Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 06.09.2019
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 95. Sitzung der Gemeindevertretung am 23.05.2019
Beginn: 19.02 Uhr
Ende: 21.39 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Christian Rochnia
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Peter Schröder
Herrn Wilhelm Schröder
Frau Annett Röhl
Herrn Heiko Baich
Herrn Reinhard Benn
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Peter Gericke
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Norbert Milatz
Frau Petra Rogge
Herrn Wolfgang Taepke
Frau Bärbel Beer
Herrn Torsten Lange
Herrn Marco Radloff
Herrn Werner Feilke

Gleichstellungsbeauftragte
Frau Yvonne Heimann

Aus der Verwaltung: Herr Lehmann, Bau- und Ordnungsamtsleiter
Frau Jekal, Leiterin Hauptamt
Frau Leppin, Kämmerin
Gäste: Herr Schwingen, Plankontor Stadt und Land GmbH
Einwohner: Herr Wilamowitz, Bürger aus Krampfer
Frau von Wolff, Bürgerin aus Bullendorf
Herr Theidig, Bürger aus Guhlsdorf
Herr See, Bürger aus Klein Woltersdorf
Herr K. Wolter, Bürger aus Guhlsdorf
Frau I. Wolter, Bürgerin aus Guhlsdorf
Frau J. Wolter, Bürgerin aus Guhlsdorf
Herr M. Wolter, Bürger aus Pritzwalk
Frau Schulz, Bürgerin aus Guhlsdorf
Frau Zodel, Bürgerin aus Guhlsdorf
Pressevertreter: Frau Fedders, MAZ


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2019
5. B-Plan Klein Gottschow Nr.1 "Windpark Guhlsdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 244/04-2019
6. 5. Änderung B-Plan Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 250/04-2019
7. 2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" - Süderweiterung
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 251/04-2019
8. Ergänzungssatzung "Pankower Weg" im Ortsteil Wolfshagen
- Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 249/04-2019
9. Beschlussfassung zur 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
  Drucksachen-Nr.: 248/04-2019
10. Beschlussfassung zur Hauptsatzung
  Drucksachen-Nr.: 254/04-2019
11. Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters
  Drucksachen-Nr.: 256/04-2019
12. Informationen des Bürgermeisters
13. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 17    
Ja-Stimmen : 17 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Frau von Wolff teilt mit, dass sie einen schriftlichen Einwand gegen den Windpark Guhlsdorf geschrieben hatte. Sie erhielt keine Antwort dazu. Es wurde die Vogelart Steinschmelzer gefunden, der zu den Vogelarten der Rangliste 1 zählt. Weiterhin merkt sie an, dass die Gesundheitsschädigung der Windkraftanlagen untersucht und bestätigt wurde und laut einer Studie die Immobilienpreise in betroffenen Gebieten immer weiter sinken würden. Sie bittet um die E-Mail-Adresse, zu der sie die letztere Studie schicken kann.

Herr Dr. Frahm spricht die rege Teilnahme von Bürgern in Form von eingegangenen Stellungnahmen an. Ihm seien die Studien zum Werteverfall der Immobilien neu. Er bittet um Zusendung dieser Studie per E-Mail. Herr Dr. Frahm ist auch der Ansicht, dass die Gesundheit des Menschen im Vergleich mit den seltenen Tierarten zu wenig Berücksichtigung finde.

Herr Schwingen von Plankontor teilt mit, dass sich das Büro mit der Angelegenheit auseinandersetzen werde. Er wird Frau von Wolff im Anschluss der Sitzung die E-Mail-Adresse geben.


Herr See aus Klein Woltersdorf spricht an, dass sich im Dorf trotz Windkraftanlagen nichts tue, von denen seiner Meinung nach andere Orte profitieren. Zudem wurde das Dorfgemeinschaftshaus verkauft mit der Aussicht auf ein neues. Doch nichts sei passiert. Auch die Straße von Klein Woltersdorf nach Boddin sei in einem schlechten Zustand ohne Aussicht auf Verbesserung. Er zählt weitere Beispiele auf. Aus den Windkraftanlagen müssten doch Gelder vorhanden sein. Weiterhin spricht er den abgesenkten Bürgersteig an. Die Gemeinde habe eine Verkehrssicherungspflicht. Er würde sich eine Antwort seitens der Verwaltung wünschen.

Herr Radloff erklärt, dass der Beschluss zur Veräußerung des Dorfgemeinschaftshauses im Ortsbeirat beschlossen wurde. Es wurde eine Ausweichfläche zur Verfügung gestellt, auf der ein Spielplatz entstand. Herr See erinnert daran, dass ein Pavillion aufgestellt werden sollte, was auch nicht geschah. Herrn Lehmann ist ein Pavillion nicht bekannt. Er schlägt vor, mit dem Ortsvorsteher Herrn Lange diesbezüglich noch einmal ins Gespräch zu kommen. Alles, was der Gemeinde bekannt war, wurde laut Herrn Lehmann größtenteils umgesetzt. Herr Lehmann stimmt nicht der Darstellung zu den Wegen zu. Der Bauhof war im letzten Jahr diesbezüglich tätig. Der Weg habe zwar Löcher, werde aber wieder hergestellt. Mit dem Bau der neuen Anlage werden Infrastrukturverträge zur Wiederherstellung des Weges abgeschlossen. Es werden Kontrollen vorgenommen. Wenn sich der Zustand als nicht gut erweise, werde dieser laut Herrn Lehmann ausgebessert. Laut Herrn Lehmann berichtet Herr See über einen ganz anderen Sachverhalt zur Absenkung des Weges als im gemeinsamen Gespräch. Zur Wasserquelle könne Herr Lehmann sagen, dass diese versandet sei, was durch den Wasser- und Bodenverband festgestellt wurde. Herr See schlägt vor, die Quelle zu suchen.

Frau Zodel spricht den Windpark Guhlsdorf an. Sie hatte auch einen Einspruch eingelegt. Ihrer Meinung nach liege der Geltungsbereich ca. 850 m von der Ortslage Guhlsdorf entfernt, wobei doch nur 1000 m erlaubt seien. Herr Lehmann erklärt, dass nach dem Verfahren jeder Bürger informiert wird, wie in der Gemeindevertretung abgewogen wurde. Zu den 850 m teilt er mit, dass es sich um den Abstand zum Windeignungsgebiet handelt, die Anlagen aber mit einem Abstand von 1000 m vom Turm zur Ortslage gebaut werden. 2016 galt noch der Regionalplan von 2003, mittlerweile gilt ein neuer Regionalplan, gemäß dem die Einhaltung von 1000 m erfolgen muss.

Frau Zodel fragt nach, ob es einen Feuerwehrplan für den Fall gebe, wenn die Windkraftanlage nahe des Kiefernwaldes in Brand gerate. Sie möchte weiterhin wissen, wer die Kosten dafür übernehme, wenn ihre Scheune abbrennt, die sich unmittelbar dort befindet. Herr Lehmann antwortet, dass die Brandschutzdienststelle (Landkreis Prignitz) abgefragt wurde, sie aber keine Stellungnahme abgab. Es sei gesetzlich nicht erforderlich, Löschwasser vorzuhalten. Es gibt aber für die Gemeinde eine Alarm- und Ausrückeverordnung und für Guhlsdorf einen Löschteich, der in Ortslagen zwingend erforderlich ist. Herr Lehmann geht davon aus, dass sie den Schaden für den Brand ihrer Scheune selbst tragen müsse.

Frau Zodel erwähnt die verschiedenen geschützten Tiere. Herr Dr. Frahm bezieht sich auf die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Familie Wolter teilt die Nachteile der Windkraftanlagen mit und schlägt vor, die Bürger zu befragen, ob Windkraftanlagen gewünscht werden oder nicht. Herr Lehmann erklärt, dass in der heutigen Sitzung nach den gesetzlichen Regelungen gehandelt werde. Die Gemeinde habe nicht die Möglichkeit zu äußern, sie wünsche keine Anlagen in den Windeignungsgebieten; sie habe nur die Möglichkeit der Steuerung bzw. Mitwirkungsrechte.

Frau Wolter spricht die fehlende Speicherung von Energie bei Windkraftanlagen und Solarparks an. Sie erkundigt sich, warum keine Solarparks gebaut werden, aber Windkraftanlagen, die negative Einflüsse auf Gesundheit und Umwelt hätten. Herr Dr. Frahm erklärt, dass die Gemeindevertretung sich gegen Solarparks entschied, um die Umwelt und Landschaft nicht noch weiter zu zerstören. Herr Radloff fasst zusammen, dass sich die Gemeindevertretung gegen Photovoltaik entschied. In der Windenergie gibt es aber die übergeordnete Stelle "Regionalplanung", in der Flächen zum Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen sind. Die Gemeinde versucht diesem Umstand bestmöglich entgegenzuwirken, indem sie Bebauungspläne festlegt, um ein wildes Wachsen der Windenergieparks vorzubeugen. Obwohl eine Errichtung an die Wohnbebauung von 750 m möglich wäre, entschied sich die Gemeinde für einen Mindestabstand von 1000 m. Frau Wolter äußert, sie hätte nichts von den Einladungen gewusst, da die Bürger nicht eingeladen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einladungen in der Presse, im Internet und als Aushang für die Bürger zugänglich sind. Herr Radloff bezieht sich auf den öffentlichen Teil der Sitzungen, in denen es Bürgerfragestunden gibt.

Frau von Wolff erkundigt sich, wie man konkret vorgehen müsse, wenn man das Gefühl habe, die Abwägung sei falsch. Herr Schwingen von Plankontor teilt mit, dass die Verfahren nach den aktuellen gesetzlichen Grundlagen abgehandelt werden. Eine Studie habe keinen Einfluss auf geltende Gesetze. Die Studie müsse sich erst erhärten und eingearbeitet werden, aber das liege nicht im Machtbereich der Gemeinde. 

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2019

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2019 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

B-Plan Klein Gottschow Nr.1 "Windpark Guhlsdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 70-seitige Abwägungsvorlage (Stand Februar 2019) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in der Planzeichnung, den Umweltbericht und die Begründung eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.     
Drucksachen-Nr.: 244/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 17    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lehmann bezieht sich auf die drei B-Pläne, die auf der Tagesordnung stehen und zu denen Flächennutzungspläne (FNP) aufgestellt wurden, die durch den Landkreis Prignitz genehmigt wurden. Die Veröffentlichung erfolgt demnächst sowie die Zuführung zur Rechtskraft. Er unterstreicht, dass die Höhenbegrenzung im FNP aufgehoben, aber im B-Plan festgehalten wurde. Daher ist der Beschluss notwendig. Die Verwaltung entschied sich bewusst, die Beschlüsse noch mit der jetzigen Gemeindevertretung abzuhandeln.

Herr Schwingen erinnert, dass es um die Errichtung von vier Windkraftanlagen mit einer maximalen Höhe von 200 m geht. Er erläutert anhand von Plänen den Standort der Anlagen und stellt klar, dass der Abstand von 1000 m eingehalten wird. Er geht auf die Möglichkeit der Bürger ein, durch die Beteiligungen und Auslegungen Infos zu erhalten. Die Gemeinsame Landesplanung bestätigt, dass der Plan den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung entspricht. Dies allein verdeutlicht seiner Meinung nach, dass die Gemeinde nicht nach freiem Ermessen handle, sondern nach Vorgaben. Auch die Fachbehörden des Landkreises seien sehr streng in der Einhaltung ihrer Vorgaben. Alle Behörden bestätigen aufgrund der Gesetzmäßigkeiten, dass der B-Plan den Vorschriften entspreche, aber nicht jeder Studie.

Herr Schwingen spricht den Konflikt von Richtfunktrasse und Windenergieanlagen an. Telefonica als Betreiber erklärte ihm, dass die nördliche Richtfunktrasse stillgelegt und abgebaut werde. Durch die Verschiebung der südlichen Anlage hat sich der Konflikt ebenfalls gelöst.

Frau von Wolff hat aus den Unterlagen erfahren, dass ein geschützter Vogel gesehen wurde, und teilt mit, dass sie klagen werde. Herr Schwingen teilt ihr mit, dass geprüft werde, warum sie auf ihre eingereichte Stellungnahme keine Antwort erhielt.

Herr Schwingen geht genauer auf die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit aus der Beteiligung ein. In den textlichen Festsetzungen wurde festgelegt, dass in diesem Bereich Gebäude bis zu einer Höhe von 10 m gebaut werden dürfen; Betriebswohnungen seien ausgeschlossen. Herr Schwingen informiert, dass die Umweltberichte von hoher Qualität seien und geprüft werden. Zudem seien die Behörden unabhänging und leisten wertfreie Arbeit, auf die sich das Planungsbüro verlassen müsse. Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) unternehme mehr, als gesetzlich vorgeschrieben, so Herr Schwingen. Herr Lehmann erwähnt, dass sich das nächtliche Landschaftsbild verbessern werde und für Schäden an den Verkehrsflächen Infrastrukturverträge geschlossen werden. Die Regelungen erfolgen in städtebaulichen Verträgen. Zu den Punkten gesundheitliche Beeinträchtigung und Wertverlust der Grundstücke/Immobilien teilt Herr Schwingen mit, dass es Gutachten in beide Richtungen gebe. Frau Groenewegen-Rauter schlägt vor, dass sich die Bürger zusammenschließen und sich an die Landesregierung wenden, damit sie sich diesen Gegebenheiten annimmt und entsprechende Gesetze beschließt, nach der die Gemeinde handeln könne. Die Gemeinde sei einfach der falsche Adressat. Weiterhin lag ein Konflikt vor, der sich aus einer geplanten Windenergieanlage im Windpark Krampfer, Gemeinde Plattenburg, ergab. Es erfolgte eine Einigung und Rücknahme der Stellungnahme.

Herr Lehmann spricht über die Kompensationsmaßnahmen, zu denen er Entsiegelungen in Guhlsdorf mit Herstellung von Grünlandflächen nennt. Eine weitere Entsiegelung ist in Gulow vorgesehen, wo ein Wohnblock sowie Garagen abgerissen werden sollen. Auch in Tacken wird eine Entsiegelung vorgenommen. Als Ersatz dafür werden zehn Schwalbennester in Seddin angebracht. In Klein Gottschow wird eine für die Bevölkerung frei zugängliche Streuobstwiese angelegt. Für Wolfshagen ist die Entsiegelung des alten Sporthauses nebst Unterstand und Bühne vorgesehen. Der Bauausschuss und der Hauptausschuss stimmten mit Einstimmigkeit bzw. Stimmenmehrheit zu.

Herr Schwingen erläutert, dass es sich bei dem gesamten Verfahren um ein 2-stufiges handelt. Somit hatten die Behörden zweimal die Möglichkeit zur Beteiligung.   

TOP 6.

5. Änderung B-Plan Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 37-seitige Abwägungsvorlage (Stand Mai 2019) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.   
Drucksachen-Nr.: 250/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 17    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann bezieht sich auf die noch ausgehändigten Unterlagen. Der Umweltbericht wurde bezüglich der Ausgleichsmaßnahme angepasst. Am Plan ändere sich dadurch nichts.

Herr Schwingen erläutert die Ziele, in der es um eine 200 m hohe Anlage geht und um die Umorganisation der Erschließung, die nun von Süden aus erfolgen soll, was umweltfachliche Gründe habe.

Er geht auf die Stellungnahmen ein, die abschließend positiv seien. Dabei erwähnt er die von der Stadt Pritzwalk angegebene Unterschreitung des 1000-m-Abstandes. Erfolgt die Messung vom Turm aus, liegt die Einhaltung des Abstandes vor.

Herr Lehmann geht auf die Kompensationsmaßnahmen ein, wozu u. a. die Pflanzung von Alleebäumen in Kehrberg, Anlage einer Streuobstwiese in Klein Woltersdorf sowie Abbruch eines Kälberstalls in Lindenberg gehören.

Herr Schwingen erinnert daran, dass es sich um zweistufiges Verfahren handelt. 

TOP 7.

2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" - Süderweiterung
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 38-seitige Abwägungsvorlage (Stand Mai 2019) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" - Süderweiterung und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht. 
Drucksachen-Nr.: 251/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 17    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Peter Schröder

Aus der Beratung
Herr Schwingen erläutert, dass es in diesem Verfahren um drei Windenergieanlagen geht. Er geht wieder auf die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ein. Die Planung sei den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung angepasst. Auch die Stellungnahmen des Landkreises Prignitz und des Landesamtes für Umwelt (LfU) wurden berücksichtigt. Es erfolgte eine Überarbeitung der Gutachten und Planunterlagen, so dass die abschließende Stellungnahme positiv ist.

Herr Lehmann führt die Kompensationsmaßnahmen an. Die Beräumung einer wilden Müllentsorgungsfläche zählt dazu ebenso der Abriss einer Stallanlage in Reckenthin. Mit dem Ortsbeirat wurde der Abriss der Stallanlage, die nach Klenzenhof führt, abgestimmt. Zwischen Reckenthin und Guhlsdorf soll die lückige Bepflanzung mit Obstbäumen ergänzt werden.

Herr Schwingen bezieht sich auf die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die Einwohnerversammlungen mit Datum. Er weist darauf hin, dass es Möglichkeiten für die Bürger gab, sich zu erkundigen. In diesem Verfahren gab es sogar eine dritte Beteiligungsstufe. 

TOP 8.

Ergänzungssatzung "Pankower Weg" im Ortsteil Wolfshagen
- Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Aufstellungsbeschluss
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB nördlich der Straße "Pankower Weg" für die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) im Ortsteil Wolfshagen. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 61 (teilw.), 62 (teilw.) und 81 (teilw.) innerhalb der Flur 7 der Gemarkung Wolfshagen.
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht durch die Einbeziehung von Außenbereichsfläche (§ 35 BauGB) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB den Entwurf der Ergänzungssatzung "Pankower Weg" im Ortsteil Wolfshagen mit dem Entwurf der Planzeichnung, der Satzung und dem Entwurf der Begründung (Stand April 2019). Hiermit erfolgt die Durchführung und Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Nachbargemeinden.  
Drucksachen-Nr.: 249/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 17    
Ja-Stimmen : 17 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen erläutert, dass der Ortsrand von Wolfshagen um ein Grundstück weiter nach Osten verlegt werden soll. Die Entstehung dieses Bauplatzes müsse planungsrechtlich gesichert werden, da Außenbereichsflächen zum Innenbereich erklärt werden. Die geplante Versiegelung muss kompensiert und ausgeglichen werden. Es ist möglich, ein Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus zu errichten. Die Grundflächenzahl wurde mit 0,2 niedrig angesetzt. Das bedeutet, dass von 100 qm 20 qm bebaut werden dürfen.

Herr Baich erkundigt sich, ob es für diese Fläche schon einen Antragsteller gibt. Herr Lehmann bejaht die Frage. Herr Baich erkundigt sich, ob es nicht sinnvoll wäre, dies auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorzunehmen. Herr Schwingen teilt mit, dass die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt und nicht unnötigt verkleinert werden soll. Herr Lehmann bezieht sich auf das 2. Baulandgrundstück am Sportplatz, für welches die Resonanz nicht so hoch ist wie erhofft. Dementsprechend sei Bauland vorhanden.

Herr Milatz teilt mit, dass der Bauherr auch Eigentümer dieser Fläche ist. Daher stellt er sich die Frage, warum man gegen dieses Vorhaben sein sollte.

Herr Gericke fragt nach, ob zum Geltungsbereich die Straße mitzuzähle. Herr Lehmann bejaht die Frage. Der Ortsdurchfahrtsstein ist dort eingefasst.

Herr Lehmann hofft auf ein einstufiges Verfahren mit Beteiligung. 

TOP 9.

Beschlussfassung zur 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung


Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz). 
Drucksachen-Nr.: 248/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 17    
Ja-Stimmen : 17 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann teilt mit, dass sich der Ordnungsausschuss in der ersten Sitzungskette des Jahres mit den Friedhofskosten auseinandersetzte. Die erhobenen Gebühren decken nicht die tatsächlichen Kosten. Er erläutert die Kalkulation. Der Ordnungs- und Hauptausschuss stimmten dem Beschluss einstimmig zu. Er geht weiterhin auf die Friedhofsunterhaltungsgebühr ein, wobei der größte Kostenpunkt der Bauhof ist, welcher die Unterhaltung vornimmt. 875 € beträgt die Gebühr pro Verstorbenen, wobei die Trauerhallengebühr nicht erhöht wird, obwohl teilweise Erneuerungen daran vorgenommen wurden.

Diese 3. Änderungssatzung setzt die 2. außer Kraft. Somit gibt es lediglich eine „Hauptsatzung“ und eine dazugehörige Änderungssatzung. 

TOP 10.

Beschlussfassung zur Hauptsatzung


Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in der vorliegenden Fassung.    
Drucksachen-Nr.: 254/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 17    
Ja-Stimmen : 17 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : mit Änderungen angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Radloff erläutert die Notwendigkeit der Überarbeitung der Hauptsatzung nach § 18 a Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Es geht darum, die Kinder und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten zu beteiligen und Mitwirkungsrechte zuzusichern. Die gesamte Hauptsatzung wurde in diesem Zuge überarbeitet.

Die Öffentlichkeit wurde um Beteiligung gebeten mit Hilfe von Aushängen in den Bekanntmachungskästen. Es gingen allerdings keine Rückmeldungen ein.

Herr Dr. Frahm sprach im Hauptausschuss den Begriff "Schülerkonferenz" an, der seiner Meinung nach nicht richtig sei. Herr Radloff erkundigte sich diesbezüglich. Er ändert den Begriff in "Schulkonferenz" um, was eine redaktionelle Änderung der Satzung bedeutet.

Herr Radloff geht auf die geänderten sowie auf den hinzugefügten Paragraphen ein.

§ 3 der Hauptsatzung (Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner) wurde gestrichen und neu gefasst. Der vom Landesgesetzgeber geforderte Punkt wurde als § 3 a hinzugefügt. Aufgrund der Aktualität wurde der § 15 (Geschlechtsspezifische Formulierungen) eingefügt.

Frau Groenewegen-Rauter erkundigt sich, warum keine sachkundigen Bürger in den Ausschüssen mehr vorgesehen sind. Herr Dr. Frahm hinterfragt den Beitrag der sachkundigen Bürger. Frau Groenewegen-Rauter spricht sich weiterhin dafür aus. Herr Radloff teilt mit, dass jeder Ausschuss eine Bürgerfragestunde enthält, an der sich Bürger beteiligen können. Herr Lehmann ergänzt, dass Sachkunde bedeutet, jemand hat bezüglich eines Themenbereiches Sachkunde. Es besteht immer die Möglichkeit, einen Sachkundigen zu den Ausschüssen einzuladen. Die Ausschüsse werden in Zukunft mit stimmberechtigten Abgeordneten besetzt.

Frau Seedorf bittet im Zuge der Gleichberechtigung die Bezeichnung "Divers" einzufügen. Herr Radloff verweist auf § 15 und verliest diesen. 


Die in der Abstimmung aufgeführte Änderung bezieht sich auf den § 3 a. Das Wort "Schülerkonferenzen" wird in "Schulkonferenzen" an den entsprechenden Stellen geändert.

TOP 11.

Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) benennt im Sinne des § 11 Abs. 2 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde auf Vorschlag des Bürgermeisters
Frau Gabriele Jekal zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters. 
Drucksachen-Nr.: 256/04-2019

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 17    
Ja-Stimmen : 17 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Radloff informiert, dass es bisher nur einen Stellvertreter des Bürgermeisters gab; Herrn Lehmann. Herr Radloff schlägt der Gemeindevertretung als 2. Stellvertretung Frau Jekal vor. Sie ist bereits seit vielen Jahren in der Verwaltung tätig und hinterfragt viele Angelegenheiten, auch kritisch.

Herr Benn teilt mit, dass er Frau Jekal aus dem Finanz- und Sozialausschuss besser kenne. Er kann sagen, dass ihre Arbeit überzeugend sei. Herr Baich merkt an, dass die Entscheidung für Frau Jekal nicht überraschend komme.


Herr Dr. Frahm und Herr Radloff gratulieren Frau Jekal nach der Wahl. 

TOP 12.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Radloff teilt mit, dass die Planungsunterlagen zur Mineralstoffdeponie Luggendorf vom Landesamt für Umwelt eingegangen sind. Die öffentliche Auslage wird vom 03.06.- 02.07.2019 im Rathaus erfolgen.

Herr Lehmann informiert, dass Stellungnahmen bis 05.08.2019 abgegeben werden können. Die Verwaltung wird die Stellungnahme für die Gemeinde vorbereiten. Die Bürger haben ebenso die Möglichkeit.


Herr Radloff geht darauf ein, dass heute die letzte Gemeindevertretersitzung mit dieser Gemeindevertretung stattfindet. Er bedankt sich für ihre Arbeit und die Bereitschaft für die Bürger in den letzten fünf Jahren. Für die neue Gemeindevertretung wünscht er sich eine ähnlich konstruktive Zusammenarbeit wie die der jetzigen Gemeindevertretung.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, bedankt sich ebenfalls für die konstruktive und friedliche Zusammenarbeit in der Gemeindevertretung. 

TOP 13.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Herr Milatz bezieht sich auf die neue Hauptsatzung, die durch die Presse mitgeteilt werden müsste, damit alle Bürger darüber informiert werden. Herr Dr. Frahm erwähnt die öffentliche Bekanntmachung dazu.


Frau Seedorf spricht die Infoveranstaltung an, die sie bezüglich des Wolfes vorgeschlagen hatte. Sie möchte diese noch verwirklicht sehen. Herr Radloff teilt mit, dass in der Vergangenheit die Kapazität dafür nicht vorhanden war. Herr Peter Schröder erwähnt die neue Gesetzeslage. Herr Dr. Frahm geht darauf ein und informiert, dass in puncto Wolf einiges in Bewegung sei. Frau Seedorf werde mit der Verwaltung einen Termin abstimmen.


Herr Dr. Frahm spricht die Brandgefahr an, die vermehrt von den Windkraftanlagen ausgehe. Vorbeugender Brandschutz sei wichtig. Ihm sei bekannt, dass es vom Land Fördermittel für Löschwasser bzw. Brunnen im Wald gebe. Die Forstbetriebsgemeinschaft Wahrberge werde versuchen, Anträge zu stellen. Er bittet die Verwaltung darum, die Prüfung nach Fördermitteln vorzunehmen. Weiterhin schlägt er für den Bereich Lindenberg vor, den Cederbach für bestimmte Bereiche im Wald anzustauen. Herr Lehmann teilt mit, dass es die Aufgabe der Forstbetriebsgemeinschaften sei, sich darum zu kümmern. Die Aufgabe der Kommune könne es nicht sein, sich auf den Brandschutz in den Wäldern zu fokussieren. Gesetzlich ist die Gemeinde verpflichtet, innerhalb eines Radius von 300 m zur Bebauung Löschwasser vorzuhalten. Allein diese Vorgabe sei noch nicht in der gesamten Gemeinde umgesetzt. Herr Lehmann werde prüfen, inwieweit die Gemeinde unterstützend tätig sein könne. Herr Milatz spricht das Becken im Wald zwischen Klein Linde und Strigleben an, das sich als Beispiel angesehen werden könnte. Herr Dr. Frahm zählt weitere Beispiele für Staumöglichkeiten auf. Die Feuerwehren müssten mit entsprechenden Gerätschaften durch die Gemeinde ausgestattet werden, um betriebsbereit zu sein. Herr Lehmann teilt mit, dass Feuerwehr Thema für den Ordnungsausschuss sei.
Herr Benn spricht Staumöglichkeiten in seinem Bereich an. Der Ansprechpartner sei seiner Meinung nach der Wasser- und Bodenverband. Herr Radloff fügt hinzu, dass solche Gespräche auch kommunalausgehend angeregt werden könnten.


Frau Fedders von der MAZ bedankt sich ebenfalls bei der Gemeindevertretung für die unterstützende Zusammenarbeit. Sie bittet darum, dass die Internetseite nach der Kommunalwahl verbessert werden könnte, indem die Abgeordneten den jeweiligen Dörfern besser zugeordnet werden können. Herr Radloff möchte keine Zuordnung, da alle Gemeindevertreter für die gesamte Gemeinde agieren.


Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer