Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 06.09.2019
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 75. Sitzung des Hauptauschusses am 16.05.2019
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.59 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Marco Radloff
Herrn Wolfgang Taepke
Frau Bärbel Beer
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Norbert Milatz
Frau Annett Röhl
Herrn Reinhard Benn

Aus der Verwaltung: Frau Leppin, Kämmerin
Herr Lehmann, Bau- und Ordnungsamtsleiter
Frau Jekal, Hauptamtsleiterin
Einwohner: Herr Theidig, Bürger aus Guhlsdorf


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 07.03.2019
5. B-Plan Klein Gottschow Nr.1 "Windpark Guhlsdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 244/04-2019
6. 5. Änderung B-Plan Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 250/04-2019
7. 2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" - Süderweiterung
Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 251/04-2019
8. Ergänzungssatzung "Pankower Weg" im Ortsteil Wolfshagen
Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 249/04-2019
9. Beschlussfassung zur 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
  Drucksachen-Nr.: 248/04-2019
10. Beschlussfassung zur Hauptsatzung
  Drucksachen-Nr.: 254/04-2019
11. Informationen des Bürgermeisters
12. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Radloff, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Herr Theidig spricht den Windpark Guhlsdorf an. Die drei Besitzer der Flächen stellten bei der Planbesichtigung fest, dass die Zuwegung unklar sei. Laut Plan würde eine Zuwegung über den alten Interessenweg möglich sein, welcher zu DDR-Zeiten vernachlässigt wurde. Nun solle es aber einen neuen Weg geben, der über genutzte Ackerflächen verlaufe. Der Vorhabensträger (UKA) weiche leider nicht von seiner Entscheidung ab. Herr Theidig möchte die Meinung der Gemeinde dazu wissen.

Herr Radloff erläutert, dass das Verfahren schon weit fortgeschritten sei. Herr Lehmann teilt mit, dass sie die Verwaltung nicht die Flächeneigentüme anschaue, sondern gemeinsam mit dem Vorhabensträger plant, da es sich dabei sonst um Interessenplanung handeln bzw. der Vorwurf entstehen könnte. Er ergänzt, dass der Planungsprozess bereits seit vier Jahren laufe und darin die Zuwegungen abgestimmt wurden. Es gibt zwei Wege, die der Gemeinde gehören, allerdings hätten vorzunehmende Einschnittmaßnahmen erhebliche Auswirkungen, weshalb diese nicht durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) und das Landesamt für Umwelt (LfU) zugelassen werden würden. Für die Transporte seien zudem Mindestmaße an Breite notwendig. Daher werden diese Trassen daneben gebaut. Der Vorhabenträger erhielt für seine Zuwegung eine rechtliche Sicherung, welche im Planverfahren eingearbeitet wurde. Zu dieser Thematik gab es keine negativen Stellungnahmen.

Herr Theidig erkundigt sich, warum die Gemeinde nicht auf die Eigentümer zukam. Herr Lehmann erklärt, dass es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen den Eigentümern und der UKA handle. Zudem gehe es laut Herrn Lehmann um Wege, die nicht im Straßenkataster erfasst seien. Die Zuwegung über diese Wege wäre wegen des großen Eingriffs in die Natur nicht machbar gewesen. Außerdem hätte dann auch ein Ausgleich erfolgen müssen. Die Offenlegung wurde für alle Bürger und Behörden durchgeführt.

Herr Theidig fragt nach, ob die Möglichkeit dieses Weges überhaupt einmal angesprochen wurde. Herr Lehmann antwortet, dass über die Zuwegungssystematik gesprochen wurde, was aber bereits mindestens zwei Jahre zurückliege. Herr Theidig sagt, dass er erst vor einem halben Jahr davon Kenntnis erhielt. Herr Lehmann könne dazu keine weiteren Aussagen treffen, da die andere Partei fehle und er keinen Kenntnisstand von der privatrechtlichen Vereinbarung habe.

Herr Milatz fasst noch einmal zum Verständnis zusammen, dass die Zuwegung über Privatflächen verlaufe und die Eigentümer eine Entschädigung erhalten. Herr Lehmann stimmt der Zusammenfassung zu. Er teilt mit, dass die Gemeinde es begrüßt hätte, wäre ihr Weg genutzt worden, da dieser dann stabilisiert worden wäre. Aber die Voraussetzungen waren nicht gegeben.

Herr Theidig spricht den Weg von Guhlsdorf nach Reckenthin an. Die drei Eigentümer wollten den Vertrag mit der UKA nur unterschreiben, wenn die Befestigung des Weges mit der Gemeinde vereinbart worden wäre. Er erfragt den Sachstand. Herr Lehmann teilt mit, dass es dazu Verträge gibt. Es sei berücksichtigt worden, dass dieser Weg für die dort vorgesehene Nutzung instandgesetzt werde. Diesen dürfen aber nur Versorgungsfahrzeuge nutzen. Herr Dr. Frahm ist der Meinung, dass es sich um einen Verbindungsweg handle, der instandgesetzt werden sollte. Die Gemeinde solle immer in Kontakt mit den Betreibern stehen und bestrebt sein, diese an der Instandsetzung zu beteiligen. Herr Lehmann teilt mit, dass er dies im Rahmen seiner Möglichkeiten gemacht habe. Herr Lehmann wird dazu im nichtöffentlichen Teil sprechen. Herr Theidig verlässt den Raum. Herr Lehmann merkt an, dass im Planverfahren nicht geprüft werde, wer Eigentümer ist. Es handle sich bei der Planung um keine Gefälligkeitsplanung, sondern um eine Bauleitplanung nach gängigen Gesetzen. 

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 07.03.2019

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 07.03.2019 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

B-Plan Klein Gottschow Nr.1 "Windpark Guhlsdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 70-seitige Abwägungsvorlage (Stand Februar 2019) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in der Planzeichnung, den Umweltbericht und die Begründung eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.     
Drucksachen-Nr.: 244/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann teilt dazu noch Unterlagen aus, die zum Versendungstermin der Einladung noch nicht vorlagen. Die B-Pläne wurden 2015 mit der jetzigen Gemeindevertretung angefangen. Ihm ist es wichtig, diese mit der jetzigen Gemeindevertretung abzuschließen. Herr Lehmann teilt mit, dass die vorliegenden B-Pläne auf der Grundlage der genehmigten Flächennutzungspläne beschlossen werden.

Herr Lehmann geht auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein. Dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist, war nicht von Anfang an gegeben, da der Regionalplan von 2003 anzuwenden war. Zwischenzeitlich erhielt die Gemeinde eine positive Stellungnahme. Er geht auf die Stellungnahmen des Landkreises Prignitz (Anpassung der Liste der Baudenkmale) sowie des Landesamtes für Umwelt (LfU) ein. Mit dem LfU konnten alle Konflikte ausgeräumt werden und es wurde ein Kompromiss gefunden, der in den ausgehändigten Unterlagen dargestellt wurde. Weiterhin gab es einen Planungskonflikt bezüglich der Richtfunktrassen. Letztendlich erhielt die Gemeinde eine positive Stellungnahme.

Von den Bürgern gab es 26 negative Stellungnahmen, keine positive. Herr Lehmann geht in seiner Ausführung auf einige ein wie z. B. Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Flächen, die Verkehrsflächen, die Gesundheit, die Umwelt, auf das Landschaftsbild usw. Es gab beim Schattenwurf z. B. Probleme, wofür nun Abschaltmodule eingesetzt werden. Für den Fall, dass bedrohte Vogelarten betroffen sind, wurde ein Ausgleich dargestellt. Zum Wertverlust des Grundstücks/der Immobilie gebe es keine belegbaren Studien. Zum Punkt "Befürchtung von erhöhter (Wald-)Brandgefahr durch Windenergieanlagen (WEA)" ging vom Landkreis keine negative Stellungnahme ein. Herr Lehmann wird sich dafür einsetzen, dass in der Mitte des Windparks ein Löschteich geschaffen werde. Rein gesetzlich sei dieser nicht vorgesehen, könne aber vorsichtshalber verhandelt werden. Im Konflikt durch die geplante Windenergieanlage im Windpark Krampfer in der Gemeinde Plattenburg erfolgte eine Einigung und Rücknahme der Stellungnahme. Er erläutert die Erschließung.

Herr Lehmann erklärt die Kompensationsmaßnahmen: Entsiegelungen von Guhlsdorf durch Abriss von Gebäuden und baulichen Anlagen, wodurch Grünland hergestellt werden soll. In Gulow soll ebenfalls eine Entsiegelung erfolgen durch Abriss eines Wohnblocks. Gulow soll als Wassereinzugsgebiet ausgebaut werden. Es erfolgten bereits an anderer Stelle in Gulow Bohrungen, aber ohne Erfolg. Es werden auf der betroffenen Fläche Bohrungen erfolgen. Damit wurde auch der Plan für eine Streuobstwiese verschoben. Langfristig ist ein Kinderspielplatz vorgesehen, der als Dorfmittelpunkt gelten könnte. In Tacken ist zur Entstehung von Grünland eine große Entsiegelung vorgesehen. Dadurch verschwinden Schwalbennester, die aber bei der Agrargenossenschaft Seddin wieder angebracht werden. In Klein Gottschow wird eine Streuobstwiese angelegt. In Wolfshagen wurde sich entschieden, die ehemaligen Sportplatzanlagen zu entsiegeln. Der Ortsbeirat stimmte dem zu.

Herr Dr. Frahm habe noch nie so viele Stellungnahmen von Bürgern gelesen wie bei dieser Planung. Er geht auf den Punkt der Wertminderung der Grundstücke ein. Er sehe diesen als Fakt, vor allem durch die Lärmbelästigung. Herr Lehmann verdeutlicht, dass kein Bürger freiwillig WEA haben wollen würde, durch die Regionalplanung die Gemeinde aber gezwungen werde, ausgewiesene Windeignungsgebiete zu beplanen. Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) versuche dabei wenigstens, die Vorhaben zu steuern z. B. durch Höhenbegrenzung. Bei der Masse an Stellungnahmen sei es verwunderlich, dass kein Bürger davon an der Sitzung teilnehme. Die Abwägung werde rein nach gesetzlichen Tatsachen vorgenommen. Herr Radloff ist der Meinung, dass der Gesetzgeber es versäumt hätte, dafür zu sorgen, dass der Mensch den Schattenschlag und die Geräuschbelästigung nicht so stark wahrnehme. Zudem zahlen die Bürger die erhöhten Stromkosten trotz Belästigungen. Dass die Bürger dann nur Nachteile erkennen, sei nicht verwunderlich. 

TOP 6.

5. Änderung B-Plan Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 37-seitige Abwägungsvorlage (Stand Mai 2019) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.   
Drucksachen-Nr.: 250/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann geht auf die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) ein wie Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Landkreis Prignitz und Landesamt für Umwelt. Vom Letzteren gab es eine abschließende positive Stellungnahme. Hierzu wurde ein Zusatz zur Beschlussvorlage ausgehändigt. Zur Gemeindevertretung werde es einen geänderten Umweltbericht mit Einarbeitung der geänderten Tatsachen geben. Die Stadt Pritzwalk merkte in ihrer Stellungnahme eine Unterschreitung des 1.000 m-Abstandes an. Dies liege allerdings nur bei den Rotorenblättern vor, so Herr Lehmann, nicht bei der Baugrenze.

Aufgrund der geänderten Fundamentgröße musste eine erneute Auslegung erfolgen. Herr Lehmann spricht über die Zuwegungen, die über Befreiungsanträge schon vor Jahren gebaut wurden. Nun erfolgt eine planungsrechtliche Sicherung für die langfristige Nutzung z. B. in Bezug auf Repowering oder Nutzungsfahrten.

Herr Lehmann geht auf die Kompensationsmaßnahmen ein wie z. B. Herstellung der Birkenallee in Kehrberg durch Pflanzung von Alleebäumen, Anlage einer Streuobstwiese in Klein Woltersdorf durch Anpflanzung von 15 Obstbäumen mit entsprechender Pflege (insgesamt 20 Jahre). In Lindenberg soll der ehemalige Kälberstall mit vollständiger Entsiegelung zurückgebaut werden. 

TOP 7.

2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" - Süderweiterung
Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 38-seitige Abwägungsvorlage (Stand Mai 2019) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" - Süderweiterung und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht. 
Drucksachen-Nr.: 251/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann erklärt, dass es sich bei diesem Verfahren um das gleiche handelt wie der TOP zuvor sowie um die gleiche Planung. Der Landkreis Prignitz hatte in seiner Stellungnahme nur redaktionelle Hinweise. Aufgrund der Stellungnahmen des LfU mussten Gutachten und Planunterlagen überarbeitet werden, aber mit einer abschließenden positiven Stellungnahme. Die Regionale Planungsgemeinschaft "Prignitz-Oberhavel" weist darauf hin, dass das Planungsgebiet aus der Windeignungsgebietsgrenze hinausrage und somit zu groß ausgewiesen werde. Herr Lehmann teilt dazu mit, dass natürliche Grenzen angewandt wurden.

In diesem Verfahren wurde ebenfalls eine erneute Beteiligung durchgeführt. Der Grund dafür war die Verschiebung der Anlage und dass die Erschließung teilweise aus Richtung Süden und der Ausgleich im Geltungsbereich vorgesehen war. Der Ausgleich dürfe allerdings nicht im Geltungsbereich vorgenommen werden, weswegen dieser verkleinert wurde.

Eine Kompensationsmaßnahme ist die Beräumung der wilden Müllentsorgungsfläche in der Höhe von Reckenthin. Die dafür vorgesehene Umzäunung soll nach 10 Jahren zurückgebaut werden. Weiterhin soll eine Stallanlage teilweise entsiegelt, Amphibienschutzzäune und Nisthilfen angebracht und 120 Obstbäume entlang des Gemeindeweges nordwestlich gepflanzt werden.

TOP 8.

Ergänzungssatzung "Pankower Weg" im Ortsteil Wolfshagen
Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Aufstellungsbeschluss
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB nördlich der Straße "Pankower Weg" für die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) im Ortsteil Wolfshagen. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 61 (teilw.), 62 (teilw.) und 81 (teilw.) innerhalb der Flur 7 der Gemarkung Wolfshagen.
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht durch die Einbeziehung von Außenbereichsfläche (§ 35 BauGB) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB den Entwurf der Ergänzungssatzung "Pankower Weg" im Ortsteil Wolfshagen mit dem Entwurf der Planzeichnung, der Satzung und dem Entwurf der Begründung (Stand April 2019). Hiermit erfolgt die Durchführung und Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Nachbargemeinden.  
Drucksachen-Nr.: 249/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann verdeutlicht den Standort der Fläche, bei welcher es sich um eine Grünlandfläche handelt. Es ist vorgesehen, eine Baufläche festzusetzen mit den Baugrenzen im nordöstlichen Teilbereich. 20 Prozent der Fläche dürfen bebaut werden. Er hofft auf ein einstufiges Verfahren. Es sollen notwendige ökologische Kompensationsmaßnahmen nördlich der Ergänzungsfläche durchgeführt werden als Abgrenzung zum Landschaftsschutzgebiet. Das bedeutet, für 50 qm Fläche soll ein Baum gepflanzt werden. Die Kosten der Planung werden vom Vorhabenträger bezahlt. Es sind ein Wohnhaus und Nebenanlagen vorgesehen. Durch die Satzung muss das Grundstück nicht neu vermessen werden.

Der Entwurf- und Auslegungsbeschluss wird erst vorgenommen, wenn das positive Votum zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet vorliegt.

Der Bauausschuss stimmte dem Beschluss einstimmig zu. 

TOP 9.

Beschlussfassung zur 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung


Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz). 
Drucksachen-Nr.: 248/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann erläutert, dass bei der Prüfung der einzelnen Friedhofskosten die erhobenen Gebühren nicht die tatsächlichen Kosten decken. Daher erfolgt eine Anpassung der Wassergebühr sowie der Friedhofsunterhaltungsgebühr. Die Erhöhung der Friedhofsunterhaltungsgebühr ist mit den Gehältern der Bauhofmitarbeiter und des Bauhofsleiters zu begründen. Mit dieser Satzung werden ca. 80 % der Kosten gedeckt. Herr Lehmann spricht sich für eine allmähliche Erhöhung aus.

Mit dieser Satzung wird die 2. Änderungssatzung außer Kraft gesetzt, so dass es eine Grundsatzsatzung gibt mit einer Änderungssatzung. Der Ordnungsausschuss stimmte der 3. Änderungssatzung einstimmig zu. 

TOP 10.

Beschlussfassung zur Hauptsatzung


Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in der vorliegenden Fassung.    
Drucksachen-Nr.: 254/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Radloff erläutert die Notwendigkeit der Überarbeitung der Hauptsatzung nach § 18 a Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem es darum geht, die Kinder und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten zu beteiligen und Mitwirkungsrechte zuzusichern. Daraufhin wurde die gesamte Hauptsatzung überarbeitet.

Herr Radloff geht auf die geänderten sowie auf den hinzugefügten Paragraphen ein.

§ 3 der Hauptsatzung (Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner) wurde gestrichen und neu gefasst. Der vom Landesgesetzgeber geforderte Punkt wurde als § 3 a hinzugefügt. Im Vorfeld erfolgte eine öffentliche Bekanntmachung durch Aushänge in allen Orten der Gemeinde, aus der jedoch keine Anregungen hervorgingen.

Herr Milatz erkundigt sich, ob die Kinder einen "Klub" haben, in dem sie sprechen dürfen. Frau Jekal verneint die Frage, sagt aber, dass die Eltern die Möglichkeit haben, in den Kitaausschüssen die Belange ihrer Kinder vorzutragen.

Herr Dr. Frahm spricht den Begriff "Schülerkonferenz" an. Dieser sei ihm unbekannt. Er kennt nur die Begrifflichkeit "Schulkonferenz". Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung wird geklärt, welcher Begriff der richtige ist.

Herr Radloff geht auf den § 6 ein, durch den Doppelbeschlüsse verhindert werden sollen. Es soll zukünftig nicht über Themen abgestimmt werden, die sich zwar geändert hätten, aber bereits im Haushalt eingestellt und beschlossen wurden. Dadurch würde die Verwaltung in ihrer Arbeit entlastet werden.

Im § 9 wurden die Fachausschüsse geändert. So wird zukünftig nach Zusammenlegung der Bau- und Ordnungsausschuss als ein Ausschuss agieren. Auf sachkundige Bürger wird verzichtet. Es sollen alle Mitglieder dieses Ausschusses stimmberechtigt sein.

Aufgrund der Aktualität wurde der § 15 (Geschlechtsspezifische Formulierungen) eingefügt.

TOP 11.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Radloff teilt mit, dass nun die Planungsunterlagen zur Deponie Luggendorf eingegangen sind. Die Auslagefrist im Rathaus ist vom 03.06. bis 02.07.2019. Die Einwendungsfrist endet am 05.08.2019. Die Zeiten zur Einsichtnahme werden öffentlich bekannt gegeben.

Herr Dr. Frahm erkundigt sich nach der Zuwegung. Herr Radloff kann dazu keine Auskunft geben. Dazu wird in der nächsten Woche gesprochen. 

TOP 12.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Es werden keine Anfragen durch Abgeordnete gestellt.


Der Vorsitzende des Hauptausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Marco Radloff
Vorsitzender des Hauptausschusses
Angelika Fenske
Protokollführer