Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 01.10.2018
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 90. Sitzung der Gemeindevertretung am 21.06.2018
Beginn: 19.01 Uhr
Ende: 20.48 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf
Frau Petra Rogge
Frau Annett Röhl
Frau Bärbel Beer
Herrn Torsten Lange
Herrn Peter Gericke
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Marco Radloff
Herrn Werner Feilke
Herrn Wilhelm Schröder
Herrn Heiko Baich
Herrn Reinhard Benn
Herrn Dr. Ingo Frahm

Gleichstellungsbeauftragte
Frau Yvonne Heimann
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Norbert Milatz
Herrn Christian Rochnia

Aus der Verwaltung: Frau Jekal, Leiterin Hauptamt
Frau Kadasch, Kämmerin
Frau Leppin, Kämmerin ab 01.10.2018
Herr Lehmann, Leiter Bau- und Ordnungsamt
Gäste: Herr Schwingen, Plankontor Stadt und Land GmbH
Einwohner: Herr Hagemann, Kuhsdorf
Herr Wilamowitz, Plattenburg
Herr Schmidt, Steinberg


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 15.03.2018
5. Mitteilung zum B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" und zur 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow
  Drucksachen-Nr.: 204/04-2018
6. Bestätigung des Grundsatzbeschlusses zur Zulässigkeit von maximal bis zu 200 m hohen Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und dem Ausschluss von Ausnahmen
  Drucksachen-Nr.: 205/04-2018
7. 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz
a) Zwischenabwägung nach Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss über den geänderten Entwurf (Stand Mai 2018) und der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  Drucksachen-Nr.: 206/04-2018
8. 2. Änderung Bebaungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Zwischenabwägung
  Drucksachen-Nr.: 207/04-2018
9. 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
a) Zwischenabwägung
b) Beschluss zur erneuten und eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
  Drucksachen-Nr.: 208/04-2018
10. 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 209/04-2018
11. Bebauungsplan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf"
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 210/04-2018
12. Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
  Drucksachen-Nr.: 213/04-2018
13. Festlegungen zum Umgang mit der Straßenbeleuchtung
  Drucksachen-Nr.: 214/04-2018
14. Bestellung einer Kämmerin
  Drucksachen-Nr.: 212/04-2018
15. Informationen des Bürgermeisters
16. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

ab hier anwesend Frau Gudrun Seedorf

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Herr Wilhelm Schröder fragt im Auftrag eines Einwohners nach, warum die Erzieher Frühstück zubereiten müssten, anstatt in dieser Zeit die Kinder zu beaufsichtigen. Er selbst als Opa stellt sich die Frage, warum dies zu den Pflichten der Erzieherinnen gehöre. Frau Jekal erläutert, dass dem Kita-Gesetz zu entnehmen ist, dass die Erzieherinnen für die Betreuung und auch für die Versorgung der Kinder zuständig seien. Zur Versorgung zählen u. a. Frühstück, Mittag und Vesper. Herr Dr. Frahm hat auch eine Auffassung dazu und schlägt vor, darüber im Sozialausschuss zu debattieren, ob in der Arbeitszeit der hochqualifizierten Erzieher solche vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen seien. Frau Jekal teilt mit, dass diese Arbeiten mit Hilfe der Kinder zusammen gemacht werden sollten. Herr Dr. Frahm sieht diesen erzieherischen Aspekt auch. 

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 15.03.2018

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 15.03.2018 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Mitteilung zum B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" und zur 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow


Drucksachen-Nr.: 204/04-2018

Aus der Beratung
Zu der vorliegenden Informationsvorlage teilt Herr Lehmann mit, dass der Regionalplan aus dem Jahre 2003 nicht mehr Anwendung findet. Somit gilt der 2. Entwurf des Regionalplans von 2017.

Mithilfe von Karten erläutert Herr Lehmann den Plan. Die Gemeindevertretung ist angehalten, sich an den Zielen der Raumordnung anzupassen. Wenn die übergeordnete Gesetzgebung sagt, etwas sei nicht zulässig, könne die Gemeindevertretung sich nicht dagegen stellen. Somit wäre der B-Plan nicht mehr machbar. Der Flächennutzungsplan (FNP) behinhaltet nicht nur das Windeignungsgebiet, sondern auch die zu betrachtenden Ortslagen Heidelberg, Langnow und Boddin. Der FNP kann fortgeführt werden, wenn die nördliche Fläche des Windeignungsgebietes (nördlich des Verbindunsweges Boddin-Klein Woltersdorf) aus dem Plan herausgenommen wird. Der Vorhabensträger schlug vor, die Planung solange auszusetzen, bis die Regionalversammlung den neuen Regionalplan bestätigt hat. Derzeit befinde man sich im rechtsleeren Raum.

Herr Schwingen von Plankontor erläutert, dass es den vorbereitenden und den verbindlichen Bauleitplan gebe. Es geht konkret um den Standort einer Windenergieanlage. Im ersten Entwurf war die Anlage noch enthalten, im zweiten nicht mehr. Dementsprechend ist die Anlage obsolet. Nach dem Satzungsbeschluss des Regionalplans wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses B-Plan beschlossen. Anschließend würde der FNP angepasst und in der Gemeindevertretung darüber entschieden werden, so Herr Lehmann. 

TOP 6.

Bestätigung des Grundsatzbeschlusses zur Zulässigkeit von maximal bis zu 200 m hohen Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und dem Ausschluss von Ausnahmen


Die Gemeindevertretung beschließt noch einmal bei allen Bebauungsplänen innerhalb der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Gesamthöhe neuer Windenergieanlagen auf 200 m Höhe über Erdniveau zu beschränken und dieses verbindlich damit zu verknüpfen, dass dort eine bedarfsgerechte und radargesteuerte Nachtbefeuerung eingerichtet wird.
Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin in keinem der Bebauungspläne, d.h. auch im Gebiet des B-Plans Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" einer Ausnahme zuzustimmen, die eine Anlagenhöhe von mehr als 200 m beinhaltet.   
Drucksachen-Nr.: 205/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Schwingen erinnert an die Vorstellung des Projekts der UKA mit Anlagen über 200 Metern Höhe in der letzten Gemeindevertretersitzung. Er zeigt eine bildliche Darstellung der technischen Entwicklung von Anlagen seit Mitte der 80er Jahre bis heute mit der Kennzeichnung einer Anlage mit der Höhe von 200 Metern zum Vergleich. Herr Lehmann informiert, dass der Grundsatzbeschluss im Bauausschuss und im Hauptausschuss einstimmig befürwortet wurde. Der Beschluss beinhaltet gleichzeitig die Antragsablehnung des vorgenannten Projektes. 

TOP 7.

13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz
a) Zwischenabwägung nach Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss über den geänderten Entwurf (Stand Mai 2018) und der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


a) Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 38-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der Beteiligung, für die von Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.

b) Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Stand Mai 2018) und billigt den Entwurf der geänderten Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.   
Drucksachen-Nr.: 206/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Peter Schröder

Aus der Beratung
Herr Schwingen erläutert, dass es bei der 13. Änderung um Siedlungsentwicklung und die Darstellung von Wohnbauflächen geht sowie um Windenergie. Es gingen mit den Stellungnahmen Anregungen und Bedenken ein, mit denen umgegangen werden müsse. Zum Thema Siedlungsentwicklung fürchte die Landesplanung, dass zu viel Wohnbaufläche dargestellt werden würde. Alle drei Teilflächennutzungspläne sollten überarbeitet werden und mit der Realität verglichen werden, um dann die Reserven auszuweisen. Da dies ein sehr teures Verfahren ist, wurde der Landesplanung als Kompromiss angeboten, Wohnbauflächen rauszunehmen. Es würden Wohnbauflächen zurückgenommen werden, für die keine Nachfrage vorliege bzw. sei es aus städtebaulicher Sicht Ziel, den Siedlungskern zu erhalten und so die Wohnbauflächen-entwicklung in die Ortslagen zu lenken und Wohnbaulücken zu schließen. Zum Beispiel betrifft es Tacken (westlich); dort war es vorher Wohnbaufläche, jetzt ist dort Acker vorhanden. Nordöstlich in Tacken soll ebenfalls Wohnbaufläche rausgenommen werden. Auch in Groß Pankow an der B 189 werden Flächen rausgenommen. Herr Lehmann erläutert, dass eine Wohnbebauung nicht umzusetzen wäre, da der Abstand zur Straße einzuhalten wäre. Auch eine Bebauung in zweiter Reihe wäre nicht zulässig (Straße des Friedens). Sowohl im Bau- als auch im Hauptausschuss hat sich herauskristallisiert, dass eigentlich keine Bebauungsflächen gestrichen werden sollten, sondern eher noch welche hinzuzufügen seien. Herr Lehmann teilt mit, dass in den Orten gestrichen werde, in denen auch Flächen ausgewiesen werden.

Herr Schwingen spricht den Windpark Reckenthin/Tüchen mit der Nord- und Süderweiterung an. Auch hier erfolgte eine Anpassung an die Regionalplanung. Dazu zeigt er Vorher-Nachher-Planungsbilder.

Durch die neuen Flächen und die Anspassung der Sonderflächen Windenergie müssen alle Behörden und die Öffentlichkeit noch einmal beteiligt werden. 

TOP 8.

2. Änderung Bebaungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Zwischenabwägung


Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 33-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der Beteiligung für die von Nachbargemeinden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung und damit auch als ersten Teil der späteren Schlussabwägung.  
Drucksachen-Nr.: 207/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 10 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Peter Schröder

Aus der Beratung
Herr Schwingen bezieht sich auf die in TOP 7 besprochene Nutzungsplanänderung. Er erinnert, dass es hier um drei Windenergieanlagen inklusive der Erschließung gehe. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss hätte gefasst werden können, aber dies war nicht möglich, da umweltfachliche Gutachten nicht auf dem neuesten Stand sind und nicht vorliegen. Ohne diese Gutachten könne keine Ausgleichsmaßnahmen durch die Planer geplant werden. Daher wird lediglich die Zwischenabwägung beschlossen. Im vorliegenden Fall ist ebenfalls eine erneute Beteiligung erforderlich, allerdings nur im Bereich Umweltbelange (Untere Naturschutzbehörde).

Herr Dr. Frahm erkundigt sich, welche Themen fehlen würden. Herr Schwingen antwortet, dass es um Artenschutz gehe sowie um Abstände zu Nistplätzen oder Vogelzugrouten.

TOP 9.

4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
a) Zwischenabwägung
b) Beschluss zur erneuten und eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB


a) Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 15-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der Beteiligung, für die von Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.

b) Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Entwurf der 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Klein Woltersdorf (Stand Mai 2018) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird die erneute Einholung der Stellungnahmen auf die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht erforderlich.   
Drucksachen-Nr.: 208/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen bezieht sich auf den aktuellen Stand des Regionalplans, den er bereits erläuterte. Von der Regionalplanung ging eine negative Stellungnahme ein mit der Aufforderung, die Änderungen in die Planzeichnung einzuarbeiten.

Auch in diesem Fall ist eine erneute Beteiligung erforderlich, allerdings nicht mit allen Behörden, sondern nur mit der Regionalplanung. Herr Lehmann teilt mit, dass dies im Vorfeld bereits mit der Regionalplanung besprochen wurde. Die Zustimmung werde erteilt. Es handle sich lediglich um eine reine Formalie. 

TOP 10.

14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).
Der räumliche Geltungsbereich der Änderungsfläche umfasst eine ca. 5,3 ha große Fläche im Ortsteil Kuhsdorf. Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Ortslage Kuhsdorf und ist westlich und östlich eingerahmt durch das Landschaftsschutzgebiet "Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz" und das SPA-Gebiet "Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz" sowie den Gemeindeverbindungsweg Kuhsdorf – Kuhbier. Siehe auch dem beigefügten Lageplan. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird parallel der B-Plan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf" mit der Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Landwirtschaftlicher Betrieb/Betrieb zur Futtermittelproduktion" aufgestellt. 
Drucksachen-Nr.: 209/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 10 und 11:

Herr Lehmann erinnert an die 14. Änderung in Bezug auf die Deponie Luggendorf, die aufgehoben wurde. Um die Nummerierung beizubehalten und nicht eine zu überspringen, bezeichnet sich diese Änderung ebenfalls "14. Änderung ...".

In diesem Beschluss geht es um eine Erweiterung bzw. Sicherung im Bereich Kuhsdorf durch den Vorhabensträger Herrn Hagemann. Er beabsichtigt, Flächen im südlichen Bereich zu sichern. Es handelt sich hierbei um eine vorbereitende Planung, um den FNP aufzustellen. Ein Betrieb für Futtermittelproduktion soll dargestellt werden, womit er gleichzeitig ausschließt, weitere Tierställe zu errichten.

Herr Lehmann erläutert gleichzeitig die verbindliche B-Planung aus TOP 11, die auf den Betrieb der Futtermittelproduktion ausgerichtet werden solle. Zwischen der Mesendorfer Agrar und der Firma Hagemann wird somit ein Lückenschluss erzielt.

Herr Schwingen ergänzt, dass landwirtschaftliche Betriebe im Außenbereich keinen B-Plan benötigen. Im vorliegenden Fall gehe es allerdings in die gewerbliche Richtung, was der Auslöser für die Planungen war. Zudem liegt Wirtschaftsförderung vor, d. h., es werden Arbeitsplätze geschaffen.

Herr Lehmann informiert, dass im Vorfeld bei der gemeinsamen Landesplanung angefragt wurde. Er erhielt ein positives Signal, den FNP und B-Plan aufzustellen.

In einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates wurde die Erweiterung vorgestellt. Es gab keine Fragen und Anregungen.

Herr Dr. Frahm erkundigt sich bei Herrn Hagemann, ob er noch etwas hinzufügen möchte. Herr Hagemann teilt mit, dass er selbst es nicht besser hätte erklären können.

Herr Baich erkundigt sich bei Herrn Hagemann, ob die Futtermittelherstellung für den eigenen Bedarf sei oder zum Vertrieb, für Schweine oder alle Tiere und ob die angelieferten Produkte weiterverarbeitet werden. Herr Hagemann antwortet, dass er im Bereich Nahrungsnebenprodukte tätig ist. Alles, was im Produktionsprozess von Lebensmitteln anfällt und nicht zum Verkauf angeboten wird, wurde ursprünglich verfüttert, später gehandelt. Nun werde für die Kunden ein Fertigprodukt produziert. Die einzige Möglichkeit sei, in Richtung Dorf zu wachsen, da sich auf der westlichen Seite das Landschaftsschutzgebiet befinde und auf der östlichen Seite der Kuhbierer Weg. 

TOP 11.

Bebauungsplan Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf"
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Aufstellung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 2 "Futtermittelbetrieb Kuhsdorf" im Ortsteil Kuhsdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) einschließlich des dazugehörigen Umweltberichtes.
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einem Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Planungsziel ist die Festsetzung eines ca. 2,4 ha großen sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Betrieb zur Futtermittelproduktion".

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird das Verfahren der 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) durchgeführt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden dann in Übereinstimmung mit dem räumlichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) stehen. Parallel muss für die einzubeziehenden Flächen eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die Festsetzung der ökologischen Kompensationsmaßnahmen erfolgen.   
Drucksachen-Nr.: 210/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe TOP 10.

TOP 12.

Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung


Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz). 
Drucksachen-Nr.: 213/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann teilt mit, dass jährlich die Friedhofskosten im Ordnungsausschuss dargestellt werden. In der Sitzung im März fiel auf, dass die Gebühren die tatsächlichen Kosten nicht decken und somit empfahl der Ordnungsausschuss, die Gebühren anzupassen. Herr Lehmann informiert, dass trotz der Anpassung keine Kostendeckung erreicht werde. Er spricht über die anonyme Bestattungen in Rohlsdorf, für die einmalig 200 € erhoben werden. Weiterhin führt Herr Lehmann die Friedhofsunterhaltungsgebühr näher aus sowie die Wassergebühr.

Die 2. Änderungssatzung hebt die 1. Änderungssatzung auf.

Auf den Friedhöfen sieht man die gute Arbeit des Bauhofs, welche aber auch hohe Kosten verursacht. Der Ordnungs- und Hauptausschuss befürworteten einstimmig die Änderungssatzung.

Herr Lehmann verweist noch einmal auf die hohe Anzahl der Friedhöfe und Trauerhallen für eine Gemeinde mit ca. 4.000 Einwohnern.

Herr Dr. Frahm bezieht sich auf den Ordnungsausschuss. Er ist der Meinung, dass sich ausführlich zu diesem Thema Gedanken seitens der Verwaltung gemacht wurden und eine sehr gute Diskussionsgrundlage geschaffen wurde. Er empfiehlt die Zustimmung. 

TOP 13.

Festlegungen zum Umgang mit der Straßenbeleuchtung


Die Gemeindevertretung beschließt die Festlegungen zum Umgang mit der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz). 
Drucksachen-Nr.: 214/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann informiert über die jeweilige einstimmige Zustimmung des Ordnungs- und des Hauptausschusses. Die Energiekosten für Straßenbeleuchtung belaufen sich in der Gemeinde auf ca. 70.000 €; die Reparaturkosten betragen 10.000-15.000 €. Es geht bei der Festlegung nicht um weitere Abschaltungen, sondern um den allgemeingültigen Umgang im Hause. Es gibt zukünftig drei Möglichkeiten der Beleuchtungszeiten. Mit diesen Optionen soll versucht werden, die Kosten mindestens zu halten, aber nicht zu erhöhen.

Ein Windenergieanlagenbetreiter beabsichtigt, einen Energieverein zu gründen mit dem Ziel der Umrüstung der Straßenlaternen der Gemeinde auf LED, teilt Herr Lehmann mit. Er berichtet vom Beispiel Kuhsdorf, wo 11 Lampen auf LED umgestellt wurden und nachts eine Reduzierung von 19 auf 11 Watt erfolgt.

Jeder Ortsbeirat soll diese Festlegung nach und nach erhalten. Herr Lehmann weist informativ darauf hin, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, Straßenbeleuchtung vorzuhalten. Die Gemeinde ist aber bestrebt, diese zu erhalten.

Peter Schröder fragt nach, wie viel die Umstellung auf LED kosten würde. Herr Lehmann antwortet, dass er keine klare Aussage treffen könne, da es von mehreren Faktoren abhängig sei. 

TOP 14.

Bestellung einer Kämmerin


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt, gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) ab dem 01.10.2018 Frau Katja Leppin zur Kämmerin der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zu bestellen.
  
Drucksachen-Nr.: 212/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Radloff teilt mit, dass es durch das Ausscheiden der derzeitigen Kämmerin Frau Kadasch zum 30.09.2018 erforderlich ist, eine neue Kämmerin zu bestellen. Er entschied sich für eine interne Stellenausschreibung, da das Personal in der Verwaltung sehr gut weitergebildet und geschult ist. Diesem wollte er Vorrang geben. Die Entscheidung fiel auf Frau Leppin. Sie befindet sich derzeit noch im Fachstudium. Der Personalrat stimmte der internen Stellenausschreibung einstimmig zu sowie der Personalie Katja Leppin.

Herr Dr. Frahm erwartet, dass sich die angehende Kämmerin vorstellt. Frau Leppin gibt einen Überblick über ihren persönlichen und beruflichen Werdegang. Konkreter geht sie auf ihre Laufbahn in der Gemeindeverwaltung ein. Sie sei guter Dinge, sich den Aufgaben stellen zu können und hoffe auf Zuspruch.

Herr Dr. Frahm fragt Frau Leppin, was sie als Kämmerin qualifiziere. Frau Leppin antwortet, dass sie durch ihre Arbeit in der Gemeindekasse viele Einblicke in verschiedene Bereiche erhielt. Sie kennt sich mit den Produkten und Konten aus. Zudem qualifiziere sie ihr Fernstudium und Seminare, die sie besucht. Die Einarbeitung durch Frau Kadasch erfolgt bereits seit Anfang Juni. Frau Kadasch informiert, dass sie selbst eine Seiteneinsteigerin aus dem Bereich Agrar ist. Sie freut sich, dass Frau Leppin ausgewählt wurde, da sie kristisch ist, interessiert und Sachverhalte nachfragt. Sie sei guter Hoffnung, dass sie ihren Bereich in gute Hände übergebe.

Herr Dr. Frahm erkundigt sich nach dem Studiengang und ob dieser Finanzen beinhalte. Frau Leppin antwortet, dass sie die Richtung Verwaltungsfachwirtin studiert. Finanzen seien auch Thema, aber nicht dermaßen speziell wiebei dem Finanzfachwirt.

Herr Wilhelm Schröder merkt an, dass er sich wunderte, warum keine externe Ausschreibung erfolgte. Er finde es gut, dass das vorhandene geschulte Personal berücksichtigt wird, ehe es sich beruflich anderweitig orientiere. Herr Lehmann geht noch weiter auf das junge Personal ein, das aus der Gemeinde kommt und motiviert ist, sich weiterzuentwickeln und die Gemeinde in die richtige Richtung zu bringen.

Frau Röhl spricht die Ausarbeitung des Haushaltes in den vergangenen Jahren an, welcher durch Frau Kadasch immer verständlich war. Sie hofft, dass es auch zukünftig so sein wird. Frau Leppin werde sich bemühen, teilt sie mit. 

Herr Dr. Frahm ist der Meinung, dem Bürgermeister es zu überlassen, seine Mitarbeiter so auszuwählen, wie er es für richtig halte, um eine optimale Arbeit der Verwaltung zu gewährleisten. Er sieht es als einen sehr positiven Aspekt, dass die Leute, die für die Verwaltung arbeiten, aus der Gemeinde kommen. Er wünscht Frau Leppin viel Erfolg und hofft, dass es weiterhin so laufen werde, wie die Gemeindevertreter es gewohnt seien.

Herr Radloff wünscht Frau Leppin alles Gute und überreicht ihr einen Blumenstrauß.

TOP 15.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Radloff spricht die Flächenstreichung im FNP mit Hinblick auf Bauland an. Mit jeder gestrichenen Fläche werden Entwicklungschancen genommen. Daher falle es schwer. Es würden im ländlichen Raum dringend Entwicklungschancen benötigt. Dazu gab es in diesem Jahr ein Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion, für das die Stellungsnahmefrist bis 07.05.2018 ging. Dieser Plan sehe die Entwicklung in den Ballungszentren vor. Flächen im suburbanem Raum hätten das Nachsehen.

Der Landkreis Prignitz gab bereits Ende April seine Stellungnahme ab. Darin hat er für den ländlichen Raum grundfunktionale Schwerpunkte vorgeschlagen, welche die Grundzentren des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg waren. Dazu zählten u. a. die Städte Meyenburg, Bad Wilsnack, Lenzen. Der Landkreis Prignitz räumte der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) eine zweitätige Frist ein, zu seiner Stellungnahme Stellung zu nehmen. Herr Radloff schlug dem Landrat vor, den Ort Groß Pankow als grundfunktionalen Schwerpunkt in die Stellungnahme des Landkreises Prignitz gegenüber der gemeinsamen Landesplanung aufzunehmen. Der Landrat folgte dem Vorschlag und nahm den Ort Groß Pankow auf. Die etwa gleichlautende Stellungnahme hat er im Namen der Gemeinde bei der gemeinsamen Landesplanung abgegeben und beim Wachstumskern Autobahndreieck. Herrn Radloff sei es wichtig zu zeigen, dass die Gemeinde Entwicklungsmöglichkeiten brauche. Es würde der Gemeinde eine zusätzliche Entwicklungsoption von zwei Hektar je 1000 Einwohnern (derzeit 0,5 ha je 1000 Ew) bieten. Zudem würde eine finanzielle Zuwendung zu erwarten sein, wenn Groß Pankow als grundfunktionaler Schwerpunktort anerkannt würde. 

TOP 16.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Es werden keine Anfragen der Abgeordneten gestellt.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer