Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 13.10.2016
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 82. Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2016
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.06 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Norbert Milatz
Herrn Peter Schröder
Herrn Rainer Knurbien
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Frau Petra Rogge
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Christian Rochnia
Herrn Thomas Brandt
Herrn Heiko Baich
Herrn Reinhard Benn
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Peter Gericke
Herrn Wilhelm Schröder
Frau Annett Röhl
Herrn Wolfgang Taepke

Gleichstellungsbeauftragte
Frau Petra Ferch
Herrn Kurt Essel
Herrn Torsten Lange

Aus der Verwaltung: Herr Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Herr Lugowski, Leiter Bauamt
Frau Kadasch, Kämmerin
Frau Blunk, Mitarbeiterin Ordnungsamt
Gäste: Yvonne Heimann, Rohlsdorf
Achim Oppermann, Tacken
Einwohner: Rainer Schneewolf, Plattenburg
Ute Brandt, Kuhsdorf
Marco Radloff, Groß Pankow
Hans Groenewegen, Horst


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschriften der Sitzungen vom 28.04.2016 und 26.05.2016
5. Wahl der Schiedsperson
6. Beschlussfassung zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten
  Drucksachen-Nr.: 125/04-2016
7. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
– frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 121/04-2016
8. 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr.1 "Windpark KleinWoltersdorf" – frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 122/04-2016
9. Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Kuhbier-Ost"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 126/04-2016
10. Diskussion über die Beteiligung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) als Unterstützer der "Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald"
11. Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas mit der E.DIS AG
  Drucksachen-Nr.: 120/04-2016
12. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Stadt-Umland-Kooperation" der Städte, Gemeinden und Ämter Pritzwalk, Wittstock/Dosse, Putlitz-Berge, Heiligengrabe, Meyenburg
und Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 123/04-2016
13. Beschluss zur Berechtigung der Vertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) im Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG AG durch Frau Sabine Kadasch (Kämmerin)
  Drucksachen-Nr.: 124/04-2016
14. Informationen des Bürgermeisters
15. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Eine Änderung soll in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte erfolgen. TOP 13 (Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten) wird nach TOP 5 (Wahl der Schiedsperson) abgehandelt. 

Die Abgeordneten stimmen der geänderten Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschriften der Sitzungen vom 28.04.2016 und 26.05.2016

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 28.04.2016 werden von Frau Seedorf erhoben. Sie ist mit der Formulierung in TOP 21 (Seite 15; Thema Luggendorf) nicht einverstanden. Frau Burisch bittet um schriftliche Einreichung der korrekten Formulierung. Dies werde Frau Seedorf vornehmen, sichert sie zu. Die Abgeordneten stimmen einstimmig dafür, dass das Protokoll mit den Formulierungen von Frau Seedorf geändert werde. In der nächsten Sitzung werde das Protokoll mit den Änderungen genehmigt. (Die Formulierung von Frau Seedorf wird dem Protokoll beigefügt.)

Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 26.05.2016 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Wahl der Schiedsperson

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Frau Blunk erläutert, dass jede Gemeinde gemäß dem Schiedsstellengesetz mindestens eine Schiedsstelle einrichtet. Die Amtszeit der Schiedsperson lief am 22.06.2016 aus. Die Stelle wurde neu ausgeschrieben. Heiko Baich war bis dahin Schiedsmann.
Beworben haben sich Herr Baich zur Wiederwahl sowie Herr Oppermann als stellvertretende Schiedsperson. Frau Blunk geht näher auf die Aufgaben der Stelle und die Voraussetzungen für das Amt ein. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Die Bewerber stellen sich der Gemeindevertretung vor.

Herr Baich arbeitet seit über 10 Jahren als Schiedsperson, wobei er als Stellvertreter anfing. Der Schwerpunkt liege beim Nachbarschaftsstreit.

Herr Oppermann berichtet davon, dass er 2009 in die Gemeinde aus Erfurt kam, wo er als Rechtsanwalt und Abteilungsleiter Abwicklung in einer Bank arbeitete.


Herr Brandt stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf eine offene Wahl.

Über den Antrag auf eine offene Wahl wird einstimmig durch die Gemeindevertreter dafür abgestimmt.


Herr Brandt stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Blockwahl, was heißt, dass mit einem Handzeichen Herr Baich als Schiedsmann gewählt wird und Herr Oppermann als dessen Stellvertreter.

Über den Antrag auf Blockwahl wird einstimmig dafür abgestimmt.


Die Gemeindevertreter beschließen einstimmig (mit einer Enthaltung), Herrn Baich als Schiedsperson und Herrn Oppermann als stellvertretende Schiedsperson zu wählen.

Herr Baich nimmt die Wahl als Schiedsmann an.

Herr Oppermann nimmt die Wahl als stellvertretender Schiedsmann an. 

TOP 6.

Beschlussfassung zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten


Die Gemeindevertretung möge beschließen, Frau Yvonne Heimann als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) ab 01.07.2016 zu bestellen.
Drucksachen-Nr.: 125/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Brandt erläutert die Notwendigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten. Durch das Ausscheiden von Frau Ferch aus persönlichen Gründen ist es erforderlich, für die amtsfreie Gemeinde das Amt der Gleichstellungsbeauftragten neu zu besetzen. Yvonne Heimann bewarb sich auf dieses Ehrenamt. Herr Brandt führte mit ihr bereits ein persönliches Gespräch, aus dem heraus Herr Brandt Frau Heimann für das Amt als geeignet sehe.

Frau Heimann stellt sich der Gemeindevertretung vor. Sie ist im Jahre 2001 nach Rohlsdorf gezogen. Sie möchte sich in die Gemeindearbeit einbringen und sieht diesen Weg als Möglichkeit.

Herr Dr. Frahm möchte von ihr wissen, was sie beruflich mache. Frau Heimann erläutert, dass sie beruflich die Selbstständigkeit gewählt habe, in der sie beratend in Finanzangelegenheiten für kleine und mittständige Unternehmen und Privathaushalte tätig sei. Herr Dr. Frahm sieht sie ebenfalls als kompetent für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten.

Sie erklärt nach der Wahl, dass sie das Amt als Gleichstellungsbeauftragte annehme.
Herr Brandt gratuliert ihr zu der Wahl.

TOP 7.

4. Änderung des Flächennutzungsplanes Klein Woltersdorf
– frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Klein Woltersdorf (Stand Mai 2016) mit Planzeichnung und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.   
Drucksachen-Nr.: 121/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Zu TOP 6 und 7:

Herr Lugowski erläutert anhand von Planzeichnungen die Thematik. Er verdeutlicht, um welche kleine, noch nicht überplante Fläche es bei Klein Woltersdorf gehe.
Er wird die 4. Änderung des FNP Klein Woltersdorf und die 5. Änderung des B-Plans Groß Woltersdorf zusammenfassen.

Es gehe um die Errichtung einer Windkraftanlage (WKA) in einem Gebiet, was zukünftig ausgewiesen werden könne.

Es ergaben sich zwischenzeitlich Probleme für den Projektentwickler. Die Erschließung der WEA aus der 2. Änderung des B-Plans über Schönebeck sei nicht mehr möglich. Der Fällung des großen Eichenbestandes wurde durch die Untere Naturschutzbehörde nicht zugestimmt. Daher werde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde die Erschließung sämtlicher Windkraftanlagen über den Verbindungsweg Klein Woltersdorf und Boddin erfolgen. Der Projektentwickler habe einen Antrag auf Ausnahme für den 2. B-Plan gestellt, um die Wegeerschließung ermöglicht zu bekommen. Ein gesonderter Bauantrag muss bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden unter Einbindung der Unteren Naturschutzbehörde und Naturschutzverbände.

Es könne nach dem heutigen Beschluss mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange begonnen werden. Danach erfolgt die öffentliche Auslegung.

Herr Lugowski informiert über die positive Äußerung des Ortsbeirates dazu sowie über die Zustimmung des Bauausschusses, obwohl dieser nicht beschlussfähig war. 

TOP 8.

5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr.1 "Windpark KleinWoltersdorf" – frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand Mai 2016) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.   
Drucksachen-Nr.: 122/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe TOP 6.

TOP 9.

Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Kuhbier-Ost"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss



Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB den Entwurf der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung "Kuhbier-Ost" im Bereich des Langerwischer Weges mit Entwurf der Planzeichnung, der Satzung und dem Entwurf des Begründung (Stand Juni 2016). Hiermit erfolgt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Nachbargemeinden.
Drucksachen-Nr.: 126/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski schildert die Thematik. In Ortslagen sei es schwierig, Bauflächen in Anspruch zu nehmen. Der geltende Flächennutzungsplan konnte in den letzten 15 Jahren soweit genutzt werden, dass die Antragsteller Baurecht erhielten. Das Planungsamt und die Bauaufsicht des Landkreises haben seit ca. einem Jahr festgelegt, dass die von der Gemeinde verwendete "Hilfsbrücke" nicht mehr genutzt werden dürfe. Flächen, die im FNP als Bauland ausgewiesen seien, dürfen nur dann zu Bauland werden, wenn im Rahmen einer Satzung die Flächen (im Randbereich) per Satzung zum Innenbereich ausgewiesen werden.

In vorliegenden Fall geht es um Kuhbier. Der Bauantrag bezieht sich auf eine Fläche, die der Landkreis nicht zum Innenbereich zugehörig ansehe. Die Gemeinde müsse eine Innenbereichs- und Ergänzungssatzung erstellen.  

Nächste Woche Dienstag wird es einen Termin mit dem Planungsbüro geben, in der alle Ortslagen daraufhin betrachtet werden. Es werde mit dem Planungsamt und mit der Bauaufsicht besprochen, in welchen Bereichen Satzungen erforderlich würden. Dies müsse alles zeitnah geschehen, damit der Bauantrag gestellt und Baurecht noch dieses Jahr erreicht werden könne. Sonst würden die Bauwilligen im nächsten Jahr zu höheren Kosten herangezogen werden.

Herr Dr. Frahm begrüßt, dass die Verwaltung sich darum bemühe, Bauwilligen eine zeitnahe Unterstützung zu gewähren. Er bewertet ebenso positiv, dass die Verwaltung im Vorfeld versucht zu handeln, wenn die Problematik bekannt ist, als später, wenn die Zeit und die Kosten sich negativ entwickeln.  

TOP 10.

Diskussion über die Beteiligung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) als Unterstützer der "Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald"

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Brandt erinnert an den Konsenz der Verwaltung, keine Windkraftanlagen (WKA) im Wald zu errichten. Die 10-H-Regelung der Bürgerinitiative ist nicht ganz im Sinne der Verwaltung, da es flächenmäßig kaum möglich wäre, die neuesten Anlagen unterzubringen.

Er informiert über die neuesten Entwicklungen der regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz/Ostprignitz, welche mit großer Mehrheit einen 2. Entwurf beschlossen haben. Dieser sieht vor, die Mindestabstände zur Wohnbebauung von 1000 Meter (1. Entwurf) aufzuweichen. Alle Altanlagen mit einem Abstand zur Wohnbebauung zwischen 750 und 1000 Meter dürfen nun bis zu einer Höhe von 150 Meter repowered werden.

Herr Lugowski gibt nähere Erläuterung mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation. Ca. 650 Bestandsanlagen befinden sich in dem von Herrn Brandt angesprochenen Abstand im Gebiet der Planungsgemeinschaft. Er verdeutlicht, dass sich alle drei Windeignungsgebiete in der Gemeinde vergrößern. Bis Dezember 2016 solle die Vorbereitung zur Beteiligung erfolgen. Geplant sei die Fertigstellung des Entwurfs bis 2018. Die Gemeinde beabsichtige, weiterhin an den Mindestabstand von 1000 Metern festzuhalten. Bei Repowering innerhalb des Mindestabstands sei die Gemeinde gewillt, dies zu verhindern.

Herr Brandt empfiehlt den Gemeindevertretern, sich an der Initiative zu beteiligen, damit das Land gezwungen sei, sich erneut mit der Thematik auseinanderzusetzen. Herr Lehmann teilt mit, dass es möglich sei, bis nächsten Mittwoch, 06.07.2016, 16.00 Uhr, die Unterschrift zu leisten.

Herr Dr. Frahm bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen und erklärt, dass er bereits seine Unterschrift abgab. Er beabsichtige damit, darauf aufmerksam zu machen, wie die Bundesregierung mit den Kommunen in Bezug auf Windenergie umgehe, indem sie es nicht schaffe, einheitliche und für alle geltende Regelungen zu finden. Herr Taepke pflichtet dem bei.

Herr Lugowski erklärt, dass auch die Verwaltung selbst durch die Entscheidungen der Planungsgemeinschaft ihr Gesicht vor den Bürgern verliere und nicht mehr vertrauenswürdig sei, da die Einhaltung des Mindestabstandes von 1.000 Metern zugesagt werde, aber doch nicht einhalten könne. Für ihn seien die neuen Festlegungen unverständlich. Herr Dr. Frahm bekräftigt noch einmal, dass er für die Einhaltung des Mindestabstandes von 1.000 Meter sei.

Herr Knurbien erkundigt sich nach den Konsequenzen des Beschlusses der Regionalplanung. Er möchte wissen, ob es einen Konflikt geben werde, wenn die Gemeinde auf die Einhaltung des 1000-Meter-Abstandes bestehe, die Regionalplanung aber 750 Meter zulasse. Herr Lugowski erklärt, dass es mehrere Mittel gebe wie zum Beispiel die Veränderungssperre, um die 1000 Meter halten zu können.

Herr Brandt erläutert den Erlass, in dem es um Ausgleichsmaßnahmen in Verbindung mit einem B-Plan gehe. In der Gemeinde wurden bisher Ersatzmaßnahmen vor Ort durchgeführt. Diese Möglichkeit solle nicht mehr bestehen, sondern das dafür vorgeseheneGeld solle in einen Fond direkt an den Bund eingezahlt werden.

Herr Brandt schlägt vor, eine Absichtserklärung (politische Willensbekundung) abzugeben für die Ablehnung des 2. Entwurfs der Regionalplanung. Herr Dr. Frahm stellt die Frage, wer dafür sei, dass sich die Gemeindevertretung zur Unterstützung der Bürgerinitiative ausspreche. Einstimmig wird für die Unterstützung gestimmt. 

TOP 11.

Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas mit der E.DIS AG


Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) beschließt den Abschluss des vorliegenden Wegenutzungsvertrages Gas mit der E.DIS AG. 
Drucksachen-Nr.: 120/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erläutert, dass dieser Vertrag mit dem identisch sei, der vor ca. 8 Jahren abgeschlossen wurde. Bei dieser Art der Konzessionsverträge mit Wegenutzungsrechten sei eine bundesweite öffentliche Ausschreibung erforderlich. Die E.DIS AG war der einzige Bewerber. Im Rahmen der Abfragung haben sich ca. 70 % der Eigentümer in Groß Woltersdorf dafür ausgesprochen.

Herr Dr. Frahm begrüßt die Weiterentwicklung der diesbezüglichen Infrastruktur im ländlichen Raum. Wenn man attraktives Bauland anbieten möchte, gehöre Gas dazu, so Herr Dr. Frahm. Daher empfiehlt er die Zustimmung. 

TOP 12.

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Stadt-Umland-Kooperation" der Städte, Gemeinden und Ämter Pritzwalk, Wittstock/Dosse, Putlitz-Berge, Heiligengrabe, Meyenburg
und Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt den Beitritt zur kommunalen Arbeitsgemeinschaft, welche den Namen "Stadt-Umland-Kooperation" trägt.  
Drucksachen-Nr.: 123/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erläutert die Thematik. Im September erfolgen Absprachen der Hauptverwaltungsbeamten. Nur wer Leistungen in Anspruch nehme, bezahle diese und umgekehrt. Demnach gehe die Gemeinde keine finanziellen Verpflichtungen ein.

Herr Taepke erwähnt seine Erfahrungen mit Fördermitteln und befürwortet daher diese Kooperation. 

TOP 13.

Beschluss zur Berechtigung der Vertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) im Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG AG durch Frau Sabine Kadasch (Kämmerin)


Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass Frau Sabine Kadasch (Kämmerin) die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) im Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG AG vertritt. 
Drucksachen-Nr.: 124/04-2016

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Brandt schildert das Stimmrecht und begründet die Zugehörigkeit zur Kämmerei.

Herr Dr. Frahm begrüßt die Vertretungsberechtigung, da ihm bewusst ist, dass Frau Kadasch als Kämmerin immer bemüht sei, Geld in den Haushalt einzubringen. 

TOP 14.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Lugowski berichtet davon, dass in Sachen ÖPNV die Unterschriftenliste der Bürgerinitiative dem Landkreis übergeben wurde. Er gibt bekannt, dass die Gelder vom Bund bereitgestellt werden. Der neue Bahnsteig werde im Herbst 2017 fertiggestellt sein.

Der Landkreis Prignitz erklärte sich bereit, eine zusätzliche Unterstellmöglichkeit zu errichten. Das Bauaumt sei derzeit mit der Vorbereitung der Ausschreibung befasst.

Betreffend Zuwegung Bahnhof-Schule teilt er mit, dass Busse den Bahnhof anfahren werden (ursprünglich sollten diese nur bis zur Schule fahren). Dort werde eine Haltestelle errichtet. Nächste Woche werde es dazu einen Vorort-Termin geben.

Eine Rücksprache mit dem Hauptamt ergab, dass die Fahrzeiten bis zur 6. Klasse zu funktionieren scheinen.

Alles, was an die Gemeinde herangetragen wurde, wurde aufgenommen, so Herr Lugowski.

Kontakt mit der Bahn wurde bereits aufgenommen, um das Gelände zu erwerben. Der Landkreis signalisierte bis 200.000 € eine Förderung von 90 % für die Umgestaltung des Bahnhofsgeländes in Groß Pankow (Parkplätze, Buswendeschleife, Fahrradunterstellplätze sowie evtl. Ladestation für E-Autos). Bis 30.09.2016 müsse der entsprechende Antrag gestellt werden.

Herr Milatz spricht noch einmal den Fahrplan an, mit dem er nicht übereinstimmt, da zum Beispiel Kinder von Rohlsdorf nach Groß Pankow 8 km zum Zug und anschließend wieder 16 km zurück bzw. weiter nach Perleberg gefahren werden. Frau Seedorf drückt ihr Unverständnis dafür aus, vorhandene und derzeit genutzte Bushaltestellen mit dem neuen Fahrplan nicht mehr zu berücksichtigen. Sie spricht Orte mit unter 150 Einwohnern an, die dann nicht mehr angefahren werden sollen. Sie könne nicht verstehen, wie der Kreistag so eine Entscheidung treffen könne. Daher begrüße sie die Aktivität der Bürgerinitiative. Herr Dr. Frahm macht deutlich, dass die Kommune auf die Gestaltung des öffentlichen Nahverkehrs keinen Einfluss habe. Er sehe aber die Veränderung am Bahnhof in Groß Pankow positiv.

Herr Gericke fragt nach, ob sich der Bahnhofsbesitzer in die Sache einbringe. Herr Brandt verneint die Frage. Er teilt aber mit, dass er bereits mehrmals den Eigentümer versuchte zu kontaktieren, leider erfolglos.


Herr Brandt nutzt die Gelegenheit, um sich bei den Abgeordneten zu verabschieden. Er bedankt sich bei allen für die konstruktive Zusammenarbeit, die für ihn auch sehr angenehm war. Über das Erreichte drückt er seinen Stolz aus. Besonders lobt er Herrn Dr. Frahm, mit dem ein würdiger Nachfolger für Professor von Barsewisch gewählt wurde, so Herr Brandt. Er bedankt sich bei ihm für sein Engagement und wünscht ihm weiterhin ein goldenes Händchen. Auch Herr Dr. Frahm nimmt diesen Moment als Anlass, sich bei Herrn Brandt für seine Arbeit und seinen Einsatz zu bedanken.

TOP 15.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Herr Baich informiert darüber, dass der Fernsehsender RBB über die Initiative gegen die Deponie in Luggendorf berichten möge. Daher werde der Sender am kommenden Samstag zwischen 12-14 Uhr in Luggendorf drehen wollen. Der Sender habe Kontakt zum Antragsteller aufgenommen. Herr Baich hoffe auf viele Leute. Herr Dr. Frahm könne nicht erscheinen, da er beruflich verhindert sei. Auch Herr Brandt und Herr Lugowski können nicht teilnehmen.


Herr Dr. Frahm spricht das Sicherheitsgespräch im Ordnungsausschuss an. Der Revierpolizist (Repo) bot darin an, in den einzelnen Orte Informationsgespräche mit älteren Kraftfahrern zu führen. Diese Informationsveranstaltungen werden kostenlos sein. Herr Dr. Frahm bittet darum, dass die Gemeindevertreter diese Info in den einzelnen Orten verbreiten. Anmeldungen haben direkt bei Herrn Lesker zu erfolgen.


Herr Schneewolf, Gemeindevertreter in Plattenburg und Vorsitzender des Ausschusses für Ordnung, Soziales und Umwelt, teilt die Empörung zu dem Plan des Landes bezüglich der Windkraft mit. Als Privatperson würde er es begrüßen, wenn sich die Prignitzer Gemeinden zusammenschließen gegen den Plan des Landes zur Windkraft.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer