Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 10.12.2015
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 59. Sitzung des Hauptauschusses am 17.09.2015
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.40 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im kleinen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Thomas Brandt
Herrn Reinhard Benn
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Norbert Milatz
Frau Annett Röhl
Herrn Rainer Knurbien
Herrn Wolfgang Taepke

Aus der Verwaltung: Gabriele Jekal, Leiterin Hauptamt
Sabine Kadasch, Kämmerin
Halldor Lugowski, Leiter Bauamt
Karsten Lehmann, Leiter Ordnungsamt


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 11.06.2015
5. 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier"
– Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 41/04-2015
6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf"
– Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 42/04-2015
7. Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes "SO-Gebiet Landwirtschaft und Energiegewinnung" in Neudorf
  Drucksachen-Nr.: 66/04-2015
8. Beschluss zur 4. Änderung des B-Planes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf" - frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 67/04-2015
9. 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Klein Woltersdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)und 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
- Grundsatzbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 73/04-2015
10. 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 71/04-2015
11. 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow /Prignitz
- Grundsatzbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 72/04-2015
12. Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf"
- Grundsatzbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 74/04-2015
13. Umstufung von Teilabschnitten der Landesstraße 146 im Bereich der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 70/04-2015
14. Vereinbarung zur Abwicklung der Teilfinanzierung des Frauenhauses durch die Ämter, Gemeinden und Städte des Landkreises Prignitz (Frauenhausfinanzierungsvereinbarung – FFV)
  Drucksachen-Nr.: 68/04-2015
15. Beschluss zur Bewirtschaftung der Schulküche Groß Pankow ab 01.01.2016 durch die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 69/04-2015
16. Informationen des Bürgermeisters
17. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Brandt, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Entfällt.

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 11.06.2015

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 11.06.2015 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier"
– Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung
                   
Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 38-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.

Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.


b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" (Stand August 2015) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 41/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski berichtet, dass für den Windpark Kuhbier/ Kuhsdorf insgesamt 31 Windenergieanlagen (WEA) genehmigt worden seien. Es wurden jedoch nur 19 WEA errichtet. Hiervon haben 15 WEA eine Anlagenhöhe von 200 m. Die restlichen vier WEA haben eine Anlagenhöhe von 100 m, da sie sich innerhalb des 1000 m Abstandsradiuses zur nächsten Wohnbebauung befinden.

Die Planung wurde zeitweilig unterbrochen, da der Anlagenbetreiber vorgeschlagen hatte, ein neues, das gesamte Planungsgebiet umfassende, Repoweringkonzept aufzustellen. Grundlage sei, dass mit Ausnahme einer WEA, die neun Altanlagen abgebaut und durch acht neue WEA mit einer Anlagenhöhe von 200 m ersetzt werden.

Herr Lugowski erinnert, dass drei WEA im Bereich Windpark Kuhbier nur errichtet werden können, wenn eine tatsächliche Wohnnutzung im Kuhbierer Ausbau ausgeschlossen sei. Die Anlagenbetreiber haben zwischenzeitlich die betroffenden Grundstücke erworben. Die Wohnnutzung werde ab 2016 aufgegeben. Die Wohngebäude werden im Anschluss abgetragen.

Parallel werde eine bedarfsgerechte Befeuerung der WEA erfolgen. Welches Befeuerungssystem angewendet werde, sei jedoch noch in der Diskussion. Herr Lugowski berichtet, dass derzeit ein neues radargesteuertes Befeuerungssystem entwickelt werde, wobei mit einem Flugsicherungsstandort beispielsweise mehrere Windparks gleichzeitig befeuert werden könnten.

Herr Dr. Frahm hinterfragt, ob die Bürger über die neue Anlagenhöhe der WEA informiert wurden. Herr Brandt und Herr Lugowski bejahen dies.

Abschließend erörtert Herr Lugowski den weiteren Verfahrensablauf.

TOP 6.

2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf"
– Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung

Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 34-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.

Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

                   
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" (Stand August 2015) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 42/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 3 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Thomas Brandt

Aus der Beratung
Herr Brandt nimmt aufgrund seiner Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Herr Benn, als 1. Stellvertreter, übernimmt für diesen TOP die Leitung des Hauptausschusses.

Herr Lugowski verweist auf die Ähnlichkeit des Verfahrens zum Windpark Kuhbier. Anhand einer Plankarte werden die Standorte der einzelnen WEA aufgezeigt.

TOP 7.

Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes "SO-Gebiet Landwirtschaft und Energiegewinnung" in Neudorf


Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) beschließt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes
"SO-Gebiet Landwirtschaft und Energiegewinnung" in Neudorf.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird in nördliche Richtung auf die Ausdehnung des "Rahmenplanes Biogasanlage Neudorf" erweitert. Diese Erweiterung umfasst die Flurstücke 191, 192 teilweise und 32/4 der Flur 3 der Gemarkung Helle (siehe beigefügter Lageplan).

Planungsziel im nördlichen Erweiterungsbereich ist die rechtssichere Festsetzung der Inhalte der "Rahmenplanung Biogasanlage Neudorf". Diese umfassen im Einzelnen die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Fahrsiloflächen und Erdbecken sowie deren Eingrünung mit einem intensiv bepflanzten Gehölzstreifen.

Im südlichen Teilbereich, der bereits in der bisherigen Beschlussfassung Bestandteil des Geltungsbereiches war, bleiben die Planungsziele unverändert. Dieses sind die Festsetzung einer maximalen Leistungskapazität für die Biogasanlage, orientiert am aktuell genehmigten Bestand, sowie die planungsrechtliche Sicherung des baulichen Bestandes inklusive weiterer Entwicklungspotenziale für sämtliche im Plangebiet vorhandenen Betriebe. Der südliche Teilbereich umfasst die Flurstücke 178, 179, 182, 183, 185, 186, 187, 189, 190, 193 und 194 der Flur 3 der Gemarkung Helle.

Dieser erneute Aufstellungsbeschluss zur. 1. Änderung des B-Plans in Neudorf ersetzt den Aufstellungsbeschluss vom 20.09.2012.

Parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Entlassung der Ergänzungsfläche im Norden des bisherigen Plangebietes aus dem LSG Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz zu beantragen.
Drucksachen-Nr.: 66/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Hierbei handele es sich lediglich um eine Erweiterungsmöglichkeit der Lagerkapazitäten. Demnach müsse der B-Plan erweitert werden. Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beabsichtig daher zu beantragen, dass die betroffenden Flurstücke aus dem Landschafts- und Vogelschutzgebiet herausgenommen werden. Somit könne mehr Fläche für die Erweiterung der Lagerkapazität entstehen.

Der Hintergrund ist, dass sich einige gesetzliche Vorschriften im Bereich der Landwirtschaft geändert haben und der Anlagenbetreiber bestimmte Mehrauflagen zu berücksichtigen habe. Da sich die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) ein geordnetes Gebiet wünsche, werde beabsichtigt, den B-Plan hinsichtlich der Flächenausdehnung zu verändern. Die Bürger/ Einwohner werden im Rahmen der Bauleitplanung ordnungsgemäß beteiligt.

Herr Lugowski versichert, dass es zu keiner Kapazitäterhöhung der Biogasanlage komme. Herr Benn hinterfragt, wie hoch die derzeitige Kapazität sei. Herr Lugowski schätzt diese auf ca. 5,5 MegaWatt.

Herr Dr. Frahm hinterfragt, ob nach Feststellung eines B-Planes keine BIMSCH-Anträge mehr gestellt werden können. Herr Lugowski erklärt, dass der B-Plan bestimme, welche baulichen Maßnahmen in diesem Gebiet grundsätzlich möglich seien. Es können dennoch BIMSCH-Anträge gestellt werden, jedoch müsse die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) diesen zustimmen.

TOP 8.

Beschluss zur 4. Änderung des B-Planes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf" - frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand Juli 2015) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 67/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski informiert, dass hier eine WEA repowert werden solle. Eine Einwohnerversammlung zur Thematik habe bereits stattgefunden.

TOP 9.

4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Klein Woltersdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)und 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
- Grundsatzbeschluss


Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) fasst den grundsätzlichen Beschluss, die Verfahren zur 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und zur 5. Änderung des Bebauungsplans Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" durchzuführen. Die Änderungsfläche bzw. der B-Plangeltungsbereich befinden sich nordöstlich der Ortslage von Klein Woltersdorf, nördlich des bestehenden Bebauungsplans Groß Woltersdorf Nr. 1. Die Fläche umfasst insgesamt ca. 6 ha.
Planungsziel ist die Darstellung von Sonderbauflächen "Windenergieanlagen" bzw. die Festsetzung von Sondergebieten "Windenergienutzung" im Windpark Klein Woltersdorf. Das Planungsziel steht aktuell, auf Grundlage des Regionalplans "Windenergienutzung" von 2003, nicht in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung aber in Übereinstimmung mit dem in Aufstellung befindlichen neuen Regionalplan " Freiraum und Windenergie", der dort das neue Windeignungsgebiet Nr. 11 vorschlägt.
Es ist geplant, die beiden Verfahren parallel durchzuführen.
Sobald durch entsprechende Kostenübernahmeverträge gemäß § 11 BauGB die Übernahme der Planungskosten sichergestellt ist, wird die Gemeinde die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse fassen. Dabei hat der Kostenträger die Planungskosten auch dann anteilig zu zahlen, falls es zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch der Planverfahren kommt.
Drucksachen-Nr.: 73/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski berichtet, dass für dieses Planungsgebiet mehrere Anträge zur Errichtung von WEA eingereicht wurden. Hintergrund sei der neue Entwurf des Regionalplanes. Demnach wurde eine städtebauliche Voranfrage an die gemeinsame Landesplanung Berlin/Brandenburg und an die Regionalplanung Neuruppin gestellt. Diese beinhalte die Frage, ob die Flächen, die zukünftig als Windeignungsgebiet ausgewiesen werden sollen, bereits mit einem Flächennutzungsplan (FNP) und mit Bebauungsplänen überplant werden können, bevor der neue Regionalplan zur Rechtskraft gebracht werde. Die einzelnen Stellungnahmen seien unterschiedlich. Im Wesentlichen wurde die Anfrage jedoch verneint.

Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) könne mit der Planung beginnen, jedoch würde der B-Plan keine Rechtskraft erlangen so lange der jetzige Regionalplan aus dem Jahr 2003 noch Rechtskraft habe. Jedoch sind bereits einige Teile dieses Regionalplanes aufgrund von Gerichtsurteilen außer Kraft gesetzt worden. Ergänzend gäbe es weitere Einsprüche gegen die Wirksamkeit des derzeit gültigen Regionalplanes aus 2003.

Vor diesem Hintergrund einigten sich alle Antragssteller und wollen auf eigenes Risiko mit der frühzeitigen Überplanung der Flächen beginnen, so dass bei Außerkraftsetzung des derzeit gültigen Regionalplans aufgrund der vorliegenden Einsprüche und des bis dahin noch nicht gültigen neuen Regionalplans, der B-Plan der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) verbindlich und maßgebend sei. Herr Lugowski erläutert die entsprechenden Vorteile.

Die Investoren werden zur Gemeindevertretersitzung am 24.09.2015 eingeladen, um nochmals persönlich ihre Beweggründe zu erörtern und eventuelle Fragen beantworten zu können.

In diesem Zusammenhang solle geregelt werden, dass die einzelnen FNP von Klein Woltersdorf, Boddin und dem des ehemaligen Amtes Groß Pankow zu einem gemeinsamen FNP zusammengefasst werden. Die dafür anfallenden Kosten würden die zukünftigen Investoren übernehmen.

Herr Dr. Frahm erkundigt sich, ob der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) Kosten für die frühzeitige Überplanung entstehen. Herr Brandt und Herr Lugowski verneinen dies. Auch für den Fall, dass die frühzeitige Überplanung abgebrochen werden müsse, entstehen der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) keine Kosten.

Abschließend äußert sich Herr Dr. Frahm positiv zum beabsichtigten Verfahren, da die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) somit Einfluss auf die Planung habe und der kommunale Haushalt nicht belastet werde.

TOP 10.

1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" (Stand September 2015) mit Planzeichnung (Teil A), Teil B und Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes als Grundlage für das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats.
Drucksachen-Nr.: 71/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
In der Vergangenheit wurde aufgrund eines BIMSCH-Antrages die 1. Änderung des B-Planes i.V.m. mit einer Satzung zur Veränderungssperre durch die Gemeindevertretung beschlossen. Hintergrund sei, dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) im Rahmen einer Bauleitplanung mehr Einfluss auf den Ausbau von WEA habe.

Zwischenzeitlich habe man sich mit allen Anlagenbetreiber in Verbindung gesetzt. Herr Lugowski berichtet, dass in diesem Planungsgebiet zusätzlich zwei WEA errichtet werden sollen. Die Abstandsregelung von 1000 m zur nächsten Wohnbebauung solle ebenfalls eingehalten werden. Weiterhin wurden Möglichkeiten für ein Repowering der WEA besprochen.

Derzeit sind 11 WEA vorhanden. Davon sollen zukünftig lediglich neun WEA stehen bleiben. Ein Repowering der WEA sei nur möglich, wenn die alten Anlagen abgebaut seien. Zur Thematik werde im Oktober/ November eine Einwohnerversammlung durchgeführt.

Herr Lugowski berichtet, dass die Erschließung über die B107 erfolgen werde. Der Ortsbeirat und der Bauausschuss haben ihre Zustimmung gegeben.

Herr Dr. Frahm erkundigt sich genauer über die Erschließungsstrecke. Herr Lugowski erläutert diese und ergänzt, dass in diesem Zusammenhang der Weg zwischen Tüchen und Krampfer mit einer Schotterbefestigung hergestellt werde. Weiterhin werde auch der Straßenabschnitt von Reckenthin nach Klenzenhof und der Weg von Klenzenhof Richtung Bullendorf ausgebaut. Da diese Maßnahmen aufgrund der Erschließung des Windparks Krampfer erforderlich seien, werden die Kosten auch nicht von der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) getragen.

TOP 11.

13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow /Prignitz
- Grundsatzbeschluss


Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) fasst den grundsätzlichen Beschluss, dass Verfahren zur 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/ Prignitz durchzuführen.
Die 13. Änderung umfasst einen Bereich zur Erweiterung der Sonderbaufläche Windenergieanlagen östlich von Reckenthin. Die Fläche befindet sich nordwestlich der Ortslage von Krampfer und südlich von Guhlsdorf. Er schließt nördlich an den bestehenden Bebauungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" an.
Planungsziel ist die Darstellung einer Sonderbaufläche "Windenergieanlage". Weiterhin ist es Planungsziel, die bestehende Darstellung der Flächen für Wald zu erhalten.
Das Planungsziel der Darstellung von Windenergieanlagen steht aktuell, auf Grundlage des Regionalplans "Windenergienutzung" von 2003, nicht in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung aber in Übereinstimmung mit dem in Aufstellung befindlichen neuen Regionalplan " Freiraum und Windenergie", der dort das neue Windeignungsgebiet Nr. 9 vorschlägt.
Im Rahmen der 13. Änderung des Teil-FNP soll ebenfalls geprüft werden, ob weitere kleinere Änderungsvorhaben in den verschiedenen Orts- und Gemeindeteilen der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) notwendig sind. Diese werden dann ebenfalls in das Verfahren der 13. FNP-Änderung integriert.
Parallel zum Verfahren der 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/ Prignitz wird der Bebauungsplanverfahren Klein Gottschow Nr. 1 aufgestellt.
Sobald durch entsprechende Kostenübernahmeverträge gemäß § 11 BauGB die Übernahme der Planungskosten sichergestellt ist, wird die Gemeinde die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse fassen. Dabei hat der Kostenträger die Planungskosten auch dann anteilig zu zahlen, falls es zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch der Planverfahren kommt.
Drucksachen-Nr.: 72/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erörtert die wesentlichen Veränderungen anhand eines Lageplanes. Er berichtet, dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des neuen Regionalplanes verdeutlicht habe, dass die vorhandene Waldfläche nicht als Windeignungsgebiet ausgewiesen werden solle.

Parallel sei geplant, für den Bereich Klein Gottschow einen B-Plan aufzustellen.

Eine Informationsveranstaltung werde zur gegebenen Zeit durchgeführt.

Herr Dr. Frahm erkundigt sich, welche Vorteile sich für die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) ergeben würden. Eventuell könne der Weg von Reckenthin nach Guhlsdorf hergestellt werden. Herr Lugowski nimmt den Vorschlag zur Kenntnis und wird sich zur gegebenen Zeit mit der Thematik auseinandersetzen.

TOP 12.

Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf"
- Grundsatzbeschluss


Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) fasst den grundsätzlichen Beschluss, das Verfahren zum Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" zu führen.
Der Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 befindet sich nordwestlich der Ortslage von Krampfer und südlich von Guhlsdorf. Er schließt nördlich an den bestehenden Bebauungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" an. Die Fläche umfasst ca. 104,5 ha.
Planungsziel ist die Festsetzung von Sondergebieten "Windenergienutzung" in einem Windpark Guhlsdorf. Das Planungsziel steht aktuell, auf Grundlage des Regionalplans "Windenergienutzung" von 2003, nicht in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung aber in Übereinstimmung mit dem in Aufstellung befindlichen neuen Regionalplan " Freiraum und Windenergie", der dort das neue Windeignungsgebiet Nr. 9 vorschlägt. Weiterhin ist es Planungsziel, die Flächen für Wald im Nordosten des Plangebietes nicht zu bebauen sondern als solche zu erhalten.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird das Verfahren der 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/ Prignitz durchgeführt. Der Bebauungsplan wird dann in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Groß Pankow stehen.
Sobald durch entsprechende Kostenübernahmeverträge gemäß § 11 BauGB die Übernahme der Planungskosten sichergestellt ist, wird die Gemeinde die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse fassen. Dabei hat der Kostenträger die Planungskosten auch dann anteilig zu zahlen, falls es zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch der Planverfahren kommt.
Drucksachen-Nr.: 74/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 4 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erörtert die wesentlichen Vorhaben. Der Geltungsbereich entspricht dem FNP.

Herr Dr. Frahm möchte wissen, was passiert, wenn jemand beispielsweise beantrage, eine WEA in dem vorhandenen Waldgebiet zu errichten. Herr Lugowski teilt mit, dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) sich mit allen möglichen Mitteln dagegen aussprechen werde.

TOP 13.

Umstufung von Teilabschnitten der Landesstraße 146 im Bereich der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) beschließt den Teilabschnitt der Landesstraße 146 von der Gemeindegrenze der L 146 im Abschnitt 10 bei Station 2,450 bis zum Netzknoten 2938 004 (Einmündung in die B 107 bei Tüchen) mit einer Länge von 13,099 km mit Ablauf des 31. März 2016 zur Gemeindestraße umzustufen.
Drucksachen-Nr.: 70/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Brandt erklärt, dass das Land Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden gewährt. Gefördert werden können der Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung kommunaler Straßen in der Baulast der Gemeinden.

Aufgrund der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg (RiLi KStB Bbg) vom 14. Juni 2011 erfolge bei einer Straßenumstufung (hier Abstufung zur Gemeindestraße) eine Förderung der Gesamtkosten in Höhe von 90 %. Das Land stelle den Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 10% zur Verfügung (aufgrund nicht durchgeführter Instandhaltungsmaßnahmen). Somit werden die Sanierungskosten zu 100% übernommen und der Gemeinde entstehen keine Kosten.

Mit der Abstufung endet die Straßenbaulast für den Landesbetrieb Straßenwesen und geht auf die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) über. Folglich sei zukünftig für die Unterhaltung und Pflege die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) verantwortlich Es werde eine entsprechende Vereinbarung geschlossen und im Anschluss die Umstufung förmlich vollzogen. Da die Umstufung nur im Ganzen vollzogen werden könne, müsse auch die Stadt Pritzwalk an dem Vorhaben innerhalb ihrer Gemarkung beteiligt werden. Die Stadt fasst für ihren Bereich einen gesonderten Beschluss.

Folgende Straßenabschnitte werden folglich ausgebaut:
- die Ortslagen Vettin, Klein Woltersdorf, Lindenberg
- Verbindungsstraße zwischen Kehrberg und Klein Woltersdorf
- Verbindungsstraße zwischen Lindenberg und Tüchen

Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) befürwortet die Verbesserung der Infrastruktur zugunsten der Bürger. Herr Dr. Frahm schließt sich dem an.

TOP 14.

Vereinbarung zur Abwicklung der Teilfinanzierung des Frauenhauses durch die Ämter, Gemeinden und Städte des Landkreises Prignitz (Frauenhausfinanzierungsvereinbarung – FFV)


Die Gemeindevertretung möge die Vereinbarung zur Abwicklung der Teilfinanzierung des Frauenhauses durch die Ämter, Gemeinden und Städte des Landkreises Prignitz (Frauenhausfinanzierungsvereinbarung -FFV) bis auf Widerruf beschließen.
Drucksachen-Nr.: 68/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Brandt schildert kurz den Sachverhalt und begründet die Notwendigkeit.

TOP 15.

Beschluss zur Bewirtschaftung der Schulküche Groß Pankow ab 01.01.2016 durch die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Bewirtschaftung der Schulküche über den 31.12.2015 hinaus durch die Gemeinde selbst erfolgt, die Versorgung der Kita Baek zukünftig mit abgesichert wird und der Betrieb der Schulküche einer dauerhaften Evaluierung des Kita-Ausschusses obliegt.
Drucksachen-Nr.: 69/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 7    
davon anwesend : 5    
Ja-Stimmen : 5 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Jekal erinnert, dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) seit dem 01.07.2015 die Schulküche in Groß Pankow eigenständig bewirtschafte.

Die Gemeinde sei durch Gesetz verpflichtet, die Essensversorgung (Frühstück, Mittag, Vesper) der kommunalen Kindertagesstätten und Schulen zu gewährleisten. Derzeit wird lediglich die Mittagsversorgung sichergestellt. Für Frühstück und Vesper wurden bisher die Eltern verpflichtet, ihren Kindern Essen mitzugeben. Der Landkreis Prignitz hat zwischenzeitlich die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) aufgefordert, sich zukünftig um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu bemühen. Bei einer weiteren Bewirtschaftung der Schulküche könne die Versorgung von Frühstück und Vesper spätestens ab dem 01.01.2017 über diese zentral abgewickelt werden. In diesem Zusammenhang würden sich auch die Elternbeiträge erhöhen.

Frau Jekal hat durch die Übernahme der Schulküche eine neue Kalkulation zur Berechnung der häuslichen Ersparnis (ab dem 01.01.2016) erarbeitet und stellt diese vor.

In allen Einrichtungen wurden zur Thematik Elternversammlungen durchgeführt und die Eltern informiert. Die Eltern seien gerne bereit, den Mehraufwand zu zahlen, sofern die Qualität des Essens erhalten bleibe. Weiterhin wünschen die Eltern, dass die Schulküche erhalten bleibe.

Frau Jekal berichtet, dass sich seit der selbstständigen Bewirtschaftung der Schulküche durch die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Qualität des Essen deutlich verbessert habe und der Speiseplan (nach DGE-Standard) abwechslungsreicher sei. Es werden überwiegend frische und ausgewogene Produkte verwendet.

Frau Kadasch erinnert, dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) für die Sanierung der Schulküche eine 100 %ige Förderung erhalten habe. In diesem Zusammenhang wurde die Auflage erteilt, dass die Schulküche für 20 Jahre auch als solche genutzt werde. Demnach sei die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) verpflichtet, die Schulküche entweder selbst oder durch einen Dritten zu bewirtschaften. Frau Kadasch erwägt abschließend die Vor- und Nachteile einer selbstständigen Bewirtschaftung und einer Bewirtschaftung durch Dritte.

Frau Jekal und Herr Brandt verdeutlichen die Wichtigkeit einer vernünftigen Ernährung im Kindesalter.

Frau Jekal berichtet, dass sich die gute Essensqualität soweit herumgesprochen habe, dass bereits andere Einrichtungen angefragt haben, ob eine Versorgung durch unserer Schulküche möglich wäre.

Frau Röhl bestätigt die Aussagen von Frau Jekal und äußert sich positiv zur Qualität und Quantität des Essens. Auch die Kinder seien begeistert von dem neuen Essen.

Herr Dr. Frahm äußert Bedenken wegen der kommunalen Haushaltsbelastung durch den entsprechenden Mehraufwand. Es sollte angedacht werden, möglichst viele Aufgaben auszulagern, um die Kosten für die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) so gering wie möglich zu halten. Er verstehe aber auch den Wunsch, die Essenversorgung weiterhin selbst zu gewährleisten.

Herr Lugowski verdeutlicht abschließend, dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Bewirtschaftung erst vor Kurzem übernommen habe und zunächst noch Erfahrungen gesammelt werden. Zukünftig seien gegebenenfalls noch Optimierungen möglich.

TOP 16.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Entfällt.

TOP 17.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Herr Dr. Frahm erfragt, wann der geplante Ausflug zu der polnischen Partnergemeinde Szczaniec statt finde. Herr Brandt berichtet, dass vor Kurzem einige Vertreter aus der polnischen Gemeinde zu den Märchentagen in Groß Woltersdorf waren. Zukünftig sei geplant, dass jährlich einmal Vertreter der polnischen Gemeinde zu den Märchentagen in die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) kommen. Gleichfalls werden Vertreter der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) einmal im Jahr zu einem festen Termin die polnische Gemeinde besuchen.

Das Ferienlager finde weiterhin wie gewohnt im Wechsel statt.


Der Vorsitzende des Hauptausschusses schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Thomas Brandt
Vorsitzender des Hauptausschusses
Nora Nagl
Protokollführer