Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 01.10.2018
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 89. Sitzung der Gemeindevertretung am 15.03.2018
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.03 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Marco Radloff
Frau Bärbel Beer
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Werner Feilke
Herrn Torsten Lange
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Christian Rochnia
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Peter Gericke
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Norbert Milatz
Herrn Peter Schröder

Gleichstellungsbeauftragte
Frau Yvonne Heimann
Frau Annett Röhl
Herrn Wilhelm Schröder
Herrn Heiko Baich
Herrn Reinhard Benn
Frau Petra Rogge

Aus der Verwaltung: Frau Jekal, Leiterin Hauptamt
Herr Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Herr Lugowski, Leiter Bauamt
Frau Kadasch, Kämmerin
Frau Blunk, Wahlleiterin
Gäste: Herr Schwingen, Plankontor
Herr Karge, UKA Cottbus
Herr Leppin, UKA Cottbus
Herr Hedemann, UKA Cottbus
Herr Reichwald, Bürger aus Guhlsdorf
Herr Groenewegen, Horst
Herr von Wolff, Bürger aus Bullendorf
Frau von Wolff, Bürgerin aus Bullendorf
Herr Hagemann, Bürger aus Bullendorf
Herr Behrends, Voss Energy
Bürgerin 7 der Liste aus Perleberg
Bürger 8 der Liste aus Perleberg
Frau Pidde, Mitarbeiterin Bauamt
Frau Chmielecki, Bürgerin aus Reckenthin
Pressevertreter: Herr Hill, Der Prignitzer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 07.12.2017
5. Vorschlagsliste für die Schöffenwahl beim Amtsgericht Perleberg sowie beim Landgericht Neuruppin
  Drucksachen-Nr.: 200/04-2018
6. 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
  Drucksachen-Nr.: 194/04-2018
7. B-Plan Groß Pankow (Prignitz) Nr. 1 "Deponie Luggendorf"
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
  Drucksachen-Nr.: 195/04-2018
8. Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Retzin-Gartenweg"
a) Schlussabwägung
b) Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 196/04-2018
9. Ergänzungssatzung "Weg am Sportplatz" im Ortsteil Wolfshagen der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) - Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 197/04-2018
10. Antrag der UKA Cottbus auf Erhöhung der zulässigen Bauhöhen für Windenergieanlagen "Windpark Guhlsdorf"
11. Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept der Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 192/04-2018
12. Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 193/04-2018
13. Bestellung eines Bau- und Ordnungsamtsleiters
  Drucksachen-Nr.: 202/04-2018
14. Wahl des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters
15. Informationen des Bürgermeisters
16. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 11    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

ab hier anwesend Frau Gudrun Seedorf

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Frau von Wolff erkundigt sich, ob die Kündigung des städtebaulichen Vertrages durch die Luggendorfer Deponie GmbH begründet wurde. Herr Lugowski teilt mit, dass keine Kündigung des städtebaulichen Vertrages erfolgte. Dieser habe weiterhin Bestandskraft, bekomme jedoch einen neuen Inhalt. Herr Lugowki geht darauf ein, dass durch das Landesamt für Umwelt mitgeteilt wurde, dass zwei Parallelplanungen sich gegenseitig behindern würden. Das Planfeststellungsverfahren ist die höhere Planungsebene. Dementsprechend wurde dem Projektträger durch das Landesamt für Umwelt empfohlen, die Bauleitplanung abzubrechen.

Frau von Wolff finde Transparenz wichtig. Daher sollte ihrer Meinung nach im öffentlichen Teil über den städtebaulichen Vertrag gesprochen werden. Herr Lugowski teilt mit, dass darüber heute nicht im nichtöffentlichen Teil gesprochen wird. Die einzuarbeitenden Änderungen resultieren aus den Planfeststellungsunterlagen, welche noch nicht bekannt sind bzw. erarbeitet werden. Im Rahmen des Planfestellungsbeschlusses werden Inhalte festgelegt. Darüber hinausgehende Festlegungen, die im Zusammenhang mit der Genehmigung stehen, werden dann im städtebaulichen Vertrag ergänzt bzw. geregelt. Dies ist erst dann möglich, wenn das Verfahren an die Gemeinde herangetragen wird, was bis jetzt nicht erfolgt ist. Herr Lugowski ist der Meinung, dass dies im öffentlichen Teil behandelt werden könnte, wenn der Projektentwickler damit einverstanden wäre.


Frau Chmielecki aus Reckenthin kommt auf TOP 10 (Vorstellung der UKA) zu sprechen. Sie bezieht sich auf das Gesetz UVPG § 3, das besagt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei mehr als 20 Windkraftanlagen nötig sei. Sie ist der Meinung, dass die Gemeinden nicht getrennt betrachtet werden dürfen. Zählt man Krampfer, Reckenthin und Guhlsdorf zusammen, erhält man 30 geplante Anlagen für diesen Windpark. Herr Lugowski teilt mit, dass das Landesumweltamt die UVP festlege. Im Rahmen der Bauleitplanung wird eine Behördenbeteiligung durchgeführt, die festlegt, welche Unterlagen für die Bewertung der Anträge notwendig sind. Herr Lugowski vermutet, dass in diesem Fall die UVP vor dem Bau erfolge. Die Gemeinde selbst hat den Stand von 11 Anlagen. Aber es werde das gesamte Windeignungsgebiet in Gänze betrachtet. Das Veto kann im Vorfeld nicht eingelegt werden.


Frau von Wolff möchte wissen, ob der Regionalplan von April 2017 rechtskräftig ist. Herr Lugowski verneint die Frage. Bis der Regionalrat beschlossen hat, müsse abgewartet werden. Laut Gerichtsurteilen sei der Plan von 2003 gekippt; folglich ist keine Planung vorhanden. Daher ist die Regionalplanung bestrebt, so schnell wie möglich den Plan zur Rechtskraft zu bringen. Frau von Wolff erkundigt sich, welchen Einfluss die Gemeinde habe, um ihre Interessen durchzusetzen. Es gab Beteiligungsrunden, zu denen die Gemeinde ihre Bedenken und Anregungen einreichte. Da die Gemeinde unter 10.000 Einwohner hat, ist sie nicht im Regionalrat vertreten und hat somit kein Stimmrecht. Andere Gemeinden entscheiden also über die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz). Herr Lugowski ist sich ziemlich sicher, dass der Abstand von 1000 Meter zur Wohnbebauung, wie es die Gemeinde vorsieht, nicht im Regionalplan umgesetzt werde. Die Gemeinde ist auch gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald. Er vermutet, dass auch dieser Punkt ziemlich aufgeweicht werde.

Herr Schwingen ergänzt, dass am 21.3. der Vorstand der Regionalversammlung tagt. Über den 2. Entwurf wird dann abgestimmt. Bis zur Genehmigung brauche es dann erfahrungsgemäß über ein Jahr. 

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 07.12.2017

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 07.12.2017 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Vorschlagsliste für die Schöffenwahl beim Amtsgericht Perleberg sowie beim Landgericht Neuruppin


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt eine Vorschlags-liste für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 01.01.2019 – 31.12.2023.    
Drucksachen-Nr.: 200/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Blunk erläutert, dass die Kommunen für die Amtsperiode 2019-2023 Schöffen vorschlagen sollen. Die Gemeinde soll mindestens vier Kandidaten vorschlagen. Sieben Kandidaten haben sich auf den Aufruf der Gemeinde beworben. Alle Bewerber erfüllen die Voraussetzungen und wurden somit auf die Vorschlagsliste aufgenommen, die von der Gemeindevertretung zu beschließen ist. Der Liste kann in Gänze zugestimmt werden oder es kann für jeden einzelnen Bewerber seine Stimme abgegeben werden.

Herr Dr. Frahm möchte wissen, ob jetzt sofort die Abstimmung in einer geheimen Wahl erfolge. Frau Blunk bejaht die Frage. Er ist daran interessiert, etwas über die Bewerber zu erfahren. Frau Blunk teilt die Stimmzettel aus. Sie informiert, dass die Bewerber Einwohner der Gemeinde und mindestens 25 Jahre alt sein müssen, aber höchstens 69. Sie liest die einzelnen Bewerber vor. Der Wahlausschuss des Amtsgerichts entscheidet, wer Schöffe wird, nicht die Gemeinde. Jeder Gemeindevertreter hat sieben Stimmen. Herr Dr. Frahm fordert auf, geheim zu wählen.

Frau Blunk verlässt den Raum, um die eingesammelten Stimmzettel auszuzählen.



Die TOP´s 6 bis 8 werden chronologisch abgehandelt. Nach dem TOP 8 wird zum TOP 5 zurückgekehrt:

Frau Blunk erklärt, dass der Vorschlagsliste mit mehr als 2/3 zugestimmt wurde. Somit können alle sieben Kandidaten vorgeschlagen werden. Es erfolgt eine Auslegung von einer Woche. Dann gibt es eine Einspruchsfrist von fünf Werktagen. Spätestens im Juli erfolgt die Weiterleitung an das Amtsgericht. Während der Tagung des Wahlausschusses wird die Entscheidung gefällt. 

TOP 6.

14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.06.2017 für die 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)     
Drucksachen-Nr.: 194/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen erläutert, dass das Landesamt für Umwelt dem Vorhabenträger empfahl, das Planungsverfahren (Bauleitplanung) nicht weiterzuführen. Mit diesem Beschluss wird der Aufstellungsbeschluss aufgehoben. Die Bauleitplanung wurde durch den Vorhabenträger zurückgezogen. Er erinnert daran, dass das Planfeststellungsverfahren das übergeordnete Verfahren ist. Alle öffentlich rechtlichen Genehmigungen werden ersetzt. Die Gemeinde gebe die verfahrensführende Rolle ab, aber trotzdem liegt eine Beteiligung dieser im weiteren Verfahren vor. Mit Hilfe von an der Wand projezierten Bildern gibt er weitere Erläuterungen.

Frau Groenewegen-Rauter möchte wissen, ob der Projektträger anwesend ist. Herr Lugowski teilt mit, dass per Mail die Info einging, dass der Geschäftsführer sowie Frau Holzhauer aufgrund der Grippewelle verhindert seien. 

TOP 7.

B-Plan Groß Pankow (Prignitz) Nr. 1 "Deponie Luggendorf"
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.06.2017 für den Bebauungsplan Groß Pankow (Prignitz) Nr. 1 "Deponie Luggendorf"      
Drucksachen-Nr.: 195/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen erklärt das Entwicklungsgebot, das besagt, dass der verbindliche Bebauungsplan sich aus dem vorbereitenden Flächennutzungsplan entwickeln muss. Der Baubauungsplan müsse dementsprechend aufgehoben werden. 

TOP 8.

Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Retzin-Gartenweg"
a) Schlussabwägung
b) Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 16-seitige Abwägungsvorlage (Stand Februar 2018) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Planzeichnung, die Begründung und den Satzungstext eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss

Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 und Satz 2 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Retzin-Gartenweg" im Ortsteil Retzin (Stand Februar 2018) mit Planzeichnung und billigt die Begründung.)    
Drucksachen-Nr.: 196/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen zeigt auf, an welcher Stelle sich dieses Verfahren, das nur eine Beteiligungsstufe hat, befinde. Als Ergebnis werde es drei bis vier Bauplätze geben. Es wurde ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Es bestehe dafür eine Grundflächenzahl von 0,3, was bedeute, dass später 30 % des Grundstücks mit dem Hauptgebäude bebaut werden dürfen. Als Ausgleich müsse ein Baum je 50 m² gepflanzt werden.

Herr Schwingen spricht über Fällgenehmigungen und Gehölzschutz. Dahingehend wurde der Entwurf der Satzung angepasst. Die ursprünglich geforderten Untersuchungen zu Fledermäusen und Brutvögel wurden angepasst. Weiterhin wird die Zulässigkeit von Nebenanlagen im gesamten Erweiterungsbereich beibehalten mit einer Grundflächenzahl von 0,15. Das Bodendenkmal wurde in die Planung formell übernommen.



An dieser Stelle wird der TOP 5 (Schöffenwahl) wieder aufgenommen. 

TOP 9.

Ergänzungssatzung "Weg am Sportplatz" im Ortsteil Wolfshagen der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) - Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB westlich des Weges "Am Sportplatz" für die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz), Ortsteil Wolfshagen.
Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 98/2, 98/3, 223 (teilw.) und 254 (teilw.) innerhalb der Flur 2 der Gemarkung Wolfshagen.
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einen Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen (§ 35 BauGB) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil..    
Drucksachen-Nr.: 197/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen teilt den Stand dieses einstufigen Verfahres mit. Es entsteht ein Flächenpotential, weil die Feuerwehr und das Dorfgemeinschaftshaus weniger Platz gebraucht haben, als ursprünglich angenommen, und die Kleingärten nicht mehr in voller Nutzungen sind. Aus seiner Sicht könnte sich dort gut Bauland entwickeln. Zwischen dem Friedhof und der Bebauung würde die Ausgleichsfläche von 3000 m² entstehen. Bisher ist die betroffene Fläche Außenbereich. Wohnbebauung darf nur stattfinden, wenn eine Fläche Innenbereich ist. Durch die Feuerwehr und das Dorfgemeinschaftshaus ist die Fläche aber baulich vorgeprägt für eine einreihige Bebauung.

Herr Gericke äußert, dass er froh ist, dass die Fläche bebaut werde.

Die Gemeinde ist Eigentümer der Fläche, antwortet Herr Lugowski auf die Nachfrage von Herrn Dr. Frahm. 

TOP 10.

Antrag der UKA Cottbus auf Erhöhung der zulässigen Bauhöhen für Windenergieanlagen "Windpark Guhlsdorf"

Aus der Beratung
Herr Dr. Frahm habe den Antrag mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, da sich die Gemeindevertretung bezüglich der Höhe von Windkraftanlagen bereits positioniert habe.

Herr Hedemann, Geschäftsführer der UKA Cottbus, stellt sich und seine beiden Kollegen Herrn Karge und Herrn Leppin vor. Er spricht über die wirtschaftlichen und technischen Notwendigkeiten des Antrags auf höhere Anlagen. Er geht näher auf die Einspeisetarife ein sowie auf die Erhöhung des technischen Fortschritts. Die Nabenhöhen entwickeln sich immer weiter. Derzeit liegen sie zwischen 125 und 166 Metern. Es kündigen sich noch höhere Anlagen an.

Herr Karge teilt den aktuellen Stand der Regionalplanung mit sowie den Stand der Bauleitplanung in der Gemeinde. Er begründet ebenfalls den Antrag auf Erhöhung der Nabenhöhe mit der sinkenden Einspeisevergütung. Dadurch seien Anlagen unter 200 Meter nicht mehr konkurrenzsfähig.

Herr Leppin geht ausführlich auf die vorhandenen Richtfunktrassen ein und nimmt dazu eine Darstellung zur Hilfe. Er erwähnt, dass es nicht beabsichtigt ist, mit der Rotorblattspitze in den 1000-Meter-Abstand zur Wohnbebauung einzudringen. Auch die Bebauung im Wald wäre nicht vorgesehen. Mit der höheren Nabenhöhe um die 160 Meter wäre man über der Richtfunktrasse und der Standort könnte erhalten bleiben.

Es sei vorgesehen, die Kommune am Erfolg des Projektes teilhaben zu lassen. Mit der Gemeinde müsste ein städtebaulicher Vertrag sowie ein Infrastrukturvertrag geschlossen werden. Für 20 Jahre würde pro Anlage eine jährliche Zahlung erfolgen für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke. Bis zu einer Höhe von 225 Meter würden 3000 € gezahlt werden, bis 248 Meter 5000 €. Der Verbindungsweg zwischen Guhlsdorf und Reckenthin würde ausgebaut werden.

Herr Hedemann spricht an, dass heute keine Entscheidung gefällt werden solle, sondern dass dies eine Anregung zur Diskussion sein solle. Er gibt den Hinweis, dass eine gestaffelte Höhenbegrenzung auch möglich sei.

Herr Dr. Frahm dankt für die Ausführung.

Herr Taepke fasst zusammen, je höhe die Anlagen, desto höher die Wirtschaftlichkeit. Trotzdem hätten die Gemeindevertreter die Pflicht und Aufgabe, zwischen Kulturlandschaft und Wirtschaftlichkeit zu entscheiden. Mit Fortschritt der Technik werde in ein paar Jahren noch höhere Höhen erreicht.

Frau Groenewegen-Rauter erkundigt sich, wo der ganze Strom gespeichert werden solle, wo es doch jetzt schon keine Möglichkeit der Speicherung gäbe. Zudem gehe dies auf die Kosten aller, die die Stromkosten zahlen müssen. Sie fragt, wer unter den Schatten der Blätter leide. Das seien auch die Bürger. Es sei berechtigt, Geld zu verdienen, aber sie fühle sich wie auf einer Kaffeefahrt. Sie sehe für die Gemeinde keine Vorteile und spricht sich für eine stramme Positionierung gegen hohe Anlagen aus. Sie möchte gern wissen, wie es dazu kam, dass in der Nachbargemeinde Plattenburg ohne Ausweisung gebaut werden konnte. Herr Hedemann teilt mit, dass das Genehmigungsverfahren noch laufe. Das Verfahren wurde zusammen mit der betroffenen Gemeinde über eine Bauleitplanung begonnen, wurde später aber aufgekündigt. Herr Leppin erklärt auf Nachfrage von Frau Groenewegen-Rauter, dass, solange eine Ausweisung erfolgt, das Verfahren läuft, obwohl schon für die Zukunft feststeht, dass dieses Gebiet aus der Windeignung rausfällt. Aber solange ein Recht gilt,wird danach gehandelt.

Herr Dr. Frahm sagt, dass über die Bauleitplanung die Belange der Bürger berücksichtigt werden. Er möchte wissen, ab wann die Flügelspitzen beleuchtet werden müssen. Sobald das Blatt über 65 Meter hinausgehe, sei die Befeuerung laut Herrn Hedemann notwendig.

Frau Groenewegen-Rauter stellt einen Antrag, das Thema zu beenden. Herr Dr. Frahm ist dagegen. Ihn interessiert, welche Untersuchungen bezüglich des Schallschutzes durchgeführt wurden. Laut Herrn Hedemann werden die Schallwerte eingehalten. Im Rahmen des B-Planes werden neue Schallgutachten vorgenommen. Sie würden im Beteiligungsverfahren beiliegen.

Herr Dr. Frahm stellt fest, dass noch viele Fragen offen sind, die zu klären wären.

Herr Schwingen spricht den Gleichbehandlungsgrundsatz an. Wenn diesem Projekt die höhere Nabenhöhe zugesprochen werde, dann würde es allen Projekten in der Gemeinde ebenfalls zustehen.

Herr von Wolff weist auf das Versprechen hin, das bezüglich der Festlegung der Höhe für Kuhsdorf damals gegeben wurde, die Anlagen nicht höher zu bauen.

Herr Dr. Frahm dankt für die Informationen. 

TOP 11.

Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept der Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge das Haushaltssicherungskonzept in der vorliegenden Fassung beschließen.     
Drucksachen-Nr.: 192/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Kadasch gibt Erläuterungen zum vorläufigen, noch nicht geprüften Jahresabschluss 2017. Der Fehlbetrag aus dem Vorjahr konnte abgedeckt werden. Zuführungen zu den ordentlichen und außerordentlichen Rücklagen konnten gemacht werden. Sie teilt die Gründe für den guten Abschluss mit, die z. B. ein erhöhtes Gewerbesteueraufkommen oder Nachzahlungen von Gemeinderabatten für Strom sind. Sie erläutert die Ursachen für den höher als ursprünglich geplanten Finanzmittelbestand zum Ende von 2017, der den Anfangsbestand von 2018 darstellt, wozu die nicht erfolgte, aber geplante, Lieferung des Feuerwehrfahrzeuges Lindenberg zählte, weshalb die anderen Fachämter sich mit den Investitionen zurückhielten. Bestimmte Baumaßnahmen wurden nicht abgeschlossen, die in den folgenden Jahren mit Rechnungslegung beendet werden müssen. Obwohl der Bestand zum Jahresanfang besser als gedacht war, wird das Haushaltssicherungskonzept auf freiwilliger Basis fortgeschrieben. Einsparungen wurden u. a. auch durch die vorzeitige Einführung des papierlosen Beleglaufes erreicht.

Der Finanz- und Sozialausschuss sowie der Hauptausschuss gaben seine Zustimmung. 

TOP 12.

Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) mit ihren Anlagen in der vorliegenden Fassung beschließen.     
Drucksachen-Nr.: 193/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Kadasch bezieht sich auf ihre Erläuterung zur Darstellung des ausgeglichen Haushaltes. Bestimmte Schwierigkeiten gab es bei der Planung, da der endgültige Bescheid über die Höhe der Schlüsselzuweisungen noch nicht vorliegt, weil der Landeshaushalt erst im Mai beschlossen wird. Dies betrifft auch die Kreisumlage. Sie führt einige Baumaßnahmen und Wartungsmaßnahmen auf.
Rein rechnerisch und theoretisch ist aus der Finanzrechnung ein Finanzmittelbestand von 4000 € zu entnehmen. Sie geht aber davon aus, dass der Finanzmittelbestand weitaus besser aussehen werde, da doch nicht alles zu 100 % geplant werden könne. Haushaltsdisziplin sei von Nöten, teilt Frau Kadasch mit.

Frau Kadasch spricht den neuen Stellenplan an, der jedem Abgeordneten vorgelegt wurde. Im Bereich der Kita´s ist beabsichtigt, vier neue Azubis für Erzieherinnen/Erzieher einzustellen. Aus Altersgründen werden Erzieher ausscheiden. Frau Jekal erklärt, dass in einer Einrichtung Aufnahmestopp herrsche wegen fehlender Erzieherinnen/Erzieher. Wenn z. B. zwei Azubi´s dort eingestellt werden könnten, können wieder Kinder aufgenommen werden, die derzeit auf einer Warteliste stehen. Bisher habe man gute Erfahrungen gemacht, eigenes Personal auszubilden.

Herr Dr. Frahm begrüßt es, eigenes Personal heranzuziehen. Er sehe es kritisch, geeignete Bewerber zu finden. 

TOP 13.

Bestellung eines Bau- und Ordnungsamtsleiters


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) ab dem 01.04.2018 die Stellen des Ordnungs- und Bauamtsleiters zusammenzulegen und den bisherigen Ordnungsamtsleiter, Herrn Karsten Lehmann, somit ab dem 01.04.2018 zum Bau- und Ordnungsamtsleiter zu bestellen. 
Drucksachen-Nr.: 202/04-2018

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Radloff teilt mit, dass Herr Lugowski als langjähriger Bauamtsleiter die Gemeinde mit Wirkung zum 31.03.2018 verlässt. Daraus ergibt sich, dass diese Stelle neu besetzt werden müsse. Seine Vorstellung war es, eine strukturelle Umgestaltung vorzunehmen. Der derzeitige Ordnungsamtsleiter soll zugleich auch Bauamtsleiter sein. Der Personalrat stimmte dem einstimmig zu.

Herr Gericke begrüßt diesen Vorschlag. Er fragt sich allerdings, ob es überhaupt möglich sei, beide Stellen in einer zu vereinigen. Herr Lehmann stellt klar, dass einige Aufgabenumverteilungen erfolgen werden, so dass er 80-90 % im Bauamt tätig sein werde.

Herr Dr. Frahm stellt fest, dass es sich um eine Neuordnung der Verwaltungsstruktur handle.

Frau Groenewegen-Rauter drückt ihr Verständnis dafür aus, Gelder einsparen zu wollen durch Zusammenlegungen von Stellen. Aber sie bezweifle, alles in einer Stelle zu vereinigen und zu bewerkstelligen. Ihrer Meinung nach müsse der Bauamtsleiter 150-prozentig hinter seiner Stelle stehen. Herr Radloff wiederholt noch einmal die anstehende Aufgabenumverteilung. Für die Fragen bezüglich der Bauleitplanung stünden ihm Vertreter von Plankontor zur Seite.

Frau Seedorf bringt die Möglichkeit der Ausschreibung an. Die Arbeit von Herrn Lehmann ist bekannt, da er "im Hause groß geworden" ist. Sie vertraut auf die Einschätzungskraft und auf die sehr guten Mitarbeiter in den beiden Abteilungen. Sie begrüße die vorgestellte Lösung. Im Falle von Problemen, schlägt sie vor, neue Lösungen zu suchen. Sie bedauere es sehr, dass Herr Lugowski die Gemeinde verlasse. Sie finde aber auch, mit Herrn Lehmann einen guten Nachfolger gefunden zu haben. 

Herr Milatz und Herr Lange denken ebenfalls, Herr Lehmann werde seiner neuen Aufgabenstellung gewachsen sein.

Herr Lange hatte sich Rückkopplung zu dieser Thematik geholt. Ein Außenstehender hätte eine langjährige Zeit gebraucht, um das notwendige Verständnis zu erlangen. Er vertraue auch der Einschätzung des neuen Bürgermeisters. 

Herr Taepke stimmt dem Vorschlag ebenfalls zu, der in seinen Augen die beste Lösung sei. Er macht darauf aufmerksam, die sehr gute Arbeit von Herrn Lugowski nicht zu verkennen.

Herr Dr. Frahm fasst zusammen, dass es dem Bürgermeister zugetraut werde, die Verwaltung so zu strukturieren, dass diese auch in Zukunft ihre Aufgabe erfüllen werde.  

TOP 14.

Wahl des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Radloff erklärt, dass dieser TOP ebenfalls auf dem Weggang von Herrn Lugowski basiere. Frau Kadasch ist 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters. Somit schlägt er Herrn Lehmann als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters vor. 

TOP 15.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Radloff bezieht sich auf den Hauptausschuss, in dem die Frage nach dem Breitbandausbau gestellt wurde. Der Landkreis befinde sich derzeit in der Ausschreibungsphase. Im März solle diese vollzogen sein. Ab Vergabe bis zur Fertigstellung soll ein Zeitraum von 18 Monaten gesetzt sein. Somit sei eine Fertigstellung bis Ende 2019 geplant.

TOP 16.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Herr Dr. Frahm gibt als Mitglied des Ortsbeirates Lindenberg bekannt, dass das Fahrzeug für die Feuerwehr Lindenberg offiziell am 24.3.2018 eingeweiht werde. Seinen ersten Dienst hat es aber schon hinter sich. Alle Abgeordneten und Bürger der Gemeinde sind herzlichst eingeladen zu um 17 Uhr ins Gerätehaus Lindenberg zu kommen. Er selbst sei beeindruckt von der Leistung und dem Können des Fahrzeugs.


Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer