Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 06.06.2019
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 74. Sitzung des Hauptauschusses am 07.03.2019
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.03 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Marco Radloff
Frau Bärbel Beer
Frau Annett Röhl
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Reinhard Benn
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Norbert Milatz

Aus der Verwaltung: Frau Leppin, Kämmerin
Frau Jekal, Leiterin Hauptamt
Herr Lehmann, Leiter Bau- und Ordnungsamt
Pressevertreter: Herr Hill, Der Prignitzer
Frau Fedders, MAZ


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 29.11.2018
5. B-Plan Klein Gottschow Nr.1 "Windpark Guhlsdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 244/04-2019
6. Ergänzungssatzung "Weg am Sportplatz" im Ortsteil Wolfshagen
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 245/04-2019
7. Diskussion und Beschlussfassung zum freiwilligen Haushaltssicherungskonzept der Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 242/04-2019
8. Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 241/04-2019
9. Informationen des Bürgermeisters
10. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Hauptausschusseses, Herr Radloff, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt. 

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 7 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Radloff teilt mit, dass der TOP 5 (B-Plan Klein Gottschow Nr.1 "Windpark Guhlsdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss) mit der Begründung des Eingangs einer wider-
sprüchlichen Stellungnahme entfällt.

Die Abgeordneten stimmen der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu. 

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Da keine Bürger anwesend sind, entfällt dieser TOP. 

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 29.11.2018

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 29.11.2018 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt. 

TOP 5.

B-Plan Klein Gottschow Nr.1 "Windpark Guhlsdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 70-seitige Abwägungsvorlage (Stand Februar 2019) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in der Planzeichnung, den Umweltbericht und die Begründung eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.     
Drucksachen-Nr.: 244/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis :
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung :
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Dieser TOP entfällt.  

TOP 6.

Ergänzungssatzung "Weg am Sportplatz" im Ortsteil Wolfshagen
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 12-seitige Abwägungsvorlage (Stand Februar 2019) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Planzeichnung, die Begründung und den Satzungstext eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.


b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 und Satz 2 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Ergänzungssatzung „Weg am Sportplatz“ im Ortsteil Wolfshagen (Stand Februar 2019) mit Planzeichnung und billigt die Begründung.
   
Drucksachen-Nr.: 245/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 7 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann erläutert die Ergänzungssatzung, die bereits zweimal thematisiert wurde, und zeigt das Plangebiet mithilfe von Bildmaterial. Es stellte sich heraus, dass auf dem Gebiet zwei potentielle Bauflächen geschaffen werden konnten mit einer Größe von 25 Metern in der Vorderfront. Wenn durch Bebauung Versiegelung erfolgt, müssen Ausgleichspflanzungen vorgenommen werden, welche zum vorhandenen Friedhof zur Abschirmung erfolgen sollen.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) hatte Bedenken zum Immissionsschutz in Bezug auf Geräuschbelastung durch den benachbarten Betrieb WDM. Das mit der WDM zusammen erarbeitete Betriebskonzept wurde dem LfU vorgelegt, welche der Planung letztendlich zustimmte. Die eingegangenen Stellungnahmen waren positiv, aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ging kein Votum ein.  

TOP 7.

Diskussion und Beschlussfassung zum freiwilligen Haushaltssicherungskonzept der Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge das freiwillige Haushaltssicherungskonzept in der vorliegenden Fassung beschließen.     
Drucksachen-Nr.: 242/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 7 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 7 und 8:

Frau Leppin erklärt, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs für größere Erträge und Aufwendungen keine endgültigen Bescheide vorlagen, sondern nur Abschlagsrechnungen oder vorläufige Bescheide zugrunde gelegt wurden. Zudem sind alle Jahresabschlussbuchungen noch nicht erfolgt, aber das vorläufige Ergebnis sehe positiv aus. Statt einem geplanten Defizit werde der Jahresabschluss 2018 einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis ausweisen, so dass der Rücklage aus Überschüssen zugeführt werden könne. Die Finanzrechnung weist zum Jahresende 2018 einen Finanzmittelbestand von ca. 1,2 Mio. € aus. In erster Linie wurden für den Haushalt 2019 Investitionen aus den Vorjahren eingeplant, die erst beendet werden müssen. Frau Leppin trägt diese vor und bezieht sich auf weitere Investitionen, die der Maßnahmenliste des Vorberichts in der Haushaltssatzung zu entnehmen sind. Dabei geht sie u. a. auf die Ersatzbeschaffung eines 3-Seiten-Kippers für den Hausmeisterbereich Lindenberg ein, für den bereits eine Ausschreibung erfolgte, da der bisherige defekt ging. Die Aufgabenerfüllung sollte nicht gefährdet werden.

Der Haushalt 2019 weist im ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushalts ein Defizit von knapp 160.000 € aus. Durch Mittel aus Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses könne dieses Defizit ausgeglichen werden. Insgesamt wird der Ergebnishaushalt ausgeglichen dargestellt. Das Haushaltssicherungskonzept ist somit freiwillig.

Der Finanzhaushalt weist rechnerisch zum Jahresende einen Bestand von knapp 500.000 € aus. Dieser wird durch den positiven Finanzmittelbestand zum Jahresende 2018 erreicht. Frau Leppin spricht die ordentliche Tilgung von Krediten an. Zwei Kredite werden zum Jahresende getilgt werden, ein weiterer nächstes Jahr, so dass die Zahlungsfähigkeit in den Folgejahren voraussichtlich sichergestellt sei. Sie weist auf die Fortführung der Sparmaßnahmen aus den Vorjahren hin.

Alle Projekte seien nur in Verbindung mit Fördermitteln umsetzbar, daher werden alle möglichen Förderrichtlinien dahingehend geprüft, um die vorhandenen Mittel optimal zu mehren.

Herr Taepke möchte wissen, ob mit Ablauf der Zinsbindungsfristen diesbezüglich neue Verhandlungen erfolgen. Frau Leppin bejaht die Frage. Eine Umschuldung muss spätenstens 2021 erfolgen, ist aber aufgrund der günstigen Zinslage schon eher vorgesehen.

Herr Milatz erkundigt sich, ob die Straßenausbaubeitragssatzung z. B. in Seddin zum Zuge komme. Herr Lehmann antwortet, dass Maßnahmen eingestellt wurden, die planerisch angegangen werden sollen. Die Gemeindeverwaltung gehe davon aus, dass keine Anliegerbeiträge mehr erhoben werden. Inwieweit allerdings eine Nachsteuerung durch die Landesregierung in Bezug auch auf die Fördermittel erfolgt, könne noch nicht abgesehen werden. Derzeit befinde sich die Gemeinde in zwei Klageverfahren. In diesem Jahr stehe keine Maßnahme an, da die Gemeinde Maßnahmen generell vorplant. Er hofft auf eine eindeutige politische Entscheidung vor Umsetzung. Wie die Ausstattung ohne Anliegerbeiträge aussehe, sei heute noch offen. Die Sanierungen der Gehwege in Gulow und Wolfshagen seien vom Grundsatz anliegerbeitragspflichtig (Straßenlampen, Gehwege; auch Anliegerstraße wie in Seddin). Die Straße von der Kreisstraße nach Hellburg (außerorts) werde über Fördermittel laufen, die Planungen sind im Gange. Ohne Fördermittel seien solche Maßnahmen und Projekte nicht umsetzbar.  

TOP 8.

Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge den Entwurf der Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) mit ihren Anlagen in der vorliegenden Fassung beschließen.   
Drucksachen-Nr.: 241/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 7 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe TOP 7. 

TOP 9.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Es liegen keine Informationen vor. 

TOP 10.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Frau Röhl spricht den Zustand der Gemeindewege in den Wäldern an, speziell von der Holzwiese der Feldscheunenweg. Diese Wege seien für Normalfahrzeuge unpassierbar geworden, verursacht durch die Fahrzeuge, die den Holzeinschlag vornahmen. Sie erkundigt sich, ob der Verursacher in Verantwortung gezogen werden könnte. Herr Lehmann teilt mit, dass es schwer sei. Die Gemeinde schaffte sich letztes Jahr einen kleinen Wegehobel an, um die Gemeindewege zu erhalten. Waldwege sind nachrangig zu betrachten und daher stehen keine Gelder zur Verfügung. Er verweist auf notwendige Gespräche mit den Besitzern bzw. Waldeigentümern. Die Wege und Straßen aus dem Straßenkataster sollten vorrangig erhalten werden, soweit es machbar ist. Herr Radloff fügt hinzu, dass die Herstellung für die Kommune nicht umsetzbar ist. Sollte eine öffentliche Widmung vorliegen, sollte dieser Weg in solchen Fällen der Öffentlichkeit entzogen werden. Herr Lehmann ergänzt, dass der Haftpflichtversicherer (KSA) aussagt, dass mit einem entsprechenden Zustand zu rechnen sei. Der Verursacher ist der Abtransporteur und dieser sei schlecht feststellbar, stellt Herr Lehmann auf die Nachfrage von Frau Röhl klar.


Der Vorsitzende des Hauptausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her. 


Marco Radloff
Vorsitzender des Hauptausschusses
Angelika Fenske
Protokollführer