Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 16.12.2014
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 70. Sitzung der Gemeindevertretung am 18.09.2014
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.40 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herr Peter Gericke
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herr Norbert Milatz
Herr Peter Schröder
Frau Gudrun Seedorf
Herr Christian Rochnia
Herr Wilhelm Schröder
Herrn Torsten Lange
Herrn Wolfgang Taepke
Frau Annett Röhl
Herr Thomas Brandt
Herr Heiko Baich
Herr Reinhard Benn
Herr Kurt Essel
Herr Dr. Ingo Frahm
Herr Rainer Knurbien
Frau Petra Rogge
Frau Petra Ferch

Aus der Verwaltung: Gabriele Jekal, Hauptamtsleiterein
Halldor Lugowski, Bauamtsleiter
Sabine Kadasch, Kämmerin
Karsten Lehmann, Ordnungsamtsleiter
Gäste: Herr Schwingen, Plankontor Stadt und Land GmbH
Herr Stitz, Plankontor Stadt und Land GmbH
weitere Bürger: siehe Anhang (Bürgerliste)
Pressevertreter: Frau Hamann, Der Prignitzer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 03.07.2014
14. Diskussion zum Entwurf der neuen Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und die Erhebung von Gebühren zur Finanzierung der Kindertagesstätten (Kita-Satzung)
5. Beschluss zur 3. Änderung des B-Planes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf" - frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 14/04-2014
6. Beschluss zur 2. Änderung des B-Planes Kubier Nr. 1 "Windpark Kuhbier"
- frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 15/04-2014
7. Beschluss zur 2. Änderung des B-Planes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf"
- frühzeitiges Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 16/04-2014
8. Bebauungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin", 1. Änderung
a) Beschluss zur Aufstellung der Satzung zur Änderung des B-Planes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
b) Beschluss über die Satzung einer Veränderungssperre in dem Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes
Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
  Drucksachen-Nr.: 20/04-2014
9. 2. Änderung B-Plan Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf"
- Grundsatzbeschluss zur Änderung des Planentwurfes mit der Zulässigkeit einer Zukünftig bis zu 200 m hohen Anlage
  Drucksachen-Nr.: 21/04-2014
10. Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) mit seinen Anlagen
  Drucksachen-Nr.: 17/04-2014
11. Diskussion und Beschlussfassung zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013
  Drucksachen-Nr.: 18/04-2014
12. Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)
  Drucksachen-Nr.: 19/04-2014
13. Beschlussfassung über die Kategorieneinstufung 2014 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 13/04-2014
15. Informationen des Bürgermeisters
16. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : mit Änderungen angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Röhl beantragt aufgrund der Anwesenheit einiger Eltern, den TOP 14 vorzuverlegen und nach TOP 4 abzuhandeln. Herr Brandt erklärt, dass der Entwurf der neuen Kita-Satzung durch das Hauptamt erarbeitet worden sei und Frau Jekal, die Hauptamtsleiterin, zur Thematik Ausführungen machen könne. Frau Jekal ist derzeit jedoch noch zu einem wichtigen Außentermin. Er würde es demnach begrüßen, den TOP erst abzuhandeln, wenn Frau Jekal wieder anwesend sei.

Herr Dr. Frahm schlägt vor, dass die Bürger in der vorgesehenen Bürgerfragestunde ihre Fragen stellen könnten. Er verweist darauf, dass ausschließlich in der Bürgerfragestunde die Bürger ein Rederecht haben.

Herr Brandt erklärt, dass aufgrund der besuchten Bürgerfragestunde der TOP 14 vorgezogen werden könnte. Da die Thematik bereits in den Ausschüssen diskutiert wurde, könnten die anwesenden Mitarbeiter der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) einige Auskünfte zur Thematik geben.

Demzufolge wird der TOP 14 vorverlegt und nach TOP 4 abgehandelt. Die Abgeordneten stimmen der geänderten Tagesordnung einstimmig zu.

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Eine Bürgerin (Bürgerliste Nr.: 8) trägt nachfolgendes Anliegen den Abgeordneten der Gemeindevertretersitzung vor: Sie hat ihr Kind seit 2014 in der Grundschule in Groß Pankow angemeldet. Sie wünscht sich aus diversen persönlichen Gründen, dass die Schule und auch die Schulküche weiterhin bestehen bleiben. Nachfolgende Kritikpunkte werden von ihr geschildert:
- Höhe des Essengeldes
- Preis-Leistungs-Verhältnis
- Art und Weise der Bezahlung des Essengeldes

Herr Brandt informiert, dass eine Vorabinformation an die Verwaltung effektiv gewesen wäre, um eventuell auf die genannten Problematiken eingehen zu können. Die Bürgerin schildert, dass sie in der Verwaltung vorgesprochen habe, aber nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Herr Brandt erklärt, bei dem Gespräch nicht dabei gewesen zu sein, er sich das aber nicht vorstellen könne.

Herr Dr. Frahm wiederholt die angesprochenen Kritikpunkte und versichert, dass diese von der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Kenntnis genommen wurden und entsprechende Maßnahmen zur Prüfung der genannten Kritikpunkte und gegebenenfalls zur Beseitigung dieser eingeleitet werden würden.
Frau Groenewegen-Rauter schlägt diesbezüglich vor, eine Arbeitsgruppe (bestehend aus ein/zwei Eltern, ein/zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung, Frau Jekal und der Leiterin der Schulküche) zu bilden, um die angesprochenen Kritikpunkte zu diskutieren und gemeinsam entsprechende Lösungsansätze erarbeiten zu können.

Frau Groenewegen-Rauter sei zusätzlich interessiert an der Qualität des Schulessens.

Herr Lugowski erklärt, dass der Erhalt der Schule und der Schulküche auch im Interesse der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) liege, da erst in den Jahren 2013 und 2014 Maßnahmen zum Ausbau von Hort und Schulküche vorgenommen wurden.

Eine Bürgerin (Bürgerliste Nr.: 9) hätte vor acht Jahren ihren Sohn im Kindergarten Groß Pankow angemeldet und wäre sehr zufrieden gewesen. Momentan sei ihre Tochter im Kindergarten und sie sei vergleichsweise sehr unzufrieden. Ihrer Meinung nach gäben sich die Erzieher keine Mühe mehr bzw. seien unmotiviert. Früher wurde beispielsweise ein Morgenkreis oder ähnliches abgehalten. Ihr Sohn besucht den Hort in Groß Pankow und sie könne vermehrt beobachten, wenn sie ihren Sohn abholt, dass alle Erzieher zusammen Pause machten und die Kinder in der Zeit unbeaufsichtigt seien. Sie hätte Verständnis, dass die Erzieher eine Pause bräuchten, würde sich aber wünschen, dass nicht alle Erzieher gleichzeitig Pause machten, so dass die Beaufsichtigung der Kinder durchgängig gewährleistet sei.

Eine Bürgerin (Bürgerliste Nr.: 6) meldet sich zu Wort und schließt sich dem ersten Vortrag dahingehend an, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis in der Schulküche nicht stimme.

Einer weiteren Bürgerin (Bürgerliste Nr.: 10) soll bekannt geworden sein, dass sich die Elternbeiträge erheblich erhöhen sollten. Frau Kadasch und Herrn Brandt versichern, dass diese Thematik bereits in den verschiedenen Fachausschüssen diskutiert worden sei und dort von keiner Erhöhung gesprochen wurde. Die Elternbeiträge blieben annähernd gleich. Kleinere Abweichungen wären allerdings möglich.

Frau Kadasch informiert, dass die Elternbeiträge die Kindergartenkosten bei Weitem nicht abdecken und die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) ihre Kitas im Jahr mit 300.000,00 € bis 400.000,00 € bezuschusse.

Ein Bürger (Bürgerliste Nr.: 7) hinterfragt, ob nicht auch der Bund in der Pflicht wäre, die Kitas zu bezuschussen. Herr Brandt erklärt, dass keine Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Kommunen bestehen, sondern nur zwischen dem Bund und den Ländern. Der Geldgeber sei demzufolge das Land (Grundlage dafür ist das Finanzausgleichsgesetz). Die Verwaltung sei bemüht, mehr Zuschüsse für die Kitas zu erhalten.

Eine Bürgerin (Bürgerliste Nr.: 12) berichtet, dass einmal wöchentlich überteuert Süßigkeiten in der Schulküche angeboten werden und hinterfragt, ob dies zulässig sei. Herr Brandt erörtert, dass es sich dabei um einen privaten Betreiber handele. Es besteht lediglich ein Pachtvertrag, dessen Inhalt dem Datenschutz unterliegt.

Herr Brandt versichert abschließend, dass entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der angesprochenen Kritikpunkte ergriffen werden sollen.

Ein Bürger (Bürgerliste Nr.: 7) berichtet, dass er die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in Bezug auf die Straßenreinigungssatzung angeschrieben habe. Er sei Besitzer einer großen landwirtschaftlichen Fläche und diese grenze an die geschlossene Ortslage. Demnach wäre er nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zur Straßenreinigung an besagter Stelle verpflichtet. Er habe jedoch einige Gerichtsurteile gelesen, die besagen, dass bei angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen die Pflicht zur Straßenreinigung keine Anwendung finde. Er habe die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) im August 2014 schriftlich darauf hingewiesen und bis zum heutigen Datum keine Antwort erhalten. Herr Lehmann erklärt, das ihm der Sachverhalt bekannt sei. Aufgrund betriebsbedingter Gründe (Kommunalwahlen, Urlaubszeit), konnte eine ausführliche Bearbeitung bisher nicht erfolgen. Herr Lehmann sei bemüht, den Sachverhalt schnellstmöglich, aber vor allem rechtssicher, zu bearbeiten und würde sich im Anschluss mit dem Bürger in Verbindung setzen. Der Bürger äußert seinen Unmut darüber, noch keine Lösung/Antwort erhalten zu haben. Herr Brandt erklärt, dass die Verwaltung eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Monaten einzuhalten habe, die Mitarbeiter aber immer bestrebt seien, den Bürgern schnellstmöglich zu antworten. Dieser Sachverhalt erfordere jedoch umfangreiche Recherche und Bearbeitung. Es werde sich um eine schnelle Erledigung bemüht.

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 03.07.2014

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 03.07.2014 werden nicht erhoben, somit gilt diese als genehmigt.

TOP 14.

Diskussion zum Entwurf der neuen Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten in der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und die Erhebung von Gebühren zur Finanzierung der Kindertagesstätten (Kita-Satzung)

Aus der Beratung
Herr Brandt informiert, dass die Thematik bereits in den entsprechenden Fachausschüssen diskutiert und der Satzungsentwurf in allen Kindertagesstätten ausgelegt worden sei. Er verweist auf die in der Satzung vorgesehene Schließzeit und erklärt, dass bereits Änderungsvorschläge eingereicht wurden, über die nachgedacht und neu diskutiert werden könne.

Herr W. Schröder hinterfragt die Notwendigkeit einer Schließzeit. Herr Brandt und Frau Kadasch benennen die wesentlichen Beweggünde:
- ständiger Erziehermangel aufgrund Urlaub und/oder Krankheit
- unzureichender Betreuungsschlüssel in Brandenburg
- während der Schließzeit könnten größere Reperaturarbeiten erfolgen
- einge Kinder sind das ganze Jahr über in der Kita und haben keine Erholungsphasen

Auf Anfrage, wann die Schließzeiten bekanntgegeben werden, versichert Herr Brandt, dass die Eltern rechtzeitig informiert werden.

Herr W. Schröder schlussfolgert, dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) demnach aufgrund finanzieller Mittel gezwungen ist, das Privileg der durchgängigen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten aufgeben zu müssen. Er gibt zu bedenken, dass die Schließzeit für einige Eltern problematisch werden könne in Hinblick auf Zeit, Aufwand und gemeinsamen Urlaub. Herr Dr. Frahm bestätigt, dass sich die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in einer Zwangslage befände, da sie einerseits eine durchgängige Betreuung ermöglichen möchte, andererseits dazu jedoch die finanziellen Mittel fehlten. Er sei bestrebt, eine gemeinsame und angemessene Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Herr Brandt informiert die Bürger abschließend darüber, dass die Themen in den entsprechenden Fachausschüssen ausführlich besprochen und diskutiert werden und auch dort teilgenommen werden könne.

Bezugnehmend zum § 8 (4) der Kita-Satzung hinterfragt Frau Röhl, inwiefern die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) überprüfen könne, ob die Partner in einer häuslichen Lebensgemeinschaft leben würden. Herr Brandt erklärt, dass bei Bedarf eine genauere Prüfung erfolgen würde. Hintergrund sei, eine gerechte Berechnung der Kita-Gebühren zu gewährleisten und für alle die gleichen Bedingungen zu schaffen. Herr Dr. Frahm ergänzt, dass die Satzung auch genehmigt werden müsse und im Anschluss Rechtskraft erlange.

TOP 5.

Beschluss zur 3. Änderung des B-Planes Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf" - frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungs-
planes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" (Stand August 2014) mit Planzeichnung (Teil A) und textliche Festsetzung (Teil B) sowie den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichtes als Grundlage für das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbar-gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 14/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski verweist auf die vorherigen Ausschüsse. Anhand eines Lage- und Höhenplanes zeigt Herr Lugowski den vorgesehenen Standort der geplanten Bürgerwindkraftanlage. Er bittet Herrn Stietz um weitere Erläuterungen. Er erläutert den B-Plan und schildert, was auf dem Lageplan zu erkennen sei. Ein sonstiges Sondergebiet solle ausgewiesen werden, mit dem Ziel, eine weitere Windkraftanlage (WKA) zu errichten. Herr Stietz verdeutlicht, dass mithilfe eines Bebauungsplanes die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Möglichkeit habe, bestimmte Dinge konkret zu regeln, beispielsweise die Höhe der WKA. Er erörtert weiterhin das Verfahren, wie der B-Plan Rechtskraft erlangen würde. Herr Lugowski ergänzt abschließend, dass die Bürger mittels einer Einwohnerversammlung beteiligt werden sollen.

TOP 6.

Beschluss zur 2. Änderung des B-Planes Kubier Nr. 1 "Windpark Kuhbier"
- frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" (Stand August 2014) mit Planzeichnung (Teil A) und textliche Festsetzung (Teil B) sowie den Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes als Grundlage für das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 15/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erklärt, dass der Schwerpunkt in der Abstandsfläche zur Wohnbebauung, sowohl zum Innen- als auch zum Außenbereich, läge. Es sei eine Abstandsfläche von 1000 m zur Wohnbebauung vorgesehen. Herr Schwingen vom Plankontor erläutert, dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) grundsätzlich beschlossen habe, nach dem Bauleitplanverfahren zu agieren. Demnach sei eine Beteiligung aller Beteiligten sichergestellt. Speziell betroffen von der 1000 m Abstand wäre hier eine WKA, die nur errichtet werden könne, sofern die Wohnbebauung beim Kuhbierer Ausbau entfallen würde. Er erörtert kurz das weitere Verfahren.

TOP 7.

Beschluss zur 2. Änderung des B-Planes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf"
- frühzeitiges Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" (Stand August 2014) mit Planzeichnung (Teil A) und textliche Festsetzung (Teil B) sowie den Entwurf der Begründung und des Umwelt-berichtes als Grundlage für das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 16/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herr Thomas Brandt

Aus der Beratung
Herr Brandt nimmt aufgrund seiner Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Herr Lugowski schildert die Regelungen und Inhalte des Beschlusses. Zum einen würde festgelegt werden, dass die bereits vorhandenen WKA, die dichter als 1000 m zur Wohnbebaung errichtet wurden, die Anlagenhöhe von 100 m nicht überschreiten dürften und zum anderen könne eine WKA auch hier nur errichtet werden, sofern die eine Wohnbebauung im Kuhbierer Ausbau nicht mehr gegeben sei. Herr Schwingen untermauert die Ausführen und erläutert kurz das weitere Verfahren.

Herr Stietz verweist darauf, dass die Regelung mit dem 1000 m Abstandsradius zur Wohnbebauung durch die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) festgelegt wurde. Gesetzlich vorgeschrieben könnte eine WKA bis zu 500 m an die Wohnbebauung errichtet werden. Er verdeutlicht somit die Besonderheit eines Bebauungsplanes.

TOP 8.

Bebauungsplan Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin", 1. Änderung
a) Beschluss zur Aufstellung der Satzung zur Änderung des B-Planes Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"
b) Beschluss über die Satzung einer Veränderungssperre in dem Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes
Tüchen Nr. 1 "Windpark Reckenthin"


a) Aufstellungsbeschluss

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde die Aufstellung der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 „Windpark Tüchen“ in der Flur 3 der Gemarkung Reckenthin. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 umfasst folgende Flurstücke innerhalb der Flur 3 der Gemarkung Reckenthin:
1, 2/1, 2/2, 3 – 21, 33, 38, 42, 40/3, 44 und 45, 72, 75 - 79, 107 – 114, 115/1, 115/2, 115/3, 116 – 117, 119 – 122, 124 – 127, 130 – 134, 135/1, 135/2, 136 – 138, 139, 140, 143/1, 144, 146, 147, 150/3, 150/4, 150/5, 150/6, 150/8, 151, 153, 154/1, 154/2, 154/3, 155, 156, 157 – 165.
Der räumliche Geltungsbereich ist als Anlage in einen Lageplan 1:15.000 dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Planungsziel der Bauleitplanung ist die flächenhafte Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, um die gesamte Fläche des Vorranggebietes Windenergie aus dem seit 2003 gültigen Regionalplan in den Bereich der verbindlichen Bauleitplanung einzubeziehen. Planungsziel ist die städtebauliche Überprüfung möglicher neuer Standorte für Windenergieanlagen, zukünftig zulässiger Anlagenhöhen und die bauleitplanerische Vorbereitung des zukünftigen „Repowerings“ im vorhandenen Windpark. Darüber hinaus ist die Erschließung eines möglicherweise erweiterten oder veränderten Windparks zu prüfen und festzusetzen und es sind ökologische Kompensationsmaßnahmen festzusetzen mit dem Ziel diese im Gebiet der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) umzusetzen.


b) Veränderungssperre

Gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 14 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeinde folgende Veränderungssperre im Geltungsbereich der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Tüchen Nr. 1 „Windpark Reckenthin“ als Satzung:

Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) vom 18.09.2014
über die Veränderungssperre zur Satzung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 „Windpark Reckenthin“

Auf Grundlage des § 28 Abs. 9 und § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007, veröffentlicht im Gesetz- und VerordnungsblattTeil I, S. 286) zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBI. I S. 202, 207), des Beschlusses vom 18.09.2014 zur Aufstellung der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 „Windpark Reckenthin“ und der §§ 14, 16 und 17 BauGB vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) m.W.v. 01.08.2014, hat die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) gemäß § 16 Abs. 1 BauGB folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) hat auf ihrer Sitzung am 18.09.2014 die Aufstellung der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 „Windpark Reckenthin“ im Ortsteil Tüchen, westlich des Gemeindeteils Reckenthin beschlossen.

Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 der Satzung bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf Liegenschaften in der Gemarkung Reckenthin, Flur 3. Folgende Flurstücke der Flur 3 befinden sich im Gebiet der Veränderungssperre:

1, 2/1, 2/2, 3 – 21, 33, 38, 42, 40/3, 44 und 45, 72, 75 - 79, 107 – 114, 115/1, 115/2, 115/3, 116 – 117, 119 – 122, 124 – 127, 130 – 134, 135/1, 135/2, 136 – 138, 139, 140, 143/1, 144, 146, 147, 150/3, 150/4, 150/5, 150/6, 150/8, 151, 153, 154/1, 154/2, 154/3, 155, 156, 157 – 165.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich der im Aufstellungsverfahren befindlichen Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1 „Windpark Reckenthin“ und ergibt sich aus dem Plan, der als Anlage Teil der Satzung ist.


§ 3
Rechtswirkungen

(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet ist § 14 BauGB maßgebend. Es dürfen:

a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden.
b) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.


(3) In Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierfür trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2. Die Veränderungssperre tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Prignitz Express /Dosse Express als Amtsblatt für die Gemeinde Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) in Kraft und gilt für die Dauer von 2 Jahren. Die Veränderungssperre kann gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Tüchen Nr. 1, für das in § 2 benannte Gebiet rechtsverbindlich ist.


Anlage I
Geltungsbereich der Veränderungssperre

Groß Pankow (Prignitz), 18.09.2014

Bürgermeister
(Brandt)
Drucksachen-Nr.: 20/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lugoski berichtet, dass im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) kurzfristig einen Antrag zur Errichtung einer WKA (Anlagenhöhe: 200 m) für den Windpark Reckenthin erhalten hätte. Er berichtet, dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) grundsätzlich in Form eines B-Plans agiere, da so eine Beteiligung und auch ein Mitspracherecht gewährleistet seien. Deshalb solle die Überplanung mit einem B-Plan erfolgen und ein Satzungsbeschluss über eine Veränderungssperre gefasst werden. Der Ortsbeirat hätte dem Verfahren zugestimmt. Aus Sicht der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) könne so eine geordnete Bauleitplanung erfolgen.
Die Veränderungssperre hätte zur Folge, dass für besagtes Gebiet die nächsten zwei Jahre keine Investitionen getätigt werden könnten. Ausnahmen könnten unter bestimmten Voraussetzungen und nur unter Zustimmung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

Herr Schwingen verdeutlicht, dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) im Rahmen dieses Verfahrens die meisten Möglichkeiten hätte, um beteiligt zu werden und dieses auch gewissermaßen steuern zu können. Letztendlich hätte die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) die Planungshoheit.

Frau Groenewegen-Rauter hinterfragt, ob es gesetzlich vorgeschrieben sei, wie viel Fläche eine Kommune prozentual als Windeignungsgebiet ausweisen müsse. Herr Lugowski erklärt, dass das Gebiet, welches hier ausgewiesen sei, dem Windeignungsgebiet aus dem Jahr 2003, festgelegt durch die Regionalplanung, entspräche. Zukünftig sei durch die Regionalplanung angedacht das Windeignungsgebiet wesentlich größer auszuweisen. Demnach sei es umso wichtiger, das Gebiet mit einem B-Plan zu versehen, so dass die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) gewisse Dinge vorab festlegen könne, beispielsweise den Abstandsradius zur Wohnbebauung.

Frau Seedorf hinterfragt, ob die Einwohner von Reckenthin bereits informiert oder beteiligt worden seien. Herr P. Schröder erklärt, dass die Bürger bisher nicht beteiligt wurden. Herr Lugowski führt aus, dass im Rahmen des vorliegenden Antrags nach dem Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG die Bürger auch nicht beteiligt werden würden und das es umso wichtiger sei, die Fläche mit einem B-Plan zu überplanen.

Frau Groenewegen-Rauter hinterfragt die Wertigkeit der Stimmen der Einwohner im Rahmen der Bürgerbeteiligung. Herr Lugowski verdeutlicht, dass die letztendlichen Entscheidungen durch die Gemeindevertretung getroffen werden.

Herr Dr. Frahm lässt sich die Standorte der bereits 11 vorhandenen WKA zeigen.

Frau Seedorf hinterfragt in Bezug auf die 1000 m Abstandsfläche zur Wohnbebauung, ob eventuell eine übergeordnete Behörde diese Regelung außer Kraft setzen könne. Herr Lugowski hätte zunächst keine Bedenken, da bisher keine Probleme aufgetreten seien. Es seien bisher alle Bauleitplanverfahren genehmigt worden und hätten Rechtskraft erhalten. Herr Stietz verweist diesbezüglich auf die Planungshoheit der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) und dem damit verbundenen Ermessensspielraum.

Nach dem die Abgeordneten die entsprechenden Beschlüsse gefasst haben, meldet sich ein Besucher (Bürgerliste-Nr.: 3) und möchte sich zur Thematik äußern. Nachreichlicher Diskussion und Argumentation wird dem Besucher kein Rederecht mehr eingeräumt. Herr Lugowski erklärt, dass es sich um einen Antrag im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG handeln würde. Demnach müssten genauere Informationen im nichtöffentlichen Teil diskutiert werden. Herr Dr. Frahm erklärt abschließend, dass darauf hingewiesen wurde, dass die Bürger lediglich in der Bürgerfragestunde ein Rederecht hätten und dass über die Beschlüsse bereits abgestimmt worden ist.

TOP 9.

2. Änderung B-Plan Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf"
- Grundsatzbeschluss zur Änderung des Planentwurfes mit der Zulässigkeit einer Zukünftig bis zu 200 m hohen Anlage



Anlässlich des Antragsschreibens vom 11.08.2014 vom zukünftigen Bauherrn der geplanten zusätzlichen Windenergieanlage im Bereich der 2. Änderung des B-Plans Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf" beschließt die Gemeinde, dass sie dem Antrag für eine höhere, bis zu 200 m hohe WEA grundsätzlich zustimmt. Die Verwaltung wird aufgefordert durch entsprechende Ergänzungsvereinbarungen zum Kostenübernahmevertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger sicherzustellen, dass der Gemeinde durch die Überarbeitung des B-Planentwurfes mit dem Umweltbericht und die dann notwendige Wiederholung der öffentlichen Entwurfsauslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange keine Kosten entstehen.
Drucksachen-Nr.: 21/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 2    

Aus der Beratung
Ein Investor hat einen Antrag auf Errichtung einer WKA im Windpark Kl. Woltersdorf gestellt. Beabsichtigt war eine WKA mit einer Anlagenhöhe von ca. 150 m. Da die Gemeindevertretung jedoch im Rahmen des Flächennutzungsplanes beschlossen hat, dass WKA mit einer Anlagenhöhe von 200 m errichtet werden können, hat der Investor einen erneuten Antrag gestellt, um die geplante WKA ebenfalls mit einer Anlagenhöhe von 200 m errichten zu können.

TOP 10.

Diskussion und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) mit seinen Anlagen


Die Gemeindevertretung möge den 2. Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) mit seinen Anlagen zum 31.12.2013 beschließen.
Drucksachen-Nr.: 17/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
TOP 10. und 11. werden im Zusammenhang erläutert.

Frau Kadasch erläutert den Jahresabschluss 2013 anhand des Prüfberichtes des RPA. Sie geht auf Feststellungen, Erläuterungen und Hinweise ein und erklärt, für welche Sachverhalte (i.d.R. Kontenzuordnungen) Änderungen im nächsten Haushaltsjahr zu berücksichtigen sind. Sie macht Ausführungen zu:
  • Anlage- und Umlaufvermögen
  • Forderungen, Verbindlichkeiten
  • aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten
  • Sonderposten
  • Rückstellungen ...
Evtl. Fragen können sofort beantwortet werden, Einsichtnahme in die Unterlagen wäre sofort, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Das RPA hat seinen Bericht mit einem uneingeschränkten Prüfvermerk versehen und empfiehlt, den Jahresabschluss 2013 zu beschließen und dem Hauptverwaltungsbeamten die Entlastung zu erteilen.

Herr Taepke spricht der Kämmerei ein Lob für die umfangreiche Erarbeitung des Jahresabschlusses aus.

TOP 11.

Diskussion und Beschlussfassung zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013


Die Gemeindevertretung möge dem Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilen.
Drucksachen-Nr.: 18/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Siehe TOP 10.

TOP 12.

Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)


Die Gemeindevertretung möge den Entwurf der Satzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) in der vorliegenden Fassung beschließen.
Drucksachen-Nr.: 19/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Kadasch zählt die wesentlichen Änderungen auf und begründet die Notwendigkeit der Überarbeitung. Sie schildert die wesentlichen Inhalte und erläutert, wann die Satzung Anwendung findet. Weiterhin erklärt Sie, wie die festgesetzten Gebühren berechnet bzw. kalkuliert wurden. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat die Satzung im Voraus geprüft und ihr Einverständnis signalisiert.

Herr Milatz vergewissert sich, dass die Satzung veröffentlicht und damit jedem Bürger bekannt gegeben wird. Frau Kadasch erklärt, dass die Satzung sowohl in der Presse veröffentlicht, als auch auf der Internetseite der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) eingestellt werden würde. Herr Brandt ergänzt, dass jeder Bürger vorher zu informieren ist, wenn für einen Verwaltungsvorgang eine Gebühr entstehen würde.

TOP 13.

Beschlussfassung über die Kategorieneinstufung 2014 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung beschließt die Kategorieneinstufung 2014 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).

Kategorie 1: Groß Pankow, Kuhsdorf

Kategorie 2: Baek, Boddin, Kuhbier, Lindenberg, Seddin, Vettin, Wolfshagen

Kategorie 3: Groß Langerwisch, Groß Woltersdorf, Kehrberg, Klein Gottschow, Retzin

Kategorie 4: Tangendorf/Hohenvier
Drucksachen-Nr.: 13/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lehmann teilt mit, dass sich die Einstufungstabelle zu den letzten Jahren nicht verändert habe. Im Vergleich zu 2013 verschlechterten sich vier Ortswehren und zwei Ortswehren verbesserten sich. Diese Verschlechterungen und Verbesserungen seien durch andere Einsatzzahlen sowie Lehrgangsbesuche entstanden. Herr Dr. Frahm ergänzt, dass diese Aufwandsentschädigung Zeichen der Anerkennung für die geleistete Arbeit sei.

TOP 15.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Brandt verweist auf die in den einzelnen Fachausschüssen bereits angesprochene Problematik der Verleihung der gemeindeeigenen Zelte. Aus Kosten- und Zeitgründen müsse sich die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) für die Zukunft eine andere Möglichkeit einfallen lassen. Die Zelte wurden bis dato durch Mitarbeiter der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) aufgebaut und abgebaut. Weiterhin ist der Zustand der Zelte mangelhaft, sodass diese demnächst ersetzt werden müssten. Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) ist dabei, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Ebenso muss über die Ausleihgebühr der Bierzeltgarnituren nachgedacht werden und auch über die Benutzungsgebühren für die Vermietung der Dorfgemeinschaftshäuser.

Aus der Diskussion:

Herr Gericke berichtet diesbezüglich, dass die Bürger aus Wolfshagen nicht damit einverstanden wären, wenn die Zelte nicht mehr ausgeliehen werden bzw. lediglich zu bestimmten Veranstaltungen.

Herr Baich regt an, die Zelte jedem Ort einmal jährlich für die Dorffeste zur Verfügung zu stellen.

Herr Dr. Frahm verdeutlicht, dass über die Thematik nachgedacht werden und eine einheitliche Lösung gefunden werden muss.

Frau Groenewegen-Rauter hinterfragt, was mit den Zelten passiert, wenn sie nicht mehr ausgeliehen werden. Herr Dr. Frahm erklärt, dass sich die Zelte in einem schlechten Zustand befinden und somit demnächst neue Zelte angeschafft werden müssten.

Herr Lehmann informiert abschließend, dass am 22.09.2014 alle Ortsvorsteher zum Sicherheitsgespräch mit dem Revierpolizisten geladen wurden und als zweiter Tagesordnungspunkt diese Problematik nochmals angesprochen werden solle.

TOP 16.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Frau Groenewegen-Rauter hinterfragt, ob eventuell die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) zwischen Horst und Wolfshagen eine Fegeaktion durchführen könne, da sich in den Kastanien die Miniermotten befinden. Herr Baich erklärt, dass eine Fegeaktion keine Wirkung erzielen würde und die Natur dieses Problem von selbst regelt. Herr Dr. Frahm verdeutlicht, dass das keine Aufgabe der Verwaltung darstelle.

Frau Groenewegen spricht die Problematik mit der Ampelanlage an der B189 an. Sie hat sich die Verkehrssituation vor Ort persönlich angeschaut und appelliert an die Verwaltung, sich dafür einzusetzen, dass die Ampelanlage erhalten bleibt. Herr Brandt erklärt, dass vor Kurzem eine Demo zum Erhalt der Ampelanlage stattgefunden habe und auch Mitarbeiter der Verwaltung dabei gewesen seien. Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) wird sich um den Erhalt bemühen.

Herr Rochnia erklärt, dass drei Kinder aus Groß Langerwisch/Neudorf in Pritzwalk eingeschult wurden. Auf Anfrage, weshalb die Kinder in Pritzwalk zur Schule gehen, erhielt er von den Eltern die Auskunft, dass die Kinder aufgrund der derzeit bestehenden Buslinie nicht den Hort in Groß Pankow nutzen könnten, da der Bus zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr fahren würde. Die Eltern wären jedoch berufsbedingt auf die Betreuung im Hort angewiesen. Er hinterfragt, ob das der Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) bekannt sei. Herr Brandt erklärt, dass es sogenannte Schuleinzugsbereiche gibt. Das Schulgesetz besage, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen durchaus zulässig seien. Der ÖPNV liege im Aufgabenbereich des Landkreises Prignitz. Die Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) hätte darauf kein Einfluss.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer