Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 06.03.2017
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 64. Sitzung des Hauptauschusses am 15.09.2016
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Rainer Knurbien
Herrn Norbert Milatz
Frau Annett Röhl
Herrn Wolfgang Taepke
Herr Marco Radloff
Herrn Reinhard Benn

Aus der Verwaltung: Herr Lugowski, Leiter Bauamt Frau Kadasch, Kämmerin Frau Jekal, Leiterin Hauptamt Frau Blunk, Ordnungsamt
Gäste: Norbert Kneher, Brünkendorf
Doreen Pettke-Meumann, Brünkendorf
Thomas Schlaffke, Kuhsdorf


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2016
5. Wahl des Vorsitzenden des Hauptausschusses
6. 1. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Erste Verlängerung der Veränderungssperre
  Drucksachen-Nr.: 130/04-2016
7. 1. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre
  Drucksachen-Nr.: 135/04-2016
8. Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Kuhbier-Ost"
a) Schlussabwägung
b) Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 136/04-2016
9. Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 131/04-2016
10. Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015
  Drucksachen-Nr.: 132/04-2016
11. Informationen des Bürgermeisters
12. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Aus der Beratung
Der 2. stellv.Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt. 

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.
  

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Aus der Beratung
Herrn Kneher (Bürger aus Brünkendorf) geht es um die neue Straße in Brünkendorf, die aus seiner Sicht zu einer Rennstrecke geworden ist. Herr Kneher möchte gern sowohl am Ortseingang als auch Ortsausgang eine Bodenwelle, um weitere Unfälle zu vermeiden. Auch für Spaziergänger, wie z.B. die Bewohner der Wohnstätte in Groß Woltersdorf, ist die Straße eine Gefahr. Herr Kneher appelliert an die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde.

Kürzlich wurde die Katze von der Tochter von Frau Pettke-Meuman (Bürgerin aus Brünkendorf) totgefahren. Frau Pettke-Meumann äußert ebenso ihren Unmut über die Raserei auf dieser Straße. Sie regt an, am Ortseingang und Ortsausgang "30 km/h-Schilder" anzubringen.


Herr Dr. Frahm kann das Anliegen von Herrn Kneher und Frau Pettke-Meumann voll nachvollziehen und gerade als Jäger hinsichtlich der Wildverluste durch Unfälle.

Herr Lugowski rät von Pollern zur Verkehrsberuhigung ab, da die Fahrzeuge in diesem Fall stark abbremsen und wieder anfahren würden. Dies hätte wiederum eine stärkere Geräuschbelästigung und Übertragung der Erschütterung auf die Grundstücke zur Folge. Er schlägt vor:
1. mit dem Revierpolizisten die Problematik zu besprechen, so dass Geschwindigkeitskontrollen
stattfinden und
2. dass sich die Verwaltung mit der Unteren Verkehrsbehörde ins Benehmen setzt, inwieweit wir eine 30 km/h-Reduzierung vornehmen können. Als Begründung werden die Wohnstätte in Groß Woltersdorf und der starke Verkehr mit dem überregionalen Radweg mit der Anbindung zum Pollobahnhof oder Museum angeführt.
Frau Pettke-Meumann spricht die Problematik Straßenbeleuchtung an - konkret, dass nachts kein Licht in Brünkendorf brennt. Hinsichtlich Einbrüche musste auch schon die Polizei gerufen werden. Ihr Hund ist ihr Schutz, wofür sie nicht einsieht, eine Hundesteuer zu zahlen.

Herr Radloff führt aus, dass die Hundesteuer per Satzung geregelt ist und im vorgetragenen Fall kein Befreiungstatbestand greift. Zur Straßenbeleuchtung kann er heute nur soviel sagen, dass die Verwaltung über Möglichkeiten nachgedacht hat, dass nachts wieder das Licht brennt. Sobald es sich darstellen lässt, wird es in allen Orten geschehen.   

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2016

Aus der Beratung
Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 23.06.2016 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.
  

TOP 5.

Wahl des Vorsitzenden des Hauptausschusses

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Radloff nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

Herr Dr. Frahm übergibt die Leitung der Versammlung an den neu gewählten Vorsitzenden des Hauptausschusses. Herr Radloff übernimmt die Leitung.
  

TOP 6.

1. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Erste Verlängerung der Veränderungssperre


Gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 14 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeinde folgende erste Verlängerung der Veränderungssperre im Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" um ein Jahr:

Erste Verlängerung der Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) vom 22.09.2016 über die Veränderungssperre zur Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"

Auf Grundlagedes § 28 Abs. 9 und § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007, veröffentlicht im Gesetz- und VerordnungsblattTeil I, S. 286) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI. I /14, Nr. 32), des Beschlusses vom 18.09.2014 zur Aufstellung der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" und der §§ 14, 16 und 17 BauGB vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) m.W.v. 24.10.2015, hat die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.09.2016 gemäß § 16 Abs. 1 BauGB folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) hat auf ihrer Sitzung am 18.09.2014 die Aufstellung der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" im Ortsteil Tüchen, westlich des Gemeindeteils Reckenthin beschlossen.

Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 der Satzung bezeichnete Gebiet die erste Verlängerung der Veränderungssperre erlassen.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf Liegenschaften in der Gemarkung Reckenthin, Flur 3. Folgende Flurstücke der Flur 3 befinden sich im Gebiet der Veränderungssperre:

1, 2/1, 2/2, 3 – 21, 29 (teilweise), 33 (teilweise), 41, 40/3, 44, 45 (teilweise), 72 (teilweise), 75 (teilweise), 76 (teilweise), 77 (teilweise), 78, 79 (teilweise), 85, 87, 107 (teilweise), 10 (teilweise), 109 (teilweise), 112 (teilweise), 113 (teilweise), 114, 115/1, 115/2, 115/3, 116 – 117, 119 – 122, 124 – 127, 130 – 134, 135/1, 135/2, 136 – 138, 139, 140, 143/1, 144, 146, 147, 150/3, 150/4, 150/5, 150/6, 150/7, 150/8, 151, 153, 154/1, 154/2, 154/3, 155, 156, 157 – 165.



Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich der im Aufstellungsverfahren befindlichen Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" und ergibt sich aus dem Plan, der als Anlage Teil der Satzung ist.

§ 3
Rechtswirkungen

(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet ist § 14 BauGB maßgebend. Es dürfen:

a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden.

b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

(3) In Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierfür trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Die erste Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Prignitz Express in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr außer Kraft.

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1, für das in § 2 benannte Gebiet rechtsverbindlich ist.

§ 5
Hinweise
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 1 BauGB und auf die Vorschriften des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechten Geltendmachung wird hingewiesen.

Anlage I
Geltungsbereich der Veränderungssperre

Groß Pankow (Prignitz), 28.09.2016

Bürgermeister
(Radloff)    
Drucksachen-Nr.: 130/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Aus der Beratung
Herr Lugowski führt aus, dass vor zwei Jahren die Gemeindevertretung die Satzung zur Veränderungssperre beschlossen hat. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren in Kraft, jedoch kann die Frist um ein Jahr verlängert werden. Es ist nicht dazu gekommen, den B-Plan zur Rechtskraft zu bringen, da im Rahmen der letzten öffentlichen Widersprüche eingegangen sind, die nicht berücksichtigt werden konnten.

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Beschluss zu fassen, die am 01.10.2016 außer Kraft tretende Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern. Diese wird dann mit der öffentlichen Bekanntmachung im Prignitz-Express rechtswirksam.

Herr Dr. Frahm unterstreicht, den Weg so zu gehen. An dem Vorhaben, mit den Windenergieanlagen 1000 m von der Wohnbebauung wegzubleiben, sollte weiter festgehalten werden.

Herr Taepke stimmt einer Verlängerung der Veränderungssperre im Interesse der Gemeinde zu.
  

TOP 7.

1. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre


Für die von der Firma Voss Energy Rostock GmbH beim Landesamt für Umwelt gestellten Anträge zum Bau von 2 Windenergieanlagen (Anträge Nr. 002.00.00./15 und 012.00.00./16) in den Sondergebieten der Baufelder 1 und 2 im Entwurf der Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" (Stand April 2016), wird gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen, da nach dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB festgestellt werden kann, dass den Windenergieanlagenstandorten in den Sondergebiets-Baufeldern 1 und 2 weder private, nochöffentliche Belange entgegenstehen.
Die Ausnahme wird zugelassen unter der Sicherstellung folgender Voraussetzungen:
Die Firma Voss Energy GmbH, Rostock verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde folgende Maßnahmen zu erfüllen:
1. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist es erforderlich, den Satzungsentwurf zu ändern und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen. Durch einen ergänzenden Kostenübernahmevertrag übernimmt die Voss Energy GmbH die Kosten für diese wahrscheinlich durchzuführende Entwurfswiederholung, so dass die Gemeinde von voraussichtlichen zusätzlichen Planungskosten freigestellt wird.
2. Die Voss EnergyGmbH wird innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung der Genehmigung zum Bau der 2 Windenergieanlagen den Abbruch der leerstehenden Stallanlagen im Südosten der Ortslage Reckenthin auf dem Flurstück 30/4 der Flur 6 der Gemarkung Reckenthin durchführen, bzw. den Abbruch der Stallanlagen einschließlich befestigter Freiflächen finanzieren.
3. Die Voss Energy GmbH wird innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung der Genehmigung zum Bau von 2 Windenergieanlagen den Abbruch des leerstehenden Wohnhauses Reckenthiner Straße 31 auf dem Flurstück 33 der Flur 7 der Gemarkung Reckenthin in der Ortslage Reckenthin durchführen, bzw. den Abbruch des Wohnhauses einschließlich befestigter Freiflächen auf dem Grundstück finanzieren.
4. Die Voss Energy GmbH stellt sicher, dass in dem Kalenderjahr nach der Fertigstellung der ersten der zwei beantragten Windenergieanlagen das Flurstück 30/4 der Flur 6 der Gemarkung Reckenthin nach Abbruch der Stallanlagen und der Entsiegelung als Fläche für die Landwirtschaft zur Verfügung steht. Das gesamte Flurstück ist kostenlos in das Eigentum der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zu übertragen.     
Drucksachen-Nr.: 135/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Aus der Beratung
Herr Lugowski führt aus, dass die Firma Voss Energy Rostock GmbH zwei Windenergieanlagen errichten möchte. Eine Genehmigung kann noch vor dem 31.12.2016 erteilt werden, wenn eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen wird. Die Fa. Voss Energy Rostock GmbH hatte sich von Anfang an bereiterklärt, die Bauvorhaben in ein von der Gemeinde aufzustellendes Gesamtkonzept zum Repowering des gesamten Windparkes "Reckenthin" einzubinden und hat zur Umsetzung dieser Bauleitplantung mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, der die Gemeinde von den dafür entstehenden Planungskosen freigestellt hat. Die Firma ist bereit, einen weiteren städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Dabei sollen Wünsche aus vorangegangenen Einwohnerversammlungen berücksichtigt werden, die mit dem Ortsbeirat abgestimmt wurden. Dazu zählen:
- Erwerb und Abbruch einer Stallanlage in Reckenthin
(Das Grundstück soll dann der Gemeinde kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.)
- Abbruch eines leerstehenden Wohngebäudes in der Ortslage Reckenthin
(Das Grundstück wird als Bauland zur Verfügung gestellt.) oder
Der Investor erwirbt das Grundstück und macht es wieder nutzungsfähig.

Herrn Dr. Frahm wird auf seine Nachfrage bestätigt, dass diese Leistungen zusätzlich vom Investor übernommen werden.  

TOP 8.

Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Kuhbier-Ost"
a) Schlussabwägung
b) Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 9-seitige Abwägungsvorlage (Stand August 2016) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Begründung und den Satzungstext eingearbeitet. Eine Überarbeitung der Planzeichnung war nicht erforderlich.
Das Ergebnis der Abwägung istmitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss

Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Kuhbier-Ost" im Ortsteil Kuhbier, im Bereich des Langerwischer Weges (Stand August 2016) mit Planzeichnung und billigt die Begründung.    
Drucksachen-Nr.: 136/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Aus der Beratung
Herr Lugowski empfiehlt der Gemeindevertretung, die Schlussabwägung und den
Satzungsbeschluss zu fassen. Es ist vorgesehen, dass die Satzung in der 1. Oktoberwoche mit der Veröffentlichung im Prignitz-Express zur Rechtskraft gebracht wird.
  

TOP 9.

Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge den 2. Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) mit seinen Anlagen zum 31.12.2015 beschließen.     
Drucksachen-Nr.: 131/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Aus der Beratung
Frau Kadasch macht Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Gemeinde wurde durch das Rechnungsprüfungsamt ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen. Es wurden durch das Rechnungsprüfungsamt lediglich Hinweise gegeben. Keiner dieser Hinweise zieht nach sich, dass die Gemeinde inirgendeiner Art und Weise ihre tatsächliche Lage falsch dargestellt hat.

Die Ergebnisrechnung endet mit einem Fehlbetrag von rund 49.150,00 €, geplant wurden 183.000,00 €. Im Bereich der Finanzrechnung ist zum Jahresende ein Zahlungsmittelbestand in Höhe von 74.600,00 € zu verzeichnen. Auf Grund dieses Ergebnisses erfolgte im letzten Jahr keine Sondertilgung, es wurde lediglich ein Kredit verlängert. Zum Ende des Jahres 2015 war ein Kreditbestand in Höhe von 1,6 Mio. €zu verzeichnen. Zum Ende des Jahres 2016 werden es 1,3 Mio. € sein und im Jahre 2019 bei gleichbleibender Tilgung unter 490.000,00 €.

Herr Taepke spricht ein Lob aus.

Herr Dr. Frahm fragt an, ob irgendwann der Wasser- und Bodenverband seine Beiträge selbst erhebt. Sollte der Fall eintreten, würde laut Ausführung von Frau Kadasch der Wasser- und Bodenverband auf jeden Fall die Verwaltungsgebühr umlegen und die Mitgliedsbeiträge würden sich erhöhen. Derzeit ist dieses Thema nicht aktuell. Die politische Entscheidung, diese Aufgaben den Kommunen zu übertragen, wird von den Abgeordneten als Fehler angesehen.
  

TOP 10.

Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015


Die Gemeindevertretung möge den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 entlasten.     
Drucksachen-Nr.: 132/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 6    
Ja-Stimmen : 6 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Aus der Beratung
Entfällt!
  

TOP 11.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Aus der Beratung
Entfällt!
  

TOP 12.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Aus der Beratung
Herr Knurbien trägt zwei Anliegen vor:

1. Erreichbarkeit mit der neuen Adresse
Im einem konkreten Fall in Lindenberg musste der Rettungswagen erst die Anschrift suchen.
Herr Knurbien bittet darum, mit der Leitstelle Kontakt aufzunehmen, dass man die neuen Anschriften schneller findet. In diesem Zusammenhang regt er an, Schilder mit dem Straßennamen "Lindenberg" anzubringen.

Herr Taepke bestätigt, dassdie Leitstelle in Potsdam am vergangenen Wochenende den Ort Baek auch nicht gefunden hat, als er Hilfe von dort anforderte.

Herr Dr. Frahm führt aus, dass er in der Vergangenheit dieses Thema mehrmals in der Gemeindevertretung aktenkundig angesprochen hat und nichts passiert ist. Bei Google sind die neuen Adressen nicht hinterlegt. So war z.B. bis vor kurzem seine Zahnarztpraxis in Reckenthin angesiedelt. Er bittet darum, dass die Verwaltung Google mitteilt, wie die einzelnen Orte unserer Gemeinde mit den dazugehörigen Straßen bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die verschiedensten Routenplaner.

Frau Blunk: Die Kollegen, die das damals gemacht haben, haben die entsprechenden Behörden darüber in Kenntnis gesetzt. Frau Blunk wird das Anliegen von Herrn Dr. Frahm prüfen und sich zusammen mit Herrn Lehmann mit der Leitstelle nochmals in Verbindung setzen.
2. Schließung der Sparkasse in Lindenberg
Der Ortsbeirat Lindenberg hat Vorstellungen zur Gestaltung des öffentlichen Lebens in Lindenberg erarbeitet. Es sollte ein Gutachten erstellt werden (Finanzierung mit Fördermitteln).
Herr Knurbien fragt nach dem aktuellen Stand. Herr Radloff hat diesbezüglich noch keinen Kenntnisstand, sichert aber zu, sich Kenntnis darüber zu verschaffen.

Herr Milatz erkundigt sich nach Stand Internet in Rohlsdorf. Herr Lugowski informiert, dass der Landkreis Mittel beantragt hat, umzu prüfen, wo noch Netzbedarf besteht. Erst danach kann man Mittel für die Investition bekommen. Die Versorgung soll dann 2017 erfolgen.

Herr Schlaffke (Bürger) berichtet, dass auf der heutigen Sitzung des Kreistages bekanntgegeben wurde, dass 50.000 € vom Land für das Gutachten bereitgestellt wurden.

Herr Schlaffke verlässt den Versammlungsraum.  


Reinhard Benn
Stellv. Vorsitzender des Hauptausschusses
Angelika Fenske
Protokollführer