Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 25.06.2015
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 72. Sitzung der Gemeindevertretung am 19.03.2015
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.07 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herrn Rainer Knurbien
Herrn Thomas Brandt
Herrn Reinhard Benn
Herrn Kurt Essel
Herrn Dr. Ingo Frahm
Herrn Peter Gericke
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herrn Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Christian Rochnia
Herrn Wilhelm Schröder
Frau Annett Röhl
Herrn Wolfgang Taepke
Herrn Torsten Lange

Gleichstellungsbeauftragte
Frau Petra Ferch
Herrn Norbert Milatz
Frau Petra Rogge
Herrn Heiko Baich

Aus der Verwaltung: Sabine Kadasch, Kämmerin
Karsten Lehmann, Leiter Ordnungsamt
Halldor Lugowski, Leiter Bauamt
Gäste: Herr Stitz, Plankontor
Einwohner: Bürger 1, Groß Pankow (anonym; sh. Bürgerliste)
Claudia Herrmann, Groß Woltersdorf
Renate Knurbien, Lindenberg


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 04.12.2014
5. Beschlussfassung zur errechneten durchschnittlich ersparten Eigenaufwendung bei der Verpflegung in Kindertagesstätten
  Drucksachen-Nr.: 40/04-2015
6. 3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
– Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 38/04-2015
7. 2. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
– Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 39/04-2015
8. Informationen des Bürgermeisters
9. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung , Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Ein Bürger (Nr. 1 der Bürgerliste) trägt sein Anliegen vor. Er hat sich in Groß Pankow, Obere Dorfstraße, auf seinem Grundstück ein Haus gebaut. Nun möchte er einen Geräteschuppen (4x4 m) errichten, was durch das Bauamt abgelehnt wurde mit der Begründung, dass es sich um eine Grünfläche handle, die nicht für Bebauung vorgesehen sei. Der Bürger bittet um nochmalige Prüfung seiner Angelegenheit. Herr Brandt schlägt vor, einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren. Dies nimmt der Bürger dankend an und schlägt eine Besichtigung vor. Der Bauamtsleiter Herr Lugowski erklärt, dass eine Änderung möglich sei, dazu müsse jedoch der Flächennutzungsplan, der in den 1990er Jahren beschlossen wurde, geändert werden mit entsprechender Satzungsänderung. Herr Dr. Frahm sagt dem Bürger zu, dass sich die Verwaltung der Sache annehmen werde und ggf. einen entsprechenden Beschluss fassen werde.
Herr Gericke erkundigt sich, ob es sich um einen massiven Schuppen handelt. Der Bürger erläutert, dass der Schuppen nicht gemauert würde.

Frau Renate Knurbien, Bürgerin aus Lindenberg, hätte gern gewusst, wie die Gemeindevertretung die geplante Schließung der Sparkassenfiliale in Lindenberg sieht und wie sie den Bürgern dahingehend helfen könnte. Herr Brandt verdeutlicht, dass die Schließung unakzeptabel und nicht hinnehmbar sei. Ein Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse fand statt. Auch dem Verwaltungsratsvorsitzenden, Landrat Uhe, teilte Herr Brandt die Haltung der Gemeinde mit.
Herr Brandt informierte beide Vorsitzende über die Demo, die für Samstag, 21.03.15 um 10.00 Uhr, geplant sei.
Er spricht ausführlich über Kosten und Gewinne und sein Verständnis dafür aus dieser Sicht. Trotzdem müsse der Aspekt "ländliche Daseinsvorsorge" eine Rolle bei der Entscheidung spielen.
Herr Dr. Frahm bittet alle Gemeindevertreter um Unterstützung bei der geplanten Demo, um gemeinsam "Flagge zu zeigen". Herr Essel schlägt eine Petition vor. Herr Brandt teilt mit, dass es am kommenden Montag ein Gespräch mit dem Vorstand geben wird, welches abgewartet werden solle.
Herr Knurbien spricht die Teilnahme an dem Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" an. Die Schließung der Filiale falle mit der Besichtigung der Wettbewerbskommission zusammen.

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 04.12.2014

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 04.12.2014 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 5.

Beschlussfassung zur errechneten durchschnittlich ersparten Eigenaufwendung bei der Verpflegung in Kindertagesstätten


Die Gemeindevertretung beschließt die errechnete durchschnittlich ersparte Eigenaufwendung in Höhe von 1,95 € pro Portion ab dem 01.01.2015.
Drucksachen-Nr.: 40/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Brandt bezieht sich auf den Finanz- und Sozialausschuss sowie auf die Arbeitsgruppe, der u. a. Frau Röhl angehörte, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Das angesprochene Urteil eines Vaters aus Prenzlau sei noch nicht rechtskräftig, ist aber von der Gemeinde als Anstoß genommen worden, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Herr Brandt erläutert, dass von den Kosten des Essengeldes die häusliche Ersparnis von den Eltern zu tragen sei. Pro Portion zahlen die Eltern 1,95 €, die Differenz trägt die Gemeinde. Im Kita-Bereich beträgt die Differenz zu den Kosten pro Portion 0,30 € und im Hort 0,60 €.
Frau Röhl weist auf die ausführlichen und nachvollziehbaren Erläuterungen zu den Berechnungen von Frau Jekal im Finanz- und Sozialausschuss hin.

TOP 6.

3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
– Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung
                   
Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 36-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand Februar 2015) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 38/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 3    

Aus der Beratung
Herr Lugowski schildert, dass beabsichtigt sei, die letzte Beteiligung durchzuführen.
Herr Stitz übernimmt das Wort und erläutert anhand von an der Wand projezierten Karten den Stand des Planes. Dabei geht er auf das neue sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Windenergieanlage ein, in der nur eine Anlage errichtet werden kann. Die Anlage der Firma Voltgrün soll bis zu 190 Meter hoch sein. Herr Stitz erläutert die Befeuerung verschieden hoher Anlage und geht auf die Kennzeichnung bei Tag in Form von roten Bandagen an der Säule und Rotoren sowie bei Nacht durch Beleuchtung auf den Masten ein.

Herr Stitz erklärt die Ausgleichsmaßnahmen, die Eingriffe in die Versiegelung und im Landschaftsbild vorsehen. Ein Windkrafterlass wird zugrundegelegt, d.h., je Höhenmeter der Anlage liegen die Ausgleichszahlungen zwischen 100 - 300 €, in dem konkreten Fall bei 250 €. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen in Abstimmung mit den Ortsbeiräten innerhalb der Gemeinde stattfinden, so zum Beispiel in Klein Woltersdorf, wo ein naturnahes Kleingewässer mit Wanderhütte hergestellt werden soll. Zudem soll zwischen Groß und Klein Woltersdorf eine Obstbaumreihe gepflanzt werden sowie eine Heckenpflanzung im Waldlehrpark vorgenommen werden.

Herr Stitz merkt an, dass sich seit dem Stand der Aushändigung der Unterlagen kleine Änderungen ergeben haben:
- in der textlichen Festsetzung: 4.4 Heckenpflanzung nicht 280 Meter, sondern 140 Meter
- Klarstellung zur S. 38 des Umweltberichtes Kapitel 10: Nähere Ausführungen zur Ausgleichsfinanzierung werden folgen
- Abwägung S. 14 Nr. 9 (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege)
- Aufrisse wurden gefertigt, Sichtachsen werden dargestellt; Klarstellung in TOP 9.

TOP 7.

2. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf"
– Zwischenabwägung und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


a) Zwischenabwägung
                   
Die Gemeindevertretung beschließt die in der gesonderten 24-seitigen Vorlage zu den Einzelstellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 für die Öffentlichkeit und § 4 Abs. 2 BauGB für die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Zwischenabwägung.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und in die Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten. Aufgrund der vorgenommenen Entwurfsänderungen sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Entwurf der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand Februar 2014) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht.
Der geänderte Planentwurf wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut für 1 Monat für die Öffentlichkeit ausgelegt und parallel dazu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 39/04-2015

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 3    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erläutert die wesentlichen Änderungen, die sich auf das Baufeld beziehen, nachdem die Höhenbegrenzung aufgehoben wurde. Die Anlage soll eine Höhe von ca. 190 Meter erhalten. Eine weitere Änderung betrifft die Zuwegung. Die Erschließung erfolgt parallel zur Anlage in Form einer Baustraße. Herr Lugowski teilt mit, dass ein archäologisches Bodendenkmal gefunden wurde. Die Ausgleichsmaßnahme betrifft eine kleine Fläche, die in Schönebeck liegt und von Ackerfläche zu Wiesenfläche umgewandelt wird.

Herr Stitz bezieht sich in seinen Ausführungen zur Befeuerung auf beide Anlagen (TOP 6 und 7). Er hebt hervor, dass die Lichtintensität je nach Helligkeit der Witterung eingestellt werden könne. Herr Stitz informiert über den städtebaulichen Vertrag, in dem geregelt wird, dass die Nachrüstung radargesteuerter Systeme erfolge, sobald es durch die Luftsicherheit zulässig sei und sich wirtschaftlich darstellen lässt. Das bedeutet, die Befeuerung schaltet sich lediglich ein, wenn sich der Anlage ein Flugobjekt mit zwei bis drei Kilometer Entfernung nähert. Für eine Windkraftanlage sei dieses System zu teuer, für einen Windpark sei es aber realistisch. 

TOP 8.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Brandt stellt kurz den neuen Bauhofsleiter Frank Beigel vor. Herr Beigel stellt sich anschließend selbst der Gemeindevertretung vor und gibt einen Überblick über seine Beweggründe, sich in der Gemeinde zu bewerben, sowie über seine bisherige berufliche Laufbahn. Er bedankt sich bei den Entscheidungsträgern für die Entscheidung zu seiner Person. In den nächsten sechs bis acht Wochen wird sich Herr Beigel bei den Ortsvorstehern und Gemeindevertretern persönlich vorstellen.


Herr Lugowski berichtet über das Vorhaben, gemeinsam mit Pritzwalk und Wittstock als Mittelzentrum am Stadt-Umland-Wettbewerb teilnehmen zu wollen. Hintergrund sei, dass das Land 213 Mio € für die nächsten fünf Jahre aus verschiedenen Töpfen zur Verfügung stelle. Diese Mittel würden für infrastrukturelle Aufgaben verwendet. Im Landkreis Prignitz wird es drei Bewerber geben (Gumtow/Kyritz, Perleberg/Wittenberge). Interessant für die Gemeinde sei der Hauptpunkt LEADER-Richtlinie. Für die nächste Gemeindevertretersitzung wird ein entsprechender Beschluss vorbereitet werden.
Gefragt ist, wer gute Ideen hat, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich.


Herr Lugowski informiert über einen zweiten Wettbewerb, den "Landaufschwung". Der Landkreis Prignitz ist einer von 34 Landkreisen, die sich bewerben dürfen. Ausgesucht wurden Landkreise, in denen der Bevölkerungsrückgang stark sei. In Brandenburg sind es drei. Die Auftaktveranstaltung fand bereits letzte Woche statt. Bis zum 31.3. sollen Frühstarterprojekte vorgestellt werden. Flächendenkend für den ganzen Landkreis stünden für drei Jahre jährlich 500.000 € zur Verfügung.

TOP 9.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Herr Essel erkundigt sich, wer für die Reinigung der Eimer an der Kreisstraße (Ortsdurchfahrt Kuhbier) zuständig sei. Dies sei Sache des Landkreises, antwortet Herr Lugowski. Solche Aufgabe für Bundes- und Landesstraßen möchten Bund und Land an die Gemeinde übertragen. Ein entsprechendes Schreiben vom Landrat ging an die Straßenbaulastträger. Eine Übergabe sei bisher noch nicht erfolgt, so Herr Lugowski. Zudem sei die Gemeinde technisch dazu noch nicht in der Lage (z. B. Arbeiten an Vorflutleitungen). Herr Lugowski teilt mit, dass die Gemeinde sich die Aufgabenübernahme mit einer Vorfälligkeitsentschädigung vorstellen könnte.
Herr Lugowski weist Herrn Essel auf die Bauanlaufberatung am kommenden Dienstag hin.


Herr Dr. Frahm teilt mit, dass der Lindenberger Frauenchor Auftrittsmöglichkeiten sucht. Daher bittet er die Gemeindevertreter, an ihre Orte heranzutreten und diese Möglichkeit kundzutun.


Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer