert Milatz |
Herr Benn und Herr Milatz nehmen aufgrund ihrer Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. |
TOP 10. |
2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf - Aufstellbeschluss |
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Gr. Pankow (Prignitz) die Aufstellung der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf in der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz). Das Änderungsverfahren umfasst den gesamten Bereich der rechtswirksamen 1. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf mit einer Größe von 689 ha. Es ist geplant, zusätzlich zu den östlich befindlichen Vorranggebieten für Windkraftanalgen, eine Sonderbaufläche „Windkraft“ darzustellen. Innerhalb der bebauten Ortslage von Kl. Woltersdorf sollen zudem Wohnbauflächen, gemischte Baufläche, Grünfläche, Fläche für Gemeinbedarf und Verkehrsflächen dargestellt werden. Der überwiegende Teil der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf wird dem Bestand entsprechend als Waldfläche und Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Der Geltungsbereich für die 2. FNP-Änderung ist in dem beigefügten Übersichtsplan M 1:20.000 dargestellt. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 4 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
TOP 10 und TOP 11 werden im Zusammenhang erläutert. Herr Lugowski erklärt, dass der Flächennutzungsplan auch die Anpassung der Maßstäbe beinhaltet, da für die Bereiche Klein Woltersdorf und Boddin noch die Flächennutzungspläne vom Amt Pritzwalk vorliegen, die einen anderen Maßstab als die Flächennutzungspläne der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beinhalten. |
TOP 11. |
2. Änderung des Bebauungsplanes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf" - Aufstellbeschluss |
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Gr. Pankow (Prignitz) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gr. Woltersdorf Nr. 1 „Windpark Kl. Woltersdorf“. Das Änderungsverfahren umfasst die Flurstücke 4 (teilw.), 5, 6, 7 (Karthane), 8 (teilw.), 9 (teilw.), 10 (teilw.), 11 (teilw.) und 37 (teilw., Karthane) der Flur 4 sowie die Flurstücke 56, 59, 60, 61 und 62 (teilw.) der Flur 5 der Gemarkung Kl. Woltersdorf mit einer Größe von 15,25 ha. Der Geltungsbereich für die 2. B-Plan-Änderung ist in dem beigefügten Übersichtsplan M 1:50.000 dargestellt. Planungsziel ist die Verdichtung des bestehenden Windparks durch die Festsetzung eines zusätzlichen Sondergebietes für den Bau einer weiteren Windenergieanlage (WEA). |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 4 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
Siehe TOP 10. |
TOP 12. |
2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf - Entwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren |
Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf (Stand November 2012) mit Planzeichnung und Entwurf der Begründung als Grundlage für das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und für das schriftliche Scopingverfahren zur Festlegung des Detaillierungsgrades und des Umfangs des Umweltberichtes. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 4 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
TOP 13. |
11. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes im Bereich Baek - Schlussabwägung |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende Abwägungsvorlage (Stand November 2012) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Begründung und Umweltbericht eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 3 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 1 |
TOP 13 und TOP 14 werden im Zusammenhang erläutert. Herr Brandt gibt Frau Kühne und Herr Klitzke zunächst die Möglichkeit, ihr Anliegen vorzutragen. Frau Kühne unterbreitet bezüglich der Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes den Vorschlag, die Flächen in einem gewissen Abstand zum Wohngrundstück umzuwandeln, um eine größere Distanz zum Solarpark zu gewährleisten. Herr Lugowski erklärt, dass die gesamte Fläche als Sondergebiet ausgewiesen und im B-Plan festgelegt wird, wie groß die Abstandsflächen sind. Weiterführend berichtet Herr Lugowski, dass bei der vergangenen Bauausschusssitzung sowohl Herr Brummund als auch Frau Kühne und Herr Klitzke die Möglichkeit hatten, ihre Bedenken, Vorschläge und Wünsche zu äußern. Daraus resultierend wurden folgende Kompromisse protokolliert: 1. Grünstreifen 4 m 2. Hecke 2,5 m hoch 3. Im Bereich der Sichtfläche zum Photovoltaikpark soll die Zaunanlage höher als 2 m aufgestellt werden und als Übergangsphase, bis die Hecke blickundurchlässig ist, sollen Sichtschutztücher gespannt werden. Frau Kühne verteilt Skizzen, die einen Überblick zur Gesamtsituation vermitteln sollen. Herr Brandt erklärt sich bereit, einen Vor-Ort-Termin bei Frau Kühne und Herrn Klitzke wahrzunehmen. |
TOP 14. |
11. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes im Bereich Baek - Feststellungsbeschluss |
Gemäß § 5 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 11. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) (in den Grenzen des ehemaligen Amtes Gr. Pankow von 2002) im Bereich Baek und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht. Hinweis: Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB ist die 11. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz) beim Landkreis Prignitz als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 7 | ||
davon anwesend | : 4 | ||
Ja-Stimmen | : 3 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 1 |
Siehe TOP 13. |
TOP 15. |
Diskussion zur Handreichung in Sachen Überprüfung betreffend Staatssicherheit (ausgehändigt in der Gemeindevertretersitzung am 07.06.2012) |
Herr Brandt informiert über die Ergebnisse der einzelnen Ausschüsse, in denen dies mehrheitlich abgelehnt worden ist. Die Mitglieder des Hauptausschusses sprechen sich ebenfalls einstimmig gegen diese Maßnahme aus. |
TOP 16. |
Informationen des Bürgermeisters |
Entfällt! |
TOP 17. |
Anfragen der Abgeordneten |
Entfällt! |
Brandt Vorsitzender des Hauptausschusses |
Protokollführer |