Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 10.12.2015
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 75. Sitzung der Gemeindevertretung am 24.09.2015
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.46 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Frau Annett Röhl
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Torsten Lange
Herrn Christian Rochnia
Herrn Wilhelm Schröder
Herrn Thomas Brandt
Herrn Heiko Baich
Herrn Kurt Essel
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Peter Gericke
Herrn Rainer Knurbien
Herrn Norbert Milatz
Frau Petra Rogge
Herrn Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf

Gleichstellungsbeauftragte
Frau Petra Ferch
Herrn Reinhard Benn
Frau Renate Groenewegen-Rauter

Aus der Verwaltung: Herr Lugowski, Leiter Bauamt
Herr Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Frau Jekal, Leiterin Hauptamt
Frau Kadasch, Kämmerin
Gäste: Herr Lewin, Plantkontor
John-Paul Karge, UKA Cottbus
Einwohner: Lieselotte Fortmann, Neudorf, Bürgerinitiative
Anke Chmielecki, Reckenthin
Jochen Gehrke, Reckenthin
Scharpenberg, Dietrich, Reckenthin
Kerstin Kelm, Kuhsdorf
Thomas Schlaffke, Kuhsdorf
Franziska Göbel, Berlin, Greenwind
Pressevertreter: Frau Hamann, Der Prignitzer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 18.06.2015
5. 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier"
– Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 41/04-2015
6. 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf"
– Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 42/04-2015
7. Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes "SO-Gebiet Landwirtschaft und Energiegewinnung" in Neudorf
  Drucksachen-Nr.: 66/04-2015
8. Beschluss zur 4. Änderung des B-Planes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf" - frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 67/04-2015
9. 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Klein Woltersdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)und 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Grundsatzbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 73/04-2015
10. 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 71/04-2015
11. 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow /Prignitz
- Grundsatzbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 72/04-2015
12. Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf"
- Grundsatzbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 74/04-2015
13. Umstufung von Teilabschnitten der Landesstraße 146 im Bereich der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 70/04-2015
14. Vereinbarung zur Abwicklung der Teilfinanzierung des Frauenhauses durch die Ämter, Gemeinden und Städte des Landkreises Prignitz (Frauenhausfinanzierungsvereinbarung – FFV)
  Drucksachen-Nr.: 68/04-2015
15. Beschluss zur Bewirtschaftung der Schulküche Groß Pankow ab 01.01.2016 durch die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 69/04-2015
16. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben in den Bereichen Standesamt, Meldeamt und Archiv
  Drucksachen-Nr.: 65/04-2015
17. Informationen des Bürgermeisters
18. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung im öffentlichen Teil

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Frau Fortmann von der Bürgerinitiative "Stoppt die Umweltbelastungen durch Biogasanlagen" trägt ihr Anliegen vor. Der Protest ist in einem Brief niedergeschrieben, den sie der Gemeinde-vertretung überreicht. Zudem händigt sie Bildmaterial zur Unterstreichung aus, das sich alle Interessierten anschauen dürfen. Die Initiative beschäftigt sich konkret mit der Biogasanlage Neudorf. Sie erläutert den bisherigen Werdegang. In ihrer Ausführung bekräftigt sie, dass Gülle, die in Biogasanlagen eingesetzt wird, nicht mehr zu den landwirtschaftlichen Düngemitteln zähle, sondern als Chemikalie der Abfallordnung unterliege. Bei Biogasanlagen müssen Auffangvorrichtungen für den Fall der Havarie vorhanden sein. Zu dieser Anlage existiere solch ein Becken nicht.
Herr Dr. Frahm erkundigt sich nach ihrem konkreten Anliegen. Frau Fortmann fordere den Rückbau der Anlage Neudorf, welche in TOP 7 behandelt wird. Sie bietet an, sich bei Interesse bei ihr zu melden und Einsicht in die Unterlagen nehmen zu dürfen.
Herr Dr. Frahm teilt Frau Fortmann mit, dass ihr Anliegen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werde.

Herr Gehrke aus Reckenthin spricht zum Tagesordnungspunkt der Windkraftanlagen. Er ist der Meinung, dass seine Interessen und die anderer Bürger nicht in dem Umfang berücksichtigt wurden, wie die Bürger es sich vorgestellt hatten. Er möchte den derzeitigen Planungsstand wissen und interessiert sich für die Dimension und die Höhe der Anlagen. Weiterhin spricht er an, dass die Reckenthiner Einwohner und die Gemeinde auch von den Anlagen profitieren sollten. Herr Lugowski teilt dazu mit, dass die angesprochenen Punkte im Rahmen der Beschlussvorlage beantwortet werden. Nachfragen dürfen dann gestellt werden.

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 18.06.2015

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 18.06.2015 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier"
– Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung
                   
Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 38-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.

Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.


b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" (Stand August 2015) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 41/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 2    

Aus der Beratung
Zu TOP 5 und 6:

Herr Lugowski informiert darüber, dass der jetzige Betreiber vorsieht, den Park zu repowern. Kleinere Anlagen soll durch größere ersetzt werden, aber die Stückzahl verringere sich. Möglich wäre es, 31 Anlagen zu errichten, letztendlich werden es 19 Anlagen laut Plan sein. Die Abstandseinhaltung von 1000 Meter zu den Ausbauten konnte geklärt werden. Der heutige Beschluss bietet die Grundlage, in die erneute Beteiliungsrunde zu gelangen. Aus diesen Ergebnissen wird dann der Satzungsbeschluss vorbereitet.

Herr Lewin erläutert ausführlich anhand von Karten den Stand des Verfahrens Kuhbier und geht dabei auf die Thematik Sondergebiete ein. Er hebt hervor, dass die radargesteuerte Befeuerung eingesetzt wird. Die Beleuchtung bei 200-Meter-Anlagen wird nachts nur eingeschaltet, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Eine Anlage wird bei Kuhbier innerhalb des 1000-Meter-Radius´ stehen, darf aber mit einer Höhe von 200 Meter nicht gebaut werden. In den textlichen Festsetzungen wurde festgehalten, dass bestimmte Anlagen überhaupt nur gebaut werden dürfen, wenn im Kuhbier Ausbau Süd keine Wohnungsnutzung mehr vorhanden ist. Der Vorhabenträger hat diese Liegenschaft gekauft und beabsichtigt, ab 2016 die Wohnnutzung entfallen zu lassen und die Gebäude abzureißen. Dementsprechend erhalten Anlagen, die zum Ausbau Süd weniger als 1000 Meter Abstand haben, das Planungsrecht. Nach der öffentlichen Auslegung wird der Satzungsbeschluss gefasst. Die Rechtskraft tritt dann Anfang nächsten Jahres ein, davon geht Herr Lewin aus, welche sich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und nicht genehmigt werden muss. Er fasst zusammen, dass neue Anlagen erst entstehen dürfen, wenn bestimmte ältere ab- bzw. rückgebaut werden.

Herr Lewin verdeutlicht anhand von Karten das Verfahren für Kuhsdorf. Er geht davon aus, dass im Spätherbst die Schlussabwägung vorliege.
Herr Lugowski macht mit Hilfe einer bildlichen Übersicht deutlich, wie weit bzw. an welcher Stelle das Verfahren ist.

TOP 6.

2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf"
– Zwischenabwägung und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung

Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 34-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.

Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

                   
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" (Stand August 2015) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 42/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 2    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herrn Thomas Brandt

Aus der Beratung
Erläuterungen siehe TOP 5.

Wegen Befangenheit nimmt Herr Brandt an der Abstimmung nicht teil.

TOP 7.

Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes "SO-Gebiet Landwirtschaft und Energiegewinnung" in Neudorf


Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) beschließt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes
"SO-Gebiet Landwirtschaft und Energiegewinnung" in Neudorf.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird in nördliche Richtung auf die Ausdehnung des "Rahmenplanes Biogasanlage Neudorf" erweitert. Diese Erweiterung umfasst die Flurstücke 191, 192 teilweise und 32/4 der Flur 3 der Gemarkung Helle (siehe beigefügter Lageplan).

Planungsziel im nördlichen Erweiterungsbereich ist die rechtssichere Festsetzung der Inhalte der "Rahmenplanung Biogasanlage Neudorf". Diese umfassen im Einzelnen die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Fahrsiloflächen und Erdbecken sowie deren Eingrünung mit einem intensiv bepflanzten Gehölzstreifen.

Im südlichen Teilbereich, der bereits in der bisherigen Beschlussfassung Bestandteil des Geltungsbereiches war, bleiben die Planungsziele unverändert. Dieses sind die Festsetzung einer maximalen Leistungskapazität für die Biogasanlage, orientiert am aktuell genehmigten Bestand, sowie die planungsrechtliche Sicherung des baulichen Bestandes inklusive weiterer Entwicklungspotenziale für sämtliche im Plangebiet vorhandenen Betriebe. Der südliche Teilbereich umfasst die Flurstücke 178, 179, 182, 183, 185, 186, 187, 189, 190, 193 und 194 der Flur 3 der Gemarkung Helle.

Dieser erneute Aufstellungsbeschluss zur. 1. Änderung des B-Plans in Neudorf ersetzt den Aufstellungsbeschluss vom 20.09.2012.

Parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Entlassung der Ergänzungsfläche im Norden des bisherigen Plangebietes aus dem LSG Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz zu beantragen.
Drucksachen-Nr.: 66/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 0 Stimmverhältnis :
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : zurückgestellt
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski empfiehlt der Gemeindevertretung, den Beschluss heute nicht zu fassen, sondern zu vertagen. Die ausschlaggebende Mitteilung erhielt er erst heute Nachmittag.
Es handelt sich in Neudorf um ein Gebiet innerhalb eines europäischen Vogel- und Landschaftsschutzgebiet, für welches ein Aufstellungsbeschluss nicht gefasst werden dürfe. Beim Landesumweltamt muss als Erstes ein Antrag gestellt werden über die Aufnahme der zusätzlichen Flächen in die Bauleitplanung und Rausnahme der Flächen aus dem europäischen Vogel- und Landschaftsschutzgebiet. Es dürfen im Außenbereich keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, solange der B-Plan nicht rechtskräftig sei. Nur mit einem B-Plan wäre es möglich, Flächen für die Restlagerbehälter zu beantragen. Im Rahmen eines Änderungsantrages wird bei der BImSch-Behörde die Nutzungsänderung für die Sickerbecken beantragt, um Lagerkapazitäten für die Gärreste vorzuhalten.

Herr Lugowski teilt mit, dass der Rückbau der Biogasanlage nicht möglich sei, da die Gemeinde in Regress geraten könnte. Die von Frau Fortmann angesprochene Umwallung könnte im B-Plan aufgenommen werden. Allerdings liegt durch die bereits erteilte Genehmigung eine Bestandsschutz vor. Bei dieser Biogasanlage solle es aber keine Kapazitätserweiterung geben.

Herr Lewin verdeutlicht noch einmal, dass ein B-Plan nicht einem Landschaftsschutzgebiet übergreifen darf. Die Planung darf erst weiter vorgenommen werden, wenn die Entlassung aus des Landschaftsschutzgebiet bzw. die Zustimmung durch das Ministeriums Landesumweltamt erteilt wird.

Herr Dr. Frahm erkundigt sich, wann und warum diese Fläche, die sich ja im Landschafts-schutzgebiet befindet, bebaut wurde, wenn doch kein B-Plan bestand. Herr Brandt erläutert, dass es sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben handelt und der Betreiber als Landwirt dieses Privileg bzw. "Gesetzeslücke" ausgenutzt hatte. Die Gemeinde sieht diese Anlage nicht als landwirtschaftliche, sondern als industrielle Anlage und ist bestrebt, durch einen B-Plan das Vorhaben in ein geordnetes Verfahren zu bekommen. Herr Lugowski ergänzt, dass damals der Rahmenplan gewählt wurde, weil zu der Zeit der B-Plan nicht möglich war. Der Investor sollte sich an Vereinbarungen halten, was jedoch nicht eintraf.

Ein B-Plan mit Beteiligung der Öffentlichkeit ist nun vorgesehen. Die Lagerung soll abgeschlossen erfolgen und somit eine Verringerung der Immissionsbelastungen erreicht werden.

Frau Röhl erkundigt sich, ob die durch den Betreiber veranlasste Bebauung ohne den heutigen Beschluss erfolgen kann. Herr Lugowski antwortet, dass die Bebauung bereits erfolgte, aber keine weitere Bebauung möglich sei.

Herr Brandt stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes bis in Aussicht gestellt ist, dieses Gebiet aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen.
Die Abgeordneten stimmen der Vertagung einstimmig zu.

TOP 8.

Beschluss zur 4. Änderung des B-Planes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf" - frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand Juli 2015) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 67/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 2    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erklärt das Vorhaben, eine Anlage innerhalb des Windeignungsgebietes Groß Wolters außerhalb des 1000-Meter-Radius zu repowern. Eine Anlage mit einer Höhe von 100 Meter soll zurückgebaut werden, um eine 190-Meter hohe Anlage zu errichten. Es wurde sich entschieden, das Bauleitplanverfahren durchzuführen. Im Bau- sowie Hauptausschuss wurde dem mehrheitlich zugestimmt. Im Oktober wird es dazu eine Informationsversammlung in Klein Woltersdorf geben.

Herr Lewin schildert anhand einer Karte das Verfahren.

TOP 9.

4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans Klein Woltersdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)und 5. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Grundsatzbeschluss


Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) fasst den grundsätzlichen Beschluss, die Verfahren zur 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und zur 5. Änderung des Bebauungsplans Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" durchzuführen. Die Änderungsfläche bzw. der B-Plangeltungsbereich befinden sich nordöstlich der Ortslage von Klein Woltersdorf, nördlich des bestehenden Bebauungsplans Groß Woltersdorf Nr. 1. Die Fläche umfasst insgesamt ca. 6 ha.
Planungsziel ist die Darstellung von Sonderbauflächen "Windenergieanlagen" bzw. die Festsetzung von Sondergebieten "Windenergienutzung" im Windpark Klein Woltersdorf. Das Planungsziel steht aktuell, auf Grundlage des Regionalplans "Windenergienutzung" von 2003, nicht in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung aber in Übereinstimmung mit dem in Aufstellung befindlichen neuen Regionalplan " Freiraum und Windenergie", der dort das neue Windeignungsgebiet Nr. 11 vorschlägt.
Es ist geplant, die beiden Verfahren parallel durchzuführen.
Sobald durch entsprechende Kostenübernahmeverträge gemäß § 11 BauGB die Übernahme der Planungskosten sichergestellt ist, wird die Gemeinde die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse fassen. Dabei hat der Kostenträger die Planungskosten auch dann anteilig zu zahlen, falls es zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch der Planverfahren kommt.
Drucksachen-Nr.: 73/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erinnert an die vergangenen Sitzungen, in denen erläutert wurde, dass die Regionalplanung den Windplan erneut aufstellen muss. In der ersten Beteiligungsrunde hatte jeder die Möglichkeit, bis zum 31.8.15 Einwendungen bzw. Stellungnahmen einzureichen. Er schildert, dass von mehreren Projektentwicklern die Anfrage kam, innerhalb der neuen Grenzen der Windeignungsgebiete die neue Bauleitplanung zu beginnen, auch wenn der neue Regionalplan Wind noch nicht rechtskräftig ist. In vier Gemeindeteilen sind diese Gebiete vorhanden: Klein Woltersdorf, Boddin, Guhlsdorf, Reckenthin. Es wurde vorab durch die Gemeinde eine Anfrage gestellt, um zu erfahren, wie mit dem Vorhaben umgegangen wird. Die Stellungnahme der gemeinsamen Landesplanung Berlin/Brandenburg sieht negativ aus, da der rechtskräftige Regionalplan von 2003 noch gültig ist. Die Regionalplanung selbst kann zwar noch keine Zustimmung dazu geben, ist allerdings nicht dagegen weiterzuplanen. Gegen den Plan von 2003 wurde laut Presse geklagt. Es kann nicht gesagt werden, wie lange dieser noch Bestandskraft habe.

Die Gemeinde beabsichtigt in diesem Zusammenhang, den gesamten Flächennutzungsplan zu überarbeiten. Derzeit gibt es drei Flächennutzungspläne, die zu einem neuen zusammengeführt werden sollen. In städtebaulichen Verträgen solle dazu die Absicherung erfolgen; für die einzelnen Gebiete sollen Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden.
Er erwähnt, dass bei Bauleitplanungen jeweils die Ortsbeiräte vorher abgefragt werden. Herr Lugowski geht davon aus, dass die Flächen in der Gemeinde trotz teilweise außer Kraft gesetzten Regionalplan von 2003 "sicher" seien.

Herr Brandt bekräftigt noch einmal, dass die Gemeinde bestrebt sei, ein ordentliches Bauleitverfahren mit Bestandssicherheit haben zu wollen.

Herr Lewin fasst den Sachverhalt zusammen und befürwortet das vorzeitige Beginnen der Planung durch Projektentwickler. Er verweist darauf, dass der Gemeindevertretung empfohlen wird, den heutige Aufstellungsbeschluss zu beschließen, obwohl nach heutiger rechtlicher Sicht der Plan noch nicht genehmigt werden kann. Allerdings sei eine gute Steuerung durch die Gemeinde möglich. 

Herr Lugowski informiert über das Stattfinden von Einwohnerversammlungen in der ersten Novemberwoche. Die Presse wird informiert. Möglichst viele Bürger sollen erreicht werden. Die Projektentwickler haben dann die Möglichkeit, sich und ihre Vorhaben vorzustellen.

Herr Dr. Frahm möchte die Beweggründe der Planer erfahren, solch ein Risiko zu tragen. Der Projektentwickler Herr Karge von UKA Cottbus legt seine Veranlassung für diese Planung dar. Herr Dr. Frahm hebt zusammenfassend hervor, dass für die Gemeinde kein Risiko dabei bestehe.

Der Bürger Herr Gehrke hat eine Verständisfrage und liest dazu einen Kommentar der Regionalen Planungsgemeinschaft vor. Herr Brandt erläutert den Sachverhalt und beseitigt damit das Missverständnis.

Die Bürgerin Frau Chmielecki erkundigt sich, ob die Chance für die Gemeinde bestehen würde, sich gegen weitere Windkraftanlagen zu wehren. Sie ist der Meinung, dass die Gemeinde nicht "vorauseilend gehorsam" sein sollte, da die Kapazitäten erreicht seien. Herr Lugowski erklärt, dass es sich um Bereiche handelt, in denen es eindeutig Windkraft geben wird. Die Gemeinde hat sich für lediglich drei Windeignungsgebiete entschieden, die allerdings voll ausgeschöpft werden. Die Beteiligung der Ortsbeiräte und Bürger sei dabei Voraussetzung. Die Energiewende sei zudem festgeschrieben, wobei noch nicht erreicht wurde, was zu erreichen sei. Man müsse sich bewusst machen, dass die Bürger Atomkraft und Kohleabbau ablehen, teilweise sogar Biogasanlagen und CO2-Verpressung. Herr Lugowski denkt, dass die Windenergie daher die beste Lösung sei. Stellungnahmen werden ernst genommen. Er stellt noch einmal klar, dass ohne Regionalplan keine Regeln gelten und zum Beispiel keine Mindestabstand eingehalten werden müsste.

TOP 10.

1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" (Stand September 2015) mit Planzeichnung (Teil A), Teil B und Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes als Grundlage für das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats.
Drucksachen-Nr.: 71/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski berichtet, dass das Verfahren mit einem Bimsch-Antrag im Zusammenhang mit dem Windpark Krampfer gestellt wurde. Davon wurde für eine Anlage in unserer Gemeinde der Bimsch-Antrag gestellt. Die Gemeinde stimmt dem Antrag nur im Zuge eine B-Plans zu. Ein Repowering-Konzept wurde gleichzeitig erarbeitet. Herr Lewin erläutert, dass 100-Meter-Anlagen vollständig ersetzt werden durch 200-Meter-Anlagen, wobei von der Bebauung abgerückt wird. Es wird abgesichert, dass alle neuen Anlagen 1000 Meter von der Bebauung entfernt sind, auch für Häuser, die nicht direkt in der Wohnbebauung liegen. Es werden weniger Anlagen vorhanden sein, als derzeit stehen, aber diese neuen werden höher sein. Eine Einwohnerversammlung wird einberufen werden. Klar sei noch nicht ganz genau, wo die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden. Die gesamte Erschließung für den Bau der Anlagen gehe nicht über Reckenthin, verdeutlicht Herr Lewin.

Herr Lugowski geht noch einmal auf den Ausgleich aus. Man sei bestrebt, ihn dort stattfinden zu lassen, wo der Eingriff vorgenommen wird. Zum Beispiel könnten nicht mehr genutzte Stallanlagen abgerissen werden. Die vom Ortsbeirat erbrachten Vorschläge werden berücksichtigt. In der Wegegestaltung und im Straßenbau wird sich Einiges tun, so Herr Lugowski. Es ist beabsichtigt, die Straßenbeleuchtung auf LED umzustellen und nachts dauerhaft brennen zu lassen.

TOP 11.

13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow /Prignitz
- Grundsatzbeschluss


Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) fasst den grundsätzlichen Beschluss, dass Verfahren zur 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/ Prignitz durchzuführen.
Die 13. Änderung umfasst einen Bereich zur Erweiterung der Sonderbaufläche Windenergieanlagen östlich von Reckenthin. Die Fläche befindet sich nordwestlich der Ortslage von Krampfer und südlich von Guhlsdorf. Er schließt nördlich an den bestehenden Bebauungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" an.
Planungsziel ist die Darstellung einer Sonderbaufläche "Windenergieanlage". Weiterhin ist es Planungsziel, die bestehende Darstellung der Flächen für Wald zu erhalten.
Das Planungsziel der Darstellung von Windenergieanlagen steht aktuell, auf Grundlage des Regionalplans "Windenergienutzung" von 2003, nicht in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung aber in Übereinstimmung mit dem in Aufstellung befindlichen neuen Regionalplan " Freiraum und Windenergie", der dort das neue Windeignungsgebiet Nr. 9 vorschlägt.
Im Rahmen der 13. Änderung des Teil-FNP soll ebenfalls geprüft werden, ob weitere kleinere Änderungsvorhaben in den verschiedenen Orts- und Gemeindeteilen der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) notwendig sind. Diese werden dann ebenfalls in das Verfahren der 13. FNP-Änderung integriert.
Parallel zum Verfahren der 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/ Prignitz wird der Bebauungsplanverfahren Klein Gottschow Nr. 1 aufgestellt.
Sobald durch entsprechende Kostenübernahmeverträge gemäß § 11 BauGB die Übernahme der Planungskosten sichergestellt ist, wird die Gemeinde die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse fassen. Dabei hat der Kostenträger die Planungskosten auch dann anteilig zu zahlen, falls es zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch der Planverfahren kommt.
Drucksachen-Nr.: 72/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 2    

Aus der Beratung
Herr Lewin bezieht sich auf die Erläuterungen zu TOP 10. Er erwähnt, dass die Gemeinde nicht beabsichtigt, in Waldgebieten Windenergieanlagen festzusetzen. 

TOP 12.

Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf"
- Grundsatzbeschluss


Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) fasst den grundsätzlichen Beschluss, das Verfahren zum Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 "Windpark Guhlsdorf" zu führen.
Der Bebauungsplan Klein Gottschow Nr. 1 befindet sich nordwestlich der Ortslage von Krampfer und südlich von Guhlsdorf. Er schließt nördlich an den bestehenden Bebauungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin" an. Die Fläche umfasst ca. 104,5 ha.
Planungsziel ist die Festsetzung von Sondergebieten "Windenergienutzung" in einem Windpark Guhlsdorf. Das Planungsziel steht aktuell, auf Grundlage des Regionalplans "Windenergienutzung" von 2003, nicht in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung aber in Übereinstimmung mit dem in Aufstellung befindlichen neuen Regionalplan " Freiraum und Windenergie", der dort das neue Windeignungsgebiet Nr. 9 vorschlägt. Weiterhin ist es Planungsziel, die Flächen für Wald im Nordosten des Plangebietes nicht zu bebauen sondern als solche zu erhalten.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird das Verfahren der 13. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow/ Prignitz durchgeführt. Der Bebauungsplan wird dann in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Groß Pankow stehen.
Sobald durch entsprechende Kostenübernahmeverträge gemäß § 11 BauGB die Übernahme der Planungskosten sichergestellt ist, wird die Gemeinde die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse fassen. Dabei hat der Kostenträger die Planungskosten auch dann anteilig zu zahlen, falls es zu einer Unterbrechung oder einem Abbruch der Planverfahren kommt.
Drucksachen-Nr.: 74/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 2    

Aus der Beratung
Siehe TOP 11.

Die Abstimmung zu diesem Beschluss wurde gleichzeitig mit der Beschlussfassung zur Drucksachen-Nr. 72/04-2015 vorgenommen, da dieser darin inhaltlich enthalten ist.

TOP 13.

Umstufung von Teilabschnitten der Landesstraße 146 im Bereich der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) beschließt den Teilabschnitt der Landesstraße 146 von der Gemeindegrenze der L 146 im Abschnitt 10 bei Station 2,450 bis zum Netzknoten 2938 004 (Einmündung in die B 107 bei Tüchen) mit einer Länge von 13,099 km mit Ablauf des 31. März 2016 zur Gemeindestraße umzustufen.
Drucksachen-Nr.: 70/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lugowski informiert, dass das Land Brandenburg eine Fördermittelrichtlinie für Landesstraßen erstellt hat. Geht eine Landesstraße auf den Kreis oder eine Kommune über, müssen Mittel in Höhe von 90 % der aufzuwendenden Ausgaben zur Verfügung gestellt werden. Auch die restlichen 10 % werden durch das Land zur Verfügung gestellt.
Diese Landesstraße betrifft nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Stadt Pritzwalk (von Buchholz bei der B 103 über Seefeld und Klein Woltersdorf nach Tüchen an die B 107). Auch die Stadt Pritzwalk muss einen entsprechenden Beschluss in der Stadtverordneten-versammlung fassen. Man sei bestrebt, eine ordentliche Anbindung der Ortslagen zu erreichen. Mit Verbreiterung der Straße in den Ortslagen werden Anspassungen der Grundstückszufahrten erfolgen müssen, was Anliegerbeiträge gemäß Satzung zur Folge hätte.
Im Oktober erfolgt die Bekanntmachung, zu der sich jeder äußern kann.

Der Gemeinde entstehen bei der Übernahme zwar keine Kosten, aber die Instandhaltung, Winterdienst, Bankettpflege liegt dann bei der Gemeinde. Beginn der Maßnahme ist für 2016 vorgesehen, da die Bereitstellung der Fördermittel zeitlich begrenzt ist.

Herr Taepke erkundigt sich, ob die Vereinbarungen schon abgeschlossen sind. Herr Lugowski verneint die Frage. Der Abschluss sei für November vorgesehen. Es müsse erst geklärt sein, dass die Planungsleistungen durch das Land übernommen werden, da sie derzeit noch nicht förderfähig seien.

Frau Seedorf erkundigt sich nach der späteren Verpflichtung der Gemeinde. Herr Lugowski teilt mit, dass man sich gerade in der freiwilligen Phase befindet. Das Land hat die Verpflichtung, Straßen in einem bestimmten Zustadt zu übergeben. Sollte die Gemeinde in ferner Zukunft die Straße unfreiwillig erhalten, könnte es passieren, dass die Qualität der Straße nicht der entspräche, wie sie durch die aktuell geplante Vereinbarung übergeben werde. Herr Lugowski sieht das Vorhaben als Chance, die aktuellen Zustände der Straßen in den betroffenen Ortslagen wesentlich zu verbessern. Herr Dr. Frahm spricht sich in diesem konkreten Fall für die Übernahme aus. Der Straßenzustand in den Ortslagen sei für die Bürger ein betrübter. Eine andere Aussicht, als diesen Weg einzuschlagen, gebe es im Moment nicht. Die Kosten des Winterdienstes seien die Erhöhung der Lebensqualität wert, meint Herr Dr. Frahm. Herr Lugowski ergänzt, dass die Kosten für den Winterdienst in den Ortslagen an den Landesbetrieb schon in der Vergangenheit zu zahlen waren.

TOP 14.

Vereinbarung zur Abwicklung der Teilfinanzierung des Frauenhauses durch die Ämter, Gemeinden und Städte des Landkreises Prignitz (Frauenhausfinanzierungsvereinbarung – FFV)


Die Gemeindevertretung möge die Vereinbarung zur Abwicklung der Teilfinanzierung des Frauenhauses durch die Ämter, Gemeinden und Städte des Landkreises Prignitz (Frauenhausfinanzierungsvereinbarung -FFV) bis auf Widerruf beschließen.
Drucksachen-Nr.: 68/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann erläutert, dass die Kommunen für die soziale Betreuung zuständig sind. Da durch die Ordnungsämter der Kommunen schwere Fälle der Gewalt in Familien nicht geregelt werden können, fand der Landkreis die Lösung, ein Frauenhaus einzurichten, für dessen Finanzierung die Kommunen teilweise aufkommen. Der Beschluss wird auf Widerruf gefasst. Alle vier Jahre erfolge eine Aktualisierung. Alle Ausschüsse stimmten dem Beschluss zu.

TOP 15.

Beschluss zur Bewirtschaftung der Schulküche Groß Pankow ab 01.01.2016 durch die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Bewirtschaftung der Schulküche über den 31.12.2015 hinaus durch die Gemeinde selbst erfolgt, die Versorgung der Kita Baek zukünftig mit abgesichert wird und der Betrieb der Schulküche einer dauerhaften Evaluierung des Kita-Ausschusses obliegt.
Drucksachen-Nr.: 69/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Jekal gibt eine kurze Zusammenfassung zur Bewirtschaftung der Schulküche in Groß Pankow durch die Gemeinde. In der Vergangheit fanden viele Diskussionen zum Preis-Leistungsverhältnis statt. Die Gemeinde entschied, einen Essenplan nach dem DGE-Standard aufzustellen. Saisonale, regionale und frische Produkte stehen dabei im Vordergrund, um die Qualität des Essens zu gewährleisten. In der Kita-Arbeitsgruppe wurde eine neue Kalkulation erarbeitet und in den Elternversammlungen und Ausschüssen besprochen. Eine Portion für einen Erwachsenen kostet demnach 4,40 €, der Zuschuss für Kinder, die Einrichtungen der Gemeinde besuchen, beträgt 2,35 €. Die Gemeinde bezuschusst die Bewirtschaftung mit 53.000 €; zwei Arbeitsplätze sind darin enthalten. Über die Küche könnte dann die Frühstücks- und Vesperversorgung der Kinder realisiert werden, welches derzeit noch von den Eltern übernommen wird.

ab hier abwesend: Herrn Peter Gericke

TOP 16.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben in den Bereichen Standesamt, Meldeamt und Archiv


Die Gemeindevertretung möge die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben in den Bereichen Standesamt, Meldeamt und Archiv von der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) auf die Stadt Pritzwalk (delegierender öffentlich-rechtlicher Vertrag) beschließen.
Drucksachen-Nr.: 65/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann informiert über inhaltliche Änderungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Auf Seite 1 Punkt Personenstandswesen ist folgendes Gesetz hinzuzufügen: "Allgemeine Weisung zur Durchführung des Personenstandsgesetztes vom 15.3.2014". Auf Seite 2 wird unter 4. der offene Betrag eingefügt: "ca. 48.000 €". Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pritzwalk stimmte dem Vorhaben einstimmig zu.

TOP 17.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Lehmann spricht über das Thema Flüchtlinge/Asylsuchende und gibt die aktuellen Zahlen sowie Prognosen für den Landkreis an.
Der Landkreis erhält 24 Stunden vor Zuweisung der Flüchtlinge die Namen und Nationaliäten aus der Zentralen Aufnahmestelle in Eisenhüttenstadt. Daher sind keine Zuordnungen nach z. B. Nationalitäten möglich. Von Massenunterkünften wie Turnhallen möchte der Landkreis Abstand nehmen. Eine Quote zur Aufnahme in den Orten gibt es nicht. Alle verwendbaren Wohnungen nimmt der Landkreis derzeit an.
In der Gemeinde sind 7 Wohnungen freigegeben worden mit insgesamt 32 Personen. In Groß Langerwisch wurden durch einen Privateigentümer zehn Wohnungen angeboten. Man rechne mit der Unterbringung zum 01.10. von bis zu 42 Personen.

Herr Lehmann informiert über die Aufforderung des Landkreises, alle verfügbaren Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu melden. Die Gemeinde meldete aus kommunalem Eigentum zwei Wohnungen in Lindenberg, jeweils drei in Wolfshagen, Retzin und Rohlsdorf. Der Landkreis schaute sich die Wohnungen an und holte für die malermäßige Instandsetzung Angebote ein. Der Landkreis wird nach Eingang der Angebote entscheiden, ob er die Wohnungen nehme und zu wann sie zum Beziehen freigegeben werden.

Herr Lehmann geht auf die Bedeutung der Awo ein, die einen Betreuungsschlüssel von den Flüchtlinge von 1 Betreuer :120 Flüchtlinge vorsieht. Für den Landkreis gilt 1:60. Sollte Bedarf bestehen, nähere Infos vom Landkreis zu diesem Thema zu erhalten, ist er bereit, an der nächsten Sitzung teilzunehmen.

Herr Lehmann berichtet über die ersten Erfolge der Integration in Baek, wo auch ein Deutschkurs durch eine Ehrenamtlerin angeboten wird.

Herr Knurbien erinnert an die notwendigen Einwohnerversammlungen, die vor dem Bezug stattfinden sollten. Herr Lehmann bestätigt, dass es in jeder Ortslage vorher eine Versammlung geben wird. Retzin und Rohlsdorf werden zu einer Versammlung zusammengefasst. Herr Brandt ist bestrebt, das Verhältnis Einwohner und Asylbewerber einzuhalten.

TOP 18.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Anfragen der Abgeordneten werden nicht gestellt.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.

ab hier abwesend: Herrn Torsten Lange


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer