Beginn: | 19.00 Uhr |
Ende: | 21.00 Uhr |
Ort: | Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im großen Versammlungsraum |
Anwesend: | Abwesend: |
Herrn Peter Gericke Frau Renate Groenewegen-Rauter Herrn Peter Schröder Frau Gudrun Seedorf Herrn Rainer Knurbien Herrn Norbert Milatz Herrn Thomas Brandt Herrn Heiko Baich Herrn Reinhard Benn Herrn Kurt Essel Herrn Dr. Ingo Frahm Herrn Wilhelm Schröder Frau Annett Röhl Herrn Wolfgang Taepke Herrn Torsten Lange |
Frau Petra Rogge Herrn Christian Rochnia Frau Petra Ferch |
Aus der Verwaltung: | Frau Kadasch, Kämmerin Herr Lehmann, Leiter Ordnungsamt Herr Lugowski, Leiter Bauamt |
Gäste: | Herr Lewin von Plankontor |
Einwohner: | Mario Bürger, Bürger |
I. Öffentlicher Teil | |
1. | Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit |
2. | Abstimmung über die Tagesordnung |
3. | Bürgerfragestunde |
4. | Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 23.04.2015 |
5. | 2. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Schlussabwägung |
Drucksachen-Nr.: 53/04-2015 | |
6. | 2. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Satzungsbeschluss |
Drucksachen-Nr.: 54/04-2015 | |
7. | 3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Schlussabwägung |
Drucksachen-Nr.: 55/04-2015 | |
8. | 3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Satzungsbeschluss |
Drucksachen-Nr.: 56/04-2015 | |
9. | 4. Änderung Bebauungsplans Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Aufstellungsbeschuss |
Drucksachen-Nr.: 59/04-2015 | |
10. | Informationen des Bürgermeisters |
11. | Anfragen der Abgeordneten |
I. Öffentlicher Teil |
TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt. |
TOP 2. |
Abstimmung über die Tagesordnung |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 17 | ||
davon anwesend | : 15 | ||
Ja-Stimmen | : 15 | Stimmverhältnis | : einstimmig |
Nein-Stimmen | : 0 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 0 |
Die Abgeordneten stimmen dem öffentlichen Teil der Tagesordnung einstimmig zu. |
TOP 3. |
Bürgerfragestunde |
Entfällt, da sich kein Bürger zu Wort meldet. |
TOP 4. |
Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 23.04.2015 |
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 23.04.2015 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt. |
TOP 5. |
2. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Schlussabwägung |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 21-seitige Abwägungsvorlage (Stand Mai 2015) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 17 | ||
davon anwesend | : 15 | ||
Ja-Stimmen | : 11 | Stimmverhältnis | : Mit Stimmenmehrheit |
Nein-Stimmen | : 1 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 3 |
Zu TOP 5 und 6: Herr Lugowski erkläutert, dass dem Vorhaben im Ortsbeirat und in den Ausschüssen mehrheitlich zugestimmt worden ist. Herr Lewin erklärt anhand einer Karte die Sondergebiete, wovon eins bereits vorhanden war und eins hinzugekommen ist. Er formuliert den Satzungsbeschluss und der sich daraus ergebene Abschluss des städtebaulichen Vertrages. Darin werden z. B. Regelungen zu Erschließungen, zum ökologischen Ausgleich und zu Dienstbarkeiten gefasst. Herr Lewin erwähnt, dass in der Abwägung keine Änderung in Bezug auf die Planzeichnung vorliegt, lediglich im textlichen Teil der Begründung. Nach Fassung des Satzungsbeschlusses würde dieses Verfahren allerdings noch nicht zur Rechtskraft gezogen werden, weil der städtebauliche Vertrag fehlt. Die notwendige Zuarbeit der Vorhabenträger sei noch nicht vollständig. In seinen Ausführungen geht Herr Lewin auf das abgeschlossene Verfahren der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Klein Woltersdorf ein, in dem die Höhenbegrenzung von 100 Meter aufgehoben wurde. Bis zur Genehmigung Mitte August liege dieses Verfahren beim Landkreis Prignitz. Nach der Genehmigung und Veröffentlichung im Dosse und Prignitz Express ist die Änderung rechtskräftig. Erst dann entwickelt sich der B-Plan aus dem Flächennutzungsplan. |
TOP 6. |
2. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Satzungsbeschluss |
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand Mai 2015) als Satzung und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 17 | ||
davon anwesend | : 15 | ||
Ja-Stimmen | : 11 | Stimmverhältnis | : Mit Stimmenmehrheit |
Nein-Stimmen | : 1 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 3 |
Siehe TOP 5 |
TOP 7. |
3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Schlussabwägung |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 25-seitige Abwägungsvorlage (Stand Mai 2015) der aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung. Die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 17 | ||
davon anwesend | : 15 | ||
Ja-Stimmen | : 11 | Stimmverhältnis | : Mit Stimmenmehrheit |
Nein-Stimmen | : 1 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 3 |
Zu TOP 7 und 8: Herr Lewin verdeutlicht seine Erklärungen mit einer Karte und verweist auf das neue Sondergebiet und das Baufenster, in dem es archäologische Funde gab. Auf die Abwägung geht Herr Lewin genauer ein und weist auf einen Widerspruch hin, der auf Seite 21 nachzulesen ist. Textliche Änderungen und Änderungen in der Planzeichnung sind nicht vorzunehmen. |
TOP 8. |
3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Satzungsbeschluss |
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand Mai 2015) als Satzung und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 17 | ||
davon anwesend | : 15 | ||
Ja-Stimmen | : 11 | Stimmverhältnis | : Mit Stimmenmehrheit |
Nein-Stimmen | : 1 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 3 |
Siehe TOP 7 |
TOP 9. |
4. Änderung Bebauungsplans Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" - Aufstellungsbeschuss |
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf". Das Änderungsverfahren umfasst die nördlichen Teile der Flurstücke 35 und 64 der Flur 4 der Gemarkung Klein Woltersdorf, angrenzend an den nördlich verlaufenden Gemeindeweg. Der Änderungsbereich betrifft das dort festgesetzte sonstige Sondergebiet Nr. 5 "Windenergieanlage". Planungsziel ist die Optimierung der Nutzung der Windenergie im Zusammenhang mit dem Repowering der bisher 100 m hohen Windenergieanlage im sonstigen Sondergebiet Nr. 5. Nach Abbruch der Altanlage soll dort eine Anlage mit ca. 190 m Gesamthöhe wie in dem sonstigen Sondergebiet Nr. 12 aus der 3. B-Planänderung realisiert werden. |
Gesetzl. Anz. der Mitglieder | : 17 | ||
davon anwesend | : 15 | ||
Ja-Stimmen | : 11 | Stimmverhältnis | : Mit Stimmenmehrheit |
Nein-Stimmen | : 1 | Abstimmung | : angenommen |
Enthaltungen | : 3 |
Herr Lewin informiert über das Vorliegen des echten Repowering, da eine alte Anlage durch eine neue ersetzt wird. Der 1000-Meter-Abstand zur Bebauung ist einzuhalten. Die neue Anlage wird zwischen 30 und 40 Meter weiter entfernt sein von der Ortslage als die jetzige. Allerdings werden die Rotoren größer sein. Die Rotorüberstreichungsfläche, die im Sondergebiet liegen müsse, werde aber nicht über den Gemeindeweg hinausgehen. Alte Anlagen und alte Zuwegungen werden mit diesem Verfahren abgebaut. Herr Lewin verweist aber auf Anlagen, die im Bereich unter 1000 Meter liegen. Diese werden nicht durch höhere Anlagen ersetzt, sondern haben Bestandsschutz. |
TOP 10. |
Informationen des Bürgermeisters |
Herr Lugowski geht auf den Entwurf der Regionalen Planungsgemeinschaft ein, der derzeit beim jeweiligen Landkreis ausliegt. Bis 31.08.2015 wird der Gemeinde die Möglichkeit gegeben, eine dahingehende Stellungnahme abzugeben. In der Gemeinde betroffene Flächen sind die bereits bestehenden Eignungsgebiete Kuhsdorf/Kuhbier, Reckenthin (Übergang zu Krampfer) und Boddin/Klein Woltersdorf/Schönebeck. Für die jeweiligen Ortsbeiräte hat er einen Auszug aus der Bewertung erstellt, warum sich die regionale Planungsgemeinschaft für das jeweilige Gebiet entschieden habe. Er wird die Ortsbeiräte bitten, sich innerhalb von vier Wochen zu melden und entsprechende Wünsche und Vorstellungen mitzuteilen. Die Gemeinde wird bis zur ersten Augustwoche ihre Stellungnahme formulieren. Herr Lugowski geht näher auf die Gebiete Reckenthin/Krampfer und Kuhsdorf/Giesensdorf ein, wobei er darauf hinweist, dass die 1000 Meter derzeit nicht von allen Nachbarn der Gemeinde eingehalten werden. Er verweist auf die Einsicht der Einzelkarten auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft. Herr Dr. Frahm fragt nach, was damit konkret gemeint sei, wie und wozu sich die Ortsbeiräte äußern dürfen. Herr Lugowski teilt mit, dass wirklich ein Jeder seine Meinung zu diesem Entwurf der regionalen Planungsgemeinschaft gegenüber kundtun darf. Die Gemeindeverwaltung wird die Vorstellungen der Gemeindevertretung entsprechend mitteilen, was sie sich vorstellt (Bürgerbeteiligung, Höhe, Abstandsflächen ...), um die Bürger entsprechend in den Plan einzubinden. Die Gemeinde fragt gerade ab, ob sie "schneller" planen dürfe als das Land. Die Antwort erhalte die Gemeinde im August. Fällt sie positiv aus, wird die Gemeindevertretung im September einen Aufstellungsbeschluss fassen zur Änderung der Flächennutzungspläne. Dies solle rechtlich festgesetzt sein. Sollte der jetzige Regionalplan aufgelöst werden, habe die Gemeinde eine Bauleitplanung, die vor jedem Gericht Stand halten sollte, so Herr Lugowski. |
TOP 11. |
Anfragen der Abgeordneten |
Anfragen der Abgeordneten gibt es keine. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her. |
Dr. Ingo Frahm Vorsitzender der Gemeindevertretung |
Sandra Burisch Protokollführer |