Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 22.03.2018
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 69. Sitzung des Hauptauschusses am 30.11.2017
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.32 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Marco Radloff
Frau Bärbel Beer
Frau Annett Röhl
Herrn Reinhard Benn
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Norbert Milatz
Herrn Wolfgang Taepke

Aus der Verwaltung: Herr Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Herr Lugwoski, Leiter Bauamt
Frau Jekal, Leiterin Hauptamt
Frau Kadasch, Kämmerin
Pressevertreter: Herr Hill, Der Prignitzer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 21.09.2017
5. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow / Prignitz
a) Zwischenabwägung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 187/04-2017
6. 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Boddin-Langnow
- frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 188/04-2017
7. B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin"
- Frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 189/04-2017
8. 2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
a) Abwägung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 190/04-2017
9. Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 179/04-2017
10. Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016
  Drucksachen-Nr.: 180/04-2017
11. Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband "Prignitz" und Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz" (SUVG)
  Drucksachen-Nr.: 182/04-2017
12. Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Hundesteuersatzung)
  Drucksachen-Nr.: 183/04-2017
13. Beschlussfassung über die Kategorieneinstufung 2017 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 186/04-2017
14. Beitritt der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Kooperation der Städte Pritzwalk und Wittstock/Dosse, der Ämter Meyenburg und Putlitz - Berge und der Gemeinde Heiligengrabe im Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS)
  Drucksachen-Nr.: 191/04-2017
15. Informationen des Bürgermeisters
16. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Radloff, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung im öffentlichen Teil einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Entfällt!

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 21.09.2017

Aus der Beratung
Herr Dr. Frahm sprach in der letzten Beratung im Tagesordnungspunkt "Anfragen der Abgeordneten" an, ob im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme die Sanierung eines kurzen Stückes Weges in Lindenberg möglich ist. Es war nicht – wie im TOP 8 der Niederschrift der Sitzung vom 21.09.2017 festgehalten – die Betonstraße von Lindenberg nach Garz gemeint, sondern die innerörtliche (Beton-)Straße im Ausbau von Lindenberg. 

Die Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.09.2017 wird mit dieser Korrektur einstimmig genehmigt. 

TOP 5.

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow / Prignitz
a) Zwischenabwägung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 53-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.
b) Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Stand Oktober 2017) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 187/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski macht kurze Ausführungen. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung in der nächsten Woche wird dann ausführlicher berichtet. Das Planungsbüro wird ebenfalls anwesend sein. Die Änderungsflächen sind im gesamten Gemeindegebiet verteilt. Herr Lugowski geht dabei auf Retzin und Groß Woltersdorf ein. Ebenso handelt es sich um Erweiterungsflächen für die Windkraft im Bereich Reckenthin und Guhlsdorf, wobei ein Abstand von 1000 m zur Wohnbebauung Grundlage bleibt. In Wolfshagen ist die Schaffung von Bauplätzen "Am Sportplatz" vorgesehen.

TOP 6.

2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Boddin-Langnow
- frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Boddin-Langnow (Stand November 2017) und billigt den Entwurf der Begründung und des Umweltberichts als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 188/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski macht kurze Ausführungen. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung sollen sämtliche Schutzgebiete und auch Denkmal- und Bodendenkmalbereiche überprüft und eingetragen werden. Eine Überprüfung der Flächendarstellungen in den Orten Boddin, Langnow und Heidelberg macht sich dabei ebenfalls erforderlich. 

TOP 7.

B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin"
- Frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" (Stand November 2017) mit Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) und billigt den Entwurf der Begründung und des Umweltberichts als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 189/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski macht kurze Ausführungen. Planungsziel ist die Darstellung eines Sondergebietes "Windenergieanlage" zum Bau einer Windenergieanlage nördlich des Gemeindeverbindungsweges Klein Woltersdorf – Boddin.

TOP 8.

2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
a) Abwägung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 46-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung sowie den Umweltbericht einzuarbeiten.


b) Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin – Süderweiterung" (Stand November 2017) mit Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 190/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski macht kurze Ausführungen. Es ist geplant, südlich des Ursprungsplanes "Windpark Reckenthin" ein Sondergebiet für Windenergie darzustellen. Änderungen nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden dabei berücksichtigt. Genutzt werden soll auch der Weg von Reckenthin nach Krampfer, der für die Erschließung des Windparks Krampfer bereits ausgebaut wurde. Herr Dr. Frahm regt an, in diesem Zusammenhang den Weg von Reckenthin nach Hoppenrade mit befestigen zu lassen.

TOP 9.

Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge den 2. Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) mit seinen Anlagen zum 31.12.2016 beschließen.      
Drucksachen-Nr.: 179/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Kadasch macht Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Der 1. Entwurf wurde im März dieses Jahres dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises übergeben und die Prüfung beantragt. Durch die Pensionsrückstellungen für den Bürgermeister Thomas Brandt war es erforderlich, eine Nachtragssatzung aufzustellen und einen 2. Entwurf zu erarbeiten. Sämtliche Prüfungen, wie Einhaltung Zins- und Tilgungspläne, Prüfung Maßnahmen mit Fördermitteln, Bankbestände, Rückstellungen, Kredite, Mieten, Spenden usw. führten zu dem Ergebnis, dass das Rechnungsprüfungsamt einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen hat.

Positiv zu erwähnen ist, dass die Gemeinde Ende 2018 ein Kreditvolumen von unter 1 Mio. € zu verzeichnen haben wird.

Herr Dr. Frahm spricht die hohe Wertberichtigung auf Gebühren und Beiträge (24.000,00 €) und die hohe Wertberichtigung auf Steuern, Transferleistungen und sonstige öffentliche Forderungen und
Verbindlichkeiten an.
Frau Kadasch führt dazu aus:
* Bei den Gebühren sind
   - Gebühren für Kitas
   - Gebühren für den Wasser- und Bodenverband sowie
   - Verwaltungsgebühren enthalten.
* Wertberichtigungen werden auf Einzelforderungen (spezielle Personenkonten) und auf
Sachkonten als Pauschalwertberichtigung vorgenommen.
* Bei dem sehr hohen Forderungsbestand ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Gelder nicht 
mehr eingehen wird.

Desweiteren spricht Herr Dr. Frahm den Neubaublock in Groß Woltersdorf an. Die Gemeinde ist nach wie vor Eigentümer des Neubaublockes, jedoch nicht des Grundstückes. In diesem Fall greift eine DDR-Regelung, so dass der Eigentümer des Grundstückes nicht gleichzeitig der Eigentümer des Gebäudes ist. Herr Lugowski unterstreicht, dass durch die Mieteinnahmen sämtliche Verbindlichkeiten abgedeckt werden und keine großen Investitionen geplant sind.

TOP 10.

Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016


Die Gemeindevertretung möge den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 entlasten.    
Drucksachen-Nr.: 180/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Entfällt – siehe Pkt. 9!

TOP 11.

Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband "Prignitz" und Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz" (SUVG)


Die Gemeindevertretung möge die Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband "Prignitz" und Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz" (SUVG) in der vorliegenden Fassung beschließen.    
Drucksachen-Nr.: 182/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Kadasch gibt kurze Erläuterungen. Sie informiert, dass der Wasser- und Bodenverband "Prignitz" den Beitrag von 9,00 auf 9,50 € je ha angehoben hat. Auf Grund dessen bzw. neuer Formulierungen macht sich der Beschluss der vorliegenden Satzung erforderlich.

TOP 12.

Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Hundesteuersatzung)


Die Gemeindevertretung möge die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung beschließen  
Drucksachen-Nr.: 183/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Kadasch führt aus, dass bedingt durch Veränderung von gesetzlichen Grundlagen eine Überarbeitung der derzeitig gültigen Hundesteuersatzung notwendig ist. Desweiteren besteht sowohl ein steuerrechtlicher als auch ordnungsbehördlicher Hintergrund. Für den 1. Hund wurde eine Hundesteuer in Höhe von 28,00 € (bisher 26,00 €) pro Jahr vorgeschlagen. Der Finanzausschuss empfiehlt eine Erhöhung auf 32,00 €. Neu aufgenommen wurden die gefährlichen Hunde, welche mit einer Steuer in Höhe von 300,00 € je Hund berücksichtigt werden sollen. Im § 4 wurde die Brandenburgische Hundehalterverordnung eingearbeitet, d.h., es wurden die Hunde aufgeführt, die als gefährlich gelten. Werden Hunde nach einem Wesenstest als nicht gefährlich eingestuft, werden diese wie jeder 1., 2. und weitere Hund steuerlich eingestuft. Eine Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung wurde nicht neu geregelt. Steuerbefreiungs- und –ermäßigungstatbestände gelten nicht für gefährliche Hunde.

Herr Lehmann sieht es positiv, dass mit der neuen Hundesteuersatzung die Hundehalter eines gefährlichen Hundes dazu bewegt werden, einen Wesenstest machen zu lassen. Der Wesenstest erleichtert dem Ordnungsamt die Bewertung des Hundes.

Herr Dr. Frahm fragt an, worauf im § 4 die Einstufung der Rasse basiert. Dazu antwortet Herr Lehmann: Die Einstufung der Rasse erfolgt auf Grundlage der Papiere, im Zweifelsfall wird ein Sachverständiger hinzugezogen. Desweiteren sieht Herr Dr. Frahm keine Gleichbehandlung von Jägern (Hunde steuerermäßigt) und Forstbediensteten (Hunde steuerfrei). Dazu antworten Herr Radloff und Frau Kadasch, dass es für die Steuerbefreiung von Hunden für Forstbedienstete einen rechtlichen Hintergrund bzw. einschlägige Gerichtsurteile gibt. Hobby und Dienst werden strikt voneinander getrennt. 

Herr Radloff spricht die Bitte eines Anrufers an, wonach Hunde, die in einer Rettungsstaffel geführt werden, auch steuerermäßigt zu bedenken. Herr Radloff schlägt vor, auch diese Steuerermäßigung in Form von 50 % mit aufzunehmen.

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen einstimmig der Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung - jedoch mit nachstehenden Änderungen - zu:

1. Steuererhöhung nicht von 26,00 € auf 28,00 € - sondern auf 32,00 €
Neu: § 3 Abs. 1 Punkt a) für den ersten Hund eines Haushaltes 32,00 €
2. Steuerermäßigung für Hunde, die in einer Rettungsstaffel geführt werden
Neu: § 6 Abs. 1 Punkt c) von Hunden, die in einer Rettungsstaffel geführt werden 

Herr Dr. Frahm bittet, die Änderungen zum vorliegenden Entwurf der Hundesteuersatzung
als Tischvorlage jedem Gemeindevertreter zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorzulegen. Herr Radloff stimmt dem zu.

TOP 13.

Beschlussfassung über die Kategorieneinstufung 2017 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung beschließt die Kategorieneinstufung 2017 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).

Kategorie I: Baek, Groß Pankow, Seddin

Kategorie II: Boddin, Klein Gottschow, Kuhbier, Kuhsdorf, Lindenberg, Vettin, Wolfshagen

Kategorie III: Groß Langerwisch, Groß Woltersdorf, Kehrberg, Retzin

Kategorie IV: -       
Drucksachen-Nr.: 186/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann führt aus, dass die Einstufung analog der Vorjahre erfolgt ist. Neu aufgenommen wurde das Kriterium Einsatzübungen mit anderen Wehren. Die Entschädigung (pro Jahr) für die Ortswehrführer/Stellvertreter unterscheidet sich ebenfalls in der jeweiligen Kategorie. Diese sieht wie folgt aus:

Kategorie 1 - Ortswehrführer: 400,00 € und Stellvertreter: 100,00 €
Kategorie 2 - Ortswehrführer: 240,00 € und Stellvertreter: 60,00 €
Kategorie 3 - Ortswehrführer: 180,00 € und Stellvertreter: 45,00 €

Die Entschädigung für die Jugendwarte beträgt 120,00 € und für die Gerätewarte (pro Fahrzeug) 60,00 €.

TOP 14.

Beitritt der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Kooperation der Städte Pritzwalk und Wittstock/Dosse, der Ämter Meyenburg und Putlitz - Berge und der Gemeinde Heiligengrabe im Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS)


Die Gemeindevertretung beschließt den Beitritt zur Kooperation der Städte Pritzwalk und Wittstock/Dosse, der Ämter Meyenburg und Putlitz - Berge und der Gemeinde Heiligengrabe im Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS)    
Drucksachen-Nr.: 191/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Radloff führt kurz aus, dass nunmehr die Frage der Finanzierung geklärt ist. Der finanzielle Anteil für jeden Kooperationspartner beträgt 7.500,00 €.

TOP 15.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Entfällt!

TOP 16.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Entfällt!

Der Vorsitzende des Hauptausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Marco Radloff
Vorsitzender des Hauptausschusses
Angelika Fenske
Protokollführer