Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 01.10.2018
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 71. Sitzung des Hauptauschusses am 14.06.2018
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.15 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Annett Röhl
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Reinhard Benn
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Norbert Milatz
Frau Bärbel Beer
Herrn Marco Radloff



Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2018
5. Mitteilung zum B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" und zur 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow
  Drucksachen-Nr.: 204/04-2018
6. Bestätigung des Grundsatzbeschlusses zur Zulässigkeit von maximal bis zu 200 m hohen Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und dem Ausschluss von Ausnahmen
  Drucksachen-Nr.: 205/04-2018
7. 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz
a) Zwischenabwägung nach Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss über den geänderten Entwurf (Stand Mai 2018) und der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  Drucksachen-Nr.: 206/04-2018
8. 2. Änderung Bebaungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Zwischenabwägung
  Drucksachen-Nr.: 207/04-2018
9. 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
a) Zwischenabwägung
b) Beschluss zur erneuten und eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
  Drucksachen-Nr.: 208/04-2018
10. 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 209/04-2018
11. Bebauungsplan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf"
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 210/04-2018
12. Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
  Drucksachen-Nr.: 213/04-2018
13. Festlegungen zum Umgang mit der Straßenbeleuchtung
  Drucksachen-Nr.: 214/04-2018
14. Informationen des Bürgermeisters
15. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Radloff, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt. 

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 7 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung im öffentlichen Teil einstimmig zu. 

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Entfällt! 

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2018

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2018 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt. 

TOP 5.

Mitteilung zum B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" und zur 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow


Drucksachen-Nr.: 204/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis :
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung :
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann informiert, dass mit dem Schreiben der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel vom 27.03.2018 der Regionalplan 2003 – Sachlicher Teilplan Windenergienutzung nicht mehr anzuwenden ist. Der Regionalplan 2003 wurde durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als unwirksam erklärt. Somit wird nun bei allen Windkraftplanungen der 2. Entwurf des Regionalplanes 2017 als Beurteilungsgrundlage angewendet. Daher kann der Bebauungsplan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" (geplanter Standort der Windenergieanlage befindet sich außerhalb des neuen Windeignungsgebietes Nr. 11) nicht mehr fortgeführt werden und die 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow müsste dem 2. Entwurf 2017 angepasst werden (Herausnahme des nördlichen Teiles).
Bis zum Beschluss des neuen Regionalplanes (2. Entwurf 2017) durch die Regionalversammlung wird die Bearbeitung der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes unterbrochen. Der Bebauungsplan müsste anschließend aufgehoben werden. 

TOP 6.

Bestätigung des Grundsatzbeschlusses zur Zulässigkeit von maximal bis zu 200 m hohen Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und dem Ausschluss von Ausnahmen


Die Gemeindevertretung beschließt noch einmal bei allen Bebauungsplänen innerhalb der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Gesamthöhe neuer Windenergieanlagen auf 200 m Höhe über Erdniveau zu beschränken und dieses verbindlich damit zu verknüpfen, dass dort eine bedarfsgerechte und radargesteuerte Nachtbefeuerung eingerichtet wird.
Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin in keinem der Bebauungspläne, d.h. auch im Gebiet des B-Plans Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" einer Ausnahme zuzustimmen, die eine Anlagenhöhe von mehr als 200 m beinhaltet.   
Drucksachen-Nr.: 205/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 7 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Radloff führt aus, dass nach dem Antrag auf Erhöhung der zulässigen Bauhöhen im Windpark Guhlsdorf sowie den Ausführungen der UKA Cottbus (Vorhabenträger) auf der letzten Gemeindevertretersitzung am 21.06.2018 noch einmal durch die Gemeindevertretung ein Beschluss zur Zulässigkeit von maximal 200 m hohen Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und dem Ausschluss von Ausnahmen gefasst werden soll.

Der Beschluss gilt nur für Windkraftanlagen in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz). 

TOP 7.

13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz
a) Zwischenabwägung nach Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss über den geänderten Entwurf (Stand Mai 2018) und der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


a) Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 38-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der Beteiligung, für die von Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.

b) Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Stand Mai 2018) und billigt den Entwurf der geänderten Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.   
Drucksachen-Nr.: 206/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 7 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann führt aus, dass aus den Stellungnahmen der Beteiligungsverfahren sich Hinweise bezüglich Wohnbauflächendarstellungen sowie der dargestellten Sonderbauflächen für Windenergieanlagen ergaben.
Durch die Ausweisung neuer Wohnbauflächen mussten andere Wohnbauflächendarstellungen (insgesamt ca. 6 ha) in der Gemeinde zurückgenommen werden (Tacken, Groß Pankow, Guhlsdorf). Eine vollständige Wohnbauflächen-Bilanzierung ist finanziell nicht darstellbar.
Da der 2. Entwurf des Regionalplanes 2017 anzuwenden ist (wie bereits bei Tagesordnungspunkt 5 ausgeführt), müssen die Nord- (Windpark Guhlsdorf) und Süderweiterung (Windpark Reckenthin) dem neuen Regionalplan bzw. dem Windeignungsgebiet Nr. 9 angepasst werden. (Die Kommunen haben die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB umzusetzen.)
Die vorgetragenen Änderungen werden nun mit dem geänderten Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut ausgelegt. Die Gemeindeverwaltung hofft, dass die vorgenommen Änderungen zu positiven Stellungnahmen führen.

Herrn Dr. Frahm äußert sein Unverständnis, dass Bauen in 2. Reihe nicht zulässig bzw. ortsüblich ist. Laut Herrn Lehmann würde die Planungsbehörde dafür keine Zustimmung geben.

Frau Groenewegen-Rauter wirft ein, dass dieses Thema bereits im Bauausschuss behandelt wurde. Es wird vorgeschlagen, Kontakt mit anderen Ämtern und Gemeinden aufzunehmen, um sich diesbezüglich auszutauschen. 

Auf die Anfrage von Herrn Milatz zum Ausbau von vorhandenen Gebäuden in 2. Reihe führt Herr Lehmann aus, dass dies über eine Nutzungsänderung möglich ist. 

TOP 8.

2. Änderung Bebaungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Zwischenabwägung


Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 33-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der Beteiligung für die von Nachbargemeinden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung und damit auch als ersten Teil der späteren Schlussabwägung.  
Drucksachen-Nr.: 207/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann teilt mit, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" bzw. die Süderweiterung des Windparks Reckenthin genauso wie die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Tagesordnungspunkt 7) an den 2. Entwurf des Regionalplanes 2017 angepasst werden muss. Eine positive Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanung liegt vor. Es müssen aber noch Änderungen in Bezug auf die externen ökologischen Kompensationsmaßnehmen vorgenommen werden, zu der noch weitere artenschutzfachliche Gutachten erforderlich sind. Die Gutachten und die eventuell geänderten externen Kompensationsmaßnahmen sind dann erneut mit den betroffenen Fachbehörden abzustimmen.  

TOP 9.

4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
a) Zwischenabwägung
b) Beschluss zur erneuten und eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB


a) Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 15-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der Beteiligung, für die von Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.

b) Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Entwurf der 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Klein Woltersdorf (Stand Mai 2018) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird die erneute Einholung der Stellungnahmen auf die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht erforderlich.   
Drucksachen-Nr.: 208/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann führt aus, dass auch hier der 2. Entwurf des Regionalplanes 2017 Anwendung findet (siehe Tagesordnungspunkt 5). Somit mussten die Grenzen des Teilflächennutzungsplanes an den Regionalplanentwurf 2017 angepasst werden (Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB), was eine erneute aber eingeschränkte Beteiligung bedeutet. 

TOP 10.

14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).
Der räumliche Geltungsbereich der Änderungsfläche umfasst eine ca. 5,3 ha große Fläche im Ortsteil Kuhsdorf. Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Ortslage Kuhsdorf und ist westlich und östlich eingerahmt durch das Landschaftsschutzgebiet "Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz" und das SPA-Gebiet "Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz" sowie den Gemeindeverbindungsweg Kuhsdorf – Kuhbier. Siehe auch dem beigefügten Lageplan. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird parallel der B-Plan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf" mit der Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Landwirtschaftlicher Betrieb/Betrieb zur Futtermittelproduktion" aufgestellt. 
Drucksachen-Nr.: 209/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 7 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann führt aus, dass Herr Robert Hagemann sich eine Fläche für eine mögliche Betriebserweiterung bezüglich Futtermittelproduktion sichern möchte. Diese Fläche befindet sich zwischen dem jetzigen Betrieb und der Agrargenossenschaft Mesendorf an dem Gemeindeverbindungsweg Kuhsdorf – Kuhbier. Die Fläche wird am Lageplan dargestellt.
Aufgrund der Betriebsform entfällt eine Privilegierung im Außenbereich. Die Fläche ist im jetzigen Flächennutzungsplan als "Fläche für Landwirtschaft" dargestellt. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches umfasst ca. 5,3 ha (jetziger Betrieb sowie Erweiterungsfläche).
Da der Flächennutzungsplan nur Behörden verbindlich ist (vorbereitender Plan) wird im Parallelverfahren der verbindliche Bebauungsplan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf" auf einer Fläche von ca. 2,4 ha aufgestellt. Für den Bebauungsplan ist ein Umweltbericht mit Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
In der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates am 31.05.2018, wo die Planungen vorgestellt wurden, gab es von den Bewohnern des Ortes keine Fragen und keine Äußerungen. 

TOP 11.

Bebauungsplan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf"
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Aufstellung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf" im Ortsteil Kuhsdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) einschließlich des dazugehörigen Umweltberichtes.
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einem Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Planungsziel ist die Festsetzung eines ca. 2,4 ha großen sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Betrieb zur Futtermittelproduktion".

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird das Verfahren der 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) durchgeführt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden dann in Übereinstimmung mit dem räumlichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) stehen. Parallel muss für die einzubeziehenden Flächen eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die Festsetzung der ökologischen Kompensationsmaßnahmen erfolgen.   
Drucksachen-Nr.: 210/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 7 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe Tagesordnungspunkt 10. 

TOP 12.

Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung


Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz). 
Drucksachen-Nr.: 213/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 7 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann führt aus, dass nach der zuletzt durchgeführten Kalkulation der Friedhofsgebühren sich der Ordnungsausschuss für eine Erhöhung der Wasser- und Friedhofsunterhaltungsgebühr ausgesprochen hat. Die Wassergebühr soll auf 0,60 €/m² und die Friedhofsunterhaltungsgebühr je Verstorbenen auf 670,00 € erhöht werden. Mit der 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebühren-satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) soll die 1. Änderungssatzung außer Kraft gesetzt werden, so dass es nur eine Änderungssatzung gibt. 

TOP 13.

Festlegungen zum Umgang mit der Straßenbeleuchtung


Die Gemeindevertretung beschließt die Festlegungen zum Umgang mit der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz). 
Drucksachen-Nr.: 214/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 7    
Ja-Stimmen : 7 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann führt aus, dass es keine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden zur Vorhaltung und Inbetriebnahme von Straßenbeleuchtungen gibt. Alle Schaltungen erfolgen unter Voraussetzung der derzeit technischen Möglichkeiten. Es gab bisher keine einheitlichen Regelungen. So wurden die Entscheidungen durch die Verwaltung oder Ortsvorsteher getroffen. Auch lösten Bürger ohne Wissen der Gemeinde Aufträge beim Elektriker aus. Ständige Änderungswünsche insbesondere zu den Schaltzeiten verursachten hohe Kosten durch die Elektrikerfirma.

Es ist zukünftig vorgesehen, defekte Straßenlampen 1 x monatlich ausschließlich durch die Gemeindeverwaltung an die Elektrikerfirma in Auftrag zu geben. Die Beleuchtungszeiten sollen für einen Zeitraum von 3 Jahren durch den jeweiligen Ortsbeirat im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung festgelegt werden.
Die drei Möglichkeiten der Beleuchtungszeiten wurden vorgestellt.
Desweiteren berichtet Herr Lehmann, dass ein Windenergieanlagenbetreiber beabsichtigt, einen Energieverein zu gründen. Mit Mitteln aus dem Verein könnten die Straßenlampen in den Orten, wo es noch nicht erfolgt ist, auf LED umgestellt werden. Eine LED-Beleuchtung gibt es bereits in Kuhbier, Kuhsdorf, Dannhof und Vettin.  

TOP 14.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Radloff informiert, dass die Verwaltung durch den Landkreis zu einer Stellungnahme zum
Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion aufgefordert wurde. Dem ist er nachgekommen. Herr Radloff hat darum gebeten, Groß Pankow als grundfunktionalen Schwerpunkt aufzunehmen. Der Landkreis ist der Bitte nachgekommen und hat Groß Pankow auch in seiner Stellungnahme aufge-nommen. Damit soll die Entwicklung der Gemeinde – speziell Wohnbebauung – gefördert werden. Mehr Informationen gibt es auf der nächsten Gemeindevertretersitzung. 

TOP 15.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Entfällt! 


Marco Radloff
Vorsitzender des Hauptausschusses
Angelika Fenske
Protokollführer