Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 11.04.2019
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 91. Sitzung der Gemeindevertretung am 27.09.2018
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.46 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Peter Gericke
Herrn Norbert Milatz
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Peter Schröder
Herrn Heiko Baich
Herrn Reinhard Benn
Herrn Christian Rochnia
Herrn Wilhelm Schröder
Frau Annett Röhl
Herrn Marco Radloff
Herrn Werner Feilke

Gleichstellungsbeauftragte
Frau Yvonne Heimann
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Frau Petra Rogge
Herrn Wolfgang Taepke
Frau Bärbel Beer
Herrn Torsten Lange

Aus der Verwaltung: Frau Leppin, Sachbearbeiterin Kasse (zukünftige Kämmerin)
Frau Jekal, Leiterin Hauptamt
Herr Lehmann, Leiter Bau- und Ordnungsamt
Gäste: Frau Purreiter, Plankontor Stadt und Land GmbH
Einwohner: Herr Glaser, Bürger aus Perleberg
Herr Fennert, Energiekontor
Herr Pisch, Bürger aus Gulow
Herr Wilamowitz, Bürger aus Krampfer
Pressevertreter: Herr Atzenroth, MAZ
Herr Hill, Der Prignitzer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2018
5. B-Plan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf"
- Abwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 221/04-2018
6. 5. Änderung B-Plan Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
- erneute Abwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 222/04-2018
7. Ergänzungssatzung "Weg am Sportplatz" im Ortsteil Wolfshagen der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 223/04-2018
8. Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Freiflächen - Photovoltaikanlagen an den Bahnlinien in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 224/04-2018
9. Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die kommunale Kindertagesbetreuung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
(Kita Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung)
  Drucksachen-Nr.: 225/04-2018
10. Diskussion zum Antrag "Erklärung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz zur wolfsfreien Zone"
11. Informationen des Bürgermeisters
12. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Die anwesenden Bürger stellen keine Fragen.

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2018

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2018 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

B-Plan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf"
- Abwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Abwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 61-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplan Klein Gottschow
Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" (Stand August 2018) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.   
Drucksachen-Nr.: 221/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 9 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Frau Purreiter vom Plankontor erläutert die Planung und erklärt, dass für die Fortführung der Planung der 2. Entwurf des Regionalplanes "Freiraum und Windenergie" von 2017 wirksam wurde. Der B-Plan Klein Gottschow befindet sind im Windeignungsgebiet Nr. 9. Ursprünglich wurden sechs Anlagen geplant; aktuell seien nur noch vier in Planung. Sie bezieht sich auf die letzte Gemeindevertretersitzung, in der sich gegen die Anfrage des Vorhabenträgers, Anlagen mit bis zu 250 Meter bauen zu dürfen, entschieden wurde. Es wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, im gesamten Gemeindegebiet nur Windenergieanlagen mit bis zu 200 Metern Höhe zuzulassen.

Sie geht auf die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ein: durch die Öffentlichkeit wurde auf den Artenschutz aufmerksam gemacht, insbesondere Vögel. Eine Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) erfolgt. Gutachten werden erstellt. Ein weiterer Punkt sei die Gesundheitsgefährdung der Anwohner durch Infraschall, aber auch Schattenwurf. Weiterhin seien die Bürger der Meinung, die Landschaft werde verbaut. Dem werde aber mit Ausgleichsmaßnahmen (Entsiegelung) entgegen gewirkt. Die Öffentlichkeit fürchte den Wertverlust der eigenen Immobilie, wofür es keine Studie gebe, die dies belege, informiert Frau Purreiter.

Seitens der Behördern und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde der Widerspruch der Planung zum Regionalplan "Windenergie" von 2003 angeführt. Dies hat sich aber erledigt, da der Regionalplan von 2003 nicht mehr anzuwenden ist, sondern der von 2017. Weiterhin gab es Hinweise zu Bau- und Bodendenkmalen. Gutachten und Untersuchungen seien noch zu ergänzen gewesen in Bezug auf Vögel, Fledermäuse usw.. Die Richtfunktrassen wurden nachträglich in den Plan aufgenommen.

Frau Purreiter geht näher auf die geplanten Ausgleichsmaßnahmen ein:
Guhlsdorf: Entsiegelung von 3.800 qm; Darstellung als Grünfläche
Gulow: Entsiegelung durch Abriss eines alten Wohnblocks; der Ortsbeirat sprach sich dafür                                       aus; Darstellung als innerörtliche Grünfläche
Tacken: Entstehung einer Grünfläche durch Entsiegelung mittels Abtragung von                                                          Stallgebäuden, Silo, Lagerflächen; Anbringung von Nisthilfen für Rauchschwalben
Klein Gottschow: Anlage einer Streuobstwiese mit 33 Obstbäumen
Wolfshagen: Entsiegelung der Bühne und des Unterstandes auf dem Sportplatz; Grünland soll                                       entstehen; Ortsbeirat stimmte dafür.

Frau Purreiter erklärt, dass mit dem heutigen Beschluss die formelle Beteilung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung beginnen könne.

Herr Lehmann spricht an, dass ein Mitglied des Bauausschusses in der Sitzung mitteilte, dass die Aktualität zu den Baudenkmälern nicht mehr gegeben ist. Sowohl im Bau- als auch im Hauptausschuss wurde dieser Beschluss jeweils mit Stimmenmehrheit gefasst.

Herr Baich fragt noch einmal zu Guhlsdorf nach, ob noch Gebäude bestehen bleiben, die noch genutzt werden. Herr Lehmann bejaht die Frage, weist aber darauf hin, dass kein weiterer Bau erlaubt sei. 

TOP 6.

5. Änderung B-Plan Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
- erneute Abwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Abwägung
Die Gemeindevertretung beschließt die aufgrund des Schreibens der Regionalplanung vom 27.03.2018 zur Unwirksamkeit des Regionalplans "Windenergie" von 2003 erfolgte Überarbeitung der 35-seitigen Abwägungsbeschlussvorlage, in Bezug auf die nun vorliegende Übereinstimmung der Bauleitplanung mit den Zielen und Grundzügen der Raumplanung und Regionalplanung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand August 2018) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.   
Drucksachen-Nr.: 222/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 10 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Purreiter erläutert, dass lediglich die Thematik geändert wurde, die den Regionalplan betrifft. Die Stellungnahmen bezogen sich auf den Regionalplan 2003 und wurden noch einmal erneut abgewogen im Hinblick auf den Plan von 2017. Ansonsten habe sich nichts geändert.

Sie teilt mit, dass sich die geplante Windenergieanlage (WEA) im Sondergebiet Nr. 13 nun innerhalb des Windeignungsgebietes befindet. Weiterhin ist Inhalt die planungsrechtliche Sicherung einer Zuwegung von Norden für die im Sondergebiet Nr. 11 zu errichtende Anlage sowie ein zusätzlicher Erschließungsweg südlich der WEA im Sondergebiet Nr. 12. Die beiden Zuwegungen, für die der Vorhabenträger einen Befreiungsantrag stellte, wurden genehmigt.

Herr Lehmann ergänzt, dass die Betreiber die Sicherheit für diese Wege haben müssten.

Frau Purreiter erklärt die Planung anhand von Plankarten.

Sie geht auf die einzelnen Ausgleichsmaßnahmen ein:
Kehrberg: nordwestlich davon werden 25 Alleebäume (Birken) gepflanzt; Herr Dr. Frahm erkundigt sich, wer sich für die Birken entschieden hat. Herr Lehmann antwortet, dass sich für die Birken ausgesprochen wurde, weil diese schon immer im Bestand vorhanden waren.
Weiterhin soll eine Streuobstwiese mit 15 einheimischen Bäumen entstehen. Herr Lehmann erläutert, dass sich dahingehend mit dem Ortsbeirat abgestimmt wurde. Frau Purreiter informiert, dass Acker- in Grünland umgewandelt werden soll, die als Habitatfläche für Neuntöter und Feldlerchen dient. Zudem soll der Kälberstall in Lindenberg abgetragen werden mit Entsiegelung angrenzender Bodenplatten, um eine Rückführung zum Grünland zu erreichen.

Nach dem heutigen Beschluss erfolgt erneut die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden.

Herr Lehmann teilt mit, dass dieser Beschluss im Bauausschuss einstimmig und im Hauptausschuss mit Stimmenmehrheit gefasst wurde. 

TOP 7.

Ergänzungssatzung "Weg am Sportplatz" im Ortsteil Wolfshagen der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB den Entwurf der Ergänzungssatzung "Weg am Sportplatz" im Ortsteil Wolfshagen mit Entwurf der Planzeichnung, der Satzung und dem Entwurf der Begründung (Stand August 2018).
Hiermit erfolgt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Nachbargemeinden.    
Drucksachen-Nr.: 223/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Purreiter teilt mit, dass es darum geht, neue Wohnbaufläche zu schaffen aufgrund einer vermehrten Nachfrage nach Bauland von Mitarbeitern der WDM. Planungsrechtlich nach § 35 BauGB ist die Fläche aktuell als Außenbereich zu beurteilen. Es besteht die Möglichkeit der Gemeinde, die Fläche in den bebauten Ortsteil einzubeziehen gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB. Die Fläche wird parallel im Rahmen der 13. Änderung des FNP Groß Pankow (Prignitz) als Wohnbaufläche dargestellt.

Auf der Fläche waren Kleingartenanlagen, die inzwischen vollständig beräumt sind. Innerhalb der Satzung wird eine Baufläche festgesetzt. Es besteht die Möglichkeit, zwei Wohngebäude zu errichten. Diese Versiegelung müsse kompensiert werden mit einer Ausgleichsmaßnahme westlich des angrenzenden Friedhofs erfolgen. Frau Purreiter zeigt Planzeichnungen, die sie erklärt. Herr Lehmann ergänzt, dass es sich um zwei Grundstücke handelt mit jeweils einer Größe von 2.200 qm und einer Frontfläche von 25 Metern. Frau Purreiter erklärt, dass ein einstufiges Verfahren vorliegt und dementsprechend auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet wird. Mit dem Entwurf werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt und es erfolgt eine Auslegung.

Herr Lehmann teilt mit, dass der Bau- und Hauptausschuss jeweils den Beschluss einstimmig fassten.

Herr Milatz äußert, dass diese Maßnahme für Wolfshagen nur gut sein könne, denn bis jetzt sei diese Fläche ein Schandfleck. Er begrüße dieses Vorhaben. 

TOP 8.

Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Freiflächen - Photovoltaikanlagen an den Bahnlinien in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung beschließt Bebauungspläne für Freiflächen-Photovoltaik-anlagen an Bahnlinien im Gemeindegebiet nur unter folgenden Bedingungen aufzustellen:
- Anlagen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 bis zu 750 kWp auf einer Fläche   
bis zu 1,5 ha,
- der Abstand von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zueinander muss mindestens 1
Kilometer betragen,
- außerhalb von Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet Argrarlandschaft Prignitz-
Stepenitz, Grabungsschutzgebiet "Siedlungs- und Ritualraum Königsgrab Seddin"),
- außerhalb der Überschwemmungsgebiete der Stepenitz und ihren Zuflüssen (Panke,
Dömnitz) und
- nicht an Museumsbahnstrecken (Pollo).   
Drucksachen-Nr.: 224/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 11 Abstimmung : abgelehnt
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lehmann teilt mit, dass lediglich die Bahnlinien betrachtet wurden. Die beabsichtigten Anlagen sollen bis zum 750 kWp zulassen. Der Bau- und Hauptausschuss stimmten einstimmig gegen den Beschluss. Das heißt, die Ausschüsse möchten keine Errichtung von Photovoltaik-Anlagen an Bahnlinien zulassen. Im Gegensatz zur Errichtung von WEA ist bei Photovoltaikanlagen die Gemeindevertretung nicht gezwungen, B-Pläne bzw. FNP-Pläne aufzustellen. Herr Lehmann bietet an, bei Bedarf näher auf die Gründe dagegen einzugehen.

Herr Dr. Frahm war bereits im Hauptausschuss mit der Thematik befasst. Er selbst sei dagegen, Flächen dafür auszuweisen. Die Gemeinde ist in großem Maße an der Erzeugung von erneuerbare Windenergie beteiligt und sollte Flächen, die in einer anderen Nutzung stehen, nicht freigeben. Jedem stehe es frei, auf größerern Gebäuden die Dachflächen dafür zu nutzen.

Herr Radloff spricht die Versorgung mit erneuerbarer Energie an. Derzeit wird durch Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen im Gemeindegebiet so viel Strom erzeugt, um 59.000 Haushalte zu versorgen. Zur Verdeutlichung: der Landkreis Prignitz hat 40.000 Haushalte. 

TOP 9.

Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die kommunale Kindertagesbetreuung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
(Kita Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung)


Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) beschließt die Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die kommunale Kindertagesbetreuung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
(Kita Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung)   
Drucksachen-Nr.: 225/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : mit Änderungen angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Jekal erinnert daran, dass auf Aufforderung des Landkreises Prignitz (Jugendamt) bis zum 01.01.2018 eine neue Beitragssatzung erarbeitet werden sollte. Durch diverse Unstimmigkeiten zwischen den Städten und Gemeinden mit dem Landkreis wurde der Termin auf den 01.01.2019 verschoben. Es wurde eine Orientierungsrichtlinie zur Umsetzung für eine Musterkostenbeitragsordnung und eine Musterkostenbeitragssatzung erarbeitet, die den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt wurde. Die Gemeinde setzte sich mit dem Thema ausführlich auseinander und ludt im Mai alle Eltern von Kindern ein, die die Einrichtungen in der Gemeinde besuchen, sowie Kita-Leiterinnen. Lediglich drei Eltern erschienen. Diese trugen erfolgreich die Veränderungen an die anderen Eltern heran.

Frau Jekal stellte die Satzung detailliert in den Ausschüssen vor. Im Finanz- und Sozialausschuss wurde festgelegt, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen hinzugerechnet werden sollte. Durch die Verschiebung der Mindesteinkommensgrenze ergibt sich, dass Eltern mit geringerem Einkommen und Eltern mit mehreren Kindern deutlich weniger Beträge zahlen werden. Eltern mit mittlerem und höherem Einkommen und mit nur einem Kind zahlen teilweise höhere Beiträge. Für die Gemeinde bedeutet die neue Satzung, dass ab 2019 ca. 60.000 € weniger Einnahmen an Kostenbeiträgen erfolgen.

Der Finanz- und Sozialausschuss sowie der Hauptausschuss stimmten dem Beschluss einstimmig zu.

Sie bittet die Gemeindevertreter, dem Beschluss mit der Ergänzung bezüglich des nicht hinzuzurechnenden Pflegegeldes zu beschließen.

Herr Dr. Frahm geht auf die sehr detaillierte Darstellung im Finanz- und Sozialausschuss ein und stellt klar, dass die Erstellung der Satzung mit einem sehr hohen Aufwand und hoher Leistung verbunden war.

Frau Seedorf stimmt Herrn Dr. Frahm zu. Es sei zu erkennen, dass es sich hierbei um keine leichtfertige Arbeit handle, die aus dem Handgelenk geschüttelt wurde. Sie betont, dass dabei das gesunde Essen berücksichtigt wurde. Dafür möchte sie ihre Achtung und ihren Dank aussprechen.

Herr Dr. Frahm sieht es als problematisch an, dass die Kommune nicht so gestellt sei, die Betreuung kostenlos anzubieten. Er denkt, das müsse Sache des Landes bzw. des Bundes sein und nicht der Kommune. Er weiß, dass die Kinder gut betreut werden, aber es betrübe ihn, dass die Eltern dafür finanziell herangezogen werden müssen. Er bittet um Zustimmung zum Entschluss, um die bestehende gesetzliche Pflicht zu erfüllen.

Herr Dr. Frahm verließt den Beschlusstext. Folgende Ergänzung wird hinzugefügt:
"Die Gemeindevertretung ... (Kita Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung) mit der Eränzung, dass das Pflegegeld nicht zum Einkommen hinzuzurechnen ist."

TOP 10.

Diskussion zum Antrag "Erklärung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz zur wolfsfreien Zone"

Aus der Beratung
Herr Radloff bezieht sich auf den Antrag des Landwirtes Herrn Zellmer aus Kuhbier. Im Ordnungs- sowie Hauptausschuss wurde dieser Antrag bereits besprochen. Aus seiner Sicht sei der Antrag zu begrüßen sowie die Initiative, aber nicht in ganz dieser Form. Bei diesem Antrag handelt es sich um ein Vordruck des Bauernbundes und der Initiative von FDP und CDU des Landes. Würde dieses Schreiben in der Form bestätigt werden, würde sehr dünnes Eis betreten werden. Seiner Meinung nach sei die Aufforderung, den Wolf in Notwehr zu erschießen, eine Straftat, denn derzeit bestehe keine Möglichkeit, den Wolf der Natur zu entnehmen. Schutzjagden seien im Antrag nicht rechtlich und genügend definiert. Auf Nachfrage hin wurden Waffenträger (Schützenvereinsmitglieder, Polizei) genannt, die nicht die sachliche Eignung in Form eines Jagdscheines zur Tötung und Tierentnahme hätten.

Die Verwaltung würde der Aufforderung insoweit folgen, dass ein Schriftstück an das Land Brandenburg gefertigt werden würde, das das Land auffordert, ein aktives Wolfsmanagement zu betreiben. Das heißt, es müsse überprüft werden, wie viele Wölfe es tatsächlich gibt und wie viele Wölfe benötigt werden, um einen günstigen Erhaltungszustand dieser zu gewährleisten. Damit soll erreicht werden, den Wolf mit einem Jagdrecht und mit einer Jagdzeit zu belegen und eine rechtliche Sicherheit zur Bejagung zu erlangen.

Herr Baich möchte nähere Erklärungen zur "wolfsfreien Zone". Herr Radloff antwortet, dass er sich damit schwer tun würde, die Gemeinde als wolfsfrei zu erklären, weil dann spätere Anträge auf z. B. rehfrei, hasenfrei oder Sonstiges folgen könnten. Er beabsichtigt, keine wildfreien Zonen auszusprechen. Sein Vorschlag wäre, die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zu einem aktiven Wolfsmanagement zu erklären.

Herr Dr. Frahm erklärt den Begriff "wolfsfrei" anhand des Beispiels "rotwildfrei" aus Bayern. Das heißt aber noch lange nicht, dass das jeweilige Gebiet auch davon frei sei, weil es sich um Tiere handelt, die sich an keine Grenzen halten. Er hätte nichts dagegen, die Gemeinde zur wolfsfreien Zone zu erklären, weil es noch lange nicht bedeute, dass hier keine Wölfe mehr wären. Im Gemeindegebiet sollten zwar Wölfe leben, aber man müsse über die Anzahl der Wölfe nachdenken. Die Landesregierung sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass zu viele Wölfe nicht zuträglich seien. U. a. sei die persönliche Sicherheit mit einer zu hohen Anzahl in Gefahr. In Schweden und Polen würden die Wölfe bejagt. Lediglich in Deutschland genieße der Wolf einen besonderen Schutzstatus, worüber es nachzudenken gilt, diesen zu verändern.

Herr Peter Schröder begrüßt die Worte von Herrn Dr. Frahm. Er möchte als Landwirt nicht entschädigt werden, sondern er möchte, dass es erst gar nicht zu Schäden komme. Er spricht sich für eine wolfsfreie Zone aus, was auch in seinen Augen nicht bedeute, dass der Wolf ausgerottet werde.

Herr Feilke schlägt vor, dass diejenigen, die den Wolf haben wollen, den Zaun zum Schutz von Nutztieren von außen ziehen sollten, damit der Wolf von außen nicht "rein könne". Er sei auch nicht dafür, den Wolf auszurotten.

Herr Milatz sehe das Problem nicht nur allein im Reißen von Tieren durch den Wolf, sondern auch als Folge durch Panikausbreitung durch aufhetzende Wölfe in Herden, wovon Tiere daraus z. B. auf Straßen, Bahnschienen oder sonstiges laufen und dadurch Menschenleben in Gefahr bringen. Er fragt sich, wer für solche Schäden aufkommen würde.

Herr Radloff geht auf die Thematik Einzäunung noch einmal ein. Es könne nicht gewollt sein, z. B. Mutterkuhherden einzuzäunen, denn dann liege eine Habitatszerschneidung vor und kein Wild sei mehr auf den Weiden zu finden. Dies könne auch nicht im Sinne eines Naturschützers sein.

Frau Röhl führt die Intelligenz des Wolfes aus, der lernen könne, alle Schutzmaßnahmen zu überwinden.

Herr Dr. Frahm erinnert an die aus seiner Sicht wichtigsten Punkte im Antrag; Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht und Bejagung des Wolfes. Diese Punkte sollten erreicht und beschlossen werden. Der derzeitige Umgang der Landesregierung mit der Wolfsproblematik sei seiner Meinung nach nicht geeignet, diese zu lösen. Daher müsse sich etwas ändern.

Frau Seedorf geht auf die von Herrn Dr. Frahm angesprochene Zählung der Wölfe ein. Sie gehe davon aus, dass die Zahlen der in Brandenburg existierenden Wölfe nicht stimmen, da die staatlich Beauftragten nur so viele Wölfe zählen können, wie Risse gemeldet werden. Daher müssen realistische Zahlen her. Dies gehe aber nur, wenn jeder einzelne Riss gemeldet werden würde, auch wenn es viel Arbeit und Bürokratie mit sich bringe. Frau Seedorf sei für die Bejagung des Wolfes, aber nicht für "das wilde Abballern". Sie sei für klare Bezeichnungen und klare Regelungen.

Herr Radloff betont noch einmal, dass das Land dazu gebracht werden müsse, eine gesundes Wolfsmanagement zu betreiben, was Voraussetzung für ein aktives Bejagen wäre.

Der Bürger Herr Glaser möchte dazu sprechen, aber Herr Dr. Frahm verweist ihn auf die am Anfang der Sitzung stattgefundene Bürgerfragestunde. Frau Seedorf ist dafür, dass Herr Glaser sprechen darf, da es erst jetzt Thema sei und noch nicht zum Anfang der Sitzung. Herr Glaser teilt mit, dass er dem Minister Vogelsänger schriftlich 18 Fragen bezüglich des Wolfes stellte. Ihm wurde nicht eine davon beantwortet. Er spricht sich für Schutzjagden aus, um seine hochwertigen Rinder zu schützen.

Herr Dr. Frahm erteilt im Namen der Gemeindevertretung Herrn Radloff den Auftrag, eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung zu erarbeiten. Er als Jäger teilt mit, dass die Jäger, die die nötige Kompetenz besitzen und bereits Hilfe angeboten hatten, bisher nicht gut integriert waren. Er hoffe, dass die Landespolitiker ihr Handeln überdenken und dahingehend abändern, dass es eine Verbesserung der Lage gebe. 

TOP 11.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Radloff teilt allen Abgeordneten das Schriftstück aus mit der Beschriftung "Brandenburger Erklärung". Er bittet alle, diese zu lesen und im Falle einer Zustimmung um Unterschrift. Es geht darin um den Ausbau von Windindustrieanlagen im Land Brandenburg, der zunehmend zu negativen Auswirkungen führe. Es handelt sich dabei um eine ablehnende Erklärung, die allerdings nicht in die Beschlüsse der Gemeindevertretung eingreife. Es soll beabsichtigt werden, das Land Brandenburg zum Handeln zu bewegen. Herr Radloff wird die unterschriebenen Erklärungen sammeln und einreichen. Herr Lehmann ergänzt, dass die Erklärungen an die Regionalversammlung gehen. Die Erklärung stelle eine Willensbekundung dar, aber keinen Beschluss. Herr Dr. Frahm greift die für ihn wesentliche Punkte 3 und 4 auf. Die Anlagenbetreiber leisten zwar in unserer Gemeinde Ausgleichsmaßnahmen, aber der Gemeinde kommen keine Steuereinnahmen zugute. Herr Lehmann korrigiert die Aussage von Herrn Dr. Frahm. Dieser ist aber trotzdem der Meinung, dass es grundsätzlich nicht so sei, wie es sich die Gemeinde wünschen würde. Des Weiteren geht Herr Dr. Frahm auf das nachgewiesene Risiko ein, von Leuten an Krebs zu erkranken, die in der Nähe von Hochspannungsleitungen leben. Daher bittet er, darübernachzudenken, der vorliegenden Erklärung zuzustimmen.


Herr Radloff informiert, dass die Gemeinde seit dem 17.09.2018 offizielles Mitglied der kommunalen Arbeitsgemeinschaft Mittelbereich Pritzwalk-Wittstock/Dosse ist. Derzeit wird das Mittelbereichsentwicklungskonzept fortgeschrieben und überarbeitet. Dieses Konzept werde der Schlüssel sein, Fördermittel zu erlangen. Er bietet an, das 104-seitige Konzept per Mail zu verschicken. Bisher konnten zwei Maßnahmen mit der Priorität 1 festgeschrieben werden:
1. Schulentwicklung Grundschule Groß Pankow, da die Kapazitäten nicht mehr ausreichen.                                       Für 2021 ist erneut eine Zweizügigkeit notwendig.
2. Entwicklung eines Dorfgemeinschaftszentrums in Lindenberg; Handlungsgrundlage wird das                                       Ergebnis der derzeitigen Machbarkeitsstudie sein.

Herr Lehmann ergänzt, dass zum Projekt Schule eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen wurde. Er erhoffe sich mit dem Konzept eine erhebliche Förderung. 

TOP 12.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Herr Wilhelm Schröder informiert darüber, dass es seit einigen Monaten den Prignitz Express, dem amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde, in Kehrberg und Vettin nicht mehr gibt. Trotz telefonischer Mitteilung bei der Zeitung und mit dem gegebenen Versprechen, sich dem Problem anzunehmen, erfolgte keine Beseitigung des Problems.

Frau Burisch bittet darum, sich in solchen Fällen direkt an sie zu wenden, da der Druck von der Gemeinde aus größer sei. In der Vergangenheit klappte es immer ganz gut. Herr Lehmann teilt mit, dass sich auch an den Landkreis gewendet werde, da dieser und andere Kommunen den Prignitz Express ebenfalls als Bekanntmachungsblatt verwenden. Es müsse angenommen werden, dass alle Haushalte damit versorgt werden. Da dies nicht der Fall sei, müsse sich für eine Versorgung mit der Zeitung stark gemacht werden. Zudem zahlen die Kommunen für ihre Bekanntmachungen an den Prignitz Express.


Herr Milatz erkundigt sich, wie viele Beschäftige die WDM hat, da er in der Zeitung lesen konnte, dass die WDM der größte Arbeitgeber in der Gemeinde sein soll. Herr Radloff kann nicht genau sagen, wie viel es sind, aber aus dem letzten Gespräch mit Herrn Hüffmeier erinnert er sich an ungefähr 120 Mitarbeiter zuzüglich Leiharbeiter. Herr Milatz denkt, dass die Landwirtschaft ein größerer Arbeitgeber sei. Herr Radloff vermutet, dass es sich beim Vergleich um Einzelunternehmen gehandelt haben könnte.


Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer