Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 03.07.2017
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 66. Sitzung des Hauptauschusses am 02.03.2017
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.35 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Norbert Milatz
Frau Annett Röhl
Herrn Marco Radloff
Herrn Reinhard Benn
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Rainer Knurbien

Aus der Verwaltung: Herr Lugowski, Leiter Bauamt
Frau Kadasch, Kämmerin
Herr Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Herr Gronwald (Ausbildung)


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 24.11.2016
5. Verabschiedung des Leiters der Polizeiinspektion Prignitz, Herrn Polizeidirektor Peter Schröder
6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  Drucksachen-Nr.: 152/04-2017
7. 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
- Zwischenabwägung und Entwurf- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 153/04-2017
8. 1. Änderung des B-Planes "SO-Gebiet Landwirtschaft und Energiegewinnung" im Ortsteil Helle, Gemeindeteil Neudorf - Neufassung Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 154/04-2017
9. 13. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz)
- Beschluss zur frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  Drucksachen-Nr.: 156/04-2017
10. Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept der Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 150/04-2017
11. Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 151/04-2017
12. Informationen des Bürgermeisters
13. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Radloff, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

Herr Radloff begrüßt den Leiter der Polizeiinspektion Prignitz, Herrn Schröder, der gleich zu Wort kommen wird. 

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Entfällt!

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 24.11.2016

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 24.11.2016 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Verabschiedung des Leiters der Polizeiinspektion Prignitz, Herrn Polizeidirektor Peter Schröder

Aus der Beratung
Herr Radloff übergibt das Wort an Herrn Schröder, der am 28.04.2017 nach 41 Dienstjahren in den Ruhestand verabschiedet wird. In den letzten 15 Jahren war er in der Prignitz tätig. Herr Schröder nutzt – in Begleitung des Revierpolizisten Thomas Lesker – die Sitzung des Hauptausschusses, um sich für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Sein Nachfolger tritt am 01.05.2017 sein Amt an. Herr Radloff bedankt sich ebenso für die gute Zusammenarbeit und überreicht Herrn Schröder einen Präsentkorb.

TOP 6.

2. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" mit Entwurf der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichtes (Stand Oktober 2016) als Grundlage zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachbargemeinden.   
Drucksachen-Nr.: 152/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski führt aus, dass es sich bei diesem Beschluss um die Erweiterung des Windparkes Reckenthin handelt und der Aufstellungsbeschluss bereits gefasst wurde. Es wird beabsichtigt,
3 Sonderbauflächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Vorgesehen ist eine radargesteuerte Befeuerung, d.h., bei Annäherung von Flugobjekten schaltet sich nachts die Beleuchtung ein. Die Gemeinde befindet sich in einer frühzeitigen Beteiligung. Der Ortsbeirat hat bereits der Erweiterung zugestimmt und Einwohnerversammlungen sind geplant. In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung wird das Planungsbüro ausführlich dazu berichten.

TOP 7.

4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
- Zwischenabwägung und Entwurf- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung

Die Gemeindevertretung beschließt die in der 32-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinde, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung und in die Begründung einzuarbeiten.

b ) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf (Stand Januar 2017) mit Planzeichnung und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 153/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf betrifft ausschließlich die Erweiterung des Geltungsbereiches des bestehenden B-Planes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" und die Festsetzung einer Sonderbaufläche für "Windenergieanlagen".

Herr Lugowski führt aus, dass der Windpark Klein Woltersdorf bereits 2015 im Regionalplan ausgewiesen wurde und in dem 2017 aufgestellten neuen Entwurf des Regionalplanes als Windeignungsgebiet vorgeschlagen wird. Die frühzeitige Beteiligung ist bereits erfolgt.

Über den Beschluss zur Zwischenabwägung und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde
separat abgestimmt. Beide Beschlüsse wurden einstimmig angenommen.

TOP 8.

1. Änderung des B-Planes "SO-Gebiet Landwirtschaft und Energiegewinnung" im Ortsteil Helle, Gemeindeteil Neudorf - Neufassung Aufstellungsbeschluss


Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) beschließt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes "SO-Gebiet Landwirtschaft und Energiegewinnung" in Neudorf.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird in nördliche Richtung auf die Ausdehnung des "Rahmenplanes Biogasanlage Neudorf" erweitert. Diese Erweiterung umfasst die Flurstücke 191, 192 teilweise und 32/4 der Flur 3 der Gemarkung Helle (siehe beigefügter Lageplan).
Planungsziel im nördlichen Erweiterungsbereich ist die rechtssichere Festsetzung der Inhalte der 2015 erstellte "Rahmenplanung Biogasanlage Neudorf'. Diese umfassen im Einzelnen die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Fahrsiloflächen und Erdbecken sowie deren Eingrünung mit einem intensiv bepflanzten Gehölzstreifen. Im südlichen Teilbereich, der bereits in der bisherigen Beschlussfassung Bestandteil des Geltungsbereiches war, bleiben die Planungsziele unverändert. Dieses sind die Festsetzung einer maximalen Leistungskapazität für die Biogasanlage, orientiert am aktuell genehmigten Bestand, sowie die planungsrechtliche Sicherung des baulichen Bestandes inklusive weiterer Entwicklungspotenziale für sämtliche im Plangebiet vorhandenen Betriebe. Der südliche Teilbereich umfasst die Flurstücke 178, 179, 182, 183, 185, 186, 187, 189, 190, 193 und 194 der Flur 3 der Gemarkung Helle.
Dieser erneute Aufstellungsbeschluss zur. 1. Änderung des B-Plans in Neudorf ersetzt den Aufstellungsbeschluss vom 20.09.2012.
Parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Entlassung der Ergänzungsfläche im Norden des bisherigen Plangebietes aus dem LSG Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz zu beantragen bzw. im ersten Schritt eine Voranfrage beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft in Bezug auf eine Zustimmung der Bearbeitung eines Bebauungsplanes innerhalb des LSG zu stellen.   
Drucksachen-Nr.: 154/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski führt aus, dass bedingt durch veränderte technische Anforderungen an die Lagerung von Biomasse zur Energiegewinnung der Betreiber beabsichtigt, zwei weitere Behälter zu errichten.
Durch die Aufstellung des B-Planes soll geregelt werden, dass keine Kapazitätserweiterung der

Biogasanlage möglich ist und dies auch nicht als privilegierte Nutzung (Landwirtschaft) beantragt werden kann. In diesem Zusammenhang soll u.a. ein Verkehrskonzept erarbeitet werden. Auch die Einwohner sollen im Planungsverfahren mit einbezogen werden.

Herr Lugowski bestätigt auf Anfrage von Frau Röhl, dass für den Betreiber nur innerhalb des bestehenden Gebietes die Aufstellung von 2 Behältern möglich ist.

TOP 9.

13. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz)
- Beschluss zur frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) mit Entwurf der Planzeichnungen und der Begründung (Stand Februar 2017) sowie dem Umweltbericht (Stand Februar 2017) als Grundlage zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachbargemeinden.
Am 03.12.2015 wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) der Aufstellungsbeschluss für die 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) gefasst.
Die 13. Änderung umfasst folgende 11 Änderungsflächen in Orts- und Gemeindeteilen des Gemeindebereiches Groß Pankow (Prignitz):
Gulow:
Änderungsfläche 13.1: Änderung der Wohnbaufläche in eine Grünfläche
Änderungsfläche 13.2: Änderung der Wohnbaufläche in eine gemischte Baufläche
Tangendorf
Änderungsfläche 13.3: Änderung der Wohnbaufläche in eine Grünfläche
Tacken
Änderungsfläche 13.4: Änderung der innerörtlichen Grünfläche in eine gemischte Baufläche
Änderungsfläche 13.5: Änderung der Wohnbaufläche in eine SPE-Fläche
Wolfshagen
Änderungsfläche 13.6: Änderung der Wohnbaufläche in eine Grünfläche
Retzin
Änderungsfläche 13.7: Rücknahme der gemischten Baufläche
Groß Pankow
Änderungsflächen 13.8 a-d: Änderung der innerörtlichen Grünflächen in
Wohnbauflächen
Groß Woltersdorf
Änderungsfläche 13.9: Änderung der Fläche für Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche
Guhlsdorf
Die Änderungsfläche 13.10 umfasst den ca. 114 ha großen Geltungsbereich des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" südlich der Ortslage von Guhlsdorf. Dafür soll im Rahmen der 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) eine Sonderbaufläche "Windenergieanlagen" dargestellt werden.
Reckenthin
Eine weitere Änderungsfläche beinhaltet die Erweiterung des Windparks Reckenthin, nordwestlich der Ortslage von Reckenthin in Richtung Süden (Änderungsfläche 13.11). Parallel zur 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin". Planungsziel ist die Erweiterung des B-Plans in Richtung Süden um 21,8 ha. Dafür soll im Rahmen der 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) eine Sonderbaufläche "Windenergieanlagen" dargestellt werden.
   
Drucksachen-Nr.: 156/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski führt aus, dass die 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) 11 Änderungsflächen umfasst. Dies soll zur Entwicklung der Ortslagen beitragen:

Gulow
- Zuordnung der Fläche vom Wohnblock zum Außenbereich
(damit Möglichkeit zum Abriss des Wohnblockes)
- Umstufung Teilfläche Wohngebiet zu Mischgebiet
(tatsächliche Nutzung)
Tangendorf
- Zuordnung der Fläche vom Wohnblock zum Außenbereich
(damit Möglichkeit zum Abriss des Wohnblockes)
Tacken
- Zuordnung der Fläche vom Wohnblock zum Außenbereich
(Abriss des Wohnblockes ist in dieser Woche erfolgt)
- Ausweisung einer Fläche als Mischgebiet
(Altlastenfläche)
Wolfshagen
- Zuordnung der Fläche vom Wohnblock zum Außenbereich
(Abriss des Wohnblockes ist schon länger erfolgt – Zuordnung der Fläche zum Schloss)
Retzin
- Zuordnung der Fläche der ehem. Gärtnerei zum Außenbereich
(Schaffung der Möglichkeit, 1 Einfamilienhaus zu errichten)
Groß Pankow
- zwischen Steindamm und Obere Dorfstraße sollen Flächen den Wohngrundstücken zugeordnet
werden, um die Möglichkeit zu schaffen, Nebengebäude zu einem vorhandenen Wohnhaus zu
errichten
Groß Wolterdorf
- Übernahme einer Fläche, welche bebaut werden soll
Guhlsdorf
- Darstellung eines Windeignungsgebietes
Reckenthin
- Erweiterung Windpark, Darstellung Sonderbaufläche.

TOP 10.

Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept der Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge das Haushaltssicherungskonzept in der vorliegenden Fassung beschließen.   
Drucksachen-Nr.: 150/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Kadasch gibt Erläuterungen zum Haushaltssicherungskonzept der Haushaltssatzung 2017. Sie berichtet, dass die Haushaltssituation der Gemeinde angespannt ist. Der Ergebnisplan zum Haushalt 2017 weist ein Defizit aus, wobei der Fehlbetrag nur aus Mitteln aus der Rücklage ausgeglichen werden kann. Der Finanzmittelbestand Anfang 2017 betrug 36.800,00 €. Es ist ratsam, ein freiwilliges (genehmigungsfreies) Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Um Einsparungen zu erreichen, werden Maßnahmen aus den Vorjahren fortgeführt. Es kommen weitere Maßnahmen dazu, wie:
- Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED
(Im letzten Jahr waren die Kosten schon allein dadurch gestiegen, dass in einigen Orten die
Straßenlampen auf Grund der Flüchtlinge die ganze Nacht eingeschaltet waren.)
- Einführung eines papierlosen Postmanagements ab 2018
(So sollen dann Rechnungen digital verarbeitet werden, um Kosten für Papier, Druckerpatronen
usw. einzusparen.) 

TOP 11.

Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge den Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) für das Haushaltsjahr 2017 mit Änderungen beschließen.    
Drucksachen-Nr.: 151/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 4    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Kadasch erläutert die vorliegende Haushaltssatzung. Die Maßnahmen wurden in folgender Reihenfolge eingestellt:
1. Abschluss Maßnahmen aus Vorjahren
(Straßenbau Horst – Wolfshagen, Umnutzung Scheune in Groß Woltersdorf, Anschaffung
eines Feuerwehrautos, FFw-Haus Lindenberg, Straßenbau in der Ortslage Heidelberg)
2. Maßnahmen vom Bund, Land und Kreis - Finanzierung Nebenanlagen
(Bahnübergang Groß Pankow, B 189 Groß Pankow)
3. Notwendige Maßnahmen
(Rettungsgerät FFw Groß Pankow, Beleuchtung in Dannhof)
4. Freiwillige Maßnahmen

Im Finanzhaushalt 2017 zeichnet sich ein Defizit in Höhe von rund 410.000,00 € ab. Die Summe der Tilgung der noch vorhandenen Kredite beträgt 276.000,00 €.

Geplante Maßnahmen 2019:
1. Ländlicher Wegebau Baek
2. Verbindung von Kreisstraße zur Ortslage Hellburg
3. Straße Luggendorf

Herr Milatz spricht den schlechten Zustand der Straße "Ortsdurchfahrt Kreuzburg" an!

TOP 12.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Entfällt!

TOP 13.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Herr Milatz spricht das Thema Breitband in Rohlsdorf an und unterstreicht die Notwendigkeit für die Einwohner von Rohlsdorf. Herr Radloff informiert, dass die Baumaßnahmen 2018 stattfinden sollen. Herr Lugowski ergänzt, dass wie in der Vergangenheit infomiert, der Landkreis eine
Studie in Auftrag gegeben hat. Es wurden Fördermittel beantragt hat und es erfolgt noch eine EU-weite Ausschreibung. In Rohlsdorf wird die Versorgung unter 60
MegaBit liegen. Lt. Frau Kadasch entfällt der Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 10 % nur dann, wenn die Kreisumlage in Höhe von 48 % bestehen bleibt.

Der Vorsitzende des Hauptausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Marco Radloff
Vorsitzender des Hauptausschusses
Angelika Fenske
Protokollführer