Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 22.03.2018
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 88. Sitzung der Gemeindevertretung am 07.12.2017
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Annett Röhl
Herrn Wilhelm Schröder
Herrn Werner Feilke
Frau Bärbel Beer
Herrn Marco Radloff
Herrn Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Christian Rochnia
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Heiko Baich
Herrn Reinhard Benn
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Peter Gericke
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Norbert Milatz
Frau Petra Rogge

Gleichstellungsbeauftragte
Frau Yvonne Heimann
Herrn Torsten Lange

Aus der Verwaltung: Herr Lugowski, Leiter Bauamt
Herr Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Frau Kadasch, Kämmerin
Frau Jekal, Leiterin Hauptamt
Einwohner: Herr Groenewegen, Bürger aus Horst
Frau Vinco, Bürgerin aus Luggendorf
Pressevertreter: Herr Hill, Der Prignitzer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 28.09.2017
4.1 Informationen der PS Bauschutt GmbH (Deponie Luggendorf)
5. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow / Prignitz
a) Zwischenabwägung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 187/04-2017
6. 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Boddin-Langnow
- frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 188/04-2017
7. B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" - Frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 189/04-2017
8. 2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
a) Abwägung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 190/04-2017
9. Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 179/04-2017
10. Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016
  Drucksachen-Nr.: 180/04-2017
11. Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband "Prignitz" und Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz" (SUVG)
  Drucksachen-Nr.: 182/04-2017
12. Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
(Hundesteuersatzung)
  Drucksachen-Nr.: 183/04-2017
13. Beschlussfassung über die Kategorieneinstufung 2017 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 186/04-2017
14. Beitritt der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Kooperation der Städte Pritzwalk und Wittstock/Dosse, der Ämter Meyenburg und Putlitz - Berge und der Gemeinde Heiligengrabe im Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS)
  Drucksachen-Nr.: 191/04-2017
15. Informationen des Bürgermeisters
16. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt. 

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Der Bürgermeister Herr Radloff stellt gemäß Geschäftsordnung den Antrag auf Hinzufügung eines weiteren Tagesordnungspunktes (Informationen der PS Bauschutt GmbH), der nach dem TOP 4 eingefügt wird und somit als TOP 4.1 gilt.

Die Abgeordneten stimmen der geänderten Tagesordnung einstimmig zu.  

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Es werden keine Fragen gestellt. 

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 28.09.2017

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 28.09.2017 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt. 

ab hier anwesend Frau Gudrun Seedorf

TOP 4.1

Informationen der PS Bauschutt GmbH (Deponie Luggendorf)

Aus der Beratung
Die Prokuristin Frau Holzhauer möchte über den neuesten Stand der Projektplanung informieren. Sie teilt mit, dass das abfallrechtliche Gutachten der Obersten Abfallbehörde seit September vorliege, in dem es um den Deponiebedarf in Bezug auf mineralische Abfälle der Länder Berlin/Brandenburg gehe. Das Land Brandenburg habe einen massiven Bedarf an Deponien für mineralische Massenabfälle. Bis zum Jahr 2019 wären alle Deponien verfüllt. Frau Holzhauer erläutert, dass im November die Abfallbehörde an die PS Bauschutt GmbH herantrat und die Firma aufforderte, schnellstmöglich den Antrag des Plangenehmigungs-verfahrens zu stellen. Sämtliche Gutachten zum Vorhaben im Zusammenhang mit dem damals angestrebten Bauleitverfahren liegen dem Vorhabenträger zum Zusammentragen und zur Sichtung vor. Die PS Bauschutt GmbH informierte sich ausführlich beim Landesumweltamt über die weitere Vorgehensweise. Der Stand in der Bauleitplanung ist noch sehr jung. Sie führt aus, dass die Firma in das Plangenehmigungsverfahren des Landesamt für Umwelt (LfU) gehen solle. Es wäre nie angedacht gewesen, ein Parallelverfahren durchzuführen. Nun würde eine Behinderung beider Verfahren ineinander vorliegen. Durch die Aufforderung entschied sich die Firma, das Bauleitverfahren nicht weiter zu verfolgen. Das Plangenehmigungs- verfahren werde Mitte Dezember beim LfU eingereicht werden. Die bereits angedachten Ausgleichsmaßnahmen des städtebaulichen Vertrages würden in einer geänderten Version im Planfeststellungsverfahren eingebunden werden. In diesem Verfahren werde auch die Gemeinde mit einbezogen. Der Vorhabensträger sei jederzeit bereit, für alle Fragen zur Verfügung zu stehen. Für diese offenen Fragen werde eine Internetseite eingerichtet werden, die auch über den Stand des Verfahrens informiere.

Herr Dr. Frahm dankt für die Information und bittet um Diskussion. Er selbst sei erstaunt, dass der Vorhabensträger von dem bisherigen Vorgehen abweiche. Herr Baich sei nicht erstaunt, sondern für ihn sei es berechnet und geplant. Frau Groenewegen-Rauter ist der Meinung, dass erst einmal geklärt werden müsse, ob das LfU rechtlich dazu befähigt sei, die Aufforderung an den Vorhabensträger zu stellen.

Herr Lugowski erläutert noch einmal, dass man über das Planfestellungsverfahren zu Baurecht kommt. Vor zwei Jahren hatte die Gemeinde gerungen, die Bauleitplanung anzustreben, um die Forderungen der Gemeinde einzuarbeiten. Die angesprochenen Gutachten können bei der öffentlichung Auslegung eingesehen werden. Er bestätigt, dass es nicht notwendig sei, eine Bauleitplanung vorzunehmen. Wenn die Bauleitplanung nicht fortgesetzt werde, könnte der städtebauliche Vertrag gekündigt werden, sodass die Finanzierung der Bauleitplanung nicht mehr sichergestellt sei. Eine Verhinderungsplanung sei von der Gemeinde nicht vorgesehen. Die Gemeinde könne sich vorstellen, Sachverhältnisse, die nicht in der Planfestellung geregelt werden, in dem städtebaulichen Vertrag zu regeln. Somit würde sich der Vertrag zu einem Durchführungsvertrag ändern. Die Bürger würden im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung beteiligt werden (Öffentlichkeitsbeteiligung). Die Auslegung erfolgt öffentlich. Die Gemeinde würde davon Gebrauch machen, dass der Vorhabensträger in regelmäßigen Abständen die Gemeindevertretung informiere. Die Verwaltung werde der Gemeindevertretung empfehlen, in der nächsten Gemeindevertretersitzung die Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes und den B-Plan aufzuheben sowie den städtebaulichen Vertrag anzupassen.

Frau Röhl erkundigt sich, ob die Änderung des Verfahrens einen Einfluss auf die Größe der Deponie habe. Die Frage wird von Frau Holzhauer verneint. Weiterhin möchte sie wissen, ob es möglich sei, weitere Flächen nach Erschöpfung der Deponiefläche zu nutzen. Frau Holzhauer antwortet, dass der Antrag über das Planfestellungsverfahren genauso gestellt werde, als wenn das Verfahren über die Bauleitplanung gelaufen wäre.

Herr Dr. Frahm fasst die Thematik grob zusammen und bezieht sich noch einmal auf die Bereitschaft des Vorhabensträgers, weiterhin die Belange der Bürger zu berücksichtigen. Er hoffe auf eine gemeinsame Regelung und Einigung, die dafür sorge, dass die Bürger nicht belastet würden.

Frau Holzhauer betont noch einmal, dass der Vorhabensträger bereit ist, alles, was nicht über das Planfestellungsverfahren geregelt werden kann, wie z. B. bestimmte Ausgleichsmaßnahmen, außerhalb dieses Verfahrens zu regeln.  

TOP 5.

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow / Prignitz
a) Zwischenabwägung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 53-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.
b) Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Stand Oktober 2017) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 187/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erläutert, dass die frühzeitige Beteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Bürger erfolgte. Die Stellungnahmen wurden entsprechend eingearbeitet. Er stellt Änderungen und Ergänzungen vor.

Die gemeinsame Landesplanung ist der Meinung, dass die Flächen in Groß Woltersdorf und Retzin nicht zusätzlich ausgewiesen werden sollten, weil sie zum Außenbereich gehören. Herr Lugowski empfiehlt der Gemeindevertretung, dem nicht so zu folgen. Für Retzin wurde parallel die Abrundungssatzung erstellt, gegen die es von den Behörden keine Einwendungen gab. In Groß Woltersdorf geht es um ca. 1.000 m², für die die Bauaufsichtsbehörde bereits signalisierte, dass es Bauland werde.

Für Guhlsdorf solle für Windkraftanlagen im Bereich 750 bis 1.000 Meter ein Repowering bis 150 Meter Höhe möglich sein. Auch das sehe die Gemeinde nicht so und hat eine andere Fläche ausgewiesen. Der Abstand von 1.000 Meter sollte zur Ortslage gewahrt werden ohne Bebauung von Windkraftanlagen.

Das gleiche trifft für die Ortslage Reckenthin zu.

In Wolfshagen wurde eine zusätzliche Fläche für die Wohnbebauung ausgewiesen, die zur Zeit noch kleine unbewirtschaftete Gärten beinhaltet. Es soll damit eine Außenbereichsfläche zum Innenbereich erklärt werden. Dazu sei es notwendig, eine Innenbereichsergänzungs- satzung zu erstellen, um Baurecht zu erreichen.  

TOP 6.

2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Boddin-Langnow
- frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Boddin-Langnow (Stand November 2017) und billigt den Entwurf der Begründung und des Umweltberichts als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 188/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erklärt den bisherigen Vorgang zu diesem Verfahren, das durchgeführt wird, um die Windenergie durch Sonderbauflächen zu steuern. Insgesamt sind acht Änderungen einzuarbeiten. Darunter zählt zum Beispiel die zusätzliche Aufnahme einer Windeignungsfläche.

Eine weitere Änderung gilt für die Ortslage Boddin, für die eine zusätzliche Wohnbaufläche ausgewiesen wurde.
Der Bölzker Bahnhof wurde ohne Kennzeichnung zum Außenbereich erklärt. Die Gemeinde wünscht die Darstellung als Baufläche im Außenbereich.

Für die Ortslage Langnow wurde die Mischbaufläche in Wohnbaufläche ausgewiesen. Weiterhin geht es um eine Fläche eines nicht mehr bestehenden Vereins, die aus dem Außenbereich herausgenommen wurde.

Für die Ortslage Heidelberg wurden verschiedene Flächen neu dargestellt. Unter anderem wurde die Gewerbefläche erweitert. Zudem wurde eine Fläche zum Wohnen ausgewiesen, um ein Entwicklungspotential zu geben.  

TOP 7.

B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" - Frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zum Bebauungsplan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin" (Stand November 2017) mit Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) und billigt den Entwurf der Begründung und des Umweltberichts als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 189/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erläutert, dass mit diesem Verfahren ein Parallelverfahren gestartet wurde. Die Regionalplanung gibt es nur her, dass nur ein Standort ausgebaut werden könne.

Die drei grundlegenden Bedingungen der Gemeinde werden eingehalten wie der Abstand zur Wohnbebauung von 1.000 Meter, die Höhe von 200 Meter werde nicht überschritten und Waldfläche werde nicht in Anspruch genommen.

Es laufen parallel dazu die Gutachten, die für die BImSch-Genehmigung notwendig seien.

Mit diesem Verfahren befindet man sich in einer Fläche des Entwurfs des Regionalplanes 2017. Der Regionalplan sei noch nicht bestätigt, so dass noch abzuwarten sei, ob von der obergeordneten Stelle das Baurecht genehmigt werde. 

TOP 8.

2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
a) Abwägung
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 46-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung sowie den Umweltbericht einzuarbeiten.


b) Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin – Süderweiterung" (Stand November 2017) mit Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.    
Drucksachen-Nr.: 190/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Peter Schröder

Aus der Beratung
Herr Lugowski erklärt, dass die frühzeitige Beteiligung erfolgte sowie die dazugehörige Auswertung. Mit Hilfe von Karten erläutert er, um welche Flächen es konkret gehe. Die betroffene Fläche habe jetzt noch kein Baurecht, da sie im Plan von 2003 nicht vorgesehen war. Das Ziel sei es, drei Windkraftanlagen mit einer Höhe von 200 Metern zu errichten. Durch die Herausnahme der Vogelhorst-Fläche aus dem 2015-Plan kam es zu einer Verschiebung der Anlage nach Osten. Dadurch mussten die Abstandsflächen neu ermittelt werden. Herr Lugowski erklärt weitere Änderungen wie die Erschließung, die vorher gänzlich von dem Verbindungsweg Tüchen nach Krampfer erfolgte. Die Verbindungsstraße von Reckenthin nach Hoppenrade werde dann mitgenutzt. Die Windeignungsfläche der einen Anlage werde als Durchfahrtstrecke entlang des Waldes genutzt, um eine Zerschneidung der Feldflächen etwas geringer zu halten.

Es gab eine Festlegung des Landes Brandesburgs, wie mit dem Landschaftsbild durch Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen umzugehen sei. Die Ausgleichsmaßnahme in Form von Geldzahlung habe sich erhöht. Ein laufender Höhenmeter wurde auf 450 € erhöht. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat, ortsansässigen Landwirten und Jägern wurden Möglichkeiten zusammengetragen:
1. Abbruch eines Stallgeländes an der Ortslage Reckenthin mit der Entsiegelung einer Fläche von 7.500 m² (ca. 150.000 € geschätzte Kosten) sowie bereits erfolgter Abbruch einer 2. Stallanlage (Altlast).
2. Beräumung einer wilden Müllentsorgungsfläche und spätere Sicherung durch einen Zaun sowie Bepflanzungen zur Aufwertung des Landschaftsbildes.
3. An dem gemeindeeigenen Weg zwischen Reckenthin und Groß Pankow über die Kronsberge solle die Erneuerung der Obstallee erfolgen. Dazu sollen 285 Bäume neu gepflanzt werden sowie Lückenschluss der Hecken vorgenommen werden inklusive einer Pflege von 15 Jahren.

Herr Dr. Frahm bedauert es, dass bei den Maßnahmen die Befestigung des Weges nicht beinhaltet sei, der nun landwirtschaftlich aufgewertet werde. Herr Lugowski teilt mit, dass dies im städtebaulichen Vertrag geregelt werden könnte.  

TOP 9.

Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge den 2. Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) mit seinen Anlagen zum 31.12.2016 beschließen.      
Drucksachen-Nr.: 179/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 16 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 9 und 10:

Frau Kadasch geht auf den Prüfbericht ein und die Erteilung des uneingeschränkten Prüfvermerks. Sie teilt mit, dass im Finanz- und Sozialausschuss sowie im Hauptausschuss sehr genau der Jahresabschluss erläutert wurde. Es wurde diesem jeweils einstimmig zugestimmt. Sie bietet an, bei Bedarf nähere Erläuterungen zu geben. 

TOP 10.

Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016


Die Gemeindevertretung möge den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 entlasten.    
Drucksachen-Nr.: 180/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 16 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe Top 9 

TOP 11.

Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband "Prignitz" und Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz" (SUVG)


Die Gemeindevertretung möge die Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände Wasser- und Bodenverband "Prignitz" und Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz" (SUVG) in der vorliegenden Fassung beschließen.    
Drucksachen-Nr.: 182/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 16 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Kadasch informiert, dass der Grund für die neue Satzung die Beitragsänderung des Wasser- und Bodenverband "Prignitz" von 9,00 € auf 9,50 € je Hektar sei. Hintergrund ist die Vorlage eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK). Bestandteil des HSK war, dass nach vier Jahren Beitragsgleichstand der Beitrag um 0,50 € zu erhöhen sei. Die Mitgliederversammlung fasste das HSK sowie den Beschluss einstimmig.

Gleichzeitig wurde die Chance genutzt, einige Formulierungen einheitlich zu gestalten und gesetzliche Grundlagen zu aktualisieren.

Der Finanz- und Sozialausschuss stimmte dem einstimmig zu.

Herr Dr. Frahm sehe den Unterschied bei den Verbänden als negativ. Aus seiner Sicht seien die einen günstig, während die anderen im "teuren Segment" tätig seien. Frau Kadasch erläutert den Zusammenhang mit Anzahl/Länge der Wasserläufe und Entkrautungen. Sie informiert, dass ab 2019 auch private Eigentümer von Grund und Boden Mitglied werden können. Herr Dr. Frahm hoffe, dass es dann für alle Beteiligten kostengünstiger werde. Frau Kadasch bezweifelt es eher, da mehr Personal eingestellt werden müsse.  

TOP 12.

Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
(Hundesteuersatzung)


Die Gemeindevertretung möge die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung beschließen  
Drucksachen-Nr.: 183/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : mit Änderungen angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Frau Kadasch erläutert kurz die Hintergründe und erklärt, dass die alte Satzung aus dem Jahr 2003 stammt. Es gibt heute keine Gemeindeordnung mehr. Und zum Beispiel gab es damals nicht die Problematik zu den gefährlichen Hunden, die zwischenzeitlich thematisiert wurde. Es erfolgte eine komplette Überarbeitung der Satzung.

Die neue Satzung habe nicht nur einen steuerrechtlichen Grund, sondern auch einen gewissen ordnungsbehördlichen Hintergrund. Man sei bestrebt, die Anzahl der Hunde einzuschränken. Daher auch die unterschiedliche Staffelung für die Anzahl der Hunde in einem Haushalt.

Im Finanz- und Sozialausschuss wurde angeregt, den ersten Hund mit 32 € jährlich zu erheben. Die weiteren bleiben in der im Entwurf festgelegten Höhe. Die Problematik der gefährlichen Hunde wurde mit einbezogen in Bezug auf die Höhe der Steuer, auf die Definition dieser und auf den möglichen Wesenstest nach einem Jahr. Besteht der Hund diesen, erfolgt mit Hilfe eines Negativattests eine Normalbesteuerung. Dann erhalte der Hund anstatt der roten die grüne Plakette. Frau Kadasch spricht u. a. die verschiedenen Steuerbefreiungstatbestände sowie Steuerermäßigungen an, die jeweils nicht für gefährliche Hunde gelten.

Herr Radloff erläutert die jedem Gemeindevertreter vorliegenden Vorschläge zum § 6 Abs. 1, die als Vorschlag im Hauptausschuss kamen. Darin geht es um die steuerliche Vergüngstigung von Therapiehunde und Rettungshunde, da diese Dienste an der Allgemeinheit leisten. Es gibt die Möglichkeit der Hinzufügung von § 6 Abs. 1 c) (ein Therapiehund) und d) (ein Rettungshund) sowie die Alternative c) (ein Therapiehund oder ein Rettungshund).

Frau Kadasch fährt in ihren Erläuterungen fort und geht kurz auf die Ordnungswidrigkeiten ein sowie auf die nun wegfallende Notwendigkeit einer Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Es genügt die Veröffentlichung in der Tagespresse.

Es wird ausführlich zu dem vorgenannten § 6 Abs. 1 diskutiert. Frau Seedorf erkundigt sich, ob es um die Anzahl der Hunde gehe. Diese Frage wird bejaht. Sie ist dafür, nicht nur einen Hund in einem Haushalt zu begünstigen, sondern mehrere, weil dies eine spezielle Sache sei und einer umfangreichen Ausbildung bedarf. Herr Radloff wirft ein, dass es nicht anders möglich sei, da sonst ein ungerechter Tatbestand vorliegen würde. Jeder weitere Hund würde dann besteuert werden wie jeder "normale" zweite bzw. dritte Hund, erläutert Herr Dr. Frahm auf Nachfrage von Herrn Rochnia hin.
Herr Dr. Frahm spricht sich für die Ermäßigung von zwei Hunden aus am Beispiel der Jagd, was er ebenfalls als Dienst an der Allgemeinheit sehe.

Frau Kadasch erläutert vor dem gesetzlichen Hintergrund, dass ein Aufwand besteuert werde, der zusätzlich und nicht zum Lebensunterhalt notwendig sei. Ein Polizeihund und ein Jagdhund eines Dienstjägers gelten nicht als privat, sondern sind freigestellt.

Frau Röhl erkundigt sich, ob eine Ermäßigung für jeden Hund gewährt werde, wenn einer Therapiehund wäre, einer Rettungshund und einer Jagdhund. Die Frage wird bejaht. Frau Kadasch weist aber daraufhin, dass für einen Hund, der zwei Eignungen hat, keine zwei Ermäßigungen erteilt werden.

Herr Gericke möchte wissen, wie es sich verhält für Hundehalter, die Mitglied in der Feuerwehr sind, und den Hund mit einsetzen. Frau Kadasch erklärt, dass der Hund privat gehalten werde. Der Hundehalter sei nicht verpflichtet, den Hund zu halten. Also gäbe es keine Ermäßigung. Herr Radloff fügt hinzu, solange die Person den Hund nicht zur Einkommenserzielung nutze, könne er steuerlich vergünstigt werden.

Herr Radloff stellt die Frage, für welche der Alternativen sich entschieden werde. Herr Dr. Frahm spricht sich für die erste aus, da es sich um verschiedene "Nutzarten" handle. Die Nutzung für die Allgemeinheit werde damit wertgeschätzt. Alle Abgeordneten sind damit einverstanden. Demzufolge wird der Beschluss mit Änderungen in § 3 Abs. (1) a) für den ersten Hund eines Hundehalters beschlossen, die Steuer beträgt jährlich 32 € sowie für § 6 Abs. 1 gilt die Variante c) und d) (Text siehe ausgehändigter Vorschlag).

Herr Gericke erkundigt sich im Anschluss der Abstimmung nach dem Halter, der Hunde züchtet. Herr Dr. Frahm antwortet, dass eine Besteuerung erst nach drei Monaten gemäß Satzung erfolge.  

TOP 13.

Beschlussfassung über die Kategorieneinstufung 2017 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung beschließt die Kategorieneinstufung 2017 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).

Kategorie I: Baek, Groß Pankow, Seddin

Kategorie II: Boddin, Klein Gottschow, Kuhbier, Kuhsdorf, Lindenberg, Vettin, Wolfshagen

Kategorie III: Groß Langerwisch, Groß Woltersdorf, Kehrberg, Retzin

Kategorie IV: -       
Drucksachen-Nr.: 186/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 16 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann erläutert, dass die Einstufung jährlich anhand einer Bewertungstabelle erfolgen solle. Die Anzahl der Einsätze, die Jugendarbeit, Lehrgänge, Technik usw. seien entscheidend für die Kategorieneinstufung. Es liegen fünf Verbesserungen vor und vier Verschlechterungen. Drei Feuerwehren erhalten die Kategrie I, vier die Kategorie III, keine die Kategorie IV und alle anderen in der Kategorie II. Er betrachtet das Ergebnis als zufriedenstellend. Ordnungsausschuss und Hauptausschuss stimmten einstimmig dafür. 

Herr Dr. Frahm dankt den Kameraden der Feuerwehr für die Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, welche eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei. Er verweist auf den beträchtlichten Betrag im Gemeindehaushalt im Zusammenhang mit der Feuerwehr. Trotz aller finanzieller Mittel wäre die Erfüllung der Aufgabe ohne den freiwilligen Einsatz nicht möglich. Dafür gebührt den Kameraden sowie den Wehrleitern der Dank.  

TOP 14.

Beitritt der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Kooperation der Städte Pritzwalk und Wittstock/Dosse, der Ämter Meyenburg und Putlitz - Berge und der Gemeinde Heiligengrabe im Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS)


Die Gemeindevertretung beschließt den Beitritt zur Kooperation der Städte Pritzwalk und Wittstock/Dosse, der Ämter Meyenburg und Putlitz - Berge und der Gemeinde Heiligengrabe im Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS)    
Drucksachen-Nr.: 191/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 16 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Radloff erinnert an die Vorstellung der Kooperation durch Herrn Dr. Thiel im Juni 2017. Im Anschluss der Vorstellung gab es eine grundlegende Abstimmung mit dem Ergebnis der positiven Bereitschaft zum Beitritt. Zum damaligen Zeitpunkt stand die Höhe des jährlichen Beitrittsbetrags noch nicht fest. Dieser liegt jährlich für jeden Kooperationspartner zu gleichen Teilen bei 7.500 €.

Herr Dr. Frahm hebt hervor, dass für ihn diese Zusammenarbeit sehr wichtig sei. Denn wenn Mittel nur im Zusammenschluss abgerufen werden können, müsse diese Chance ergriffen werden. Er sehe den Betrag als gut angelegtes Geld.  

TOP 15.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Radloff informiert über den Stand der Spielplatzgestaltung. Dafür konnten Fördermittel akquieriert werden sowie Spendengelder für Vettin. Somit konnten fast 14.000 € in den Spielplätzen investiert werden. Neue Spielplätze entstanden in Retzin, Vettin und Boddin. Eine Erweiterung des Spielplatzes werde es in Wolfshagen geben. In Kreuzburg wurde das alte Spielgerät durch ein neues ersetzt.

Herr Radloff bittet im Auftrag von Frau Burisch die Ortsvorsteher beim Einreichen von Quittungen, diese aufzukleben und nur vorn zu beschriften. Dies hat seine Gründe in der Einführung des papierlosen Beleglaufs in der Verwaltung. Es wird vorgeschlagen, Quittungen per Mail der Verwaltung zu übersenden. Frau Kadasch bittet darum, die Originale reinzureichen, was einfach der Kontrolle diene. Herr Dr. Frahm begrüßt diesen Schritt in Richtung "digitale Verwaltung".  

TOP 16.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Herr Gericke erkundigt sich zur Fertigstellung der Baumaßnahme in Dannhof. Herr Lugowski informiert ihn, dass er zum genauen aktuellen Stand nichts sagen könne, da die WEMAG tätig ist. Im Moment stehen alle Gräben unter Wasser durch die Verlegung von Mittelspannungskabel. Ziel sei es, bis Weihnachten alle geschlossen zu haben. Er habe Bedenken aufgrund des Wetters.

Herr Baich spricht den Bahnübergang der neuen B 189 an. In der Senke des neuen Straßenkörper stehe Wasser. Herr Lugowski teilt mit, dass die Angelegenheit bekannt sei. Die Gemeinde sei nicht der Baulastträger der Bundesstraße, welche diesen Fehler respektiere. In mehreren Protokollen sei dieser Mangel bereits festgesetzt. Herr Lugowski sagt zu, auf einer zukünftigen Bauberatung die Sache erneut anzusprechen. Im Moment gebe es dafür keine Lösung.

Herr Lugowski spricht von sich aus die Beleuchtung zwischen Bundesstraße und Steindamm an. Es sei vorgesehen, durch die Bahn Leuchten beim Bahnübergang aufstellen zu lassen. Herr Baich teilt mit, dass die Beleuchtung im Kreuzungsbereich als positiv bewertet wurde.


Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her. 


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer