Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)                                                                 ,den 30.06.2014
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)

N i e d e r s c h r i f t
Über die 66. Sitzung der Gemeindevertretung am 06.03.2014
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.50 Uhr
Ort: Rathaus der Gemeinde, Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz) im großen Versammlungsraum

Teilnehmer

Anwesend: Abwesend:
Herr Prof. Dr. med. Bernhard von Barsewisch
Frau Gudrun Seedorf
Herr Reinhard Benn
Herr Martin Tetschke
Herr Alwin Lugowski
Herr Norbert Milatz
Frau Petra Rogge
Herr Peter Schröder
Herr Thomas Brandt
Herr Hans-Achim Baich
Herr Heiko Baich
Herr Kurt Essel
Herr Dr. Ingo Frahm
Herr Hans Groenewegen
Frau Renate Groenewegen-Rauter
Herr Rainer Knurbien

Gleichstellungsbeauftragte
Frau Petra Ferch
Herr Jan Schumacher
Herr Volker Prenzlow
Frau Brigitte Alwin
Herr Andreas Braune
Herr Peter Gericke
Herr Frank Giese
Frau Bettina Hagemann
Frau Kerstin Kordelle

Aus der Verwaltung: Gabriele Jekal, Hauptamtsleiterein
Halldor Lugowski, Bauamtsleiter
Sabine Kadasch, Kämmerin
Gäste: Dagmar Lodwig

Stefan Stitz vom Büro Plankontor
Franziska Göbel, Green Wind Energy

Bürger: Jutta Röder, Helle
Herr Rath, Groß Langerwisch
Sabrina Schmidt, Wolfshagen
Rainer Kirsten, Wolfshagen
Richard See, Klein Woltersdorf
Bernd Frädrich, Klein Woltersdorf


Pressevertreter: Herr Fischer von der MAZ
Frau Hamann von "Der Prignitzer"


Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit
2. Abstimmung über die Tagesordnung
3. Bürgerfragestunde
4. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.12.2013
5. Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept zur Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
  Drucksachen-Nr.: 304/03-2014
6. Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) für das Haushaltsjahr 2014
  Drucksachen-Nr.: 303/03-2014
7. Beschlussfassung zum B-Plan Kehrberg Nr. 1 "Biogasanlage Kehrberg"
Schlussabwägung und Satzungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 305/03-2014
8. Beschlussfassung zur 1. Änderung B-Plan Wolfshagen Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 307/03-2014
9. Beschlussfassung zur 12. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) im Bereich des ehemaligen Amtes Groß Pankow und 3. Änderung des räumlichen Teil-flächennutzungsplanes Klein Woltersdorf mit dem Ziel der Aufhebung der Höhenfest-setzungen für Windenergieanlagen
– Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 308/03-2014
10. Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" – Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 309/03-2014
11. Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" – Aufstellungsbeschluss
  Drucksachen-Nr.: 310/03-2014
12. Friedhofssatzung
  Drucksachen-Nr.: 312/03-2014
13. Beschlussfassung zur Erweiterung der Aufgaben des kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG um die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage mit dem Ziel einer steuerlichen Optimierung
  Drucksachen-Nr.: 311/03-2014
14. Informationen des Bürgermeisters
15. Anfragen der Abgeordneten

Protokoll

I. Öffentlicher Teil

TOP 1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Ladung und Beschlussfähigkeit

Aus der Beratung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung , Prof. B. v. Barsewisch, eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt.

TOP 2.

Abstimmung über die Tagesordnung

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 15 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Brandt informiert darüber, dass Frau Dagmar Lodwig seit dem 01.03.2014 in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) steht. Gemäß Kommunalwahlgesetz darf sie die Funktion der Gemeindevertreterin nicht mehr ausüben und nicht mehr abstimmen. Herr Brandt bedankt sich bei ihr für ihre Mitwirkung und Unterstützung in den vergangenen Jahren.

Die Abgeordneten stimmen der Tagesordnung einstimmig zu.

ab hier anwesend Herr Martin Tetschke

TOP 3.

Bürgerfragestunde

Aus der Beratung
Der Bürger Herr Rath aus Groß Langerwisch richtet das Wort an die Gemeindevertretung, um auf Probleme aufmerksam zu machen, die im Zusammenhang mit der Biogasanlage in Neudorf entstanden sind. Dabei betont er, dass er nicht gegen die Biogasanlage als solche ist, sondern gegen die dadurch entstandenen Straßenschäden und die immer schlechter werdende Grundwasserqualität. Dies führte bereits dazu, dass die Radleroase in Helle aus hygienischen Gründen schließen musste. Zudem bemängelt er die fehlende Bereitschaft der Zusammenarbeit des Betreibers Herr Ahlers.
Frau Röder schließt sich den Worten des Herrn Raths an. Aus Angst um die Sicherheit der Gebäude und Grundstücke schlossen sich Anwohner zu einer Bürgerinitiative zusammen.

Herr Kirsten aus Wolfshagen schließt sich der Meinung an, dass die Straßen durch die Transporte zu den Biogasanlagen beschädigt werden. Außerdem werde auch das "Schutzgut Mensch" belastet. Auch die Bürgerin Frau Schmidt regt dazu an, einmal darüber nachzudenken, dass durch die Schäden der Straßen zusätzlich die Attraktivität des Dorfes Wolfshagen leide, was sich negativ auf den Tourismus auswirken könnte.

Frau Röder greift die Thematik Radweg auf. Helle liege als Knotenpunkt zwischen Putlitz, Neudorf und Wolfshagen. Sie ist der Meinung, dass die Radwege durch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge kaputt gefahren werden.

Herr Lugowski stellt klar, dass zuerst die landwirtschaftlichen Wege vorhanden waren, die später durch das Radwegekonzept als Radwege genutzt wurden. Die Landwirtschaft ermögliche somit den Radwegetourismus, nicht umgekehrt.
Er betont zudem, dass die Gemeinde keine Genehmigungs- und Prüfbehörde sei. Die Gemeinde hält jedoch die Behörden dazu an, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Wer die entsprechende Genehmigung erteile, ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Zum Thema Biogasanlage Neudorf teilt er mit, dass keine Erweiterung erfolgen werde. Es wird allerdings eine Neusortierung "zum Schutz des Bodens" vorgenommen werden in Form von Lagerflächen, Silos und Becken, um das Eindringen von zum Beispiel Silowasser zu verhindern.
Herr Lugowski spricht die Thematik Wasserqualität an. Es wird in naher Zukunft durch die untere Wasserbehörde geklärt, ob die Verunreinigung des Wassers tatsächlich durch die Biogasanlage hervorgerufen wurde. Er weist auf die Möglichkeit des Anschlusses an das örtliche Trinkwassernetz Pritzwalk hin.

Herr Lugowski bietet an, sich dafür einzusetzen, dass eine sachkompetente Gesprächsrunde zusammen mit der Bürgerinitiative und den zuständigen Mitarbeitern des Landesumweltamtes zustande kommt. Frau Röder nimmt das Angebot gern an.

Dass der Ausbau der Kreisstraße bei Groß Langerwisch bis zur Biogasanlage und durch die Ortslage Neudorf dieses Jahr beginnt und nächstes Jahr abgeschlossen sein wird, darauf hofft Herr Lugowski. Somit würde sich das Poltern geben.

Der Landwirt Herr Lange aus Helle möchte sich zukünftig für die Sauberkeit der Siloanlagen einsetzen und um Verbesserung des gesamten Zustandes durch Einbringung kompetenter Ideen bemühen, darüber informiert Herr Lugowski.

Der Bürger Herr See aus Klein Woltersdorf trägt seine Anliegen vor. Es geht ihm um den noch nicht fertiggestellten Löschteich. Er erkundigt sich, ob es einen neuen Kinderspielplatz geben wird und ob die alte Kinderrodelbahn wieder hergerichtet werden könnte. Zudem spricht er den Verbindungsweg Klein Woltersdorf nach Groß Woltersdorf an. Die Treuhand versucht dort, Straßenabschnitte zu veräußern. Er sieht durch die Privatisierung die Verkehrssicherheit in Gefahr.

Herr Lugowski geht auf die Fragen ein. Die Gemeinde hat sich Flächen für den Löschwasserteich in der Nähe des Dorfgemeinschaftshauses ausgesucht. Derzeit genügen die finanziellen Mittel nicht zur Fertigstellung. Dies kann aber im Zusammenhang mit einer Windkraftanlage ermöglicht werden. Er geht davon aus, dass 2015 die Fertigstellung des Teiches erfolge.

Herr Lugowski greift die Thematik Verbindungsweg auf. Die Gemeinde ist für diese Belange nicht zuständig. Somit wird das Anliegen der Landwirte, den Weg zurückzubauen, um diesen wieder als Acker zu bewirtschaften, abgelehnt. Diese Angelegenheit sei aber in einer Einzeldiskussion zu besprechen, nicht in diesem Rahmen.
Zu den beiden anderen Themen kann er keine Auskunft geben. Die Angelegenheiten werden im Hause besprochen. Eine Antwort darauf folgt.

Frau Schmidt erkundigt sich nach einer Regelung der Pflege, Instandhaltung und Reinigung der Objekte Brennerei und Mühle in Wolfshagen. Herr Prof. von Barsewisch teilt mit, dass der Mühlenverein bestrebt sei, die Mühle wieder in Gang zu bringen. Der Verein sei für die Pflege insgesamt zuständig.
Der Eigentümer der Brennerei reagiert nicht auf Post. Die Bauaufsichtsbehöre sowie Denkmalschutzbehörde wurden jeweils über den Zustand des Gebäudes in Kenntnis gesetzt. Bei zu großer Gefahr muss die Gemeinde handeln und Ersatzmaßnahmen vornehmen. Das dafür eingesetzte Geld müsste vom Eigentümer erstattet werden.

TOP 4.

Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.12.2013

Aus der Beratung
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 19.12.2013 gibt es nicht.

TOP 5.

Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept zur Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)


Die Gemeindevertretung möge das HSK in der vorliegenden Fassung beschließen.
Drucksachen-Nr.: 304/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 16 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Kadasch informiert über die Notwendigkeit und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes. Das Haushaltsjahr 2013 wurde besser abgeschlossen als ursprünglich gedacht.
Sie erläutert in Kurzform die jedem Abgeordneten vorliegenden Unterlagen zum Haushaltssicherungskonzept.
Ziel für das Jahr 2021 ist es, einen ausgeglichenen Haushalt vorliegen zu haben.

TOP 6.

Diskussion und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) für das Haushaltsjahr 2014


Die Gemeindevertretung möge die Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen in der vorliegenden Fassung beschließen.
Drucksachen-Nr.: 303/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 16 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Frau Kadasch erinnert an die Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2013 und die damit zusammenhängenden Maßnahmen. Die für 2014 geplanten Maßnahmen schneidet sie grob an.
Sie informiert darüber, dass der Haushalt genehmigungspflichtig ist, das heißt, nach Zustimmung durch die Gemeindevertreter muss dieser der Kommunalaufsicht zur Genehmigung eingereicht werden und anschließend veröffentlicht werden. Der Finanzausschuss und der Hauptausschuss stimmten diesem Beschluss zu.

TOP 7.

Beschlussfassung zum B-Plan Kehrberg Nr. 1 "Biogasanlage Kehrberg"
Schlussabwägung und Satzungsbeschluss


a) Schlussabwägung
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt die vorliegende 32-seitige Abwägungsvorlage (Stand Januar 2014) der aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen als Schlussabwägung.
Das mit der Bauleitplanung beauftragte Planungsbüro wird beauftragt, das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

b) Satzungsbeschluss
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Kehrberg Nr. 1 "Biogasanlage Kehrberg" (Stand Januar 2014) als Satzung und billigt die Begründung mit dem Umweltbericht.
Drucksachen-Nr.: 305/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 14 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 2    

Aus der Beratung
Herr Stitz von Plankontor erläutert, dass mit der Fassung des Satzungsbeschluss der letzte Schritt im Planverfahren erreicht wird, bevor dieser durch Veröffentlichung rechtskräftig wird.

Er geht insbesondere auf die Möglichkeit der Erweiterung der Biogasanlage durch Entstehung von zwei neuen Behältern und einer Silagefläche ein.
Ein Gutachten wurde in Bezug auf die Zauneidechsen vorgenommen. Entsprechend des Vorschlages des Gutachters wurde gehandelt, indem ein Steinhaufen umgesetzt wurde, in welchem die Zauneidechse vorkam.

Zur Thematik Schall gab es in der Vergangenheit genügend Diskussionen. Ein Schallgutachten wurde vorgenommen. Es ergab, dass der Schall die Grenzwerte unterschritt. Im B-Plan darf geregelt werden, wieviel Lärm entstehen darf.

Bevor weitere Fragen und Diskussionen auftreten, erklärt Herr Lugowski noch einmal, in welchen Fällen Biogasanlagen errichtet werden. Genau an der Stelle, wo sie jetzt steht, war die Errichtigung mit Einhaltung aller Grenzwerte möglich.
Herr Brandt erläutert die unterschiedlichen Dimensionen der einzelnen Biogasanlagen in der Gemeinde, um zu verdeutlichen, wie klein diese Anlage im Vergleich zu den anderen ist. Weitere Fragen sollten sich damit erledigt haben.

TOP 8.

Beschlussfassung zur 1. Änderung B-Plan Wolfshagen Nr. 2 "Biogas Wolfshagen"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Wolfshagen Nr. 2 "Biogasanlage Wolfshagen" (Stand Januar 2014) mit Planzeichnung (Teil A) und Teil B und billigt den Entwurf der Begründung.
Der Planentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und parallel dazu sind die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Drucksachen-Nr.: 307/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 14    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : Mit Stimmenmehrheit
Nein-Stimmen : 2 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 1    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herr Reinhard Benn
Herr Norbert Milatz

Aus der Beratung
Herr Stitz vom Plankontor erläutert, dass in diesem Verfahren in unterschiedlicher Höhe gebaut werden darf. Die Bebauung darf im vorderen Bereich zum Schutze des Landschaftsbildes nicht so hoch sein wie im hinteren Bereich. Herr Heiko Baich erkundigt sich, wie hoch die "Schornsteine" werden. Herr Lugowski erklärt, dass die vorderen Anlagenteile nicht höher werden als die jetzigen im hinteren Bereich. Bei der Erhöhung im vorderen Bereich handelt es sich um 4 bis 6 Meter.

TOP 9.

Beschlussfassung zur 12. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) im Bereich des ehemaligen Amtes Groß Pankow und 3. Änderung des räumlichen Teil-flächennutzungsplanes Klein Woltersdorf mit dem Ziel der Aufhebung der Höhenfest-setzungen für Windenergieanlagen
– Aufstellungsbeschluss


Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Groß Pankow (Prignitz) in den Grenzen des ehemaligen Amtes Groß Pankow und parallel dazu die 3. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Klein Woltersdorf durchzuführen.
Planungsziel ist die bisherige textliche Festsetzung, mit der gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum allgemeinen Maß der baulichen Nutzung, hier gemäß § 16 Abs. 1 BauNVO die maximale Höhe von Windenergieanlagen in dafür im FNP dargestellten Sonderbauflächen "Wind" festgelegt wird, von 100 m über Erdniveau aufzuheben. Die Festsetzung maximaler WEA-Anlagenhöhen soll zukünftig ausschließlich über Festsetzungen in den Bebauungsplänen erfolgen.
Drucksachen-Nr.: 308/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 4    

Aus der Beratung
Herr Lugowski berichtet über die vergangenen Geschehnisse. In Einwohnerversammlungen in Kuhbier und Kuhsdorf entschied man sich mehrheitlich für die Aufhebung der Höhenbegrenzung. Im Flächennutzungsplan muss diese Änderung auch in textlicher Ebene festgehalten werden. Diese Änderung gilt vorerst für die ehemalige Fläche des Amtes Groß Pankow und Klein Woltersdorf. Für Boddin folgt ein eigener Flächennutzungsplan erst nach Feststellung des Interesses an Windkraftanlagen.
Im Bau- sowie Hauptausschuss sprach man sich dafür aus, im Rahmen der B-Pläne davon abzusehen, Anlagen mit einer Höhe von über 200 Metern zu errichten.

Frau Seedorf teilt mit, dass der Ortsbeirat Boddin/Langnow sich ebenfalls mit der Thematik Höhenbegrenzung beschäftigt hat. Der Ortsbeirat lehnt die Aufhebung der Höhenbegrenzung ab. Außerdem spricht sie sich für die bessere Regelung in Bezug auf Eintritt in Verträgen und das Fließen von Geldern im Zusammenhang mit Windkraftanlagen (WKA) aus.
Herr Brandt erläutert näher die vergangene degressive und heutige lineare Abschreibung und die damit zusammenhängenden Zahlungen bei WKA. Mit der zukünftigen Umarbeitung des EEG kann mit steuerlichen Erträgen gerechnet werden.

Herr Groenewegen möchte erläutert wissen, wie es sich mit den "Spendengeldern" verhält. Herr Brandt erläutert, dass die Verpächter sich gegenüber den Windkraftanlagenbetreibern verpflichteten, eine bestimmte Summe pro Jahr pro Mühle an die Gemeinde zu zahlen. Bei Nichteinhaltung kann die Gemeinde aber nicht klagen, da es privatrechtlicher Natur ist.

TOP 10.

Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" – Aufstellungsbeschluss


Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhbier Nr. 1 "Windpark Kuhbier" mit dem Ziel, in dem Plangebiet zukünftig auch WEA mit Anlagenhöhen von mehr als 100 m über Erdniveau zuzulassen. Die für neue Anlagen festzusetzenden Sondergebiete mit der Zulässigkeit von WEA mit Gesamthöhen von mehr als 100 m müssen mindestens 1.000 m von der nächstgelegen Wohnnutzung entfernt sein.
Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB sollen Festsetzungen erfolgen, dass ab dem Zeitpunkt, wo von den Flugsicherungsbehörden das Verfahren einer radargesteuerten Einschaltung der Nachtbeleuchtung der WEA zugelassen wird, dort nur noch WEA mit dieser radargesteuerten Nachtbeleuchtung gebaut werden dürfen.
Drucksachen-Nr.: 309/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 12 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 4    

Aus der Beratung
Herr Lugowski erläutert, dass sich durch die geänderte Höhe der Windkraftanlagen die Standorte verändern. Man ist bestrebt, die zukünftigen Rahmenbedingungen der Regionalplanung schon jetzt einzuhalten. Mindestens ein Abstand von 1000 Meter von jeglicher Bodenbebauung müsste eingehalten werden. Weiterhin greift er die Befeuerung der neuen WKA auf, diese nachgerüstet werden könnten, sobald sie in Deutschland zulässig sein.

Frau Groenewegen erkundigt sich, ob die Kuhbierer dem zustimmten. Herr Essel bejaht die Frage.

Herr Lugowski gibt die Information, dass die kleineren Anlagen zurückgebaut werden. Dadurch werden weniger Anlagen vorhanden sein, aber größere. Direkt an der Gemarkungsgrenze (Pritzwalk und Giesensdorf) werden ebenfalls großen Anlagen mit einer solchen Befeuerung entstehen.

TOP 11.

Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" – Aufstellungsbeschluss


Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Kuhsdorf Nr. 1 "Windpark Kuhsdorf" mit dem Ziel, in dem Plangebiet zukünftig auch WEA mit Anlagenhöhen von mehr als 100 m über Erdniveau zuzulassen. Die für neue Anlagen festzusetzenden Sondergebiete mit der Zulässigkeit von WEA mit Gesamthöhen von mehr als 100 m müssen mindestens 1.000 m von der nächstgelegen Wohnnutzung entfernt sein.
Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB sollen Festsetzungen erfolgen, dass ab dem Zeitpunkt, wo von den Flugsicherungsbehörden das Verfahren einer radargesteuerten Einschaltung der Nachtbeleuchtung der WEA zugelassen wird, dort nur noch WEA mit dieser radargesteuerten Nachtbeleuchtung gebaut werden dürfen.
Drucksachen-Nr.: 310/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 15    
Ja-Stimmen : 11 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 4    
Befangen gem. §22 BbgKVerf
Herr Thomas Brandt

Aus der Beratung
Herr Stitz weist darauf hin, dass dieser Sachverhalt wie TOP 10 zu betrachten sei. 

TOP 12.

Friedhofssatzung


Die Gemeindevertretung beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz).
Drucksachen-Nr.: 312/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 16 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Brandt teilt mit, dass Herr Lehmann heute nicht anwesend ist, um die Friedhofssatzung zu erläutern, da er das neue Feuerwehrauto für Boddin/Langnow holt. Ihm ist bekannt, dass die Zustimmung dazu im Ordnungsausschuss und Hauptausschuss erteilt wurden.

Frau Seedorf als Ortsvorsteherin von Boddin/Langnow ist mit der Satzung nicht in allen Punkten einverstanden. Die Regelungen der § 25 und § 20 missfallen dem Ortsbeirat. Jeder Bürger sollte selbst entscheiden können, wie die Steine und die Schrift auszusehen haben. Herr Brandt erklärt diese Vorschrift damit, dass eine Gebühr dafür anfalle, die auf ein Angebot eines Steinmetzes beruhe, welches vertraglich geregelt wurde. Bei Sonderwünschen wäre eine höhere Gebühr fällig. Dr. Frahm, der Vorsitzende des Ordnungsausschusses, bekräftigt die Aussage von Herrn Brandt.

Zudem regt Frau Seedorf an, bei der Bestattung "grüne Wiese" die Möglichkeit zu schaffen, Blumen ablegen zu können. Weiterhin äußert sie den Wunsch, auch in Boddin die Bestattung unterm Rasen zu ermöglichen.

Herr Dr. Frahm argumentiert gegen die Möglichkeit der Blumenablage. Die Arbeit der Hausmeister bei der Grabpflege solle nicht behindert werden.

Frau Groenewegen begrüßt die Diskussion über die Toten, aber sie wünscht sich, dass mehr über die Lebenden diskutiert werde. Herr Brandt verweist zu ausführlichen Diskussionen auf die einzelnen Fachausschüsse. 

TOP 13.

Beschlussfassung zur Erweiterung der Aufgaben des kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG um die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage mit dem Ziel einer steuerlichen Optimierung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) beschließt, dem Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG die Aufgabe zur Einrichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Aufgabenerweiterung entsprechend der beschlossenen Satzungsänderung für die steuerliche Optimierung zu übertragen.
Drucksachen-Nr.: 311/03-2014

Gesetzl. Anz. der Mitglieder : 17    
davon anwesend : 16    
Ja-Stimmen : 16 Stimmverhältnis : einstimmig
Nein-Stimmen : 0 Abstimmung : angenommen
Enthaltungen : 0    

Aus der Beratung
Herr Brandt erläutert den Werdegang der WEMAG zur einhundertprozentig kommunalen Gesellschaft. In diesem Zusammenhang wurde damals ein Kommunalkredit aufgenommen. Es wurden Überlegungen unternommen, den Zinsaufwand für diesen Kredit zu verringern. Daher entschied man sich für den Erwerb einer Photovoltaikanlage. Der dafür entstehende Zinsaufwand wird gegen den Zinsaufwand für den Kommunalkredit gegengerechnet. Dies ergibt eine Einsparung von ca. 1.000.000 €.

Herr Groenewegen interessiert sich dafür, wo die Anlage steht. Dies kann Herr Brandt nicht auf Anhieb beantworten, wird er aber im Nachgang der Sitzung erledigen.

TOP 14.

Informationen des Bürgermeisters

Aus der Beratung
Herr Brandt informiert über das Stattfinden einer zusätzlichen Gemeindevertretersitzung aufgrund von Verzögerungen bauplanerischer Art zum Vorhaben Windkraft Klein Woltersdorf am 10.04.2014. Zusätzlich soll die Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen werden. Der Bauausschuss und Finanzausschuss werden vorher tagen.

Am 13.3.2014 findet um 19.00 Uhr im großen Versammlungsraum eine Zusammenkunft zur kommunalen Wählergemeinschaft Groß Pankow (Prignitz) statt.

Herr Lugowski verweist auf die jedem Abgeordneten vorliegende Investitionsliste für die Förderperiode 2014-2020. Nur darin aufgeführte Maßnahmen sind förderfähig. Ob diese dann alle realisiert werden, ist ungewiss. Bei Interesse kann am kommenden Montag um 16.30 Uhr an einem Workshop in der Kreisverwaltung in Perleberg teilgenommen werden. Am 24.3. sollen die ersten Ergebnisse vorgestellt werden.

Herr Essel erkundigt sich, warum der Verbindungsweg Kuhbier-Kuhsdorf nicht darin aufgeführt ist. Herr Lugowski beantwortet die Frage mit der Aufführung im Haushalt 2014. Bereits dieses Jahr soll dieser schon gebaut werden.

Herr Lugowski erinnert an die Veranstaltung zum Königsgrab Seddin am 12.3.2014; die Einladung ist jedem zugegangen.

TOP 15.

Anfragen der Abgeordneten

Aus der Beratung
Herr Heiko Baich fragt nach, wie es sich in Bezug auf die Mitgliedschaft im Ortsbeirat bzw. Gemeindevertretung verhält, wenn man sich im Angestelltenverhältnis mit der Gemeinde befinde. Herr Brandt stellt klar, dass Angestellte, die in der Kernverwaltung arbeiten, nicht in den Ortsbeirat gewählt werden dürfen. Technische Mitarbeiter dürfen jedoch im Ortsbeirat mitwirken.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.

ab hier abwesend: Herr Hans Groenewegen
Frau Renate Groenewegen-Rauter


Prof. Dr. med. Bernhard von Barsewisch
Vorsitzender der Gemeindevertretung
Sandra Burisch
Protokollführer