Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 23.09.2016
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 80. Sitzung der Gemeindevertretung am 28.04.2016
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.55 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Rainer Knurbien
Herrn Christian Rochnia
Herrn Norbert Milatz
Herrn Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Thomas Brandt
Herrn Heiko Baich
Herrn Reinhard Benn
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Peter Gericke
Herrn Wilhelm Schröder
Frau Annett Röhl
Frau Petra Rogge
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Kurt Essel
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Torsten Lange

Aus der Verwaltung: Herr Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Herr Lugowski, Leiter Bauamt
Frau Jekal, Leiterin Hauptamt
Frau Raffael, Sachbearbeiterin Bauamt
Gäste: Frau Hagemann, Ortsvorsteherin Kuhsdorf
Herr G. Lehmann, Stellv. Ortsvorsteher Kuhbier
Einwohner: Anke Chmielecki, Reckenthin
Jochen Gehrke, Reckenthin
Hans Karstein, Pritzwalk
Tobias Lemm, Berlin
Reinhard Lemm, Tüchen
Frank Ziggel, Groß Pankow
Stefan Trummer, Firma Voltgrün
Manuel Lasse, Firma Greenwind
Dr. Eberhard Voß, Firma Voss Energy
Olaf Essig, Kirchhalm unter Tede
Christoph Behrends, Firma Voss Energy
Herr von Wilamowitz, Krampfer
Ronny Reißmann, Firma RES Deutschland
Pressevertreter: Herr König, MAZ


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 10.03.2016
5. 4. Änderung B-Plan Nr. 1 Groß Woltersdorf "Windpark Klein Woltersdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 106/04-2016
6. 1. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Zwischenabwägung sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 107/04-2016
7. 2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin - Süderweiterung"
- Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 108/04-2016
8. 2. Änderung des B-Planes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" - Schlussabwägung
  Drucksachen-Nr.: 111/04-2016
9. 2. Änderung des B-Planes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier"- Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 112/04-2016
10. 2. Änderung B-Plan Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" - Schlussabwägung
  Drucksachen-Nr.: 113/04-2016
11. 2. Änderung B-Plan Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" - Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 114/04-2016
12. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich Kuhbier, Langerwischer Weg
  Drucksachen-Nr.: 115/04-2016
13. Informationen des Bürgermeisters
14. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Herr Ziggel fragt an, ob es möglich wäre, die Haushaltsplanung im Internet öffentlich einzusehen. Die öffentliche Auslegung im Hause sei seiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß. Herr Brandt teilt dazu mit, dass die Angelegenheit intern geprüft werde. Zur Sitzung am 30.6. könne er nähere Auskünfte geben. Herr Dr. Frahm verweist auf die hohe Datenmenge und die damit zusammenhängende Schwierigkeit. Herr Ziggel bezieht sich auf den Landkreis Prignitz, der die Veröffentlichung über das Internet praktiziere.


Herr Gehrke aus Reckenthin bezieht sich auf die TOP´s 6 und 7. Er würde gern Einsicht in die Stellungnahme der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) haben bezüglich des Entwurfes des Regionalplans von August 2015. Ziel sei es, die Stellungnahme möglicherweise noch einmal zu korrigieren. Herr Lugowski erklärt auf Nachfrage von Herrn Dr. Frahm hin die Angelegenheit ausführlicher. In dem Entwurf geht es darum, welche Flächen zukünftig als Windeignungsgebiete gelten. Die Gemeinde sei im Großen und Ganzen der Regionalplanung dahingehend gefolgt: Windpark Kuhsdorf/Kuhbier, Klein Woltersdorf/Boddin, Reckenthin mit Erweiterung Richtung Guhlsdorf und Hoppenrade. Auch der Mindestabstand von 1.000 Meter zu Wohnbebauungen sowie keine Errichtung im Wald seinen von der Gemeinde gefordert worden. Herr Lugowski erklärt im Namen von Herrn Gehrke sein Ziel näher: Es solle geprüft werden, ob Eignungsgebiete zurückgezogen werden könnten und zukünftig nicht ausgewiesen würden.

Des Weiteren fragt Herr Gehrke nach, ob es möglich wäre, die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) als Unterstützer in dem Volksbegehren gegen die Windkraftaufstellung im Wald zu gewinnen. Herr Dr. Frahm erklärt, dass er selbst gegen Windräder im Wald sei, aber nicht im Allgemeinen gegen Windkraftanlagen. Daher spreche er sich für eine Beteiligung aus und sei dafür, sich darüber vorher Gedanken zu machen und eine Entscheidung in der nächsten Gemeindevertretersitzung zu treffen. Auch Frau Seedorf sei für eine Diskussion in den Ausschüssen vor der Entscheidung. Herr Brandt verweist auf den geltenden Grundsatzbeschluss in der Gemeinde, dass Windkraftanlagen nicht im Wald aufgestellt werden. Daher befinde sich die Gemeinde auf der sicheren Seite. In diesem Zusammenhang erwähnt er den festgeschriebenen Abstand von 1.000 Meter zur Bebauung. Die flächendeckende 10-H-Regelung sehe er für die Gemeinde aber eher kritisch.

Frau Röhl spricht sich ebenfalls dafür aus, die Thematik in den Ausschüssen zu besprechen. Herr Dr. Frahm legt fest, in der nächsten Gemeindevertretersitzung dazu einen separaten TOP festzulegen.

Herr Lehmann gibt kurze Erläuterungen zu dem entsprechenden Briefwahlverfahren. Die Unterschriftenliste liege im Hause, dürfe aber nicht zur Unterschriftsleistung außerhalb des Hauses herumgereicht werden.

Herr Gehrke schlägt vor, dass die Gemeinde ihre Nachbargemeinden dahingehend versuche zu überzeugen. Herr Dr. Frahm äußert sich dazu neutral.

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 10.03.2016

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 10.03.2016 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

4. Änderung B-Plan Nr. 1 Groß Woltersdorf "Windpark Klein Woltersdorf"
- Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 24-seitige Abwägungsvorlage (Stand April 2016) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet.

Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.


b) Satzungsbeschluss:

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplans Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand April 2016) als Satzung und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht. 
Drucksachen-Nr.: 106/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 10 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Es wird jedem Abgeordneten eine elfseitige Ergänzungsvorlage einer Stellungnahme des Landesumweltamtes ausgehändigt.

Herr Lugowski erläutert, dass dieser Plan bereits mehrmals durchgesprochen und die letzte Beteiligungsrunde durchgeführt wurde. Es geht um eine bereits vorhandene Anlage mit einer Höhe von 100 Metern. Diese soll repowert werden, das heißt, erst erfolgt der Rückbau, dann der Neubau. In der ausgehändigten Ergänzungsvorlage geht es hauptsächlich um die Ausgleichsmaßnahmen. Aus Sicht der Gemeinde handelt es sich zum Beispiel um abrissreife Ruinen, welcher auf der anderen Seite eine Herberge für Vögel oder Fledermäuse darstellen. Es müsse ein gesonderter Antrag beim Landesumweltamt gestellt werden, wie mit dem Abbruch der Gebäude umgegangen werden solle.

Herr Lewin geht näher auf die gesamte Thematik ein und erwähnt, dass es gegenüber dem Entwurf mehr redaktionelle Änderungen gegeben habe. Er spricht die Ausgleichsmaßnahmen an, die gleichzeitig für mehrere Projekte angewendet werden könnten. Der Bereich Artenschutz unterliege nicht der Abwägung, sondern der Zuständigkeit des Landesamt für Umwelt (LfU). Deren gestellte Forderungen seien zu erfüllen.
Verbindliche Regelungen werden im städtebaulichen Vertrag festgehalten, die später auch eingeklagt bzw. eingefordert werden könnten.

Herr Lewin gibt konkrete Erläuterungen anhand einer Planzeichnung und weist auf die Vergrößerung des Sondergebietes hin. Diese Fläche liegt im alten Regionalplan von 2003. Durch die Einhaltung des 1000-Meter-Abstandes würde sie auch in den neuen Regionalplan hineinfallen.
Er spricht auch in diesem Fall an, dass die Gemeinde gewillt sei, nicht im Wald Windenergieanlagen aufstellen zu lassen, indem sie ihr eigenes Planungsinstrument dementsprechend anwende.

Nach dem heutigen Beschluss als Satzung erfolge die Veröffentlichung im Prignitz Express, was die Rechtskräftigkeit als Folge habe.

In dem Text des Beschlussvorschlages muss folgende redaktionelle Änderung eingefügt werden: "... vorliegende 24-seitige Abwägungsvorlage ... einschließlich der 11-seitigen Ergänzungsvorlage ...".

TOP 6.

1. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Zwischenabwägung sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 41-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" (Stand März 2016) mit Planzeichnung (Teil A) und textliche Festsetzungen (Teil B) und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 107/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 10 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski informiert über die Infoveranstaltung, die kurzfristig zu der Planung stattfand. Nach dem Beschluss der Planung erfolgt die erneute Auslegung. Auch der zweite 2. städtebauliche Vertrag wird zum Abschluss vorbereitet, wofür allerdings noch einige Wochen Zeit sei. Mit der Gemeinschaft in Reckenthin/Tüchen soll dieses Vorhaben gemeinsam besprochen und dementsprechend vorbereitet werden. Im Rahmen der Trägerbeteiligung geht Herr Lugowski davon aus, noch eine Vielzahl von Stellungnahmen zu erhalten.

Die Verwaltung baut auf Ideen und Vorschläge der Bürger bzw. Ortsbeiräte bei Ausgleichsmaßnahmen. Bei bereits angedachten abrissreifen Gebäuden handelt es sich wieder um Quartiere für Fledermäuse. Daher müssen neue Überlegungen her. Der Ortsbeirat stimmte dem jetzigen Entwurf auf der gestrigen Veranstaltung zu.

Herr Dr. Frahm erkundigt sich bei Peter Schröder, wie sich der Ortsbeirat positioniert habe. Der Ortsbeirat habe das Problem, dass die Mitglieder bei der Angelegenheit befangen seien. Es bestehe konkreter Erläuterungsbedarf. Daher schlägt er eine Einwohnerversammlung vor. Herr Dr. Frahm weist darauf hin, dass dieser Beschluss dazu diene, vorbereitend für den Satzungsbeschluss zu sein. Für die Einflussnahme durch die Öffentlichkeit bestehe somit noch genügend Zeit.

Herr Lewin schließt bei den Maßnahmen an, die dann in dem städtebaulichen Vertrag verankert werden und dem ökologischen Ausgleich dienen sollen. Er informiert über den Stand der Untersuchungen betreffend Vögel.

Herr Lewin teilt mit, dass bei den Altanlagen keine Sondergebiete mehr dargestellt werden, diese aber Bestandsschutz haben. Der Neubau von Anlagen hinter der 1000-Meter-Grenze sei stets verknüpft mit dem Abbruch vorderer Anlagen. Der Abbruch allein stelle schon eine Ausgleichsmaßnahme dar. Für alle Anlagen wird die Festsetzung getroffen, dass sie eine radargesteuerte bedarfsgerechte Nachtbefeuerung erhalten. Nicht nur durch die Festesetzung, sondern auch durch die städtebaulichen Verträge, erfolge diese Absicherung.

Frau Röhl meldet sich zu Wort. Sie erhielt im Vorfeld der Sitzung von Herrn Gehrke die Maßnahmenliste und erkundigt sich, wie realistisch die Umsetzung dieser sei. Herr Lugowski erklärt, dass alle Maßnahmen nicht umgesetzt werden können. Schwierigkeiten gebe es beim Gehwegausbau mit z. B. Straßenreinigung und Winterdienst (Pflichten der Anlieger). Für alle anderen Maßnahmen sehe er gute Chancen, da seitens des Vorhabensträgers die Zustimmung vorliege. Herr Lugowski erinnert noch einmal daran, dass der städtebauliche Vertrag erst stehen müsse, bevor der B-Plan zur Rechtskraft gebracht werde. Zwar sei dieser Vertrag nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, aber die Maßnahmen resultieren daraus.

Direkt vor der Abstimmung gibt Herr Lugowski die Auskunft, dass innerhalb der Auslegungsfrist eine Einwohnerversammlung in Reckenthin stattfinden werde.

TOP 7.

2. Änderung B-Plan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin - Süderweiterung"
- Aufstellungsbeschluss


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin - Süderweiterung“ in der Flur 2 und der Flur 7 der Gemarkung Reckenthin, nordwestlich der Ortslage von Reckenthin. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin - Süderweiterung" umfasst folgende Flurstücke innerhalb der Flur 2 der Gemarkung Reckenthin:
1 (teilw.), 2 (teilw.), 3 - 11, 12 (teilw.), 153 (teilw.) und innerhalb der Flur 7 der Gemarkung Reckenthin: 87(teilw.), 88-90, 96,und innerhalb der Flur 1 der Gemarkung Reckenthin:13 (teilw.), 19 (teilw.), 20 – 25, 26 (teilw.)
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einen Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Planungsziel der Bauleitplanung ist die Erweiterung des Geltungsbereiches des B-Plans in Richtung Süden um 21,8 ha. Der aktuell in Aufstellung befindliche neue Regionalplan "Freiraum und Windenergie" für die Region Prignitz-Oberhavel sieht vor, an dieser Stelle das Windeignungsgebiet Nr. 9 festzulegen. Dieses wird nach Süden in Richtung der Gemeindegrenze zwischen Groß Pankow (Prignitz) und Plattenburg beziehungsweise des Ortes Garz erweitert. Das Ziel ist, durch die Süderweiterung Baurecht für bis zu drei von einem Vorhabenträger neu geplante Windenergieanlagen von bis zu 200 m Anlagenhöhe zu schaffen.
Parallel zur Bauleitplanung ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen, in dessen Rahmen die ökologischen Kompensationsmaßnahmen ermittelt und festgesetzt werden.
Drucksachen-Nr.: 108/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 11    
Ja-Stimmen : 8 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Peter Schröder

Aus der Beratung
Gestern Abend war die Süderweiterung auch Thema in der Versammlung, so Herr Lugowski. Der Ortsbeirat war aufgrund der Befangenheit zweier Ortsbeiratsmitglieder nicht beschlussfähig. Die Anwesenden hatten angeregt, den heutigen Beschluss nicht fassen zu lassen. Sie seien der Meinung, es sollen noch einmal Informationen über die Vorgehensweise gebracht werden.

Er zeigt eine Karte, auf der die Fläche dargestellt ist mit den drei Standorten für Windkraftanlagen. Diese stimmt überein mit dem Entwurf der Regionalplanung 2015. Geplant sei eine frühzeitige Bürgerbeteiligung. Herr Lugowski spricht sich für den Aufstellungsbeschluss aus, da das Verfahren in jedem Schritt abgebrochen werden könnte. Auch wenn die Ortsbeiratsmitglieder befangen seien, können Gemeindevertreter an der Sitzung teilnehmen und ihre Meinung dazu kundtun.

Herr Lugowski schildert, dass die BVVG viele Flächen für die Windparknutzung vergab. Daher stehe die genaue Anzahl der Anlagen noch nicht fest, weil viele private Antragsteller zusätzlich Windkraftanlagen (WKA) errichten wollen. Er sieht es als sinnvoll, die maximale Anzahl an WKA festzulegen, welche die jetzige Anzahl nicht überschreiten sollte. Des Weiteren teilt Herr Lugowski mit, dass die Regionalplanung an dem Plan von 2003 festhalte, welcher aber aufgrund einiger Urteile löchrig sei. Die Gemeinde möchte durch die Bauleitplanung mitbestimmen, an welcher Stelle was errichtet werde solle.

Herr Lewin gibt anhand einer Karte nähere Erläuterungen und weist dabei darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht dem Landesumweltamt mitteilte, dass eine beantragte neue WKA außerhalb der Grenzen des Regionalplanes 2003 kein Grund für eine Ablehnung sei. Er geht näher auf Änderungssperren und Zurückstellungsanträge ein.

Herr Lewin plädiert für den Beschluss, auch wenn bei dem einen oder anderen Gemeindevertreter noch keine klare Meinung vorhanden sei. Allein mit diesem Aufstellungsbeschluss entstehen keine Ansprüche auf die tatsächliche Aufstellung von Anlagen.

Herr Dr. Frahm spricht eine Anlage im Bereich Krampfer an, die mit ihren Flügeln gemäß Karte Wald überstreiche. Herr Lewin kommentiert, dass es um Bäume gehe, die in einem Sondergebiet als zu erhalten festgesetzt werden. Da es sich um die Nachbargemeinde handle, kann Herr Lewin keine konkreten Aussagen geben. Er kann nur so viel sagen, dass Sondergebiete innerhalb eines Flächennutzungsplanes liegen müssen, der wiederum mit dem Regionalplan übereinstimmen müsse. Im Moment stehe noch nicht fest, wann der neue Regionalplan in Kraft trete. Windkraftanlagen in Wäldern nicht bauen zu dürfen, finde derzeit bei der Regionalplanung keinen großen Anklang.

Herr Dr. Frahm erkundigt sich, welche Folgen es hätte, wenn dieser Beschluss nicht gefasst werde. Herr Lewin antwortet sehr ausführlich, dass es zwar keine negativen Folgen hätte, aber die Gemeinde hätte die Geschwindigkeit des Verfahrens so selbst in der Hand. Zudem wären die Bürger ein Teil dieses ordnungsgemäßen Verfahrens.

Herr Gehrke (Bürger) spricht den Entwurf des Regionalplans an, für den ca. 2000 Stellungnahmen eingegegangen seien, wovon allerdings 1500 Stimmen dagegen seien. Es sei nicht sicher, wann der Plan komme und wie genau er aussehen werde. Er habe allerdings den Eindruck, dass hier Sachen beschleunigt werden, warum, könne er sich aber nicht erklären. Er fragt sich weiter, warum man dies bis zur Gültigkeit des Regionalplans nicht aufschieben könne. Damit gebe er die Bedenken der Bürger zur Kenntnis.

Herr Knurbien fasst zusammen, dass diese Planung verhindern solle, dass später Anträge auf Bau von Windkraftanlagen gestellt werden, ohne dass die Gemeinde einen Einfluss habe. Die Meinung der Einwohner sei wichtig, denn damit stehe oder falle eine Sache. Er selbst sehe die Windernergie neben den Biogasanlagen als eine gute Möglichkeit, denn es gebe keine wirkliche Alternative. Kohle- und Atomkraftwerke lehne er ab. Er selbst finde es wichtig, als Gemeinde Einfluss auf die Planung zu haben, damit nicht unstrukturiert gebaut werde.

Herr Dr. Frahm sehe die Gemeinde in der Bedrouille, da sie die Fehler des Landes ausbaden müsse. Wenn das Landesparlament die Rahmenbedingungen geschaffen hätte und Planungssicherheit und Klarheit vorliegen würde, würden die Fragen der Bürger beantwortet und in ihrem Sinne agiert werden können.

Herr Brandt greift den von Herrn Gehrke angesprochenen Bauantrag auf, für den ein Satzungsbeschluss mit Veränderungssperre durch die Gemeinde aufgestellt wurde in der Gemarkung Reckenthin. Dabei ist die Verwaltungsarbeit zu erkennen, die nach dem Willen der Bürger gehandelt habe. Herr Brandt spricht sich dafür aus, den heutigen Beschluss zu fassen, da dadurch die Gemeinde das Heft des Handelns in der Hand behalte und Entscheidungen zusammen mit den Bürgern gefällt würden.

Frau Seedorf ist ebenfalls dafür, den Beschluss zu fassen, damit die Gemeinde bestimmte Sachverhalte verhindern könne. Weil die Haltung der Bürger Reckenthins kritisch sei, befürwortet sie, genau die Erklärung den Bürgern zu geben, die heute dargelegt wurden, um Verständnis zu ernten. Sie erinnert, dass die Gemeinde stets nach der Meinung der Bürger und des Ortsbeirates gehandelt habe.

Frau Röhl erkundigt sich, ob sofort ein BImSch-Antrag gestellt werden könne. Herr Dr. Frahm bejaht die Frage und weist auf die latent vorhandene Gefahr hin. Herr Lugowski gibt nähere Erläuterungen zu der Gefahr des Eingangs von BImSch-Anträgen. Er ruft die Gemeindevertreter auf, auch an der geplanten Versammlung teilzunehmen.

Herr Dr. Frahm hält zusammenfassend fest, dass die Handlungsfähigkeit der Gemeinde für die Zukunft erhalten bleibe. Er hofft, dass die Landesoberen für die Kommunen klare Richtlinien und Rahmenbedingungen schaffen.

TOP 8.

2. Änderung des B-Planes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" - Schlussabwägung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 50-seitige Abwägungsvorlage (Stand April 2016) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. Eine Überarbeitung der Planzeichnung ist nicht erforderlich.

Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
Drucksachen-Nr.: 111/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 9 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Zu TOP 8 und 9:

Es wird eine 11-seitige Ergänzungsvorlage ausgehändigt, welche im Beschlusstext erwähnt wird.

Herr Lugowski informiert, dass zu dieser Planung im nichtöffentlichen Teil zwei TOP´s vorhanden sind, für die der Antrag gestellt wird, sie von der Tagesordnung zu nehmen, weil es noch Klärungsbedarf bei Festsetzungen des Landesumweltamtes zu Maßnahmen gebe. Dazu werde es noch eine Sitzung geben mit den Ortsbeiräten von Kuhbier und Kuhsdorf.

Herr Lewin zeigt eine Karte und gibt ausführliche Erläuterungen dazu. Bei diesem Plan handele es sich um eine Repowering-Anlage. Im oberen Bereich befindet sich eine Altanlage mit Bestandsschutz. Er erklärt die verschiedenen Sachverhalte in Bezug auf Abstände z. B. Bahntrasse (Strecke Pritzwalk - Perleberg). Der dazugehörige städtebauliche Vertrag solle in der nächsten Gemeindevertretersitzung am 19.5.2016 beschlossen werden.

TOP 9.

2. Änderung des B-Planes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier"- Satzungsbeschluss


Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplans Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" (Stand April 2016) als Satzung und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.
Drucksachen-Nr.: 112/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 9 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Siehe TOP 8.

TOP 10.

2. Änderung B-Plan Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" - Schlussabwägung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 45-seitige Abwägungsvorlage (Stand April 2016) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. Eine Überarbeitung der Planzeichnung ist nicht erforderlich.

Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
Drucksachen-Nr.: 113/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 11    
Ja-Stimmen : 8 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Thomas Brandt

Aus der Beratung
Herr Lewin erläutert mit Hilfe einer Karte den Stand der Planung. Auch hier gilt, im Radius von 1000 Metern dürfe es keine Sondergebiete für höhere Anlagen geben. Weiter entfernte Altanlagen werden durch neue ersetzt, dort seien die höheren Anlagen zulässig. Er spricht von einem Konzept, durch das alle Anlagen der Gemeinde hinsichtlich der nächtlichen Befeuerung gesteuert werden könnten, welches im Mittelpunkt der Gemeinde liege. Durch die wenigen Flugobjekte über dem Gemeindegebiet würde die nächtliche Befeuerung selten angehen.

Eine 10-seitige Ergänzungsvorlage wird ausgehändigt und im Beschlusstext erwähnt.

TOP 11.

2. Änderung B-Plan Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" - Satzungsbeschluss


Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplans Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" (Stand April 2016) als Satzung und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.
Drucksachen-Nr.: 114/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 11    
Ja-Stimmen : 8 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Thomas Brandt

Aus der Beratung
Es bestehen keine Fragen bzw. kein Erläuterungsbedarf.

TOP 12.

Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich Kuhbier, Langerwischer Weg


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz), Ortsteil Kuhbier, Bereich Langerwischer Weg. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 38 teilweise und das Flurstück 37 vollständig innerhalb der Flur 3 der Gemarkung Kuhbier
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einen Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen (§ 35 BauGB) auf den Flurstücken 38 (teilw.) und 37 der Flur 3 der Gemarkung Kuhbier in Ergänzung zu den ehemals Mitte des Flurstücks 38 endenden nach § 34 BauGB als Innenbereich zu beurteilenden, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.
Parallel muss für die einzubeziehenden Flächen eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die Festsetzung der ökologischen Kompensationsmaßnahmen erfolgen. Die im nördlichen Teil des Satzungsgebietes befindlichen Grundstücke können als Ausgleichsfläche festgesetzt werden.
Drucksachen-Nr.: 115/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski legt eine weitere Form über das BauGB dar, Baurecht zu erreichen.

In dem Beschluss geht es konkret um Kuhbier. Aus Sicht der Gemeinde sei das Bauen möglich, so Herr Lugowski. Die Bauaufsicht sowie das Planungsamt des Landkreises seien der Meinung, dass das Grundstück im Außenbereich liege und daher keine Genehmigung erteile. Das Bauamt schlägt vor, eine Ergänzungssatzung für diesen Bereich zu erstellen, aus der hervorgehe, welche Bebauung in welcher Bautiefe möglich sei. Dadurch sei das Bauen durch das Satzungsrecht geregelt. Damit erklärt sich das Planungsamt des Landkreises bereit, den Bauantrag weiter zu bearbeiten und zu genehmigen. Der Antragsteller solle die Kosten für diese Satzung übernehmen, wobei ein Teil die Gemeinde übernehme. Noch dieses Jahr solle Baurecht erreicht werden. 

Zukünftig sollen noch einmal alle Ortslagen im Rahmen der 13. FNP-Änderung neu betrachtet werden. Es wurde sich bereits mit dem Planungsamt verständigt. Die Bauaufsicht und das Planungsamt des Landkreises werden noch Erklärungen abgeben. In einer der nächsten Gemeindevertretersitzungen soll der Gemeindevertreter vorgeschlagen werden, wo weiterhin mit Satzungen gearbeitet werden könne, um den Hausbau zu fördern.

Herr Lewin konkretisiert die Ergänzungssatzung des Innenbereiches. Er erklärt dabei, dass ein ökologischer Ausgleich zu erfolgen habe in Form von Bepflanzungen. Die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde habe zu erfolgen. Die Satzung müsse nicht genehmigt werden, sondern sie erhalte ihre Rechtskraft durch Veröffentlichung im Prignitz Express.

Herr Wilhelm Schröder erkundigt sich, ob die Grundstücke erschlossen seien. Herr Lugowski bejaht die Frage.
Herr Lewin fügt hinzu, dass Ergänzungssatzungen nur bei erschlossenen Flächen beschlossen werden dürfen.

Herr Dr. Frahm begrüßt, dass die Verwaltung sofort auf die Wünsche der Bürger reagiere, die sich dem demographischen Wandel entgegen stellen und sich dauerhaft niederlassen wollen.

TOP 13.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Brandt informiert darüber, dass die bisherige Gleichstellungsbeauftragte Petra Ferch mit sofortiger Wirkung ihr Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt habe. Die Gemeinde suche eine neue Gleichstellungsbeauftragte durch eine Ausschreibung, die auf der Homepage und im Aushangkasten veröffenlicht werde. Bis zum 03.06.2016 können sich Interessenten auf das Ehrenamt bewerben.

TOP 14.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Es werden keine Anfragen gestellt.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer