Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 12.12.2017
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 86. Sitzung der Gemeindevertretung am 29.06.2017
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.31 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Reinhard Benn
Herrn Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf
Frau Annett Röhl
Herrn Werner Feilke
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Wilhelm Schröder
Herrn Marco Radloff
Herrn Torsten Lange
Herrn Peter Gericke
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Rainer Knurbien
Herrn Heiko Baich

Gleichstellungsbeauftragte
Frau Yvonne Heimann
Herrn Christian Rochnia
Herrn Wolfgang Taepke
Frau Petra Rogge
Herrn Norbert Milatz

Aus der Verwaltung: Herr Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Frau Jekal, Leiterin Hauptamt
Frau Kadasch, Kämmerin
Gäste: Frau Holzhauer, PS Kieswerke GmbH
Herr Schmelzer, PS Kieswerke GmbH
Herr Plikat, PS Kieswerke GmbH
Herr Schwingen, Plankontor
Einwohner: Herr Groenewegen, Horst
Bürgerin 2 der Liste
Bürgerin 3 der Liste
Herr Heinke, Bentwisch
Herr Prochnow, Groß Pankow
Frau Kitzmann, Luggendorf
Herr Knitter, Groß Pankow
Herr Kitzmann, Groß Pankow
Eheleute Trampenau, Luggendorf
Eheleute Henning, Luggendorf
Frau Fabijanski, Luggendorf
Frau Haas, Luggendorf
Frau Knitter, Luggendorf
Herr Knitter, Luggendorf
Herr von Wolff, Bullendorf
Frau von Wolff, Bullendorf,
Frau Reichenauer, Groß Pankow
Herr Reichenauer, Groß Pankow
Herr Schlaffke, Kuhsdorf
Herr Hahlweg, Groß Pankow
Pressevertreter: Herr Hill, Der Prignitzer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 09.03.2017
11. 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) - Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 164/04-2017
12. Bebauungsplan Groß Pankow (Prignitz) Nr. 1 "Deponie Luggendorf"
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 165/04-2017
5. Vorstellung der Kooperation der Städte Pritzwalk und Wittstock, des Amtes Meyenburg und der Gemeinde Heiligengrabe im Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS)
6. Teileinziehung der gemeindlichen Verbindungsstraße zwischen Klein Woltersdorf und Groß Woltersdorf (Kuckucksteiche)
  Drucksachen-Nr.: 159/04-2017
7. Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Retzin-Gartenweg" im Ortsteil Retzin der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Beschluss über den Entwurf zu den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  Drucksachen-Nr.: 160/04-2017
8. 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark "Klein Woltersdorf" - Abwägungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 161/04-2017
9. 2. Änderung Teil-Flächennutzungsplan Boddin-Langnow - Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 162/04-2017
10. B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin"
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 163/04-2017
13. Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept der Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Drucksachen-Nr.: 157/04-2017
14. Diskussion und Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2017
  Drucksachen-Nr.: 158/04-2017
15. Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 168/04-2017
16. Informationen des Bürgermeisters
17. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Baich stellt den Antrag auf Änderung in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte. Die TOP´s 11 (14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) - Aufstellungsbeschluss) und 12 (Bebauungsplan Groß Pankow (Prignitz) Nr. 1 "Deponie Luggendorf" - Aufstellungsbeschluss) sollen vor dem TOP 5 (Vorstellung der Kooperation der Städte Pritzwalk und Wittstock, des Amtes Meyenburg und der Gemeinde Heiligengrabe im Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) abgehandelt werden. 

Die Abgeordneten stimmen der geänderten Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Einwohnerfragestunde

Aus der Beratung
Herr Baich spricht im Auftrag der Bürger und teilt ihre Meinung mit. Er selbst spricht nicht als Gemeindevertreter, sondern als Einwohner und auch Ortsvorsteher von Groß Pankow und Luggendorf. Er verdeutlicht, dass die Leute, die als Bürger an der Sitzung teilnehmen und auch vor dem Rathaus stehen, gegen die Deponie seien. Er betont zudem, dass die Bürger gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes seien und sie hoffen, dass der Bebauungsplan nicht beschlossen werde. Er legt den Gemeindevertretern ans Herz, den Willen der Bürger bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Mitglieder der Bürgerinitiative seien sich einig, die Deponie abzulehnen.

Herr Schlaffke, Bürger aus Kuhsdorf, spricht den Bebauungsplan Kuhbier/Kuhsdorf an. Es wurde versprochen, die Befeuerung nachts auszustellen, wenn die Möglichkeit bestehe und die Voraussetzungen dafür gegeben seien. Seit Januar bis heute ist sie immer noch an. Auch die Sanierung der Trauerhalle sowie die Umstellung auf LED-Beleuchtung seien noch nicht erfüllt. 

Des Weiteren geht es ihm um eine Industrieerweiterung in Kuhsdorf. Über die Investition in Millionenhöhe habe der Ortsbeirat keine Kenntnis erhalten, so Herr Schlaffke. Er bittet um Stellungnahme der Gemeinde.

Herr Lugowski bezieht sich auf den Abschluss der städtebaulichen Verträge im Zusammenhang mit der Windkraft. Darin ist sowohl von der technischen Voraussetzung die Rede als auch von der wirtschaftlich vertretbaren. Für die angesprochene Befeuerung seien Genehmigungen durch das Land Brandenburg und die Bundesbehörde der Luftfahrt erforderlich, welche aber noch nicht erteilt wurden. Er teilt mit, dass voraussichtlich bis Ende des Jahres die Anlagen in Betrieb genommen werden und dann die Befeuerung nachts nicht mehr erfolge. Zur LED-Umrüstung informiert er, dass die Umrüstung noch dieses Jahr erfolgen solle. Zur Trauerhalle erfolge dieses Jahr die Planung und nächstes Jahr die Fertigstellung.
Bei der Industrieerweiterung handle es sich um ein Bauantragsverfahren, das in nichtöffentlichen Sitzungen zu verhandeln sei. Nähere Auskünfte könne Herr Lugowski ohne Sichtung der Unterlagen nicht geben.

Einige Bürger äußern ihre Meinung wie zum Beispiel Frau von Wolff, die sich u. a. auf Gutachten bezieht, in dem es u. a. um giftige Substanzen im Boden geht. Herr Lugowski sowie Frau Holzhauer als Prokuristin der Betreibergesellschaft der Deponie äußern sich zu den Vorwürfen, klären auf und stellen klar. Frau Holzhauer geht auf den Abschlussbetriebsplan des Kieswerktagebaus Luggendorf ein, den Frau von Wolff ansprach. Dieser sei abgeschlossen und umgesetzt worden. Dies sei Anforderung des Bergbauamtes für das gesamte Verwahren. Die Abschlussdokumentation dazu fehle noch, werde aber im August nachgeholt. Dann werde automatisch das Landesumweltamt zuständig sein. Frau Holzhauer stellt klar, dass aufgrund einer Gefährdungsabschätzung eines Ingenieurbüros die Entsorgung der gefährlichen Substanzen mit Nachweisen erfolgte. Frau von Wolff stimmt damit nicht überein, auch nicht mit der Umsetzung des Abschlussbetriebsplans.

Frau Holzhauer äußert, dass die Betreiberin immer noch den gemeinsamen Weg mit der Gemeinde gehen möchte.

Herr von Wolff schlägt vor, die Entscheidung heute zu vertagen, um sich noch einmal nähergehend mit dem Thema befassen zu können, um dann objektiv zu entscheiden.
Die bereits eingereichte Unterschriftenliste wird noch einmal in Kopie nachgereicht, damit diese nicht in Vergessenheit gerate.
Herr Heinrich und die Gemeindevertreterin Frau Röhl zeigen auf, dass es ihrer Meinung nach unwirtschaftlich sei, den Müll anderer in der Prignitz zu entsorgen. Dieser Standort und noch ein weiterer in Groß Warnow wären mit dem Bauschutt aus der Prignitz allein nicht ausgelastet. 

Der Bürgermeister Radloff verweist darauf, dass in der Sitzung nicht abgestimmt werde, ob eine Deponie errichtet werde oder nicht, das ist Sache des Landesamtes, sondern es erfolge nur eine Entscheidung dazu, ob die Gemeinde das Verfahren begleiten werde. Ihm sei klar, dass niemand der Gemeindevertreter diese Deponie wolle.
Weiterhin geht es um die nicht erfolgte Entnahme von Wasserproben, wie Frau Henning erläutert, die aber im Gutachten aufgeführt wurden. Frau Holzhauer erklärt, dass neue Pegel gebohrt wurden, um Proben zu entnehmen.

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 09.03.2017

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 09.03.2017 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 11.

14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) - Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einen Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die gesamte, im Flächennutzungsplan neu überplante Fläche ist ca. 35,8 ha groß. Dabei sollen die 6,56 ha große neu aufgeforstete Fläche im Osten und die 1,19 ha große aufgeforstete Fläche im Südwesten als Wald dargestellt werden. Zudem soll eine ca. 8,14 ha große Fläche als "Fläche für Entsorgungsanlagen" dargestellt werden. Die umgebende Fläche mit ca. 19,9 ha Größe soll als Fläche für ökologische Kompensationsmaßnahmen dargestellt werden.
Parallel zur 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) wird der Bebauungsplan Groß Pankow (Prignitz) Nr. 1 "Deponie Luggendorf" aufgestellt, der sich dann aus den Darstellungen der 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) entwickelt.   
Drucksachen-Nr.: 164/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 10 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 3 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erläutert, dass die Zulassung zur Deponie über ein Planfeststellungsbeschluss laufe, wofür das Landesumweltamt zuständig sei. Er verliest die Antwort des Landes Brandenburg nach der Notwendigkeit der Deponie in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz). Die Prignitz zähle zum Untersuchungsgebiet D. Bis 2027 soll für dieses Gebiet ein Deponieraum für mineralische Abfälle mit bis zu 700.000 m³ geschaffen werden. Die am Standort Luggendorf geplante Deponie umfasst ein Volumen von 400.000 m³. Derzeit existiert im Gebiet keine Deponie. Aus Sicht des Landes Brandenburg werde die Deponie deshalb zur Gewährleistung der Beseitigung von mineralischen Abfällen benötigt.

Die Gemeinde hat die Möglichkeit des Planfestellungsbeschlusses. Die Gemeinde würde als Träger öffentlicher Belange beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert werden, d. h., sie wird nur angehört. Bei einem Vorhaben von überörtlicher Bedeutung, zu dem eine Deponie gehört, besteht nicht das Erfordernis, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen. In diesem Fall bedarf es keines Bebauungsplanes für die Zulassung eines Deponievorhabens.

Die zweite Möglichkeit wäre die Begleitung des Vorhabens mit kommunaler Bauleitplanung, Flächennutzungsplan oder B-Plan. Findet parallel zu einem Deponiezulassungsverfahren eine Flächennutzungsplanung statt, sind die Planungsträger verpflichtet, die Belange des jeweiligen anderen Planungsträgers im Rahmen der eigenen Abwägung Gebot der beidseitigen Abwägung zu berücksichtigen, d. h. wechselseitige Beteiligungspflicht. Im Rahmen städtebaulicher Verträge können zusätzliche Festsetzungen getroffen werden, die außerhalb des Planfestellungsverfahrens miteinbezogen werden können. Auch Festsetzungen aus der Bauleitplanung können in der Genehmigung mitaufgenommen werden.

Herr Dr. Frahm erinnert, dass sich mit der Thematik ausführlich und kontrovers beschäftigt wurde.
Herr Peter Schröder erkundigt sich bei der Bürgerinitiative, was diese mit einer Vertagung erreichen wollen würde. Frau von Wolff antwortet, dass die offenen Punkte mit den Gemeindevertretern noch geklärt werden sollten. 

Herr Knurbien äußert, dass es wichtig sei, unserer Region keinen Schaden zuzufügen. Aber er vertraue dem Bauamtsleiter Herrn Lugowski, der schon viel Positives für die Gemeinde tat. Wichtig sei, dass die Gemeinde Einfluss nehmen könne. Würde sie den Weg des B-Plans gehen, sehe er keinen Widerspruch zu der Bürgerinitiative.

Herr Dr. Frahm sieht den Beschluss als Möglichkeit, den Bürger zu schützen. Auch er erinnert daran, dass hier nicht beschlossen werde, ob es eine Deponie gebe oder nicht.

Der Bürger Herr Kalcher bittet darum, alle Widersprüche vor einer Entscheidung auszuräumen. Herr Lugowski erklärt, dass im B-Plan-Verfahren über die entsprechenden Regularien von Anfang an die Bürger beteiligt würden. Die Bürger können Bedenken, Befürchtungen, Anregungen angeben, die festgesetzt werden könnten. Dies sei im Planfestellungsverfahren nicht möglich.

Herr Schwingen von Plankontor verdeutlicht, dass der B-Plan und FNP transparente Verfahren seien: zur Transparenz für die Beteiligung der Bürger. Das Verfahren sei ein ergebnisoffenes. Er gibt Erläuterungen anhand von Karten.

TOP 12.

Bebauungsplan Groß Pankow (Prignitz) Nr. 1 "Deponie Luggendorf"
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Deponie Luggendorf" der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einem Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Planungsziel ist die Darstellung einer ca. 12 ha großen Sonderbaufläche "Deponie" zum Bau einer Deponie der Deponieklasse I für mineralische Abfälle.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird das Verfahren der 14. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/ Prignitz durchgeführt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden dann in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Groß Pankow stehen.
Parallel muss für die einzubeziehenden Flächen eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die Festsetzung der ökologischen Kompensationsmaßnahmen erfolgen.
Drucksachen-Nr.: 165/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 9 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 4 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen erkläutert den übergeordneten und weniger genauen Flächennutzungsplan und den konkreteren Bebauungsplan. Es gäbe in seinen Augen keinen Grund, am Vertrauen zu zweifeln. Der B-Plan werde im Zusammenhang mit den städtebaulichen Verträgen umgesetzt, durch die vieles Wichtige und Verträgliche für die Bürger geregelt werde.

TOP 5.

Vorstellung der Kooperation der Städte Pritzwalk und Wittstock, des Amtes Meyenburg und der Gemeinde Heiligengrabe im Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS)

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Dr. Thiel nimmt an der Sitzung nicht als Stellvertreter des Bürgermeister der Stadt Pritzwalk, sondern als Vertreter der Koorperation der Mitglieder Stadt Pritzwalk, Stadt Wittstock, Gemeinde Heiligengrabe und Amt Meyenburg. Mithilfe einer Powerpointpräsentation und Handouts stellt er den Gemeindevertretern das Projekt vor. Es handelt sich dabei um das Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS). Das Ziel sei die "Sicherung der Daseinsvorsorge im dünn besiedelten Raum" durch "mittelzentrale Aufgaben und Funktionen gemeinsam gestalten". Herr Dr. Thiel lädt ein, nicht nur Mitglied in einer losen Diskussion zu werden, sondern eine Vollmitgliedschaft in der Koorperation anzustreben. Er teilt mit, dass es sich dabei keineswegs um eine Einflussnahme der Stadt Pritzwalk auf die Belange der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) handle.

Mithilfe dieser Koorperation sollen gemeinsam Fördermittel für größere und kleinere Investitionen für Maßnahmen der einzelnen Mitglieder beantragt werden können. Für Pritzwalk sind investive Maßnahmen wie der Bahnhof oder die Tuchfabrik ermöglicht worden; in Wittstock wurde der Eingangsbereich der Schwimmhalle und in Meyenburg die Grundschule fertiggestellt.

Nicht nur der Gemeinde wurde diese Koorperation vorgestellt, auch dem Amt Putlitz/Berge. In einem Testlauf wurden der Bürgermeister bzw. Amtsdirektor geladen. Es wurde entschieden, an einem Stadt-Umland-Wettbewerb für diese beiden möglichen Mitglieder einen Fördermittelantrag mitzustellen. Dieser Wettbewerb zeige, dass man gemeinsame Nenner finden könne.

Herr Radloff bedankt sich für die Vorstellung. Er bittet die Gemeindevertreter, sich für oder gegen die Koorperation in Form eines losen Bekenntnisses zu entscheiden. Im Falle der Zustimmung, werde in der nächsten Gemeindevertretersitzung ein entsprechender Beschluss gefasst.

Herr Dr. Frahm erkundigt sich nach den Kosten. Herr Dr. Thiel antwortet, eine genaue Zahl werde nicht in den Raum gestellt. Aber im jetzigen Vertrag betrage eine Mitgliedschaft pro Jahr 7.500 €.

Die Gemeindevertreter stimmen einstimmig dafür.

TOP 6.

Teileinziehung der gemeindlichen Verbindungsstraße zwischen Klein Woltersdorf und Groß Woltersdorf (Kuckucksteiche)


Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) beschließt die Teileinziehung der gemeindlichen Verbindungsstraße zwischen Klein Woltersdorf und Groß Woltersdorf. Diese wird als sonstige öffentliche Straße mit Nutzungsbeschränkungen (beschränkt-öffentlicher Weg) eingestuft. 
Drucksachen-Nr.: 159/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski teilt mit, dass die Thematik ausführlich im Bauausschuss behandelt wurde. Es geht um Wegeabschnitte im Rahmen von Veräußerung von BVVG Grundstücken. Der Weg befindet sich nicht dort, wie er in der Karte dargestellt ist, sondern auf landwirtschaftlicher Nutzfläche. Es wird der Gemeindevertretung eine Teileinziehung vorgeschlagen für diesen Weg, der lediglich von denjenigen mit Kraftfahrzeugen genutzt werden darf, die ein Anliegen haben. Ansonsten werde diese Straße gesperrt außer für Radfahrer, Fußgänger und Reiter. Nach dem heutigen Beschluss würde die öffentliche Bekanntmachung erfolgen und danach die Ausweisung mithilfe von Beschilderung.

TOP 7.

Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Retzin-Gartenweg" im Ortsteil Retzin der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
- Beschluss über den Entwurf zu den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit
§ 13 Abs. 2 BauGB den Entwurf der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Retzin-Gartenweg" im Ortsteil Retzin mit Entwurf der Planzeichnung, der Satzung und dem Entwurf der Begründung (Stand Mai 2017). Hiermit erfolgt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Nachbargemeinden.
Drucksachen-Nr.: 160/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen stellt dar, dass es um die Möglichkeit des Bauens für drei Bauplätze gehe. Festgesetzt wurde, dass lediglich Wohnnutzung zulässig sei und 30 % der Fläche überbaut werden dürfe. Es fallen Bäume der Planung zum Opfer, die aber in anderen Bereichen als Ausgleich wieder gepflanzt würden.

TOP 8.

5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark "Klein Woltersdorf" - Abwägungsbeschluss


Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 35-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung und in die Begründung einzuarbeiten. In Konsequenz aus dieser Zwischenabwägung verringert sich die Plangebietsgröße von bisher 30,36 ha auf nun 20,04 ha, da die Planung für das Sondergebiet Nr. 13 nördlich des Gemeindeverbindungsweges Klein Woltersdorf-Boddin im Rahmen der 5. B-Planänderung nicht mehr fortgeführt wird.  
Drucksachen-Nr.: 161/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen erläutert die drei Punkte der Änderung der Zielsetzung nach erfolgter Beteiligung: z. B. fällt eine Fläche heraus im Kontext der Regionalplanung. In den aktuellen Plan fällt die Fläche mit hinein, aber der gültige Plan von 2003 gilt noch, was bedeutet, sie fällt heraus. Des Weiteren wird die Erschließung umorganisiert, welche nun über den Gemeindeverbindungsweg nach Süden erfolgen soll. Die Gemeinde Gumtow zog ihr Einvernehmen zurück. Weiterhin beabsichtigt die Firma Voltgrün zu repowern mit einer Höhe von bis zu 200 Metern.

TOP 9.

2. Änderung Teil-Flächennutzungsplan Boddin-Langnow - Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den gesamten Ortsteil Boddin-Langnow. Siehe auch den beigefügten Lageplan. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung sollen sämtliche Schutzgebiete und auch Denkmal- und Bodendenkmalbereiche überprüft und eingetragen werden. Ebenfalls müssen die Flächendarstellungen in den Gemeindeteilen Boddin, Langnow und Heidelberg überprüft und eventuell angepasst werden. Dieses betrifft insbesondere die Abgrenzung von gemischten Bauflächen und Wohnbauflächen. Westlich der B 103 sind die Sonderbauflächen mit Vorrang für Windenergieanlagen darzustellen.
Drucksachen-Nr.: 162/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen erklärt, dass es um die Anpassung des Teilflächennutzungsplanes an die anderen Teilflächennutzungspläne gehe. Eine neue topographische Karte soll entwickelt werden, in den Ortslagen müssten die baulichen Bereiche angepasst werden sowie eine Anpassung der Windenergie erfolgen. Alle drei Punkte sollen zusammengefasst werden mit dem Ziel, eine leichtere Planung zu erreichen.

TOP 10.

B-Plan Boddin Nr. 1 "Windpark Boddin"
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Windpark Boddin" der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einem Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Das Plangebiet ist ca. 10,35 ha groß.
Planungsziel ist die Darstellung eines Sondergebietes "Windenergieanlage" zum Bau einer bis zu 200 m hohen Windenergieanlage, nördlich des Gemeindeverbindungsweges Klein Woltersdorf – Boddin.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird das Verfahren der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Boddin-Langnow wiederaufgenommen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden dann in Übereinstimmung mit dem räumlichen Teilflächennutzungsplan Boddin-Langnow stehen.
Parallel muss für die einzubeziehenden Flächen eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die Festsetzung der ökologischen Kompensationsmaßnahmen erfolgen. 
Drucksachen-Nr.: 163/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Schwingen informiert, dass in diesem Bereich eine Anlage passen würde mit den Maßgaben der Gemeinde von 200 Metern Höhe und 1000 Metern Abstand zur Wohnbebauung. Nicht der gesamte Bereich solle repowert werden, sonder nur der "obere" laut Karte. Herr Lugowski ergänzt, dass diese Fläche im Entwurf der Regionalplanung 2017 nicht mehr enthalten sei, 2015 war sie noch im Plan vorhanden. Im Rahmen der Stellungnahmen der Gemeinde und die der Projektentwickler sei gewünscht, die Fläche im Plan zu lassen. Der Projektträger erklärte sich bereit, die Finanzierung weiterhin zu übernehmen. Er hoffe, dass es ein Vorhabensgebiet werden würde. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages würden alle Kosten sichergestellt. Parallel dazu sei die Finanzierung des Flächennutzungsplanes sichergestellt, teilt Herr Lugowski mit.

TOP 13.

Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept der Nachtragshaushaltssatzung 2017


Die Gemeindevertretung möge das Haushaltssicherungskonzept in der vorliegenden Fassung beschließen.  
Drucksachen-Nr.: 157/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 13 und 14:

Frau Kadasch informiert über die ausführliche Diskussion zu den Tagesordnungspunkten im Finanz- und Sozialausschuss sowie Hauptausschuss, die jeweils eine einstimmige Beschlussempfehlung gaben. Der Nachtrag sei notwendig geworden aufgrund von Rückstellungsbildungen für Pensionen und Beihilfen für den Altbürgermeister.
Sie bezieht sich auf die in ihren Augen unglückliche Darstellung durch die Tagespresse "Der Prignitzer". Sie stellt klar, dass von der Gemeinde weder Pensionen noch Beihilfen ausgezahlt werden, welche vom kommunalen Versorgungsverband Brandenburg getragen werden. An diesen musste die Gemeinde während der Dienstzeiten des Altbürgermeisters Beiträge entrichten. Der Versorgungsverband legt die Gelder während der Dienstzeit an und zahlt sie ihm aus, wenn er in den Pensionsmodus tritt. Die Gemeinde übernimmt keine Zahlungen mehr. Das Ministerium des Inneren für Kommunales sei der Meinung, dass sich diese Verpflichtungen gegen die Gemeinde richten und dementsprechend eine Rückstellung zu bilden habe, welche nicht als Geldbetrag zu betrachten sei, sondern als nichtzahlungswirksamer Aufwand, ebenso die Rücklagen, welche Ergebnis der Ergebnisrechnung seien. Frau Kadasch gibt weitere Ausführungen zum Verständnis. Nur die Finanzrechnung sei für Investitionen wichtig. Sie zählt viele Investitionen auf, die getätigt werden bzw. dieses Jahr wurden. Alle angefangenen Investitionen müssen beendet werden. Sie thematisiert die freiwilligen Investitionen wie z. B. Dorfgemeinschafthäuser, Schulküche, Ortsbeiratsbudgets.

Der Landkreis stellte den Kommunen einen Rückgang der Kreisumlage in Aussicht.

Alle Änderungen sind in der Haushaltssatzung nachzulesen.

TOP 14.

Diskussion und Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2017


Die Gemeindevertretung möge den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2017 in der vorliegenden Fassung beschließen.  
Drucksachen-Nr.: 158/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe TOP 13.

TOP 15.

Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).  
Drucksachen-Nr.: 168/04-2017

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann schildert, dass der Ordnungsausschuss beschloss, jährlich die Gebühren bzw. die Friedhofskosten darzustellen. Dabei fiel dieses Jahr auf, dass die Gebühren die tatsächlichen Kosten nicht decken. Dabei müssen die Wassergebühren und die Friedhofsunterhaltungsgebühren angepasst werden. Zum einen liegt es an den gestiegenen Wassergebühren und zum anderen an der konkreten Stundenerfassung der Bauhofmitarbeiter seit 2013, die höher ausfielen als vorher, als die Stunden eher geschätzt wurden.
Des Weiteren wurde ein Durchschnitt der Bestattungen berücksichtigt.

Die §§ 3 und 4 sind in der 1. Änderungssatzung komplett neu gefasst worden.

Der Ordnungs- und Hauptausschuss waren einstimmig dafür.

Herr Dr. Frahm fasst mit seinen Worten den Beschluss noch einmal zusammen.

TOP 16.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Radloff teilt mit, dass in der nächsten Woche Donnerstag die Bekanntgabe zur Senkung der Kreisumlage erfolge.


Herr Lugowski informiert zum 2. Entwurf des sachlichen Teilplans Freiraum- und Windenergie. Dazu gingen viele Unterlagen ein. Die Gemeinde ist bei den Windeignungsgebieten 9, 10 und 11 betroffen. Er wirft dazu ein Plan an die Wand, um die Flächen aufzuzeigen. Bei Bedarf der betroffenen Ortsbeiräte Kuhbier/Kuhsdorf, Reckenthin/Tüchen sowie Boddin/Klein Woltersdorf würde er die Unterlagen zur Verfügung stellen. Ansonsten kann man sich Informationen auf der offiziellen Internetseite der regionalen Planungsgemeinschaft holen.

In allen Ortslagen sei der 1000-Meter-Radius entfallen. Dann würden bis zu 750 Meter an die Ortlage heran die Anlagen repowert werden dürfen.

Bis zum 31.7.2017 ist die Einreichung der Stellungnahme möglich. Herr Lugowski beabsichtige in seiner Stellungnahme die Forderung nach der Einhaltung der 1000-Meter-Grenze zur Wohnbebauung. Er weist darauf hin, dass auch jede Privatperson eine Stellungnahme abgeben dürfe.

Herr Dr. Frahm wünscht sich, dass in der Begründung unbedingt mitaufgeführt werden solle, dass aus Gründen des Schutzes der Bürger vor Lärm-, Schall-, Infraschallbelästigung auf die Einhaltung der 1000 Meter gedrängt werde. Frau Groenewegen-Rauter unermauert die Aussage von Herrn Dr. Frahm mit selbst erlebten Beispielen.

Herr Lugowski werde der Regionalen Planungsgemeinschaft mitteilen, dass für die Sitzung im September ein entsprechender Beschluss vorbereitet werde, der der Planungsgemeinschaft übermittelt werde.

TOP 17.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Herr Baich erkundigt sich zur B 189 nach dem Fortschrift und dem zeitlichen Plan. Herr Lugowski antwortet, dass zwar drei Wochen im Winter verloren gingen, aber bis zum 30.10.2017 müssten alle Arbeiten abgeschlossen sein.


Frau Groenewegen teilt mit, dass sie seit 01.06.2017 parteilos ist.


Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer