Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 03.03.2014
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 64. Sitzung der Gemeindevertretung am 19.09.2013
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.35 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herr Kurt Essel
Herr Thomas Brandt
Herr Hans-Achim Baich
Herr Heiko Baich
Herr Reinhard Benn
Herr Dr. Ingo Frahm
Herr Peter Gericke
Herr Frank Giese
Herr Hans Groenewegen
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Frau Bettina Hagemann
Herr Rainer Knurbien
Frau Kerstin Kordelle
Frau Dagmar Lodwig
Herr Alwin Lugowski
Frau Petra Rogge
Herr Peter Schröder
Herr Jan Schumacher
Frau Gudrun Seedorf
Herr Martin Tetschke
Herr Prof. Dr. med. Bernhard von Barsewisch
Herr Volker Prenzlow
Herr Norbert Milatz
Frau Brigitte Alwin
Herr Andreas Braune

Aus der Verwaltung: Gabriele Jekal, Karsten Lehmann, Sabine Kadasch, Halldor Lugowski
Gäste: Stefan Stitz, Plankontor GmbH
Manuel Lasse, Green Wind
Pressevertreter: Jean Dibbert, MAZ


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 13.06.2013
5. Willensbekundung zur Ausweisung des "Grabungsschutzgebietes Seddin"
  Drucksachen-Nr.: 265/03-2013
6. 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz)
Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 273/03-2013
7. 9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz) im Bereich der Gemarkung Kehrberg
Schlussabwägung
  Drucksachen-Nr.: 274/03-2013
8. 9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz) im Bereich der Gemarkung Kehrberg
- Feststellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 275/03-2013
9. B-Plan Kehrberg Nr. 1 "Biogasanlage Kehrberg"

Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 276/03-2013
10. 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 270/03-2013
11. Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) - Vergnügungssteuersatzung-
  Drucksachen-Nr.: 278/03-2013
12. Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2014
  Drucksachen-Nr.: 271/03-2013
13. Haushaltssicherungskonzept zur Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) 2013
  Drucksachen-Nr.: 279/03-2013
14. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) 2013
  Drucksachen-Nr.: 280/03-2013
15. Informationen des Bürgermeisters
16. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Herr Reinhard Benn, 1. stellvertretender Vorsitzender der Gemeindevertretung, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 25    
davon anwesend : 19    
Ja-Stimmen : 19 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Es ist erforderlich, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil zu ändern. Herr Benn informiert, dass die Abstimmung hierzu im nichtöffentlichen Teil erfolgt.

Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung im Übrigen einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Entfällt!

ab hier anwesend Frau Gudrun Seedorf

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 13.06.2013

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 13.06.2013 gibt es nicht.

TOP 5.

Willensbekundung zur Ausweisung des "Grabungsschutzgebietes Seddin"


Die Gemeindevertretung Gr. Pankow (Prignitz) beschließt auf der heutigen Sitzung zum Schutz der Vielzahl von Bodendenkmalen die Ausweisung des "Grabungsschutzgebietes Seddin" zu unterstützen.
Drucksachen-Nr.: 265/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 25    
davon anwesend : 20    
Ja-Stimmen : 20 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski fasst zusammen, dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und der Landkreis Prignitz gegenüber dem Land Brandenburg ihren Willen bekunden müssen. Es muss sichergestellt sein, dass die Gemeinde und der Landkreis wirklich gewillt sind, das entsprechende Gebiet als "Grabungsschutzgebiet" ausweisen zu wollen. Die überdurchschnittlich vielen Fundstellen sollen im Rahmen einer Satzung gesichert werden. Im Hauptausschuss wurde festgelegt, dass hierzu eine Informationsveranstaltung unter Einladung der Denkmalpflege des Landes stattfinden wird. Herr Lugowski betont, dass das Vorhaben nicht gegen den Willen der Einwohner erfolgen solle, sondern unter gemeinsamer Erarbeitung.

TOP 6.

2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz)
Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung

Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 26-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Klein Woltersdorf der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz)
(Stand August 2013) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 273/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 25    
davon anwesend : 20    
Ja-Stimmen : 17 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erklärt, dass sich die meisten Änderungen des Planes auf die Ortslage Klein Woltersdorf beziehen. Herr Stitz vom Plankontor erläutert präziser die wesentlichen Änderungen anhand einer Karte, die an die Wand projeziert ist. Er betont in seiner Ausführung, dass diese Änderungen den Zielen der Landesplanung entsprechen.

Herr Dr. Frahm wirft die Frage auf, ob es wirklich gewollt sei, einen Präzedenzfall für eine Windkraftanlage im Wald zu erschaffen. Woanders gehe man gegen solche Vorhaben in Protest. Herr Lugowski erläutert, dass es sich vorerst um eine Flächennutzungsplanung handelt, die oberflächlich ist. Erst im zukünftigen B-Plan werden die Baufelder festgelegt, wobei sich keins im Wald befinden werde.

Frau Groenewegen-Rauter hinterfragt den Bau von neuen Windkraftanlagen, da derzeit keine Leitungen vorhanden seien und unsere Region keine windreiche Gegend sei. Herr Brandt schildert, dass die Bundesregierung eine Strategie festlegte, wie der Energieumbau vonstatten gehen soll. Das Land Brandenburg sei aber der Meinung, dass das Ziel bis 2030 erreicht werden solle, den Energiebedarf selbst zu decken.
Frau Groenewegen-Rauter bittet alle Anwesenden zu überdenken und darüber nachzudenken, ob es sinnvoll sei, alles hinzunehmen, was der Gesetzgeber vorgibt.

TOP 7.

9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz) im Bereich der Gemarkung Kehrberg
Schlussabwägung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende Abwägungsvorlage (Stand August 2013) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
Drucksachen-Nr.: 274/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 25    
davon anwesend : 20    
Ja-Stimmen : 20 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski bezieht sich auf die letzte Einwohnerversammlung in Kehrberg, die er als fachkompetente Runde bezeichnet. Im Ergebnis entschied sich lediglich eine Person gegen die Biogasanlage, zehn Personen enthielten sich der Stimme, aber ca. 25 Leute sprachen sich dafür aus. Dies spreche für die Errichtung der Biogasanlage, die allerdings nicht mehr so groß sein wird wie ursprünglich geplant. Außerdem ergab ein gesondertes Gutachten, dass durch die Erweiterung der Biogasanlage keine zusätzliche Geräuschbelästigung erfolgt. Trotzdem ist der Betreiber bestrebt, die bestehenden Geräusche zu verringen.

Frau Hagemann fragt nach, warum sie nicht über die Veranstaltung informiert wurde, obwohl in der letzten Sitzung ausdrücklich darum gebeten wurde. Herr Lugowski entschuldigt sich und verweist auf die Presse, die den Termin bekanntgab. In diesem Zusammenhang regt Herr Dr. Frahm an, solche Informationen per E-Mail an jeden Gemeindevertreter bekannt zugeben. Herr Brandt gab den Hinweis, die E-Mail-Adressen in der Verwaltung zu hinterlegen, um über sämtliche Einwohnerversammlungen informiert zu werden.

TOP 8.

9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz) im Bereich der Gemarkung Kehrberg
- Feststellungsbeschluss


Gemäß § 5 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) (in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow von 2002) im Bereich Kehrberg und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.

Hinweis:
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB ist die 9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) beim Landkreis Prignitz als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
Drucksachen-Nr.: 275/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 25    
davon anwesend : 20    
Ja-Stimmen : 20 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 8. und 9.:

Herr Stitz gibt mit Hilfe einer Karte Erläuterungen zum Teilflächennutzungsplan. Er legt dar, dass hiermit noch kein Baurecht entsteht, erst mit dem Beschluss des Bebauungsplans. Als wichtige Änderung zum ursprünglichen Plan spricht Herr Stitz an, dass weniger Bäume weichen müssen, Hölzer somit erhalten bleiben und Büsche angeplanzt werden. Das neue Blockheizkraftwerk wird zu dem alten hinzugefügt und soll vollständig "eingehaust" werden. Bei Messungen des Lärms wurden deutliche Unterschreitungen festgestellt. Ebenfalls spricht Herr Stitz die Geruchsbelästigung an; nur 2 % der Jahresstunden sind zulässig für Gerüche.

TOP 9.

B-Plan Kehrberg Nr. 1 "Biogasanlage Kehrberg"

Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung

Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 24-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.


b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Kehrberg Nr. 1 "Biogasanlage Kehrberg" (Stand August 2013) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 276/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 25    
davon anwesend : 20    
Ja-Stimmen : 20 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

TOP 10.

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).
Drucksachen-Nr.: 270/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 25    
davon anwesend : 20    
Ja-Stimmen : 20 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

TOP 11.

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) - Vergnügungssteuersatzung-


Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Vergnügungsteuersatzung -
Drucksachen-Nr.: 278/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 25    
davon anwesend : 20    
Ja-Stimmen : 20 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

TOP 12.

Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2014


Die Gemeindevertretung möge die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Fassung beschließen.
Drucksachen-Nr.: 271/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 25    
davon anwesend : 20    
Ja-Stimmen : 20 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

TOP 13.

Haushaltssicherungskonzept zur Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) 2013


Die Gemeindevertretung möge die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zur Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) für das Haushaltsjahr 2013 in der vorliegenden Fassung beschließen.
Drucksachen-Nr.: 279/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 25    
davon anwesend : 20    
Ja-Stimmen : 20 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

TOP 14.

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) 2013


Die Gemeindevertretung möge den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) für das Haushaltsjahr 2013 in der vorliegenden Fassung beschließen.
Drucksachen-Nr.: 280/03-2013

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 25    
davon anwesend : 20    
Ja-Stimmen : 20 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

TOP 15.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Brandt informiert darüber, dass sich das Ministerium des Inneren schriftlich an alle Landkreise wendete. In dem Schreiben geht es um die Nebentätigkeiten kommunaler Wahlbeamter in selbständigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Er selbst ist einer Stiftung des bürgerlichen Rechts tätig; in der Stiftung Schlossmuseum Wolfshagen, welche eine Unterstiftung vom Deutscher Denkmalschutzist. Die Tätigkeit in der Unterstiftung ist als Nebentätigkeit zu sehen und anzeigepflichtig, weil sie nicht zu den originären Aufgaben eines Wahlbeamten auf Zeit gehört.

Die Stiftung wurde von Herr Prof. von Barsewisch initiiert mit dem Sinn, Stiftungsgelder einzusammeln und mit dessen Dividenden den Förderverein des Schlossmuseums Wolfshagen finanziell bei der Bewirtschaftung des Schlosses zu unterstützen. Die Nebentätigkeit von Herrn Brandt beinhaltet einmal jährlich ein Treffen, in dem die Verwendung der Dividenden der Stiftungsgelder beschlossen wird. Die oberste Dienstbehörde, also in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Gemeindevertretung, muss sich positionieren, ob diese von Herrn Brandt ausgeführte Tätigkeit in der Stiftung seine dienstlichen Interessen als Bürgermeister beeinträchtigt.

Herr Dr. Frahm erfragt den Zusammenhang zwischen der Gemeinde als Eigentümer des Schlosses und dem Förderverein. Herr Brandt erklärt, dass die Gemeinde Mitglied im Förderverein ist; der Förderverein ist Pächter des Schlosses, welches er bewirtschaftet und für dessen laufenden Kosten er aufkommt.


Frau Kadasch bezieht sich auf das jedem Abgeordneten vorliegenden Informationsschreiben der Kassenleiterin. Darin geht ist um die Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg ab 01.09.2013: Die Kasse ist berechtigt, eidesstattliche Erklärungen abzunehmen. Diese Auskünfte werden in ein zentrales Vollstreckungsportal gestellt. Einsicht kann nehmen, wer ein berechtigtes Interesse hat z.B. potentielle Vermieter, Banken, Versandhäuser. Zudem werden die Mahngebühren und Ankündigungen von Vollstreckungsmaßnahmen teurer.

TOP 16.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Herr Gericke erkundigt sich, was mit der alten Brennerei in Wolfshagen passieren soll. Der jetzige Eigentümer, der das Gebäude von der Gemeinde kaufte, kümmert sich nicht um dieses. Herr Brandt versichert Herrn Gericke, dass sich schriftlich mit dem Eigentümer in Verbindung gesetzt werde, um sich über seine Pläne zu informieren.


Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Prof. Dr. med. Bernhard von Barsewisch
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer