Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 23.09.2014
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 69. Sitzung der Gemeindevertretung am 03.07.2014
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.32 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herr Peter Schröder
Herr Rainer Knurbien
Herr Kurt Essel
Herr Wilhelm Schröder
Herr Dr. Ingo Frahm
Herr Peter Gericke
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herr Norbert Milatz
Herr Reinhard Benn
Herr Christian Rochnia
Frau Annett Röhl
Herr Thomas Brandt
Herr Heiko Baich

Gleichstellungsbeauftragte
Frau Petra Ferch
Frau Gudrun Seedorf
Herrn Torsten Lange
Frau Petra Rogge
Herrn Wolfgang Taepke

Aus der Verwaltung: Gabriele Jekal, Hauptamtsleiterin
Karsten Lehmann, Ordnungsamtsleiter
Halldor Lugowski, Bauamtsleiter
Gäste: Herr Trummer, Firma Voltgrün
Pressevertreter: Frau Hamann, Der Prignitzer


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 05.06.2014
4.1 Berufung sachkundiger Einwohner in den Bauausschuss
5. 9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) im Bereich der Gemarkung Kehrberg - erneuter Feststellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 2/04-2014
6. Aufhebung Beschluss Nummer: 175/03-2011
- Aufstellbeschluss zur 10. Änderung Teil-FNP im Bereich Gr.Pankow
  Drucksachen-Nr.: 3/04-2014
7. Aufhebung Beschluss Nummer: 176/03-2011
- Aufstellbeschluss B-Plan Nr. 1 "Biogasanlage Gr. Pankow"
  Drucksachen-Nr.: 4/04-2014
8. 1. Änderung B-Plan Wolfshagen Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
- Schlussabwägung
  Drucksachen-Nr.: 5/04-2014
9. 1. Änderung B-Plan Wolfshagen-Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
- Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 6/04-2014
10. 12. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz)
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 7/04-2014
11. 3. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf der Gemeinde Gr. Pankow(Prignitz)
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren
  Drucksachen-Nr.: 8/04-2014
12. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Plans Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf"
  Drucksachen-Nr.: 9/04-2014
13. Informationen des Bürgermeisters
14. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Dr. Frahm, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Es ist erforderlich, die Tagesordnung zu ändern:

Im öffentlichen Teil wird nach dem TOP 4 wird folgender TOP 4.1 eingefügt:

4.1) Berufung sachkundiger Bürger in den Bauausschuss.


Im nichtöffentlichen Teil wird nach dem TOP 16 folgender TOP 16.1 eingefügt:

16.1) Vergabe


Die Gemeindevertreter stimmen der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. 

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Da keine Bürger anwesend sind, entfällt dieser TOP.

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 05.06.2014

Aus der Beratung
Herr Gericke erkundigt sich, warum in der Niederschrift die beiden sachkundigen Bürger zum Bauausschuss nicht aufgeführt sind.
Herr Brandt anwortet, dass diese Bürger erst im Anschluss dieses TOP`s berufen werden.

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 05.06.2014 gibt es nicht. Somit gilt diese als bestätigt.

TOP 4.1

Berufung sachkundiger Einwohner in den Bauausschuss

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Dr. Frahm erläutert, dass Frau Bettina Hagemann und Herr Hans Groenewegen als sachkundige Bürger für den Bauausschuss vorgeschlagen wurden. Beide Bürger waren bei der letzten Bauausschusssitzung anwesend und waren sehr begeistert von dem Vorschlag, berichtet Herr Lugowski.
Herr Dr. Frahm begrüßt den Vorschlag, da beide in der vergangenen Wahlperiode Gemeindevertreter waren.

TOP 5.

9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) im Bereich der Gemarkung Kehrberg - erneuter Feststellungsbeschluss


Gemäß § 5 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 9. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) (in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow von 2002) im Bereich Kehrberg und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht (jeweils Stand August 2012).
Drucksachen-Nr.: 2/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Lewin vom Plankontor erläutert, dass es im Sommer letzten Jahres ein Gerichtsurteil gab, das zur Folge hat, dass die öffentliche Auslegung wiederholt werden musste. Die Planunterlagen wurden jedoch nicht überarbeitet.
Laut Urteil ist es nun notwendig, sehr detaillierte Informationen zu den Umweltbelangen zu geben. Die öffentlichen Bekanntmachungen werden dadurch zukünftig noch umfangreicher.

Herr Brandt gibt den Hinweis, dass in dem Beschlussvorschlagstext eine redaktionelle Änderung erfolgen muss. Es heißt richtig "... ehemaligen Amtes Groß Pankow/Prignitz...". 

TOP 6.

Aufhebung Beschluss Nummer: 175/03-2011
- Aufstellbeschluss zur 10. Änderung Teil-FNP im Bereich Gr.Pankow


Die Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) beschließt den Aufstellbeschluss zur 10. Änderung Teil-FNP im Bereich Gr.Pankow (Beschluss-Nr. 175/03-2011) vom 08.12.2011 aufzuheben.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Drucksachen-Nr.: 3/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Gemeinsam zu TOP 6 und 7)

Herr Lugowski erläutert in Kurzform die Begründung zur Aufhebung des Beschlusses. Es wurde seit mehr als zwei Jahren nach dem Beschluss zur Erweiterung der Biogasanlage Groß Pankow von Seiten des Investors keine Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen unternommen. Mit Aufhebung der Beschlüsse wird das Planverfahren unwirksam.

Herr Baich erkundigt sich, ob diese Aufhebung lediglich die Firma Ziggel betrifft. Herr Lugowski bejaht die Frage.

TOP 7.

Aufhebung Beschluss Nummer: 176/03-2011
- Aufstellbeschluss B-Plan Nr. 1 "Biogasanlage Gr. Pankow"


Die Gemeinde Gr. Pankow (Prignitz) beschließt den Aufstellbeschluss für den B-Plan Gr.Pankow Nr. 1 "Biogasanlage Gr.Pankow" (Beschluss-Nr. 176/03-2011) vom 08.12.2011 aufzuheben.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Drucksachen-Nr.: 4/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 13 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Erläuterung siehe TOP 6.

TOP 8.

1. Änderung B-Plan Wolfshagen Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
- Schlussabwägung


Der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 17-seitige Abwägungsvorlage (Stand Juni 2014) der aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
Das mit der Bauleitplanung beauftragte Planungsbüro wird beauftragt, das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
Drucksachen-Nr.: 5/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 11    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herr Norbert Milatz
Herr Reinhard Benn

Aus der Beratung
Herr Lewin erklärt, dass es sinnvoll sei, durch Änderungen in der technischen Anlagenplanung einige schornsteinähnliche Anlagenteile drei bis fünf Meter zu erhöhen.

Gleichzeitig erläuert er den Zusammenhang von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan und die Rechtskraft durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Dosse und Prignitz Express.

TOP 9.

1. Änderung B-Plan Wolfshagen-Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
- Satzungsbeschluss


Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des
B-Plans Wolfshagen Nr. 2 "Biogasanlage Wolfshagen" (Stand Juni 2014) als Satzung und billigt die Begründung.
Drucksachen-Nr.: 6/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 11    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herr Norbert Milatz
Herr Reinhard Benn

Aus der Beratung
Herr Lewin weist daraufhin, dass der Satzungsbeschluss der gesetzgebende Beschluss ist.

TOP 10.

12. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Gr. Pankow (Prignitz)
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 12. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) (Stand Juni 2014) mit Planzeichnung sowie Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie für die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und das schriftliche Scopingverfahren.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats.
Drucksachen-Nr.: 7/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 12    
Ja-Stimmen : 10 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 2    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herr Thomas Brandt

Aus der Beratung
Herr Lewin führt die Notwendigkeit dieses Beschlusses aus. Durch den technischen Fortschritt bei Windkraftanlagen werden immer höhere Anlagen gebaut. Daher ist es sinnvoll, die Höhenbegrenzung von 100 Meter für Windkraftanlagen aufzuheben. Nicht nur die Windkraftbetreiber sehen dies als notwendig auch die Regionalplanung.

Auch für die Änderung der textlichen Darstellung muss ein Beteiligungsverfahren erfolgen. Die Aufhebung der Höhenbegrenzung ist aber auch nur möglich, wenn parallel Bebauungspläne geändert werden.

Herr Lewin spricht den Ausbau Kuhbier südlich der Bundesstraße an; auf der Karte als Erweiterungsfläche dargestellt ("Nase"). Hier können erst höhere Windkraftanlagen errichtet werden, wenn es keine Wohnnutzung mehr in dem angrenzenden bewohnten Außenbereich gibt. Der zukünfigte B-Plan wird diese Regelung beinhalten. Herr Lewin erwähnt das in diesem Zusammenhang notwendige Abfragen der naturschutzzuständigen Behörden. Dies ist auf Ebene des Flächennutzungsplanes ziemlich grob im Vergleich zur B-Plan-Ebene. Die Untersuchungen dürfen auch nicht älter als fünf Jahre sein.

Der 1000-Meter-Radius, in dem keine Windkraftanlagen gebaut werden dürfen, wird eingehalten.

Herr Lugowski informiert darüber, dass der Investor, der die B-Pläne erstellt, überprüfe, inwieweit das Wohnrecht beim Kuhbierer Ausbau dauerhaft genutzt werden solle. Weiterhin teilt er mit, dass die Höhenbegrenzung aufgehoben werden, aber im Einzelfall in den jeweiligen Bebauungsplänen Regelungen dazu erfolgen.

Herr Gericke erkundigt sich, wieviel Häuser und Einwohner es im Kuhbierer Ausbau gibt. Herr Essel beantwortet die Frage: es wohnen dort zwei ältere Familien, die beabsichtigen, an die Firma Greenwind zu verkaufen.

Herr Dr. Frahm äußert, dass es ihm wichtig sei, dass keine Bebauung mit Windkraftanlagen erfolge, solange dort jemand wohne. 
In diesem Zusammenhang betont Herr Lugowski noch einmal, dass heute lediglich die Beteiligung beschlossen werde, welche ein Vorentwurf darstelle.

Frau Groenewegen möchte wissen, was geschehe, wenn der neue Käufer des Ausbaus dort wohnen möchte. Herr Lewin erklärt, dass dann keine Windkraftanlagen errichtet werden können.

TOP 11.

3. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Kl. Woltersdorf der Gemeinde Gr. Pankow(Prignitz)
- Beschluss über den Vorentwurf zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren


Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 3. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf (Stand Juni 2014) mit Planzeichnung sowie Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes als Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie für die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und das schriftliche Scopingverfahren.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats.
Drucksachen-Nr.: 8/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 2    

Aus der Beratung
Herr Lewin erläutert, dass im Bereich Kl. Woltersdorf nun die gesamte Fläche abgedeckt sei, die im Regionalplan erfasst ist. Bestandsschutz der Höhe liegt vor. In dem 1000-Meter-Radius darf die Anlagenhöhe 100 Meter nicht überschreiten.
Die Höhen werden im B-Plan-Verfahren geregelt.

In dem Gebiet befindet sich Wald. Laut Regionalplanung ist dieses Stück Vorrangsgebiet. Der B-Plan sieht die Bebauung mit Windkraftanlagen im Wald allerdings nicht vor.

Sollten für den Bereich Boddin die Höhen angepasst werden, dann muss der FNP nicht nur für den Bereich des Windparks sondern auch, wie bereits im Bereich Klein Woltersdorf, mit Ortslagen angepasst werden.

Herr Lewin spricht weiterhin die Bodendenkmalfläche an.

Auch hier wird der Wegfall der Höhenbegrenzung festgelegt. Dies läuft in einem zweistufigen Verfahren und wird parallel bearbeitet.

TOP 12.

Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Plans Gr. Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Kl. Woltersdorf"


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Groß Pankow (Prignitz) die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Groß Woltersdorf Nr. 1 "Windpark Klein Woltersdorf".
Das Änderungsverfahren umfasst die Flurstücke 35, 38, 39 und 10 (teilw., ehem. Karthaneverlauf) der Flur 4 der Gemarkung Klein Woltersdorf. Der Bau der zusätzlichen Windenergieanlage soll auf dem Flurstück 35 erfolgen.
Der Geltungsbereich für die 3. B-Plan-Änderung ist in dem beigefügten Übersichtsplan
M 1:10.000 dargestellt. Der genaue Geltungsbereich wird nach Vorlage einer Vermesserunterlage festgelegt.
Planungsziel ist die Verdichtung des bestehenden Windparks durch die Festsetzung eines zusätzlichen Sondergebietes für den Bau einer weiteren Windenergieanlage (WEA) mit einer Gesamthöhe von bis zu 200 m über Erdniveau.
Drucksachen-Nr.: 9/04-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 13    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 1 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    

Aus der Beratung
Herr Lewin schildert anhand einer Karte das Vorhaben. Es soll eine Windkraftanlage errichtet werden, wobei aber in dem Verfahren mehrere Flurstücke einbezogen werden. Diese Anlage wird mit einer Höhe von über 100 Meter zugelassen sein. Die faunistischen und floristischen Untersuchungen sind auf B-Plan-Ebene sehr akribisch.

Herr Trummer, der Investor der Windkraftanlage von der Firma Voltgrün, stellt sich, seine Firma, sein Projekt und seine Ideen dafür vor. Er gibt einen Einblick in seine Erfahrungen mit den Bürgerbeteiligungsmodellen. Der Bürger kann sich direkt an dem Projekt mit mindestens 3.000 € beteiligen. Die Wertschöpfung geschieht somit direkt in der Region.
Die Firma Voltgrün übernimmt die komplette Projektierung bis zur schlüsselfertigen Errichtung. Diese Unternehmensform wird zusammen mit einer Steuerberatungsfirma geführt, die das "Alltagsgeschäft" für die investierenden Bürger erledigt.
Es würde eine Bürgerwindparkgesellschaft gegründet werden, bei der die Gemeinde 1. Kommanditistin der KG wäre und mitbestimmen könnte, wer sich weiter an dieser KG beteiligen darf.

Frau Groenewegen äußert, dass sie die Bürgerbeteiligung gut finde, fragt sich aber, inwieweit die Gemeinde haftbar sei, wenn die finanzielle Seite nicht gelinge. Herr Trummer antwortet, dass das komplette Risiko bei seiner Firma Voltgrün liege. Die Einbindung der Bürger erfolge erst, wenn die entsprechende Genehmigung erteilt sei.

Herr Dr. Frahm erkundigt sich was geschehe, wenn nicht genug Bürger Interesse an dem Projekt zeigen. Herr Trummer meint, dass die Firma Gespräche mit anderen potentiellen regionalen Partnern führen könnte wie zum Beispiel Stadtwerke Pritzwalk oder Perleberg. Er selbst sieht aber kein Problem, Investoren zu finden.

Herr Dr. Frahm begrüßt diese Form der Investition. Er bittet Herrn Trummer, der Gemeinde evtl. Einblicke in das Modell in Regensburg zu gewähren. Herr Trummer würde ein Prospekt digital übersenden.


Die Entfernung zur nächsten Bebauung liegt bei ca. 1200 Meter. In diesem Bereicht befinde sich eine Verdachtsfläche für ein Bodendenkmal, erläutert Herr Lewin.
Herr Dr. Frahm möchte wissen, ob das Grundstück der Gemeinde gehöre. Dies sei nicht der Fall, so Herr Lugowski.

TOP 13.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Brandt teilt mit, dass dieses Jahr der Bauabschnitt Bullendorf - Mesendorf realisiert wird. Zudem liegen die Brückenbauwerke im Zeitplan. Mit der Behelfsbrücke in Klein Linde sei man zufrieden.

Am 12. Juli wird die Ausstellung "Kunst im Dorf" in Retzin um 15 Uhr eröffnet. Hierzu lädt Herr Brandt alle Anwesenden ein.

TOP 14.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Dr. Ingo Frahm
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer